Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4245 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bijan Djir-Sarai, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3769 – Bargeldtransfer von Deutschland in den Iran V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach dem Rückzug der USA aus dem Atomabkommen mit dem Iran (JCPoA) haben die fünf weiteren Staaten des Abkommens Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Russland und China ihr Festhalten an der Vereinbarung bekräftigt. Derzeit laufen die Verhandlungen zum Erhalt des Abkommens. Anfang August treten die ersten US-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft, im November folgt eine zweite Welle. Ausnahmen für europäische Unternehmen von den US- Sanktionen wird es laut eines Berichts der „FINANCIAL TIMES“ nicht geben. Der Iran reichte gegen die US-Strafmaßnahmen vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage ein. Anfang Juli 2018 wurde bekannt, dass das iranische Regime einen Bargeldtransfer in Höhe von 300 Mio. Euro von Deutschland in den Iran plant. Dabei handelt es sich um Geldreserven, über die der iranische Staat bei der Europäisch-Iranischen Handelsbank in Hamburg verfügt . Medienberichten zufolge hatte der Iran angegeben, das Bargeld unter anderem zur Ausstattung iranischer Reisender zu benötigen, die keinen Zugriff auf Kreditkarten haben. Der US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, forderte die Bundesregierung auf, den geplanten Bargeldtransfer zu verhindern. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 1, 4, 7 und 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Einzelheiten im Sinne der Fragestellung sind zur Sicherstellung der fortlaufenden Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des ZKA, der übrigen zuständigen Behörden der Zollverwaltung, der FIU und der BaFin besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung ließe Rückschlüsse auf die Arbeitsweisen dieser Behörden zu, was ihre künftige Arbeit erheblich beeinträchtigten könnte. Insofern würde die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter dem Blickwinkel der gebotenen frühzeitigen Verhinderung sowie Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gefährden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4245 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die entsprechenden Informationen sind deshalb als Verschlusssache gemäß § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS- Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.* 1. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der europäischen Bestrebung, Konten für die iranische Zentralbank zu aktivieren, um den Zahlungsverkehr zwischen EU und Iran aufrecht zu erhalten, den geplanten Bargeldtransfer ? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Stimmt sich die Bundesregierung bei der Prüfung der geplanten Transaktion auch auf europäischer Ebene ab? Falls ja, wie gestaltet sich die Abstimmung konkret? Gibt es eventuell ähnlich gelagerte Fälle in Europa? Die Prüfungen solcher Transaktionen fallen in die Zuständigkeit der deutschen Behörden (siehe auch die Antwort zu Frage 4). Anlassbezogen werden europäische Partner informiert und Informationen von den zuständigen Behörden ausgetauscht . Ähnlich gelagerte Fälle in Europa sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht bekannt. 3. Gibt es eine diplomatische Abstimmung mit Russland und China zur geplanten Bargeldtransaktion? Falls ja, wie gestaltet sich diese aus? Nein, die Bundesregierung befindet sich hierzu nicht in diplomatischen Abstimmungen mit Russland oder China. 4. Sind deutsche Behörden in den Bargeldtransfer involviert? Falls ja, welche Behörden und wie sind diese involviert? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die anschließende Verwendung des Geldes? 6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Finanzierungsziele des Iran mit der genannten Bargeldsumme vor? Wenn ja, welche? Zu den Fragen 5 und 6 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4245 7. Wie und anhand welcher Maßstäbe prüft die Bundesregierung konkret den Verdacht auf die iranische Unterstützung terroristischer und militärischer Aktivitäten oder die Verletzung von US-Sanktionen durch die Transaktion? 8. Unter welchen konkreten Umständen wäre es der Bundesregierung möglich, den Transfer zu stoppen? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Europäisch-Iranische Handelsbank auf der Sanktionsliste der USA steht? Die Listung ist in den USA nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit aufgehoben . 10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die der Bank seitens der US- Regierung vorgeworfenen Beteiligung an der Finanzierung des iranischen Atomprogramms vor? Wenn ja, welche? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Erkenntnisse vor. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedenken der amerikanischen sowie der israelischen Regierung? Wie gestaltet sich der diplomatische Austausch mit diesen Regierungen in diesem Kontext? Die Bundesregierung steht in der Frage in engem Austausch mit den amerikanischen und israelischen Partnern. Es handelt sich hier um vertrauliche Gespräche zu einem laufenden Vorgang. Die Bundesregierung macht daher keine Angaben zum Inhalt der Gespräche. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen des US-Botschafters Richard Grenell zum Sachverhalt des iranischen Bargeldtransfers? Der Bundesregierung sind die medienöffentlichen Äußerungen des amerikanischen Botschafters bekannt. Die Prüfung des Transfers durch die deutschen zuständigen Behörden unterliegt deutschem und europäischem Recht und dauert an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333