Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4278 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3789 – Rolle der Volksmudschahedin in der iranischen Opposition V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die iranische Gruppierung Modjahedin-e-Khalq (MEK, im Folgenden als Volksmudschahedin bezeichnet) spielt als Partner der Regierung Donald Trumps eine zunehmend wichtige Rolle für die Iranpolitik der USA. Bis 2012 wurde die Gruppe in den USA als ausländische terroristische Organisation geführt , da sie an Anschlägen auf amerikanische Staatsangehörige beteiligt war. Ihre Streichung von der Terrorliste der USA wurde von zahlreichen Expertinnen und Experten scharf kritisiert (vgl. Stellungnahme in der FINANCIAL TIMES vom 10. August 2011). Auch in Deutschland wurde sie lange vom Verfassungsschutz beobachtet und in der EU auf der Liste terroristischer Organisationen geführt. Die Gruppe mit ihrer ursprünglich stark antiamerikanischen und antiisraelischen Ausrichtung war einst Teil der revolutionären Bewegung im Iran, die zur Gründung der Islamischen Republik führte. Anfang der 1980er Jahre schied sie aus dieser Bewegung aus. Sie verübte zahlreiche Terroranschläge im Land, zugleich wurden ihre Mitglieder Opfer einer brutalen Repression durch das Regime der Islamischen Republik. Vor allem von den Massenhinrichtungen in den iranischen Gefängnissen im Jahr 1988 waren die Mitglieder der Volksmudschahedin stark betroffen. Spätestens seit 1985 unterstützten die Volksmudschahedin den irakischen Diktator Saddam Hussein bei seinem Krieg gegen den Iran. Auch nach dem Ende des Krieges blieben sie Partner des irakischen Regimes und unterstützten Saddam Hussein bei der gewaltsamen Repression der irakischen Bevölkerung, v. a. der Kurdinnen und Kurden. Seit 2013 liegt eines der Zentren der Organisation in Albanien, wohin ein Großteil der vormals im Irak lebenden Mitglieder umgesiedelt wurde. Die Struktur der Bewegung wird von zahlreichen Autorinnen und Autoren, unter anderem vom großen amerikanischen Forschungsinstitut RAND, als sektenhaft beschrieben (www.rand.org/content/dam/rand/pubs/ monographs/2009/RAND_MG871.pdf, S. 69 ff.). Es gibt zahlreiche Berichte von Aussteigerinnen und Aussteigern, die von der autoritären Struktur der Organisation berichten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4278 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Gruppe verfügt dem Augenschein nach über große finanzielle Mittel, mit denen sie Großveranstaltungen und eine umfangreiche Lobbyarbeit finanziert und Berichten zufolge auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihrer Veranstaltungen bezahlt. In Deutschland tritt sie hauptsächlich durch Vereine wie den Nationalen Widerstandsrat Iran (NWRI) auf und wird von prominenten Persönlichkeiten unterstützt. Sie behauptet, ihre totalitäre Ausrichtung hinter sich gelassen zu haben und nun für eine genuin demokratische Ausrichtung des Iran zu streiten. Den Fragestellerinnen und Fragestellern sind abgesehen von öffentlichen Beteuerungen allerdings keinerlei handfeste Hinweise auf einen solchen politischen Wandel bekannt. 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Volksmudschahedin, besonders vor dem Hintergrund ihrer terroristischen und extremistischen Vergangenheit, als politische Organisation ein? Die Volksmudschahedin (Mojahedin-e Khalq, MEK) sind nach Auffassung der Bundesregierung eine autoritär geführte iranische exil-oppositionelle Gruppierung . Diese bekämpfte das politische System der Islamischen Republik Iran in der Vergangenheit auch gewaltsam. Seit ihrer Gründung in den frühen 1960er Jahren betrachteten die Volksmudschahedin die Anwendung von Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung ihrer Ziele. Die Kämpfer ihres in der Republik Irak ansässigen militärischen Arms „Nationale Befreiungsarmee“ (National Liberation Army – NLA) waren für zahlreiche Anschläge auf Einrichtungen und Repräsentanten des Iran verantwortlich. Ein offizieller Gewaltverzicht folgte erst 2003, als die Vereinigten Staaten von Amerika die NLA im Zuge des Irak-Krieges entwaffneten. Aktuelle Hinweise auf Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele liegen der Bundesregierung aber nicht vor. Gleichwohl werden die MEK vom iranischen Regime weiterhin als feindliche Gruppierung und Bedrohung wahrgenommen. Insbesondere in den letzten Jahren bemühen sich die MEK und ihr politischer Arm, der „Nationale Widerstandsrat im Iran“ (NWRI) darum, als rein politische und demokratische Oppositionsbewegung wahrgenommen zu werden. So hat der NWRI eine Streichung der MEK von der Liste über terroristische Organisationen der Europäischen Union im Jahr 2009 und den USA im Jahr 2012 erreichen können. In Deutschland versuchen die MEK und der NWRI durch Demonstrationen gegen die iranische Regierung und Aktivitäten in den politischen Raum hinein Interesse und Unterstützung für ihre Ziele zu gewinnen. 