Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 6. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4206 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3950 – Bewertung des Hochschulpakts 2020 und Erkenntnisse für die Nachfolgevereinbarung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum Ende des Jahres 2020 läuft mit dem Hochschulpakt 2020 das umfassendste gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern für den Hochschulsektor aus. In den drei Programmphasen seit 2007 werden Bund und Länder bis zum Ende der Auslauffinanzierung im Jahr 2023 zusammen voraussichtlich 38,8 Mrd. Euro bereitgestellt haben. Der Bund trägt daran mit voraussichtlich 20,2 Mrd. Euro den größten Teil der Finanzierung. Dafür haben die Hochschulen in den ersten beiden Programmphasen bis 2015 rund 900 000 zusätzliche Erstsemester im Vergleich zum Referenzjahr 2005 aufgenommen. Eine Fokussierung auf das Kriterium „Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger im 1. Hochschulsemester“ als alleiniges Kriterium für die Höhe der Mittelzuweisungen an die Hochschulen bewerten die Fragesteller dabei als Fehlanreiz. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) geht indes davon aus, dass die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger bis zum Jahr 2050 deutlich über der des Referenzjahres 2005 liegen wird (www.che.de/downloads/CHE_ AP_203_Prognose_Studienanfaengerzahlen_bis_2050.pdf). Gleichzeitig stellen heterogene Studierendenkohorten und die Ausgestaltung des digitalen Wandels Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen. Die nun verhandelte Nachfolgevereinbarung zwischen Bund und Ländern muss dieser Situation Rechnung tragen, ohne weitere Fehlanreize für die Hochschulen zu setzen. Die Bundesregierung plant, die Bundesmittel für den Hochschulpakt auf Grundlage des neu geschaffenen Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) dauerhaft zu verstetigen (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Zeilen 1338 - 1339). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4206 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2017 im Vergleich zu den Studienanfängerzahlen des Jahres 2005 ein Studium aufgenommen (bitte nach Bundesländern, Hochschultyp – Universitäten, Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften – HAW –, Duale Hochschulen , Sonstige – und Trägerschaft – öffentlich, privat, kirchlich – aufteilen)? Anlage 1 enthält die Zahlen der Studienanfänger und Studienanfängerinnen differenziert nach den Hochschularten und Ländern für das Studienjahr 2005/2006 sowie für die Jahre 2010/2011 bis 2017/2018. Die Entwicklung der Studienanfängerinnen und -anfänger verläuft sowohl in den Hochschularten, den einzelnen Studienjahren als auch in den Ländern sehr unterschiedlich: Bei einem Vergleich der Studienjahre 2005/2006 und 2017/2018 ist festzustellen, dass es über alle Hochschularten betrachtet zu einem Aufwuchs von 157 000 Studienanfängerinnen und -anfänger kam. Bei einer differenzierten Betrachtung nach Hochschularten ist festzustellen, dass der Aufwuchs bei den Universitäten insgesamt rd. 55 300 betrug. Am stärksten ist die Entwicklung bei den Fachhochschulen. Hier kam es zu einem Aufwuchs von rd. 93 200 Personen. Den Hochschultyp „Duale Hochschule“ gibt es in der amtlichen Studierendenstatistik nicht. Eine Zeitreihe der Studienanfängerinnen und -anfänger zusätzlich differenziert nach Trägerschaft wäre nur durch eine zeitaufwendige Sonderauswertung der amtlichen Statistik zu erhalten, die in der zur Beantwortung verfügbaren Zeit nicht möglich ist. 2. Um welche Anzahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern weichen die in Frage 1 erfragten Studienanfängerzahlen von den Studienanfängerzahlen der KMK-Vorausberechnung (KMK = Kultusministerkonferenz) von 2014 ab (bitte nach Bundesländern aufteilen und die entstandenen Ausgleichszahlungen darstellen)? Die Zahl