Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Januar 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/433 19. Wahlperiode 15.01.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/245 – Deutsche Unterstützung einer militärischen Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten zur Bekämpfung unerwünschter Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Initiative der deutschen und der französischen Regierung wollen die G5- Sahel-Staaten Mauretanien, Mali, Niger, Burkina Faso und Tschad eine Ausbildungsstätte für Führungskräfte der inneren Sicherheit („une école a vocation régionale pour la formation des personnels d’encadrement de la sécurité intéreure ) einrichten (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 9). Sie soll mit Unterstützung der Europäischen Union eine „gemeinsame Einsatztruppe “ von Militär, Gendarmerie und Polizei der G5-Sahel-Staaten („Force Conjointe“) ausbilden, um die Migration über die Landgrenzen in Richtung Libyen und die Europäische Union zu verhindern (siehe dazu auch „Options paper for CSDP support to the G5 Sahel Joint Force“, http://gleft.de/1Zw). Die „gemeinsame Einsatztruppe“ soll „Aktivitäten von Schleusern und Menschenhändlern erschweren“ und durch „Stärkung der Staatlichkeit im Operationsgebiet“ auch die Bedingungen zur Rückkehr von Flüchtlingen aus der Region ermöglichen (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 5). Die bisherigen Planungen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ sehen eine Truppenstärke von 5 000 Personen vor, hinzu kommen 450 Personen für Hauptquartier und Logistik (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3). Die „gemeinsame Einsatztruppe“ wird von den EU-Missionen EUTM (EU Capacity Building Mission) Mali, EUCAP (European Union Training Mission) Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger unterstützt. Die EU-Missionen in Mali, Niger und Libyen erhalten hierbei Hilfe von der Polizeiagentur sowie der Grenzagentur der Europäischen Union (http://gleft.de/1Zv). Das „allgemeine Hauptquartier“ der „gemeinsamen Einsatztruppe“ liegt im zentralmalischen Sévaré. Für die militärische Leitung ist ein gemeinsamer Befehlshaber sowie ein „Integrated Coordination Hub“ geplant (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017). Das Einsatzgebiet soll in der ersten Phase die Grenzgebiete Mali/Mauretanien, Mali/Burkina Faso/Niger , Niger/Tschad umfassen und könnte später ausgeweitet werden (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3). Als „Operationsgebiet“ sind Korridore von jeweils 50 km zu jeder Seite der Grenze in den Grenzregionen vorgesehen. Unter dem Namen „HAW BI” haben mehrere Hundert Soldaten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/433 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode aus Mali, Niger und Burkina Faso eine erste Mission gestartet („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017). Insgesamt gehen die G5-Sahel-Staaten von einem Gesamtbedarf von 423 Mio. Euro für die „gemeinsame Einsatztruppe“ aus. Diese wird von der Europäischen Union mit 50 Mio. Euro aus Mitteln der Friedensfazilität für Afrika finanziert (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 1). Auch die Vereinigten Staaten von Amerika haben Medienberichten zufolge 60 Mio. US- Dollar zugesagt („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017). Allerdings macht die US-Regierung zur Bedingung , dass es keine Mission der Vereinten Nationen in der Sahel-Region geben soll („France seeks UN funding to fight terror, smuggling in Africa’s Sahel “, AFP vom 30. Oktober 2017). Zuvor hatte der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) vier Optionen für eine Unterstützung dargelegt. Weitere bilaterale Unterstützung für die „gemeinsame Einsatztruppe“ haben die Regierungen Deutschlands und Frankreichs angekündigt (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 2). Zur „Schleuserbekämpfung sowie der Schaffung von Erwerbsalternativen zum Migrationsgeschäft“ hat die Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative beschaffte Ausrüstungshilfe (Pick-ups, Motorräder) an den nigrischen Verteidigungsminister und an den