2. Mit welchen Vereinen und Strukturen operieren die Volksmudschahedin nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, welche sind mit ihnen verbunden? 3. Werden die Volksmudschahedin in Deutschland derzeit durch den Verfassungsschutz beobachtet, und wenn nein, warum nicht, und seit wann nicht mehr? Welche der den Volksmudschahedin verbundenen Vereine und/oder Organisationen werden durch den Verfassungsschutz beobachtet und seit wann? Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 1 ist MEK/NWRI für die Sicherheitsbehörden kein prioritäres Objekt der Beobachtung mehr. Aktuelle Hinweise auf Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4278 4. Wie bewertet die Bundesregierung die den Fragestellerinnen und Fragestellern bekannte Praxis der Volksmudschahedin, an deutschen Hochschulen für günstige Paris-Reisen zu werben, die obligatorisch mit dem Besuch der jährlichen Versammlung der Organisation verbunden sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 5. Aus welchen Quellen finanzieren die Volksmudschahedin und ihre Vorfeldorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre politischen Aktivitäten in Deutschland und Europa? Nach Kenntnis der Bundesregierung finanzieren die Volksmudschahedin ihre politischen Aktivitäten in Europa unter anderem durch Spendengelder sowie durch Zuwendungen eigener Mitglieder. 6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die innere Organisation der Volksmudschahedin in Europa, inwiefern hält sie ihre Struktur für demokratisch und transparent? 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten und Struktur der Gruppe in Albanien? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. In Europa firmieren die Volksmudschahedin unter ihrem politischen Arm NWRI, der sich nach eigener Aussage zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten sowie zur Trennung von Religion und Politik bekennt. Diesem Bekenntnis widersprechen der autoritäre Charakter der ursprünglich „islamisch-marxistischen “ Organisation und der bis heute andauernde Personenkult um die Anführerin Maryam Radschawi. In Albanien leben rund 2 700 iranische Volksmudschahedin und ehemalige Angehörige des militärischen Arms NLA, die aus Irak umgesiedelt wurden. Zunächst wohnten diese in zwei UNHCR-finanzierten Unterkünften am Stadtrand Tiranas, mittlerweile in einem neuen Lager auf einem eigenen Grundstück außerhalb Tiranas. Die Gruppe besteht zu 27 Prozent aus Frauen und zu 73 Prozent aus Männern, die 45 Jahre und älter sind. Die MEK leben abseits der albanischen Gesellschaft , eine Integration findet nicht statt. Die MEK-Führung ist bemüht, die Gruppe zusammenzuhalten. Kontakt nach außen wird aktiv unterbunden und ist nur sehr eingeschränkt möglich. Gehorsam der Mitglieder gegenüber der Führung ist dabei ein zentrales Element. Die MEK haben seit der Übersiedelung nach Albanien durch „Dissoziierung“ etwa zehn Prozent ihrer Mitglieder verloren. UN- HCR geht davon aus, dass die Gruppe durch Online-Aktivitäten (Handel) eigene Einnahmen generiert. 8. Inwiefern verfügen die Volksmudschahedin nach Kenntnis der Bundesregierung über Vermögenswerte in Deutschland? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Rolle spielen die Volksmudschahedin nach Einschätzung der Bundesregierung für die Iranpolitik der amerikanischen Regierung unter Präsident Donald Trump? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Volksmudschahedin in den USA sehr gut vernetzt und verfügen über gute Kontakte vor allem zu Vertretern der republikanischen Partei. Einige Personen, die in maßgeblichen Positionen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4278 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Trump-Administration tätig sind, haben vor ihrer Amtsübernahme ihre Unterstützung für die Volksmudschahedin und den NWRI prononciert zum Ausdruck gebracht und an öffentlichen Versammlungen der Gruppierung teilgenommen. 