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kleineAnfragen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schrei
ben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
6. September 2018 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag
Drucksache
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19. Wahlperiode
10.09.2018
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja
Suding, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/3950 –
Bewertung des Hochschulpakts 2020 und Erkenntnisse für die
Nachfolgevereinbarung
Vorbemerkung der Fragesteller
Zum Ende des Jahres 2020 läuft mit dem Hochschulpakt 2020 das umfassendste
gemeinsame Förderprogramm von Bund und Ländern für den Hochschulsektor
aus. In den drei Programmphasen seit 2007 werden Bund und Länder bis zum
Ende der Auslauffinanzierung im Jahr 2023 zusammen voraussichtlich
38,8 Mrd. Euro bereitgestellt haben. Der Bund trägt daran mit voraussichtlich
20,2 Mrd. Euro den größten Teil der Finanzierung. Dafür haben die Hochschu-
len in den ersten beiden Programmphasen bis 2015 rund 900 000 zusätzliche
Erstsemester im Vergleich zum Referenzjahr 2005 aufgenommen. Eine Fokus-
sierung auf das Kriterium „Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfän-
ger im 1. Hochschulsemester“ als alleiniges Kriterium für die Höhe der Mittel-
zuweisungen an die Hochschulen bewerten die Fragesteller dabei als Fehlanreiz.
Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) geht indes davon aus, dass die
Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger bis zum Jahr 2050 deutlich
über der des Referenzjahres 2005 liegen wird (www.che.de/downloads/CHE_
AP_203_Prognose_Studienanfaengerzahlen_bis_2050.pdf). Gleichzeitig stel-
len heterogene Studierendenkohorten und die Ausgestaltung des digitalen Wan-
dels Hochschulen vor zusätzliche Herausforderungen. Die nun verhandelte
Nachfolgevereinbarung zwischen Bund und Ländern muss dieser Situation
Rechnung tragen, ohne weitere Fehlanreize für die Hochschulen zu setzen.
Die Bundesregierung plant, die Bundesmittel für den Hochschulpakt auf Grund-
lage des neu geschaffenen Artikel 91b des Grundgesetzes (GG) dauerhaft zu
verstetigen (Koalitionsvertrag zwis
chen CDU, CSU und SPD, Zeilen 1338 -
1339).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1.
Wie viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger haben nach Kenntnis
der Bundesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2017 im Vergleich zu den
Studienanfängerzahlen des Jahres 2005 ein Studium aufgenommen (bitte
nach Bundesländern, Hochschultyp – Universitäten, Fachhochschulen bzw.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften – HAW –, Duale Hochschu-
len, Sonstige – und Trägerschaft – öffentlich, privat, kirchlich – aufteilen)?
Anlage 1 enthält die Zahlen der Studienanfänger und Studienanfängerinnen dif-
ferenziert nach den Hochschularten und Ländern für das Studienjahr 2005/2006
sowie für die Jahre 2010/2011 bis 2017/2018. Die Entwicklung der Studienan-
fängerinnen und -anfänger verläuft sowohl in den Hochschularten, den einzelnen
Studienjahren als auch in den Ländern sehr unterschiedlich: Bei einem Vergleich
der Studienjahre 2005/2006 und 2017/2018 ist festzustellen, dass es über alle
Hochschularten betrachtet zu einem Aufwuchs von 157 000 Studienanfängerin-
nen und -anfänger kam. Bei einer differenzierten Betrachtung nach Hochschular-
ten ist festzustellen, dass der Aufwuchs bei den Universitäten insgesamt rd.
55 300 betrug. Am stärksten ist die Entwicklung bei den Fachhochschulen. Hier
kam es zu einem Aufwuchs von rd. 93 200 Personen.
Den Hochschultyp „Duale Hochschule“ gibt es in der amtlichen Studierendensta-
tistik nicht. Eine Zeitreihe der Studienanfängerinnen und -anfänger zusätzlich dif-
ferenziert nach Trägerschaft wäre nur durch eine zeitaufwendige Sonderauswer-
tung der amtlichen Statistik zu erhalten, die in der zur Beantwortung verfügbaren
Zeit nicht möglich ist.
2.
