Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4370 19. Wahlperiode 17.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4082 – Verbesserung des Schutzes vor gesundheitsgefährdenden Mineralölen in Lebensmitteln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch Aufdrucke auf Verpackungen oder von Druckfarbenrückständen im Recyclingpapier von Lebensmittelverpackungen sind Lebensmittel mit gesundheitsschädlichen Mineralölbestandteilen belastet. Diese Mineralöle können sich im Körper ablagern, Organe schädigen und Krebs auslösen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung kam in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2009 zu dem Schluss, „dass der Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel dringend minimiert werden sollte“. Expertinnen und Experten weisen auf die Gefahr einer „chronischen Vergiftung“ durch die langjährige Aufnahme der schädlichen Mineralöle auch in geringen Mengen hin (vgl. ARD- Magazin Plusminus, Sendung vom 31. August 2016). Im Jahr 2017 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Gesundheitsgefährdende Mineralöle in Lebensmitteln“ auf Bundestagsdrucksache 18/12250) kündigte die Bundesregierung diesbezüglich folgende Maßnahmen an: die Unterstützung der EU-Kommission bei der Erarbeitung eines Monitoringberichts 2017/2018, die Erarbeitung und Erlassung entsprechender Regelungen zur Verbesserung des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Durchführung von Veranstaltungen und Anhörungen sowie die Mitwirkung zur Erarbeitung einer besseren Datengrundlage . Die Fraktion DIE LINKE. möchte hiermit in Anknüpfung an die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12013 in Erfahrung bringen, inwiefern die angekündigten Maßnahmen in Arbeit sind bzw. gegebenenfalls umgesetzt wurden. 1. Wurden von der Bundesregierung seit 2017 Maßnahmen eingeleitet, die sicherstellen , dass die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsbedenklichen Mineralölbestandteilen in Lebensmitteln geschützt werden? Wenn ja, welche, und wann treten diese in Kraft? Wenn nein, warum nicht, da eine Erarbeitung von Maßnahmen doch 2017 von der Bundesregierung angekündigt wurde? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4370 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wurde zur weiteren Erarbeitung des Entwurfs der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Mineralölverordnung “), der sich auf die Verringerung der Einträge von Mineralölbestandteilen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Altpapierstoff bezieht, wie angekündigt, eine mündliche Anhörung durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wurden mit Erkenntnissen aus der Anhörung konkrete Aspekte der Verordnung geändert? Wenn ja, welche? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12250 benannten Maßnahmen werden weiterverfolgt. Zum Entwurf der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Mineralölverordnung“) fand im Juni 2017 im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine mündliche Anhörung mit Ländern, Wissenschaft, Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden statt. Aus der Anhörung ergab sich die Notwendigkeit einzelner Klarstellungen. Der der schriftlichen und mündlichen Anhörung zugrunde gelegte , grundsätzliche Regelungsansatz wurde jedoch nicht geändert. Im Anschluss wurde die Ressortabstimmung zur Einleitung der Notifizierung bei der EU-Kommission und im Rahmen des SPS-Abkommens durchgeführt. Der im März 2018 erfolgte Regierungswechsel machte jedoch eine weitere Ressortabstimmung erforderlich. Diese ist noch nicht abgeschlossen. Konkrete Angaben über ein mögliches Inkrafttreten dieser Regelung, die eine Verringerung der Aufnahme von Mineralölbestandteilen durch Verbraucherinnen und Verbraucher zum Ziel hat, sind derzeit nicht möglich. 3. Beabsichtigt die Bundesregierung, Daten für weitergehende Regelungen, z. B. betreffend Grenzwerte in Lebensmitteln allgemein, zu erheben? Wenn ja, welche konkreten Vorhaben sind geplant? Wenn nein, warum nicht, wurde doch 2017 von der Bundesregierung die fehlende Datengrundlage bemängelt? 4. Liegt bereits (wie 2017 von der Bundesregierung zur Generierung einer ausreichenden Datengrundlage, auf der mögliche EU-Maßnahmen abgeleitet werden können, angekündigt) ein EU-Monitoringbericht 2017/2018 vor? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden auf Basis dieses Monitoringberichts abgeleitet und umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? 5. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen waren oder sind deutsche Behörden in den Ländern an dem Monitoring beteiligt? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12250 dargelegt, soll das EU-Monitoring gemäß Empfehlung (EU) 2017/84 der Kommission vom 16. Januar 2017 über die Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln und Materialien, die dafür bestimmt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4370 sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, die betreffende Datengrundlage verbessern. Das Tätigwerden auf EU-Ebene wurde insbesondere durch das BMEL angestoßen. Das EU-Monitoring ist noch nicht abgeschlossen. Gemäß Empfehlung (EU) 2017/84 ist die Datengenerierung für die Jahre 2017/2018 und die Übermittlung der Daten bis zum 28. Februar 2019 vorgesehen. Entsprechend liegt noch kein Bericht über das EU-Monitoring vor. Aufgrund der Tatsache, dass sich die Vorlage der Leitlinien zur Übermittlung