Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4298 19. Wahlperiode 13.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3897 – Das Programm „Perspektive Heimat“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Programm „Perspektive Heimat“ möchte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach eigenen Angaben freiwillige Rückkehrer und ihre berufliche Reintegration unterstützen und dafür sorgen, Menschen ohne Bleibeperspektive „eine Chance in ihrer Heimat“ zu eröffnen (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/maerz/170303_pm_ 026_Minister-Mueller-eroeffnet-deutsch-tunesisches-Migrationsberatungszentrum/ index.jsp). Aus dem Programm werden unterschiedliche Maßnahmen finanziert (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/476): länderübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen in Deutschland, Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure sowie sogenannte Migrationsberatungszentren in bisher zehn Ländern (Kosovo, Albanien, Serbien, Marokko, Tunesien , Senegal, Ghana, Irak, Nigeria sowie Afghanistan) – ein weiteres Migrationsberatungszentrum ist in Ägypten geplant. Darüber hinaus werden bestehende Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aufgestockt, um beratene Personen aufzunehmen. Fraktionsübergreifend regte sich Kritik an den Migrationsberatungszentren: „Entwicklungszusammenarbeit darf nicht weiter zur Flüchtlingsabwehr zweckentfremdet werden“, mahnte der Entwicklungspolitiker der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Uwe Kekeritz (www.welt-sichten.org/artikel/ 33455/neblige-perspektive-heimat). „Überhastet und ohne klares Konzept“, lauteten Bedenken, habe der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller Ende 2016 das Rückkehrer-Programm „Perspektive Heimat“ etabliert (www.focus.de/politik/deutschland/migrationrueckkehrerprogramm -fuer-migrantenlaeuft-nur-schleppend-an_id_7439058. html). „Ein Arbeitsamt für Afrika“, hieß es zugespitzt (www.spiegel.de/spiegel/ ghana-ein-arbeitsamt-nach-deutschem-vorbild-soll-fluechtlinge-bremsen-a- 1193056.html). In der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12292 nannte die Abgeordnete Heike Hänsel die Zentren eine PR-Kampagne. Denn solange die hohe Jugendarbeitslosigkeit und makroökonomische Probleme nicht durch einen grundlegenden Wandel der EU-Handelspolitik gemindert würden, drohten niederschwellig angelegte Berufsberatungsprogramme ins Leere zu laufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Tat ist die Bilanz aus der laufenden Migrationsberatung in den Ländern aus Sicht der Fragesteller mehr als dürftig, wie die Zahlen der Bundesregierung belegen: Die Antwort auf die Kleine Anfrage der fragestellenden Fraktion auf Bundestagsdrucksache 19/476 hat zutage gebracht, dass in Albanien, Kosovo, Serbien und Tunesien bis November 2017 ganze 417 Jobsuchende in Arbeit und 13 622 Personen in Weiterbildung gebracht wurden. Von 12 000 beratenen Tunesiern seien nur 565 Rückkehrer aus Deutschland gewesen. Laut der Antwort auf die Schriftliche Frage 198 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/3384 haben in den Ländern Afghanistan, Ghana, Irak, Nigeria, Senegal und Tunesien 1 100 Personen einen Job gefunden, davon neun Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer. Somit bestehen nach Ansicht der Fragesteller Zweifel an der Wirksamkeit und dem Erfolg der Beratungsstellen. Indes hat Bundesminister Dr. Gerd Müller das Projekt des BMZ mit Kooperation der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zu einem Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit der Großen Koalition im Rahmen des Migrationsmanagements ausgebaut. Für die Jahre 2017 bis 2020 sind 150 Mio. Euro im Einzelplan 23 vorgesehen, auf mindestens 500 Mio. Euro soll das Programm aufgestockt werden. Die Bundesregierung hat die Absicht formuliert, bei Migrationsberatungszentren mehr mit der Wirtschaft zu kooperieren , z. B. mit Siemens im Nordirak (Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz vom 6. April 2018). Besonders die sicherheitspolitisch angespannte Lage im Irak und in Afghanistan stellt aus Sicht der Fragesteller in Frage, dass in einer von Gewalt geprägten Umgebung und angesichts einer fortdauernd hohen Arbeitslosigkeit und fehlender wirtschaftlicher Perspektiven in den beiden Ländern oft traumatisierte Menschen in existenzsichernde Arbeit vermittelt werden können. In den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller stellt sich das BMZ mit dem Programm „Perspektive Heimat“ zunehmend in den Dienst des innenpolitischen Zieles einer restriktiven Asyl- und Migrationspolitik (siehe www.eva-mariaschreiber .de/de/article/86.die-ver-seehoferung-der-deutschen-entwicklungspolitik. html). Die enge Kooperation des BMZ mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wird von den Bundesministerien auch in der Öffentlichkeit immer wieder betont (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/veroeffentlichungen/2017/rueckkehrinitiative-bmi-bmz.pdf?