Um welche Anzahl von Studienanfängerinnen und Studienanfängern wei-
chen die in Frage 1 erfragten Studienanfängerzahlen von den Studienanfän-
gerzahlen der KMK-Vorausberechnung (KMK = Kultusministerkonferenz)
von 2014 ab (bitte nach Bundesländern aufteilen und die entstandenen Aus-
gleichszahlungen darstellen)?
Die Zahl der für den Hochschulpakt 2020 relevanten, im Vergleich zum Aus-
gangsjahr 2005 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger betrug in den
Jahren 2014 bis 2017 insgesamt 369 580. Die Vorausberechnung der Kultusmi-
nisterkonferenz (KMK) 2014 ging für den gleichen Zeitraum von 343 114 zusätz-
lichen Studienanfängerinnen und -anfänger aus. Die Abweichung beträgt 26 466
zusätzliche Studienanfänger.
Die Aufteilung der zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger auf die Län-
der sowie die entstandenen länderinternen
Ausgleichszahlungen sind aus der An-
lage 2 ersichtlich.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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3.
Wie teilen sich
a)
die Bundesmittel und
b)
die Landesmittel des Hochschulpakts 2020
im Zeitraum von 2010 bis 2017 nach Bundesländern, Hochschultyp (Univer-
sität, Fachhochschule bzw. HAW, Duale Hochschule, Sonstige) und Träger-
schaft (öffentlich, privat, kirchlich) auf?
Falls der Bundesregierung keine Kenntnis darüber vorliegt, warum nicht?
Die Aufteilung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt der Jahre 2010 bis 2017
(Ist) auf die Länder ergibt sich aus der Tabelle in Anlage 3a.
Für die Landesmittel liegen veröffentlichte Ist-Zahlen nur bis zum Berichtsjahr
2015 vor. Für die laut Soll finanzstarken Jahre 2016 und 2017 liegen noch keine
Ist-Zahlen der Länder vor. Die von den Ländern in den Jahren 2010 bis 2015
bereitgestellten Mittel ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 3b.
Zu einer Aufteilung nach Hochschultyp (Universität, Fachhochschule/HAW, Du-
ale Hochschule, Sonstige) und Trägerschaft
(öffentlich, privat, kirchlich) liegen
der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Laut § 6 der Verwaltungsvereinba-
rung über den Hochschulp
akt 2020 (Hochschulpakt
III) weist der Bund die von
ihm zur Verfügung zu stellenden Mittel den einzelnen Ländern zur eigenen Be-
wirtschaftung zu. Im Rahmen ihrer Zweckbindung liegt die Art und Weise der
Weitergabe an die Hochschulen im Ermessen der Länder. Die zweckentspre-
chende Verwendung der Mittel wird dem Bund von den Ländern jährlich im Rah-
men der Berichterstattung belegt.
4.
Welche Bundesländer haben auch für die an Hochschulen in privater oder
kirchlicher Trägerschaft geschaffenen Studienkapazitäten Mittel aus dem
Hochschulpakt 2020 erhalten?
Wurden diese Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung in äquivalenter
Höhe den Hochschulen in privater oder kirchlicher Trägerschaft zur Verfü-
gung gestellt?
Die einem Land zugewiesenen Bundesmittel ergeben sich aus der Zahl der von
den dortigen Hochschulen aufgenommenen, im Vergleich zum Ausgangsjahr
2005 zusätzlichen Studienanfängerinnen und -anfänger. Diese Zahl ergibt sich für
die Vorauszahlungen aus der KMK-Vorausberechnung 2014, für die Abrechnung
aus der amtlichen Statistik. Dabei werden alle Studienanfängerinnen und -anfän-
ger, unabhängig von der Trägerschaft ihrer jeweiligen Hochschule, einbezogen.
Der Bund weist die von ihm zur Verfügung zu stellenden Mittel den einzelnen
Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zu. Die Verteilung der Mittel obliegt allein
den Ländern. Belastbare Angaben zu einzelnen Hochschulen sind nicht möglich.
5.
Wie stellt die Bundesregierung aktuell sicher, dass die Mittel des Hochschul-
pakts 2020 äquivalent zu den je nach Hochschultyp und Trägerschaft der
Hochschule zusätzlich geschaffenen Studienplätzen durch die Länder den
entsprechenden Hochschulen zufließen?
Wie will die Bundesregierung einen äquivalenten Mittelzufluss bei der
Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 sicherstellen?