Innenminister in Niamey übergeben. Eine Auslieferung von Lastkraftwagen soll nach laufender Planung im Jahre 2017 beginnen und Ende März 2018 abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 7). Frankreich liefert Hangars für ebenfalls von Frankreich im Jahr 2019 bereitgestellte Hubschrauber, ein Stationierungskonzept liegt hierzu jedoch nicht vor. Im Niger hat Frankreich außerdem fünf Drohnen vom Typ „Reaper“ stationiert (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 2). Die weitere Ausgestaltung von Maßnahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ wurde am 19. September 2017 auf einer „Conference in support of G5 Force Conjointe“ in Berlin beraten (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/45). Zu den Teilnehmenden gehörten Vertreter der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der G5-Sahel-Staaten, einzelne EU-Mitgliedstaaten sowie aus „weiteren interessierten Nationen“. Für den 14. Dezember 2017 ist in Brüssel eine „G5-Sahel Force Conjointe-Geberkonferenz“ geplant. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Gruppe der fünf Sahel-Kernstaaten (Sahel-G5) Burkina Faso, Mali, Mauretanien , Niger und Tschad hat Anfang 2017 aus eigener Initiative heraus die Gründung einer „gemeinsamen Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) beschlossen. Über Ziel und Einsatzgebiet entscheiden die Mitglieder der Sahel-G5 als souveräne Staaten. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist das Ziel der Mission die Zusammenarbeit im Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Einsatzgebiet sind die gemeinsamen Grenzgebiete zwischen Mauretanien und Mali, Burkina Faso und Niger, sowie Niger und Tschad. Ein Einsatz zur „Bekämpfung unerwünschter Migration“ oder mit Blick auf Libyen ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vorgesehen. Libyen ist kein Mitglied der Sahel -G5 und dessen Grenzgebiet nicht Teil des Einsatzgebietes der „gemeinsamen Einsatztruppe“. Die „gemeinsame Einsatztruppe“ befindet sich nach wie vor im Aufbau. Weder für die Truppe selbst noch für die internationale Unterstützung sind die Planungen abgeschlossen; hierzu erfolgt ein regelmäßiger Austausch zwischen den G5-Staaten und der Gebergemeinschaft. Dementsprechend ist auch die genaue Einbettung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/433 bestehender und bilateraler Unterstützung, sowie die Rolle der von den Fragestellern eingangs erwähnten Ausbildungsstelle, noch nicht abschließend festgelegt. 1. Welche weiteren Anfragen hat die Afrikanische Union nach Kenntnis der Bundesregierung nach Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487 hinsichtlich der „gemeinsamen Einsatztruppe“ an die Europäische Union gerichtet? Die Afrikanische Union hat nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13487 keine weitere Anfrage an die Europäische Union zur Unterstützung der „gemeinsamen Einsatztruppe “ gerichtet. 2. Welche Maßnahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung am 19. September 2017 auf einer „Conference in support of G5 Force Conjointe“ in Berlin beraten oder beschlossen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Uwe Kekeritz auf Bundestagsdrucksache 19/45)? Im Rahmen der Konferenz am 19. September 2017 wurden keine konkreten Maßnahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ beschlossen. Die Konferenz diente der Präsentation, Information und Bedarfsvorstellung der „gemeinsamen Einsatztruppe “. Es erfolgten keine finanziellen oder materiellen Unterstützungszusagen. Beschlossen wurde die Vorbereitung und Durchführung einer Sahel-Konferenz in Brüssel; diese war ursprünglich für den 14. Dezember 2017 vorgesehen und wurde aus terminlichen Gründen voraussichtlich auf das erste Quartal 2018 verschoben . a) Welche Vertreter der Vereinten Nationen und der Europäischen Union haben an der Konferenz teilgenommen? Die Vereinten Nationen waren durch die Hauptabteilung für Friedenssicherungseinsätze (Department of Peacekeeping Operations) vertreten, die Europäische Union durch den stellvertretenden Generalsekretär des Europäischen Auswärtigen Dienstes mit drei Mitarbeitern sowie den EU Sahel-Sonderbeauftragten. b) Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie „weiteren interessierten Nationen “ waren eingeladen und vertreten? EU-Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich , Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien , Spanien, Tschechien, Ungarn. Interessierte Staaten: Japan, Kanada, Norwegen , Vereinigte Staaten von Amerika. 