Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4361 19. Wahlperiode 18.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Sevim Dağdelen, Sylvia Gabelmann, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Zaklin Nastic, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Konventionelles militärisches Kräfteverhältnis und Großwaffensysteme der NATO, Russlands und der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutliche Erhöhung des Verteidigungsetats in Deutschland und in zahlreichen NATO-Staaten wird zunehmend begründet mit der postulierten Gefährdung durch das russische Militär. Beim jüngsten NATO-Gipfel in Brüssel am 11. und 12. Juli 2018 wurde mit der Bedrohung durch Russland die Notwendigkeit des Ausbaus des eigenen „Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs“ (NATO-Gipfelerklärung 2018) belegt und gleichzeitig betont: „Die NATO sucht keine Konfrontation und stellt für Russland keine Bedrohung dar.“ Unbestreitbar ist, dass die NATO-Staaten in den letzten Jahren Truppen und Ausrüstung an die Ostgrenze des Bündnisses verlegt haben und dort immer häufiger mit Manövern präsent sind. Seit dem NATO-Gipfel in Wales 2014 wächst innerhalb der NATO-Staaten zudem der Druck auf deutlich höhere Militärausgaben . In der NATO-Gipfelerklärung 2018 wird der Stand der Aufrüstung des transatlantischen Bündnisses wie folgt beschrieben: „Alle Verbündeten haben damit begonnen, ihre Ausgaben für Verteidigung real zu erhöhen, und etwa zwei Drittel der Verbündeten verfügen über nationale Pläne, bis 2024 zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Mehr als die Hälfte der Verbündeten gibt mehr als 20 Prozent ihrer Verteidigungsausgaben für Großgerät einschließlich damit zusammenhängender Forschung und Entwicklung aus und 24 Verbündete werden laut ihren nationalen Plänen den Richtwert von 20 Prozent bis 2024 erfüllen.“ Umgekehrt sieht Russland in den Aktivitäten der NATO eine Bedrohung. So spricht die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa angesichts der geplanten Stationierung von US-Flugabwehrraketen in Polen von einer „zunehmenden Militarisierung“, die eine „Bedrohung Russlands nationaler Sicherheit“ (Quelle: www.tagesschau.de/ausland/polen-russland-patriot-abwehrraketen-101. html) darstelle. Bisher hat die russische Regierung dennoch nicht mit einer Erhöhung des Verteidigungsetats reagiert, sondern diesen im Gegenteil deutlich gesenkt. Dennoch besteht im Moment aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Gefahr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4361 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eines neuen Wettrüstens und damit auch eine steigende Kriegsgefahr sowohl global als auch in der Mitte Europas. Um Wege aus dieser Konfrontationssituation zu beschreiten und zu neuen Abrüstungsschritten zu kommen, ist es sinnvoll einen nüchternen Blick auf das tatsächliche militärische Kräfteverhältnis zu werfen. Um zur Versachlichung der Debatte beizutragen, sollen dabei sowohl die konventionellen militärischen Fähigkeiten der NATO-Staaten als auch die von Russland und des östlichen Militärbündnisses „Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit“ (kurz: OVKSF) berücksichtigt werden. Die nuklearen Fähigkeiten beider Bündnisse, die Neustationierung von Atomwaffen (so genannte Modernisierung) in Deutschland, die atomare Teilhabe, sowie die dringend nötigen Schritte zur atomaren Abrüstung wurden in anderen parlamentarischen Initiativen bereits mehrfach thematisiert (z. B. Bundestagsdrucksache 19/1779); sie sollen deswegen an dieser Stelle unberücksichtigt bleiben . V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass dem in der Vorbemerkung der Fragesteller verwendeten Zitat aus dem NATO-Gipfel-Kommuniqué, wonach die NATO die Notwendigkeit des Ausbaus ihres Abschreckungs- und Verteidigungsdispositivs mit der Bedrohung durch Russland begründet, der relevante textliche Zusammenhang fehlt. Unter Berücksichtigung des gesamten Paragraphen wird das Bekenntnis der Allianz zur Fortsetzung des Doppelansatzes im Umgang mit Russland erkennbar – d. h. der Ausbau der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit etwa in Form von „enhanced Forward Presence“ bei gleichzeitiger Beibehaltung des Dialogstrangs mit Russland, etwa in Form des NATO-Russland-Rats. Der Ausbau der Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO bezieht sich in diesem Zusammenhang auf bereits bestehende Fähigkeiten und Kräfte der NATO. Ausbau ist damit nicht mit Aufrüstung gleichzusetzen. Die strategischen Herausforderungen der NATO bleiben nicht, wie von den Fragestellern insinuiert, auf den Umgang mit Russland beschränkt. Im NATO-Gipfel -Kommuniqué wird vielmehr die Breite der sicherheitspolitischen Herausforderungen aus allen strategischen Richtungen, von staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren, Streitkräften und terroristischen Organisationen, Cyber- und hybriden Bedrohungen beschrieben. Eine ähnlich breit angelegte Beschreibung des aktuellen sicherheitspolitischen Umfelds hat die Bundesregierung bereits im Weißbuch 2016 vorgenommen. Die Bundesregierung teilt darüber hinaus die von den Fragestellern vertretene Auffassung der Vergleichbarkeit von Verteidigungsausgaben nur teilweise. Vergleiche von Verteidigungsausgaben sind aufgrund unterschiedlicher Kaufkraftparitäten , Personalkosten und der Möglichkeit von Buchungen in anderen Budgets nur bedingt aussagekräftig. Unabhängige Analysten wie das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) halten die russischen Militärausgaben für die viertgrößten der Welt. Die Bundesregierung stützt sich zur Beantwortung der Anfrage auf die zwischen den OSZE-Teilnehmerstaaten ausgetauschten Daten im Rahmen des „Weltweiten Austauschs Militärischer Information“ (WAMI). In der OSZE sind sowohl die Mitglieder der OVKS als auch der NATO. Die dort gemeldeten Daten unterliegen damit denselben Kriterien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4361 Die im Rahmen des WAMI ausgetauschten Daten beinhalten auch Waffensysteme , welche sich nicht in der Nutzung der jeweiligen Streitkräfte befinden, sondern unter anderem eingelagert oder zur weiteren Verwertung vorgesehen sind. Darüber hinaus trifft die Bundesregierung keine Aussage über Waffensysteme Verbündeter. Die Beantwortung der Fragen 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 20, 21, 24, 25, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34 und 35 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Die Bundesregierung gibt dabei Auskunft über die eigenen Fähigkeiten sowie die ihr über den Austausch zwischen den OSZE-Teilnehmerstaaten bekannt gewordenen Informationen. Die entsprechenden Informationen sind durch den jeweils über seine Systeme informierenden Staat eingestuft worden, daher sind die entsprechenden Informationen gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem VS Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* 1. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamten Militärausgaben im Jahre 2024, wenn alle 29 NATO-Staaten im Jahr 2024 das 2-Prozentziel erfüllten (bitte folgende Berechnungsgrundlage anwenden: die NATO-Staaten, die bereits heute mehr als 2 Prozent Militärausgaben haben, bleiben unverändert; für alle anderen liegt der BIP-Durchschnitt – BIP = Bruttoinlandsprodukt – und Inflationsdurchschnitt der Volkswirtschaften aller NATO-Mitgliedstaaten des Jahres 2017 zugrunde)? Die Bundesregierung hat keine detaillierte Kenntnis über den Bruttoinlandsprodukt -Durchschnitt und Inflationsdurchschnitt der Volkswirtschaften aller NATO- Mitgliedstaaten als Basis einer nachvollziehbaren Berechnung von NATO-Verteidigungsausgaben für das Jahr 2024. 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Militärbudgets der NATO-Mitgliedstaaten (nach NATO- Kriterien) im Zeitraum von 2016 bis 2018 entwickelt (bitte jeweils einzeln nach Ländern und Jahren auflisten)? Auf die Veröffentlichung der Militärausgaben der NATO-Mitgliedstaaten durch die NATO wird verwiesen: NATO-Press Release – NATO-Dokument PR/CP(2018)091 Defence Expenditure of NATO Countries 2011-2018; www.nato.int/cps/en/natohq/news_156770.htm? selectedLocale=en. 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Militärbudgets Russlands und der Mitgliedstaaten der OVKSF im Zeitraum von 2016 bis 2018 entwickelt (bitte jeweils einzeln nach Ländern und Jahren auflisten)? 