Nach § 6 der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 (Hoch-
schulpakt III) weist der Bund die von ih
m zur Verfügung gest
ellten Mittel den
einzelnen Ländern zur eigenen Bewirtsc
haftung zu. Im Rahmen ihrer Zweckbin-
dung liegt die Art und Weise der Weitergabe an die Hochschulen im Ermessen
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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der Länder. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel wird dem Bund von
den Ländern jährlich im Rahmen der Berichterstattung belegt.
Bund und Länder befinden sich derzeit
in Verhandlungen zu einer Nachfolgever-
einbarung zum Hochschulpakt 2020. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch
nicht vor.
6.
Wie will die Bundesregierung dem Anspruch, bei anstehenden Bund-Län-
der-Verhandlungen zur Nachfolge des Hochschulpakts „die gesamte Hoch-
schullandschaft im Blick [zu] behalten“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 29 und 30 auf Bundestagsdrucksache 19/2676) konkret ge-
recht werden?
Bund und Länder befinden sich derzeit
in Verhandlungen zu einer Nachfolgever-
einbarung zum Hochschulpakt 2020. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch
nicht vor.
7.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Studienanfängerinnen und
Studienanfänger als für den Hochschulpakt 2020 singulär gewählten Para-
meter für die Mittelzuweisung?
Sieht die Bundesregierung darin Fehlanreize?
Wenn ja, welche?
Bund und Länder wollen mit dem Hochschulpakt 2020 Impulse für die Zukunfts-
fähigkeit des Landes geben und einer angesichts der steigenden Bildungsbeteili-
gung und der doppelten Abiturjahrgänge zunehmenden Zahl von Studienanfän-
gerinnen und -anfängern ein qualitativ hochwertiges Hochschulstudium gewähr-
leisten. Mit Hilfe der von Bund und Ländern bereitgestellten Hochschulpaktmittel
in Milliardenhöhe schaffen die Länder die notwendigen Ausbildungskapazitäten
an den Hochschulen und ermöglichen ihnen, eine gegenüber dem Bezugsjahr
2005 weitaus höhere Zahl an Studienanfängerinnen und -anfängern aufzuneh-
men. Der Parameter zusätzlicher Studienanfängerinnen und -anfänger im Ver-
gleich zum Ausgangsjahr 2005 ist dafür ein sehr gut geeigneter Indikator. Der
besonderen Ausgangslage der Stadtstaaten
, des Saarlandes und der ostdeutschen
Flächenländer wird durch einen Soli
darmechanismus Rechnung getragen.
8.
Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Absolventinnen und Absol-
venten als Parameter für die Mittelzuweisung für die geplante Nachfolgever-
einbarung des Hochschulpakts 2020?
Sieht die Bundesregierung darin Fehlanreize?
Wenn ja, welche?
9.
Welche weiteren Änderungsbedürfnisse bezüglich der Indikatoren der Mit-
telzuweisung an die Länder sieht die Bundesregierung für die Nachfolgever-
einbarung des Hochschulpakts 2020, insbesondere mit Blick auf eine anzu-
strebende Verbesserung der Lehrqualität an den Hochschulen?
10.
Für welche konkreten Aspekte, „die eine weitere Verbesserung der Qualität
von Studium und Lehre bedeuten“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu
Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/2676), setzt sich die Bundesregierung
in den Verhandlungen mit den Ländern zur Nachfolgevereinbarung des
Hochschulpakts 2020 ein?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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11.
Für welche „qualitätsbezogenen Parameter mit einem direkten Bezug zu Stu-
dium und Lehre“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17 bis
21 auf Bundestagsdrucksache 19/2676) setzt sich die Bundesregierung in
den Verhandlungen mit den Ländern zur Nachfolgevereinbarung des Hoch-
schulpakts 2020 ein?
Die Fragen 8 bis 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Einschät
zungen des Wissenschaftsrats aus dessen
Positionspapier „Hochschulbildung im Anschluss an den Hochschulpakt 2020“
und setzt sich in den Bund-Länder-Verhandlungen für die Verwendung einer
Kombination aus kapazitäts- und qualitätsbezogenen Parametern mit einem di-
rekten Bezug zu Studium und Lehre ein.
