Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4237 19. Wahlperiode 11.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Annalena Baerbock, Ulle Schauws, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3984 – Stand der Umsetzung der Familienarbeitszeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr Zeit für Familie, sei es für die Kinder oder für pflegebedürftige Freunde oder Angehörige – das ist eine brennende Herausforderung für die Familienpolitik in Deutschland. Eltern wollen Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen, die wenigsten können dies bisher in ihrem Alltag umsetzen. 32 Prozent der Väter wünschen sich nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes (2015) mehr Zeit für ihre Familien. Gleichzeitig möchten 28 Prozent der erwerbstätigen Mütter gerne ihre Arbeitszeit ausweiten. Die ehemalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig hatte in der vergangenen Wahlperiode Eckpunkte einer sogenannten Familienarbeitszeit vorgestellt (ZEIT ONLINE, 18. Juli 2016, Ministerin Schwesig legt Konzept für Familiengeld vor). Eltern jüngerer Kinder, die beide zwischen 26 und 36 Wochenstunden arbeiten, sollten ein Familiengeld in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten. Zur Umsetzung kam dieser Vorschlag in der vergangenen Wahlperiode nicht. Auch die ehemalige Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley hat zur Vorstellung des Berichts über das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus (Bundestagsdrucksache 19/400) am 10. Januar 2018 betont, die Wünsche der Mütter und Väter weiterhin im Blick zu behalten und das Angebot ausbauen zu wollen. Sie sehe es als Pflicht der Bundesregierung, Eltern in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen (www. bmfsfj.de/bmfsfj/mediathek/dr--katarina-barley-zum-bericht-zum-elterngeldplus-/ 121270). Die Fragesteller wollen daher wissen, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um Eltern mit Kindern mehr Zeit für Familie und mehr Partnerschaftlichkeit zwischen den Elternteilen zu ermöglichen und ob am Plan der Familienarbeitszeit festgehalten wird, und wenn nicht, mit welchen anderen Instrumenten dem Wunsch von Familien nach mehr Zeitflexibilität Rechnung getragen wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4237 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Wahlperiode im Elterngeld- und Elternzeitgesetz, um den Wunsch vieler Familien nach mehr Zeit für die Familie zu unterstützen und um mehr „Spielraum für Familienzeit“ zu schaffen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 41 festgeschrieben ist (bitte unter Angabe des konkreten Zeitplans beantworten)? 2. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Elterngeldund Elternzeitgesetz in dieser Wahlperiode, um die Partnerschaftlichkeit zwischen Eltern zu stärken, wie es als Vorhaben im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 41 zu lesen ist (bitte unter Angabe des konkreten Zeitplans beantworten)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, Modelle zu entwickeln, um mehr Spielraum für Familienzeit zu schaffen und damit Partnerschaftlichkeit zu stärken . Wir prüfen derzeit, wie wir den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen werden. 3. Mit welchen Maßnahmen und bis wann wird die Bundesregierung den bei der Vorstellung des Berichts über das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus (Bundestagsdrucksache 19/400) am 10. Januar 2018 angekündigten Ausbau der Angebote umsetzen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/mediathek/ dr--katarina-barley-zum-bericht-zum-elterngeldplus-/121270)? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend prüft derzeit, wie die elterngeldrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Eltern weiter angepasst und vereinfacht werden können. Der ElterngeldPlus-Bericht auf Bundestagsdrucksache 19/400 vom 10. Januar 2018 zeigt, wo Potenziale für Verbesserungen liegen, um den Lebensumständen von Familien besser Rechnung zu tragen. Ein Schwerpunkt wird in der Überarbeitung der Regelungen zum Partnerschaftsbonus liegen (s. o. g. Bericht). Derzeit befindet sich die geplante Reform in der Vorbereitungsphase . 4. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen ausreichen, um Frauen wie Männern die von ihnen gewünschten Arbeitszeiten zu ermöglichen? Wenn nein, was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Maßnahmen für eine Verbesserung? In den unterschiedlichen Lebensphasen entsteht für Beschäftigte immer wieder der Bedarf, die eigene Arbeitszeit an die aktuelle Lebenssituation anzupassen. Insbesondere bei Frauen wirkt sich die Familiengründung stark auf Arbeitszeit und Arbeitszeitwünsche aus, aber auch Väter wünschen sich zunehmend Zeit für Familie. Da guten Vereinbarkeitsmöglichkeiten für Mütter und Väter eine besondere Bedeutung zukommt, hat gerade die Familienpolitik in den vergangenen Jahren einen Schwerpunkt auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelegt und hier wichtige Verbesserungen erreicht. Dazu gehören: 1. die Familienleistungen Elterngeld und ElterngeldPlus, die Mütter wie Väter dabei unterstützen, ihre Wünsche nach Zeit für Familie und (in der frühen Familienphase unterbrochener oder reduzierter) Erwerbstätigkeit umzusetzen und sie stärken, auch auf Dauer wirtschaftlich stabil zu bleiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4237 2. Elternzeit und Familienpflegezeit, die Eltern mit kleinen Kindern bzw. für Familien mit pflegebedürftigen nahen Angehörigen die Möglichkeit eröffnen, ihre Arbeitszeit in besonderen Lebenslagen an ihre Bedürfnisse anzupassen. 3. qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote als Voraussetzung für eine Erwerbstätigkeit der Eltern. Seit 2007 sind für Kinder unter drei Jahren mehr als 400 000 Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geschaffen worden, die Betreuungsquote hat sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Durch erweiterte Öffnungszeiten kann die Organisation der Betreuung der Kinder entzerrt und die Familienzeit gestärkt werden. Das Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ fördert seit 2016 passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsangebote . Eltern, die zum Beispiel im Schichtdienst arbeiten, soll auf diese Weise eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden. Zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tragen aus Sicht der Bundesregierung folgende Maßnahmen bei: 4. Der Koalitionsvertrag sieht als prioritäres Vorhaben die Unterstützung von Ländern und Kommunen bei der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungsangeboten sowie zusätzlich bei der Entlastung von Eltern bei den Gebühren bis hin zu Gebührenfreiheit vor. 5. Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts sieht u.a. vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit („Brückenteilzeit“) ergänzt wird. Dieser geplante Anspruch kann auch zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf genutzt werden, da er Frauen und Männern die Umsetzung des Wunschs nach einer zeitweisen Arbeitszeitreduzierung erleichtert. 6. Eine familienfreundliche Infrastruktur und eine familiengerechte Arbeitswelt. In diesem Rahmen kommt vor allem Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern eine besondere Verantwortung zu, bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Auch vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung profitieren Betriebe davon , ihren Beschäftigten innovative und lebensphasenorientierte Angebote mit Blick auf die Arbeitszeiten zu machen. 5. Da nach der OECD-Studie „The Pursuit of Gender Equality: An Uphill Battle“ von 2017 eine gerechtere Aufteilung der Chancen und Pflichten in Arbeits- und Privatleben in Deutschland überfällig ist, um zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu kommen und dabei Arbeitszeitregelungen eine wichtige Rolle zukommt, wie will die Bundesregierung hierbei konkret zu mehr Gleichstellung kommen? Die genannte Studie ist wenige Monate nach dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erschienen, der bereits zu dem Ergebnis gekommen war, dass es eine auch gleichstellungspolitisch begründete Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist, verlässliche Rahmenbedingungen für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter zu schaffen. Die Bundesregierung sieht darin die Notwendigkeit, Angebote zu unterbreiten, die Frauen und Männern immer wieder die Möglichkeit geben, das Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen in den jeweiligen Lebensphasen neu zu gestalten . Der Bundesregierung liegt mit dem Zweiten Gleichstellungsbericht eine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4237 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode fundierte Grundlage für die politische Diskussion gleichstellungs- und zeitpolitischer Handlungsoptionen vor. Diese politische Diskussion wurde geführt und die daraus abgeleiteten Vorhaben im Koalitionsvertrag beschrieben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich des Konzeptes der Familienarbeitszeit , welches die ehemalige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erstmals vor zwei Jahren vorstellte? Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 7. Verfügt die Bundesregierung über Schätzungen, wie viele Menschen von der Möglichkeit einer Familienarbeitszeit Gebrauch machen würden, und falls nein, beabsichtigt sie eine solche Schätzung aufzustellen (bitte begründen und nach Männern und Frauen differenzieren)? 8. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Bereitschaft für eine Inanspruchnahme von Männern erhöhen? 9. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den finanziellen Bedarf für das Angebot einer „Familienarbeitszeit“ ein? 10. Plant die Bundesregierung, Geld in den Bundeshaushalt zur Umsetzung einer „Familienarbeitszeit“ einzustellen, und wenn ja, wann und in welcher Höhe, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Konkrete Aussagen zum Inhalt möglicher Konzepte können derzeit nicht getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333