5. Welche Informationen hat die Bundesregierung und/oder nachgeordnete Behörden über die mittelfristige Finanzplanung der Verteidigungsbudgets Russlands und der Mitgliedsstaaten des OVKSF im Zeitraum ab 2019 (bitte jeweils einzeln nach Ländern und Jahren auflisten)? * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4361 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Über wie viele Kampfflugzeuge (Jagdflugzeuge, Jagdbomber, strategische Bomber etc.) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die NATO-Mitgliedstaaten (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 7. Über wie viele Kampfflugzeuge (Jagdflugzeuge, Jagdbomber, strategische Bomber etc.) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 8. Über wie viele Kampfhubschrauber verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die NATO-Mitgliedstaaten (bitte nach Ländern auflisten)? 9. Über wie viele Kampfhubschrauber verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? 10. Über wie viele schwere und mittelschwere militärische Transporthubschrauber verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten )? 11. Über wie viele schwere und mittelschwere militärische Transporthubschrauber verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten )? 12. Über wie viele schwere und mittelschwere militärische Transportflugzeuge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten )? 13. Über wie viele schwere und mittelschwere militärische Transportflugzeuge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten )? 20. Über wie viele militärische U-Boote (inklusive atomgetriebener und mit Mittel - und Langstreckenraketen oder Lenkwaffen bewaffneter U-Boote, taktischer und sonstiger U-Boote) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 21. Über wie viele militärische U-Boote (inklusive atomgetriebener und mit Mittel - und Langstreckenraketen oder Lenkwaffen bewaffneter U-Boote, taktischer und sonstiger U-Boote) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 24. Über wie viele Zerstörer, Fregatten und Kreuzer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 25. Über wie viele Zerstörer, Fregatten und Kreuzer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten des OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 28. Über wie viele Interkontinentalraketen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern auflisten)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4361 29. Über wie viele Interkontinentalraketen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? 30. Über wie viele Kampfpanzer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern auflisten)? 31. Über wie viele Kampfpanzer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? 32. Über wie viele Schützenpanzer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern auflisten)? 33. Über wie viele Schützenpanzer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? 34. Über wie viele Artillerie-Geschütze verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? 35. Über wie viele Artillerie-Geschütze verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? Die Antwort zu den Fragen 3, 5 bis 13, 20, 21, 24, 25 und 28 bis 35 werden dem Deutschen Bundestag mit der Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gesondert zugeleitet. 4. Welche Informationen haben die Bundesregierung und/oder ihre nachgeordneten Behörden über die mittelfristige Finanzplanung der Verteidigungsbudgets der NATO-Mitgliedstaaten (nach NATO-Kriterien) im Zeitraum ab 2019 (bitte jeweils einzeln nach Ländern und Jahren auflisten)? Die Bundesregierung hat keine über das Jahr 2018 hinausgehende Kenntnis zu den konkreten mittelfristigen Finanzplanungen der 28 anderen NATO-Alliierten in Bezug auf deren Verteidigungsausgaben nach NATO-Kriterien. Die Alliierten haben sich beim letzten NATO-Gipfeltreffen in Brüssel am 11./12. Juli 2018 lediglich darauf verständigt, der NATO ihre nationalen Pläne mitzuteilen, wie sie die 2014 in Wales beschlossenen Verpflichtungen zu implementieren beabsichtigen . 