Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4299 19. Wahlperiode 13.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicola Beer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4005 – Mutmaßliche Spionagetätigkeit eines polnischen Staatsbürgers V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut polnischer Generalstaatsanwaltschaft soll der polnische Staatsangehörige M. P. von 2009 bis 2016 für den russischen Inlandsdienst FSB und den russischen Auslandsdienst SWR tätig gewesen sein. Der Beschuldigte, der wegen Spionage für russische und chinesische Geheimdienste in Polen angeklagt ist, hat in Deutschland als treibende Kraft sowohl im rechten als auch im linken Spektrum Strukturen etabliert, die nach bisherigen Erkenntnissen im Sinne prorussischer Einflussnahme ausgerichtet und als Vereine organisiert sind: Da ist zum einen das Deutsche Zentrum für Eurasische Studien und zum anderen das Europäische Zentrum für Geopolitische Analysen (www.nortexa.de/deutscheszentrum -fuer-eurasische-studien-gegruendet/). Im Zusammenhang mit der Gründung dieser Vereine liegt der Verdacht nahe, es könnte sich um Operationen im Auftrag der russischen Dienste gehandelt haben . So heißt es in einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 16. August 2017: „In einem als „geheim“ eingestuften Bericht ordnen Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz M. P. als bezahlten prorussischen Agitator ein“ (www.sueddeutsche.de/politik/afd-eurasische-studien-reisen-1.36 29871). Die polnischen Ermittler sind davon überzeugt, dass P. seine Aktionen mit Geldern aus Russland finanziert hat. Möglicherweise ist ein Teil dieser Gelder an die Vereine in Deutschland bzw. an einzelne Mitglieder geleitet worden. Diesen Aspekt haben die Medien ebenfalls thematisiert (www.bild.de/politik/ inland/alternative-fuer-deutschland/afd-russische-spione-52887246.bild.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Auf-klärungs- und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen . Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheim -haltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4299 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informations -anspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, S. 161, 189). Nach sorgfältiger Abwägung des Aufklärungs- und Informationsrechts der Abgeordneten mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, äußert sich die Bundesregierung nicht, soweit dies die Wirksamkeit nachrichtendienstlicher Tätigkeit gefährden kann. Evident geheimhaltungsbedürftige Informationen muss die Bundesregierung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht offenlegen (BVerfGE 124, 161, 193 f.). Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Fragen 1 und 10 in Gänze und der Fragen 9 und 11 in Teilen aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann, da sie Auskünfte enthalten, die unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern besonders schutzbedürftig sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Fähigkeiten von ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit . Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von aus-ländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen, entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage in der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Die künftige Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste des Bundes würde stark beeinträchtigt. Insofern könnte die Offen-legung der entsprechenden Informationen für die Interessen und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen(VS-Anweisung – VSA) mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft.* Gegenstand der Frage 3 sind solche Informationen, die in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter Form nicht beantwortet werden können. Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr , dass Einzelheiten bekannt würden, die unter dem Aspekt des Schutzes der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten besonders sensibel sind. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Kooperationen mit ausländischen Nachrichtendiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde in diesem besonderen Einzelfall erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit anderen Partnern haben. Würden in der Konsequenz eines Vertrauensverlustes Informationen von ausländischen Stellen entfallen oder wesentlich zurückgehen , entstünden signifikante Informationslücken mit negativen Folgewirkungen für die Genauigkeit der Abbildung der Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland sowie im Hinblick auf den Schutz deutscher Interessen im Ausland. Hierdurch würde die Fähigkeit zur Informationsgewinnung eingeschränkt, wodurch in der Folge der gesetzliche Auftrag der Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr sachgerecht erfüllt werden könnte. Die auftragsbezogene Gewinnung * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4299 von Informationen ist für die Sicherheit der Bundesregierung und für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste jedoch unerlässlich. Daraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundstages würde ihrer erheblichen Relevanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben Einzelheiten von Kooperationen der Nachrichtendienste in einem so bedeutenden Maße, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann. Bei einem Bekanntwerden der schutzbedürftigen Information wäre kein Ersatz durch andere Instrumente der Informationsgewinnung möglich. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Deutschen Zentrum für Eurasische Studien und dem Europäischen Zentrum für Geopolitische Analysen vor? Haben sich die Sicherheitsbehörden mit diesen Vereinen und ihren Mitgliedern befasst? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Antwort auf diese Frage ist als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zur politischen Tätigkeit von M. P. in Deutschland vor? Auf die „VS – Vertraulich“ eingestufte Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Gab es dazu einen Austausch mit den polnischen Nachrichtendiensten, die die Ermittlungen im Fall M. P. maßgeblich vorangetrieben haben? Falls es einen solchen Austausch nicht gegeben haben sollte, warum nicht? Gab es förmliche oder informelle Anfragen, die abschlägig beschieden worden sind? Eine Beantwortung dieser Frage kann – selbst in eingestufter Form – nicht erfolgen , da hier die in besonders hohem Maße das Staatswohl berührt ist. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4299 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Ist der Bundesregierung und/oder den deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt, welchen konkreten Beitrag M. P. beim Aufbau der beiden Vereine geleistet hat – finanzieller, logistischer oder sonstiger Art? 5. Liegen der Bundesregierung und/oder den deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die beiden deutschen Vereine Deutsches Zentrum für Eurasische Studien und Europäisches Zentrum für Geopolitische Analysen Ableger des Anfang 2007 in Warschau errichteten Europejskie Centrum Analiz Geopolitycznych des polnischen Zentrums sind? Welche Beziehungen bestehen aus Sicht der deutschen Sicherheitsbehörden und der Bundesregierung zwischen den polnischen und deutschen Strukturen ? 6. Sind der Bundesregierung und/oder den Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Strukturen in Deutschland bekannt, an deren Aufbau M. P. mitgewirkt hat? Sind auch Strukturen außerhalb Deutschlands bekannt, die M. P. gemeinsam mit deutschen Staatsbürgern aufgebaut hat? Wenn ja, welche? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Auf die „VS – Vertraulich“ eingestufte Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 7. Waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen M.P. und anderen Spionen und inoffiziellen Stasi-Mitarbeitern Anlass für die deutschen Sicherheitsbehörden, sich intensiver mit dieser Struktur zu befassen (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_81900810/exklusiv-afdund -linke-im-zwielicht-der-russischen-agenda.html)? Auf die „VS – Vertraulich“ eingestufte Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Einschlägige Medienberichte im Sinne der Fragestellung fließen in die Bewertung und Maßnahmensteuerung der Sicherheitsbehörden mit ein. 8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen M. P. und aktiven politischen Funktionären im Europäischen Zentrum für Geopolitische Analysen hierzu vor (www.t-online.de/nachrichten/ deutschland/id_81900810/exklusiv-afd-und-linke-im-zwielicht-der-russischenagenda .html)? Auf die „VS – Vertraulich“ eingestufte Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme des M. P. an Wahlbeobachtermissionen in Südossetien, Abchasien, Transnistrien, in der Ostukraine , auf der Krim und in Russland? Sind sie nach Erkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung von der russischen Politik oder den russischen Diensten gesteuert? Die Bundesregierung erkennt die sogenannten Wahlen in den völkerrechtlich nicht anerkannten Gebieten nicht an. Die weitere Antwort auf diese Frage ist als Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4299 Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 10. Existieren Erkenntnisse darüber, wie viele deutsche Staatsbürger an solchen Missionen teilgenommen haben? Die Antwort auf diese Frage ist als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 11. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die russische Wahlbeobachtungsorganisation Commonwealth of the Independent States – Election Monitoring Organization (CIS-EMO)? Haben die Bundesregierung und/oder die deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass CIS-EMO vom russischen Staat bzw. russischen Nachrichtendiensten finanziert bzw. gesteuert wird? Die CIS-EMO führt nach eigenen Angaben als Nichtregierungsorganisation Wahl-beobachtungen durch. Die weitere Antwort auf diese Frage ist als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt. Zur Begründung hierfür wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Wie beurteilen die Bundesregierung und/oder die deutschen Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Verbindungen zwischen M. P. und deutschen Politikern? Bieten sie Anlass für eine Prüfung, ob die deutschen Mitglieder des Vereins einschließlich der Mandatsträger durch die Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden sollten? Über Kontakte im Sinne der Fragestellung ist der Bundesregierung nichts bekannt . 13. Für wie plausibel halten die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung die Berichte, dass M. P. das Deutsche Zentrum für Eurasische Studien bzw. einzelne Mitglieder finanziell unterstützt hat, und haben sie eigene Erkenntnisse dazu? Wie beurteilt das die Bundesregierung, und welche Erkenntnisse liegen darüber vor (www.sueddeutsche.de/politik/spionage-verdacht-afd-funktionaeresollen -verbindungen-zu-russischem-spion-haben-1.3630084)? Auf die „VS – Vertraulich“ eingestufte Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333