Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4355 19. Wahlperiode 17.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Monika Lazar, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4088 – Kommunale Sportinfrastruktur als Garant für gesellschaftliche Teilhabe und Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach jüngsten Untersuchungen der Deutschen Sporthochschule Köln erreichen nur noch zwei von fünf Menschen in Deutschland das empfohlene Mindestmaß an körperlicher Aktivität (www.tagesschau.de/inland/dkv-studie-101.html). Um ausreichend Sport treiben zu können, braucht es eine geeignete Infrastruktur an Sportstätten vor Ort. In Städten und Gemeinden und auch im ländlichen Raum werden also Schwimmbäder, Sport-, und Spielplätze sowie ausreichend öffentliche Grünanlagen benötigt, in denen Menschen sich sportlich betätigen oder bewegen können. Hinzu kommt, dass auch Sportvereine meist auf durch die öffentliche Hand betriebene Sportstätten angewiesen sind (vgl. S. 3 Sportentwicklungsbericht 2005/2006, Deutsche Sporthochschule Köln). Der Deutsche Olympische Sportbund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund gehen aktuell von einem Sanierungsbedarf bei Sportstätten in Deutschland von rund 31 Mrd. Euro aus (www.dosb.de/sonderseiten/ news/news-detail/news/sanierungsstau-bei-sportstaetten-auf-31-mrd-euro-geschaetzt). Und nach Recherchen der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mussten seit dem Jahr 2000 knapp 10 Prozent aller Schwimmbäder in Deutschland den Betrieb einstellen (www.faz.net/aktuell/politik/inland/anzahl-der-oeffentlichenschwimmbaeder -nimmt-drastisch-ab-15712675.html). Somit spiegelt der Zustand öffentlicher Sportstätten auch den generellen Investitionsstau auf kommunaler Ebene von inzwischen 159 Mrd. Euro wider (vgl. www.kfw.de/PDF/Download- Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-KfW-Kommunalpanel/KfW- Kommunalpanel-2018.pdf). Meist sind es insbesondere finanzschwache Städte und Gemeinden oder Gemeinden in ländlichen Regionen, die ihre Bäder schließen bzw. Sportplätze stilllegen müssen, weil sie Betrieb und Instandsetzung von Bädern und anderen Sportstätten finanziell nicht mehr stemmen können und sich ausschließlich auf Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Pflichtaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge konzentrieren müssen (vgl. www.sueddeutsche.de/bayern/finanzen-bayern-kann-sich-seine-schwimmbaedernicht -mehr-leisten-1.3236150). Freizeitangebote, die als integrative Treffpunkte aller Altersgruppen und sozialen Schichten dienen, entfallen dann ersatzlos . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Kleine Anfrage berührt in weiten Bereichen Belange, die nicht unmittelbar in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen, sondern (z. T. ausschließlich ) Kompetenzen oder Aktivitäten der Länder oder auch der Kommunen betreffen. Insoweit beschränkt sich die Antwort der Bundesregierung auf vorhandenes eigenes Wissen, beziehungsweise auf vorliegende Kenntnisse über Wissen Dritter. Diese Vorgehensweise resultiert aus der einerseits bestehenden Pflicht der Bundesregierung zur unverzüglichen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Antwort, die jedoch andererseits unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Das heißt, es sind die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Letztere Einschränkung greift insbesondere dort, wo aufwendige und zeitintensive Erhebungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Bundesregierung Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wären. Die Bundesregierung hat in ihrer Beantwortung daher davon abgesehen, eine Einbeziehung außerhalb ihres Verantwortungsbereichs stehender Dritter vorzunehmen, um bei ihr nicht vorhandene Kenntnisse erst zu erfragen. 1. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei dem derzeitigen Zustand der kommunalen Sportstätteninfrastruktur in Deutschland (bitte begründen )? Der Bundesregierung sind die Schätzungen und Empfehlungen der in der Vorbemerkung der Fragesteller in Bezug genommenen Untersuchungen bekannt. Belastbare Erkenntnisse über den Sanierungsbedarf von kommunalen Sportstätten liegen der Bundesregierung allerdings derzeit nicht vor. Nach den Fördergrundsätzen des Bundes, die in der „Förderrichtlinie Sportstättenbau “ (FR-Bau) vom 10. Oktober 2005 festgelegt sind, kommen Zuwendungen des Bundes für Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Sportstättenbereich nur an anerkannten Einrichtungen des Spitzensportes in Betracht. Ausgehend von der Annahme, dass in der Bundesrepublik Deutschland für die olympischen und paralympischen Sportarten und Disziplinen in ausreichendem Umfang eine mit Bundesmitteln geförderte und den Bedingungen des Spitzensports gerecht werdende Sportstätteninfrastruktur besteht, beteiligt sich der Bund grundsätzlich und schwerpunktmäßig an Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie in Einzelfällen an Maßnahmen der jährlichen Bauunterhaltung. Damit soll der vorhandene Bestand in einem, dem internationalen Niveau entsprechenden Zustand, gehalten werden. Die zu begrüßende zunehmende Inanspruchnahme der Einrichtungen durch Spitzensportlerinnen und -sportler mit Behinderung schlägt sich in den Aufwendungen bei der Anpassung und Modernisierung der Spitzensporteinrichtungen (Stichwort: barrierefreier Zugang) nieder. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4355 Die Bundesförderung erstreckt sich dabei auf die Einrichtungen der Olympiastützpunkte sowie auf Sportanlagen der Bundesleistungszentren und Bundesstützpunkte . Im Vordergrund der Förderung steht dabei die Deckung des Sportstättenbedarfs für die olympischen Verbände. Für die übrigen Bereiche der Sportinfrastruktur (insbesondere Breitensport) ist die Zuständigkeit der Bundesländer und Kommunen gegeben, die diese Aufgaben selbst wahrnehmen. Erhalt und Ausbau von kommunalen Sportstätten und Bädern gehören nicht zum Verantwortungsbereich des Bundes. Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden dennoch erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Die Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik zur Verfügung. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, waren aufgerufen, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bis zum 31. August 2018 Projektvorschläge zu unterbreiten. Darüber hinaus stehen im Rahmen des ersten Programmteils des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (sog. Infrastrukturprogramm) Finanzhilfen des Bundes für Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Diese Mittel können in dem im Gesetz geregelten Rahmen auch für die (energetische) Sanierung kommunaler Sportstätten, sowie Investitionen im Bereich kommunaler Spielplätze und Parkanlagen genutzt werden. Das Infrastrukturprogramm umfasst ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro und läuft seit Mitte des Jahres 2015 bis zum Ende des Jahres 2020. Ebenfalls mit 3,5 Mrd. Euro unterstützt der Bund gezielt kommunale Investitionen zur Sanierung, zum Umbau und zur Erweiterung von Schulgebäuden . Dies umfasst beispielsweise schulische Turnhallen, die zuweilen auch außerhalb des regulären Schulbetriebs genutzt werden. Der Förderzeitraum des Schulsanierungsprogramms endet 2022. 2. Wie hoch ist der kommunale Investitionsstau bei den kommunalen Sportstätten nach Kenntnis der Bundesregierung (differenziert nach Bundesländern )? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zum kommunalen Investitionsstau kommunaler Sportstätten vor. Nach der letzten Sportstättenstatistik der Länder aus dem Jahr 2002 gab es zum Erhebungsstichtag 1. Juli 2000 bundesweit rd. 127 000 Sportanlagen. Davon wurden ca. 50 700 Anlagen (knapp 40 Prozent) als sanierungsbedürftig eingestuft. Nicht berücksichtigt wurden private Sporteinrichtungen sowie spezielle Sportanlagen (z. B. Reit- oder Wassersportanlagen). Eine Aussage zum Finanzierungsbedarf für die Sportstättensanierung beinhaltete die Sportstättenstatistik nicht, da dafür keine belastbaren Unterlagen vorhanden waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung der kommunalen Sportinfrastruktur ein? Die Sportinfrastruktur in Deutschland setzt sich aus einer Vielzahl verschiedener Elemente zusammen (u. a. Schulsport, Breitensport, Leistungs- und Spitzensport, ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement, Sportstätten und deren infrastrukturelle Anbindung usw.), die von den verschiedenen Gebietskörperschaften verantwortet werden, möglichst effektiv und effizient verzahnt sind und damit das Funktionieren der gesellschaftlichen Komponente „Sport“ gewährleisten. Sportstätten sind wichtige