Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4330 19. Wahlperiode 13.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4034 – Trockenheit der Wälder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die seit Monaten anhaltende Trockenheit hat zu vielen Waldbränden und extremen Wasserdefiziten in der Natur geführt. Die aktuelle Lage in der Land- und Forstwirtschaft ist von Trockenheit, hohen Wasserdefiziten, Dürreschäden, Schädlingsbefall und Bränden gekennzeichnet. Die höchsten Waldbrandwarnstufen sind mittlerweile erreicht und massive Verbreitung von Schädlingen findet nun in geschwächten Waldbeständen statt. Das Aufeinanderfolgen von Stürmen , Niederschlagsextremen und Trockenheit in einer Wirtschaftsperiode bereitet allen Land- und Forstwirten viele Sorgen und nimmt zunehmend existenzbedrohende Züge an. Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ideellen Verluste in den Waldgebieten durch die aktuellen Extremwetterereignisse muss die Bundesregierung sofort anerkennen und darf diese langfristig nicht aus den Augen verlieren. Langfristig müssen Regelungen zur Vermeidung von Waldbränden entwickelt werden. Eine verbesserte Aufklärungsarbeit in den Bereichen öffentliche Waldnutzung und Waldbetretung muss stattfinden. Auch der Grundwasserspiegel wird durch die massiven Wasserdefizite beeinflusst . Die Bevölkerung kann nur noch begrenzt auf vorhandene Wasserreserven zurückgreifen (www.bbv-net.de/Lokales/Bocholt/Trockenheit-in-Bocholt-Wirddas -Grundwasser-bald-knapp-151074.html; www.ndr.de/nachrichten/schleswigholstein /Das-Wasser-wird-knapper-fuer-Mensch-und-Tier,hitze270.html). 1. Welcher Schadenumfang ist nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung durch Sturm, Schädlingsbefall, Dürre und Waldbrand jeweils in der Land- und Forstwirtschaft entstanden, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Aufwand der Schadensbekämpfung und -vermeidung durch o. g. Ereignisse ein, auf welche Grundlage stützt sie sich dabei, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Im Bereich der Landwirtschaft beträgt der bundesweite Schaden in existenzgefährdeten Betrieben nach Schätzungen der Länder aktuell rd. 770 Mio. Euro. Der Gesamtschaden in allen Betrieben liegt deutlich höher. Aufgrund des Erntebe- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4330 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode richts und der Schadensmeldungen der Länder wurde die extreme Trockenheit dieses Jahres als außergewöhnliches Witterungsereignis nationalen Ausmaßes eingestuft. Auf dieser Basis beteiligt sich der Bund mit Hilfen in Höhe von voraussichtlich bis zu 170 Mio. Euro an Hilfen der Länder. Dadurch steht einschließlich der Ländermittel ein Gesamtvolumen von voraussichtlich bis zu 340 Mio. Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen ausschließlich Betrieben helfen, deren Existenz durch die Dürre gefährdet ist. Auch die ökonomischen Schäden für die Forstwirtschaft in Deutschland sind bereits jetzt gravierend, allerdings sind sie noch nicht vollumfänglich abzuschätzen. Die Sturmschäden seit August 2017 summieren sich auf über 17,3 Mio. m³ Sturmholz . Aus einer ersten Umfrage bei den Ländern und einer überschlägigen Schätzung des Thünen Instituts werden die Schäden im Wald durch vertrocknete Aufforstungen und Kulturen auf 758 Mio. Euro geschätzt (Stand: August 2018). Die Zuwachsverluste und Schäden durch Insektenfraß hängen stark von der kommenden Entwicklung der Witterung ab und lassen sich derzeit noch nicht mit ausreichender Sicherheit beziffern. Eine belastbare Schätzung der Schäden in Wald- und Forstwirtschaft ist vor Beginn der nächsten Vegetationsperiode nicht möglich. Die Waldbrandstatistik des Bundes wird im Juni des Folgejahres zusammengetragen . Daher liegen hierzu keine Aussagen vor. Aus Pressemeldungen und ersten Berichten der Länder ist abzuschätzen, dass überdurchschnittlich viele Brände und eine überdurchschnittlich große Brandfläche entstanden sind. 2. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung im Hinblick auf zukünftige klimatische Veränderungen Brände in Wirtschaftswäldern , Schädlingsbefall von Wirtschaftswäldern aufgrund anhaltender Trockenheit , Brandgefahr auf Äckern und in Wäldern, und Sturm- und Orkanschäden verhindern? Ein wichtiger Ansatz zur Stabilisierung und Vitalisierung der Bestände ist der Waldumbau zu klimaangepassten Mischwäldern mit überwiegend heimischen Baumarten. Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (2008) und der Fortschreibung in 2015 wurden für den Bereich Wald und Forstwirtschaft folgende Handlungsmöglichkeiten identifiziert, die zur Stabilisierung und Vitalisierung der Waldbestände und zur Erhaltung ihrer Funktionen beitragen können: Aufbau von Mischbeständen, Förderung des Waldumbaus, Umbau gefährdeter Fichtenbestände, Erhaltung forstgenetischer Ressourcen, Sicherung des Humusvorrats in forstlichen Böden sowie forstliche Information zum Thema Anpassung . Die Bundesregierung hat sich festgelegt, bis zum Jahr 2050 eine weitgehende Treibhausgasneutralität zu erreichen, um dazu beizutragen, dass die globale Erwärmung auf unter 2° Celsius und möglichst auf unter 1,5° Celsius zu begrenzen. Hierbei kommt dem Wald eine zentrale Bedeutung als Senke für CO2 zu. Maßnahmen zur Verhinderung der o. g. Schäden sind zudem die folgenden Klimaschutzmaßnahmen , die im Rahmen der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit des Bundes sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiterentwickelt werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4330 Bei der energetischen Holzverwendung ist anzustreben, dass diese, wo möglich und sinnvoll, auf nicht weiter stofflich verwendbares Rest- und Altholz konzentriert ist oder am Ende einer Nutzungskaskade steht sowie nicht zu Lasten der Senkenfunktion der Wälder geht. Dies vermindert CO2-Emissionen und trägt damit zur Schadensvermeidung bei. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) werden mit Bundesmitteln Maßnahmen zum Waldumbau gefördert, die auch den Klimawandel berücksichtigen sollen. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf die Anpassung der Wälder durch den Anbau von klimatoleranten Baumarten sowie auf die Herstellung einer klimaangepassten Baumartenmischung ab. Mit dem Waldklimafonds werden gezielt Pilotprojekte, Forschungs- und Kommunikationsmaßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel gefördert. 3. Hält die Bundesregierung ein absolutes Betretungsverbot während extremer Trockenperioden für sinnvoll und effektiv? Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist grundsätzlich gestattet. Die Länder können das Betreten des Waldes jedoch aus Forstschutzgründen oder zum Schutze der Waldbesucher sperren (§ 14 Absatz 2 des Bundeswaldgesetzes). Die Bundesregierung hält die Länderzuständigkeit für sachgerecht und sinnvoll. Die Länder wägen die Aspekte sowie die örtlichen und regionalen waldbaulichen Verhältnisse bei Ihren Entscheidungen gegeneinander ab. 4. Wird die Bundesregierung eine intensivere Aufklärungsarbeit zum Thema Waldbrand betreiben? 5. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über die Verbotsregelungen zum Rauchen im Wald sowie zum Entzünden von Lagerfeuern im Wald, und hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Verbotsregelung für erforderlich ? Falls ja, welchen Zeitraum sollte eine Verbotsregelung aus Sicht der Bundesregierung erfassen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres gibt die zuständige Landesbehörde täglich die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen im Internet bekannt . Auch die örtliche Feuerwehr und der Deutsche Wetterdienst geben Auskunft . Ausgerufen werden die Waldbrandstufen in der Regel für einen gesamten Landkreis. Es gibt fünf Waldbrandstufen. Die Waldbrandstufen 1 bis 5 stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar. Sie sollen die Bevölkerung für die Gefahr sensibilisieren und sind als Empfehlung