Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nuklearer Sicherheit vom 13. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4360 19. Wahlperiode 14.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3937 – Stellungnahmen der Reaktorsicherheitskommission und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Bewertung der gravierenden Sicherheitsmängel in den Rissereaktoren Tihange 2 und Doel 3 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2012 wurde der alarmierende Fund von mehreren Tausend Rissen in den Reaktordruckbehältern der belgischen Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 bekannt . Seither soll die Reaktorsicherheitskommission (RSK) für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Ursache und die Auswirkungen dieser Risse bewerten. Internationale Experten halten die Risse seit längerem für derart gefährlich, dass die Reaktoren sofort vom Netz gehen müssten. Auch die frühere Bundesumweltministerin Barbara Hendricks forderte eine zumindest vorübergehende Abschaltung. Zuletzt kam es auf einer Konferenz der angesehenen INRAG (International Nuclear Risk Assessment Group) am 13. und 14. April 2018 in Aachen auf Einladung der Städteregion Aachen zu einer sehr negativen Beurteilung des Reaktors Tihange 2. Die INRAG äußerte sich in ihrem Abschlussdokument sehr kritisch zum Vorgehen des französisch-belgischen Reaktorbetreibers Engie-Electrabel (Quelle: www. staedteregion-aachen.de/de/navigation/staedteregion/tihange-abschalten/inragkonferenz /stellungnahme-der-inrag-zu-tihange). Am 9. Juli machten die „Aachener Nachrichten“ dann in einem Exklusivbericht die RSK-Stellungnahme 503 zur „Bewertung der Sicherheitsnachweise für die Reaktordruckbehälter der belgischen Kernkraftwerke Doel 3/Tihange 2“ öffentlich . Die Überschrift des Artikels lautete unzweideutig: „Studie: Belgiens Reaktoren sind sicher“. Wörtlich wird dazu ausführlich der langjährige RSK-Vorsitzende Rudolf Wieland zitiert, der hier u. a. zur Herkunft der Risse zu Protokoll gibt: „Es gibt keinen Zweifel daran, dass es herstellungsbedingte Risse sind.“ Außerdem resümieren die „Aachener Nachrichten“ das Gespräch mit Wieland unwidersprochen so: „Die RSK jedenfalls stellt in einem Gutachten, das unserer Zeitung exklusiv vorliegt, fest, dass die Meiler Tihange 2 und Doel 3 unbedenklich sind“ (Quelle: www.aachener-zeitung.de/dossier/tihange/studiebelgiens -reaktoren-sind-sicher-1.1937158). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4360 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Diese Aussagen werden dann so von anderen Medien entweder wörtlich oder sinngemäß übernommen, zumal ein „hochrangiger Angestellter“ des BMU begleitend dazu ebenfalls in den „Aachener Nachrichten“ erklärt, es gebe „keine Handhabe“ mehr für Stilllegungsforderungen: „Das ist heute durch nichts mehr zu rechtfertigen“ (Quelle: www.aachener-zeitung.de/dossier/tihange/tihange-2- und-doel-3-bundesregierung-sieht-keine-handhabe-mehr-1.1937785). Dieser Sichtweise widerspricht Bundesumweltministerin Svenja Schulze in ihren Interviews nicht. Schon einen Tag später zieht allerdings der Atomexperte und ehemalige Abteilungsleiter des Bundesumweltministeriums, Dieter Majer, die Aussagen und die Relevanz der RSK-Stellungnahme ebenfalls in den „Aachener Nachrichten“ erheblich in Zweifel: „Zusammenfassend ist zu sagen, dass diese RSK-Stellungnahme nicht geeignet ist, nachzuweisen, dass die Anlagen Doel3/Tihange 2 insgesamt die erforderliche Sicherheit für einen Weiterbetrieb erfüllen“ (Quelle: www.aachener-zeitung.de/dossier/tihange/ist-tihange-sicher-atomexperte-dietermajer -bewertet-gutachten-1.1938860). Am 18. Juli berichtete dann der „WDR“, dass sowohl in der RSK wie in dem zuständigen RSK-Fachausschuss „Druckführende Komponenten und Werkstoffe “ (DKW) mehrere zum Teil hochrangige Mitarbeiter der Firma EDF-Framatome im bayerischen Erlangen sitzen (Quelle: www.tagesschau.de/kritiktihange -gutachten-101.html). Es handelt sich dabei um den EDF/Framatome- Standortleiter in Erlangen, Rainer