der für den Hochschulpakt 2020 relevanten, im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger betrug in den Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 369 580. Die Vorausberechnung der Kultusministerkonferenz (KMK) 2014 ging für den gleichen Zeitraum von 343 114 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger aus. Die Abweichung beträgt 26 466 zusätzliche Studienanfänger. Die Aufteilung der zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger auf die Länder sowie die entstandenen länderinternen Ausgleichszahlungen sind aus der Anlage 2 ersichtlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4206 3. Wie teilen sich a) die Bundesmittel und b) die Landesmittel des Hochschulpakts 2020 im Zeitraum von 2010 bis 2017 nach Bundesländern, Hochschultyp (Universität , Fachhochschule bzw. HAW, Duale Hochschule, Sonstige) und Trägerschaft (öffentlich, privat, kirchlich) auf? Falls der Bundesregierung keine Kenntnis darüber vorliegt, warum nicht? Die Aufteilung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt der Jahre 2010 bis 2017 (Ist) auf die Länder ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 3a. Für die Landesmittel liegen veröffentlichte Ist-Zahlen nur bis zum Berichtsjahr 2015 vor. Für die laut Soll finanzstarken Jahre 2016 und 2017 liegen noch keine Ist-Zahlen der Länder vor. Die von den Ländern in den Jahren 2010 bis 2015 bereitgestellten Mittel ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 3b. Zu einer Aufteilung nach Hochschultyp (Universität, Fachhochschule/HAW, Duale Hochschule, Sonstige) und Trägerschaft (öffentlich, privat, kirchlich) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Laut § 6 der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III) weist der Bund die von ihm zur Verfügung zu stellenden Mittel den einzelnen Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Im Rahmen ihrer Zweckbindung liegt die Art und Weise der Weitergabe an die Hochschulen im Ermessen der Länder. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird dem Bund von den Ländern jährlich im Rahmen der Berichterstattung belegt. 4. Welche Bundesländer haben auch für die an Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft geschaffenen Studienkapazitäten Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 erhalten? Wurden diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung in äquivalenter Höhe den Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft zur Verfügung gestellt? Die einem Land zugewiesenen Bundesmittel ergeben sich aus der Zahl der von den dortigen Hochschulen aufgenommenen, im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger. Diese Zahl ergibt sich für die Vorauszahlungen aus der KMK-Vorausberechnung 2014, für die Abrechnung aus der amtlichen Statistik. Dabei werden alle Studienanfängerinnen und -anfänger , unabhängig von der Trägerschaft ihrer jeweiligen Hochschule, einbezogen. Der Bund weist die von ihm zur Verfügung zu stellenden Mittel den einzelnen Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die Verteilung der Mittel obliegt allein den Ländern. Belastbare Angaben zu einzelnen Hochschulen sind nicht möglich. 5. Wie stellt die Bundesregierung aktuell sicher, dass die Mittel des Hochschulpakts 2020 äquivalent zu den je nach Hochschultyp und Trägerschaft der Hochschule zusätzlich geschaffenen Studienplätzen durch die Länder den entsprechenden Hochschulen zufließen? Wie will die Bundesregierung einen äquivalenten Mittelzufluss bei der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sicherstellen? Nach § 6 der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 (Hochschulpakt III) weist der Bund die von ihm zur Verfügung gestellten Mittel den einzelnen Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Im Rahmen ihrer Zweckbindung liegt die Art und Weise der Weitergabe an die Hochschulen im Ermessen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4206 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Länder. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird dem Bund von den Ländern jährlich im Rahmen der Berichterstattung belegt. Bund und Länder befinden sich derzeit in Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 6. Wie will die Bundesregierung dem Anspruch, bei anstehenden Bund-Länder -Verhandlungen zur Nachfolge des Hochschulpakts „die gesamte Hochschullandschaft im Blick [zu] behalten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 19/2676) konkret gerecht werden? Bund und Länder befinden sich derzeit in Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger als für den Hochschulpakt 2020 singulär gewählten Parameter für die Mittelzuweisung? Sieht die Bundesregierung darin Fehlanreize? Wenn ja, welche? Bund und Länder wollen mit dem Hochschulpakt 2020 Impulse für die Zukunftsfähigkeit des Landes geben und einer angesichts der steigenden Bildungsbeteiligung und der doppelten Abiturjahrgänge zunehmenden Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium gewährleisten . Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel in Milliardenhöhe schaffen die Länder die notwendigen Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen und ermöglichen ihnen, eine gegenüber dem Bezugsjahr 2005 weitaus höhere Zahl an Studienanfängerinnen und -anfängern aufzunehmen . Der Parameter zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger im Vergleich zum Ausgangsjahr 2005 ist dafür ein sehr gut geeigneter Indikator. Der besonderen Ausgangslage der Stadtstaaten, des Saarlandes und der ostdeutschen Flächenländer wird durch einen Solidarmechanismus Rechnung getragen. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Absolventinnen und Absolventen als Parameter für die Mittelzuweisung für die geplante Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020? Sieht die Bundesregierung darin Fehlanreize? Wenn ja, welche? 9. Welche weiteren Änderungsbedürfnisse bezüglich der Indikatoren der Mittelzuweisung an die Länder sieht die Bundesregierung für die Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020, insbesondere mit Blick auf eine anzustrebende Verbesserung der Lehrqualität an den Hochschulen? 10. Für welche konkreten Aspekte, „die eine weitere Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre bedeuten“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/2676), setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 ein? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4206 11. Für welche „qualitätsbezogenen Parameter mit einem direkten Bezug zu Studium und Lehre“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis 21 auf Bundestagsdrucksache 19/2676) setzt sich die Bundesregierung in den Verhandlungen mit den Ländern zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 ein? Die Fragen 8 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung teilt die Einschätzungen des Wissenschaftsrats aus dessen Positionspapier „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“ und setzt sich in den Bund-Länder-Verhandlungen für die Verwendung einer Kombination aus kapazitäts- und qualitätsbezogenen Parametern mit einem direkten Bezug zu Studium und Lehre ein. Eine Verstetigung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt im Rahmen einer Nachfolgevereinbarung wird den Hochschulen die Einrichtung unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse erleichtern, um dadurch mehr Kontinuität und mehr Qualität in der Lehre zu erreichen. Auch andere Maßnahmen sind denkbar, die der Verbesserung der Studienbedingungen dienen. Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlungen. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 12. Welche anderen Strategien zur Verbesserung von Qualität an Hochschulen als der bloße Plan, dauerhaft immer mehr Mittel bereitzustellen, sieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Dynamisierung der Mittel für die Hochschulen analog zur Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen? Die Bundesregierung strebt an, die Bereitstellung von Bundesmitteln an die Länder im Kontext der Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 an nachvollziehbare Selbstverpflichtungen der Länder zu knüpfen. Darin sollen an Kennzahlen geknüpfte Ziele, Schwerpunkte, Maßnahmen und Instrumente festgelegt werden. Die Verbesserung der Qualität der Lehre soll gemeinsam mit den Ländern auch in der Nachfolge des Qualitätspakts Lehre adressiert werden. Damit sollen Lehrmethoden und die Lehrkultur verbessert und regelmäßig modernisiert werden. In diesem Kontext sollen der Diskurs zwischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern für den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen sowie innovative Projekte gefördert werden. Dadurch soll der Stellenwert guter Lehre hervorgehoben werden. Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlungen. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 13. Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 a) der steigenden Nachfrage nach Studienangeboten zum lebenslangen Lernen Rechnung tragen, b) der Förderung innovativer Lehrkonzepte (wie beispielsweise Blended Learning, MOOCs) Rechnung tragen? Aus Sicht der Bundesregierung sollte mit der Nachfolgevereinbarung die Qualitätsverbesserung in allen Arten des Studiums, darunter auch wissenschaftliche Weiterbildung, adressiert werden. Maßnahmen sollten auch die qualitative Weiterentwicklung von Curricula oder die Übertragung erfolgreicher Projekte zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4206 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verbesserung der Studien- und Lehrqualität oder innovative Methoden der Studienorganisation in die Fläche umfassen können. Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlungen. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 14. Soll die von der Bundesregierung geplante Verstetigung der Mittel nominal oder real – also unter Berücksichtigung steigender Personal- und Materialkosten – erfolgen? Bereits die Verstetigung der Mittel auf bestehendem Niveau wird zu einem erheblichen Qualitätsgewinn in Studium und Lehre führen, da mehr unbefristetes Lehrpersonal mehr Kontinuität in der Lehre bedeutet. Für den Ausgleich von Preissteigerungen im Hochschulbereich sind die Länder im Rahmen der Grundfinanzierung ihrer Hochschulen verantwortlich. 15. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass mit einer verbindlichen Verstetigung von Mitteln eben diese Mittel dauerhaft gebunden werden und damit der Gestaltungsspielraum des künftigen Haushaltsgesetzgebers erheblich eingeengt wird? Wie möchte die Bundesregierung haushälterische Gestaltungsspielräume erhalten ? Der Verfassungsgesetzgeber hat mit Artikel 91b GG den Willen bekundet, im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe in Fällen überregionaler Bedeutung dauerhafte Kooperationen gerade auch im Hochschulbereich zu ermöglichen. Die Mittelbereitstellung erfolgt durch die gesetzgebenden Körperschaften. 16. Wie will die Bundesregierung angesichts eines wachsenden Anteils gebundener Haushaltsmittel der Dynamisierung der Mittelzuweisung an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und mittelfristig stagnierender Haushaltsansätze für den Einzelplan 30 einen Handlungsspielraum für finanzielle Investitionen in andere Bildungsbereiche, wie beispielsweise die berufliche Bildung, gewährleisten? Es trifft nicht zu, dass ein wachsender Anteil an Haushaltsmitteln gebunden ist. In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode beispielsweise bereits 350 Mio. Euro für die Stärkung der beruflichen Bildung vorgesehen. 17. Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verstetigung von Mitteln sowohl für die Hochschulen als auch für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dauerhaft leistbar ist? Mit ihrer Finanzplanung steckt die Bundesregierung den Rahmen für Ausgaben im laufenden und kommenden Jahr sowie für die drei darauffolgenden Jahre ab. Die genannten Schwerpunkte sind in der aktuellen Finanzplanung enthalten, die in allen Jahren ohne Neuverschuldung auskommt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4206 18. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass stetig fließende Mittel auch effizient verwendet werden? Hält die Bundesregierung neue Steuerungsmechanismen und Erfolgskennziffern für nötig? Welche Sanktionen behält sie sich vor, sollte Effizienz nicht der Fall sein? Die Bundesregierung strebt an, die Bereitstellung von Bundesmitteln an die Länder an nachvollziehbare Selbstverpflichtungen der Länder zu knüpfen. Darin sollen an Kennzahlen geknüpfte Ziele, Schwerpunkte, Maßnahmen und Instrumente, festgelegt werden. Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlungen . Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 19. Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass eine Mittelvergabe mit einem fixen und einem variablen Teil eine höhere Effizienz im Gebrauch der Mittel nach sich ziehen kann? 20. Auf welche Festlegungen konnten sich Bund und Länder im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 bereits einigen, insbesondere mit Blick auf a) eine vom Wissenschaftsrat geforderte Dynamisierung der Mittel des Hochschulpakts, b) die der Mittelzuweisung zugrunde liegenden Parameter und c) eine Verbesserung des Monitorings der Verausgabung der Ländermittel? 21. Bei welchen Verhandlungsgegenständen besteht im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 zwischen Bund und Ländern Dissens? Die Fragen 19 bis 21 werden im Zusammenhang beantwortet. Bund und Länder befinden sich derzeit in Verhandlungen zu einer Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor. 22. Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 sicher, dass die zusätzlichen Bundesmittel vollständig zur Verbesserung der Studienbedingungen führen und sich die Länder in diesem Zuge nicht weiter aus ihrer Verantwortung zur Grundfinanzierung der Hochschulen zurückziehen? Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die bisherigen Erfahrungen des Hochschulpakts 2020? Die Bundesregierung setzt sich in den derzeit laufenden Verhandlungen mit den Ländern über eine Nachfolgevereinbarung für eine nachweisbare und transparentere Darstellung der länderseitigen Gegenfinanzierung ein, welche dauerhaft und zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen durch ihre Träger erfolgen muss. Die Verantwortung für die Grundfinanzierung liegt bei den Ländern, das finanzielle Engagement des Bundes kann diese nur ergänzen und nicht ersetzen. Die Länder haben mit der 2017 beschlossenen Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 hierfür eine aufgabenadäquate Finanzausstattung erhalten. Die im laufenden Hochschulpakt vorgeschriebene Pflicht zur Gegenfinanzierung der erhaltenen Bundesmittel durch Landesmittel hat sich bewährt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4206 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 1   Deutsche und ausländische Studienanfänger im Studienjahr 2005/2006 sowie ab dem Studienjahr 2010/2011 nach Hochschularten und Ländern Hochschulart Studienjahr 1) 2005/2006 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Land insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. Studienanfänger insgesamt Universitäten 229 538 261 568 308 360 283 869 291 599 283 860 286 601 286 373 284 867 Baden-Württemberg 28 168 30 819 35 921 36 370 35 437 33 317 34 390 34 867 32 545 Bayern 34 436 40 434 55 449 42 146 45 037 43 389 44 674 44 278 46 281 Berlin 14 071 17 615 19 711 19 512 19 398 20 018 21 483 21 861 22 442 Brandenburg 4 694 6 017 6 009 6 375 5 730 5 828 5 667 5 512 5 893 Bremen 2 877 3 313 3 588 3 952 3 061 3 346 3 492 3 588 