Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4253 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3997 – Zahlen zu Bundeswehrrekrutinnen und Bundeswehrrekruten und Angehörigen der Bundeswehr nach Bundesländern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit einigen Jahren veröffentlicht die Bundeswehr keine Zahlen mehr über die Herkunftsbundesländer ihrer Rekrutinnen und Rekruten und Soldatinnen und Soldaten. Sowohl gegenüber der Presse, als auch in der Antwort auf die entsprechende Schriftliche Frage des Abgeordneten Tobias Pflüger wurde die Auskunft hierzu verweigert. Noch 2009 berichteten mehrere Zeitungen davon, dass sich junge Männer aus den neuen Bundesländern proportional häufiger freiwillig als Zeitsoldaten melden , stärker an Auslandseinsätzen beteiligt waren und häufiger Opfer von Anschlägen in Zusammenhang mit der Dienstausübung sind (vgl. https://rp-online. de/politik/deutschland/die-bundeswehr-wird-ostdeutsch_aid-8834323). Nach damaliger Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung stammt demnach jede dritte Bewerberin bzw. jeder dritte oder Bewerber aus den neuen Bundesländern . Noch 2016 schlüsselte die Zeitschrift „stern“ anhand von Zahlen der Bundeswehr auf, woher freiwillig Wehrdienstleistende und Soldatinnen und Soldaten auf Zeit im Zeitraum von 2011 bis 2015 kamen, wenn auch in diesem Beispiel lediglich auf den Wohnort und nicht auf die Herkunft bezogen (vgl. www.stern.de/politik/vier-grafiken-zeigen--wer-in-deutschland-noch-zurbundeswehr -geht-6795956.html). In mehreren Artikeln aus dem Zeitraum Juli 2009 wird spekuliert, ob die proportional höhere Anzahl von Rekrutinnen und Rekruten aus den neuen Bundesländern in Zusammenhang mit dortigen schlechteren, ökonomischen Perspektiven für junge Menschen gebracht werden kann. Auch in den alten Bundesländern wären Unterschiede im Zusammenhang mit der ökonomischen Situation denkbar. Abgesehen vom nachvollziehbaren Anspruch der Bundeswehr, die Herkunft der Rekrutinnen und Rekruten für die weitere Tätigkeit bei der Bundeswehr nicht zu beachten, ist eine entsprechende Aufschlüsselung z. B. aufgrund der verbundenen sozioökonomischen Fragestellungen durchaus als relevant zu betrachten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4253 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundeswehr als einer der größten überregionalen Arbeitgeber in Deutschland unterscheidet bei der Personalauswahl ihrer Angehörigen nicht nach deren innerdeutscher Herkunft. Informationsbedarf zum IST-Personalbestand der Bundeswehr wird durch autorisierte Stellen im Bundesministerium der Verteidigung und im Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über die Auswertung der im Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr (PersWiSysBw) gespeicherten Informationen gedeckt. Beim PersWiSysBw handelt es sich um eine Softwarelösung (Datenbank) zur Bewirtschaftung des aktuellen Personalbestandes – in Folge dessen ist eine nur eingeschränkte Historienfähigkeit gegeben. Eine Kenntnis über das jeweilige „Geburts-Bundesland“ ist für die vorschriftsmäßige Personalbearbeitung der Angehörigen aller Statusgruppen und Beschäftigungsverhältnisse der Bundeswehr nicht erforderlich. Die Erhebungs- und Auswertemöglichkeiten des PersWiSysBw sehen eine valide automatisierte Auswertung nach Bundesländern, in den die Angehörigen der Bundeswehr geboren wurden daher nicht vor. Ein Erfordernis zur Erhebung von Informationen in diesem Zusammenhang ist auch aus rechtlichen Vorgaben nicht abzuleiten. Für die Einrichtung eines entsprechend auswertbaren Datenfelds im PersWiSys Bw besteht mithin keine dienstliche Notwendigkeit. 