3. Welche Teilnehmenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die am 14. Dezember 2017 in Brüssel geplante „G5 Sahel Force Conjointe-Geberkonferenz “ eingeladen, und welche waren schließlich vertreten? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/433 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche „Unterstützungsmöglichkeiten durch die Internationale Gemeinschaft “ wurden auf der Konferenz beschlossen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die für den 14. Dezember 2017 in Brüssel geplante Sahel-Konferenz wurde auf einen bisher noch nicht festgelegten Zeitpunkt voraussichtlich im ersten Quartal 2018 verschoben. 5. Welche neueren Mittelzusagen von welchen Gebern sind der Bundesregierung zur Finanzierung des Gesamtbedarfs von 423 Mio. Euro für die „gemeinsame Einsatztruppe“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 1)? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen lediglich unverbindliche Ankündigungen . Konkrete Mittelzusagen sollen im Rahmen der Sahel-Konferenz voraussichtlich im ersten Quartal 2018 erfolgen. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „gemeinsame Einsatztruppe“ von der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterstützt wird? b) Inwiefern trifft es zu, dass die USA 60 Mio. US-Dollar zugesagt haben, hieran aber die Bedingung knüpften, dass es keine Mission der Vereinten Nationen in der Sahel-Region geben soll („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017)? Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelte es sich bei der angekündigten Mittelzusage der Vereinigten Staaten von Amerika in Höhe von 60 Mio. US-Dollar um eine direkte Unterstützungsleistung für die „gemeinsame Einsatztruppe“ der G5. Über Bedingungen für diese Unterstützung ist der Bundesregierung nichts bekannt. 6. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, auf welche Weise die „gemeinsame Einsatztruppe“ von den Vereinten Nationen unterstützt werden sollte? Deutschland setzt sich, gemeinsam mit Frankreich und im EU-Rahmen, für eine koordinierte internationale Unterstützung der „gemeinsamen Einsatztruppe“ ein. Die Resolution 2391 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 8. Dezember 2017 ermöglicht die Unterstützung der „gemeinsamen Einsatztruppe“ über die „Multidimensionale Integrierte Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (MINUSMA) im Rahmen des bestehenden Mandats und gegen Erstattung der Kosten. Außerdem werden die Vereinten Nationen zusammen mit anderen internationalen Partnern bestärkt, die G5-Einsatztruppe bei der Umsetzung eines Rahmenwerks zu unterstützen, das die Einhaltung von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht sicherstellt („Compliance Framework“). 7. Welche (zunächst vier) Optionen hat der VN-Generalsekretär nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Unterstützung der „gemeinsamen Einsatztruppe “ dargelegt („France seeks UN funding to fight terror, smuggling in Africa's Sahel“, AFP vom 30. Oktober 2017)? Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in seinem Bericht über die „gemeinsame Einsatztruppe“ der G5-Sahelstaaten vom 16. Oktober 2017 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/433 (S/2017/869) vier Unterstützungsoptionen skizziert, die der VN-Sicherheitsrat mandatieren könnte: 1) umfassendes Unterstützungspaket (unter anderem medizinische Evakuierung, Versorgung, Infrastruktur und Informationstechnologie) für alle Kontingente im gesamten Einsatzgebiet; 2) reduziertes Paket, geographisch auf einen Teil des Einsatzgebiets beschränkt; 3) Anpassung des Mandats und Budgets von MINUSMA zur Unterstützung für alle G5-Kontingente der „gemeinsamen Einsatztruppe“ auf malischem Staatsgebiet , vor allem Logistik und Versorgung; 4) Unterstützung durch MINUSMA im Rahmen des bestehenden