Orte des Zusammentreffens verschiedener Bevölkerungsgruppen und Orte des sozialen Miteinanders. Die Etablierung, Anbindung und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung von Sportstätten im regionalen Kontext sind auch Impulsgeber für gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und Teil der Infrastruktur für Gesundheitsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger. Insofern kommt der kommunalen Sportinfrastruktur sowie der kommunalen Infrastruktur als Ganzes eine erhebliche Bedeutung in der gesellschaftlichen Entwicklung zu. Einer der gesellschaftspolitischen Schwerpunkte dieser Bundesregierung ist die nachhaltige Stärkung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichen Engagement – wozu natürlich auch die vielfältigen Aktivitäten im Bereich des Sports gehören! Deshalb strebt die Bunderegierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages die Verbesserung von Rahmenbedingungen zur nachhaltigere Anerkennung von Ehrenamt und Bürgerschaftlichen Engagement an. Die deutschen Spitzenathletinnen und -athleten können international nur bestehen , wenn ihnen Einrichtungen für Training und Wettkampf zur Verfügung stehen , die höchsten internationalen Ansprüchen genügen. Da die Trainingsstätten überwiegend in kommunaler Trägerschaft liegen, kommt der kommunalen Sportinfrastruktur daher ebenfalls für den Spitzensport eine besondere Bedeutung zu. Dieser trägt der Bund auch damit Rechnung, dass er sich mit der Trainingsstättenförderung (TSF) pauschal an den durch die Nutzung durch die Bundeskaderathletinnen und -athleten verursachten Betriebskosten der für den Leistungssport relevanten Trainingsstätten beteiligt. Entsprechend des Koalitionsvertrages soll diese Beteiligung an den Unterhaltskosten der Spitzensportanlagen, die in kommunaler Trägerschaft liegen, gestärkt werden. Die Verhandlungen mit den Bundesländern hierzu laufen derzeit. 4. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe, die im Jahr 2000 zur Beendigung der Sportstättenstatistik der Länder geführt haben? Die 26. Sportministerkonferenz am 28./29. November 2002 in Saarbrücken legte eine länderübergreifende Sportstättenstatistik mit Stichtag 1. Juli 2000 vor und beauftragte die Sportreferentenkonferenz, „zum Stichtag 1. Juli 2010 eine erneute Erhebung vorzubereiten und durchzuführen“. Die 32. Sportministerkonferenz am 27./28. November 2008 in Rostock/Warnemünde nahm per Beschluss „Abstand von den ursprünglichen Planungen, zum Stichtag 1. Juli 2010 eine erneute Erhebung zur Fortschreibung der ländervergleichbaren Sportstättenstatistik durchführen zu lassen“. Als maßgebliche Gründe für diesen Beschluss führte die Sportministerkonferenz in den Einführungen aus, dass von einer Fortschreibung der Sportstättenstatistik „keine wesentlich neuen Erkenntnisse zu erwarten“ und demgegenüber eine erneute bundesweite Datenerhebung „mit nicht unerheblichen Kosten verbunden“ seien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4355 Zudem hätten die Erfahrungen der vergangenen Jahre gezeigt, „dass eine länderübergreifende einheitliche Sportstättenstatistik für konkrete Investitionsentscheidungen keine praktische Bedeutung hat“. 5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine Wiedereinführung einer bundesweiten Sportstättenstatistik (bitte begründen)? Sollte die Sportministerkonferenz erneut die Durchführung einer länderübergreifenden Sportstättenstatistik in Erwägung ziehen, würde die Bundesregierung einen solchen Beschluss begrüßen. 6. Welche konkreten Maßnahmen und Vorhaben sind seitens der Bundesregierung derzeit in Planung, um eine insgesamt moderne und bedarfsgerechte Sportstätteninfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, und Mittel in welcher Höhe werden hierfür veranschlagt (vgl. S. 136, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur “ können u. a. Sportstätten gefördert werden. Das Programm wird als unmittelbare Förderung an die Kommunen umgesetzt. Mit Beschlüssen des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2016, 2017 und 2018 wurde das Bundesprogramm mit insgesamt 340 Mio. Euro für den Zeitraum 2016 bis 2022 ausgestattet. Darüber hinaus sind Sportstätten als Begegnungsorte und Treffpunkte wichtiger Bestandteil der integrierten Stadtentwicklungspolitik. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bund die Sportstätteninfrastruktur mittelbar im Rahmen der Städtebauprogramme des Bundes. So können Sportstätten im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaßnahmen durch die Städtebauförderung von Bund und Ländern gefördert werden. Für die Städtebauförderung stellt der Bund im Jahr 2018 den Ländern insgesamt 790 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen zur Verfügung, die Entscheidung über die Maßnahmen treffen die Länder auf Antrag der Kommunen. Auch mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ können grundsätzlich Sportstätten gefördert werden. Der Investitionspakt wird seit dem Jahr 2017 mit jährlich 200 Mio. Euro Bundesfinanzhilfen analog der Städtebauförderung mit den Ländern umgesetzt. Mit dem Investitionspakt werden der Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Städten und Gemeinden gefördert. Das können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten sein als auch Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder Sport- und Spielplätze sein. 7. Inwieweit und in welcher Höhe werden zu diesem Zweck Mittel in den Bundeshaushaltsplan 2019 eingestellt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die Pläne der Bundesregierung sind im vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf dokumentiert (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400). Darin hat die Bundesregierung für die Städtebauförderung wiederum 790 Mio. Euro und für den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ 200 Mio. Euro vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Gibt es beispielhafte Maßnahmen seitens einzelner Kommunen, welche die Bundesregierung für geeignet erachtet, um dem kommunalen Investitionsstau im Bereich der Sportstätteninfrastruktur auch in anderen Kommunen zu begegnen (bitte erläutern)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Schwimmbäder 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Zahl der öffentlichen Schwimmbäder in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl öffentlicher Schwimmbäder in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der Schwimmbäderinfrastruktur ist insofern nicht möglich. 10. Wie viele Hallenbäder, Freibäder und Spaß- und Erholungsbäder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern, nach Hallen-, Frei- und Spaßund Erholungsbädern sowie nach Art der Trägerschaft aufschlüsseln)? 11. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von Hallen-, Frei-, Spaß- und Erholungsbädern seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 12. Wie viele Hallenbäder, Freibäder und Spaß- und Erholungsbäder wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern, nach Hallen-, Frei-, Spaß- und Erholungsbädern sowie nach Art der Trägerschaft aufschlüsseln)? 13. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen von Hallen-, Frei-, Spaß- und Erholungsbädern seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 14. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung der Zahl der Schwimmbäder in Deutschland insbesondere mit Hinblick auf die Schwimmausbildung an öffentlichen Bildungseinrichtungen (bitte begründen)? Die Fragen 10 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 15. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt öffentlicher Schwimmbäder, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Zuständigkeit für Investitionen im Sportstättenbau für den Spitzensport (Förderrichtlinien Bau) auch den Neubau, Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern, Sportplätzen und -hallen. Die Zuwendungen des Bundes dienen allein dazu, dem Spitzensport infrastrukturelle Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsentwicklung deutscher Spitzenathletinnen und -athleten auf Weltklasseniveau zu erhalten und zu verbessern und damit eine herausragende Stellung Deutschlands im internationalen Sport zu sichern. Sie sind grundsätzlich auf einen Förderanteil für diesen Zweck beschränkt und setzten daher voraus, dass sich Land, Kommune und Träger in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Aufgrund Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4355 der Finanzierungsbeteiligungen der Länder und Kommunen können die auch aus Bundesmitteln sanierten oder erweiterten Sportstätten vom Spitzen- und Breitensport genutzt werden. Damit stehen diese Sportstätten grundsätzlich auch für den Sport-unterricht der Schulen sowie dem Breitensport zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 16. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Sanierung und den Neubau von Hallen- und Freibädern in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 17. Welche Förderprogramme der EU gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt öffentlicher Schwimmbäder (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Investitionen in Sportstätten und Bädern können unter gewissen Voraussetzungen auch mit EU-Geldern gefördert werden. Für die Sportstättenförderung kommen die so genannten EU-Strukturfonds in Betracht. Zu den Strukturfonds zählen der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), über den unter bestimmten Voraussetzungen Sportstätten z. B. in urbanen Zonen gefördert werden können und der Europäische Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der unter bestimmten Voraussetzungen Sportstätten in ländlichen Gebieten fördert, in der gegenwärtigen Förderperiode aber nicht mehr zu den Strukturfonds im engeren Sinne zählt. Die EFRE-Verordnung (EG Nr. 1080/2006) bildet den allgemeinen rechtlichen Rahmen und legt Ziele und Förderbedingungen auf europäischer Ebene fest. Die Umsetzung ist dezentralisiert und erfolgt in Deutschland direkt über die Länder. Fördergelder werden von den Landesministerien verwaltet und vergeben. Zu beachten ist dabei, dass Strukturfonds Regionalentwicklungsprogramme sind und keine Programme zur Förderung des Sportstättenbaus. Sportinfrastruktur ist im Rahmen dieser Programme per se nicht förderfähig. Der Sport ist in den einschlägigen EU-Verordnungen, die die Rechtsgrundlage für die Vergabe der Mittel darstellen , nicht erwähnt. Sportstätten sind aber dann förderfähig, wenn sie z. B. einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung, zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum oder zur Erschließung des touristischen Potenzials einer Region leisten. Zum Umfang der Nutzung dieser Fördermöglichkeiten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 18. Warum kommt es trotz Förderprogrammen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Schließungen von Schwimmbädern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Gibt es seitens der Bundesregierung Strategien oder hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen seitens der Länder, Kommunen unter Haushaltssicherung den Ko-Finanzierungsanteil zu erlassen, und wenn nein, warum nicht? Da der Bau und Unterhalt von Schwimmbädern Aufgabe der Länder bzw. Kommunen ist, sieht die Bundesregierung derzeit kein Handlungserfordernis für eine Strategie des Bundes in diesem Bereich. Die Verantwortung für eine ausreichende Ausstattung der Kommunen für deren Aufgabenerfüllung liegt bei den Ländern. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes der Eigenanteil der Kommunen lediglich 10 Prozent beträgt . Dem Bund ist es verfassungsrechtlich verwehrt, diesen Eigenanteil zu übernehmen . Allerdings steht es den Ländern frei, den Eigenanteil ihrer Kommunen zu tragen. Ungedeckte Sportanlagen (Sportplätze) 20. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Zahl der öffentlichen Sportplätze in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl öffentlicher Sportplätze in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der öffentlichen Sportplätze ist insofern nicht möglich. 21. Wie viele öffentliche Sportplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 22. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von öffentlichen Sportplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 23. Wie viele öffentliche Sportplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 24. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen von öffentlichen Sportplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 25. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung der Zahl der öffentlichen Sportplätze in Deutschland insbesondere mit Hinblick auf den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen? Die Fragen 21 bis 25 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 26. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt öffentlicher Sportplätze, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Zuständigkeit für Investitionen im Sportstättenbau für den Spitzensport (Förderrichtlinien Bau) auch den Neubau, Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern, Sportplätzen und -hallen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4355 Die Zuwendungen des Bundes dienen allein dazu, dem Spitzensport infrastrukturelle Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsentwicklung deutscher Spitzenathletinnen und -athleten auf Weltklasseniveau zu erhalten und zu verbessern und damit eine herausragende Stellung Deutschlands im internationalen Sport zu sichern. Sie sind grundsätzlich auf einen Förderanteil für diesen Zweck beschränkt und setzten daher voraus, dass sich Land, Kommune und Träger in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Aufgrund der Finanzierungsbeteiligungen der Länder und Kommunen können die auch aus Bundesmitteln sanierten oder erweiterten Sportstätten vom Spitzen- und Breitensport genutzt werden. Damit stehen diese Sportstätten grundsätzlich auch für den Sportunterricht der Schulen sowie dem Breitensport zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 27. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Sanierung , Neubau und Betrieb von Sportplätzen in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Gedeckte Sportanlagen (Sporthallen) 28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Zahl der Sporthallen in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl der Sporthallen in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der Sporthallen ist insofern nicht möglich. 29. Wie viele Sporthallen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 30. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von Sporthallen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 31. Wie viele Sporthallen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln )? 32. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen von Sporthallen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 33. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung der Zahl der Sporthallen in Deutschland insbesondere mit Hinblick auf den Gesundheitszustand von Kindern und Jugendlichen (bitte begründen)? Die Fragen 29 bis 33 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt von Sporthallen, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Zuständigkeit für Investitionen im Sportstättenbau für den Spitzensport (Förderrichtlinien Bau) auch den Neubau, Modernisierung und Sanierung von Schwimmbädern, Sportplätzen und -hallen. Die Zuwendungen des Bundes dienen allein dazu, dem Spitzensport infrastrukturelle Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen, um die Leistungsentwicklung deutscher Spitzenathletinnen und -athleten auf Weltklasseniveau zu erhalten und zu verbessern und damit eine herausragende Stellung Deutschlands im internationalen Sport zu sichern. Sie sind grundsätzlich auf einen Förderanteil für diesen Zweck beschränkt und setzten daher voraus, dass sich Land, Kommune und Träger in angemessenem Umfang an der Gesamtfinanzierung beteiligen. Aufgrund der Finanzierungsbeteiligungen der Länder und Kommunen können die auch aus Bundesmitteln sanierten oder erweiterten Sportstätten vom Spitzen- und Breitensport genutzt werden. Damit stehen diese Sportstätten grundsätzlich auch für den Sportunterricht der Schulen sowie dem Breitensport zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 35. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Sanierung , Neubau und Betrieb von Sporthallen in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Spielplätze 36. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Zahl der öffentlichen Spielplätze in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? Der Bundesregierung liegen keine belastbaren statistischen Daten zur Zahl der öffentlichen Spielplätze in Deutschland vor. Eine Bewertung der Situation der öffentlichen Spielplätze ist insofern nicht möglich. 37. Wie viele öffentliche Spielplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 38. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließungen von öffentlichen Spielplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? 39. Wie viele öffentliche Spielplätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 40. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Neueröffnungen von öffentlichen Spielplätzen seit 2003 auf den urban geprägten und den vorwiegend ländlich geprägten Raum? