Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4212 19. Wahlperiode 10.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stefan Thomae, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4006 – Sonderbericht 80 der Monopolkommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Monopolkommission hat in ihrem Sonderbericht 80 den aktuellen Stand und die absehbare Entwicklung der Buchpreisbindung in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt. Hierbei fand das sich ändernde Marktumfeld eine besondere Beachtung. Dabei galt es das politische Ziel des Schutzes des Kulturgutes Buch gegen die mögliche Unvereinbarkeit der deutschen Preisbindung mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit, wie sie im Jahr 2016 vom Europäischen Gerichtshof schon für die Arzneimittelpreisbindung festgestellt wurde, abzuwägen. Die Monopolkommission kommt dabei abschließend zu der Einschätzung, dass es sich „nach Abwägung aller Gesichtspunkte um einen schwerwiegenden Markteingriff handelt, dem ein nicht klar definiertes kulturelles Schutzziel „Kulturgut Buch“ gegenübersteht, dessen Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind und der Marktentwicklung seit dem Erlass des Gesetzes nicht in angemessener Weise Rechnung trägt.“ Daher spricht sich die Monopolkommission für eine Abschaffung der Buchpreisbindung aus. Vor jedem Eingriff in den Wettbewerb zum Schutz des Buchmarktes müsse erstens das Schutzziel definiert werden. Zweitens müsse geprüft werden, ob und inwiefern Schutzdefizite bestehen. Erst auf dieser Basis könne drittens entschieden werden, mit welchen Instrumenten die Schutzdefizite behoben werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4212 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung im Hinblick auf die Erkenntnisse und Vorschläge des Sonderberichts 80 der Monopolkommission ? 2. Stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen der Monopolkommission zu? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung prüft derzeit das von der Monopolkommission vorgelegte Sondergutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“. 3. Wie wird die Bundesregierung mit dem Bericht der Monopolkommission verfahren? Die Monopolkommission hat das Sondergutachten zur Buchpreisbindung aus eigenem Ermessen vorgelegt. § 44 GWB sieht dafür keine Stellungnahme der Bundesregierung vor. Die Bundesregierung prüft, ob sie dennoch eine Stellungnahme abgeben wird. Dies könnte auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bei einer Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BuchPrG) erfolgen. 4. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie umzusetzen? 5. Welche Maßnahmen und Vorschläge plant sie nicht umzusetzen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung prüft derzeit die Vorschläge der Monopolkommission. 6. Unterstützt die Bundesregierung die Einschätzung der Monopolkommission bezüglich der Abschaffung der Buchpreisbindung oder befürwortet die Bundesregierung eine Buchpreisbindung? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verweisen. Die Bundesregierung hält die Buchpreisbindung für ein wichtiges und unverzichtbares kulturpolitisches Instrument. Es ist im Interesse der Allgemeinheit, das Kulturgut Buch zu schützen. 7. Welche Auswirkungen hat die Buchpreisbindung nach Ansicht der Bundesregierung auf die Autoren? Die gesetzliche Buchpreisbindung zielt auf den Schutz des Kulturgutes Buch. Es enthält keine unmittelbaren Regelungen in Bezug auf die Buchautoren. Die Bundesregierung geht davon aus, dass in diesem Rahmen die Vielfalt der Buchtitel gefördert wird und damit auch die Autoren davon profitieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4212 8. Wie steht die Bundesregierung zu einer Buchpreisbindung für eBooks? Das BuchPrG gilt für den Verkauf von Büchern und allen Produkten, die insbesondere Bücher reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- und buchhandelstypisch anzusehen sind. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, gilt dies auch für eBooks. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des BuchPrG wurden elektronische Bücher explizit in diese Aufzählung der sog. buchnahen Produkte aufgenommen. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr eines wettbewerblichen Nachteils für den inländisch stationären Buchhandel gegenüber grenzüberschreitend tätigen Unternehmen, sollte der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren die gesetzlich vorgeschriebene Buchpreisbindung für unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsfreiheit oder auch für unvereinbar mit dem unionsrechtlichen Loyalitätsgrundsatz in Verbindung mit den EU-Wettbewerbsregeln erklären? Die Bundesregierung hält das BuchPrG für vereinbar mit dem Unionsrecht. 10. Was plant die Bundesregierung, gegen mögliche wettbewerbliche Nachteile für den inländischen Buchhandel zu unternehmen? Aus dem BuchPrG ergeben sich keine Nachteile für den inländischen Buchhandel . Die gesetzliche Preisbindung ist von allen Buchhändlern, die Bücher an Letztverbraucher in Deutschland verkaufen, einzuhalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333