3 572 Hamburg 6 925 8 923 9 389 8 852 8 731 8 688 8 986 9 382 9 180 Hessen 19 492 23 049 25 663 23 753 26 053 25 069 23 996 24 294 24 708 Mecklenburg- Vorpommern 4 231 4 299 4 622 3 834 3 734 3 635 3 872 4 230 3 933 Niedersachsen 16 995 18 685 23 117 21 782 22 753 23 841 24 745 23 852 23 480 Nordrhein-Westfalen 54 547 60 063 73 129 69 080 74 025 69 475 68 448 67 296 65 464 Rheinland-Pfalz 10 902 13 703 14 548 13 548 13 533 13 204 12 875 13 377 12 705 Saarland 2 647 3 349 3 242 3 110 2 982 3 047 2 842 2 933 2 982 Sachsen 13 654 13 022 14 440 13 759 13 467 14 133 13 700 12 571 12 920 Sachsen-Anhalt 5 015 5 852 6 567 5 977 5 933 5 276 5 767 5 827 5 739 Schleswig-Holstein 4 561 5 245 5 761 5 226 5 398 5 539 5 423 6 127 6 717 Thüringen 6 323 7 180 7 204 6 593 6 327 6 055 6 241 6 378 6 306 Pädagogische Hochschulen 3 915 4 902 4 841 4 572 4 377 4 211 4 113 4 173 4 305 Baden-Württemberg 3 915 4 902 4 841 4 572 4 377 4 211 4 113 4 173 4 305 Theologische Hochschulen 470 355 427 358 360 349 331 352 376 Baden-Württemberg - - - - - - - - - Bayern 118 80 108 80 94 88 71 77 83 Hessen 45 83 127 107 87 94 104 125 157 Nordrhein-Westfalen 217 67 51 56 63 68 50 68 47 Rheinland-Pfalz 52 81 78 71 69 52 73 57 53 Sachsen-Anhalt 38 44 63 44 47 47 33 25 36 Thüringen - - - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4206 nach Hochschularten und Ländern Hochschulart Studienjahr 1) 2005/2006 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Land insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. Studienanfänger insgesamt Kunsthochschulen 4 339 5 805 5 948 6 184 6 043 5 909 5 732 5 686 5 596 Baden-Württemberg 734 757 889 872 921 842 776 664 769 Bayern 430 563 621 512 617 492 508 486 510 Berlin 585 1 104 1 075 1 078 1 066 1 117 1 037 1 016 931 Brandenburg 79 61 51 61 59 - - - - Bremen 106 117 135 141 123 134 127 149 133 Hamburg 213 308 264 331 274 263 288 274 269 Hessen 162 220 235 231 269 246 267 286 300 Mecklenburg- Vorpommern 66 106 101 125 87 122 105 109 88 Niedersachsen 320 401 394 391 404 338 377 394 366 Nordrhein-Westfalen 758 1 111 1 174 1 207 1 114 1 268 1 233 1 285 1 163 Saarland 100 98 137 136 117 119 104 103 128 Sachsen 391 422 435 554 519 512 462 498 478 Sachsen-Anhalt 147 199 132 194 124 129 142 126 145 Schleswig-Holstein 133 182 173 188 204 164 158 164 163 Thüringen 115 156 132 163 145 163 148 132 153 Fachhochschulen (ohne Verwaltungsfachhochschulen ) 109 616 162 187 188 814 190 209 196 150 199 973 198 000 200 676 202 850 Baden-Württemberg 15 290 29 677 34 991 36 591 35 792 35 004 35 292 35 383 35 261 Bayern 14 894 22 554 28 533 27 315 26 804 27 180 27 597 27 114 28 648 Berlin 5 598 9 967 10 298 10 980 11 222 11 364 11 487 12 302 13 169 Brandenburg 2 676 3 243 3 230 3 008 2 244 2 129 2 205 2 254 2 271 Bremen 2 226 2 914 3 071 3 219 3 339 3 300 3 510 3 102 2 994 Hamburg 4 586 6 423 7 740 7 353 7 263 7 299 7 070 7 092 8 354 Hessen 9 670 12 171 13 382 14 057 15 663 15 865 15 521 16 224 17 835 Mecklenburg- Vorpommern 1 872 2 424 2 623 2 536 2 636 2 359 2 503 2 362 2 766 Niedersachsen 7 697 11 687 13 466 12 785 12 818 13 357 13 334 12 605 12 945 Nordrhein-Westfalen 23 127 33 179 42 157 43 918 49 620 52 997 50 483 52 040 49 275 Rheinland-Pfalz 6 068 7 664 8 774 8 618 9 015 8 848 8 582 8 642 8 920 Saarland 902 2 143 2 202 2 224 2 216 2 398 2 685 2 677 2 657 Sachsen 5 631 6 575 6 356 6 243 6 380 6 523 6 671 6 677 6 473 Sachsen-Anhalt 3 496 3 872 4 018 3 810 3 676 3 793 3 725 3 552 3 536 Schleswig-Holstein 3 138 3 979 4 313 4 107 4 169 4 243 4 159 4 368 4 367 Thüringen 2 745 3 715 3 660 3 445 3 293 3 314 3 176 4 282 3 379 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4206 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nach Hochschularten und Ländern Hochschulart Studienjahr 1) 2005/2006 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Land insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. insges. Studienanfänger