Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 6. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4230 19. Wahlperiode 11.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Christine Aschenberg-Dugnus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3961 – Pflege und Finanzierung der historischen Gärten und Parklandschaften angesichts der Herausforderungen des Klimawandels V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Historische Gärten und Parklandschaften sind zumeist beeindruckende Zeugnisse gartenbaulicher Kunst. In Deutschland gibt es eine ganze Bandbreite historischer Gärten, die sich über die Jahrhunderte vom Ort der reinen Nahrungsmittelgewinnung bis hin zu höchst anspruchsvollen Ziergärten entwickelt haben . Diese „gewachsenen Denkmäler“ sind fester Bestandteil der deutschen Kulturlandschaft. Nicht nur aufgrund von mangelndem Verständnis und teils langjähriger Vernachlässigung, sondern vor allem auch infolge des Klimawandels gehören sie mittlerweile jedoch zu den latent bedrohten Kulturgütern. Deutschland wird diesen Sommer landesweit von einer extremen Dürre geplagt. Durch den Klimawandel werden derartige Ereignisse in Zukunft noch wahrscheinlicher . Dies führt zu gewaltigen Herausforderungen für die historischen Gärten Deutschlands. Extreme Wetterverhältnisse wie zu früh einsetzende Hitze, lange Trockenperioden, Starkregen oder heftige Stürme können zu unkalkulierbaren Risiken für die oftmals zum UNESCO-Weltkulturerbe zählenden Parks werden. Orkane können zu Kronenschäden in Bäumen und Zerstörung jahrhundertealter Alleen führen, bei Starkregen drohen Überschwemmungen von Flüssen und Seen und Sturzbäche können die historischen Wegenetze kulturell bedeutender Anlagen zerstören. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den Sitzländern historische Gärten und Parklandschaften von gesamtstaatlicher Bedeutung. Das betrifft insbesondere die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, der Klassik Stiftung Weimar , der Stiftung Fürst-Pückler-Park-Bad Muskau, der Stiftung Fürst-Pückler- Museum Park und Schloss Branitz sowie der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz betreuten Anlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4230 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Auswirkungen des Klimawandels bringen große Herausforderungen für Natur und Umwelt Deutschlands mit sich, darunter auch für die von der Bundesregierung geförderten historischen Gärten und Parklandschaften. Die genannten Einrichtungen erforschen diese Folgen im Rahmen ihres jeweiligen Stiftungsauftrags bereits seit einigen Jahren, so u. a. im Rahmen eines Projekts der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder in Kooperation mit der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften. Gleichwohl besteht weiterhin interdisziplinärer Forschungsbedarf insbesondere zu den Themen Pflanzen, Wasser und Böden, um wissenschaftliche Erkenntnisse durch modellhafte Lösungen nachhaltig umsetzen zu können. 1. Fühlt sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die vom Bund finanziell unterstützten historischen Gärten und Parklandschaften, trotz der extremen Auswirkungen des Klimawandels und der damit einhergehenden Mehrkosten , weiterhin zu unterhalten und für die Nachwelt zu bewahren? Die Bundesregierung wird auch in Zukunft ihrer Verantwortung für die von ihr geförderten historischen Gärten und Parklandschaften gerecht werden. 2. Ist die Bundesregierung gewillt, die finanzielle Förderung der historischen Gärten und Parklandschaften den gestiegenen Anforderungen des Klimawandels anzupassen? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, auf welche Art und Weise glaubt die Bundesregierung, die historischen Gärten und Parklandschaften trotz der finanziellen Mehrkosten des Klimawandels erhalten zu können? Alle von der Bundesregierung finanzierten historischen Gärten und Parklandschaften beschäftigen sich mit den Folgen des Klimawandels. Die Bundesregierung befasst sich in den Aufsichtsgremien dieser Einrichtungen mit der Thematik und unterstützt sie dabei, Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, in denen die gestiegenen Anforderungen des Klimawandels angemessen berücksichtigt werden . 