__blob= publicationFile&v=1). Wie diese Kooperation praktisch abläuft, und inwiefern dabei auch Akteure wie die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingebunden sind, ist den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht klar. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Ziel des Programms „Perspektive Heimat“ ist es, die Lebenssituation der Menschen vor Ort kurz-, mittel- und langfristig zu verbessern. Dazu baut es auf die vielfältigen bereits bestehenden Programme und Strukturen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf, beispielsweise in den Bereichen Bildung und Beschäftigung , nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Infrastruktur (Wohnungsbau , Schulen und Gesundheitsversorgung). Gleichzeitig stärkt es die Verknüpfung mit der lokalen Arbeitsvermittlung. Mit diesem Engagement werden vor allem die Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung verbessert, aber auch die Chancen einer erfolgreichen Reintegration von Rückkehrern erhöht. Die Maßnahmen des Programms „Perspektive Heimat“ umfassen somit viel mehr als die reine Jobvermittlung. Das Programm richtet sich zudem an folgende Personengruppen : Einheimische, Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrer aus Deutschland und Drittländern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4298 1. Mit welchen Finanzmitteln ist das Programm „Perspektive Heimat“ in den Haushaltsjahren 2017, 2018 und 2019 (nach Stand der bisherigen Planungen) aus welche Finanztiteln ausgestattet, und wie verteilen sich diese Mittel zwischen den einzelnen, in der Vorbemerkung genannten Maßnahmenbündeln, wie länderübergreifende Maßnahmen, Maßnahmen in Deutschland etc. (bitte nach Haushaltsjahren und mit jeweiligem Finanzumfang aufschlüsseln)? Für das Maßnahmenpaket „Beratungszentren“ hat die Bundesregierung aus dem Haushalt 2017 (Kapitel 2301, Titel 896 03, Bilaterale Technische Zusammenarbeit ) folgende Finanzmittel (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) für die unten stehenden Länder bereitgestellt (die genannten Finanzmittel werden über mehrere Jahre bis zum Jahr 2020 verausgabt): Albanien: 1,2 Mio. Euro; Serbien: 1,9 Mio. Euro; Kosovo: 1,9 Mio. Euro; Marokko: 1,3 Mio. Euro; Tunesien: 1,7 Mio. Euro; Ghana: 1,4 Mio. Euro; Nigeria: 1,5 Mio. Euro; Senegal: 1,0 Mio. Euro; Irak: 1,0 Mio. Euro; Afghanistan: 0,6 Mio. Euro. Für das Maßnahmenpaket „Beratungszentren“ hat die Bundesregierung aus dem Haushalt 2018 (Kapitel 2301, Titel 896 03, Bilaterale Technische Zusammenarbeit ) folgende Finanzmittel (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) für die unten stehenden Länder bereitgestellt (die genannten Finanzmittel werden über mehrere Jahre bis zum Jahr 2020 verausgabt): Albanien: 1,0 Mio. Euro; Serbien: 1,4 Mio. Euro; Kosovo: 1,8 Mio. Euro; Marokko: 0,5 Mio. Euro; Tunesien: 0,3 Mio. Euro; Ghana: 0,7 Mio. Euro; Nigeria: 1,2 Mio. Euro; Senegal: 0,7 Mio. Euro; Irak: 1,4 Mio. Euro; Afghanistan: 0,5 Mio. Euro; Ägypten: 1,2 Mio. Euro; Pakistan: 0,9 Mio. Euro. Über den Mittelansatz im Haushalt 2019 ist noch nicht entschieden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche länderübergreifenden Maßnahmen werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ konkret finanziert, und in welchem Umfang (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018, und 2019 nach derzeitigem Planungsstand getrennt auflisten)? 3. Welche Maßnahmen in Deutschland werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ konkret finanziert, und in welchem Umfang (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018, und 2019 nach derzeitigem Planungsstand getrennt auflisten)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Folgende Maßnahmen in Deutschland werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ länderübergreifend finanziert: die Website www.build-your-future.org (die Website wird im Oktober 2018 neu geschaltet und in www.startfinder.de umbenannt); der Einsatz von Reintegrationsscouts; Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Programms (z. B. Personaltrainings in Deutschland und länderübergreifender Wissensaustausch); Reintegrationsvorbereitende Maßnahmen (Qualifizierungen, um den beruflichen Wiedereinstieg nach der Rückkehr zu erleichtern). Aus dem Haushaltsjahr 2017 (Kapitel 2301, Titel 896 03, Bilaterale Technische Zusammenarbeit) sind 19,8 Mio. Euro für Maßnahmen in Deutschland vorgesehen . Aus dem Haushaltsjahr 2018 (Kapitel 2301, Titel 896 03, Bilaterale Technische Zusammenarbeit) sind 12,0 Mio. Euro für Maßnahmen in Deutschland vorgesehen . Die genannten Finanzmittel werden über mehrere Jahre bis zum Jahr 2020 verausgabt. Über den Mittelansatz im Haushalt 2019 ist noch nicht entschieden . 