Eine Verstetigung der Bundesmittel aus dem Hochschulpakt im Rahmen einer
Nachfolgevereinbarung wird den Hochschulen die Einrichtung unbefristeter Be-
schäftigungsverhältnisse erleichtern, um dadurch mehr Kontinuität und mehr
Qualität in der Lehre zu erreichen.
Auch andere Maßnahmen sind denkbar, die der Verbesserung der Studienbedin-
gungen dienen. Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlungen.
Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor.
12.
Welche anderen Strategien zur Verbesserung von Qualität an Hochschulen
als der bloße Plan, dauerhaft immer mehr Mittel bereitzustellen, sieht die
Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Forderung nach einer Dy-
namisierung der Mittel für die Hochschulen analog zur Finanzierung der au-
ßeruniversitären Forschungseinrichtungen?
Die Bundesregierung strebt an, die Bereitstellung von Bundesmitteln an die Län-
der im Kontext der Nachfolgevereinbar
ung zum Hochschulpakt 2020 an nach-
vollziehbare Selbstverpflichtungen der Länder zu knüpfen. Darin sollen an Kenn-
zahlen geknüpfte Ziele, Schwerpunkte, Maßnahmen und Instrumente festgelegt
werden.
Die Verbesserung der Qualität der Lehre soll gemeinsam mit den Ländern auch
in der Nachfolge des Qualitätspakts Lehre adressiert werden. Damit sollen Lehr-
methoden und die Lehrkultur verbessert und regelmäßig modernisiert werden. In
diesem Kontext sollen der Diskurs zwischen Hochschullehrerinnen und Hoch-
schullehrern für den Austausch von Erfahrungen und Kenntnissen sowie innova-
tive Projekte gefördert werden. Dadurch so
ll der Stellenwert guter Lehre hervor-
gehoben werden.
Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlungen. Ergebnisse der
Verhandlungen liegen noch nicht vor.
13.
Wie wird die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfol-
gevereinbarung des Hochschulpakts 2020
a)
der steigenden Nachfrage nach Studienangeboten zum lebenslangen Ler-
nen Rechnung tragen,
b)
der Förderung innovativer Lehrkonzepte (wie beispielsweise Blended
Learning, MOOCs) Rechnung tragen?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte m
it der Nachfolgevereinbarung die Quali-
tätsverbesserung in allen Arten des Studiums, darunter auch wissenschaftliche
Weiterbildung, adressiert werden. Maßnahmen sollten auch die qualitative Wei-
terentwicklung von Curricula oder die
Übertragung erfolgreicher Projekte zur
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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Verbesserung der Studien- und Lehrqualität oder innovative Methoden der Stu-
dienorganisation in die Fläche umfassen können. Bund und Länder befinden sich
derzeit dazu in Verhandlungen. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht
vor.
14.
Soll die von der Bundesregierung geplante Verstetigung der Mittel nominal
oder real – also unter Berücksichtigung steigender Personal- und Material-
kosten – erfolgen?
Bereits die Verstetigung der Mittel auf
bestehendem Niveau wird zu einem er-
heblichen Qualitätsgewinn in Studium und Lehre führen, da mehr unbefristetes
Lehrpersonal mehr Kontinuität in der Lehre bedeutet. Für den Ausgleich von
Preissteigerungen im Hochschulbereich sind die Länder im Rahmen der Grund-
finanzierung ihrer Hochschulen verantwortlich.
15.
Wie steht die Bundesregierung dazu, dass mit einer verbindlichen Versteti-
gung von Mitteln eben diese Mittel dauerhaft gebunden werden und damit
der Gestaltungsspielraum des künftigen Haushaltsgesetzgebers erheblich
eingeengt wird?
Wie möchte die Bundesregierung haushälterische Gestaltungsspielräume er-
halten?
Der Verfassungsgesetzgeber hat mit Artikel 91b GG den Willen bekundet, im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe in Fällen überregionaler Bedeutung dauer-
hafte Kooperationen gerade auch im Hochschulbereich zu ermöglichen. Die Mit-
telbereitstellung erfolgt durch die gesetzgebenden Körperschaften.
16.