Hardt, sowie um Dr. Renate Kilian, ebenfalls tätig in Erlangen. RSK-Chef Wieland bestätigt diesen Sachverhalt umgehend in den „Aachener Nachrichten“ (Quelle: www.aachener-zeitung.de/dossier/ tihange/atomkonzern-mitarbeiter-an-rsk-gutachten-beteiligt-1.1943879). EDF/Framatome ist seit Anfang 2018 Nachfolgerin der aufgelösten Areva, die in Erlangen einst das Atomgeschäft von Siemens/KWU übernommen hat. Areva/Framatome gehörte zu den Herstellern der beiden Reaktoren Tihange 2/Doel 3. Im Jahr 2016 erhielt der Standort Erlangen den lukrativen Auftrag, für den französisch-belgischen AKW-Betreiber Engie-Electrabel die Sicherheitsleittechnik für Doel 1 und 2 zu modernisieren. Vom EDF/Framatome-Standort im niedersächsischen Lingen werden mehrere belgische Reaktoren von Engie- Electrabel, darunter Tihange 2 sowie Doel 1, 2 und 3 mit Brennelementen beliefert . Die Brennelementefabrik Lingen hängt aufgrund einer Auftragsflaute seit Fukushima nach eigenen Angaben von diesen Aufträgen wirtschaftlich in erheblichem Umfang ab. Und EDF ist zudem Miteigentümerin der betreffenden Reaktoren Tihange 2 und Doel 3. Die beiden EDF-Mitarbeiter hätten sich angesichts dieser massiven Verflechtungen von vornherein als befangen aus der RSK bzw. dem Fachausschuss zurückziehen müssen. Doch weder RSK-Chef Rainer Wieland noch das Bundesumweltministerium sehen hier auch nur den Verdacht einer Befangenheit. Rainer Hardt sei ohnehin länger krank gewesen, teilte Rudolf Wieland den „Aachener Nachrichten“ mit, während das BMU immerhin zugibt, dass beide an der abschließenden Abstimmung im DKW-Ausschuss teilgenommen hätten, obwohl die Erarbeitung zuvor einer AG übertragen worden sei (Quellen: www.aachener-zeitung.de/dossier/ tihange/rudolf-wieland-der-mann-den-die-tihange-aktivisten-ablehnen-1.1944687; www.jungewelt.de/artikel/336309.alte-seilschaften.html). Zur langjährigen Tätigkeit der RSK-Mitglieder Uwe Stoll und Ulrich Waas für Areva in Erlangen und der Auswirkung auf die RSK-Arbeit gab es weder von Rudolf Wieland noch vom BMU bislang eine Stellungnahme. Stattdessen wies das BMU am 18. Juli eine dezidierte Kritik des Chefs der baden -württembergischen Atomaufsicht, Gerrit Niehaus, zurück. Niehaus hatte laut „dpa“ erklärt: „Von einem hochrangigen Expertengremium, das nach seinem Selbstverständnis das Bundesumweltministerium nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zur Schadens- und Risikovorsorge berät, ist mehr zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4360 erwarten, als eine ingenieurtechnische Abarbeitung vorgelegter Untersuchungen “ (Quelle: www.welt.de/regionales/nrw/article179587800/Tihange-Doel- Gutachten-Scharfe-Kritik-aus-Baden-Wuerttemberg.html). Sachlich wurde auf die Kritik seitens des BMU nicht eingegangen, sondern ebenfalls laut „dpa“ festgestellt, dass die tatsächliche Überprüfung der Reaktorsicherheit gar nicht zum Aufgabenbereich der RSK gehöre: „Was Herr Niehaus sich wünscht, kann die RSK gar nicht erfüllen, weil es laut Satzung nicht zu ihren Aufgaben gehört“ (Quelle: ebd.). Erneut äußerte sich auch RSK-Chef Rudolf Wieland. In der „Badischen Zeitung “ vom 18. Juli 2018 widersprach er nunmehr seinen eigenen Aussagen in den „Aachener Nachrichten“ vom 9. Juli (s. oben): „Weder die Kommission noch ich haben in Pressegesprächen eine Aussage zur Unbedenklichkeit oder Bedenklichkeit eines Weiterbetriebs der belgischen Reaktoren getroffen.“ (Quelle: www.badische-zeitung.de/suedwest-1/stuttgart-uebt-scharfe-kritik-anatom -gutachten—154785293.html). Zugleich ging Wieland am selben Tag in den „Aachener Nachrichten“ erneut an die Öffentlichkeit und machte nunmehr persönliche Details aus den Beratungen und Abstimmungen der RSK bekannt (z. B. Erkrankung von Rainer Hardt sowie Abwesenheit von Dr. Renate Kilian; Quelle: www.aachener-zeitung.de/dossier/ tihange/rudolf-wieland-der-mann-den-die-tihange-aktivisten-ablehnen-1.194 4687). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erfüllt seinen Schutzauftrag in der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit der Bevölkerung unter Achtung der alleinigen Zuständigkeit anderer Staaten für Anlagen in dortiger Verantwortung. Eine offizielle Stellungnahme, z. B. zur sicherheitstechnischen Bewertung von konkreten Sachverhalten und Ereignissen in Kernkraftwerken anderer Staaten oder eine Forderung nach konkreten Abhilfemaßnahmen, erfolgt seitens der Bundesregierung grundsätzlich nicht. Gleichwohl vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass alte Atomkraftwerke abgeschaltet werden sollten. Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken sieht die Bundesregierung kritisch und hält grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen dafür für erforderlich. 1. Warum wurde die RSK vom BMU nicht mit einer grundsätzlichen Bewertung der offensichtlichen und gravierenden Sicherheitsprobleme an den Atomkraftwerk (AKW) Tihange 2 und Doel 3 beauftragt, sondern nur mit einer eingeschränkten Bewertung, „ob die Nachweisführung der belgischen Atomaufsicht tragfähig sei“ (dpa-Meldung vom 18. Juli)? 2. Warum stützte sich die RSK-Stellungnahme nach Aussage des BMU allein auf die Unterlagen der belgischen Atomaufsicht FANC? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die sicherheitstechnische Bewertung der belgischen Atomkraftwerke (AKW) liegt in der alleinigen Verantwortung der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde Federaal Agentschap voor Nucleaire Controle (FANC). Nur der nationalen zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde liegen alle Unterlagen vor, um eine Bewertung der Sicherheit im Hinblick auf zu unterstellende Störfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik abgeben zu können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4360 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die unabhängige Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) ist ein technisches Fachgremium. Ihre Stellungnahmen werden veröffentlicht und dienen zur Beratung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Die RSK hat in diesem Fall im Auftrag des BMU die Tragfähigkeit der Nachweisführung in Bezug auf die Integrität der beiden Reaktordruckbehälter (RDB) der AKW Doel-3 und Tihange-2 bewertet. Dieser Bewertung hat sich das BMU angeschlossen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 3. Welche Erkenntnisse der INRAG-Konferenz vom 13. und 14. April 2018 in Aachen finden sich konkret in der RSK-Stellungnahme wieder? Der Bundesregierung ist die Stellungnahme der International Nuclear Risk Assessment Group (INRAG), deren Tagung am 13./14. April 2018 durch die Städteregion Aachen organisiert wurde, bekannt. Der Bundesregierung ist auch bekannt , dass sich Fragen der RSK zu bestimmten sicherheitstechnischen Aspekten auch den Expertinnen und Experten der Städteregion bzw. INRAG stellten. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Wieso kommt der RSK-Chef in der Öffentlichkeit zu der kategorischen Aussage , alle Risse in den Reaktordruckbehältern von Tihange 2 und Doel 3 seien herstellungsbedingt, wenn Nachüberprüfungen in den letzten Jahren eine fortgesetzte Häufung der Risse ergeben haben? Die RSK hält nach ihrer Stellungnahme zur Nachweisführung für plausibel und nachvollziehbar, dass es sich bei den Befunden um herstellungsbedingte Flockenrisse handelt. Gegenüber der RSK-Stellungnahme abweichende Aussagen vom Vorsitzenden der RSK sind dem BMU nicht bekannt. Darüber hinaus bewertet die Bundesregierung die Darstellung von Äußerungen in der Öffentlichkeit ohne direkte im Zusammenhang wiedergegebene Zitate nicht. 