Mandats, ausschließlich für malisches Kontingent. a) Wo könnte sich ein VN-Büro für die Sahel-Region nach gegenwärtigem Stand befinden, bzw. was hat der VN-Generalsekretär hierzu zur Diskussion gestellt? Das im Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 16. Oktober 2017 (S/2017/869) erwähnte Unterstützungsbüro für die G5 wäre für die Umsetzung der oben genannten Optionen 1 und 2 erforderlich. Dabei würde es sich allerdings um eine neue Struktur zur logistischen Unterstützung handeln; Details wurden im oben genannten Bericht nicht näher ausgeführt. Bislang gibt es in Dakar, Senegal, seit 2002 ein Büro der Vereinten Nationen für Westafrika („United Nations Office for West Africa“, UNOWA), das im Januar 2017 mit dem Büro des Sondergesandten für den Sahel („Office of the Special Envoy for the Sahel“, OSES) zum Büro der Vereinten Nationen für Westafrika und den Sahel („United Nations Office for West Africa and the Sahel“, UNO- WAS) zusammengeschlossen wurde. b) Welche Ressourcen der VN-Mission in Mali könnten nach gegenwärtigem Stand genutzt werden? Die Resolution 2364 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 29. Juni 2017, die das Mandat der „Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali“ (MINUSMA) bis 30. Juni 2018 verlängert, sieht Kooperation und Informationsaustausch mit der „gemeinsamen Einsatztruppe “ der G5-Sahel im Rahmen des bestehenden Mandats vor. Mit Resolution 2391 (2017) ermöglicht der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dass MI- NUSMA Unterstützung in den Bereichen Logistik und Versorgung (medizinische Evakuierung, Treibstoff/Wasser/Nahrungsmittel, Pionierarbeiten) auf malischem Territorium gegen Kostenerstattung leistet, sofern dies nicht die Kapazität von MINUSMA zur vollen Mandatserfüllung einschränkt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/433 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Was ist der Bundesregierung über eine Mission „HAW BI” mit mehreren Hundert Soldaten bekannt („G5 Sahel launches military operation in African scrublands“, Reuters vom 2. November 2017)? a) In welchen Regionen findet diese Mission statt, wer nimmt daran teil, und was ist der Einsatzzweck? Die Fragen 8 und 8a werden gemeinsam beantwortet. Die „gemeinsame Einsatztruppe“ der G5 führte nach Kenntnis der Bundesregierung Ende Oktober 2017 die erste gemeinsame Operation „HAW BI“ im Dreiländereck Mali – Burkina Faso – Niger durch. Der Zweck war eine gemeinsame Patrouille unter Beteiligung von Einheiten der genannten drei Länder sowie der französischen Mission „Barkhane“. b) Inwiefern soll „HAW BI“ auch humanitäre Hilfe leisten? Zu diesem Aspekt liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. c) Auf welche Weise werden Operationen der Mission von Deutschland, Frankreich oder den USA unterstützt? Deutschland unterstützt die Operationen der “gemeinsamen Einsatztruppe“ nicht mit militärischen Kräften. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 8a verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung über eine geplante Ausweitung des Einsatzgebietes der „gemeinsamen Einsatztruppe“ bekannt, die in der ersten Phase die Grenzgebiete Mali/Mauretanien, Mali/Burkina Faso/Niger, Niger/Tschad umfassen sollte (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3)? Entscheidungen bezüglich des Einsatzgebietes der „gemeinsamen Einsatztruppe“ obliegen den G5-Staaten. Der Bundesregierung liegen über das Einsatzgebiet der Truppe keine Erkenntnisse vor, die über ihre Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13487 hinausgingen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Mit welchen Maßnahmen zur „Stärkung der Staatlichkeit im Operationsgebiet “ soll die „gemeinsame Einsatztruppe“ nach Kenntnis der Bundesregierung die Bedingungen zur Rückkehr von Flüchtlingen aus der Region verbessern (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 5)? Ziel der „gemeinsamen Einsatztruppe“ ist es, durch den Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus zu mehr Sicherheit in den Grenzregionen beizutragen und so auch staatliche Verwaltung und die Erbringung von staatlichen Dienstleistungen sowie den Zugang zu humanitärer Hilfe zu ermöglichen. 