1. Wie hoch ist der Anteil und die absolute Zahl an Rekrutinnen und Rekruten und Angehörigen der Bundeswehr, deren Geburtsort in a) Nordrhein-Westfalen b) Bayern c) Baden-Württemberg d) Niedersachsen e) Hessen f) Rheinland-Pfalz g) Berlin h) Sachsen i) Hamburg j) Schleswig-Holstein k) Brandenburg l) Thüringen m) Sachsen-Anhalt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4253 n) Mecklenburg-Vorpommern o) im Saarland p) Bremen liegt (bitte ab 2009 aufschlüsseln nach einzelnen Bundesländern sowie Status als Rekrut oder Angehöriger der Bundeswehr allgemein)? Eine automatisierte Auswertemöglichkeit des Datenbestandes, die eine Zuordnung der Angehörigen der Bundeswehr in Bezug auf das Bundesland in dem Sie geboren wurden ermöglicht, ist im PersWiSysBw, wie in den Vorbemerkungen beschrieben, nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche Auswertung ist somit mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich. 2. Wie hoch ist der Anteil an Rekrutinnen und Rekruten und Angehörigen der Bundeswehr allgemein, die ihren aktuellen Wohnsitz in a) Nordrhein-Westfalen b) Bayern c) Baden-Württemberg d) Niedersachsen e) Hessen f) Rheinland-Pfalz g) Berlin h) Sachsen i) Hamburg j) Schleswig-Holstein k) Brandenburg l) Thüringen m) Sachsen-Anhalt n) Mecklenburg-Vorpommern o) im Saarland p) Bremen haben (bitte ab 2009 aufschlüsseln nach einzelnen Bundesländern)? Für 2009 sind aufgrund der eingeschränkten systemseitigen Historienfähigkeit keine Daten zu den damaligen Wohnsitzen mehr verfügbar. Eine Übersicht über die aktuellen Wohnsitze (amtliche erste Meldeadresse) nach Bundesländern der Soldatinnen und Soldaten ab 2010 enthält nachfolgende Tabelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4253 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Wohnort 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Baden-Württemberg 17.079 14.159 12.799 11.807 11.176 11.019 10.992 11.212 11.287 Bayern 35.388 31.753 29.612 27.337 26.126 25.547 25.070 24.924 24.880 Bremen 1.422 1.325 1.269 1.217 1.233 1.216 1.170 1.176 1.213 Hamburg 5.408 4.724 4.427 4.080 4.043 3.889 3.738 3.582 4.136 Hessen 9.271 8.002 7.394 6.958 6.938 6.949 7.085 7.410 7.534 Niedersachsen 32.879 30.230 28.427 27.523 27.047 26.284 26.626 27.152 27.875 Nordrhein-Westfalen 36.919 33.227 31.268 29.835 29.418 29.325 29.116 29.454 28.971 Rheinland-Pfalz 14.250 13.085 12.572 12.245 12.019 11.984 12.156 12.722 13.061 Saarland 2.598 2.424 2.205 2.011 1.946 1.924 1.971 2.070 2.097 Schleswig-Holstein 16.405 15.422 14.596 13.896 13.650 13.481 13.416 13.657 13.976 Berlin 7.301 6.706 6.417 6.249 6.117 5.996 5.800 5.698 5.533 Brandenburg 10.295 9.197 8.315 7.820 7.705 7.618 7.633 7.725 7.775 Mecklenburg- Vorpommern 11.586 10.754 9.975 9.388 9.189 9.075 8.858 8.972 8.954 Sachsen-Anhalt 9.675 8.607 7.647 6.919 6.705 6.607 6.442 6.432 6.436 Sachsen 11.759 10.186 9.084 8.261 7.980 7.793 7.500 7.516 7.270 Thüringen 8.303 7.276 6.552 6.110 5.912 5.712 5.498 5.483 5.386 (Ausland) 3.804 3.830 3.874 3.826 3.895 4.176 3.770 3.638 3.413 3. Welche Dienstgrade bzw. welche Dienstgradgruppe haben jeweils die Angehörigen der Bundeswehr, deren Geburtsort in a) Nordrhein-Westfalen b) Bayern c) Baden-Württemberg d) Niedersachsen e) Hessen f) Rheinland-Pfalz g) Berlin h) Sachsen i) Hamburg j) Schleswig-Holstein k) Brandenburg l) Thüringen m) Sachsen-Anhalt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4253 n) Mecklenburg-Vorpommern o) im Saarland p) Bremen liegt (bitte nach Bundesland und Dienstgrad aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. An welchen Einsatzorten werden die Angehörigen der Bundeswehr aus a) Nordrhein-Westfalen b) Bayern c) Baden-Württemberg d) Niedersachsen e) Hessen f) Rheinland-Pfalz g) Berlin h) Sachsen i) Hamburg j) Schleswig-Holstein k) Brandenburg l) Thüringen m) Sachsen-Anhalt n) Mecklenburg-Vorpommern o) dem Saarland p) Bremen seit 2009 jeweils eingesetzt (bitte nach Bundesland, Einsatzort und Zahl der Einsätze jeweils aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4253 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie hoch ist die Anzahl der bei und in Auslandseinsätzen gefallenen Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten, deren Geburtsort in a) Nordrhein-Westfalen? b) Bayern? c) Baden-Württemberg? d) Niedersachsen? e) Hessen? f) Rheinland-Pfalz? g) Berlin? h) Sachsen? i) Hamburg? j) Schleswig-Holstein? k) Brandenburg? l) Thüringen? m) Sachsen-Anhalt? n) Mecklenburg-Vorpommern? o) im Saarland? p) Bremen lag (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Bei und in Auslandseinsätzen sind 37 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch Fremdeinwirkung gefallen. Für die Verknüpfung zu den Geburtsorten wird auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Wie hoch ist die Anzahl der bei und in Auslandseinsätzen verletzten Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten, deren Geburtsort in a) Nordrhein-Westfalen? b) Bayern? c) Baden-Württemberg? d) Niedersachsen? e) Hessen? f) Rheinland-Pfalz? g) Berlin? h) Sachsen? i) Hamburg? j) Schleswig-Holstein? k) Brandenburg? l) Thüringen? m) Sachsen-Anhalt? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4253 n) Mecklenburg-Vorpommern? o) im Saarland? p) Bremen lag (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Seit 2010 werden die Zahlen verletzter und verwundeter Soldatinnen und Soldaten , die aus medizinischen Gründen in das Heimatland rückgeführt werden, in Form eines Meldewesens erfasst. Danach wurden seitdem 418 Soldatinnen und Soldaten wegen Verletzungen oder Verwundungen aus den Einsatzgebieten rückgeführt. Die Geburtsorte oder „Geburts-Bundesländer“ der verletzten bzw. verwundeten Soldatinnen und Soldaten werden dabei nicht erfasst. Die „Folgeversorgung im Inland“ ist im Falle der medizinischen Notwendigkeit der Rückführung in das Heimatland wesentlich. Die Herkunft oder der Geburtsort ist hierfür unerheblich. 7. Wie hoch ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für eine Laufbahn als Soldatin oder Soldat auf Zeit, deren Geburtsort in a) Nordrhein-Westfalen b) Bayern c) Baden-Württemberg d) Niedersachsen e) Hessen f) Rheinland-Pfalz g) Berlin h) Sachsen i) Hamburg j) Schleswig-Holstein k) Brandenburg l) Thüringen m) Sachsen-Anhalt n) Mecklenburg-Vorpommern o) im Saarland p) Bremen liegt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4253 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Weshalb wurde bisher die Herkunft der Rekrutinnen und Rekruten auf Anfrage von Presse und Abgeordneten nicht mehr herausgegeben? Der zitierte Artikel des „Stern“ „Vier Grafiken zeigen, wer in Deutschland noch zur Bundeswehr geht“ (www.stern.de/politik/vier-grafiken-zeigen--wer-indeutschland -noch-zur-bundeswehr-geht-6795956.html, erschienen am 14. April 2016) referenziert auf die Wohnorte der Rekrutinnen und Rekruten, die zwischen 2011 und 2015 in die Bundeswehr eintraten. Dem zitierten Artikel der „Rheinischen Post – Die Bundeswehr wird ostdeutsch“ (https://rp-online.de/politik/deutschland/die-bundeswehr-wird-ostdeutsch_aid- 8834323, erschienen am 10. Juli 2009) ist zu entnehmen, dass die Bundeswehr auch 2009 keine Statistiken darüber geführt hat, wie viele Soldatinnen und Soldaten aus den neuen Bundesländern kommen. Die im Artikel der Rheinischen Post getroffenen Feststellungen: „Die Bundeswehr ist bewusst „blind“, versteht sich als Schmelztiegel, wenn es um Migrationshintergründe geht; nur die deutsche Staatsbürgerschaft ist ausschlaggebend . In welchen Regionen der Welt die Soldaten geboren sind, wird nicht erfasst.“ hat auch weiterhin Bestand. Es ist anzunehmen, dass im Rahmen der Recherche des Artikels der Rheinischen Post 2009 die Wohnorte (amtliche erste Meldeadressen) der Soldatinnen und Soldaten herangezogen wurden. Dafür spricht auch die Aussage der zur Einordnung der Herkunft herangezogenen „Kennnummern der Kreiswehrersatzämter“. Die Kreiswehrersatzämter haben ihre Aufgaben im Wehrersatzwesen bis zur Aussetzung der Wehrpflicht am 1. Juli 2011 in regionaler Zuständigkeit (Wehrpflichtige mit amtlich gemeldeten erstem Wohnsitz) wahrgenommen. Die Kreiswehrersatzämter wurden in Folge der nach Aussetzung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einberufung zum Grundwehrdienst außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles durchzuführenden Strukturmaßnahmen aufgelöst. Entsprechend weiterführende Informationen zur damals verwendeten Datengrundlage liegen hier nicht mehr vor. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auf Grund der seit Jahren steigenden Anforderungen an die Mobilität der Beschäftigten aller Berufszweige und der damit einhergehenden Wohnortwechsel der Menschen innerhalb und außerhalb Deutschlands, valide Rückschlüsse auf eine z. B. „landsmannschaftliche Herkunft “ von Beschäftigten unter Heranziehung des jeweiligen Wohnortes/ Bundeslandes nicht möglich sind. Allgemein unterstreiche ich, dass für die Bundeswehr als „Armee der Einheit“ mehr als 27 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands keine Notwendigkeit besteht, Unterscheidungen nach der Herkunft zu treffen. 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