Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4208 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3958 – Kapazitäten zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Wochen kam es aufgrund großer Trockenheit sowohl in Deutschland als auch anderen europäischen Staaten zu einer hohen Zahl von Wald- und Flächenbränden (vgl. „Deutsche Feuerwehren sind am Limit“, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 5. August 2018). Auch wenn die Wald- und Flächenbrände in Deutschland im Vergleich zu katastrophalen Ereignissen wie in Griechenland keine menschlichen Opfer gefordert haben, sind die Schäden immens. Allein im Land Brandenburg wurden in diesem Jahr bereits 640 Hektar Wald vernichtet (vgl. ebd.). Darüber hinaus können auch größere Brandereignisse nicht ausgeschlossen werden. Die Erfahrungen etwa mit den Waldbränden in der niedersächsischen Lüneburger Heide im Sommer 1975 zeigen, dass Feuerwehren und Katastrophenschutzorganisationen sowie die an der Brandbekämpfung beteiligten Bundesbehörden und -anstalten auch auf große Brandereignisse vorbereitet sein müssen. Dazu ist es aus Sicht der Fragesteller notwendig, dass entsprechende Kapazitäten zur Bekämpfung von Waldund Flächenbränden jederzeit verfügbar und einsatzbereit sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4208 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. In welchen Bundesländern kam es in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wald- und Flächenbränden (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? In folgenden Ländern kam es zu Waldbränden: Länder 2016 2017 Einheiten Anzahl Fläche/ha Anzahl Fläche/ha Baden-Württemberg 28 3,16 17 5,11 Bayern 55 60,08 44 42,54 Berlin 4 1,32 1 0,40 Brandenburg 248 157,40 141 285,40 Hessen 37 2,10 58 6,08 Mecklenburg-Vorpommern 25 7,68 4 0,06 Niedersachsen 33 3,69 12 9,20 Nordrhein-Westfalen 21 3,06 38 24,89 Rheinland-Pfalz 19 2,38 23 8,82 Saarland 3 4,01 4 1,08 Sachsen 52 5,38 42 4,91 Sachsen-Anhalt 69 30,78 23 5,12 Thüringen 14 1,98 17 1,17 Summen 608 283,02 424 394,78 Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) fasst jährlich die in Deutschland von den Ländern gemeldeten Waldbrände, deren Ursachen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden zusammen. Die Daten werden jeweils für das vergangene Jahr erhoben und veröffentlicht (siehe auch unter www.ble.de/Waldbrandstatistik). Aus der Waldbrandstatistik der BLE ergibt sich folgendes Bild zu Waldbränden seit dem Jahr 2002 als dem Beginn der Waldbrandüberwachung mit Hilfe von hoch-auflösenden Kameras in Gebieten mit hohem Waldbrandrisiko. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4208 Waldbrände stellen für den Wald in Deutschland (11,4 Mio. Hektar) insgesamt keine Gefahr dar. Allerdings können in den Kieferngebieten Nordostdeutschlands , insbesondere Brandenburgs, nur ständige Beobachtung und effiziente Waldbrand-bekämpfung diesen Zustand sichern. In besonderen Trockenjahren wie 2003 und 2018 können außerordentlich viele Brände entstehen. Für 2018 liegt noch keine bundesweite Zusammenstellung vor. 2. Auf welcher Rechtsgrundlage beteiligt sich der Bund an der Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder? Der Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland folgt der durch das Grundgesetz vorgeschriebenen föderalen Kompetenz- und Zuständigkeitsverteilung . Zivilschutz ist gesetzgeberische Aufgabe und Verantwortung des Bundes (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 1 GG und Artikel 87b Absatz 2 Satz 1 GG). Gegenstand der Bundeskompetenz ist nur und thematisch eng der Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr, damit Aufgabe und Verantwortung allein der Länder (Artikel 70 Absatz 1 i. V. m. Artikel 30 GG). Vorsorgemaßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen treffen daher die Länder als eigene Angelegenheit . Im