11. Wo befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der „Integrated Coordination Hub“ der „gemeinsamen Einsatztruppe“, und inwiefern unterscheidet sich dieser vom „allgemeinen Hauptquartier“ im zentralmalischen Sévaré (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017)? Die Einrichtung eines „Integrated Coordination Hub“ wurde am 12. Dezember 2017 im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der EU in Brüssel beschlossen . Der „Integrated Coordination Hub“ wird innerhalb des EU-Militärstabs im Europäischen Auswärtigen Dienst in Brüssel eingerichtet und dient der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/433 Koordinierung der bilateralen Unterstützungsbeiträge für die „gemeinsamen Einsatztruppe “ der G5. Das militärische Hauptquartier der „gemeinsamen Einsatztruppe “ in Sévaré, Mali, ist hingegen die Kommandozentrale, aus der die „gemeinsame Einsatztruppe“ durch den Kommandeur und seinen Stab geführt wird. 12. Inwiefern trifft es wie von der Bundesregierung berichtet zu, dass sich in der „gemeinsamen Einsatztruppe“ tatsächlich Soldatinnen, Polizistinnen und Gendarminnen aus den beteiligten fünf Ländern tätig sind, und welche Zahlen oder Größenordnungen sind ihr hierzu bekannt (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 3)? Bezüglich der geplanten Stärke der „gemeinsamen Einsatztruppe“ wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13487 verwiesen. Über die aktuelle Ausstattung der im Aufbau befindlichen „gemeinsamen Einsatztruppe“ liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 13. Auf welche Weise werden die „gemeinsame Einsatztruppe“ bzw. die sie unterstützenden EU-Missionen EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger von der Polizeiagentur Europol sowie der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex unterstützt (http://gleft.de/1Zv)? Über eine Zusammenarbeit der „gemeinsamen Einsatztruppe“ mit Europol oder Frontex hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Die Missionen EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali pflegen einen Informationsaustausch mit Frontex, insbesondere zu Entwicklungen in den Grenzregionen, und mit Europol hinsichtlich situationsbedingter Lageberichte. 14. Wann soll die im Rahmen von EUCAP Sahel Mali in Bamako geplante „Regionale Koordinierungszelle“ (Regional Coordination Cell – RCC) nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Arbeit aufnehmen, und wer arbeitet dort mit (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 13)? Die „Regionale Koordinierungszelle“ ist im Rahmen der Regionalisierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union (GSVP) im Sahel vorgesehen und wurde im Sommer 2017 in Bamako eingerichtet . Sie ist administrativ in die Mission EUCAP Sahel Mali eingegliedert. Die „Regionale Koordinierungszelle“ dient der besseren Koordinierung der Arbeit der GSVP-Missionen im Sahel. In ihr arbeiten Sicherheits- und Verteidigungsexperten der Europäischen Union. 15. Welche Synergien für die „gemeinsame Einsatztruppe“ erwartet die Bundesregierung durch Anstrengungen, die sie zum Grenzmanagement in der ECOWAS-Region (ECOWAS: Economic Community of West African States ) unterstützt („Integriertes Management von Grenzräumen in Burkina Faso“, „Grenzmanagement in Afrika“, „Polizeiprogramm Afrika“; siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/28), und wo werden entsprechende Maßnahmen koordiniert? Die von der Bundesregierung finanzierten und durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzten Vorhaben „Unterstützung des Grenzprogramms der Afrikanischen Union“, „Integriertes Grenzmanagement Burkina Faso“ und das „Polizeiprogramm Afrika“ dienen in erster Linie der Gewährleis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/433 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode tung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Terrorismus und der organisierten Kriminalität. Hierdurch können vor allem in den Grenzgebieten zwischen Mali, Burkina Faso und Niger auch Synergien für die „gemeinsame Einsatztruppe“ der G5-Sahel-Staaten entstehen. Auf multilateraler Ebene findet eine