Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4286 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3988 – Willkommenslotsenförderung ab dem Jahr 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert seit März 2016 die Einrichtung der sogenannten Willkommenslotsen. Bund, Wirtschaft, Gewerkschaft und Länder haben nach der Flüchtlingswelle von 2015 unter dem Dach der Allianz für Aus- und Weiterbildung für sogenannte zentrale Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung abgestimmt (vgl. www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/Handwerkspolitik/zdh-kompakt/ zdh_kompakt_2018/18_08_13_Willkommenslotsen.pdf). Hieraus resultierte die Erklärung „Gemeinsam für Perspektiven von Flüchtlingen“ (www.bmwi.de/ Redaktion/DE/Downloads/G/gemeinsam-fuer-perspektiven-von-fluechtlingen. pdf?__blob=publicationFile&v=5), die unter anderem die Etablierung von „Willkommenslotsen“ für sehr wichtig hielt. Ziel ist es, eine passgenaue Besetzung der freien Stellen in Betrieben mit Flüchtlingen zu erreichen oder diesen eine geeignete Ausbildung anzubieten. Seither sind rund 180 Willkommenslotsen in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz und werden durch das Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung im Institut der deutschen Wirtschaft (KOFA) kontinuierlich bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Unternehmen bei der Beschäftigung von Flüchtlingen und deren Integration in den Arbeitsmarkt relevant sind, geschult (vgl. www.zdh.de/fileadmin/user_ upload/themen/Handwerkspolitik/zdh-kompakt/zdh_kompakt_2018/18_08_13_ Willkommenslotsen.pdf). Die Förderrichtlinie für das Projekt „Willkommenslosten “ ist, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), bis zum 31. Dezember 2018 befristet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Angesichts der Schwierigkeiten vieler Unternehmen, ihre Ausbildungs- und Arbeitsplätze mit Fachkräften zu besetzen, öffnen sich diese aktuell verstärkt für das Potential der Geflüchteten. Dabei sind nicht nur anerkannte Flüchtlinge mit ihrem freien Zugang zum Arbeitsmarkt für Unternehmen interessante Kandidaten zur Fachkräftesicherung. Angesichts der teilweise immer noch langen Asylverfahren richtet sich das Augenmerk der Unternehmen u. a. auch auf Asylbewerber mit noch guten Bleibeperspektiven. Für Unternehmen bietet die qualifizierte Bera- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4286 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tung durch die Willkommenslotsen die Möglichkeit, eine realistische Einschätzung über Aufwand, Chancen und Risiken zu gewinnen, die mit der Integration von Geflüchteten in den Betrieb einhergehen. Die Förderung dient gleichzeitig auch der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, die für eine erfolgreiche gesellschaftliche Teilhabe entscheidend ist. Im ersten Halbjahr 2018 wurden mit Unterstützung der Willkommenslotsen 5 663 Vermittlungen in Hospitation, Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung und Arbeit realisiert, davon fielen 1 307 auf die Vermittlung eines Ausbildungsplatzes . Die Nachfrage nach Beratung zu diesem Thema ist insbesondere seitens der kleinen und mittelständischen Unternehmen hoch. Alleine im ersten Halbjahr 2018 wurden 11 558 Beratungsgespräche geführt. Seit Beginn des Förderprogramms im Jahre 2016 wurden über 17 000 Geflüchtete vermittelt (davon 3 739 in Ausbildung und 1 770 in Arbeit). Seither ist die Zahl der ausbildungsreifen Geflüchteten und damit die Zahl der in Ausbildung, Arbeit oder vorbereitenden Maßnahmen vermittelten Geflüchteten kontinuierlich gestiegen . 1. Wie hoch sind die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), die an das Projekt „Willkommenslotsen “ gezahlt werden (bitte seit dem Jahr 2016 auflisten)? Die jährlichen finanziellen Zuwendungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für das Projekt „Willkommenslotsen“ betrugen für 2016 insgesamt ~3,08 Mio. Euro und ~5,19 Mio. Euro für 2017. Für 2018 wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt ~6,73 Mio. Euro bewilligt. Der Bund trägt 70 Prozent der Kosten; die Organisationen der Wirtschaft 30 Prozent. 