insgesamt Verwaltungsfachhochschulen 8 198 9 902 10 358 9 896 10 092 10 580 11 803 12 500 15 141 dar.: Hochschule des Bundes 686 825 867 763 790 862 931 1 072 1 257 Baden-Württemberg 1 471 1 483 1 384 1 505 1 497 1 762 1 771 1 829 1 978 Bayern 640 1 118 1 156 1 264 1 103 1 171 1 373 1 482 1 510 Berlin 450 164 150 175 191 171 182 188 172 Brandenburg 103 178 240 271 247 267 312 346 412 Bremen 47 134 143 64 89 108 134 153 158 Hamburg 140 187 151 173 191 205 206 203 362 Hessen 690 1 190 1 153 896 1 037 934 1 141 1 274 1 919 Mecklenburg- Vorpommern 115 202 136 76 123 148 125 179 206 Niedersachsen 918 321 427 346 356 402 416 479 486 Nordrhein-Westfalen 2 254 3 246 3 794 3 616 3 661 3 797 4 409 4 226 5 621 Rheinland-Pfalz 513 713 780 699 770 802 884 959 1 049 Saarland 91 161 153 141 138 114 124 154 103 Sachsen 264 250 247 236 239 227 271 290 402 Sachsen-Anhalt 69 118 116 93 94 91 92 169 255 Schleswig-Holstein 291 281 216 234 253 286 275 450 401 Thüringen 142 156 112 107 103 95 88 119 107 Hochschulen insgesamt 356 076 444 719 518 748 495 088 508 621 504 882 506 580 509 760 513 135 Baden-Württemberg 49 578 67 638 78 026 79 910 78 024 75 136 76 342 76 916 74 858 Bayern 50 518 64 749 85 867 71 317 73 655 72 320 74 223 73 437 77 032 Berlin 20 704 28 850 31 234 31 745 31 877 32 670 34 189 35 367 36 714 Brandenburg 7 552 9 499 9 530 9 715 8 280 8 224 8 184 8 112 8 576 Bremen 5 256 6 478 6 937 7 376 6 612 6 888 7 263 6 992 6 857 Hamburg 11 864 15 841 17 544 16 709 16 459 16 455 16 550 16 951 18 165 Hessen 30 059 36 713 40 560 39 044 43 109 42 208 41 029 42 203 44 919 Mecklenburg- Vorpommern 6 284 7 031 7 482 6 571 6 580 6 264 6 605 6 880 6 993 Niedersachsen 25 930 31 094 37 404 35 304 36 331 37 938 38 872 37 330 37 277 Nordrhein-Westfalen 80 903 97 666 120 305 117 877 128 483 127 605 124 623 124 915 121 570 Rheinland-Pfalz 17 535 22 161 24 180 22 936 23 387 22 906 22 414 23 035 22 727 Saarland 3 740 5 751 5 734 5 611 5 453 5 678 5 755 5 867 5 870 Sachsen 19 940 20 269 21 478 20 792 20 605 21 395 21 104 20 036 20 273 Sachsen-Anhalt 8 765 10 085 10 896 10 118 9 874 9 336 9 759 9 699 9 711 Schleswig-Holstein 8 123 9 687 10 463 9 755 10 024 10 232 10 015 11 109 11 648 Thüringen 9 325 11 207 11 108 10 308 9 868 9 627 9 653 10 911 9945 1) Sommersemester und nachfolgendes Wintersemester (z.B. 2002/2003 = SS 2002 + WS 2002/2003). Quelle: Statistische Bundesamt Fachserie 11 Reihe 4.1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4206 Anlage 2 zu Frage 2 Land Zusätzliche Studienanfänger 2014 bis 2017 (laut KMK-Vorausberechnung 2014) Tatsächliche zusätzliche Studienanfänger 2014 bis 2017 (2017 vorläufig) Differenz Ausgleich in € BW 46.241 46.590 349 1.746.367 BY 42.936 53.466 10.530 52.794.942 BE 26.489 40.830 14.341 71.909.943 BB 5.118 1.014 -4.104 -48.755.725 HB 3.392 3.189 -203 -2.411.650 HH 14.320 12.331 -1.989 -23.629.419 HE 27.614 30.191 2.577 12.925.494 MV 2.572 1.798 -774 -9.195.159 NI 19.383 30.197 10.814 54.220.548 NW 112.702 118.598 5.896 29.557.564 RP 16.137 7.640 -8.497 -100.944.785 SL 3.672 3.711 39 190.081 SN 7.227 8.472 1.245 6.237.026 ST 3.877 2.959 -918 -10.905.886 SH 8.624 7.728 -896 -10.644.525 TH 2.810 866 -1.944 -23.094.817 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4206 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 3a zu Frage 3 Land Bundesmittel 2010 bis 2017 T€ BW 1.527.961 BY 1.783.395 BE 1.057.412 BB 258.834 HB 189.902 HH 513.908 HE 852.513 MV 175.017 NI 765.003 NW 2.906.231 RP 521.332 SL 130.084 SN 542.283 ST 320.275 SH 182.058 TH 307.527 D 12.033.733 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4206 Anlage 3b zu Frage 3 Land Landesmittel 2010 bis 2015 T€ BW 1.037.090 BY 1.172.589 BE 387.438 BB 73.916 HB 76.440 HH 221.834 HE 476.780 MV 47.267 NI 461.958 NW 1.593.526 RP 324.309 SL 87.284 SN 167.917 ST 101.150 SH 119.479 TH 98.615 D 6.447.593 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333