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4355 41. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung der Zahl der öffentlichen Spielplätze in Deutschland insbesondere mit Hinblick auf den Gesundheitszustand und die körperliche und soziale Entwicklung von Kindern (bitte begründen)? Die Fragen 37 bis 41 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 42. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt öffentlicher Spielplätze, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 sowie auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 43. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Sanierung , Neubau und Unterhalt von Spielplätzen in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Parks 44. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 15 Jahren die Fläche (in Hektar) der öffentlichen Parkanlagen in Deutschland entwickelt (bitte pro Jahr bundesweit sowie für die einzelnen Bundesländer auflisten und Veränderung in Prozent aufführen)? 45. Wie viele Hektar an öffentlichen Parkanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2003 geschlossen (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? 46. Wie viele Hektar an öffentlichen Parkanlagen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2003 neu eröffnet (bitte jeweils bundesweit und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 47. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Entwicklung der Fläche der öffentlichen Parkanlagen in Deutschland insbesondere mit Hinblick auf a) die Bedeutung von Parkanlagen für den Gesundheitszustand der Bevölkerung , b) die Bedeutung von Parkanlagen für das Stadtklima, c) die Bedeutung von Parkanlagen für die biologische Vielfalt in urbanen Räumen und d) die Bedeutung von Parkanlagen für Sport- und Freizeitangebote für den organisierten und den informellen Sport (bitte begründen)? Die Bundesregierung ist sich der vielfältigen Funktionen öffentlicher Parkanlagen sowie von Grün- und Freiflächen bewusst. Deshalb hat sie ressortübergreifend das Weißbuch „Stadtgrün“ erarbeitet. Es enthält in zehn Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen und Handlungsempfehlungen, wie der Bund die Kommunen und andere Akteure bei der Sicherung und Qualifizierung öffentlicher urbaner Grün- und Freiflächen unterstützen möchte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 48. Welche Förderprogramme des Bundes gibt es für den Erhalt und die Sanierung öffentlicher Parkanlagen, und welche Förderprogramme sind derzeit in Planung (bitte einzeln mit Förderperioden und Höhe der Fördermittel auflisten )? Der Erhalt und die Sicherung öffentlicher Parkanlagen ist in allen Programmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder förderfähig. Insbesondere bei dem Programm Zukunft Stadtgrün steht die Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur im Mittelpunkt. Für dieses Programm stellt der Bund seit 2017 jährlich 50 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen zur Verfügung. Ergänzende Angaben zu den Förderprogrammen siehe die Antwort zu Frage 6. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. 49. Welche Fördermittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Sanierung , Neuanlage und Unterhalt von öffentlichen Parkanlagen in den Bundesländern derzeit bzw. zukünftig zur Verfügung (bitte nach Bundesländern, Förderperioden und Höhe der Fördermittel aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Informationen vor. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ 50. Welche baulichen Sanierungen, Erweiterungen, Ersatz- und Neubauten von Schwimmbädern, Sportplätzen, Spielplätzen und öffentlichen Parkanlagen wurden im Jahr 2017 und in der ersten Hälfte des Jahres 2018 durch das Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ gefördert (bitte einzeln und nach Bundesländern geordnet aufschlüsseln und die jeweilige Fördersumme angeben)? Die Förderungen im Jahr 2017 sind in nachstehender Tabelle ersichtlich. Für das Jahr 2018 liegen dem Bund noch keine abschließenden Informationen aus den Ländern vor. Bundesland Summe bisher bewilligter Fördermittel in T € Anzahl Maßnahmen davon Schwimmbad davon Sportstätte davon Spielplatz davon Park Baden Württemberg 223 2 2 Bayern 1.125 1 1 Bremen 184 1 1 Hessen 75 1 1 Niedersachsen 412 1 1 Nordrhein Westfalen 