Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4229 19. Wahlperiode 11.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Helin Evrim Sommer, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3447 – Politische Rahmenbedingungen für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe im Irak V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Irak ist ein Schwerpunktland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Seit 2015 hat die Bundesregierung über 225 Mio. Euro für den wirtschaftlichen Wiederaufbau von irakischen Gebieten bereitgestellt, die vom sogenannten Islamischen Staat (IS) befreit wurden. Davon wurden über 180 Mio. Euro über die Stabilisierungs- und Wiederaufbaufazilitäten der Vereinten Nationen (UNDP) sowie rund 44 Mio. Euro über die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/350). Auch anderthalb Jahrzehnte nach dem von den USA und ihren damaligen Verbündeten begonnenen Krieg, ist der Irak nach Ansicht der Fragesteller noch immer ein tief gespaltenes Land. Die sunnitische Minderheit wurde nach dem Sturz der Saddam-Diktatur von den nachfolgenden, schiitisch dominierten Regimen systematisch benachteiligt und marginalisiert. Erst dadurch konnte es der IS-Terrormiliz gelingen, sich vor allem unter der in der westirakischen Provinz al-Anbar angesiedelten, sunnitisch-arabischen Bevölkerung gesellschaftlich zu verankern und von dort nach Syrien und in andere Teile des Irak auszubreiten. Obwohl der IS im Irak inzwischen militärisch besiegt ist, ist die humanitäre Situation erschütternd. Es gibt im Land noch über drei Millionen Binnenvertriebene , von denen ein Großteil humanitäre Hilfe bzw. Übergangshilfen benötigt. Humanitäre Hilfsorganisationen beklagen mittlerweile einen starken Rückgang der internationalen Finanzhilfen (vgl. https://amnesty.de/jahresbericht/2018/irak, abgerufen am 14. Juni 2018). Die kurdische Selbstverwaltung im Nordirak wurde als Konsequenz aus den Erfahrungen mit dem staatlichen Massenterror (sogenannte Anfal-Operationen des irakischen Militärs) des Saddam-Regimes geschaffen, das die kurdische Bevölkerung mit chemischen Kampfstoffen angriff und zwischen 50 000 bis 180 000 Menschen massakrierte (vgl. http://spiegel.de/einestages/giftgasangriffauf -halabdscha-1988-a-951065.html, abgerufen am 14. Juni 2018). Die Beziehungen zwischen der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak sind seit längerem angespannt. Strittig sind Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vor allem die Verteilung der Öl-Einnahmen, die administrative Zugehörigkeit von Gebieten der Provinzen Ninive, Kirkuk, Salah ad-Din und Diyala sowie der Grad an politischer Selbstverwaltung. Nachdem die kurdische Regionalregierung am 25. September 2017 ein international nicht anerkanntes Referendum über die staatliche Unabhängigkeit Südkurdistans durchführen ließ, marschierten die irakischen Streitkräfte und die mit ihnen verbündeten schiitisch-islamistischen Milizen der sogenannten Volksmobilisierungseinheiten in diese umstrittenen Gebiete ein (vgl. https://de.reuters.com/article/irak-kurden-niniveid DEKBN1CN0U4, abgerufen am 14. Juni 2018). Die Bundesregierung will im Zusammenhang mit der jüngsten Mandatsverlängerung für den Anti-IS-Einsatz („Counter Daesh“) die bisherige militärische Ausbildungsmission der Bundeswehr für die kurdische Peschmerga im Nordirak zum 30. Juni 2018 beenden, und stattdessen auf die regulären Streit- und Sicherheitskräfte des Zentralirak ausdehnen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1093). Die Fraktion DIE LINKE. hat das Bundeswehrmandat von Anfang an abgelehnt. Nach Ansicht der Fragesteller ist mit der Mandatsausweitung auf die zentralirakischen Streitkräfte zudem die Gefahr verbunden, dass militärische Fähigkeiten an die von Iran gesteuerten islamistischen Volksmobilisierungseinheiten weitergegeben werden könnten, die auf Betreiben der irakischen Regierung in die regulären Streitkräfte integriert wurden (https://de.qantara.de/ inhalt/parlamentswahlen-im-irak-kippt-der-irak-richtung-iran?nopaging=1, abgerufen am 14. Juni 2016). Die innenpolitische Situation bleibt nach den jüngsten Parlamentswahlen im Mai 2018 angespannt. Die überraschende Wahlgewinnerin ist die „Sairun-Koalition “ unter Führung des schiitischen Klerikers Muqtada al-Sadr, der sich allerdings vom iranischen Mullah-Regime deutlich distanziert hat und mit den irakischen Kommunisten und anderen säkularen Kräften ein Wahlbündnis eingegangen ist (vgl. http://spiegel.de/politik/ausland/irak-wahl-muqtada-al-sadrswandlung -von-hardliner-zum-versoehner-a-1207894.html, abgerufen am 14. Juni 2018). Daraus könnten sich nach Ansicht der Fragesteller neue Chancen für die Bildung einer inklusiveren irakischen Regierung und für die Überwindung der konfessionellen Spaltung in der irakischen Gesellschaft eröffnen. Angesichts der komplexen Konfliktlagen steht die deutsche EZ mit dem Irak vor besonderen Herausforderungen. Aus Sicht der Fragesteller sollte die EZ im Rahmen eines ganzheitlichen und inklusionsorientierten Ansatzes insbesondere zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur nachhaltigen Befriedung der vielschichtigen innerirakischen Konflikte beitragen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist hin auf die zusammenfassende Darstellung des Engagements im „Bericht der Bundesregierung zur Lage in Irak und zum deutschen Irak-Engagement“ zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 19/4070 vom 4. September 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4229 1. In welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung aktuell Maßnahmen der humanitären Not- und Übergangshilfe im Irak, und welche humanitären Schwerpunktvorhaben werden hierbei in welchen Schwerpunktregionen realisiert (bitte nach Maßnahme bzw. Programm, Finanzvolumen und Einsatzort bzw. Schwerpunktregion auflisten)? Die Bundesregierung hat 2018 bislang Mittel in Höhe von 43,36 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe bereitgestellt. Schwerpunktsektoren sind Ernährung , Wasser/Sanitär/Hygiene (WASH), Gesundheitsversorgung einschließlich psychosozialer Betreuung sowie Unterkünfte. Weitere Mittel für humanitäre Hilfe in Irak werden derzeit aufgestockt. Damit wird die deutsche humanitäre Hilfe 2018 in Irak insgesamt bei rund 70 Mio. Euro liegen. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung im Rahmen der humanitären Hilfe das regionale Hilfsprogramm des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) für syrische Flüchtlinge in der Region, das auch Maßnahmen in Irak beinhaltet. Nähere Informationen zu Programmen können der als Anlage 1 beigefügten Übersicht entnommen werden. 2. Welcher Deckungsgrad wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei den internationalen Finanzhilfen für die humanitäre Hilfe im Irak insgesamt erzielt, und wie hoch (auch schätzungsweise) ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Finanzbedarf für dieses Jahr? Die Vereinten Nationen (VN) ermitteln die humanitären Bedarfe in Irak im Rahmen des VN-Hilfsplans („Humanitarian Response Plan“ HRP). Der Hilfsplan für 2017 über 984,6 Mio. US-Dollar war am Jahresende zu 94,2 Prozent gedeckt. Für 2018 hat der HRP einen Bedarf von 569 Mio. US-Dollar ermittelt, der aktuell zu 65 Prozent durch internationale Geberzusagen gedeckt ist (Quelle: https://fts. unocha.org/ (13. August 2018)). Die humanitären Bedarfe der syrischen Flüchtlinge werden von UNHCR für die gesamte Region im Rahmen des „Regional Refugee and Resilience Plan“ (3RP) ermittelt. Der Irak-Anteil des 3RP wurde 2017 mit 228,8 Mio. US-Dollar beziffert und war am Jahresende zu 45 Prozent durch internationale Geberzusagen gedeckt . Für 2018 hat der 3RP für Irak einen Bedarf von 226,8 Mio. US-Dollar ermittelt . Aktuell ist der 3RP zu 11,5 Prozent durch internationale Geberzusagen gedeckt (Quelle: www.3rpsyriacrisis.org/(13. August 2018)). 3. Wie viele Binnenvertriebene und ggf. auch Kriegsflüchtlinge aus Syrien sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Irak aktuell auf internationale humanitäre Hilfe angewiesen, und wie viele Menschen werden davon (auch schätzungsweise ) über welche internationalen Hilfsorganisationen derzeit tatsächlich erreicht? Im Rahmen des VN-Hilfsplans 2018 sollen 3,4 Millionen Angehörige von besonders betroffenen Gruppen wie Rückkehrer und Binnenvertriebene durch humanitäre Hilfsleistungen in Höhe von 569 Mio. US-Dollar erreicht und versorgt werden . 102 Partnerorganisationen vom VN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA), sowie die Gesellschaften der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung setzen humanitäre Projekte in Irak um. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der 3RP für Irak geht von rund 248 000 syrischen Flüchtlingen in Irak aus. Unter der Leitung von UNHCR, in Zusammenarbeit mit zehn VN-Organisationen sowie 34 Durchführungspartnern und in enger Abstimmung mit der irakischen Zentralregierung sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak (RKI) werden syrische Flüchtlinge in Irak mit Hilfs- und Schutzmaßnahmen versorgt. 