Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4248 19. Wahlperiode 14.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3871 – Strukturen und Aktivitäten der Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die internationale Kampagne „Boycott, Divestment and Sanctions“ (dt. Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen, kurz BDS) hat sich den Kampf gegen Israel zum Ziel gesetzt (http://bds-kampagne.de/aufruf/aufruf-der-palstinensischenzivilgesellschaft /). Die „Strafmaßnahmen“ sollen u. a. solange gelten, bis Israel seiner vermeintlichen „Verpflichtung“ nachkommt und „[d]ie Besetzung und Kolonisation allen arabischen Landes beendet und die Mauer abreißt“ und „[d]ie Rechte der palästinensischen Flüchtlinge, in ihre Heimat und zu ihrem Eigentum zurückzukehren , wie es in der UN Resolution 194 vereinbart wurde, respektiert, schützt und fördert“ (ebd.). Dabei bezieht sich die BDS-Kampagne offensichtlich auf den Anti-Terror-Sicherheitszaun zwischen den palästinensischen Autonomiegebieten und Israel, welcher maßgeblich dazu beigetragen hat, die Anzahl an Terroranschlägen zu reduzieren (vgl. www.mfa.gov.il/mfa/foreignpolicy/terrorism/palestinian/pages/ saving%20lives-%20israel-s%20anti-terrorist%20fence%20-%20answ.aspx), zum anderen auf eine UN-Resolution von 1948, in der es heißt, dass es „Flüchtlingen “ zum praktisch frühesten möglichen Zeitpunkt erlaubt werden solle, zurückzukehren – wenn sie in Frieden mit ihren Nachbarn leben zu wünschen (vgl. UN-Resolution 194, Punkt 11). Da der „Flüchtlingsstatuts“ bei den sogenannten Palästinensern, als einziger „Flüchtlingsgruppe“ weltweit, aufgrund einer Definition der UNRWA (Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten) weitervererbt wird, müsste Israel mehrere Millionen angeblicher „palästinensischer Flüchtlinge“ die vermeintliche „Rückkehr“ gestatten. Die Forderungen kommen infolgedessen einer Auslöschung der jüdischen Identität Israels gleich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4248 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber der BDS-Kampagne? 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, die BDS-Kampagne als antisemitisch einzustufen (bitte begründen)? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung lehnt jegliche Boykott-Aufrufe gegen den Staat Israel entschieden ab und tritt jeglicher Manifestation von Antisemitismus entschieden entgegen . 3. Plant die Bundesregierung, BDS zu verbieten? Die Bundesregierung äußert sich zu Verbotsüberlegungen generell nicht, unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass der Vereinsbegriff des Vereinsgesetzes ein in jeder Weise offener Begriff ist. 4. Welche politischen Mandatsträger sind der Bundesregierung bekannt, welche die BDS-Kampagne unterstützen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Künstler, Prominente oder sonstigen Personen des öffentlichen Lebens sind der Bundesregierung bekannt, welche die BDS-Kampagne unterstützen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Vereine, kirchliche Einrichtungen, Gewerkschaften oder sonstige Organisationen sind der Bundesregierung in Deutschland bekannt, welche die BDS-Kampagne unterstützen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt, welche die BDS- Kampagne unterstützen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Welche BDS-Aktivisten oder BDS-Bündnisse stehen seit wann unter Beobachtung des Verfassungsschutzes? 9. Welche Verbindungen sind der Bundesregierung zwischen BDS und dem islamistischen Milieu bekannt? 10. Welche Verbindungen sind der Bundesregierung zwischen BDS und dem linksextremistischen Milieu bekannt? 11. Welche Verbindungen sind der Bundesregierung zwischen BDS und dem rechtsextremistischen Milieu bekannt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4248 12. Welche Verbindungen sind der Bundesregierung zwischen BDS und sonstigen extremistischen, militanten oder terroristischen Organisationen (wie z. B. der „Volksfront zur Befreiung Palästinas“, kurz PFLP) bzw. Personen bekannt? Die Fragen 8 bis 12 werden im Zusammenhang beantwortet. Aus allen extremistischen Beobachtungsgebieten liegen Hinweise auf Bezüge zur BDS-Kampagne vor. Diese sind im Einzelfall von höchst unterschiedlichem Gewicht . Dieser Umstand und die Tatsache, dass die BDS-Kampagne insgesamt ein sehr heterogenes Organisations- und Mitgliederspektrum zusammenfasst, lassen derzeit eine pauschale Bewertung hinsichtlich des extremistischen Einflusses auf diese Kampagne nicht zu. 13. Welche Aktivitäten von BDS sind der Bundesregierung an Hochschulen (Universitäten bzw. Fachhochschulen) in Deutschland bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Welche Straftaten sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 bekannt, welche im Zusammenhang mit BDS-Aktivitäten stehen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333