Koordinierung durch Treffen im Rahmen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union (etwa in der Ratsarbeitsgruppe „Afrika “ (COAFR)), der Afrikanischen Union und der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) unter Beteiligung der deutschen Ständigen Vertretungen in New York und Brüssel sowie den zuständigen deutschen Botschaften statt. Auf Ebene der G5-Sahel-Staaten erfolgt die Koordinierung in nationalen Gremien, ebenfalls unter Beteiligung der jeweils zuständigen deutschen Botschaften. Die Koordinierung des Engagements der Bundesregierung findet im Rahmen der „Sahel Task Force“ unter der Federführung des Auswärtigen Amtes mit Einbindung der zuständigen Bundesministerien statt. 16. Welche Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit von Gemeinschaften, Friedensbildung und Reintegration der Angehörigen von Milizen werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Tschad-Becken bzw. in den G5-Staaten durchgeführt, und worin besteht die deutsche Beteiligung (http://gleft.de/1Zu)? Die Bundesregierung fördert in den Jahren 2017 und 2018 mit rund sechs Mio. Euro das regionale Stabilisierungsvorhaben für die Tschadseeregion des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP). Ziel des Vorhabens ist die Unterstützung politischer Prozesse auf regionaler Ebene, sowie die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen den Tschadsee-Anrainerstaaten Kamerun , Niger, Nigeria und Tschad. In einer ersten Phase des Projekts steht die Entwicklung einer regionalen Stabilisierungsstrategie im Vordergrund, die mit den relevanten Akteuren auf nationaler und kommunaler Ebene der Administration , internationalen Partnern und der Zivilgesellschaft erarbeitet wird. Maßnahmen zur Flankierung der Stabilisierungsstrategie finden in den Bereichen Mediation und Versöhnung, Unterstützung lokaler Verwaltungsstrukturen, Deradikalisierung , Stärkung der Sicherheit in Gemeinden und Unterstützung bei der Reintegration von ehemaligen Boko-Haram-Kämpfern und anderen ehemaligen Milizen statt. Darüber hinaus förderte die Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 mit rund 1,2 Mio. Euro ein UNDP-Vorhaben zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Norden Malis. Ziel des Vorhabens war der Kapazitätsaufbau im Rechtswesen sowie die Verbesserung des Zugangs zu juristischen Dienstleistungen. Hinsichtlich weiterer Maßnahmen des UNDP zur Stärkung der Sicherheit von Gemeinschaften, Friedensbildung und Reintegration der Angehörigen von Milizen im Tschad-Becken beziehungsweise in den G5-Staaten wird auf die von UNDP zur Verfügung gestellten Informationen verwiesen (www.africa.undp.org/ content/rba/en/home/about-us/country_programme_documents.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/433 17. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Lieferungen von Hangars und Hubschraubern aus Frankreich nach Niger bekannt, und inwiefern existiert hierzu mittlerweile ein Stationierungskonzept (Bundestagsdrucksache 18/13067, Antwort zu Frage 2). Derzeitige Planungen sehen die deutsche Finanzierung von Hangars für die von Frankreich im Jahr 2019 bereitzustellenden Hubschrauber vor. Details der Umsetzung werden in Absprache mit Frankreich und Niger erarbeitet. 18. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Rahmen der „gemeinsamen Einsatztruppe“ die im Niger stationierten fünf französischen Drohnen vom Typ „Reaper“ eingesetzt werden sollen? Die Bundesregierung nimmt zum Einsatz der französischen Streitkräfte keine Stellung. 19. Mit welchen Maßnahmen und „landesweiten dezentralisierten Aktivitäten“ will die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Mission „EUCAP Sahel Niger“ ausbauen und die Regierung des Niger gegen „Migrantenschmuggel “ unterstützen (Kommissionsdokument COM(2017) 669 final vom 15. November 2017)? Die Mission EUCAP Sahel Niger unterstützt die nigrischen Sicherheitsbehörden durch Ausbildung und Beratung. Hierzu unternimmt sie auch Erkundungsmissionen außerhalb Niameys zur Ausbildung und Bedarfsfeststellung der lokalen Sicherheitsbehörden sowie zur Beobachtung irregulärer Migrationsströme. Eine Ausweitung des Mandats steht derzeit nicht an. Die nächste Strategische Überprüfung der Mission ist für März 2018 vorgesehen. 