4. Welche Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure werden aus dem Programm „Perspektive Heimat“ konkret finanziert, und in welchem Umfang (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018, und 2019 nach derzeitigem Planungsstand getrennt auflisten)? Folgende Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure werden aus dem Programm finanziert: Soziale Reintegrationsmaßnahmen (z. B. Sensibilisierungskampagnen); Gender-spezifische Förderprogramme (z. B. Verbesserung der Beschäftigungssituation von Frauen); Arbeit mit rückkehrenden Kindern und Jugendlichen (z. B. Unterstützung bei der schulischen Wiedereingliederung); Psychotherapeutische Beratung; Spezifische Unterstützung von vulnerablen Gruppen (z. B. Menschen mit Behinderung , Angehörige von Minderheiten). Aus dem Haushaltsjahr 2017 (Kapitel 2301, Titel 896 03, Bilaterale Technische Zusammenarbeit) sind 21,2 Mio. Euro aus dem Programm „Perspektive Heimat“ für die Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Aus dem Haushaltsjahr 2018 (Kapitel 2301, Titel 896 03, Bilaterale Technische Zusammenarbeit ) sind 26,4 Mio. Euro aus dem Programm „Perspektive Heimat“ für die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4298 Förderung von zivilgesellschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Die genannten Finanzmittel werden über mehrere Jahre bis zum Jahr 2020 verausgabt. Über den Mittelansatz im Haushalt 2019 ist noch nicht entschieden. 5. Welche ausgewählten Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wurden mit welchen zusätzlichen Finanzmitteln aufgestockt, um Personen , die ein Migrationsberatungszentrum aufsuchen, zu einem Job zu verhelfen (bitte für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 nach Stand der bisherigen Planungen angeben)? Die Maßnahmen der aufgestockten Programme umfassen nicht nur unmittelbar die Beschäftigungsförderung, sondern auch die Verbesserung der Qualifikationen von Arbeits- oder Ausbildungssuchenden. Aus dem Haushaltsjahr 2017 wurden folgende Programme um die aufgeführten Finanzmittel aufgestockt: Albanien: Vorhaben „Nachhaltige Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung“: 6 Mio. Euro. Serbien: Vorhaben „Bilateraler Studien- und Fachkräftefonds“: 1,8 Mio. Euro; Vorhaben „Jugendbeschäftigungsförderung“: 4,3 Mio. Euro. Kosovo: Vorhaben „Capacity Development im Grundbildungssektor im Kosovo“: 4,75 Mio. Euro; Vorhaben „Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Privatsektors in ländlichen Regionen“: 2,5 Mio. Euro; Vorhaben „Jugend, Beschäftigung und Ausbildung“: 4,5 Mio. Euro; Vorhaben „Aufbau nachhaltiger lokaler Dienstleistungen im Kosovo“: 1,2 Mio. Euro. Regional Südosteuropa: Vorhaben „Ländliche Entwicklung durch integriertes Wald- und Wasserressourcenmanagement “: 1 Mio. Euro; Vorhaben „Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungen Westbalkan “: 1 Mio. Euro; Vorhaben „Regionaler Studien- und Fachkräftefonds“: 0,5 Mio. Euro; Vorhaben „Offener Regionalfonds Südosteuropa – Modernisierung kommunaler Dienste“: 3,1 Mio. Euro. Marokko: Vorhaben „Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen“: 5,8 Mio. Euro; Vorhaben „Förderung der Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum“: 4 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tunesien: Vorhaben „Offener Regionalfonds Qualifizierung und Beschäftigung“: 3,5 Mio. Euro; Vorhaben „Innovation, Beschäftigung und regionale Wirtschaftsentwicklung“: 2,4 Mio. Euro; Vorhaben „Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung “: 5 Mio. Euro; Vorhaben „Stärkung kommunaler Entwicklung und Demokratie im Maghreb“: 2,5 Mio. Euro. Ägypten: Vorhaben „Förderung der dualen Ausbildung“: 4,9 Mio. Euro; Vorhaben „Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen“: 4 Mio. Euro; Vorhaben „Beschäftigungsförderung“: 4 Mio. Euro. Nigeria: Vorhaben „Förderung bedarfsgerechter beruflicher Qualifizierung“: 3 Mio. Euro; Vorhaben „Breitenwirksame Wachstums- und Beschäftigungsförderung“: 3 Mio. Euro. Ghana: Vorhaben „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Handlungsfeld: Berufsbildung sowie ggf. Finanzsystementwicklung“: 5 Mio. Euro. Senegal: Vorhaben „Erfolgreich im Senegal“: 5,6 Mio. Euro. Irak: Vorhaben „Privatwirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung/ Entwicklungsorientierte (Re-)Integration der irakischen Jugend": 5,15 Mio. Euro. Afghanistan: Vorhaben „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung “: 7 Mio. Euro. Aus dem Haushaltsjahr 2018 werden folgende Programme um die aufgeführten Finanzmittel aufgestockt: Albanien: Vorhaben „Programm Nachhaltige Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung“: 3 Mio. Euro; Vorhaben „Nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums“: 5 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4298 Serbien: Vorhaben „Unterstützung der Integration von Roma und anderen vulnerablen Gruppen“: 7 Mio. Euro. Kosovo: Vorhaben „Jugend, Beschäftigung und Ausbildung“: 3 Mio. Euro; Vorhaben „Arbeitsplätze durch Exportförderung in Kosovo“: 4 Mio. Euro. Tunesien: Vorhaben „Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung “: 2 Mio. Euro; Vorhaben „Beschäftigungsförderung in ländlichen Regionen“: 7 Mio. Euro. Nigeria: Vorhaben „Förderung bedarfsgerechter beruflicher Qualifizierung und Jugendbeschäftigung “: 8 Mio. Euro; Vorhaben „Breitenwirksame Wachstums- und Beschäftigungsförderung“: 