Wie will die Bundesregierung angesichts eines wachsenden Anteils gebun-
dener Haushaltsmittel der Dynamisierung der Mittelzuweisung an außeruni-
versitäre Forschungseinrichtungen und mittelfristig stagnierender Haushalts-
ansätze für den Einzelplan 30 einen Handlungsspielraum für finanzielle In-
vestitionen in andere Bildungsbereiche, wie beispielsweise die berufliche
Bildung, gewährleisten?
Es trifft nicht zu, dass ein wachsender Anteil an Haushaltsmitteln gebunden ist.
In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat die Bundesregierung in dieser Legisla-
turperiode beispielsweise bereits 350 Mio. Euro für die Stärkung der beruflichen
Bildung vorgesehen.
17.
Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die Ver-
stetigung von Mitteln sowohl für die Hochschulen als auch für die außeruni-
versitären Forschungseinrichtungen dauerhaft leistbar ist?
Mit ihrer Finanzplanung steckt die Bundesregierung den Rahmen für Ausgaben
im laufenden und kommenden Jahr sowie für die drei darauffolgenden Jahre ab.
Die genannten Schwerpunkte sind in der aktuellen Finanzplanung enthalten, die
in allen Jahren ohne Neuverschuldung auskommt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
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18.
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass stetig fließende Mittel auch effi-
zient verwendet werden?
Hält die Bundesregierung neue Steuerungsmechanismen und Erfolgskenn-
ziffern für nötig?
Welche Sanktionen behält sie sich vor, sollte Effizienz nicht der Fall sein?
Die Bundesregierung strebt an, die Bereitstellung von Bundesmitteln an die Län-
der an nachvollziehbare Selbstverpflicht
ungen der Länder zu knüpfen. Darin sol-
len an Kennzahlen geknüpfte Ziele, Schwerpunkte, Maßnahmen und Instrumente,
festgelegt werden. Bund und Länder befinden sich derzeit dazu in Verhandlun-
gen. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch nicht vor.
19.
Wie steht die Bundesregierung zu dem Ansatz, dass eine Mittelvergabe mit
einem fixen und einem variablen Teil eine höhere Effizienz im Gebrauch der
Mittel nach sich ziehen kann?
20.
Auf welche Festlegungen konnten sich Bund und Länder im Rahmen der
Verhandlungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 be-
reits einigen, insbesondere mit Blick auf
a)
eine vom Wissenschaftsrat geforderte Dynamisierung der Mittel des
Hochschulpakts,
b)
die der Mittelzuweisung zugrunde liegenden Parameter und
c)
eine Verbesserung des Monitorings der Verausgabung der Ländermittel?
21.
Bei welchen Verhandlungsgegenständen besteht im Rahmen der Verhand-
lungen zur Nachfolgevereinbarung des Hochschulpakts 2020 zwischen Bund
und Ländern Dissens?
Die Fragen 19 bis 21 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bund und Länder befinden sich derzeit
in Verhandlungen zu einer Nachfolgever-
einbarung zum Hochschulpakt 2020. Ergebnisse der Verhandlungen liegen noch
nicht vor.
22.
Wie stellt die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zur Nachfol-
gevereinbarung des Hochschulpakts 2020 sicher, dass die zusätzlichen Bun-
desmittel vollständig zur Verbesserung der Studienbedingungen führen und
sich die Länder in diesem Zuge nicht weiter aus ihrer Verantwortung zur
Grundfinanzierung der Hochschulen zurückziehen?
Wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die bisherigen Erfahrungen
des Hochschulpakts 2020?
Die Bundesregierung setzt sich in den derzeit laufenden Verhandlungen mit den
Ländern über eine Nachfolgevereinbarung für eine nachweisbare und transparen-
tere Darstellung der länderseitigen Gegenfinanzierung ein, welche dauerhaft und
zusätzlich zur Grundfinanzierung der Hochschulen durch ihre Träger erfolgen
muss.
Die Verantwortung für die Grundfinanzierung liegt bei den Ländern, das finanzi-
elle Engagement des Bundes kann dies
e nur ergänzen und nicht ersetzen. Die
Länder haben mit der 2017 beschlossenen Neuregelung der Bund-Länder-Finanz-
beziehungen ab 2020 hierfür eine aufgabenadäquate Finanzausstattung erhalten.
Die im laufenden Hochschulpakt vorgesch
riebene Pflicht zur Gegenfinanzierung
der erhaltenen Bundesmittel durch Landesmittel hat sich bewährt.
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