11.519 9 2 6 1 Rheinland-Pfalz 3.900 1 1 Sachsen 3.025 1 1 Sachsen-Anhalt 590 1 1 Thüringen 2.100 2 1 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4355 51. Wie viel Fördermittel können hieraus seitens der kommunalen Träger jährlich abgerufen werden? Der Bund stellt den Ländern und Kommunen in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich 200 Mio. Euro Verpflichtungsrahmen zu Verfügung. Die Bundesmittel sind gemäß Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt Soziale Integration im Quartier von den Ländern zu 15 v. H. zu komplementieren. Den Kommunen stehen somit rd. 230 Mio. Euro Verpflichtungsrahmen der Bund-Länder-Förderung jährlich bereit. Die Abwicklung der Förderung erfolgt jeweils in einem Zeitraum von fünf Jahren , welche sich in entsprechende Kassenmittelraten unterteilt. Die jährlich abrufbaren Bundesmittel sind daher Teilmenge der gewährten Verpflichtungsrahmen . 52. Hält die Bundesregierung die zur Verfügung gestellten Fördermittel für ausreichend angesichts eines Investitionsstaus im Sportstättenbereich von 31 Mrd. Euro? Die Verantwortung für Bereitstellung und Erhalt sozialer Infrastruktur einschließlich Sportanlagen liegt bei den Ländern und Kommunen. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Investitionspakt Soziale Integration im Quartier als Bundesfinanzhilfe gemäß Artikel 104b Grundgesetz kann daher die Finanzierungsverantwortung der Länder und Kommunen nicht ersetzen. Darüber hinaus zielt der Investitionspakt nicht ausschließlich auf die Unterstützung der Kommunen im Sportstättenbereich. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 53. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verbesserung des Mittelabrufes insbesondere für Kommunen unter Haushaltssicherung? Der kommunale Mitfinanzierungsanteil im Programm Investitionspakt Soziale Integration im Quartier ist mit 10 v. H. festgelegt (75 v. H. Bund, 15 v. H. Land) und nimmt damit grundsätzlich besondere Rücksicht auf die schwierigen Haushaltslagen in den Kommunen. 54. Wurden im Jahr 2017 alle durch das Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ zur Verfügung stehenden Fördermittel abgerufen, und falls nein, wie hoch war die Summe der insgesamt abgerufenen Fördermittel? Die Länder haben die zur Verfügung stehenden Bundesmittel 2017 (Programmmittel /Verpflichtungsrahmen 200 Mio. Euro abzüglich Forschungsanteil) zu 99,81 Prozent (198 982 000 Euro) gegenüber den Städten und Gemeinden gebunden . Der Abruf der ersten Kassenmittelrate im Jahr 2017 lag bei 43,65 Prozent (4,36 Mio. Euro), nicht verausgabte Kassenmittel wurden als Ausgabereste gebildet . Dies liegt angesichts des ersten Programmjahres im Bereich des Normalen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4355 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 55. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung – ggf. in Abstimmung mit den Ländern – zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen, insbesondere für Kommunen in strukturschwachen Regionen, damit diese auch den laufenden Betrieb der Sportstätten finanzieren können, und wenn keine geplant sind, warum nicht? Die Verantwortung für eine aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen obliegt im zweistufigen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland den Ländern. Dies umfasst auch die Finanzierung des laufenden Betriebs der Sportstätten. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten unterstützt und entlastet der Bund die Kommunen bereits auf vielfältige Weise. Dies umfasst unter anderem die anteilsmäßige oder komplette Erstattung von bundesgesetzlich geregelten Geldleistungen gemäß Artikel 104a Absatz 3 GG oder die Finanzhilfen nach Artikel 104 b GG und Artikel 104 c GG. Eine Unterstützung erfolgt im besonderen Maße für finanz- und strukturschwache Kommunen. So stellt der Bund über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds in zwei Programmen Finanzhilfen in Höhe von 7 Mrd. Euro an die die Länder für Investitionen ihrer finanzschwachen Kommunen bereit (siehe auch Antwort zu Frage 1). Auch die Entlastungen im Bereich der Sozialausgaben, insbesondere die vollständige Erstattung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II entlasten strukturschwache Kommunen in besonderem Maße. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333