Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 10. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4319 19. Wahlperiode 12.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3989 – Flüchtlinge an deutschen Hochschulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Flüchtlinge, die sich in Deutschland für ein Studium interessieren, müssen in der Regel einen Sprachkurs belegen, um überhaupt als „studierfähig“ zu gelten . Der Spracheinstufungstest „onSET“ des TestDAF-Instituts hilft bei der Suche nach einem passenden Deutsch- oder Englischkurs. Eine weitere sprachliche und fachliche Vorbereitung für interessierte Flüchtlinge wird über das Programm „Integra – Integration von Flüchtlingen ins Fachstudium“ an deutschen Hochschulen und Studienkollegs ermöglicht. Dieses Programm ist Teil des umfassenden Maßnahmenpakets, welches das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) angesichts der hohen Flüchtlingszahlen in Deutschland Ende des Jahres 2015 aufgesetzt haben (vgl. www.daad.de/der-daad/fluechtlinge/infos/de/43153- fluechtlinge-an-hochschulen-so-engagiert-sich-der-daad/). Zu den weiteren Bausteinen des Maßnahmenpakets gehören 1. Kompetenz und Qualifikation erkennen; 2. Studierfähigkeit sicherstellen: Fachliche und sprachliche Vorbereitung; 3. Integration an den Hochschulen unterstützen. Für dieses Maßnahmenpaket wurden vom BMBF bis zum Jahr 2019 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. An den durch das DAAD geförderten Kursen können Flüchtlinge unabhängig von ihrem Aufenthaltstitel teilnehmen. Aus einem Prospekt des DAAD geht hervor, dass im Jahr 2016 nur 41 Prozent der Teilnehmer eine Aufenthaltserlaubnis hatten; zu 21 Prozent der Teilnehmer lagen hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus gar keine Angaben vor (vgl. www.daad.de/medien/der-aad/studie_ hochschulzugang_fluechtlinge.pdf). Darüber hinaus sind 81 Prozent aller Integra -Kursteilnehmer männlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4319 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Werden die Maßnahmenpakete des DAAD, insbesondere die Programme „onSET“ und „Integra“, über das Jahr 2018 hinaus fortgesetzt? 2. Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dem DAAD zur Verfügung gestellt werden? 3. Wie lange sollen die Maßnahmenpakete noch gefördert werden? Die Fragen 1 bis 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Maßnahmen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wurden in einer Größenordnung von 100 Mio. Euro über einen Zeitraum von vier Jahren angelegt, d. h. bis zum Ende des Wintersemesters 2019/2020. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht u. a. vor, die Förderung deutscher Hochschulen für geflüchtete Studierende fortzuführen. Über die künftige Ausrichtung der Maßnahmen soll im kommenden Jahr entschieden werden. 4. Aus welchem Grund dürfen Flüchtlinge an diesen Maßnahmenpaketen teilnehmen , obwohl deren Aufenthaltsstatus nicht geklärt ist? 5. Wie wird die Hochschulzulassung der Flüchtlinge überprüft? 6. Wie werden Abschlüsse aus Syrien in Deutschland anerkannt? 7. Wie wird die Echtheit dieser Abschlüsse überprüft? Die Fragen 4 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Zur Prüfung der Studienberechtigung werden die länderspezifischen Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz zugrunde gelegt. Demnach berechtigt der syrische Sekundarschulabschluss in Abhängigkeit von der Gesamtnote in der Regel zum direkten oder indirekten Hochschulzugang in Deutschland. Eine direkte oder indirekte Hochschulzugangsberechtigung ist eine Voraussetzung zur Teilnahme an den vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Maßnahmen . Die Überprüfung der Echtheit vorgelegter Dokumente erfolgt im Rahmen der Prüfung. Bei Uneindeutigkeiten kann auf die Verifizierungsexpertise der ZAB bzw. der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uniassist ) zurückgegriffen werden. Zudem kann mit Studierfähigkeitstests, wie dem Test für ausländische Studierende (TestAS), der auch bei anderen internationalen Studierenden eingesetzt wird, die Studierfähigkeit von Studieninteressenten aus dem Ausland individuell festgestellt werden. Die Nutzung von uni-assist bzw. des TestAS ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung als Angebot an die Hochschulen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 123 und 124 auf Bundestagsdrucksache 19/695 sowie 155 und 156 auf Bundestagsdrucksache 19/1126 des Abgeordneten Martin Sichert verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4319 8. Erhalten die Flüchtlinge, die an diesem Programm teilnehmen, staatliche Unterstützung , wie BAföG? 