zum Schutz von Wald, Mensch und Umwelt zu verstehen. Grundlegende Verbote wie etwa im Wald während der Waldbrandsaison zu rauchen , ein Feuer zu entfachen oder Waldwege mit dem Auto zu befahren, bestehen unabhängig von der geltenden Waldbrandstufe. Die Bundesregierung hält die Länderzuständigkeit für sachgerecht und sinnvoll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4330 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Minimierung und Eindämmung wirtschaftlicher und ideeller Schäden in heimischen Wäldern und ganzen Waldgebieten? Alle Maßnahmen der Klimaschutzpolitik und zur Begrenzung der globalen Erwärmung kommen auch dem Wald zugute. Die Bundesregierung hat am 14. November 2016 den „Klimaschutzplan 2050“ verabschiedet. Er definiert das Leitbild 2050 und die dahin führenden klimaschutzpolitischen Transformationspfade. Auf dieser Basis werden ein erstes Maßnahmenprogramm zur Zielerreichung bis 2030 und ein Gesetz erarbeitet, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleisten soll. Seit gut drei Jahrzehnten wird zudem ein Waldumbau hin zu ökologisch stabileren Mischwäldern gefördert. Gegenstand der Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist der Umbau von Reinbeständen und von nicht standortgerechten oder nicht klimatoleranten Beständen in stabile Laub- und Mischbestände sowie Weiterentwicklung und Wiederherstellung von naturnahen Waldgesellschaften, auch als Folgemaßnahmen in Zusammenhang mit Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen . Die Erhaltung stabiler Wälder steht im Mittelpunkt der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung. Diese soll angesichts der neuen und sich stetig verändernden Herausforderungen an den deutschen Wald mit allen am Wald Interessierten und Engagierten als eine zentrale Leitlinie für die anstehenden Herausforderungen fortgeführt werden. 7. Trägt aus Sicht der Bundesregierung ein staatlich forcierter Waldumbau in Staatswäldern oder ein anteilig geförderter Waldumbau in Privatwäldern mit dem Ziel einer Diversifizierung der Waldstrukturen zur Minderung von Schäden durch Sturm, Trockenheit, Schädlingsbefall oder Waldbrand effektiv bei? Welcher Zeitraum und welche Kosten sind für Maßnahmen des Waldumbaus vorgesehen? Grundsätzlich liegt der Waldumbau auf den betroffenen Waldflächen in der Verantwortung der Eigentümer. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen klimanagepassten Waldumbau zu klimatoleranten Mischwäldern mit standortgerechten und überwiegend heimischen Baumarten ein. Dazu werden Maßnahmen zum Waldumbau im Rahmen der GAK im Privat- und Körperschaftswald gefördert (s. Antwort zu Frage 6). 8. Sieht die Bundesregierung im Bundesgebiet einen Bedarf für Löschflugzeuge oder Löschhubschrauber zur Bekämpfung von mit anderen Verkehrsmitteln nicht oder schlecht erreichbaren Bränden? Falls nein, wie sollen Brände aus Sicht der Bundesregierung in schwer oder nicht zugänglichen Wäldern auf anderem Wege bekämpft werden? Zu dem durch die Bundesregierung gesehenen Bedarf für Löschflugzeuge oder Löschhubschrauber bei der Bundeswehr, der Bundespolizei und anderen Behörden des Bundes wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4208 verwiesen. Wie Brände in schwer oder nicht zugänglichen Wäldern bekämpft werden sollen, kann aus Sicht der Bundesregierung nur durch die Kräfte vor Ort im Einzelfall beurteilt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4330 9. Stehen geeignete Hubschrauber der Bundeswehr zum Löschen von Waldbränden im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung, und wenn ja, sind diese gegenwärtig einsatzbereit? Falls ja, wie ist die Alarmierungskette im Rahmen der Amtshilfe ausgestaltet , und wo wären die geeigneten Hubschrauber stationiert? Wenn die Einsatzbereitschaft verneint wird, wann ist mit einer Einsatzbereitschaft zu rechnen? Die Bundeswehr verfügt über Hubschrauber, die auf Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz bei Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen der Amtshilfe auch zur Brandbekämpfung aus der Luft eingesetzt werden können. Die Hubschrauber sind grundsätzlich einsatzbereit. Bei Eingang eines Amtshilfeersuchens einer berechtigten Behörde erfolgt eine Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit und Verfügbarkeit der angefragten Ressourcen . Die einschlägigen Verfahren sind eingerichtet und praxiserprobt. Aus welchem Standort die Unterstützung geleistet wird, richtet sich nach dem Einzelfall. 