4. In welchen Regionen des Irak ist nach Kenntnis der Bundesregierung für internationale Hilfsorganisationen aus welchen Gründen derzeit kein humanitärer Zugang bzw. nur ein stark eingeschränkter Zugang zu hilfebedürftigen Personen möglich (bitte erläutern)? Der humanitäre Zugang hat sich seit 2017 mit der Rückeroberung der wichtigsten Städte und Distrikte in den Gouvernements Salah al-Din, Kirkuk, Anbar und Ninewa durch die irakischen Sicherheitskräfte vom so genannten Islamischen Staat (IS) erheblich verbessert. Zugangsschwierigkeiten (durch Straßensperren und die Schließung von Check Points) werden regelmäßig VN OCHA gegenüber den irakischen Sicherheitsbehörden thematisiert. 5. Welche Kapazitäten zur medizinischen Grundversorgung und ambulanten bzw. stationären Krankenhausbehandlung von Binnenvertriebenen und Kriegsflüchtlingen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in oder im näheren Umfeld von Flüchtlingslagern im Irak vorhanden, und in welchen Bereichen besteht aktuell der größte Bedarf? Das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geleitete humanitäre Gesundheitscluster koordiniert Maßnahmen der humanitären Gesundheitsversorgung, die von Nichtregierungsorganisationen umgesetzt werden. Gemäß der im humanitären Hilfsplan für 2018 priorisierten Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung stellen die humanitären Organisationen für Menschen in Flüchtlingslagern aktuell folgende Gesundheitsleistungen bereit: mobile Kliniken und Gesundheitszentren leisten ambulante Basisgesundheitsversorgung , darunter allgemeinmedizinische Konsultationen, Impfungen, gynäkologische Untersuchungen, Monitoring und Management von übertragbaren Krankheiten, psychologische Erstversorgung, Überweisungen und Ambulanz in zuständige Krankhäuser, Bereitstellung von essentiellen Medikamenten und medizinischem Verbrauchsmaterial . 6. In welchem Umfang werden von der Bundesregierung bislang Maßnahmen bzw. Programme zur therapeutischen Behandlung und psychosozialen Betreuung von Trauma-Erkrankten, insbesondere unter besonders verwundbaren schutzbedürftigen Gruppen wie Minderjährigen, Halb- oder Vollwaisen, finanziell unterstützt, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tatsächliche Bedarf in diesem Bereich? Die Bundesregierung fördert unter anderem im Rahmen ihrer humanitären Hilfe mehrere Projekte und Programme verschiedener Organisationen zur Gesundheitsversorgung , die Komponenten psychosozialer Betreuung enthalten sowie Maßnahmen der psychosozialen Unterstützung und Traumabehandlung. Sie unterstützt traumapädagogische Aktivitäten in Sozial- und Kinderschutzzentren in Flüchtlingscamps. Eine Übersicht zu Projekten der humanitären Hilfe im Gesundheitsbereich ist in der Anlage zur Antwort zu Frage 1 enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4229 Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über mittel- bis langfristige Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit folgende Projekte im Gesundheitsbereich : Organisation Programm/Maßnahmen Einsatzort Finanzvolumen in Euro Verbesserung der Mutter-Kind- Gesundheit in Rückkehrgebieten in Nordirak. CARE Deutschland-Luxemburg e. V. Nordirak 2.900.000 Aufbau von Rehabilitations- und Behandlungszentren für Opfer von Menschenrechtsverletzungen sowie Aus- und Aufbau von Gesundheitszentren . Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Provinz Dohuk 37.130.000 Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Binnenvertriebenen , Flüchtlingen und lokaler Bevölkerung Dohuk Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Provinz Dohuk 5.500.000 Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung Qualifizierungsmaßnahmen zu psychosozialer Beratung und psychologischer Ersthilfe für medizinisches Fachpersonal , hierdurch haben mehr als eine Million Menschen psychosoziale Hilfe erhalten. Der VN-Hilfsplan 2018 hat einen Bedarf im Gesundheitssektor in Höhe von 67,4 Mio. US-Dollar ermittelt, der auch therapeutische Behandlungen und psychosoziale Betreuung umfasst. Der 3RP hat im Gesundheitsbereich (Gesundheit und Ernährung) einen Bedarf von 14 Mio. US-Dollar ermittelt. 7. Welche Möglichkeiten zum Schulunterricht bzw. Besuch von Bildungseinrichtungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in oder im näheren Umfeld von Flüchtlingslagern im Irak vorhanden, und wie hoch ist der tatsächliche Bedarf? Der VN-Hilfsplan 2018 hat einen humanitären Bedarf im Bildungssektor („Education in Emergencies“) in Höhe von 38 Mio. US-Dollar für 500 000 Hilfsbedürftige ermittelt, der 3RP einen Bedarf von 30 Mio. US-Dollar für syrische Flüchtlinge . Das VN-Bildungscluster koordiniert Bildungsprojekte der einzelnen, in diesem Bereich aktiven Hilfsorganisationen. In Flüchtlingslagern werden vor allem folgende Maßnahmen für irakische Binnenvertriebene umgesetzt: spezielle Nachholklassen für Rechnen, Lesen und Schreiben, Lehrerfortbildung, Bereitstellung von Schulmaterialien, praxisorientierter Unterricht zu Themen wie Hygiene, Gesundheit und Gefahren von Minen, Bereitstellung von sicheren Räumlichkeiten für den Unterricht, sowie psychosoziale Unterstützung. In der Region Kurdistan- Irak lebt ein Großteil der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen in aufnehmenden Gemeinden und nimmt dort am regulären Schulunterricht teil. Im Rahmen des 3RP wurden 2017 folgende Ergebnisse für syrische Flüchtlingskinder in Irak erzielt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rund 1 500 Kinder zwischen drei und fünf Jahren erhielten frühkindliche und Vorschulbildung, Rund 46 000 Kinder zwischen fünf und 17 wurden eingeschult (formale Bildung ), Rund 31 000 Kinder zwischen fünf und 17 erhielten informelle Bildung, 1 300 Lehrkräfte wurden weitergebildet, Rund 23 000 Schüler und Schülerinnen erhielten Schulmaterialien, 85 Klassenräume wurden renoviert. 8. Wie viele Lehrkräfte stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für den Schulunterricht in den Flüchtlingslagern zur Verfügung, und in welchen Regionen besteht aktuell der größte Lehrkräftemangel? Die Lehrkräftesituation für den Schulunterricht für Flüchtlinge ist uneinheitlich. Zum Teil werden Flüchtlinge von nur gering oder nicht qualifizierten Lehrkräften unterrichtet, die teilweise auf freiwilliger oder auf Basis von Anreizen durch Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeiten. UNICEF Irak geht von etwa 1 200 freiwilligen Lehrkräften aus, die in diesem Rahmen arbeiten, jedoch in zahlreichen Fällen nicht mehr oder nur noch bis Ende des Jahres bezahlt werden können. Bezüglich des Unterrichts für Binnenvertriebene („internally displaced persons“, IDP) in der Region Kurdistan-Irak ergibt sich folgendes Bild: Ca. 8 600 Lehrern stehen ungefähr 202 000 Lernende gegenüber. Die größten Probleme sind logistischer Art (Lehrerzuteilung) oder hängen mit verzögerten Lohnzahlungen und daraus folgendem Motivationsdefizit zusammen. In der jüngsten Bedarfserhebung durch UNICEF Irak wurden Kirkuk, Anbar, Salahadin und Ninewa als die Regionen mit dem größten Lehrkräftemangel identifiziert . 9. Wie viele Menschen im Irak (über die unmittelbaren Binnenvertriebenen und Kriegsflüchtlinge hinaus) sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf die Versorgung mit Nahrungsmitteln angewiesen, von Unterernährung oder Mangelernährung betroffen bzw. vom Verhungern bedroht (bitte ggf. auch Schätzungen)? Der VN-Hilfsplan 2018 beziffert die Anzahl der Hilfsbedürftigen mit 8,7 Millionen Menschen, davon sollen 3,4 Millionen der am schwersten betroffenen Bevölkerung humanitäre Hilfsleistungen im Rahmen des VN-Hilfsplans erhalten. Im Ernährungsbereich identifiziert der Plan 1,9 Millionen Menschen, die Ernährungshilfe benötigen. Der 3RP identifiziert einen Bedarf im Ernährungsbereich und in der Gesundheitsversorgung (wird nicht separat ermittelt) von 38 Mio. US-Dollar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4229 10. Wie viele irakische Binnenvertriebene und syrische Kriegsflüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Zuflucht in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gefunden, und wie sieht ihre humanitäre Versorgungssituation aus (bitte erläutern)? 30 Prozent der intern Vertriebenen halten sich in den Gouvernements Dohuk, Erbil und Sulaimaniya in der Region Kurdistan-Irak (RKI) auf. Sie werden von internationalen humanitären Organisationen und Nichtregierungsorganisationen versorgt, darüber hinaus auch von den Gesellschaften der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung . Ungefähr 226 000 syrische Flüchtlinge (etwa 91 Prozent der insgesamt rund 248 000 syrischen Flüchtlinge in Irak) leben in der RKI, davon 37 Prozent in Flüchtlingslagern. Ihre Versorgung erfolgt über den 3RP. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 11. Wie ist die Bevölkerung mit Fluchthintergrund in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung in ethno-religiöser Hinsicht zusammengesetzt, und wie gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die sozialen Beziehungen zur ortsansässigen kurdischen Bevölkerung ? Maßnahmen der humanitären Hilfe werden ohne Unterschied nach Religion oder Ethnie umgesetzt. Schätzungen zufolge handelt es sich bei den ungefähr 226 000 syrischen Flüchtlingen zu etwa 91 Prozent um syrische Kurden, vorrangig aus dem Norden und Nordwesten Syriens, insbesondere auch aus Afrin, Kobane und Kamischli. Über 60 Prozent von ihnen leben nicht in Lagern, sondern in sie aufnehmenden Gemeinden in der Region Kurdistan-Irak. Flüchtlingen und Binnenvertriebenen ist es in der RKI erlaubt zu arbeiten, privaten Wohnraum zu mieten oder käuflich zu erwerben, eigene Unternehmen zu eröffnen und am (Aus-)Bildungsangebot in der RKI teilzunehmen. Sie sind häufig im Dienstleistungsbereich, im Baugewerbe und als Kleinstunternehmer tätig. Die sozialen Beziehungen zur ortsansässigen kurdischen Bevölkerung gestalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung gut. Größere Spannungen zwischen Ortansässigen und Binnenvertriebenen oder Flüchtlingen sind nicht bekannt. Viele Einwohner der RKI können aufgrund der eigenen, nicht lange zurückliegenden Erfahrung mit Flucht und Vertreibung die Situation der Binnenvertriebenen und Flüchtlinge nachempfinden. 12. Welche entwicklungspolitischen Schwerpunktvorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak über Projekte der GIZ bzw. über Projektpartner umgesetzt, und welche weiteren Vorhaben sind derzeit ggf. noch beantragt (bitte nach Projektart und Finanzvolumen auflisten)? In der RKI liegt der Fokus auf der Unterstützung von syrischen Flüchtlingen, irakischen Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden. Maßnahmen finden in folgenden Schwerpunkten statt: Auf- und Ausbau sozialer Basisinfrastruktur, Einkommensschaffende/-sichernde Maßnahmen (Cash-for-Work), Bildungs- und Kinderschutzmaßnahmen, Gesundheitsversorgung, psychosoziale und Traumbehandlung , Wasserver- und Abwasserentsorgung, Beschäftigungsmaßnahmen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode berufliche Bildung, Konfliktprävention und Abbau von Spannungen. Aktuell befinden sich entwicklungspolitische Vorhaben in Höhe von rund 158 Mio. Euro in der Region Kurdistan-Irak in Umsetzung, die untenstehender Tabelle entnommen werden können. Projektträger Projekttitel Mittelvolumen in Euro BORDA e. V. Verbesserung der sanitären Grundversorgung in Flüchtlingslagern und deren Nachbarschaft 600.000 Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Stabilisierung der Trinkwasser- und Sanitärversorgung für Flüchtlinge, Binnenvertriebene und aufnehmende Gemeinden im Gouvernement Dohuk 36.000.000 Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Verbesserung der Gesundheitsver-sorgung 37.000.000 Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Verbesserung der Bildung, Ausbildung und Beschäftigungsförderung von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden 50.000.000 Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) Einkommensschaffung für Binnenvertriebene , Flüchtlinge und sozial schwache Haushalte in aufnehmenden Gemeinden 20.000.000 Help e. V. Multisektorale Verbesserung der Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen , Flüchtlingen und lokaler Bevölkerung 2.400.000 Medica Mondiale Stärkung lokaler, staatlicher und zivilgesellschaftlicher Strukturen für die psychosoziale Beratung von Frauen und Mädchen in Flüchtlingsunterkünften und Gastgemeinden, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind 1.000.000 Misereor Verbesserung von Lebensperspektiven von Binnenvertriebenen; Wiederaufbau von Schulen und Gesundheitseinrichtungen 1.430.000 terre des hommes Deutschland e. V. Schaffung von sicheren Räumen für Flüchtlingskinder und Jugendliche 4.270.000 Technisches Hilfswerk (THW) Auf- und Ausbau von Zivil- und Katastrophenschutzstrukturen unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure 2.900.000 Ziviler Friedensdienst (ZFD) Aufarbeitung der Verbrechen und Aussöhnung 2.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4229 13. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im EZ-Rahmen bislang auch Projekte mit Genderbezug bzw. zur Stärkung der Rechte von Frauen in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gefördert, worin bestanden bzw. bestehen deren wesentliche Schwerpunkte, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse (bitte nach Projektart und Finanzvolumen auflisten)? Alle Projekte der Bundesregierung in der RKI fördern auch die Gleichberechtigung der Geschlechter und Frauenrechte. Projekte zur Stärkung der Rechte von Frauen sind ausgerichtet auf den Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt und sollen der Straflosigkeit von Tätern entgegenwirken. Im Rahmen eines Gesundheitsvorhabens der Bundesregierung in der RKI führen mobile Teams Aufklärungsveranstaltungen zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch und informieren über Hilfsangebote zur psychosozialen Betreuung und rechtlichen Beratung für Betroffene. Beispielhaft ist auch der Aufbau eines Frauenbegegnungs- und -gesundheitszentrums in der Provinz Dohuk. Es bietet Platz für kulturelle und soziale Veranstaltungen für über 100 Frauen täglich. Dort werden Angebote von Frauen für Frauen sowohl in medizinischen, psychologischen und rechtlichen Fragen als auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung bereitgestellt. Damit werden Frauen individuell und als Gruppe gestärkt und ihre Chancen auf Teilhabe und Mitbestimmung erweitert. In der RKI wird zudem die Mitwirkung von Frauen bei der Prävention und Beilegung von Konflikten, Friedensbildung und Wiederaufbau unterstützt. Das von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Zusammenarbeit mit UN Women durchgeführte Vorhaben zur Förderung der Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen im Nahen Osten, insbesondere Syrien, Jemen, Irak und Libyen, stärkt die politische Teilhabe von Frauen in hochrangigen Friedensund Übergangsprozessen in der Region. Zur Vertiefung dieser Ansätze plant die Bundesregierung darüber hinaus ein Neuvorhaben über die GIZ in Irak mit dem Ziel, die politische Teilhabe von Frauen im Wiederaufbau- und Friedensprozess zu stärken. In nachfolgender Tabelle sind Projekte mit besonderem Gender-Bezug aufgelistet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projektträger Projekttyp Schwerpunkte Projektvolumen in Euro GIZ Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Binnenvertriebenen , Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung in der Provinz Dohuk Schwerpunkt: Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und der Straflosigkeit der Täter entgegenwirken. Mobile Teams führen in Aufnahmestellen für dort wohnende Binnenvertriebene und die einheimische Bevölkerung Aufklärungsveranstaltungen zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch und informieren über Hilfsangebote zur psychosozialen Betreuung und rechtlichen Beratung für Betroffene 41.624.000 GIZ Psychosoziale Unterstützung für syrische, irakische Flüchtlinge und Binnenvertriebene in Irak, Libanon, Jordanien, Ost-Türkei und Syrien (2015-2018) Schwerpunkt: Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und der Straflosigkeit der Täter entgegenwirken. Die Leistungsfähigkeit deutscher Akteure im Bereich Mental Health and Psychosocial Support (MHPSS) wird gestärkt. Angesichts der besonderen Betroffenheit von Frauen und Mädchen durch sexualisierte Gewalt als Kriegsstrategie und der damit einhergehenden Folgen und gesellschaftlichen Stigmatisierung steht diese Zielgruppe im Vordergrund des Vorhabens. 5.450.000 Medica Mondiale Schwerpunkt: Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und der Straflosigkeit der Täter entgegenwirken . Verbesserung von Angeboten an qualifizierter Beratung für und den Schutz von Frauen und Mädchen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. Durch direkte Beratung werden ca. 1.200 Frauen in Lagern für Binnenvertriebene erreicht. Außerdem werden Fachkräfte fortgebildet und lokale psychosoziale Beratungsstrukturen gestärkt. 1.280.000 GIZ und UN Women Förderung der Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen im Nahen Osten (insb. Syrien, Jemen, Irak und Libyen) (2016-2019) Mitwirkung von Frauen bei Prävention und Beilegung von Konflikten, Stabilisierung, Friedensbildung, Wiederaufbau , Friedenskonsolidierung und Stärkung ihrer Führungsrolle 5.000.000 Ziviler Friedens - dienst (ZFD) Vergangenheitsbewältigung als Grundlage für den Neuaufbau in Nordirak (seit 2017) Schutz vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und der Straflosigkeit der Täter entgegenwirken . Neben der Dokumentation der Menschenrechtsverletzungen gegen Jesiden/innen und andere Minderheiten, leistet der ZFD Beiträge zur Sicherstellung des Lebensunterhalts , Bildung, Gesundheitsversorgung, sowie zur psychosozialen Beratung und Traumaarbeit von Überlebenden (sexualisierter) Gewalt. 