5. Teilt das BMU die Ansicht, dass bei herstellungsbedingten Rissen die beiden AKW Tihange 2 und Doel 3 niemals hätten genehmigt werden dürfen und schon allein aus diesem irreparablen Mangel der sofortige Entzug der Betriebsgenehmigung erfolgen müsste? Die Bundesregierung misst der Materialqualität des RDB im Hinblick auf die Sicherheitsbeurteilung eines AKWs eine hohe Rolle bei. Die Zuständigkeit für die Erteilung von Genehmigungen sowie die Festlegung der dafür erforderlichen Voraussetzungen bzgl. der befundbehafteten belgischen Reaktoren obliegt einzig den zuständigen belgischen Behörden. Ob der Einbau eines RDBs mit Qualitätsmängeln nach belgischem Recht ein erheblicher Genehmigungsverstoß ist, können nur die dafür zuständigen nationalen atomrechtlichen Genehmigungsbehörden bewerten. Nur ihnen liegen alle notwendigen Unterlagen aus dem Genehmigungsverfahren vor. 6. Wie bewertet das BMU folgende abschließende Feststellung der RSK: „Es verbleibt jedoch die Frage bezüglich einer ausreichenden experimentellen Absicherung der Berechnungsmethoden für Rissfelder“? Im Rahmen des fachlichen Austauschs zwischen den deutschen und belgischen Experten konnten die Fragen der RSK zur Zufriedenheit der RSK-Vertreter beantwortet werden. Auch eine Frage zur Validierung der Berechnungsmethoden für Rissfelder auf Basis von Experimenten wurde beantwortet. Es wurde dabei Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4360 auch deutlich, dass weitere Experimente zur Absicherung der Aussage sinnvoll wären. Vor diesem Hintergrund erklärte sich die FANC dazu bereit, Forschungsvorhaben zusammen mit der französischen „Commissariat à l’énergie atomique et aux énergies alternatives“ (CEA) und der Materialprüfungsanstalt (MPA) der Universität Stuttgart durchzuführen. Im Rahmen beider Projekte werden ergänzend zu den bereits durchgeführten Versuchen u. a. Biegeversuche zur Bewertung von Rissfeldern unter mehrachsiger Beanspruchung durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Forschungsvorhaben können zu einer weiteren Absicherung der erfolgten Nachweisführung beitragen. Eine Berücksichtigung der Ergebnisse im Rahmen einer sicherheitstechnischen Bewertung der RDB in den belgischen AKW obliegt der dafür zuständigen belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC. 7. Wie bewertet das BMU die öffentlichen Aussagen des RSK-Chefs Rudolf Wieland in den „Aachener Nachrichten“ und der „Badischen Zeitung“ zur möglichen „Unbedenklichkeit“ oder „Bedenklichkeit“ des Weiterbetriebs von Tihange 2 und Doel 3? Die Darstellung von Äußerungen in Zeitungsartikeln ohne direkte im Zusammenhang wiedergegebene Zitate bewertet die Bundesregierung nicht. 8. Wie kommt das BMU angesichts des selbst eingestandenen sehr begrenzten Begutachtungsauftrags für die RSK und der fehlenden „experimentellen Absicherung “ zu dem Ergebnis, es gebe „keine politische Handhabe“ mehr, die Stilllegung der Reaktoren zu fordern (s. auch Frage 5)? Die vormalige Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks hatte 2016 vor dem Hintergrund einer RSK-Stellungnahme von April 2016 die belgische Seite gebeten, unter Würdigung der nationalen Souveränität und Verantwortung Belgiens hinsichtlich der sicherheitstechnischen Bewertung belgischer Atomkraftwerke , die befundbehafteten Reaktoren Doel-3 und Tihange-2 zumindest vorübergehend bis zur Klärung sicherheitstechnischer Fragen außer Betrieb zu nehmen . Belgien ist der Bitte damals nicht gefolgt. Ungeachtet dessen ist das BMU der Ansicht, dass auch in unseren Nachbarstaaten alte Atomkraftwerke vom Netz genommen werden sollten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat bei ihrem Antrittsbesuch in Brüssel am 22. Mai 2018 daher Minister Jan Jambon mitgeteilt , dass sie die Verlängerungen von Laufzeiten von AKW für den falschen Weg hält. Belgien hat gesetzlich geregelt, bis zum Jahr 2025 aus der Atomenergie auszusteigen. Tihange-2 wird hiernach im Jahr 2023, Doel-3 im Jahr 2022 abgeschaltet . Darauf wies auch Minister Jan Jambon hin. Bundesumweltministerin Svenja Schulze nimmt die Belgier beim Wort, dass an den Abschaltterminen nicht mehr gerüttelt wird. 9. Inwieweit hat das BMU die Ergebnisse der RSK mit anderen Bewertungen abgeglichen oder eine weitergehende Überprüfung eingeleitet? Das BMU hat sich der Stellungnahme der RSK zur „Bewertung der Sicherheitsnachweise für die RDB der belgischen Kernkraftwerke Doel-3/Tihange-2“ angeschlossen . Grundsätzlich sind die Stellungnahmen der unabhängigen RSK eine wichtige Grundlage für die Willensbildung innerhalb des BMU. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4360 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Gab es eine Abstimmung des BMU mit Landesregierungen zur RSK-Stellungnahme ? Wenn ja, wann und mit welcher Landesregierung sowie mit welchen Ergebnissen ? Die Kommission beschließt als Ergebnis ihrer Beratungen naturwissenschaftliche und technische Empfehlungen oder Stellungnahmen an das Bundesumweltministerium . Zu den Sitzungen der RSK werden alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden von Bund und den Ländern eingeladen. Insofern hatten auch die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, an den Beratungen teilzunehmen. Eine darüber hinausgehende Abstimmung des BMU mit Landesregierungen zur RSK-Stellungnahme hat es nicht gegeben. Das BMU hat im Vorfeld zur Veröffentlichung der RSK-Stellungnahme die Bundesländer Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz über die Stellungnahme informiert. 11. Verwirft das BMU seine bislang vertretene Position, dass Schmiederinge am Reaktordruckbehälter mit Rissbefunden (wie hier in Tihange und Doel) aus Sicherheitsgründen sofort zu verwerfen sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, welche Forderung ergibt sich daraus an die belgische Atomaufsicht FANC? Die Bundesregierung misst der Materialqualität eines RDB im Hinblick auf die Sicherheitsbeurteilung eines AKWs eine hohe Rolle bei. Die Bewertung der Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke (AKW) liegt ausschließlich in der Zuständigkeit der belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde FANC. Nur der FANC liegen alle erforderlichen Unterlagen für eine sicherheitstechnische Bewertung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 12. Welche konkreten sicherheitstechnischen Kritikpunkte sieht das BMU derzeit sowohl an den Reaktoren Tihange 2 und Doel 3, aber auch an den anderen belgischen Reaktoren? Bezüglich der Reaktoren Tihange 2 und Doel 3 verweist die Bundesregierung auf die am 9. Juli 2018 veröffentlichte Stellungnahme der RSK. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 13. Sieht das BMU bei den beiden EDF/Framatome-Mitarbeitern in der RSK und dem federführenden DKW-Ausschuss, Rainer Hardt und Dr. Renate Kilian , keinerlei Anhaltspunkte für Befangenheit? 14. Haben Rainer Hardt und Dr. Renate Kilian vor der Abstimmung im Fachausschuss DKW auch an der Diskussion zur Abstimmung teilgenommen? 15. Wann hat diese Abstimmung im Fachausschuss DKW stattgefunden, und wie viele Ausschussmitglieder haben daran teilgenommen? Wie viele davon gehörten der vom BMU erwähnten Arbeitsgruppe innerhalb des Ausschusses an? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4360 16. Waren die langjährigen Areva-Mitarbeiter Uwe Stoll und Ulrich Waas an der abschließenden Beratung und Abstimmung zur Stellungnahme 503 innerhalb der RSK beteiligt? Die Fragen 13 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der 491. Sitzung der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) am 22. Februar 2017 wurde von der RSK eine Arbeitsgruppe gebildet, die den Entwurf der RSK- Stellungnahme zur „Bewertung der Sicherheitsnachweise für die Reaktordruckbehälter der belgischen Kernkraftwerke Doel-3/Tihange-2“ erarbeiten sollte. Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Firma Framatome wurden nicht in die Arbeitsgruppe berufen. In der 170. Sitzung des RSK Ausschusses „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ (DKW) am 26. April 2018 wurde der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf der Stellungnahme vorgestellt und diskutiert. Eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter der Firma Framatome sind Mitglieder des Ausschusses DKW und haben an der Sitzung teilgenommen. In der 503. RSK-Sitzung am 23. Mai 2018 wurde die Stellungnahme von der RSK beraten und verabschiedet . Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Firma Framatome waren nicht anwesend . Die RSK, die insgesamt 16 Mitglieder umfasst, hat die Stellungnahme intensiv beraten und verabschiedet. Der entsprechende Beschluss erfolgte einstimmig. Um eine hinreichend sachverständige und objektive Beratung des BMU zu gewährleisten , ist in der RSK die gesamte Bandbreite der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vertretbaren Anschauungen repräsentiert. Dazu gehören Mitglieder verschiedener Sachverständigenorganisationen (z. B. TÜVe, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, das Physikerbüro Bremen, das Öko- Institut), Hochschullehrer, Betreiber und Hersteller. Die einschlägige Expertise wird häufig gerade durch die beruflichen Tätigkeiten in dem entsprechenden Fachgebiet erworben und aktuell gehalten. Die Fragestellung der Befangenheit bei den Beratungen des BMU durch RSK- Mitglieder, die auf dem Gebiet der Kerntechnik arbeiten, ist nicht neu. Sie hat sich auch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Beratungen zu Fragen der kerntechnischen Sicherheit von Atomkraftwerken in Deutschland dem BMU immer wieder gestellt. Deshalb ist eine entsprechende Regelung in der Satzung der RSK vorhanden und die RSK-Mitglieder werden bei der Berufung auf gewissenhafte und unparteiische Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet. Anhaltspunkte für eine Befangenheit bestanden und bestehen in diesem Falle nicht. 17. In welchen Fällen hat das BMU in den letzten Jahren (seit 2010) von sich aus Mitglieder der RSK oder ihrer Ausschüsse wegen des Verdachts auf Befangenheit von Beratungen und Abstimmungen ausgeschlossen (bitte konkrete Fälle mit den Begründungen aufführen)? Der Ausschluss von Mitgliedern der RSK von einer Beratung wegen Befangenheit ist in der RSK-Satzung geregelt. Hält sich ein Mitglied der Kommission für befangen oder bestehen Zweifel, ob es selbst Beteiligter in einem Genehmigungsoder Aufsichtsverfahren ist, das Gegenstand der Beratung ist, so ist dies dem Vorsitzenden mitzuteilen. Der Vorsitzende gibt dem BMU hiervon Kenntnis. Die Kommission entscheidet über den Ausschluss. Das betroffene Mitglied darf an dieser Entscheidung nicht mitwirken. Im Zuge der Beratungen der RSK zur Stellungnahme „Anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfung deutscher Kernkraftwerke unter Berücksichtigung der Ereignisse in Fukushima-I“ nahm ein RSK-Mitglied nach Rücksprache mit dem Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4360 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode RSK-Vorsitzenden an folgenden Sitzungen der RSK nicht teil: 434. Sitzung am 30. März 2011; 435. Sitzung am 21. April 2011; 436. Sitzung am 28. April 2011 und der 437. Sitzung vom 11. bis 14. Mai 2011. Daneben hat ein RSK-Mitglied nicht an den Beratungen der RSK zur Thematik Befund am Thermoschutzrohr in der Revision 2010 im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in der 431.Sitzung am 16. Dezember 2010 teilgenommen. 18. Wie überprüft das BMU die in der RSK-Satzung verlangte „Unabhängigkeit “ der Mitglieder der RSK und ihrer Ausschüsse im Einzelfall konkret? 19. Welche Änderungen hat die RSK abschließend an der Beschlussvorlage des Fachausschusses zur Stellungnahme 503 konkret noch vorgenommen? Wie oft wurde die Beschlussvorlage innerhalb der RSK diskutiert? 20. Welche Vertreter des BMU waren bei den abschließenden Beratungen der RSK zur Erarbeitung der Stellungnahme 503 anwesend, und mit welchen konkreten Fragen bzw. Vorschlägen haben sie an der Beratung teilgenommen ? Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vertreter der Abteilung „Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz“ des BMU nehmen regelmäßig an den Beratungen der RSK und ihren Ausschüssen teil. Die Mitglieder der RSK werden persönlich berufen, um die Expertise, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erworben haben, unabhängig und weisungsfrei in den wissenschaftlichen Diskurs einzubringen. Die Vertraulichkeit der Beratungen der RSK ist in ihrer Satzung festgeschrieben und stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Unabhängigkeit der Mitglieder der Kommission dar. Damit die Gefahr einer Personalisierung des RSK-internen Entscheidungsprozesses nicht besteht, wird lediglich das Beratungsergebnis in Form einer Empfehlung oder Stellungnahme veröffentlicht. 