Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4202 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3940 – Harald B., das Bundesamt für Verfassungsschutz und Demokratieprojekte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Interview in der Tageszeitung „neues deutschland“ mit einem Beschuldigten im sogenannten Indymedia-linksunten-Verfahren gab dieser an, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) an der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beteiligt sei. Seitens des BfV sei daran unter anderem Harald B. beteiligt. B. ist Politikwissenschaftler und Vertreter der Extremismus-Doktrin. In der Vergangenheit war B. unter anderem um die Diskreditierung der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) bemüht. Unter anderem war er als Referent für das Thüringer Innenministerium tätig und leitete bis 2011 die Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen (vgl.: „Der Erfolg der Plattform wurde zum Problem“, neues deutschland vom 30. Juni 2018, www.neues-deutschland. de/artikel/1092748.indymedia-linksunten-der-erfolg-der-plattform-wurde-zumproblem .html, „Verfassungsschutzwissenschaftsjournalismus“ auf https://nrw. rosalux.de/publikation/id/6973/verfassungsschutzwissenschaftsjournalismus sowie „Harald Bergsdorf“ in der Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Harald_ Bergsdorf). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4202 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welcher Eigenschaft ist Harald B. für das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig (bitte angeben, seit wann und ggf. auch vorherige Verwendungen für das BfV mit zeitlicher Einordnung nennen)? 2. War B. in seiner Zeit als Referent für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Mitarbeiter oder Quelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz ? 3. War B. nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter oder Quelle eines Landesamtes für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchem und in welchem Zeitraum? 4. War B. nach Kenntnis der Bundesregierung in seiner Tätigkeit als Leiter der Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus für das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. für ein Landesamt für Verfassungsschutz/Abteilung Verfassungsschutz tätig? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im engen Zusammenhang mit der personellen Ausstattung, Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen . Vor diesem Hintergrund erteilt die Bundesregierung grundsätzlich weder Auskünfte über Mitarbeiter noch über operative Angelegenheiten. Aufgrund der evidenten Geheimhaltungsbedürftigkeit ist eine auch nur geringe Gefahr der Veröffentlichung zu vermeiden, weshalb hier eine Bekanntgabe auch nicht durch einen als Verschlusssache eingestuften Bericht an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages erfolgen kann. 5. Sind bzw. waren die Landes-Demokratiezentren zu irgendeinem Zeitpunkt Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz? 6. Sind bzw. waren andere Projekte des Bundesprogrammes „Demokratie Leben “ bzw. der Vorgängerprogramme Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz? 7. Sind bzw. waren Mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus oder Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz? 8. Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz Quellenmeldungen mit Bezug zu Landesdemokratiezentren, Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus , Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt oder anderen Projekten des Bundesprogrammes „Demokratie Leben “ bzw. der Vorgängerprogramme vor (bitte nach Jahren und Bezug auflisten )? Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Das BfV sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und wertet diese aus (§ 3 Absatz 1 Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)). Eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der Verfassungsschutzberichte ermöglicht Rück-schlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die generelle Arbeitsweise des BfV. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich, dass Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4202 eine Beantwortung entsprechender Anfragen durch die Bundesregierung grundsätzlich nicht erfolgen kann. Das gilt auch für Organisationen, die niemals Beobachtungsobjekt des BfV waren, da anderenfalls aus der Antwortverweigerung in vergleichbaren Fällen im Umkehrschluss gefolgert werden könnte, dass die dort in Rede stehende Organisation Beobachtungsobjekt ist. Ausgehend von diesem Grundsatz ergibt die Abwägung der widerstreitenden Belange in den vorliegenden Fällen, dass zu dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie zu den in der Anfrage bezeichneten „Landes-Demokratiezentren“ oder anderen Projekten des geförderten Bundesprogrammes ausnahmsweise Folgendes mitgeteilt werden kann: Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ will nach eigenen Angaben „ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene fördern“. Hierzu unterstützt es u. a. „Demokratiezentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler-, Opfer- und Ausstiegsberatung“. Diese Demokratiezentren sind ebenso wenig wie die anderen Projekte des vom BMFSFJ geförderten Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ Beobachtungsobjekte des BfV. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333