Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4281 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3898 – Musikveranstaltungen mit linksextremistischem Hintergrund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2014 heißt es unter dem Punkt „Linksextremistische Musik“: „Linksextremisten nutzen vielfältige Medien, um ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebungen Ausdruck zu verleihen. Eine dieser Möglichkeiten stellt die Musik dar, die als Medium genutzt wird, um linksextremistische Inhalte zu verbreiten, Sympathisanten zu gewinnen und zu Gewalt gegen tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten sowie gegen Polizisten aufzurufen. Gerade im Vorfeld größerer Veranstaltungen wird die Musik – teilweise in Verbindung mit gewaltverherrlichenden Bildern – zur Mobilisierung und als Element zur Gewaltunterstützung eingesetzt. Daneben werden durch die Musik finanzielle Mittel generiert, die wiederum bei der Finanzierung linksextremistischer Aktivitäten zum Einsatz kommen“ (Verfassungsschutzbericht 2014, S. 80 f.). In diesem Zusammenhang werden die Musikgruppen „Tesla Cessna“ und „Feine Sahne Fischfilet“ erwähnt (vgl. ebd. S. 81). In einem nach Auffassung der Fragesteller menschenverachtenden Lied mit dem Titel „Fick die Cops“ fordert die erstgenannte Musikgruppe dem Verfassungsschutzbericht zufolge: „Schwarzer Block, Pflasterstein/auf die Fresse, Bullenschwein/Fick die Cops – jagt sie aus der Straße raus/Fick die Cops – schlagt ihnen die Zähne aus …“ (ebd.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4281 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche linksextremistischen Musiker bzw. Musikgruppen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Auf welchen Konzerten in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 genannten Personen und Gruppierungen seit dem Jahr 2010 musikalische Darbietungen erbracht (bitte nach Bundesländern, Personen und Gruppierungen aufschlüsseln)? 3. Auf welchen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 1 genannten Personen und Gruppierungen seit dem Jahr 2010 musikalische Darbietungen erbracht (bitte nach Staat, Personen und Gruppierungen aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet . Linksextremisten nutzen Musik (-videos), um für ihre politischen Inhalte und Aktionen zu werben und eine höherer Reichweite auch außerhalb der eigenen Szene zu erzielen. Linksextremistische Musik hat allerdings grundsätzlich eine andere Wirkrichtung als entsprechende Musik im Rechtsextremismus. Die oftmals konspirativ organisierten rechtsextremistischen Konzerte sind für den Zusammenhalt der Szene von besonderem Stellenwert, da sie den Teilnehmern ein Gefühl der Zusammengehörigkeit vermitteln, Kommunikation und Informationsaustausch fördern und nicht zuletzt deren Bindung an die Szene verstärken. Musikveranstaltungen hingegen, bei denen auch Musikgruppen mit linksextremistischen Texten auftreten, werden in der Regel offen beworben und sind für jedermann zugänglich. Sie ziehen dementsprechend auch ein Publikum aus verschiedenen gesellschaftlichen und politischen Spektren an, darunter stets zahlreiche Nichtextremisten. Es existiert, anders als im Rechtsextremismus, keine eingrenzbare linksextremistische Musikszene, sondern vielmehr eine nicht näher quantifizierbare Zahl an Veranstaltungen sowie von Musikern und Organisatoren, deren gemeinsamen politischen Überzeugungen und musikalischen Neigungen verbindend wirken. Aus den genannten Gründen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 4. Welche Straftaten sind im Zusammenhang mit Musikveranstaltungen von linksextremistischen Einzelpersonen bzw. Gruppierungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 begangen worden (bitte nach Straftatbestand aufschlüsseln)? Politisch motivierte Straftaten im Zusammenhang mit „Musikveranstaltungen“ werden im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht gesondert erfasst. Demnach bestehen zur vorgenannten Thematik im KPMD-PMK und der BKA-Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“ (LAPOS) keine recherchefähigen Katalogwerte. Daher liegen der Bundesregierung keine umfassenden Angaben über in diesem Zusammenhang verübte Straftaten vor. Allerdings erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) innerhalb des KPMD-PMK für Tatmittel den Katalogwert „Tonträger“. Bei den Angaben für Tatmittel in LAPOS handelt es sich nicht um bundesweite Katalogwerte des KPMD-PMK, sondern um BKA-Katalogwerte, die bei der LAPOS-Erfassung aufgrund des Sachverhaltes eingegeben werden. Die Werte für „Tatmittel“ unterliegen daher nicht dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4281 Fallzahlenabgleich zwischen Bund und Ländern. Somit kann auch insoweit keine Gewähr auf Vollständigkeit der nachfolgend aufgeführten Straftaten gegeben werden. Zum erfragten Zeitraum seit dem Jahr 2010 liegen in 39 Fällen Informationen über Straftaten im Bereich PMK -links- vor, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen. Demnach wurde in 22 Fällen Musik mit verfassungsfeindlichen strafbaren Inhalten öffentlich abgespielt, vielfach auch mit Gewaltaufrufen gegen Polizeibeamte. Dabei handelte es sich um die nachfolgenden Straftaten: • 6 x Volksverhetzung (§ 130 StGB) • 5 x Beleidigung (§ 185 StGB) • 2 x Gewaltdarstellung (§ 131 StGB) • 4 x Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) • 1 x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz • 1 x Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (§ 90a StGB) • 1 x Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen • 1 x Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StGB) • 1 x Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz. Bei den weiteren 17 Fällen handelte es überwiegend um überlautes Abspielen von Musik (ohne strafrechtliche Inhalte), um Veranstaltungen des rechten Spektrums oder andere öffentliche Veranstaltungen zu stören. 