Verteidigungsfall stützt sich der Bund auf den Katastrophenschutz der Länder, deren Ressourcen er für diesen Fall – also „zivilschutzbezogen“ – nach den Vorschriften des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG), soweit erforderlich, insbesondere in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC- Schutz, Sanitätswesen und Betreuung (§ 13 Absatz 1 ZSKG) verstärkt und ergänzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4208 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie haben sich die finanziellen Aufwendungen des Bundes zur Ausstattung des Katastrophenschutzes in den Jahren 2013 bis 2018 entwickelt? Wie hoch war dabei der Anteil für den Aufgabenbereich Brandschutz? In den Jahren 2013 bis 2018 standen folgende Haushaltsmittel des Bundes für die Ausstattung, Unterbringung, Wartung und Instandsetzung sowie die Ausbildung für den Zivilschutz zur Verfügung Epl. 06 28 SOLL 2013 SOLL 2014 SOLL 2015 SOLL 2016 SOLL 2017 SOLL 2018 Ausgaben für ergänzende Zivilschutzausbildung 5.926.000 € 5.926.000 € 5.926.000 € 5.926.000 € 5.926.000 € 5.926.000 € Ausgaben für Wartung und Instandsetzung 4.996.000 € 4.996.000 € 4.996.000 € 4.996.000 € 4.996.000 € 4.996.000 € Ausgaben auf Standortebene 6.286.000 € 6.286.000 € 6.286.000 € 6.286.000 € 6.286.000 € 6.286.000 € Summe konsumtiv 17.208.000 € 17.208.000 € 17.208.000 € 17.208.000 € 17.208.000 € 17.208.000 € Erwerb von Fahrzeugen 29.180.000 € 31.312.000 € 32.912.000 € 33.612.000 € 34.912.000 € 34.912.000 € Erwerb von Geräten, Ausstattungs - und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 1.408.000 € 1.408.000 € 1.408.000 € 11.408.000 € 1.408.000 € 1.408.000 € Summe investiv 30.588.000 € 32.720.000 € 34.320.000 € 45.020.000 € 36.320.000 € 36.320.000 € Gesamt 47.796.000 € 49.928.000 € 51.528.000 € 62.228.000 € 53.528.000 € 53.528.000 € Der Anteil für die Bereitstellung von Brandschutzfahrzeugen beträgt dabei Epl. 06 28 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz (LF-KatS) 1.155.000 € 0 € 3.728.000 € 4.427.000 € 11.092.000 € 3.304.000 € Anzahl 5 0 16 19 47 14 Schlauchwagen Katastrophenschutz (SW-KatS) 2.752.000 € 0 € 3.096.000 € 14.448.000 € 2.924.000 € 0 € Anzahl 16 0 18 84 17 0 Summe Investitionen 3.907.000 € 0 € 6.824.000 € 18.875.000 € 14.016.000 € 3.304.000 € Summe Brandschutzfahrzeuge 21 0 34 103 64 14 4. Wie viele Fahrzeuge von Feuerwehren, die zur Wald- bzw. Flächenbrandbekämpfung geeignet sind, wurden in den Jahren 2013 bis 2018 aus Bundesmitteln voll- oder teilfinanziert (bitte aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4208 5. Wie viele Fahrzeuge der Bundeswehr können zur Bekämpfung von Waldund Flächenbränden eingesetzt werden? Wie viele sind davon aktuell einsatzbereit? Die Feuerlöschkraftfahrzeuge (Fl-Kfz) der Bundeswehr sind grundsätzlich zum Einsatz im Rahmen der Waldbrandbekämpfung geeignet. Ein Einsatz zur Unterstützung der jeweiligen zuständigen zivilen Stelle der Gefahrenabwehr erfolgt ausschließlich auf Basis der Amtshilfe. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Verfügbarkeit der jeweiligen Ressource vorliegen. Zurzeit sind 261 Fl-Kfz der Bundeswehr-Feuerwehr zur Wahrnehmung der Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes in der Bundeswehr einsatzbereit. 6. Wie viele Fahrzeuge der Bundespolizei können zur Bekämpfung von Waldund Flächenbränden eingesetzt werden? Wie viele sind davon aktuell einsatzbereit? Zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden verwendet die Bundespolizei nur den Wasserwerfer. Die Bundespolizei verfügt derzeit über -15- Wasserwerfer , welche im Bundesgebiet disloziert sind. Derzeit sind -14- Wasserwerfer einsatzbereit . Ein Einsatz zur Unterstützung der jeweiligen zuständigen zivilen Stelle der Gefahrenabwehr erfolgt ausschließlich auf Basis der Amtshilfe. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen sowie die Verfügbarkeit der jeweiligen Ressource vorliegen. 