Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreibe
n des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 6. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag
Drucksache
19/
4202
19. Wahlperiode
10.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordnete
n Martina Renner, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeor
dneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/3940 –
Harald B., das Bundesamt für Verf
assungsschutz und Demokratieprojekte
Vorbemerkung der Fragesteller
In einem Interview in der Tageszeitung „neues deutschland“ mit einem Beschuldig-
ten im sogenannten Indymedia-linksunten-Verfahren gab dieser an, dass das Bun-
desamt für Verfassungsschutz (BfV) an der Auswertung der beschlagnahmten Ge-
genstände beteiligt sei. Seitens des BfV sei daran unter anderem Harald B. beteiligt.
B. ist Politikwissenschaftler und Vertreter der Extremismus-Doktrin. In der Vergan-
genheit war B. unter anderem um die Diskreditierung der Partei des Demokratischen
Sozialismus (PDS) bemüht. Unter anderem war er als Referent für das Thüringer
Innenministerium tätig und leitete bis 2011 die Landeskoordinierungsstelle gegen
Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen
(vgl.: „Der Erfolg der Plattform wurde
zum Problem“, neues deutschland vom 30. Juni 2018, www.neues-deutschland.
de/artikel/1092748.indymedia-linksunten-der-erfolg-der-plattform-wurde-zum-
problem.html, „Verfassungsschutzwissens
chaftsjournalismus“ auf https://nrw.
rosalux.de/publikation/id/6973/verfassungsschutzwissenschaftsjournalismus
sowie „Harald Bergsdorf“ in der Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Harald_
Bergsdorf).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Drucksache
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1.
In welcher Eigenschaft ist Harald B. für das Bundesamt für Verfassungs-
schutz tätig (bitte angeben, seit wann und ggf. auch vorherige Verwendun-
gen für das BfV mit zeitlicher Einordnung nennen)?
2.
War B. in seiner Zeit als Referent fü
r das Thüringer Ministerium für Inneres
und Kommunales Mitarbeiter oder Quelle des Bundesamtes für Verfas-
sungsschutz?
3.
War B. nach Kenntnis der Bundesregierung Mitarbeiter oder Quelle eines
Landesamtes für Verfassungsschutz, und wenn ja, von welchem und in wel-
chem Zeitraum?
4.
War B. nach Kenntnis der Bundesregierung in seiner Tätigkeit als Leiter der
Landeskoordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus für das Bundesamt
für Verfassungsschutz bzw. für ein
Landesamt für Verfassungsschutz/Abtei-
lung Verfassungsschutz tätig?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte
sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im engen Zu-
sammenhang mit der personellen Ausstattung, Arbeitsweise und Methodik des
BfV und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden ste-
hen. Vor diesem Hintergrund erteilt die Bundesregierung grundsätzlich weder
Auskünfte über Mitarbeiter noch über operative Angelegenheiten. Aufgrund der
evidenten Geheimhaltungsbedürftigkeit ist
eine auch nur geringe Gefahr der Ver-
öffentlichung zu vermeiden, weshalb hier eine Bekanntgabe auch nicht durch ei-
nen als Verschlusssache einge
stuften Bericht an die Ge
heimschutzstelle des Deut-
schen Bundestages erfolgen kann.
5.
Sind bzw. waren die Landes-Demokratiezentren zu irgendeinem Zeitpunkt
Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
6.
Sind bzw. waren andere Projekte des Bundesprogrammes „Demokratie Le-
ben“ bzw. der Vorgängerprogramme Beobachtungsgegenstand des Bundes-
amtes für Verfassungsschutz?
7.
Sind bzw. waren Mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremismus oder
Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt
Beobachtungsgegenstand des Bundesamtes für Verfassungsschutz?
8.
Liegen im Bundesamt für Verfassungsschutz Quellenmeldungen mit Bezug
zu Landesdemokratiezentren, Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextre-
mismus, Beratungsstellen für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer
Gewalt oder anderen Projekten des Bundesprogrammes „Demokratie Le-
ben“ bzw. der Vorgängerprogramme vor (bitte nach Jahren und Bezug auf-
listen)?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Das BfV sammelt im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Informationen und
wertet diese aus (§ 3 Absatz 1 Bund
esverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)).
Eine Stellungnahme zum Beobachtungsstatus einer Organisation außerhalb der
Verfassungsschutzberichte ermöglicht Rück
-schlüsse auf den Au
fklärungsbedarf,
den Erkenntnisstand sowie die generelle
Arbeitsweise des BfV. Dies würde die
Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Nach sorgfältiger Abwä-
gung des parlamentarischen Fragerechts mit den Folgen einer Beantwortung für
die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV ergibt sich, dass
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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eine Beantwortung entsprechender Anfragen durch die Bundesregierung grund-
sätzlich nicht erfolgen kann. Das gilt auch für Organisationen, die niemals Be-
obachtungsobjekt des BfV waren, da anderenfalls aus der Antwortverweigerung
in vergleichbaren Fällen im Umkehrschluss gefolgert werden könnte, dass die
dort in Rede stehende Organisation Beobachtungsobjekt ist. Ausgehend von die-
sem Grundsatz ergibt die Abwägung der widerstreitenden Belange in den vorlie-
genden Fällen, dass zu dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Fr
auen und Jugend (BMFSFJ) sowie zu den
in der Anfrage bezeichneten „Landes-Demokratiezentren“ oder anderen Projek-
ten des geförderten Bundesprogrammes
ausnahmsweise Folgendes mitgeteilt
werden kann: Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsext-
remismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ will nach eigenen Angaben „zi-
viles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regiona-
len und überregionalen Ebene fördern“. Hi
erzu unterstützt es u. a. „Demokratie-
zentren zur landesweiten Koordinierung und Vernetzung sowie von Mobiler-,
Opfer- und Ausstiegsberatung“. Diese Demokratiezentren sind ebenso wenig wie
die anderen Projekte des vom BMFSFJ geförderten Bundesprogrammes „Demo-
kratie leben!“ Beobachtungsobjekte des BfV.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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