10. Ist anlässlich des Waldbrands in Straelen (Kreis Kleve) (www1.wdr.de/ nachrichten/rheinland/waldbrand-straelen-100.html) ein Amtshilfeersuchen zur Bereitstellung eines Löschhubschraubers oder Löschflugzeugs an die Bundesregierung oder direkt an die Bundeswehr gerichtet worden? Der Bundespolizei liegen keine Unterstützungsersuchen zur luftgestützten Brandbekämpfung des Landes Nordrhein-Westfalen für Straelen vor. Auch dem BMVg lag ein diesbezügliches Amtshilfeersuchen nicht vor. 11. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung aktuell am effektivsten , um Waldbrand und Schädlingsbefall in heimischen Wäldern zu verhindern oder einzudämmen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der realen Verfügbarkeit von Feuerwehren und anderer Organisationen zur Brandbekämpfung , die auf kleinräumige und großräumige Brandereignisse vorbereitet sind? Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Länder, der Brandschutz in der Zuständigkeit der Kommunen. Daher liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse bezüglich der realen Verfügbarkeit von Feuerwehren und anderen Organisationen zur Brandbekämpfung, die auf kleinräumige und großräumige Brandereignisse vorbereitet sind, vor. Der Bund verfügt nur über eine thematisch eng begrenzte Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4330 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Werden Waldbrandschutzverordnungen aus Sicht der Bundesregierung sachgemäß umgesetzt und eingehalten? Werden nach Ansicht der Bundesregierung vereinzelte Waldflächen, die an Ackerflächen angrenzen, durch die Anlegung eines sogenannten Grubberstrichs , eines „Pflugstreifens“ oder durch ähnliche bodenwendende Bearbeitungsspuren nach der Aberntung effektiv geschützt? Werden diese Maßnahmen kontrolliert? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Waldbrandschutzverordnungen der Länder nicht sachgemäß umgesetzt oder eingehalten werden. Waldbrandschutzverordnungen und die danach ergriffenen Maßnahmen liegen in der Zuständigkeit der Länder und werden nicht durch die Bundesregierung bewertet oder kontrolliert. 14. Gibt es einen Notfallplan der Bundesregierung für eine weiter andauernde und sich eventuelle verschärfende Trocken- und Dürreperiode? Notfallpläne werden sektorbezogen von den sachlich und örtlich zuständigen Behörden der Länder erarbeitet. Unbeschadet davon werden Hilfsmaßnahmen ergriffen oder ausgeführt, siehe Antwort zu Frage 2. Im Rahmen des Zivilschutzes hat der Bund Zuständigkeiten bei der Trinkwassernotversorgung . Dies regelt das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG 1965) mit Wassersicherstellungsverordnungen (1. WasSV 1970 und 2. WasSV 1973). Für Not- und Krisenfälle werden auf dieser Grundlage über 5 000 leitungsunabhängige Trinkwassernotbrunnen und -quellen überwiegend im Gebiet der alten Bundesländer vorgehalten. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) überwacht gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen deren Funktionsfähigkeit. Die Brunnen sind grundwasserspiegelabhängig und können bei lang anhaltender Dürre beeinträchtigt sein. 15. Welche Unterstützungen gibt es nach aktueller Lage für forstwirtschaftliche Betriebe, die direkt oder indirekt von Schadensereignissen wie Sturm, Schädlingsbefall, Trockenheit oder Waldbrand betroffen sind? Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ist es möglich, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Schadensbewältigung zu fördern (s. Antwort zu Frage 6). Zur Schadensbewältigung besteht die Möglichkeit, die von Wurf, Bruch, Waldbrand oder sonstigen Schadereignissen betroffenen Betriebe beispielsweise durch Förderung des Wegebaus, der Anlage von Holzlagerplätzen sowie der Wiederaufforstung geschädigter Flächen zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass die Länder diese Maßnahmen in ihren Förderrichtlinien umgesetzt haben. Auch ist es möglich, die Nachbesserung von durch Trockenheit geschädigter oder ausgefallener Kulturen (Ausfall >30 Prozent) zu unterstützen, sofern die Ursprungskultur bereits gefördert wurde. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Hinblick auf Engpässe beim Abtransport von Kalamitätshölzern die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Kabotageverbot zu erlassen . Ausländische Spediteure können hierdurch für einen befristeten Zeitraum Transportleistungen in Deutschland durchführen. Das BMVI hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und in zahlreichen Regionen eine Ausnahme vom Kabotageverbot bis zum 31. Dezember 2018 zugelassen. Im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4330 Weiteren haben die Länder die Möglichkeit, zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen zu erlassen und die zulässigen Gesamtgewichte für die Holztransporte von 40 auf 44 Tonnen zu erhöhen. Auch diese Regelung wurde angewandt. Im Rahmen des zwischen Bund und Ländern abgestimmten Katalogs steuerlicher Erleichterungen können zudem Maßnahmen auf Landesebene in Kraft gesetzt werden, zu denen die steuerfreie Rücklage und eine Regelung zählen, wonach für die Nutzung von Kalamitätsholz vergünstigte Einkommensteuersätze gelten. Als Billigkeitsmaßnahmen können die Länder die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlungen, die Stundung der Einkommensteuer oder in Ausnahmefällen den Erlass der Einkommensteuer anordnen. Die hauptbetroffenen Länder haben von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht . Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kann auf Antrag fällige Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Land- und Forstwirte verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Schließlich können die Länder gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein durch Landesmittel bezuschusstes Darlehensprogramm für die betroffenen Betriebe auflegen. So hat zuletzt im Herbst 2017 Bayern gemeinsam mit der Rentenbank das Darlehensprogramm „Sturmschäden Bayern 2017“ aufgelegt. Betroffene Waldbesitzer und Waldbewirtschafter haben bei Aufnahme eines Rentenbank-Darlehens einen Zuschuss in Höhe von 4 Prozent des Darlehensbetrages vom Freistaat Bayern erhalten. Der Darlehensmindestbetrag lag bei 10 000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag bei 100 000 Euro. 16. Wie groß sind nach Erkenntnis der Bundesregierung die aktuellen nationalen , verfügbaren Süßwasserreserven? Die Bundesregierung geht von einem potentiell erneuerbaren Wasserressourcendargebot in Deutschland von 188 Milliarden Kubikmetern im Jahr aus. Dies ist ein langjähriger Mittelwert. Die jährlich verfügbaren erneuerbaren Wasserressourcen schwanken in Abhängigkeit von Verdunstung und Niederschlag sowie Zu- und Abstrom über die Flüsse. Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt die nachfolgende Grafik 1. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4330 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Quelle: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/ 5_abb_aend-erneuerb-wasserrress_2017-01-12.pdf Welche erneuerbaren Wasserressourcen letztlich in einer Region verfügbar sind, ist in Deutschland aufgrund z. B. unterschiedlicher Niederschlagsverhältnisse, sehr verschieden. Letztlich ist nicht nur das Wasserdargebot von Relevanz, sondern auch, wie stark die Wasserressourcen genutzt werden. Dies wird über den Wassernutzungsindex (siehe nachfolgende Grafik 2) ausgedrückt. Quelle: www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/dateien/6_abb_ wassernutzungs-index_2017-01-12.pdf 17. Gibt es eine Strategie der Bundesregierung zur eventuellen Verwendung, Regenerierung oder Ausweitung nationaler Wasserreserven, und ist der effektive Gebrauch solcher Wasserreserven vorgesehen und umsetzbar? Die Bundesregierung hat den nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser in verschiedenen Strategien und gesetzlichen Regelung verankert. An erster Stelle ist hier die Festschreibung der nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewässern im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu nennen. Die umfassenden Qua- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4330 litäts- und Managementziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihrer Tochterrichtlinien sind national im WHG und weiteren Verordnungen umgesetzt. Der Vollzug erfolgt durch die Länder. Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) thematisiert die Klimafolgen für den Wasserhaushalt und nennt Maßnahmen zu dessen Bewirtschaftung. In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sind qualitätsbezogene Schutzziele verankert. Grundsätzlich sollten alle Potenziale zu einer nachhaltigen und sparsamen Verwendung der Ressource Wasser (in Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Kommunen und Haushalten) ausgeschöpft werden. Dass wir hier auf einem guten Weg sind, zeigt der in Frage 16, Grafik 2 dargestellte Wassernutzungsindex. 18. Wie hoch waren die durchschnittlichen Niederschläge in den einzelnen Bundesländern in den Monaten April, Mai, Juni, Juli und August jeweils? Wie hoch waren die Abweichungen zum langjährigen Mittel? Monatssummen der Niederschläge [mm] 2018 und Abweichungen von den vieljährigen mittleren Monatssummen [%] 1961-1990 April Mai Juni Juli August Monatssumme Abw. Monatssumme Abw. Monatssumme Abw. Monatssumme Abw. Monatssumme Abw. Brandenburg 33,5 -18,1 20,3 -62,2 33,7 -47,7 54,2 0,9 21,7 -63,0 Berlin 37,6 -6,7 21,3 -60,8 33,4 -52,2 67,3 26,3 7,8 -86,8 Baden- Württemberg 27,8 -64,2 95,4 -0,2 61,9 -42,1 50,7 -44,1 52,1 -44,8 Bayern 25,9 -63,0 77,0 -14,7 81,7 -26,9 60,8 -40,0 58,9 -41,8 Bremen 70,1 46,3 10,8 -81,9 33,1 -54,8 27,1 -63,9 51,2 -27,6 Hessen 50,0 -15,0 60,1 -14,8 33,3 -58,3 28,7 -60,5 27,8 -60,1 Hamburg 49,3 -0,6 11,2 -80,8 49,6 -29,3 36,3 -52,9 42,0 -40,5 Mecklenburg- Vorpommern 37,9 -9,3 12,0 -76,6 31,1 -50,3 40,6 -38,1 38,6 -34,2 Niedersachsen 52,2 0,4 25,3 -58,7 34,8 -54,5 27,2 -62,6 40,7 -42,1 Nordrhein- Westfalen 46,1 -25,4 52,4 -27,1 47,0 -44,2 25,5 -69,1 42,5 -41,7 Rheinland- Pfalz 33,5 -41,4 91,3 30,1 53,8 -29,4 30,7 -57,3 36,7 -47,4 Schleswig- Holstein 55,8 13,9 21,4 -60,0 33,8 -51,0 21,0 -73,8 62,7 -14,2 Saarland 36,7 -42,4 118,6 50,3 75,0 -6,7 31,2 -56,7 52,4 -28,3 Sachsen 39,0 -32,1 39,7 -40,6 39,8 -47,9 32,2 -53,3 31,4 -59,3 Sachsen- Anhalt 33,8 -21,9 20,3 -60,9 15,3 -75,6 27,5 -47,3 25,1 -57,5 Thüringen 33,5 -42,5 57,3 -12,9 21,5 -72,6 36,6 -41,5 28,7 -58,6 Deutschland 37,7 -35,2 52,0 -26,9 47,4 -44,0 40,0 -48,5 42,0 -45,6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4330 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Wassermengen fassen die deutschen Talsperren gegenwärtig jeweils , und wie groß ist die durchschnittliche jährliche Wassermenge, die jeweils gehalten wird? Diese Informationen liegen der Bundesregierung nicht in ihrer Gesamtheit vor. Entscheidend ist, dass Talsperren multifunktionale Bauwerke sind und verschiedenen Zwecken dienen, z. B. Niedrigwasseraufhöhung, Hochwasserrückhalt, Energiegewinnung, Trinkwassernutzung, zum Teil auch Naherholung. Aus dieser Gemengelage an Zielen werden Talsperren situationsabhängig gesteuert, so dass die jährlich gehaltene Wassermenge entsprechend der Witterungsbedingungen und der Steuerungsziele variiert wird. Detaillierte Angaben zur aktuellen Steuerung, zum Füllstand, etc. finden sich beispielsweise bei den Verwaltungen der Bundesländer oder der Wasserversorger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333