8 Mio. Euro. Gambia: Vorhaben „Regionaler Fonds Technische Zusammenarbeit zur Stabilisierung durch nachhaltige Entwicklung in ECOWAS-Mitgliedsstaaten“: 6 Mio. Euro. Senegal: Vorhaben „Hochschulprogramm zu erneuerbaren Energie und Energieeffizienz “: 4 Mio. Euro. Irak Vorhaben „Verbesserung des Zugangs von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Bevölkerung in aufnehmenden Gemeinden zu Bildung, beruflicher Bildung und Einkommensgenerierung in Nord-Irak“: 4,1 Mio. Euro; Vorhaben „Stabilisierung der Lebensgrundlagen für Rückkehrer und die lokale Bevölkerung in Ninewa“: 3,5 Mio. Euro; Vorhaben „Krisenpräventiver Wiederaufbau Mossul“: 3,5 Mio. Euro; Vorhaben „Einkommensschaffung für Binnenvertriebene, Flüchtlinge, Rückkehrende und sozial schwache Haushalte in aufnehmenden Gemeinden“: 16 Mio. Euro; Vorhaben „Privatwirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung/Entwicklungsorientierte (Re-)Integration der irakischen Jugend“: 3 Mio. Euro; Vorhaben „Strengthening Resilience of Host Communities, Refugees and IDPs in Response to the Syrian and Iraqi Crises“: 3 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Afghanistan Vorhaben „Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung “: 2 Mio. Euro. Pakistan Vorhaben Unterstützung des Berufsbildungssektors: 5 Mio. Euro. Über den Mittelansatz im Haushalt 2019 ist noch nicht entschieden. 6. Wie viele Personen wurden im Rahmen von „Perspektive Heimat“ bisher in Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vermittelt (bitte nach Ländern und Programmen aufschlüsseln)? Im Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2018 konnten rund 84 000 Personen (alle Zielgruppen des Programms: Einheimische, Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrer aus Deutschland und Drittländern) in Programme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) vermittelt werden. Die Angabe bezieht sich auf die Programme, die im Rahmen von „Perspektive Heimat“ aufgestockt wurden (Auflistung der Programme; siehe Antwort zu Frage 5). Hinsichtlich der Anzahl der Personen und der länderspezifischen Aufteilung wird auf Anlage 1 (Tabelle 1) verwiesen. Insgesamt wurden im Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2018 rund 142 000 Personen unterstützt (alle Zielgruppen des Programms: Einheimische, Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrer aus Deutschland und Drittländern). Die Angabe bezieht sich auf alle Maßnahmen von „Perspektive Heimat“ in den Herkunftsländern : Beratungszentren und aufgestockte Programme der deutschen EZ (Auflistung ; siehe Antwort zu Frage 5). Dies beinhaltet sowohl Qualifizierungsmaßnahmen , Unterstützung bei der Unternehmensgründung, psycho-soziale Betreuung als auch Vermittlung in direkte Beschäftigungsverhältnisse. So werden Bleibeperspektiven vor Ort geschaffen und es wird irregulärer Migration vorgebeugt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung Bezug genommen. Darüber hinaus vermitteln die Beratungszentren vor Ort auch in den lokalen Arbeitsmarkt , in Programme von anderen Gebern, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, und die jeweilige Partnerregierung. Diese Vermittlungen werden nur punktuell erfasst. 7. In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung die Migrationsberatungszentren (bitte einzeln für jedes Zentrum und für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8. Inwiefern kooperieren die Migrationsberatungszentren mit den zuständigen Ministerien und/oder Arbeitsmarktagenturen der jeweiligen Länder (bitte für Länder einzeln anführen, inklusive etwaiger Kooperationspartner)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/476 verwiesen. Ergänzend hierzu gibt es im Irak eine formalisierte Kooperation mit dem Arbeits- und Sozialministerium. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4298 9. Inwiefern ist das Programm „Perspektive Heimat“ mit anderen Rückkehrprogrammen der Bundesregierung bzw. der EU (Starthilfe plus, Reintegration and Emigrations Programme for Asylum.Seekers in Germany – REAG –, Government Assisted Repatriation Programme – GARP –, European Reintegration Network – ERIN) verknüpft? Das Programm „Perspektive Heimat“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Teil der gemeinsame Rückkehrinitiative von BMI und BMZ gestaltet und mit den zuständigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden umgesetzt. Die Förderungen des BMI und des BMZ sind eng aufeinander abgestimmt und ergänzen sich. Das in die Zuständigkeit des BMI fallende, bereits seit Jahren bewährte Reintegrationsprogramm ERIN (European Reintegration Network), welches von verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) durchgeführt wird, stellt zugleich eine Ergänzung zu den Wiedereingliederungsmaßnahmen des BMZ dar. 10. Ist das BAMF in das Programm „Perspektive Heimat“ eingebunden, und wenn ja, inwiefern? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eng in die Umsetzung des Programms „Perspektive Heimat“ eingebunden und es findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt. Zusätzlich organisieren BAMF, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) und Internationale Organisation für Migration (IOM) regelmäßig gemeinsame Netzwerkveranstaltungen in den Ländern, die der besseren Bekanntmachung der vernetzten Programme in der Fläche und der Verzahnung der bundesweiten Angebote zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration dienen. 11. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen des Programms „Perspektive Heimat“ freiwillig in die elf Programmländer zurückgekehrt, wie viele haben davon ein Migrationsberatungszentrum aufgesucht , und wie viele konnten erfolgreich in Jobs vermittelt werden (bitte nach Ländern einzeln ausweisen)? Das Programm „Perspektive Heimat“ geht in seiner Zielrichtung weit über die Vermittlung von Jobs für Rückkehrende hinaus. Es dient auch der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und der sozialen (Re-)Integration von Rückkehrenden – je nach Ausbildungs- und Kenntnisstand. Das Programm richtet sich nicht nur an Rückkehrende aus Deutschland, sondern auch an Rückkehrende aus Drittländern, Binnenvertriebene und Einheimische ohne vorherige Migrationserfahrung. Im Zeitraum Juli 2017 bis Juli 2018 sind 9 833 Personen durch das Bund-Länderprogramm REAG/GARP freiwillig in die folgenden elf Zielländer ausgereist: Albanien , Kosovo, Serbien, Ägypten, Marokko, Tunesien, Ghana, Nigeria, Senegal, Afghanistan, Irak (Stand 31. Juli 2018). Es ist bekannt, dass rund 5 800 Rückkehrende aus Deutschland im selben Zeitraum ein Beratungszentrum aufgesucht haben . Die Angabe, ob sich jemand als Rückkehrender aus Deutschland an ein Beratungszentrum wendet, ist freiwillig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hinsichtlich der in einen Job vermittelten Rückkehrenden aus Deutschland und der länderspezifischen Aufteilung wird auf Anlage 2 (Tabelle 2) verwiesen. Es kann nicht immer systematisch erfasst werden, ob jemand nach Teilnahme an einer Maßnahme des Programms „Perspektive Heimat“ in ein Beschäftigungsverhältnis gekommen ist, da die Rückmeldung hierzu ebenfalls freiwillig ist. 12. Wie bewertet die Bundesregierung, dass unter dem Begriff „freiwilliger Rückkehrer“ auch abgelehnte Asylbewerber subsumiert werden (www.weltsichten .org/artikel/33455/neblige-perspektive-heimat)? Ein Baustein des Programms „Perspektive Heimat“ ist die Förderung der freiwilligen Rückkehr aus Deutschland. Die Maßnahmen des Programms beinhalten aber auch Angebote zur Reintegration im Herkunftsland für Rückgeführte. Damit wird dem konkreten Bedarf bei der Wiedereingliederung entsprochen. 13. Wie viele und welche Arbeitsplätze konnten seit dem 30. November 2017 (Stand der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/476) mithilfe der bereits bestehenden Zentren bisher vermittelt werden (bitte je nach Land auflisten , sowie der Art der Beschäftigung)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 11, insbesondere zur fehlenden systematischen Erfassung, wird verwiesen. Ergänzend hierzu kann bestätigt werden, dass rund 3 600 Personen (alle Zielgruppen des Programms: Einheimische, Binnenvertriebene, Flüchtlinge und Rückkehrende aus Deutschland und Drittländern) seit dem 30. November 2017 (bis 31. Juli 2018) im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ in einen Job vermittelt werden konnten. Hinsichtlich der länderspezifischen Aufteilung wird auf Anlage 3 (Tabelle 3) verwiesen. Diese Angaben beziehen sich nur auf direkt vermittelte Beschäftigungsverhältnisse und nicht auf sonstige Qualifizierungsmaßnahmen , Unterstützungen bei der Unternehmensgründung und psycho-soziale Betreuung . Auch in Zielländern des Programms „Perspektive Heimat“, in denen es (noch) kein Beratungszentrum gibt, werden Menschen über die aufgestockten Programme der deutschen EZ (siehe Antwort zu Frage 6) bei der Suche nach einer Beschäftigung unterstützt. 14. Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Vertragsdauer der über die Migrationsberatungszentren vermittelten Jobs? Die Dauer des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach dem vermittelten Job. Aufgrund der großen Vielfalt der Jobs kann eine durchschnittliche Vertragsdauer nicht ermittelt werden. 15. Was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und Siemens bezüglich einer Kooperation im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 138 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/1634) a) Falls es ein Ergebnis der Verhandlungen gibt, welche Höhe des Umfangs der möglichen Zusammenarbeit umfasst dieses? b) Falls nein, wann wird mit einem Ergebnis gerechnet? Es werden Gespräche mit der Firma Siemens geführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4298 16. Mit welchen privaten Unternehmen kooperiert die Bundesregierung bereits im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“, und was sind konkreter Inhalt und Ziel dieser Kooperationen? 17. Mit welchen privaten Unternehmen sind Kooperationen im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ geplant, und was sind konkreter Inhalt und Ziel dieser Kooperationen? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterhält bzw. plant im Rahmen des Programms „Perspektive Heimat“ über die GIZ Kooperationen mit privaten Unternehmen in folgenden Ländern: Albanien: GFA (Gesellschaft für Agrarprojekte) und CEFE International (Competency based Economies through Formation of Enterprise): Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung; betahaus Berlin: Beratung zu Unternehmensgründungen. Kosovo: Baruti AG: Deutschunterricht und Kundenservice-Schulungen im Bereich Telekommunikation ; Timeframe sh. p. k. (lokaler Softwarehersteller): Trainings im Bereich Softwareentwicklung ; EvroTarget LLC (lokaler Dienstleister): Sprachkurse (Deutsch, Französisch, Englisch) und Kundenservice-Schulungen; Geplante Kooperation mit Agroprodukt Syne sh. p. k. (lokales Unternehmen) und Bionorica GmbH (deutsches Unternehme): Erweiterung von Anbauflächen von Medizin- und Aromapflanzen; Geplante Kooperation mit der Einzelhandelskette „Viva Fresh“: Ausbildungspartnerschaft . Serbien: Verschiedene Kleinst-, kleine und mittelgroße Unternehmen (KKMU): Unterstützung des Wiedereinstiegs von Rückkehrenden in den serbischen Arbeitsmarkt ; 26 KKMU in Novi Pazar: Förderung von schwer vermittelbaren Personen durch Praktika in lokalen Unternehmen; Geplante Kooperation mit KOOI knit and Adanko doo: Ausbildung von Jugendlichen zum/zur textiltechnischen Assistenten/Assistentin. Regional (Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Mazedonien, Albanien ): Kooperation mit 24 KKMU: Entwicklung von Land- und Tourismuswirtschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tunesien: Thomas Cook Group plc: Hotellerie-Ausbildung; Sartex: Aufbau eines betrieblichen Ausbildungszentrums; Gebr. Knauf KG: Aufbau eines innerbetrieblichen Fortbildungszentrums; „Bouzguenda Frères“ (tunesische Bauunternehmen): Unterstützung mobiler Trainingseinheiten; Businesszentrum Sfax: Ausbau Franchising-Aktivitäten. Marokko: Kooperation mit 1 043 KKMU in den Sektoren Mechanik/Maschinenbau, Elektrotechnik und Handwerk (Holz- und Aluminiumverarbeitung). Ägypten: Kooperation mit 40 KKMU in der Lebensmittelverarbeitung. Senegal: Unternehmensgruppe des Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V.: Fortbildungsmaßnahmen für Senegalesinnen und Senegalesen in Deutschland und im Senegal; Green City Projekt GmbH: Studie zum Thema erneuerbarer Energien. Geplante Kooperation GAUFF GmbH & Co. Engineering KG: Elektrifizierung von abgelegenen Dörfern; Förderung der regionalen Strukturen von 200 KKMUs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4298 18. In welcher Höhe finanziert die Bundesregierung Zuschüsse für private Unternehmen im Rahmen der Rückkehrprogramme (bitte für Unternehmen und Projekte getrennt aufschlüsseln)? Land Projekt Finanzielles Volumen Kosovo Vorhaben „Jugend, Beschäftigung und Ausbildung (YES)“ - 410 Gründungszuschüsse in Höhe von 3.000 Euro Kosovo Vorhaben „CETEP“ - 93 Gründerzuschüsse in Höhe von insgesamt 186.005 Euro an Existenzgründer im Landwirtschaftssektor - 34 Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 190.000 Euro für Start-Ups in den Sektoren IKT und Fintech - Planung: Zuschüsse von insgesamt 200.000 Euro an 100 Existenzgründer im Landwirtschaftssektor - 1,0 Mio. Euro für 21 Start-Ups und 16 Unternehmen im IKT Sektor Serbien Bilateraler Studien- und Fachkräfte Fonds - 45.000 Euro für 26 lokale KMU in Novi Pazar - Planung: 20 Zuschüsse von je 3.000 Euro für KKMUs in Novi Pazar - 2 Zuschüsse von je 5000 Euro für Soziales Unternehmertum - 5.000 Euro an 10 lokale KMU in Požarevac - je 5.000 Euro für 3 Existenzgründungen in Kučevo (bis zu insgesamt 15.000 Euro). Serbien Vorhaben „Jugendbeschäftigungsförderung (YEP)“ -150.000 Euro für KKMU-Kooperationen - Planung: 17.980 Euro für KOOI knit and Adanko doo Regional (Albanien, Bosnien u. Herzegowina, Kosovo, Makedonien, Serbien) Vorhaben „Soziale Rechte benachteiligter Bevölkerungen“ (Sori) - 550.000 Euro für die Gründung von „Sozial-Unternehmen“ Regional (Bosnien und Herzegowina , Montenegro, Kosovo , Mazedonien, Albanien ) Vorhaben „Ländliche Entwicklung durch integriertes Waldund Wasserressourcenmanagement (LEIWW)“ - 83.348 Euro für 24 KKMU (Förderung Land- und Tourismuswirtschaft) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie viele Gespräche haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Migrationsberatungszentren zu dem Bereich „Beratung über legale Migrationswege “ bisher stattgefunden – wie in der Vorbemerkung zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/476 erläutert –, und wie viele dieser Gespräche haben zu einer erfolgreichen Migration nach Deutschland geführt? Eine Aufgabe der Beratungszentren ist es, Personen auf der Suche nach einer Beschäftigungsmöglichkeit in Deutschland über potentielle Arbeitgeber, Ausbildungsstätten in Deutschland und Zugangsvoraussetzungen zum Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu informieren. Wie viele Personen daraufhin legal nach Deutschland migrieren, wird nicht erfasst. 