Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4356 19. Wahlperiode 17.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4114 – Äußerungen des Vorsitzenden der Deutsch-Afghanischen Gesellschaft zu Abschiebungen nach Afghanistan und die Position der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Vorsitzende der Deutsch-Afghanischen Gesellschaft (DAGeV), Elias Omar , wurde in „seiner Funktion als Präsident der DAGeV vom Auswärtigen Amt eingeladen, die Sicherheitslage am Hindukusch zu bewerten. Im Gegensatz zu Pro Asyl oder Amnesty International, die mit am Tisch saßen, schätzt Elias Omar die Sicherheit in seiner Heimat positiv ein, auch wenn Deutschland dorthin gerade nur Straftäter und islamistische Gefährder abschiebt. Bei dieser Haltung bleibt das Außenministerium, auch im neuen 30 Seiten starken Lagebericht , der Afghanistan als gefährlich einstuft – Omars Stimme zum Trotz“ (vgl. Christoph Wöhrle: Roter Afghane. In: Cicero Nr. 8, August 2018, S. 76-81; hier: S. 76). 1. Warum wurde die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Einschätzung des Vorsitzenden der Deutsch-Afghanischen Gesellschaft im Lagebericht des Auswärtigen Amts zur Sicherheitslage in Afghanistan nicht berücksichtigt ? In den Asyllageberichten stellt das Auswärtige Amt asyl- und abschiebungsrelevante Tatsachen und Ereignisse dar. Grundlage für die Berichte ist eine Gesamtschau und Auswertung zahlreicher unterschiedlicher Informationen, die unter Einbeziehung verschiedener Quellen vornehmlich in den entsprechenden Ländern vor Ort gewonnen werden. Einzelne Aussagen und Bewertungen werden in den Berichten grundsätzlich nicht wiedergegeben, fließen jedoch in die Gesamtdarstellung ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4356 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung von Vorteil, wenn verstärkt Afghanen aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren würden, um sie aufzubauen ? Die Bundesregierung unterstützt die freiwillige Rückkehr afghanischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in ihr Heimatland mit verschiedenen Programmen wie beispielweise dem „Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany“ (REAG), dem „Government Assisted Repatriation Programme“ (GARP) oder dem Programm „StarthilfePlus“. Dies entspricht auch dem ausdrücklichen Anliegen der afghanischen Regierung unter Staatspräsident Aschraf Ghani, welcher sich dafür einsetzt, dass afghanische Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Land leben und dort zur Entwicklung beitragen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333