5. Wie viele Polizisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchem Bundesland seit dem Jahr 2010 bei Konzerten von linksextremen Musikgruppen eingesetzt? a) Wie viele Polizisten wurden dabei körperlich oder verbal attackiert? b) Wie viele Polizisten haben dabei eine Anzeige erstellt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viele Musikveranstaltungen mit linksextremistischem Hintergrund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 in Deutschland durchgeführt (bitte nach Bundesländern und Teilnehmeranzahl aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4281 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Bei welchen Veranstaltungen der „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zu musikalischen Darbietungen, und welche Einzelpersonen bzw. Musikgruppen traten nach Kenntnis der Bundesregierung dort auf (bitte nach Bundesländern und Teilnehmeranzahl aufschlüsseln)? 8. Bei welchen Veranstaltungen der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zu musikalischen Darbietungen, und welche Einzelpersonen bzw. Musikgruppen traten nach Kenntnis der Bundesregierung dort auf (bitte nach Bundesländern und Teilnehmeranzahl aufschlüsseln)? 9. Bei welchen Veranstaltungen der „Sozialistischen Gleichheitspartei“ (SGP) kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 zu musikalischen Darbietungen, und welche Einzelpersonen bzw. Musikgruppen traten nach Kenntnis der Bundesregierung dort auf (bitte nach Bundesländern und Teilnehmeranzahl aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 bis 9 gemeinsam beantwortet . Die Bedeutung von Musikgruppen bei Veranstaltungen der „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP), der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“ (MLPD) und der „Sozialistischen Gleichheitspartei“ (SGP) sind für die Verbreitung linksextremistischer Ideologien von untergeordneter Bedeutung, da orthodoxe Linksextremisten ihre umfangreichen politischen Inhalte vor allem über Redebeiträge , schriftliche Ausarbeitungen und Schulungen weitergeben. Musikbeiträge im Rahmen ihrer Veranstaltungen dienen insofern vor allem der Unterhaltung der Veranstaltungsteilnehmer und haben keinen maßgeblichen Einfluss auf das extremistische Engagement der Veranstalter oder Teilnehmer. Folglich findet keine statistische Erfassung dementsprechender Musiker und Musikgruppen statt. 10. Welche Plattenfirmen sind der Bundesregierung bekannt, die derzeit Musik mit linksextremistischem Inhalt verbreiten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 11. Wie viele linksextremistische Tonträger wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 indiziert? Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien führt eine Statistik zu den in der Spruchpraxis relevanten Indizierungstatbeständen. Hierunter fallen unter anderem verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit anreizende und Menschengruppen diskriminierende Inhalte. Diese Tatbestände sind in allen Bereichen des politischen Extremismus häufig einschlägig; eine ausschließliche Zuordnung zum Linksextremismus ist in diesem Rahmen jedoch grundsätzlich nicht möglich. Im Bereich des Rechtsextremismus lassen sich dagegen Liedertexte durch die Indizierungsgründe der Nationalsozialismus verherrlichenden oder verharmlosenden , antisemitischen und Rassen diskriminierenden Inhalte in der Regel eindeutig dem Rechtsextremismus zuordnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4281 Von den in der Vorbemerkung genannten Musikgruppen ist die Langspielplatte „10inch revenge!“ der Gruppe Tesla Cessna im genannten Zeitraum indiziert worden (Bundesanzeiger AT 29. August 2014 [Listenteil A]). Auch im Rahmen des kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen politisch motivierter Kriminalität im Phänomenbereich der PMK -links- sind der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu Tonträgern mit linksextremistischen Inhalten, die indiziert und beschlagnahmt wurden, bekannt geworden. 12. Wie viele Beschlagnahmungen von Tonträgern mit linksextremistischem Inhalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Eine Meldepflicht der Länderdienststellen über Sicherstellungen von Tonträgern mit linksextremistischen Inhalten besteht nicht. Informationen über Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger “ stehen und deren Meldungen Erkenntnisse zu Sicherstellungen beinhalten , liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333