20. Welche nigrischen Sicherheitsbehörden und Militärs werden dabei unterstützt ? Die Mission EUCAP Sahel Niger unterstützt die nigrische Polizei, Gendarmerie und Nationalgarde durch Ausbildung und Beratung bei der Bekämpfung von Terrorismus , organisierter Kriminalität und Menschenschmuggel. Diese Maßnahmen sollen auch in Abstimmung mit den nigrischen Streitkräften zur Verbesserung der Kontrolle des Territoriums Nigers beitragen. 21. Wann und wo in Bamako sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die zwei neuen Lehrgänge der EU-Militärmission EUTM Mali für Offiziere der Militärs aus G5-Sahel-Staaten stattfinden (Bundestagsdrucksache 18/13487, Antwort zu Frage 7)? Vom 25. September bis 5. Oktober 2017 führte EUTM Mali einen Lehrgang für Stabsoffiziere der „gemeinsamen Einsatztruppe“ der G5-Sahel Staaten in Bamako (Mali) durch. Ein weiterer geplanter Lehrgang für Offiziere der G5-Sahel Staaten war für den Zeitraum vom 4. bis 15. Dezember 2017 geplant, musste aber verschoben werden. Derzeit ist eine Durchführung voraussichtlich im März 2018 geplant. Der Durchführungsort steht noch nicht fest. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/433 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Was ist der Bundesregierung über den Hintergrund eines Vorschlages des EU-Anti-Terrorismuskoordinators bekannt, der nach Kenntnis der Fragesteller anregt, ähnlich der Projekte VENNLIG und HAMAH auch einen zivilmilitärischen Informationsaustausch in Libyen und der Sahel-Region anregt? Der Bundesregierung ist ein entsprechender Vorschlag des EU-Anti-Terrorismuskoordinators im Zusammenhang mit seinen Überlegungen zur Verbesserung des Informationsaustauschs im Bereich der Terrorismusbekämpfung bekannt, verbunden mit der Anregung, dass Interpol seine Überlegungen hierzu konkretisieren könnte. Der Hintergrund des Vorschlags des EU-Anti-Terrorismuskoordinators ist der Bundesregierung nicht bekannt. 23. Hinsichtlich welcher Fragestellung wurde die „gemeinsame Einsatztruppe“ nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf dem Treffen der Innenminister der G6-Staaten in Sevilla behandelt, und welche Initiativen bzw. Vorschläge wurden behandelt (http://gleft.de/1Zx)? Bei dem Treffen der Innenminister der G6-Staaten in Sevilla am 15. und 16. Oktober 2017 wurden allgemeine Fragen der Zusammenarbeit im Bereich der Migration besprochen. Die „gemeinsame Einsatztruppe“ wurde bei dem Treffen nicht behandelt. 24. Was ist der Bundesregierung über Pläne der französischen Regierung bekannt , im Niger und Tschad „Asylbüros“ zu eröffnen, und welche Aufgaben sollen diese Einrichtungen übernehmen („Sind keine Aushilfskräfte der EU“, tagesschau.de vom 17. Oktober 2017)? 25. An welchen Orten sollen die Einrichtungen entstehen, und mit welchen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten sollen diese zusammenarbeiten? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Im November 2017 fand nach Kenntnis der Bundesregierung eine Reise des Office Français de Protection des Réfugiés et Apatrides (Französisches Büro für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen / OFPRA) nach Niger statt, um gemeinsam mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) persönliche Anhörungen mit (von diesen voridentifizierten) Personen durchzuführen, die für eine Umsiedlung nach Frankreich infrage kommen. Eine ähnliche Mission Frankreichs hat im Oktober 2017 im Tschad stattgefunden. Bis Oktober 2019 sollen auf diese Weise insgesamt 3 000 besonders vulnerable Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz aus Afrika in Frankreich neuangesiedelt werden. Dies soll nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere Personen , die in Niger und Tschad Zuflucht gefunden haben sowie zuvor aus Libyen in Sicherheit gebrachten Personen betreffen, die für eine Umsiedlung infrage kommen. Eine mögliche zukünftige Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten ist derzeit noch offen. Inwieweit diese Pläne in eine verstärkte Präsenz Frankreichs vor Ort münden werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333