Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 6. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4287 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3995 – Nachfrage zum personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit Datum vom 17. Mai 2018 richteten die Fragesteller eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung, in der sie nach dem personellen Umfang der kriminellen Familienclans in Deutschland fragten (Bundestagsdrucksache 19/2190). Mit Datum vom 4. Juni 2018 beantwortet die Bundesregierung die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2457 wie folgt: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den ‚gesamten personellen Umfang der kriminellen Familienclans‘ in Deutschland vor. [...]“ Mit Datum vom 24. Juli 2018 stellte der Abgeordnete Dr. Harald Weyel die folgende Schriftliche Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/3677 an die Bundesregierung : „Wie viele ‚kriminelle Großfamilien‘ (Großclans mit Verbindung zur Organisierten Kriminalität), [...] gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte Bundesland und Migrationshintergrund aufschlüsseln)?“ Mit Datum vom 24. Juli 2018 antwortete der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Hans-Georg Engelke, wie folgt: „Der Bundesregierung liegen zur Anzahl ‚krimineller Großfamilien‘ in Deutschland keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. [...]“ In einem Artikel in der Tageszeitung „BILD“ vom 6. August 2018 unter der Überschrift „200 000 kriminelle Clan-Mitglieder in Deutschland!“ wurde Staatssekretär Hans-Georg Engelke dahingehend zitiert, dass die Bundesregierung künftig „konsequenter gegen Clan-Kriminalität vorgehen [wolle]“. Des Weiteren heißt es in dem Artikel: „Laut BKA-Schätzungen beläuft sich das Personen -Potential der Clan-Familien auf 200 000 Familienmitglieder.“ 1. Seit wann liegen dem Bundeskriminalamt (BKA) die Kenntnisse über den Umfang des Personenpotentials der Clanfamilien in Deutschland in Höhe von 200 000 Personen vor? Die in der Tageszeitung „BILD“ vom 6. August 2018 verwendete Zahl von bundesweit 200 000 Familienmitgliedern beruht auf einer Schätzung der Polizeibe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4287 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode hörde eines Bundeslandes. Die dort vorhandenen Informationen wurden von dieser Behörde als Basis für weitere, über das Bundesland hinausgehende Schätzungen genutzt. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat diese Schätzung im Juni 2017 zur Kenntnis genommen, macht sie sich jedoch mangels anerkannter Erhebungskriterien nicht zu eigen. 2. Auf Grundlage welcher Fakten gelangte das BKA zu dieser Schätzung? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie schlüsselt sich die BKA-Schätzung hinsichtlich des Personenpotentials der Clanfamilien in Höhe von 200 000 Familienmitgliedern hinsichtlich der Anzahl und Größe der Familienclans, ihrem Migrationshintergrund und ihrer geographischen Verteilung in Deutschland auf? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie viele der vom Bundeskriminalamt auf 200 000 Personen geschätzten Mitglieder von Clanfamilien haben die deutsche Staatsbürgerschaft und wie viele haben eine ausländische Staatsbürgerschaft (bitte Anzahl der ausländischen Staatsbürger nach ihrer Nationalität aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Wie viele der vom Bundeskriminalamt auf 200 000 Personen geschätzten Anzahl der Mitglieder von Clanfamilien sind bislang durch kriminelle Handlungen in Erscheinung getreten (bitte nach Delikten aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um – im Sinne von Staatssekretär Hans-Georg Engelke – „künftig konsequenter gegen Clan- Kriminalität vor[zu]gehen“? Die diesbezüglichen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. 7. Bis wann wird das BKA das Bundeslagebild zur Clan-Kriminalität fertiggestellt haben? Eine separate Erstellung eines Bundeslagebilds zur Clankriminalität ist nicht vorgesehen . Vielmehr sollen die Erkenntnisse zur Clankriminalität in das Bundeslagebild Organisierte Kriminalität einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333