21. Hat RSK-Chef Rudolf Wieland gegen § 14 der RSK-Satzung verstoßen, als er am 18. Juli in den „Aachener Nachrichten“ persönliche Details zur Anwesenheit (inkl. Gründen für etwaige Abwesenheiten) sowie zum Abstimmungsverhalten einzelner RSK-Mitglieder offenbarte? Wurde ihm dafür vom BMU eine Rüge erteilt? Wenn ja, wann und in welcher Form? Die Mitgliedschaft in der RSK ist ein persönliches Ehrenamt. Die Mitglieder der RSK sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie respektieren die fachliche Meinung anderer und wahren die Regeln eines wissenschaftlichen Diskurses. Die Äußerungen von RSK-Mitgliedern einschließlich ihres Vorsitzenden werden mit dem BMU grundsätzlich nicht abgestimmt. Dies gilt auch für die in der Frage in Bezug genommenen Äußerungen des RSK-Vorsitzenden. Nach Paragraph 14 der RSK-Satzung sind die Sitzungen der Kommission vertraulich . Die Sitzungsteilnehmer dürfen Dritten keine Auskünfte über Ausführungen einzelner Mitglieder, über Abstimmungen und über den Inhalt des Ergebnisprotokolls geben. Dem BMU sind keine widersprechenden Äußerungen des RSK- Vorsitzenden bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4360 22. Gab es zwischen dem RSK-Vorsitzenden Rudolf Wieland und dem BMU zu irgendeinem Zeitpunkt vor oder nach Bekanntwerden der RSK-Stellungnahme 503 Gespräche über die Öffentlichkeitsarbeit? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme gab es zu verschiedenen Zeitpunkten einen Austausch zwischen dem BMU und Rudolf Wieland. Dieser diente vor allem der Vorbereitung eines telefonischen Pressegesprächs mit Journalistinnen und Journalisten aus Nordrhein-Westfalen und Berlin am Montag, dem 9. Juli 2018 (14:30 Uhr), in dem Rudolf Wieland und Staatssekretär Jochen Flasbarth für Fragen zu der Stellungnahme zur Verfügung standen. Ein Austausch zwischen dem BMU und Rudolf Wieland war zudem insbesondere zu den Mitte Juli 2018 im WDR erhobenen Vorwürfen erforderlich, wonach die Stellungnahme unter Mitwirkung angeblich befangener Mitarbeiter der Reaktor-Sicherheitskommission zustande gekommen sei. 23. Da laut RSK-Satzung Mitgliedszeiten in der Regel auf zweimal drei Jahre begrenzt sind, warum wurde diese Mitgliedszeit bei RSK-Chef Rudolf Wieland (RSK-Vorsitz seit 2011) 2017 erneut verlängert? 24. Warum finden sich auf der RSK-Webseite nur bei wenigen Mitgliedern Angaben zum beruflichen Werdegang (z. B. fehlen derartige Angaben zum RSK-Chef Rudolf Wieland), um ihre fachliche Qualifikation und mögliche berufliche Befangenheiten öffentlich beurteilen zu können? 25. Warum sind die RSK und ihre Fachausschüsse auch sieben Jahre nach dem im Jahr 2011 für Deutschland beschlossenen Atomausstieg noch immer mehrheitlich mit Mitarbeitern von Atomkonzernen sowie Befürwortern der Atomenergie besetzt? 26. Wie bewertet das BMU die Mitarbeit von Angestellten des TÜV Nord in der RSK und ihren Fachausschüssen angesichts der Tatsache, dass der TÜV Nord unter dem Label „TÜV Nord Nuclear“ seine Dienste international sogar für den Neubau von Atomkraftwerken anbietet? Bezüglich der Fragen 23 bis 26 wird auf die gemeinsame Antwort zu den Fragen 13 bis 16 verwiesen. Systematisch werden auf der RSK-Webseite neben dem Namen des Mitglieds das aktive Beschäftigungsverhältnis einschließlich Firmensitz oder der Wohnort des Mitglieds angegeben. 