14. Über wie viele Tankflugzeuge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des Weltweiten Austauschs Militärischer Informationen (WAMI) nicht erhoben. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4361 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Über wie viele Tankflugzeuge verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 16. Über wie viele luftgestützte Frühwarn- und Kontrollsysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Über wie viele luftgestützte Frühwarn- und Kontrollsysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 18. Über wie viele bewaffnete Kampfdrohnen (bewaffnete oder bewaffnungsfähige unbemannte Luftfahrzeuge) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 19. Über wie viele bewaffnete Kampfdrohnen (bewaffnete oder bewaffnungsfähige unbemannte Luftfahrzeuge) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern und Typ auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 22. Über wie viele Flugzeugträger verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Über wie viele Flugzeugträger verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4361 26. Über wie viele Amphibische Angriffsschiffe (Amphibious Assault Ships) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der NATO (bitte nach Ländern auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 27. Über wie viele Amphibische Angriffsschiffe (Amphibious Assault Ships) verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung und/oder nachgeordneter Behörden die Mitgliedstaaten der OVKSF (bitte nach Ländern auflisten)? Die hier angefragten Informationen werden im Rahmen des WAMI nicht erhoben . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 36. Welche multinationalen beziehungsweise internationalen Abrüstungsinitiativen plant die Bundesregierung für die kommenden Jahre (bitte nach betroffenen Waffensystemen und potentiellen Partnern sowie Gesprächsformaten auflisten)? Um der Erosion der europäischen Rüstungskontrollarchitektur entgegenzuwirken , hat die Bundesregierung bereits 2016 die Initiative für einen Neustart der konventionellen Rüstungskontrolle in Europa ergriffen. Ziel ist es, Vertrauen, Transparenz, Vorhersehbarkeit und Zurückhaltung in diesem Bereich wiederherzustellen , militärische Risiken zu minimieren und ein neues Wettrüsten zu verhindern . Im Rahmen des von der Bundesregierung angestoßenen Strukturierten Dialogs in der OSZE sowie einer auf hoher Beamtenebene tagenden Freundesgruppe interessierter Staaten wird diese Initiative weiter vorangetrieben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4361 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beilage zu Anlage 1 zu ParlSts bei der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Tauber 1980027-V81 vom 14. September 2018 Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland Kurzform Vollform Code (3) Albanien Republik Albanien ALB Armenien Republik Armenien ARM Belarus Republik Belarus BLR Belgien Königreich Belgien BEL Bulgarien Republik Bulgarien BGR Dänemark Königreich Dänemark DNK Deutschland Bundesrepublik Deutschland DEU Estland Republik Estland EST Frankreich Französische Republik FRA Griechenland Hellenische Republik GRC Island Republik Island ISL Italien Italienische Republik ITA Kanada Kanada CAN Kasachstan Republik Kasachstan KAZ Kirgisistan Kirgisische Republik KGZ Kroatien Republik Kroatien HRV Lettland Republik Lettland LVA Litauen Republik Litauen LTU Luxemburg Großherzogtum Luxemburg LUX Montenegro Montenegro MNE Niederlande Königreich der Niederlande NLD Norwegen Königreich Norwegen NOR Polen Republik Polen POL Portugal Portugiesische Republik PRT Rumänien Rumänien ROU Russische Föderation Russische Föderation RUS Slowakei Slowakische Republik SVK Slowenien Republik Slowenien SVN Spanien Königreich Spanien ESP Tadschikistan Republik Tadschikistan TJK Tschechien Tschechische Republik CZE Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4361 Kurzform Vollform Code (3) Türkei Republik Türkei TUR Ungarn Ungarn HUN Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten von Amerika USA Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland GBR Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333