9. Wenn nein, wie werden die Flüchtlinge sonst bei der Bestreitung ihres Lebensunterhaltes unterstützt? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind grundsätzlich Ausbildungsgänge förderfähig, die auf einen berufsqualifizierenden Abschluss hinführen . Soweit Integra-Maßnahmen im Einzelfall nach der Vorkurseverordnung dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildungen darstellen, können Teilnehmer nach BAföG gefördert werden, wenn die sonstigen Förderungsvoraussetzungen vorliegen, wie insbesondere die persönliche Förderungsberechtigung gemäß § 8 BAföG. Diese knüpft grundsätzlich an den jeweiligen Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen , humanitären oder politischen Gründen nach dem Aufenthaltsgesetz an. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Förderlücke bei Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung bei Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung “, auf Bundestagsdrucksache 19/2459, verwiesen. 10. Was wurde angesichts der Tatsache, dass 81 Prozent der Teilnehmer männlich sind, getan, um auch geflüchtete Frauen für ein Studium zu interessieren ? Die Relation entspricht in etwa der Grundgesamtheit erwachsener Flüchtlinge mit einem Sekundarschulabschluss. Gleichwohl engagieren sich viele Hochschulen besonders bei der Integration geflüchteter Studentinnen. 11. Wie hoch ist die Abbruchsquote bei diesen Programmen? Aus den Sachstandsberichten der beteiligten Hochschulen zum Integra-Programm lassen sich nur Schätzungen über Kursabbrüche ableiten. Demnach erreichte im ersten Programmjahr 2016 (aktuellste verfügbare Zahl) lediglich etwa jeder achte Teilnehmer das jeweilige Kursziel nicht. Eine Auswertung, ob hierfür leistungsbezogene oder andere, beispielsweise aufenthaltsrechtliche Gründe ausschlaggebend waren, ist nicht möglich. 12. Wie viele Flüchtlinge konnten sich durch diese Programme in ein reguläres Studium einschreiben? Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) waren im Wintersemester 2017/2018 über 5 200 Flüchtlinge in einen regulären Studiengang an einer deutschen Hochschule immatrikuliert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4319 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Plant die Bundesregierung ein ähnliches Programm mit ähnlicher finanzieller Unterstützung, um auch deutschen Jugendlichen den Weg in ein Studium zu ebnen? 14. Warum werden keine Vorkurse für deutsche Staatsbürger angeboten, um deren Studierfähigkeit zu verbessern? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Zur Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Studium werden aus Mitteln des Bund-Länder-Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre) eine Vielzahl an Maßnahmen gefördert, die dazu beitragen, dass Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen und Studienabbrüche vermieden werden. Insgesamt stellt der Bund zwischen 2010 und 2020 zwei Mrd. Euro im Qualitätspakt Lehre zur Verfügung; die Länder stellen die Gesamtfinanzierung sicher. Zu den vielfältigen Maßnahmen zählen Brückenund Vorkurse, in denen beispielsweise Mathematikkompetenzen zugeschnitten auf ein konkretes Studienfach vermittelt werden, sowie Tutoren- und Mentoren- Programme zur besseren Beratung und Begleitung während des Studiums. Auch helfen beispielsweise studentische Botschafterinnen und Botschafter Schülerinnen und Schülern dabei, sich für das jeweils passende Studienfach zu entscheiden. Die Maßnahmen stehen allen Studierenden offen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333