7. Wie viele Hubschrauber der Bundeswehr können zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden eingesetzt werden? Wie viele davon sind aktuell einsatzbereit? Für die Waldbrandbekämpfung kann die Bundeswehr derzeit die Hubschrauber CH-53 der Luftwaffe und Bell UH-1 D des Heeres einsetzen. Von den in Deutschland verfügbaren CH-53 waren in einem Betrachtungszeitraum von Mai bis August (jeweils tagesaktuell) durchschnittlich zehn Hubschrauber einsatzbereit. Von den im Heer verfügbaren Hubschraubern Bell UH-1 D waren im Betrachtungszeitraum im Durchschnitt 22 Hubschrauber einsatzbereit. Ein Einsatz zur Unterstützung der jeweiligen zuständigen zivilen Stelle der Gefahrenabwehr erfolgt ausschließlich auf Basis der Amtshilfe. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen sowie die materielle und personelle Verfügbarkeit der jeweiligen Ressource vorliegen. Die Verfügbarkeit wird nach Eingang eines Amtshilfeersuchen geprüft. 8. Wie viele Hubschrauber der Bundespolizei können zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden eingesetzt werden? Wie viele davon sind aktuell einsatzbereit? Grundsätzlich werden bei der Bundespolizei-Fliegergruppe leichte Transporthubschrauber (LTH) vom Typ Eurocopter 155 und mittlere Transporthubschrauber (MTH) vom Typ AS 332 L1 Super Puma zur Waldbrandbekämpfung eingesetzt . Es können maximal bis zu fünf LTH und bis zu zwölf MTH mit einem Lasthaken zum Fliegen mit Außenlasten ausgerüstet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4208 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundespolizei kann zeitgleich drei LTH und sechs MTH mit eigenen Außenlastlöschwasserbehältern einsetzen. Zusätzliche Behälter müssten von anderer Stelle bereitgestellt werden. Ein Einsatz zur Unterstützung der jeweiligen zuständigen zivilen Stelle der Gefahrenabwehr erfolgt ausschließlich auf Basis der Amtshilfe. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen sowie die materielle und personelle Verfügbarkeit der jeweiligen Ressource vorliegen. 9. Wie viele Einsatzstunden wurden durch boden- und luftgebundene Einheiten der Bundeswehr zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geleistet (bitte aufschlüsseln)? Zur Unterstützung außerhalb der Bundeswehr wurden folgende Einsatzstunden geleistet: 2016: 20 Stunden in Amtshilfe 2017: 159 Stunden in Amtshilfe 2018: 5526 Stunden in Amtshilfe. 10. Wie viele Einsatzstunden wurden durch boden- und luftgebundene Einheiten der Bundespolizei zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 geleistet (bitte aufschlüsseln)? Die Wasserwerfereinheit aus Sankt Augustin wurde am 7. August 2018 zur Brand-bekämpfung mit 2 Wasserwerfern und 84 Einsatzstunden eingesetzt. Mit Hubschraubern wurden folgende Flugstunden geleistet: Jahr 2016: keine Löscheinsätze Jahr 2017: 15,50 Flugstunden Jahr 2018 (bis einschl. 26. August ): 101,00 Flugstunden. 11. Verfügen die Polizeien der Bundesländer und/oder Feuerwehrbehörden in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung über Hubschrauber, Flugzeuge o. Ä., die zur Brandbekämpfung aus der Luft einsetzbar sind (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse zur materiellen Ausstattung der Polizeien der Bundesländer vor. 12. Hält die Bundesregierung es für geboten, die Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderen Behörden des Bundes zu erweitern, bzw. plant sie eine entsprechende Kapazitätserweiterung ? Die Fähigkeit der Brandbekämpfung aus der Luft auf Truppenübungsplätzen wird auch weiterhin durch die Bundeswehr gefordert. Derzeit wird die Fähigkeit auf den Hubschrauber des Typs NH90 erweitert. Die Zivilschutz-Hubschrauber aus der ergänzenden Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz der Länder sind nicht zur Brandbekämpfung ausgerüstet, eine entsprechende Erweiterung der Kapazitäten