27. Welche weiteren Aufträge hat der EDF/Framatome-Standort Erlangen (ehemals Areva) seit 2010 vom belgischen AKW-Betreiber Engie-Electrabel erhalten (bitte nach jeweiligem Auftrag, Jahr des Auftrags und sachlichem wie finanziellem Umfang des Auftrags aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über Aufträge der belgischen Engie- Electrabel S. A. an die Framatome GmbH (vormals Areva GmbH) in Erlangen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4360 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Wie hoch ist der Anteil der Brennelementexporte vom EDF/Framatome- Standort Lingen für belgische Reaktoren im Vergleich zur Gesamtproduktion in Lingen (bitte nach einzelnen Jahrgängen seit 2010, jeweiliger Anzahl der exportierten Brennelemente pro Jahr sowie nach jeweiligem Auslastungsgrad der Brennelementefabrik durch diese spezifischen Exporte im Verhältnis zur tatsächlichen Gesamtproduktion pro Jahr aufschlüsseln)? Die nachfolgende Tabelle enthält die an Eurostat gemeldete Produktionsmenge von ANF (produzierte Brennelemente in Einheiten von Tonnen Schwermetall (tSM)) seit dem Jahr 2010 sowie die Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu den an die belgischen Kernkraftwerke ausgeführten Mengen. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Produktionsmenge Brennelemente tSM 455,6 301,2 396,7 250,6 307,7 232,5 249,6 * Ausfuhr nach Doel und Tihange tSM 17,2 17,0 17,2 18,3 6,5 17,2 69,4 37,7 Quotient % 3,8 5,6 4,3 7,3 2,1 7,4 27,8 - * Werte für das Jahr 2017 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 29. Liegen derzeit neue Exportanträge für Brennelemente von Lingen nach Tihange oder Doel vor? Wenn ja, welche konkret (bitte Datum Antragstellung, Anzahl Brennelemente , jeweiliger Ziel-Reaktor, Datum Genehmigung für Export und Transport angeben)? Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) liegen derzeit keine neuen Exportanträge für Brennelemente von Lingen nach Tihange oder Doel vor. Darüber hinaus liegen weder gültige Beförderungsgenehmigungen noch Anträge auf Beförderungsgenehmigungen beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) für den Transport von Brennelementen von Lingen nach Doel und Tihange vor. 30. Wie hoch war der Auslastungsgrad der Brennelementefabrik in Lingen im Jahr 2017 insgesamt (bezogen auf die jeweils genehmigten Kapazitäten der beiden Anlagenteile)? Der Auslastungsgrad der Brennelementefabrik Lingen variiert sowohl bei der Konversion als auch in der weiteren Fertigung im Rahmen der behördlich genehmigten Kapazitäten, die eine maximale Produktion von Brennelementen im Umfang von 650 tSM erlauben. Der Anteil am genehmigten Fertigungsvolumen, schwankt von Jahr zu Jahr. Weitere Details zu Verträgen mit Kunden der ANF, über die behördlichen Informationspflichten hinaus, liegen der Bundesregierung nicht vor. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4360 31. Da in der RSK und ihren Ausschüssen Mitarbeiter des staatlichen französischen Atomkonzerns EDF sitzen, welche Mitarbeiter bzw. Experten deutscher Firmen oder Organisationen (TÜV, GRS, Öko-Institut usw.) sitzen im Gegenzug in den Beratungsgremien der französischen Atomaufsicht (bitte nach jeweiligem Gremium, einzelnen Personen und den jeweiligen Firmen bzw. Organisationen aufschlüsseln)? 32. Welche Mitarbeiter bzw. Experten deutscher Firmen oder Organisationen (TÜV, GRS, Öko-Institut usw.) sitzen in den Beratungsgremien der belgischen Atomaufsicht (bitte nach jeweiligem Gremium, einzelnen Personen und den jeweiligen Firmen bzw. Organisationen aufschlüsseln)? Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung lassen sich die atomrechtliche Aufsichtsbehörde Autori-té de sûreté Nucléaire (ASN) und die FANC von unabhängigen wissenschaftlichen Gremien beraten. In Frankreich sind es die « groupes permanents d’experts en sûreté nucléaire » mit sechs Gremien und in Belgien ist es der « Conseil scientifique des Rayonne-ments ionisants ». Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Mitgliedschaft in diesen Gremien ein persönliches Ehrenamt. Deutsche Sachverständige sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig Mitglied in den französischen Beratungsgremien. Informationen zu diesen Beratungsgremien können über die Internetseiten der ASN über www.asn.fr/L-ASN/ Appuis-techniques-de-l-ASN/Les-groupes-permanents-d-experts bzw. der FANC über http://jurion.fanc.be/jurdb-consult/consultatieLink?wettekstId=25073 abgerufen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333