2. Beabsichtigt die Bundesregierung über den 31. Dezember 2018 hinaus, finanzielle Förderungen an die sogenannten Willkommenslotsen zu bewilligen ? Über die Weiterführung des Programms wird derzeit zwischen den Ressorts beraten . Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Eine nahtlose Weiterführung der Förderung „Willkommenslotsen“ würde gewährleisten, dass die in den ersten beiden Förderjahren etablierten Strukturen und Netzwerke sowie das Know-how des eigens zu diesem Zweck durch das Institut der Deutschen Wirtschaft qualifizierten Beratungspersonals erhalten und optimal für die Unterstützung der Unternehmen bei der Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden können. 3. Wenn ja, in welcher Höhe? Die Höhe der Ausgaben würde voraussichtlich dem bisherigen Ausgabevolumen entsprechen. Es wurden für den Haushalt 2019 Barmittel in Höhe von ~7,1 Mio. Euro angemeldet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4286 4. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine weitere finanzielle Förderung der „Willkommenslotsen“ vor dem Hintergrund, dass viele der Flüchtlinge nur einen Duldungsstatus haben und alsbald in ihre Heimatländer zurückkehren müssen, noch gerechtfertigt? Die durch die Bundesregierung geschaffene sog. 3+2-Regelung ermöglicht es auch abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die nur über einen Duldungsstatus verfügen, für die gesamte Ausbildungsdauer sowie – nach erfolgreicher Absolvierung der Abschlussprüfung – zwei weitere Jahre für eine Anschlussbeschäftigung in Deutschland zu bleiben. Diese Ausbildungsduldung mit anschließender Aufenthaltserlaubnis bietet Unternehmen, die ihre offenen Ausbildungsplätze mit Geflüchteten besetzen möchten, zumindest eine 5-jährige Planungssicherheit . Durch die qualifizierte Beratung und Unterstützung der Willkommenslotsen werden Unternehmerinnen und Unternehmer in die Lage versetzt , eine fundierte Entscheidung darüber zu treffen, inwiefern die Einstellung einer oder eines Geflüchteten als Beitrag zur Fachkräftesicherung in ihrem Betrieb sinnvoll und möglich ist. 5. Hat der seit dem 1. August 2018 wieder mögliche Familiennachzug von engsten Familienangehörigen Einfluss auf die Verlängerung des Programms ? Nein. 6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung das Förderprogramm „Willkommenslotse “ vor dem Hintergrund, dass gemäß der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3747 über 90 Prozent der geduldeten Flüchtlinge in Deutschland im Jahr 2017 keine Beschäftigungserlaubnis eingeholt haben, noch gerechtfertigt? Die geförderten Beratungsleistungen und Unterstützungsmaßnahmen zielen darauf ab, teilnehmende Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit zu unterstützen. Die darin inbegriffene Bewerber/innen-Akquise orientiert sich dementsprechend an den Bedürfnissen der suchenden Betriebe und bezieht Kriterien wie Aufenthaltsstatus, Bleibeperspektive und Arbeitsmarktzugang explizit mit ein. Eine Präferierung o. Ä. der Gruppe der Geduldeten existiert nicht. Die abschließende Entscheidung für oder gegen eine/n Bewerber /in und deren/dessen Qualifikation obliegt in jedem Fall dem Unternehmen . Durch die Willkommenslotsen erhalten Unternehmen zum Thema der Integration von Geflüchteten in den Betrieb u. a. wichtige Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und bürokratischen Abläufen sowie praxisrelevante Hinweise. Dies ermöglicht es den Unternehmerinnen und Unternehmern für ihren Betrieb eine qualifizierte Entscheidung zu treffen, inwieweit die Einstellung von Geflüchteten für Sie konkret eine Möglichkeit darstellt, ihren Fachkräftebedarf zu sichern. Zu dem Leistungsangebot des Förderprogramms gehört u. a. auch die Unterstützung der Unternehmen bei verwaltungstechnischen Abläufen wie z. B. der Einholung der Beschäftigungserlaubnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333