10. Inwiefern werden die Volksmudschahedin bzw. mit ihnen verbundene Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung von Geldgebern aus den Golfstaaten finanziert? Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einflussnahme der Golfstaaten auf die Volksmudschahedin bzw. einen engen Austausch der Organisation mit Vertreterinnen und Vertretern dieser Staaten (vgl. etwa https://lobelog.com/saudi-supports-anti-iran-fanatics/)? 11. Inwiefern finanzieren sich die Volksmudschahedin bzw. mit ihnen verbundene Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt durch illegale Aktivitäten? Inwiefern finanzieren sich die Volksmudschahedin bzw. mit ihnen verbundene Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung durch illegale Aktivitäten in Deutschland? Zu den Fragen 10 und 11 liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 12. Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Umgang der Volksmudschahedin mit ehemaligen Mitgliedern (vgl. etwa: www.hrw.org/ legacy/backgrounder/mena/iran0505/iran0505.pdf), und inwiefern hält sie deren Beschreibungen der Organisation für glaubhaft? Nach dem Selbstverständnis der MEK und des NWRI ist jede Kritik an oder der Austritt aus der Organisation gleichbedeutend mit einer Schwächung der iranischen Opposition und führt somit zur Stärkung des „iranischen Mullah-Regimes“. Nach Kenntnis der Bundesregierung war ein Verlassen der Gruppierung der Volksmudschahedin in der Vergangenheit aufgrund der autoritären Führung, dem ausgeübten enormen psychischen Druck sowie der drohenden sozialen Isolation und Ächtung nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. 13. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle und Legitimität der Volksmudschahedin im Iran und in der iranischen Diaspora in Europa ein? Der NWRI nimmt für sich auch nach außen hin in Anspruch Alleinvertreter der iranischen Opposition zu sein. Eine entsprechende Legitimation des NWRI in den heterogenen und zersplitterten iranischen Exilgemeinden ist weder in Deutschland noch in anderen Ländern erkennbar. Vielmehr ist eine politische Isolation des NWRI gegenüber anderen iranischen Oppositionsgruppen zu erkennen. Diese erklärt sich aus der terroristischen Vergangenheit der MEK und deren militärischer sowie politischer Zusammenarbeit mit Irak unter Saddam Hussein während des Iran-Irak-Krieges in den 1980er Jahren. Die Mehrheit der Menschen in Iran scheint überdies die Bekenntnisse der Gruppierung zu einem demokratischen Iran nicht für glaubhaft zu halten und sieht in ihr keine glaubwürdige demokratische Alternative zum derzeitigen Regime. Bei weiten Teilen der iranischen Bevölkerung und in der Diaspora, auch staatskritischen Personen, wird sie daher abgelehnt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4278 14. Inwiefern unterhalten die Volksmudschahedin nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin einen bewaffneten Arm (vgl. www.taz.de/!341596/)? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor, die das Fortbestehen eines bewaffneten Arms der Volksmudschahedin bestätigen oder widerlegen. 15. Inwiefern hält die Bundesregierung die Beschreibung der Strukturen der Organisation durch das amerikanische Institut RAND (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) für glaubhaft, und inwiefern hat sie glaubhafte Hinweise für einen Wandel der Strukturen und Rekrutierungspraxis seit dem Erscheinen dieser Studie? Die Beschreibungen der Strukturen der Organisation durch das amerikanische Institut RAND Corporation (Research and Development) (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) werden als glaubhaft eingeschätzt. Der Bundesregierung liegen keine Hinweise auf einen Wandel der Strukturen und Rekrutierungspraxis seit dem Erscheinen dieser Studie vor. 16. Inwiefern arbeiten die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung andere europäische Regierungen mit den Volksmudschahedin bzw. mit ihnen verbundenen Organisationen zusammen? Die Bundesregierung arbeitet nicht mit den Volksmudschahedin oder mit ihnen verbundenen Organisationen zusammen. Der Bundesregierung liegen zur Vorgehensweise anderer europäischer Regierungen keine eigenen Erkenntnisse vor. 17. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über Versuche der Volksmudschahedin bzw. mit ihnen verbundener Organisationen, in den letzten 15 Jahren in Deutschland Waffen zu kaufen (vgl. www.nytimes.com/2011/08/14/ opinion/sunday/an-iranian-cult-and-its-american-friends.html?_r=1)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333