ist nicht geplant. Bei der Bundespolizei ist derzeit keine Erweiterung der Kapazitäten zur Brandbekämpfung aus der Luft vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4208 13. Wie viele Einsatzstunden wurden im Rahmen der Wald- bzw. Flächenbrandbekämpfung in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk geleistet? Welche Aufgaben wurden durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk dabei konkret übernommen? Seit dem Kalenderjahr 2016 bis heute (Stand 28. August 2018, 14:00 Uhr) wurden unter dem Stichwort Flächenbrände (Waldbrand, Heidebrand, Moorbrand) insgesamt 2 313 Dienststunden von Einsatzkräften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) geleistet. Die Stunden teilen sich auf die angefragten drei Jahre wie folgt auf: 2016: 779 Stunden, 2017: 189 Stunden, 2018: 1 345 Stunden. Im Rahmen der Einsatzabwicklung hat das THW in den angefragten drei Jahren vornehmlich die folgenden Aufgaben als Unterstützungsleistung für die jeweils anfordernden Stellen übernommen: Ausleuchten der Einsatz- und Arbeitsstellen Fachberatung Verbrauchsstofflogistik Verpflegung der Einsatzkräfte Unterstützung bei der Brandbekämpfung Einsatz von Baumaschinen für Umschlag- und Transportarbeiten Räumen von Trümmern Pumparbeiten Aufbau und Betrieb von Wasserentnahmestellen Wasserförderung über lange Wegstrecken Aufbau und Betrieb von Führungsstellen und Bereitstellungsräumen Stromversorgung Aufbau und Betrieb mobiler Funkmasten Brandwache und -nachsorge. 14. Welche konkreten Ausbildungsmaßnahmen zur Wald- bzw. Flächenbrandbekämpfung wurden in den Jahren 2016, 2017 und 2018 bei der Bundeswehr , der Bundespolizei, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und anderen Behörden des Bundes durchgeführt? In der lehrgangsgebundenen Ausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes in der Bundeswehr wird die Waldbrandbekämpfung (im forstlichen Brandschutz) ausgebildet. Hinzu kommen Einweisungen am Fl-Kfz Waldbrand sowie an allen anderen Fl-Kfz-Typen der Bundeswehr-Feuerwehr (BwF). Die weitere Aus- und Fortbildung des Brandschutzpersonals erfolgt nach Zuversetzung zu den Standorten mit BwF auf Truppenübungsplätzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4208 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das Fliegen von Außenlasten und damit auch das Üben der Waldbrandbekämpfung aus der Luft mit Hubschraubern ist Bestandteil des kontinuierlichen Ausund Weiterbildungsprogramms der fliegenden Besatzungen. Darüber hinaus nahm die Luftwaffe mit dem Hubschrauber vom Typ CH-53 in der Rolle „Brandbekämpfung aus der Luft“ in 2016 an den zivilen Katastrophenschutzübungen „Clear Water 2016“ und in 2017 an den Übungen „3-Länder-Waldbrandübung“, „Heißer Süden“ und „Clear Water 2017“ teil. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden durch die Direktion Bundesbereitschaftspolizei unter Führung der Bundespolizeiakademie vier Verwendungs-fortbildungen für technische Fachkräfte in einer Wasserwerfer-/Sonderwageneinheit mit jeweils -40- Teilnehmern durchgeführt. In dieser Fortbildung werden auch Einsätze im Bereich des Katastrophenschutzes behandelt. Thema hierbei sind die technischen Einsatzmöglichkeiten der Wasserver- und -entsorgung, der Einsatz von Wasserwerfern bei der Waldbrandbekämpfung sowie die Entstehung und der Verlauf eines Brandes. In der Bundespolizei-Fliegergruppe gehören Außenlastflüge mit Löschwasserbehältern zum jährlichen Standard-Ausbildungsprogramm der Besatzungen und werden in der Regel einmal im Jahr gesondert trainiert. Konkrete Ausbildungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden im engeren Sinne sind im THW nicht vorgesehen. Allerdings sind im Themenplan zur Fachausbildung der THW-Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen folgende Themen enthalten: Wasserförderung unter Überwindung langer Förderstrecken mittels Pufferbetrieb, Hintereinanderschaltung bzw. Tandembetrieb und Wasserförderung unter Überwindung großer Höhenunterschiede. Zudem werden die Einsatzkräfte des THW umfassend im Rahmen von Grund- und Fachausbildungen geschult, um auch die in der Antwort zu Frage 13 genannten Einsatzaufgaben zu erfüllen. Beim BBK wurden keine Ausbildungsmaßnahmen zur Wald- bzw. Flächenbrandbekämpfung durchgeführt. 