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die staatliche Finanzierung der historischen Gärten in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wird den finanziellen Anforderungen des Klimawandels darin schon Rechnung getragen (bitte je nach Bundesland und Institution auflisten)? Der Bundesregierung liegen für das gesamte Bundesgebiet keine entsprechenden Informationen vor. Die maßgebliche Verantwortung für die staatliche Finanzierung der historischen Gärten und Parklandschaften obliegt den Ländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4230 4. Plant die Bundesregierung aufgrund der derzeitigen extremen Dürre, die Förderung der historischen Gärten und Parklandschaften kurzfristig zu erhöhen? a) Wenn ja, in welchem Umfang, und beabsichtigt die Bundesregierung, diese Aufstockung der Mittel im nächsten Jahr präventiv beizubehalten? b) Wenn nein, wie plant die Bundesregierung, die Folgen und Schäden der derzeitigen Dürre abzufedern? Der Bundesregierung liegen bisher keine belastbaren Informationen über die Folgen und Schäden der derzeitigen Dürre in Gärten und Parkanlagen vor. Aussagen über finanzielle Auswirkungen auf Bund und Länder sind daher derzeit nicht möglich. Die gemeinsame Dürrehilfe von Bund und Ländern bezieht sich ausschließlich auf landwirtschaftliche Betriebe, die in Existenznot geraten sind. 5. In welchem Umfang gedenkt die Bundesregierung, den Personalanforderungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die allein für ihre Parks – um den geänderten Anforderungen des Klimawandels gerecht zu werden – einen zusätzlichen Personalbedarf von über 45 Stellen sieht (www.sueddeutsche.de/wissen/unesco-weltkulturerbe-welk-im-park- 1.4005809) zu entsprechen? Die Entscheidung über etwaige Personalforderungen der vom Bund geförderten Einrichtungen erfolgt nach eingehender Prüfung in den jeweiligen Haushaltsaufstellungs - und Gesetzgebungsverfahren. 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Handlungsempfehlungen für die staatlichen historischen Gärten und Parklandschaften, wie auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert werden soll? Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hat im September 2014 eine mehrtägige internationale Fachtagung zum Thema „Historische Gärten im Klimawandel – Empfehlungen zur Bewahrung“ durchgeführt, bei der die „Erklärung von Sanssouci“ zum Erhalt von historischen Gärten und Kulturlandschaften verabschiedet wurde. Gleichzeitig ist der Tagungsband „Historische Gärten im Klimawandel – Empfehlungen zur Bewahrung“ erschienen. Hierin sind grundsätzliche Ausführungen zur Thematik enthalten. 7. Ist die Bundesregierung bereit, über die Finanzierung der einzelnen historischen Gärten hinaus zusätzliche Forschungsgelder bereitzustellen, um innovative Methoden zu fördern, die dazu beitragen, die historischen Gärten und Parklandschaften fit für den Klimawandel zu machen? Der Bund investiert über die Forschungsförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) jährlich rund 46 Mio. Euro, um Informationen zum Klimawandel und zur Entwicklung von nachhaltigen Handlungsoptionen zur Anpassung an den Klimawandel zu generieren. In diesem Rahmen wird demnächst auch die Forschungsinitiative zu „Klimawandel und Extremereignissen (ClimXtreme)“ gefördert. Ziel sind belastbare Aussagen über erwartbare Änderungen der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen in spezifischen Regionen Deutschlands. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4230 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Seit 2016 unterstützt das BMBF zudem die Forschung zu „Klimaresilienz durch Handeln in Stadt und Region“, um Akteure auf kommunaler Ebene zu unterstützen , mit den Risiken des Klimawandels umzugehen und die Klimaresilienz zu stärken. Dabei werden u. a. Projekte gefördert, die die Bedeutung von Grünflächen und die Anforderung für deren klimaangepasste Gestaltung untersuchen. Darüber hinaus wird im Rahmen der Fördermaßnahme „Stadtklima im Wandel“ ein leistungsfähiges, innovatives Planungsinstrument für lokale Maßstäbe entwickelt , wovon auch Parks und Grünanlagen profitieren können. Das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gehörende Julius Kühn-Institut bearbeitet im Rahmen seiner Aufgaben ebenfalls Fragestellungen des städtischen Gartenbaus, insbesondere Themen der Pflanzengesundheit und des Pflanzenschutzes – auch im Hinblick auf die zunehmende Einschleppung neuer Schadorganismen und das in Folge des Klimawandels verstärkte Auftreten bisher unbedeutender Schadorganismen. Auch diese Ergebnisse können für die Pflege und den Erhalt der Pflanzenbestände in Parks von Bedeutung sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333