Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4205 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3949 – 22. Bericht der Monopolkommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Monopolkommission hat in ihrem 22. Bericht den aktuellen Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentrationen in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle gewürdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung genommen. Es wird in dem Bericht darauf verwiesen, dass die Digitalisierung in vielen Bereichen weiter voranschreitet. Es wird unter anderem betont, dass Preise zunehmend durch Algorithmen gesetzt werden und diverse Streamingdienste das klassische Fernsehen ersetzen. Die Monopolkommission empfiehlt aufgrund des zunehmenden Wandels durch die Digitalisierung, rechtliche Anpassungen vorzunehmen und liefert dazu einige konkrete Vorschläge. Unter anderem befürwortet sie die Untersuchung von Wettbewerbsbeeinträchtigungen bei algorithmenbasierter Preisbildung, den regulatorischen Rahmen für audiovisuelle Mediendienste stärker zu vereinheitlichen sowie die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf gesellschaftlich und kulturell relevante Inhalte zu beschränken. 1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Erkenntnisse und Vorschläge des 22. Berichts der Monopolkommission? 2. Wie wird die Bundesregierung mit dem Bericht der Monopolkommission verfahren? 3. Stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen der Monopolkommission zu? 4. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie umzusetzen? 5. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie nicht umzusetzen? 6. Wie sieht der derzeitige Umsetzungsstand der Vorschläge der Experten der Monopolkommission in Deutschland aus? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4205 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wo sieht die Bundesregierung wettbewerbsrechtlichen Handlungs- oder Regelungsbedarf ? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 7 gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die Monopolkommission in ihrem XXII. Hauptgutachten mit unterschiedlichen aktuellen wettbewerbspolitischen Themen befasst hat. Die Analysen und Empfehlungen der Monopolkommission werden derzeit von der Bundesregierung geprüft. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat dazu die Verbände und Länderwirtschaftsministerien um Stellungnahme gebeten. Zudem beabsichtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Oktober 2018 eine Anhörung der Verbände durchzuführen . Anschließend wird es eine Stellungnahme der Bundesregierung mit den Bundesressorts abstimmen. Die Stellungnahme der Bundesregierung wird nach deren Beschluss den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet. 8. Sieht die Bundesregierung in Deutschland wettbewerbsrechtliche Probleme im Bereich der algorithmenbasierten Preisabsprachen? Wenn ja, welche? 9. Wie plant die Bundesregierung, solche algorithmenbasierten Preisabsprachen zu regeln und zu ahnden? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 8 und 9 gemeinsam beantwortet . Die Monopolkommission analysiert in ihrem XXII. Hauptgutachten auch die Merkmale von Algorithmen und deren potentielle Auswirkungen auf den Wettbewerb . Dabei befasst sie sich insbesondere damit, ob Algorithmen u. U. das Risiko einer Kollusion zwischen Wettbewerbern erhöhen können. Die Monopolkommission empfiehlt den Einsatz von Preisalgorithmen zunächst weiter zu beobachten , da deren Rolle bei der Preissetzung und in Bezug auf Wettbewerbsverstöße derzeit noch unzureichend bekannt ist. Die Bundesregierung sieht in der Analyse der Monopolkommission einen wichtigen Beitrag in der Debatte über Preisalgorithmen und deren ggf. wettbewerbsrechtlichen Probleme. Im Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333