15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung des brandenburgischen Innenministeriums, wonach während drei gleichzeitiger Waldbrände die vorhandenen Kapazitäten zur Brandbekämpfung an ihre Grenzen gekommen seien (vgl. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung , 5. August 2018)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung diesbezüglich aus dem Rückgang der Mitgliederzahlen von Freiwilligen Feuerwehren (vgl. www.feuerwehrverband.de/statistik.html)? Der Bund ist verfassungskonform im föderalen System des Bevölkerungsschutzes für den Zivilschutz und die Länder für den Katastrophenschutz zuständig. Soweit Länder bei Ereignissen von katastrophalen Ausmaßen an die Grenzen ihrer jeweiligen Einsatzkapazitäten kommen, kann nach Artikel 35 GG das betroffene Land Amtshilfe (Einsatzkräfte und Material) der anderen Länder und des Bundes (wie hier, z. B. der Bundeswehr) zur Unterstützung anfordern. Die situationsbedingte Feststellung des brandenburgischen Innenministeriums, wonach während drei gleichzeitiger Waldbrände die vorhandenen Kapazitäten zur Brandbekämpfung (des Landes Brandenburg) an ihre Grenzen gekommen seien, bezieht sich ausschließlich auf die landeseigenen Kapazitäten im Feuer-/Brand- und Katastrophenschutz und lässt deshalb so keine Rückschlüsse aus den möglichen Rückgängen der Mitgliederzahlen von Freiwilligen Feuerwehren zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4208 16. Durch welche Maßnahmen kann aus Sicht der Bundesregierung ein Engagement in Freiwilligen Feuerwehren attraktiver gemacht werden? Plant die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen? Einer der gesellschaftspolitischen Schwerpunkte dieser Bundesregierung ist die nachhaltige Stärkung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichen Engagement – wozu natürlich auch die Feuerwehren in der Fläche gehören! Deshalb strebt die Bundesregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages die Verbesserung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigeren Anerkennung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichem Engagement an. Schlüsselfaktoren für die Gewinnung von Helferinnen und Helfern im Bereich des Bevölkerungsschutzes sind die gesellschaftliche und öffentliche Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements. Die Gewinnung von Helferinnen und Helfern findet durch die beteiligten Organisationen vor Ort statt und wird wesentlich beeinflusst von einer gelebten Willkommenskultur. Der Bund unterstützt gemäß § 20 ZSKG das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes mit gezielten Maßnahmen im Rahmen der dazu bereitgestellten Mittel. Die wesentlichen Elemente dieser Unterstützung sind zum einen der Förderpreis des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat „Helfende Hand“ und zum anderen das Projekt „Rettet die Retter“. Beide Projekte zielen darauf ab, das freiwillige Engagement im Bevölkerungsschutz zu stärken. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zeichnet seit 2009 mit dem wichtigsten Förderpreis im Bevölkerungsschutz, der „Helfenden Hand“, jährlich Ideen und Konzepte aus, die besonders geeignet sind, Menschen für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz begeistern. Zudem werden Unterstützer, wie Unternehmen, Personen und Organisationen ausgezeichnet, die das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz in besonderer Weise fördern. Um eine nachhaltige Mitgliedergewinnung zu fördern und die Attraktivität eines Engagements bei der freiwilligen Feuerwehr zu steigern, müssen bereits Kinder und Jugendliche für die Themen Helfen und Engagement sensibilisiert werden. Die Jugendfeuerwehren sind im Bereich der Feuerwehrnachwuchsarbeit etabliert. Zudem etablieren sich auch zunehmend Kinderfeuerwehren, die bereits die Kleinen für die Arbeit der Feuerwehr zu sensibilisieren und zu begeistern suchen. Der Film der Augsburger Puppenkiste „Rettet die Retter – Abenteuereinsatz im Land der Helfer“ soll Kindern schon früh Mut machen zu helfen und damit letztlich auch den Boden für eine Kultur des Helfens bereiten. Der Film, inklusive eines Methodenkoffers und Zusatzmaterial, richtet sich an Kindergartenkinder im Vorschulalter ab vier Jahren und wird durch das BBK für Kindergärten, Kindertagesstätten und ähnliche Einrichtungen angeboten. Außerdem stellt das BBK für Kinder und Jugendliche das Onlineangebot „Max und Flocke“ mit Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung. Insbesondere für die Gewinnung der im Zivil- und Katastrophenschutz unter-repräsentierten Gruppen der Frauen, Migrantinnen und Migranten und Senioren wurden durch das BBK wissenschaftliche Studien initiiert, um Lösungsansätze zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements zu finden. Die Ergebnisse sowie die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen wurden bereits 2012 veröffentlicht und den Ländern und zuständigen Organisationen zur Verfügung gestellt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4208 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Eine Verstärkung der Konzentration auf unterrepräsentierte Gruppen kann entscheidend zur Gewinnung von neuen Mitgliedern beitragen durch: kulturelle Öffnung und Sensibilisierung Einstellung auf die Bedürfnisse der einzelnen Gruppen Anpassung von Zugangsvoraussetzungen und von Ausbildungs-möglichkeiten : Ein Einsatz sollte entsprechend vorhandener individueller Kompetenzen erfolgen. 17. Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zahlreichen Wald- und Flächenbrandereignisse, die in diesem Jahr im Inland und europäischen Ausland stattgefunden haben, an ihrer Haltung fest, nach der sie „aktuell keinen Bedarf für eine strukturelle Änderung und Erweiterung des Unionsverfahrens , wie es der Vorschlag der EU-Kommission insbesondere durch die Schaffung von rescEU mit EU-eigenen Bewältigungskapazitäten vorsieht“, erkennt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2936)? Die Bundesregierung hält an ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage fest (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2936). Die Schaffung von rescEU mit EU-eigenen Bewältigungskapazitäten wird weiterhin kritisch beurteilt. Es ist an den betroffenen und originär verantwortlichen Mitgliedstaaten, fortlaufend – und so auch anhand der aktuellen Ereignisse – zu prüfen, ob die eigenen Anstrengungen zum Schutz vor und zur Bewältigung von Wald- und Flächenbränden ausreichend sind oder ob zur Schaffung eines widerstandsfähigen nationalen Katastrophenschutzes weitere Anstrengungen unternommen werden sollten. Die Gewährleistung eines funktionierenden nationalen Katastrophenschutzsystems und das Ergreifen geeigneter präventiver Maßnahmen durch jeden einzelnen Mitgliedstaat dürfen nicht durch die Schaffung EU-eigener Vorhaltungen und Bewältigungskapazitäten eingestellt oder reduziert werden. Sollten im Einzelfall die eigenen Anstrengungen der Mitgliedstaaten nicht zur Bewältigung der konkreten Bedrohungs- oder Schadenslage ausreichen, so besteht mit dem derzeit praktizierten EU-Katastrophenschutzverfahren bereits ein wirksames Instrumentarium zur gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, wie auch die Bewältigung jüngster Ereignisse gezeigt hat. Im Übrigen wird zur Begründung auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333