Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4211 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3992 – Angriffe auf Auslandsvertretungen (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 19/3433) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3433 ging hervor, dass im Jahr 2015 durch einen Raketeneinschlag nahe der verlassenen Botschaftskanzlei in Damaskus Fenster beschädigt worden seien. 1. Welche weitergehenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorfall? Der Einschlag eines Geschosses an einem der Botschaft gegenüberliegenden Gebäude löste eine Druckwelle aus. Diese Druckwelle verursachte Betonabplatzungen am gegenüberliegenden Gebäude und Brüche von Fassadenteilen, die diverse Fensterscheiben sowie elektrotechnische Anlagen des Kanzleigebäudes beschädigten . 2. Wurden die beschädigten Fenster ersetzt? Falls ja, wann, und durch wen? Die beschädigten Fenster wurden noch nicht ersetzt. 3. Woher wusste die Bundesregierung von dem Schaden? Ein lokal beschäftigter Mitarbeiter in Damaskus hatte das Auswärtige Amt auf die Beschädigung hingewiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4211 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wurden seitens der syrischen Regierung Ermittlungen aufgenommen? Falls ja, wie ist der Stand nach Kenntnis der Bundesregierung? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über Ermittlungen des syrischen Regimes in dieser Angelegenheit. 5. Wird das deutsche Botschaftsgelände in Damaskus noch bewacht? Falls ja, von wem? Falls nein, warum nicht? Die deutsche Botschaft in Damaskus ist geschlossen. Der Außenschutz einer Botschaft erfolgt grundsätzlich gemäß Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen durch Sicherheitskräfte des Gastlandes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333