2.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4229 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den Umgang mit mutmaßlichen bewaffneten Kriegsteilnehmern (Kombattanten ), insbesondere ehemaligen IS-Kämpfern, in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak? a) Wie viele mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Gefängnissen in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak inhaftiert, wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der kurdischen Regionalregierung zur Überstellung dieses Personenkreises nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)? Zur Gesamtzahl der inhaftierten mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfer in der RKI liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung betreut in der RKI derzeit einen, wegen mutmaßlicher IS- Unterstützung inhaftierten deutschen Staatsangehörigen konsularisch. Zwischen Deutschland und Irak gibt es keine Vereinbarung zur Überstellung Inhaftierter . b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak inhaftierte, mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft zu Strafverfolgungszwecken bereits nach Deutschland überstellt? Der Bundesregierung ist keine Überstellung von zuvor in der RKI inhaftierten, mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern mit deutscher Staatsbürgerschaft durch die irakischen Behörden nach Deutschland zu Strafverfolgungszwecken bekannt. c) Wie viele Ehefrauen bzw. Familienangehörige von mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak festgehalten, wie viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die deutsche Staatsbürgerschaft , und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der kurdischen Regionalregierung zur Rückführung von mutmaßlichen Familienangehörigen von ehemaligen IS-Kämpfern nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)? Zur Gesamtzahl der festgehaltenen Ehefrauen bzw. Familienangehörigen von mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern in der RKI liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Derzeit werden drei Familienangehörige mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer, die in der Region Kurdistan-Irak inhaftiert bzw. mitinhaftiert sind, konsularisch betreut. Die Bundesregierung hat mit den irakischen Behörden keine allgemeine Vereinbarung zur Rückführung von Familienangehörigen mutmaßlicher ehemaliger IS- Kämpfer nach Deutschland getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Wie viele Todesurteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak gegen ehemalige IS-Kämpfer verhängt, wie viele Todesurteile davon wurden tatsächlich vollstreckt, und in wie vielen Fällen befanden bzw. befinden sich darunter ggf. auch IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft (bitte getrennt angeben )? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in der RKI bisher keine Todesurteile gegen mutmaßliche IS-Kämpfer verhängt. Es wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine solchen Urteile vollstreckt. 15. Ist die Anwendung der Todesstrafe im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich dem gesamtstaatlichen Recht vorbehalten, oder lassen die Autonomiegesetzgebungskompetenzen in der Region Kurdistan/Nordirak ggf. auch eine davon abweichende Rechtspraxis zu, und was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um gegenüber der irakischen Zentralregierung und der kurdischen Regionalregierung für die Abschaffung der Todesstrafe im Irak einzutreten (bitte erläutern)? Die Gesetzgebungskompetenzen der RKI lassen eine vom irakischen Strafrecht abweichende Gesetzgebung hinsichtlich der Todesstrafe zu. Zudem ist auch eine abweichende Rechtspraxis möglich. Zwischen 2003 und 2006 gab es in der RKI ein offizielles Moratorium auf die Todesstrafe. Todesurteile werden nach § 10 des Präsidentschaftsgesetzes Nr. 1/2005 vom Präsidenten der RKI ratifiziert. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden in den Jahren 2015 und 2016 in der RKI insgesamt vier Todesurteile vollstreckt, die jeweils im Zusammenhang mit besonders schweren Fällen von Mord und Missbrauch standen. Seit 2016 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung kein Todesurteil mehr in der RKI vollstreckt. Medienberichten zufolge befinden sich derzeit über 300 zum Tode verurteilte Menschen in der RKI in Haft. Auf die Antwort zu Frage 14d wird verwiesen. Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe sowohl aus ethisch-moralischen als auch aus rechtspolitischen Gründen ab und setzt sich weltweit für ihre Abschaffung ein. Im bilateralen Rahmen hat sie der irakischen Regierung gegenüber wiederholt ihre große Besorgnis über die steigende Zahl der Hinrichtungen in Irak deutlich gemacht. Die Bundesregierung unterstützt auch im EU-Rahmen Äußerungen und Demarchen gegen Hinrichtungen in Irak und für die Abschaffung der Todesstrafe. Im Rahmen der Vereinten Nationen wurde die große Besorgnis über die steigende Zahl der Hinrichtungen in Irak zuletzt in der 38. Sitzung des Menschenrechtsrats am 27. Juni 2018 im deutschen Statement zu „Menschenrechtssituationen , welche die Aufmerksamkeit des VN-Menschenrechtsrates erfordern“ („item 4“) ausdrücklich geäußert. Auch in Gesprächen mit der Regierung der RKI wird bilateral und im EU-Rahmen regelmäßig appelliert, das Moratorium in eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe umzuwandeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4229 16. Welche darüber hinausgehenden Vereinbarungen zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak hat die Bundesregierung getroffen, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherige Zusammenarbeit zwischen den deutschen und den kurdischen Sicherheitsbehörden (bitte erläutern)? Die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden in der RKI kann im Zusammenhang mit der begleiteten Rückführung von deutschen Staatsangehörigen als konstruktiv bezeichnet werden. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2603 verwiesen. 17. Wie haben sich die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der kurdischen Regionalregierung seit der Durchführung des kurdischen Unabhängigkeitsreferendums vom 25. September 2017 entwickelt, und welche Bilanz zieht die Bundesregierung für die bisherige Ausbildungsmission der Bundeswehr für die kurdische Peschmerga (bitte erläutern)? Die Bundesregierung unterhält umfassende bilaterale Beziehungen zur Republik Irak inklusive der RKI. Sie hat auch in Abstimmung mit internationalen Partnern durch ihren Einsatz für direkte Gespräche zwischen Vertretern Zentraliraks und der RKI einen wichtigen Beitrag für die Lösung des Konfliktes geleistet. Die „Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan -Irak und der irakischen Streitkräfte“ durch die Bundeswehr ist abgeschlossen . Der ursprüngliche militärische Auftrag der Basisausbildung, maßgeblich der Peschmerga, wurde im Rahmen des zum 30. April 2018 ausgelaufenen Bundestagsmandates erfolgreich durchgeführt. Der Einsatz zur Unterstützung Iraks durch diese Form der Ausbildung konnte daher – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zum 30. April 2018 beendet werden. Auf den Abschlussbericht der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3694 wird verwiesen. 18. Wie ist der aktuelle Stand bei dem geplanten Migrationsberatungszentrum in der Hauptstadt Erbil der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak, und welche wesentlichen Beratungstätigkeiten sollen dort künftig mit welcher Personalausstattung insgesamt angeboten werden (vgl. Antworten zu Frage 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/476)? Das „German Center for Jobs, Migration and Reintegration in the Kurdistan Region of Iraq“ wurde am 22. April 2018 durch Bundesminister Dr. Müller eröffnet. Das Zentrum verfolgt – wie alle übrigen Job- und Migrationszentren des Programms „Perspektive Heimat“ – einen umfassenden Beratungsansatz. Es steht neben Rückkehrerinnen und Rückkehrern auch der gesamten lokalen Bevölkerung mit folgenden Leistungen offen: Beratung zu den sozioökonomischen Perspektiven für Rückkehrer und die lokale Bevölkerung, hauptsächlich im Norden Iraks, jedoch nicht ausschließlich in der Region Kurdistan-Irak; Beratung über legale Migrationswege nach Deutschland; Aufklärung über die Gefahren der irregulären Migration. Am Standort Erbil arbeiten derzeit insgesamt neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der humanitären Minenräumung in der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak, und in welchem finanziellen Umfang bzw. mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Kampfmittelbeseitigung in der Region? In der RKI war mit Stand Ende 2016 noch eine Fläche von rund 225 km² kontaminiert , vor allem mit Anti-Personenminen (Quelle: Landmine Monitor, www. the-monitor.org/en-gb/reports/2018/iraq/mine-action.aspx). Dabei handelt es sich um Altkontamination (sogenannte „legacy contamination“) aus der Zeit Saddam Husseins. Die Bundesregierung unterstützt in Nordirak die Arbeit der Nichtregierungsorganisation (NRO) „Mines Advisory Group“ (MAG). MAG ist mit deutscher Förderung unter anderem in den Gouvernements Dohuk und Sulaimaniya (Distrikt Dschamdschamal) aktiv. Im Jahr 2018 sind für die Arbeit von MAG rund 2 Mio. Euro vorgesehen. Die Bundesregierung fördert zudem die NRO Handicap International e. V., die ebenfalls im Gouvernement Sulaimaniya (Distrikt Kalar) Minen und Kampfmittelrückstände räumt. Dafür sind für 2018 Mittel in Höhe von rund 352 000 Euro vorgesehen. Des Weiteren fördert die Bundesregierung die Arbeit des Dienstes für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen („United Nations Mine Action Service“, UNMAS). UNMAS ist im gesamten Land inklusive der RKI aktiv. Die Bundesregierung hat UNMAS 2017 für seine Arbeit in Irak 39,2 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. 20. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der humanitären Minenräumung in den vom IS-befreiten Gebieten, aus denen sich die kurdische Peschmerga im Oktober 2017 zurückgezogen hat, und in die die irakischen Streitkräfte sowie mit ihnen verbündete Milizen eingerückt sind (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/350), und welche auf die Minenräumung spezialisierten Organisationen bzw. Projektpartner führen in den betreffenden Gebieten die Dekontaminierungsarbeiten durch? Die Gebiete in Nordirak, die seit 2014 unter Kontrolle der RKI gelangt waren, sind massiv mit improvisierten Landminen und Kampfmittelrückständen kontaminiert . Nachdem die irakische Zentralregierung im Oktober 2017 die Kontrolle über diese Gebiete zurückerlangt hatte, mussten die dort im Bereich des humanitären Minenräumens aktiven NROen ihre Arbeit vorübergehend einstellen. Dies betraf auch die Hilfsorganisation MAG, die bis dahin in der Provinz Ninewa nördlich von Mosul aktiv war. Mittlerweile hat sich die Sicherheitslage in der Region stabilisiert und administrative Hürden konnten ausgeräumt werden. Seit April 2018 konnten MAG und andere NROen ihre Arbeit in der Region wieder aufnehmen . Die Bundesregierung hat ihr Engagement in diesem Teil Iraks ausgeweitet und unterstützt aktuell humanitäre Minenräumaktivitäten von MAG, „Humanity International“ und „Danish Demining Group“ (DDG). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4229 21. Welche humanitären Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den vom IS-befreiten Gebieten des Irak aktiv, welche maßgeblichen strukturbildenden Wiederaufbaumaßnahmen wurden nach deren Rückgewinnung von der irakischen Zentralregierung bislang dort selbst durchgeführt, und in welchem Umfang hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zur Rückkehr von irakischen Binnenvertriebenen beigetragen (bitte detailliert ausführen)? Aktuell setzen 102 Partnerorganisationen von VN OCHA in Irak humanitäre Hilfe um. Schwerpunktmäßig sind die Partner-Nichtregierungsorganisationen in den Gouvernements Ninewa (78 Organisationen), Kirkuk (44 Organisationen), Anbar (40 Organisationen) und in Salah al-Din (37 Organisationen) tätig. Eine umfassende Übersicht ist in der von VN OCHA geführten Datenbank (www. humanitarianresponse.info/en/operations/iraq/2018-dashboard) zugänglich. Zudem räumt der Dienst für Antiminenprogramme der Vereinten Nationen UNMAS aktuell Minen und Sprengfallen in den von IS befreiten Gebieten, insbesondere in Mosul, und unterstützt die irakischen Behörden beim Kapazitätsaufbau für strategische und operative Planung der Sprengfallenräumung. Dies erlaubt nicht zuletzt die Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Heimatorte. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung 39,2 Mio. Euro für die Arbeit von UNMAS in Irak bereitgestellt. 22. Für welche maßgeblichen, strukturbildenden Wiederaufbauvorhaben in den IS-befreiten Gebieten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die über die Stabilisierungs- und Wiederaufbaufazilitäten der UNDP abgewickelten über 180 Mio. Euro konkret verausgabt (vgl. Antwort zu Frage 73 auf Bundestagsdrucksache 19/350), und wie hat sich dies bislang auf die Rückkehrpraxis von irakischen Binnenvertriebenen ausgewirkt (bitte nach Projektart, Finanzvolumen und Schwerpunktregion bzw. Ort auflisten)? Projektart Finanzvolumen in Euro Schwerpunktregion UNDP Irak, Krisen- und Resilienzprogramm (ICRRP) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 10.000.000 Erbil, Dohuk, Sulaimaniya, Kirkuk, Nord-Diyala, Basra, Anbar, Nadschaf UNDP Irak, Stabilisierungsfaziliät (FFIS) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 5.000.000 Gebiete mit hoher Flüchtlingspräsenz UNDP Irak, Stärkung der Resilienz, Krisen- und Resilienzprogramm (ICRRP) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur (Aufstockung) 10.000.000 Erbil, Dohuk, Sulaimaniya, Kirkuk, Nord-Diyala, Basra, Anbar, Nadschaf UNDP Irak, Stärkung der Resilienz, Stabilisierungsfazilität (FFIS) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur (Aufstockung) 5.000.000 Gebiete mit hoher Flüchtlingspräsenz UNDP Irak, Stabilisierung, Wiederaufbau und Beschäftigung (FFIS/ICRRP) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 40.000.000 Zentralirak, nördliche Regionen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projektart Finanzvolumen in Euro Schwerpunktregion UNDP Irak, Stabilisierung, Wiederaufbau und Beschäftigung II (FFIS/ICRRP) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 15.000.000 Gesamtirak mit Fokus auf aufnehmenden Gemeinden UNDP Irak FFES, Stabilisierung, Wiederaufbau und Beschäftigung III (FFES) Wiederaufbau von Universitätsbibliothek Mosul und Krankenhaus in Ramadi 40.000.000 Mosul UNDP Irak, Stabilisierung und Beschäftigung, (FFIS/ICRRP) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 40.000.000 West-Mosul; kurdische Autonomieregionen Dohuk, Erbil und Sulaimaniya UNDP Irak, Stabilisierung und Beschäftigung, FFIS/ICRRP Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 29.300.000 Mosul UNDP Irak, FFIS/ICRRP Stabilisierung und Beschäftigung (FFIS/ICRRP) Cash for Work/Wiederaufbau kleiner Infrastruktur 38.000.000 Anbar, Ninewa, Kirkuk, Salah al- Din, Mosul UNDP Irak, FFIS Fenster 3 (Kapazitätsaufbau der Regierung) und Fenster 4 (Versöhnungsarbeit ) 48.148.000 (seit 2015) IS-befreite Gebiete UNDP Irak, FFIS Fenster 1 – Maßnahmen zur Wiederherstellung von Basisinfrastruktur 10.000.000 (2016) IS-befreite Gebiete Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4229 23. Welche weiteren strukturbildenden Wiederaufbauvorhaben wurden seitdem mit finanzieller-technischer Unterstützung der Bundesregierung bzw. unter der Mitwirkung von Durchführungsorganisationen der deutschen EZ in den IS-befreiten oder in anderen zentralirakischen Gebieten realisiert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projektart, Finanzvolumen und Schwerpunktregion bzw. Ort auflisten)? Projektart Finanzvolumen in Euro Schwerpunktregion GIZ Stabilisierung der Lebensgrundlagen für Rückkehrer und die lokale Bevölkerung in Ninewa, Nord-Irak 28.500.000 Ninewa (Distrikte Sindschar, Tel Afar und Tel Kaif) GIZ Stabilisierung der Lebensgrundlagen für Rückkehrer und die lokale Bevölkerung in Ninewa, Nord-Irak 18.500.000 (geplant) Ninewa (Distrikte Sindschar, Tel Afar und Tel Kaif) GIZ Krisenpräventiver Wiederaufbau Mosul, Irak 19.500.000 Mosul GIZ Krisenpräventiver Wiederaufbau Mosul, Irak 32.240.000 (geplant) Mosul GIZ Unterstützung des Stabilisierungsprozesses in Irak durch schweres Räum-Gerät für die IS-befreiten Gebiete und Unterstützung der „Stabilization Task Force“ in Bagdad (Koordinierung und Unterstützung des politischen Stabilisierungsprozesses ) Seit 2015: 28.540.000 IS-befreite Gebiete 24. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung in ihrer bilateralen EZ dem Umstand Rechnung, dass der Irak im Korruptionsindex von Transparency International 2017 den 169. Platz von 180 untersuchten Staaten belegte (https://transparency.de/korruptionsindizes/cpi-2017/?L=0, abgerufen am 22. Juni 2018), und in wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 bei EZ-Projekten Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts eingeleitet, und in wie vielen Fällen hat sich ein anfänglicher Korruptionsverdacht bestätigt und zu welchen Konsequenzen geführt (bitte erläutern und pro Jahr und Projekt auflisten)? Der verantwortungsvolle Einsatz von Steuergeldern und Schutz vor Korruption hat in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in Irak Priorität. Die Institutionen der deutschen bilateralen EZ verfügen über strenge Überwachungsregularien zur Prävention von Korruption. Dazu gehören regelmäßige Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, externe und interne Prüfungen, Richtlinien für integres Verhalten sowie Anlaufstellen für Hinweisgeber. Insbesondere bei der Vergabe von Aufträgen werden Maßnahmen zur Korruptionsprävention ergriffen , wie zum Beispiel vorab vereinbarte Leistungskriterien. Bei Investitionsvorhaben (finanzielle Zusammenarbeit) wird der ordnungsgemäße Mitteleinsatz durch sanktionsbewehrte Klauseln in Finanzierungsverträgen und die Prüfung von Vergabeentscheidungen nach internationalen Standards abgesichert. Vorab werden Projektpartner auf Korruptionsrisiken überprüft. Bei den von der Bundesregierung geförderten Projekten für Irak wurden bisher keine Korruptionsfälle festgestellt. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung in bilateralen Vorhaben Maßnahmen zu Transparenz und Rechenschaftspflicht. So wird im Rahmen eines GIZ-Vorhabens zu Dezentralisierung die Entwicklung von Kapazitäten der Lokalverwaltung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und zivilgesellschaftliche Partizipation im Hinblick auf Transparenz und Rechenschaftslegung unterstützt. Ein GIZ-Vorhaben zu Privatwirtschaftsentwicklung setzt Antikorruptionsmaßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für private Investitionen, insbesondere bei Vergabeprozessen, um. 25. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vom IS-befreiten Gebieten des Irak weiterhin IS-Terrorzellen mit wie vielen (auch schätzungsweise) Kämpfern im Untergrund aktiv, und welche spezifischen Projekte zur Bekämpfung der IS-Ideologie bzw. zur Deradikalisierung und Wiedereingliederung von ehemaligen IS-Anhängern sind aktuell im Irak vorhanden und werden ggf. durch die Bundesregierung unterstützt (bitte detailliert ausführen)? Dank des entschlossenen Einsatzes der irakischen Streitkräfte und eines zwischen Irak und der internationalen Gemeinschaft eng abgestimmten und umfassend angelegten Vorgehens konnte die territoriale Herrschaft von IS in Irak im Dezember 2017 überwunden werden. Das bedeutet nicht das Ende der Bedrohung durch die Terrororganisation IS in Deutschland und Europa. IS ist noch immer eine Gefahr für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit. In Irak ist die Terrororganisation inzwischen zu einer Kampfweise mit verstärkt asymmetrischen Mitteln aus dem Untergrund heraus übergegangen. Es sind derzeit IS-Untergrundzellen in den irakischen Provinzen Anbar, Ninewa, Kirkuk, Salah al-Din, Diyala und Bagdad aktiv. Die Angaben zur Anzahl der Kämpfer variieren je nach Quelle. Die Bundesregierung hat keine eigenen gesicherten Erkenntnisse zur Anzahl der IS-Kämpfer in Irak und Syrien, zumal IS im Laufe der Offensiven unter anderem der Anti-IS- Koalition große Verluste zu verzeichnen hatte. Schätzungen legen jedoch nahe, dass IS aktuell über etwa 3 000 bis 5 000 Kämpfer sowohl in Syrien als auch in Irak verfügt, sodass IS in seinem Kerngebiet derzeit maximal 10 000 Kämpfer hat. Dabei ist die Grenze zwischen aktiven Kämpfern und Unterstützern von IS fließend. Die Bundesregierung fördert keine Projekte im Sinne der Fragestellung. 26. Welche besonderen Programme zum Schutz der jesidischen Bevölkerung bzw. zum Schutz von weiteren Minderheiten im Irak werden aktuell von der Bundesregierung unterstützt, wer sind die humanitären Projektpartner vor Ort, und wie bilanziert die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse dieser Programme (bitte erläutern)? Für die Unterstützung der Bundesregierung in Irak gilt der Grundsatz, dass alle vom Konflikt betroffenen Menschen unabhängig von ethnischer und religiöser Zugehörigkeit von den Unterstützungsleistungen profitieren sollen. Im Fokus der Unterstützung stehen dabei Menschen, die besonders verwundbar und deren Bedarfe sehr dringend sind. Jesidinnen und Jesiden, die in besonderer Weise vom IS-Terror betroffen waren, unterstützt die Bundesregierung im Rahmen von Maßnahmen in Flüchtlingslagern und aufnehmenden Gemeinden. Dazu zählen beispielsweise Unterstützungsmaßnahmen im Flüchtlingscamp Shariya in Nordirak über UNICEF und GIZ, in dem überwiegend jesidische Binnenvertriebene leben. Dort hat die Bundesregierung unter anderem eine Gesundheitsstation eingerichtet , die ca. 20 000 Menschen versorgt. Die Bundesregierung hat in der Provinz Dohuk ein Frauenbegegnungs- und -gesundheitszentrum aufgebaut. In diesem finden jesidische Mädchen, die aus IS- Gefangenschaft fliehen konnten, einen Ort für psychosoziale und gesundheitliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4229 Betreuung. Das Zentrum bietet Platz für kulturelle und soziale Veranstaltungen für über 100 Frauen täglich. Die Angebote im Zentrum umfassen Rechtsberatung, psychosoziale Beratung, Gesundheitsvorsorge. In der Region Sindschar – Heimat vieler Jesidinnen und Jesiden – ist die Bundesregierung über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Deutsche Welthungerhilfe seit 2016 mit einem Projekt in Höhe von 28,5 Millionen Euro im Bereich Wiederaufbau tätig. Mit den Maßnahmen wurden Schulen, Straßen und Abwasserkanäle in mehreren Dörfern wiederhergestellt und dabei Einkommen und Beschäftigung für 7 400 Haushalte geschaffen. Ein 2017 begonnenes Projekt, durchgeführt vom Zivilen Friedensdienstes (ZFD) in Höhe von zwei Millionen Euro zur Dokumentation und Sicherung von Beweismaterial für die strafrechtliche Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen setzt einen Schwerpunkt auf Jesidinnen und Jesiden und unterstützt Prozesse der Vergangenheitsbewältigung. Zudem unterstützt die Bundesregierung durch die Organisation „International Commission on Missing Persons“ (ICMP) die irakischen Behörden bei der Exhumierung von Massengräbern in Sindschar mit dem Ziel, Beweise zum Zweck der Strafverfolgung von IS-Verbrechen zu sammeln sowie den Familien Gewissheit über ihre vermissten Angehörigen zu geben. Überlebende der Gewalt von IS werden über die Identifikation von Vermissten und Entschädigungen informiert. 27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen und den Umgang mit mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern im Irak (ohne die Autonome Region Kurdistan/Nordirak, hierzu siehe die Fragen 14a bis 14d)? Belastbare Erkenntnisse zur allgemeinen humanitären Situation in Haftanstalten liegen der Bundesregierung über die Berichte von Menschenrechtsorganisationen hinausgehend nicht vor. Ein konsularischer Zugang und damit eine Überprüfung der humanitären Bedingungen sind aufgrund der Sicherheitslage derzeit nur in einzelnen Haftanstalten in Irak möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/284 wird verwiesen. a) Wie viele mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in irakischen Gefängnissen inhaftiert, wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsangehörige , und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der irakischen Zentralregierung zur Überstellung dieses Personenkreises nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)? Die Bundesregierung betreut in Irak (ohne RKI) derzeit einen deutschen Staatsangehörigen konsularisch, der wegen mutmaßlicher IS-Unterstützung dort inhaftiert ist. Zwischen Deutschland und Irak gibt es keine Vereinbarung zur Überstellung Inhaftierter. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen zu inhaftierten ehemaligen IS-Kämpfern vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor im Irak inhaftierte, mutmaßliche ehemalige IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft zu Strafverfolgungszwecken bereits nach Deutschland überstellt? Der Bundesregierung ist keine Überstellung nach Deutschland zu Strafverfolgungszwecken von zuvor in Irak inhaftierter, mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft bekannt. c) Wie viele Ehefrauen bzw. Familienangehörige von mutmaßlichen ehemaligen IS-Kämpfern werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch im Irak festgehalten, wie viele Mitglieder dieses Personenkreises haben die deutsche Staatsbürgerschaft, und welche Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der irakischen Zentralregierung zur Rückführung von mutmaßlichen Familienangehörigen von ehemaligen IS-Kämpfern nach Deutschland getroffen (bitte detailliert ausführen)? Derzeit werden 17 Familienangehörige mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer, die in Irak (ohne RKI), inhaftiert oder mitinhaftiert sind, konsularisch betreut. Die Bundesregierung hat mit der irakischen Zentralregierung keine allgemeine Vereinbarung zur Rückführung von Familienangehörigen mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer nach Deutschland getroffen. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen zu inhaftierten Familienangehörigen ehemaliger IS-Kämpfer vor. d) Wie viele Todesurteile wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Irak gegen ehemalige IS-Kämpfer verhängt, wie viele Todesurteile davon wurden tatsächlich vollstreckt, und in wie vielen Fällen befanden bzw. befinden sich darunter ggf. auch IS-Kämpfer mit deutscher Staatsbürgerschaft (bitte getrennt angeben)? Seit 2016 teilt die irakische Regierung keine umfassenden Zahlen von zum Tode Verurteilten und keine Zahlen von Hinrichtungen mehr mit, so dass der Bundesregierung hierzu aktuell keine offiziell bestätigten Zahlen vorliegen. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1491 wird verwiesen. Ein gegen eine deutsche Staatsangehörige verhängtes Todesurteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. 28. Über wie viele Kämpfer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die „Volksmobilisierungseinheiten“, und in welchem Umfang wurden diese bislang in die regulären irakischen Streitkräfte integriert (vgl. https://de.qantara.de/inhalt/parlamentswahlen-im-irak-kippt-der-irak-richtungiran ?nopaging=1, abgerufen am 14. Juni 2016)? Nach der formalen Eingliederung der ca. 130 000 Mann starken Volksbefreiungsmilizen („Popular Mobilization Forces“, PMF) in die irakische Sicherheitsarchitektur ab November 2016 bilden sie eine eigene Struktur. Sie unterstehen dem irakischen Premierminister als Oberbefehlshaber und – anders als die irakischen Streitkräfte – nicht dem irakischen Verteidigungsministerium. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4229 29. Werden die in die irakischen Streitkräfte integrierten „Volksmobilisierungseinheiten “ nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin vom Iran gesteuert (vgl. https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A52_ sbg.pdf), und falls ja, wie sehen die Einflussmechanismen aus, die eine iranische Führungsrolle ermöglichen (bitte erläutern)? Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Die PMF sind ein Zusammenschluss heterogener Gruppen unterschiedlichster Herkunft. Sie erheben den Anspruch , alle politisch-ideologischen Ausrichtungen in Irak zu vertreten. Ein Großteil wird dem schiitischen Lager zugerechnet. Dieses schiitische Lager unterteilt sich im Wesentlichen in einen irakisch-nationalistischen und einen iran-nahen Flügel. Iran übt Einfluss auf einzelne „Volksmobilisierungseinheiten“ aus. Dabei wird sich vielfältiger Methoden bedient. Diese gehen von Ausbildungsmaßnahmen über finanzielle und materielle Unterstützung bis hin zu Beratung, Steuerung und Einflussnahme auf die personelle Besetzung wichtiger Funktionen. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Informationen vor. 30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politisch-ideologische Ausrichtung der „Volksmobilisierungseinheiten“, wie viele (auch schätzungsweise ) Anhängerinnen und Anhänger der „Volksmobilisierungseinheiten “ sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Bundesrepublik politisch aktiv, und erfüllen die „Volksmobilisierungseinheiten“ nach Rechtsauffassung der Bundesregierung die Kriterien für eine ausländische terroristische Vereinigung nach Paragraf 129a Strafgesetzbuch (bitte mit Begründung )? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu politisch aktiven Anhängern dieser Milizen in Deutschland vor. Ob es sich bei den sogenannten Volksmobilisierungseinheiten um eine ausländische terroristische Vereinigung im Sinne der §§ 129a, b StGB handelt, müsste jeweils im Einzelfall für die entsprechende Miliz durch die zuständigen Justizbehörden entschieden werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. 31. Welche konkreten Vorkehrungen hat die Bundesregierung bislang getroffen, um einen möglichen Fähigkeits- und Ressourcentransfer bei der militärischen Ausbildungshilfe der Bundeswehr für die irakischen Streitkräfte zugunsten der „Volksmobilisierungseinheiten“ auszuschließen (bitte erläutern )? Deutschland bildet im Rahmen der Ausbildungsunterstützung in Irak ausschließlich reguläre irakische Streit- und Sicherheitskräfte aus. Gemäß dem zuletzt am 22. März 2018 verlängerten Bundestagsmandat zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks, wurde die Ausbildung von Volksmobilisierungseinheiten („Popular Mobilization Front“ – PMF) ausdrücklich ausgeschlossen (siehe auch Bundestagsdrucksache 19/1093 vom 7. März 2018, Fußnote 1). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Parlamentswahlen im Irak am 12. Mai 2018 für die künftige deutsche EZ-Unterstützung für den Irak, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Regierungsbildung im Irak (vgl. https:// zdf.de/nachrichten/heute/schiitische-listen-einig-regierung-im-irak-nimmtformen -an-100.html, abgerufen am 28. Juni 2018; bitte erläutern)? Das Oberste Gericht bestätigte am 19. August das endgültige offizielle Wahlergebnis der Neuauszählung der Parlamentswahlen vom 12. Mai. Innerhalb der von der Verfassung vorgeschriebenen Frist trat am 3. September das neugewählte irakische Parlament zur konstituierenden Sitzung der 4. Legislaturperiode zusammen . Es muss nun den Parlamentspräsidenten und den Staatspräsidenten wählen, der daraufhin die Bildung einer neuen Regierung beauftragt. Die bisherige Regierung unter Premierminister al-Abadi führt ihre Geschäfte derweil fort. Die Bundesregierung steht zu den auf der Kuwait-Konferenz getätigten Zusagen. Sie geht davon aus, die Entwicklungszusammenarbeit in Irak mit der neuen Regierung fortsetzen zu können. Die Wahlergebnisse haben gezeigt, dass die Bevölkerung Reformen und eine schnelle Verbesserung ihrer Lebensbedingungen erwartet. Mit den bestehenden EZ-Ansätzen für wirtschaftliche Perspektiven insbesondere für Jugendliche, den Wiederaufbau lebensnotwendiger Basisinfrastruktur wie Schulen und Krankenhäuser sowie Reformen im Bereich Anti-Korruption und effektivere Dienstleistungserbringung auf lokaler Ebene werden nachhaltige Lebens- und Zukunftsperspektiven für die irakische Bevölkerung unterstützt. 33. Welche Möglichkeiten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die irakischen Binnenvertriebenen, an den Parlamentswahlen im Irak am 12. Mai 2018 tatsächlich teilzunehmen, und in welcher Weise hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung den Wahlausgang beeinflusst (bitte erläutern)? Das vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossene Mandat der VN Mission in Irak („United Nations Assistance Mission for Iraq“, UNAMI) umfasst auch Beratung, Unterstützung und Gewährung von Hilfe für die Regierung Iraks und die Unabhängige Hohe Wahlkommission („Independent High Electoral Commission“, IHEC) bei der Ausarbeitung von Prozessen für die Abhaltung von Wahlen und Referenden. UNAMI hat IHEC insbesondere dabei unterstützt, allen Irakerinnen und Irakern die Teilnahme an der Parlamentswahl am 12. Mai 2018 zu ermöglichen. Für irakische Binnenvertriebene wurden eigene Wahlbüros sowie Möglichkeiten zur Registrierung für die Wahlkreise der Herkunftsorte der Binnenvertriebenen zur Verfügung gestellt. Ebenso hat die irakische Wahlbehörde mit Unterstützung von UNAMI bereits in der Registrierungsphase Informationsveranstaltungen in den Lagern für Binnenvertriebene durchgeführt. Die Bundesregierung hat darüber hinaus zu den einzelnen Wahlergebnissen in den Flüchtlingslagern keine Erkenntnisse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/4229 34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die sozialpolitischen Vorstellungen und die Vorschläge des schiitischen Klerikers Muqtada al-Sadr zur Überwindung der interkonfessionellen Konflikte im Irak, und welche Projekte zur Unterstützung des innerirakischen Aussöhnungsprozesses werden von der Bundesregierung aktuell im Rahmen der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung bzw. im Rahmen der EZ gefördert (bitte nach Projekt und Finanzvolumen auflisten)? Der schiitische Geistliche Muqtada as-Sadr führte den Wahlkampf für sein Bündnis Sa’iroon betont überkonfessionell. Zu den konkreten Details seiner Vorstellungen zur Überwindung der interkonfessionellen Konflikte in Irak liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der zivilen Krisenprävention Projekte , die unmittelbar oder mittelbar die innerirakische Aussöhnung zum Ziel haben . Das Entwicklungshilfeprogramm der Vereinten Nationen („United Nations Development Programme“, UNDP) unterhält über das Finanzierungsprogramm für Stabilisierung („Funding Facility for Stabilization“, FFS) ein auf fünf Jahre angelegtes Versöhnungsprogramm mit Fokus auf intensiven Konsultationen zwischen Zivilgesellschaft und Politik. Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Erarbeitung, Entwicklung eines inklusiven, ganzheitlichen Versöhnungs - und Übergangsjustizprozesses, etwa über die Entwicklung nationaler Rechtsgrundlagen. Durch Bürgerbeteiligung soll der Prozess auf allen gesellschaftlichen Ebenen (kommunal und national) ermöglicht und gefördert werden. Der Schwerpunkt des Ansatzes liegt auf dem Aufbau kommunaler Friedensinitiativen , welche lokale Konflikte lösen, die Gemeinschaft zusammenbringen und gemeinsam Versöhnungs- und Friedenskonsolidierungsinitiativen entwickeln sollen. Die Bundesregierung plant für 2018 eine Förderung in Höhe von 25 Mio. Euro für das Versöhnungsprogramm von UNDP FFS 2017 wurden 43 Mio. Euro eingezahlt. Zudem fördert die Bundesregierung den Projektpartner „Commission for International Justice and Accountability“ (CIJA) zur strafrechtlichen Aufarbeitung von IS-Verbrechen, unter anderem durch die Beweissammlung. Für 2018 ist eine Förderung in Höhe von 600 000 Euro geplant. Im Jahr 2017 wurde das Projekt mit 300 000 Euro gefördert. Damit soll die Ermittlung von Verstößen von IS gegen das Völkerstrafrecht und das humanitäre Völkerrecht ermöglicht werden. Die Beweissicherung erfolgt im Zusammenhang mit Verbrechen in Ninewa sowie Mosul und Sindschar. Durch die Förderung des Projektpartners „International Commission on Missing Persons“ (ICMP) wird die irakische Regierung bei der Exhumierung von Massengräbern , der Identitätsfeststellung der Exhumierten, dem Sammeln von Beweisen zu IS-Verbrechen mit dem Ziel der strafrechtlichen Aufarbeitung unterstützt . Für 2018 ist eine Förderung von 680 000 Euro geplant, 2017 wurde das Projekt mit 450 000 Euro gefördert. Auch die psychosoziale und medizinische Beratung traumatisierter IS-Opfer, ausgeführt durch die „Jiyan Foundation for Human Rights“ unterstützt bei der Aufarbeitung der Vergangenheit. Um eine Grundlage für Versöhnung zu legen. 2018 wird das Projekt mit 500 000 Euro unterstützt. Im Jahr 2017 belief sich die Förderung auf 900 000 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung fördert ebenfalls die Internationale Organisation für Migration (IOM). Konflikte um Land, Häuser und Eigentum, die insbesondere bei der Rückkehr von Binnenvertriebenen auftreten, sollen in enger Zusammenarbeit mit den sogenannten „Community Police Fora“ von IOM gelöst werden. Im Jahr 2018 beträgt die Förderung 2,69 Mio. Euro, 2017 betrug sie 5,23 Mio. Euro. Die Bundesregierung unterstützt über den Zivilen Friedensdienst (ZFD) die Versöhnung , Friedensförderung und Konfliktprävention in Irak, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Aufarbeitung der Verbrechen an den Jesidinnen und Jesiden und anderen ethnisch-religiösen Minderheiten. Vorhaben mit einem Budget von bis zu acht Millionen Euro unterstützen zum Beispiel die Beteiligung von Überlebenden und Familienangehörigen an der Dokumentation von Verbrechen. Der ZFD fördert auch den interethnischen und interreligiösen Dialog in Gesamtirak . Darüber hinaus fördert die Bundesregierung über bilaterale Maßnahmen der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Bereich Wiederaufbau die Kapazitätsentwicklung verschiedenster Akteure auf lokaler Ebene (Frauen- und Jugendgruppen, traditionelle kommunale Führungspersönlichkeiten) zur Konfliktmediation , Konfliktbeilegungstechniken und zur Stärkung der Rolle von Frauen im Friedensprozess sowie den Aufbau eines Koordinierungsgremiums auf Provinzebene zum Thema Friedensförderung. 35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über aktuelle bewaffnete Auseinandersetzungen der türkischen Streitkräfte mit Kombattanten und Kombattantinnen der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (Partiya Karkerên Kurdistanê /PKK) auf dem Territorium der Autonomen Region Kurdistan/Nordirak (vgl. http://fr.de/politik/tuerkei-luftschlaege-im-nordirak-a-1524601, abgerufen am 28. Juni 2018), und inwieweit waren die militärischen Aktivitäten des NATO-Partners Türkei im Nordirak nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Gegenstand von Beratungen in NATO-Gremien, mit welchem Ergebnis (bitte erläutern)? Die Türkei geht bereits seit vielen Jahren wiederholt militärisch gegen PKK-Stellungen in Nordirak vor, auch aktuell. Die irakische Führung und die Führung der Region Kurdistan-Irak stehen nach Kenntnis der Bundesregierung der PKK kritisch gegenüber. Nach Kenntnis der Bundesregierung waren die aktuellen militärischen Aktivitäten der Türkei in Nordirak bislang nicht Gegenstand von Beratungen in NATO- Gremien. 36. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu den militärischen Aktivitäten des NATO-Partners Türkei im Nordirak aus Sicht des Völkerrechts ein, und wie haben die irakische Zentralregierung und die kurdische Regionalregierung nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf die militärische Präsenz und die Kampfhandlungen der türkischen Streitkräfte auf ihrem Territorium reagiert (bitte erläutern)? In der Vergangenheit hat es immer wieder Gespräche zu Sicherheitsfragen zwischen der türkischen Regierung und der irakischen Regierung sowie der Regierung der RKI gegeben. Die Bundesregierung kennt die Details dieser Gespräche nicht, hat jedoch zur Kenntnis genommen, dass der amtierende irakische Premierminister al-Abadi die türkische Regierung aufgefordert hat, die Souveränität Iraks zu respektieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/4229 37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der zivilen Opfer des Irak-Kriegs, des innerirakischen Bürgerkriegs und von Terroranschlägen im Irak seit der militärischen Invasion der USA und ihrer Verbündeten im Jahr 2003 (bitte pro Jahr auflisten)? Der Bundesregierung liegen im Sinne der Fragestellung keine eigenen Kenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4229 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Übersicht zu den Programmen der humanitären Hilfe Organisation Programm/Maßnahmen Einsatzort Finanzvolumen in Euro Arche Nova Soforthilfe durch Wasserversor-gung und mobile Gesundheitsteams Kirkuk 2.000.000 Ärzte der Welt Verbesserung des Zugangs zur Basisgesundheitsversorgung für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung Ninewa, Kirkuk 1.200.000 Arbeiter-Samariter- Bund Nothilfe und basismedizinische Versorgung von Binnenflüchtlingen im Flüchtlingscamp Bersive I Dohuk, Zakho 135.000 Arbeiter-Samariter- Bund Nothilfe und basismedizinische Versorgung in Qayyara, Ninewa Ninewa 500.000 CARE Deutschland Bargeldhilfe für Konfliktbetroffene Mosul 500.000 Deutscher Caritasverband Bargeldhilfen, Kerosin-Verteilung, psychosoziale Angebote, Bildung für Binnenflüchtlinge und Bedürftige Dohuk 1.300.000 Deutscher Caritasverband Verteilung von Sommer- und Winterhilfsartikeln sowie psychosoziale Unterstützung für Binnenvertriebene Anbar, Falludscha, Bagdad, Abu Ghraib 1.000.000 Deutsches Rotes Kreuz Versorgung von Binnenvertriebenen und Notleidenden in Gastgemeinden ; Verteilung von Hygiene- Kits, Gegenständen des täglichen Bedarfs, Trinkwasser Dohuk, Erbil, Sulaimaniya , Ninewa, Salah al- Din 1.000.000 Deutsche Welthungerhilfe Versorgung mit Trinkwasser, Notfall - Sanitärversorgung, Verteilung von Hygieneartikeln Ninewa 1.244.300 Diakonie Katastrophenhilfe Bargeldhilfen für konfliktbetroffene Bevölkerung Dohuk, Sulaimaniya, Ninewa 1.000.000 Handicap International Notfallrehabilitierung und Risikoaufklärung zu Minen Bagdad, Anbar, Salah al-Din 400.000 Help e. V. Rehabilitierung der Wasserversor-gung Ninewa 1.300.000 Internationales Komitee vom Roten Kreuz Hilfs-, Schutz-, Präventions- und Kooperationsmaßnahmen landesweit 4.500.000 Internationale Organisation für Migration Basisnothilfe für vulnerable Binnenvertriebene landesweit 3.000.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/4229 Organisation Programm/Maßnahmen Einsatzort Finanzvolumen in Euro Mine Action Group Humanitäres Minen- und Kampf-mittelräumen, Gefahrenaufklärung kurdische Gebiete in Nordirak, Mosul und Umgebung 1.538.000 Malteser International Basisgesundheitsversorgung für konfliktbetroffene Binnenvertriebene kurdische Gebiete in Nordirak 466.506 Malteser International Basismedizinische Versorgung Mosul 600.000 Malteser International Basismedizinische Versorgung von Binnenvertriebenen aus Mosul Ninewa 400.000 Mission East Verteilung von Hygieneartikeln, Kerosin, Bargeldbeihilfen Ninewa (Mosul), Kirkuk 1.000.000 United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) Stärkung der Koordinierung durch das OCHA-Länderbüro landesweit 1.000.000 Oxfam Deutschland Rehabilitierung der Wasserversorgung , Hygienesensibilisierung, sowie Notunterkünfte und Schutzmaßnahmen . Salah al-Din 1.100.000 Rebuild and Relief International Rehabilitierung der Trinkwasserversorgung Dyala, Anbar 80.850 Rebuild and Relief International Rehabilitierung der Wasserversorgung , Unterkünfte für Vertriebene und Rückkehrer Ninewa, Ost-Mosul 2.000.000 Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen UNHCR Hilfs- und Schutzmaßnahmen für Binnenvertriebene landesweit 8.000.000 Weltgesundheitsorganisation WHO Medizinische Basisgesundheitsversorgung Mosul 2.900.000 Welternährungsprogramm WFP Nahrungsmittelnothilfe für Binnenvertriebene landesweit 4.400.000 World Vision mobile Hilfsteams; psychologische und psychosoziale Unterstützung in Gesundheitszentren Mosul 800.000 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333