20. Wie und in welcher Form beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Zentren konkret über die Gefahren illegaler Migration? Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Zentren klären Menschen, welche in Betracht ziehen zu emigrieren, in Beratungsgesprächen und über Filme und Broschüren , die in den Zentren angeboten werden, über die Gefahren illegaler Migration auf. Darüber hinaus findet eine Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen statt, die vor den Risiken irregulärer Migration warnen. 21. Wie ist der aktuelle Stand des Migrationsberatungszentrums in Casablanca, Marokko, das zwar 2017 eröffnet wurde, aber nicht wirklich in Betrieb genommen worden war (siehe www.taz.de/!5473408/)? Das Beratungszentrum in Casablanca ist in Betrieb und die Aktivitäten des Zentrums werden in Abstimmung mit den marokkanischen Partnern fortlaufend ausgebaut . Im Übrigen wird auf Anlage 1 (Tabelle 1), Anlage 2 (Tabelle 2) und Anlage 3 (Tabelle 3) verwiesen. 22. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Arbeit des von der IOM (Internationale Organisation für Migration) betriebenen Migrationsberatungszentrums in Kabul, Afghanistan, angelaufen, besonders vor dem Hintergrund der angespannten Sicherheitslage und hohen Anschlagsgefahr? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 83 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber vom 7. Juni 2018 (Plenarprotokoll 19/38) wird verwiesen . 23. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan , Ägypten und im Irak bereits beraten und in Arbeitsverhältnisse vermittelt ? In Afghanistan wurden bisher rund 200 Personen beraten. Im Irak wurden seit dem Start der Beratung rund 700 Personen beraten. In Ägypten gibt es noch kein Beratungszentrum. Im Übrigen wird auf Anlage 3 (Tabelle 3) verwiesen. 24. Welche Aufgabenbereiche übernimmt die IOM im Migrationsberatungszentrum in Kabul und im Irak nach Kenntnis der Bundesregierung konkret, und wie unterscheidet sich diese von den anderen, nicht mit der Unterstützung der IOM geführten Zentren? Die Kooperation mit der IOM erfolgt länderspezifisch in allen Zielländern des Programms „Perspektive Heimat“ und wird je nach Kontext ausgestaltet und angepasst . Bezüglich Afghanistan wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4298 die Mündliche Frage 83 der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber vom 7. Juni 2018 (Plenarprotokoll 19/38) verwiesen. In Irak bietet die IOM im Auftrag der GIZ konkrete (Reintegrations-)Angebote, wie z. B. Unterstützung bei der Geschäftsgründung , an. 25. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten über die Menschenrechtslage in Ägypten, wonach in dem Land politisch Inhaftierte gefoltert werden und Grundrechte eingeschränkt werden (siehe Bundestagsdrucksache 19/2792, Antwort zu Frage 14), für das Programm „Perspektive Heimat“? Die außen- und entwicklungspolitische Arbeit der Bundesregierung zielt stets darauf ab, die Menschenrechtslage im jeweiligen Partnerland zu verbessern. 26. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung dem Umstand ein, dass viele Rückkehrerinnen und Rückkehrer oftmals mehrfach traumatisiert in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden und dort wiederum auf instabile Verhältnisse treffen, also eigentlich psychosoziale Beratungen bräuchten, was Konsequenzen für die Beratungssituation hat? Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten ein, auch nach deren Rückkehr in ihre Herkunftsländer . Dazu zählt insbesondere ihre Unterstützung bei der Bewältigung von Traumata, wie etwa durch geschützte Räume für Frauen und Kinder oder die Vermittlung von Selbsthilfestrategien, um psychischen Erkrankungen entgegenzuwirken . Alle Maßnahmen folgen durchgehend dem gender- und menschenrechtsbasierten Ansatz des BMZ. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungszentren sind dementsprechend geschult. 27. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem BMZ und dem Auswärtigen Amt vor dem Hintergrund, dass es nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller immer wieder Probleme bei Visa-Vergaben durch das Auswärtige Amt gibt, was dem Ziel, legale Migrationswege über das Programm „Perspektive Heimat“, zu ermöglichen, entgegensteht? Zwischen den vom BMZ geförderten Beratungszentren und den Deutschen Botschaften vor Ort besteht eine enge und koordinierte Zusammenarbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage zu Frage 6 Lfd. Nr. Zielland Personen insgesamt in EZ-Programme des Programms „Perspektive Heimat“ vermittelt (Zeitraum: Juli 2017 – Juli 2018) Programme 1 Albanien 6.057 1) Nachhaltige Wirtschafts- und Regionalentwicklung, Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung (PROSEED); 2) Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (SoRi), [Regionalvorhaben]; 3) Ländliche Entwicklung durch integriertes Wald- und Wasserressourcenmanagement , [Regionalvorhaben] 2 Kosovo 20.336 1) Capacity Development im Grundbildungssektor (CDBE), 2) Arbeitsplätze durch Exportförderung (CETEP, ehem. CO- SiRA), 3) Jugend, Beschäftigung und Ausbildung (YES), 4) Aufbau nachhaltiger lokaler Dienstleistungen (Abfallsektor ), 5) Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (SoRi), [Regionalvorhaben] 6) Offener Regionalfonds – Modernisierung kommunaler Dienste, [Regionalvorhaben] 7) Ländliche Entwicklung durch integriertes Wald- und Wasserressourcenmanagement , [Regionalvorhaben] 3 Serbien 3.357 1) Bilateraler Studien- und Fachkräftefonds (SFF): Kommunale Beschäftigungsförderung für Rückkehrer (Inclusion Initiative ), 2) Jugendbeschäftigungsförderung, 3) Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen (SoRi), [Regionalvorhaben] 4) Offener Regionalfonds – Modernisierung kommunaler Dienste, [Regionalvorhaben] 5) Ländliche Entwicklung durch integriertes Wald- und Wasserressourcenmanagement , [Regionalvorhaben] 4 Ägypten 1123* 1) Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (PSME), 2) Beschäftigungsförderung (EPP), 3) Förderung der dualen Ausbildung (EEDS) 5 Marokko 6.204 1) Förderung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (TAM III), 2) Förderung von Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum (PEJ) 6 Tunesien 4.360 1) Offener Regionalfonds Qualifizierung und Beschäftigung, 2) Innovation, Beschäftigung und regionale Wirtschaftsentwicklung (IDEE), 3) Förderung nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung (PAD II), 4) Stärkung von kommunaler Entwicklung und Demokratie im Maghreb Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4298 Lfd. Nr. Zielland Personen insgesamt in EZ-Programme des Programms „Perspektive Heimat“ vermittelt (Zeitraum: Juli 2017 – Juli 2018) Programme 7 Ghana 859** 1) Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung 8 Nigeria 6.883 1) Breitenwirksame Wachstums- und Beschäftigungsförderung (SEDIN III), 2) Förderung bedarfsgerechter Qualifizierung 9 Senegal 988*** 1) Erfolgreich im Senegal 10 Afghanistan 11.039 1) Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung 11 Irak 955**** 1) Privatwirtschaftsentwicklung und Beschäftigungsförderung / Entwicklungsorientierte (Re)-Integration der irakischen Jugend 12 Weitere 22.310 nicht länderspezifisch aufschlüsselbar (Regionalprogramme Südosteuropa) Gesamt 83.348 * Fokus der Programme liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und nicht auf der Jobvermittlung für Individuen. ** Fokus des Programms liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen und nicht auf der Jobvermittlung für Individuen. *** Das Programm wurde neu aufgesetzt. Unterstützung von Individuen erst nach einer ersten Anlaufphase des Programms. **** Daten werden erst seit April 2018 erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4298 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage zu Frage 11 Lfd. Nr. Zielland Rückkehrer aus Deutschland in Beschäftigung vermittelt (Zeitraum Juli 2017 – Juli 2018) 1 Albanien 28 2 Kosovo 749 3 Serbien 82 4 Ägypten * 5 Marokko * 6 Tunesien 6 7 Ghana * 8 Nigeria * 9 Senegal 1 10 Afghanistan * 11 Irak 2** 12 Regional Südosteuropa 71 * Kein Rücklauf zu einer erfolgreichen Vermittlung ** Daten werden erst seit April 2018 erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4298 Anlage zu Frage 13 Lfd. Nr. Zielland Personen insgesamt in Beschäftigung vermittelt (Zeitraum 30.11.2017 – 31.07.2018) Art der Arbeitsplätze / Sektoren 1 Albanien 127 Gastronomie, Handwerk (z. B. Konditorenhandwerk), Öffentliche Dienstleistungen, Tourismus 2 Kosovo 1.394 IT-Sektor, Textilindustrie, Landwirtschaft, Handwerk (z. B. Konditorenhandwerk) 3 Serbien 661 Gastronomie; Handwerk (z. B. Schreinerei); Textilindustrie, Landwirtschaft (z. B. Imkerei); Dienstleistungen (z. B. Pflegesektor) 4 Ägypten 57* Textilindustrie; Handwerk (z. B. Mechatronik, Anlagentechnik ); produzierendes Gewerbe 5 Marokko 379 Gastronomie; Landwirtschaft (z. B. Obst-/ Gemüseanbau); Selbständige Unternehmerschaft Vertrieb; Mechaniker 6 Tunesien 235 Öffentliche Dienstleistungen, Land- und Ernährungswirtschaft, Handwerk, Baugewerbe, Tourismusbranche 7 Ghana 8* Landwirtschaft, Handwerk (z. B. Metallverarbeitung, Schreinerei); Kfz-Mechatronik 8 Nigeria ** 9 Senegal 3*** Landwirtschaft (z. B. Fischerei); Erneuerbare Energien; Elektrotechnik 10 Afghanistan 153 Landwirtschaft (Unternehmensgründungen); Elektrotechnik; Handwerk (z. B. Bäckereihandwerk) 11 Irak 2**** Unternehmensgründung (z. B. Agripreneurship, Handwerk) 12 Weitere 597 nicht länderspezifisch aufschlüsselbar (Regionalprogramme Südosteuropa) * Fokus des Programms liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen (diese Leistungen werden hier zahlenmäßig nicht erfasst) und nicht auf der Jobvermittlung für Individuen. ** Keine Erkenntnisse über vermittelte Jobs. Beratungszentrum noch im Aufbau (daher noch keine aktive Unterstützung bei der Jobsuche ). *** Das Programm wurde neu aufgesetzt. Unterstützung von Individuen erst nach einer ersten Anlaufphase des Programms. **** Daten werden erst seit April 2018 erfasst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333