der Daten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verzögert hatte, wurde die Frist zur Datengenerierung und -übermittlung kürzlich bis zum 1. Oktober 2019 verlängert. Verschiedene Bundesländer beteiligen sich durch die Untersuchung unterschiedlicher , in der Empfehlung (EU) 2017/84 genannter Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständeproben an dem EU-Monitoring. Die Datenübermittlung an die EFSA erfolgt durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Eine vollständige Übersicht über die in diesem Rahmen untersuchten Proben liegt dem BMEL auch im Hinblick darauf, dass das Monitoring noch nicht abgeschlossen ist, derzeit nicht vor. Diese Daten werden in den EU-Gesamtbericht zum Monitoring Eingang finden. Zur Verbesserung der Datenlage wurde in Deutschland bereits unabhängig vom EU-Monitoring für das Jahr 2017 ein nationales Monitoringprogramm zu Mineralöl in Verpackungsmaterial für Lebensmittel aus Papier, Pappe, Karton oder textilem Material sowie dessen Übergang in darin verpackte Lebensmittel konzipiert . Auch das nationale Monitoring 2018 sieht weitere Untersuchungen zu Mineralölkohlenwasserstoffen vor. Diese ebenfalls von den Bundesländern erhobenen Daten fließen in den deutschen Beitrag zum EU-Monitoring ein. Der nationale Monitoringbericht 2017 wird voraussichtlich Ende dieses Jahres vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seiner Internetseite veröffentlicht. 6. Welche einzelnen Termine und Gespräche fanden seit dem Jahr 2017 zwischen der Bundesregierung einschließlich der zugehörigen Facheinrichtungen und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und deren Verbänden zum Themenspektrum Bedarfsgegenständeverordnung und Übergang von Mineralölen auf Lebensmittel statt (bitte jeweils Datum, Thema und teilnehmende Personen, Institutionen und Unternehmen nennen)? Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Parlamentarische Staatssekretäre und Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre der Bundesministerien pflegen aufgabenbedingt Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren. Auch unterhalb der Leitungsebene gibt es aufgabenbedingt kontinuierlich Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der von der Thematik betroffenen Verbände . Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO, § 47 Absatz 3 auch in Verbindung mit § 62 Absatz 2) sind zum Beispiel von den jeweiligen Regelungen betroffene Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise , die auf Bundesebene bestehen, bei der Erstellung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen zu beteiligen. Auf die in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 erwähnte Anhörung wird verwiesen. Ein Gedankenaustausch zu einzelnen Themen kann zudem auch am Rande diverser Veranstaltungen stattfinden. Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte erfolgt nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4370 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die nachfolgende Auflistung der auf Leitungsebene der Facheinrichtungen erfolgten Gespräche und Termine erfolgt auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen, hat aus oben genannten Gründen jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auf Leitungsebene der Bundesministerien fanden – vorbehaltlich der obigen Ausführungen zur vollständigen und umfassenden Aufstellung etwaiger Kontakte – in dem in Rede stehenden Zeitraum keine in der Frage aufgezeigten Termine und Gespräche statt. BVL: Gespräche/Termine (Leitungsebene) Datum Vertreter der Wirtschaft bzw. der Verbände Jährlicher Informationsaustausch des BVL mit dem Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) Tagesordnungspunkt „MOSH/ MOAH – Bewertung der aktuellen Situation 11.01.2017 BDSI Jährlicher Informationsaustausch des BVL mit dem BDSI Tagesordnungspunkt „MOSH/MOAH – aktueller Stand“ 17.01.2018 BDSI Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Das BfR führt im Rahmen der Krisenprävention regelmäßige Gespräche mit Stakeholdern , auch mit Industrieverbänden und diskutiert aktuelle Themen. Dazu zählt auch die Frage des Vorkommens von Mineralölen in Lebensmitteln. Nachfolgend sind die Leitungstermine aufgeführt, bei denen u. a. auch Mineralöle im Zusammenhang mit Lebensmitteln angesprochen wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4370 Gespräche/Termine (Leitungsebene) Datum Vertreter der Wirtschaft bzw. der Verbände Jahresgespräch des BDSI mit dem BfR Top 6: MOSH/MOAH – Aktueller Stand der toxikologischen Bewertung /Analytik im EU-Monitoring 12.01.2017 BDSI Spitzengespräch mit dem Deutschen Raiffeisenverband e. V. (DRV) Thema: Mineralöl-Problematik (Sachstand) 16.02.2017 DRV Leitungsgespräch mit dem Deutschen Verband Tiernahrung e. V. (DVT) Top 3: MOSH und MOAH in Futter- und Lebensmitteln 22.06.2017 DVT Leitungsgespräch des BfR mit Vertretern des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) Top 6: MOSH/MOAH-Analytik 14.11.2017 BLL Leitungsgespräch mit dem Milchindustrieverband e. V. (MIV) Top 7: Mineralöl: Harmonisierung Methodik, EU-Monitoring, Eintragsquellen 22.01.2018 MIV Leitungsgespräch BfR mit dem Verband der Getreide-, Mühlenund Stärkewirtschaft e. V. (VGMS) MOSH/MOAH Allgemein neue Entwicklungen und Risikobewertung ; Vorstellung von Ergebnissen der Eigenkontrollen des VGMS 15.05.2018 VGMS Leitungsgespräch mit dem DVT Top 5: MOSH/MOAH: Vorstellung der Ergebnisse der bisherigen DVT-Eigenuntersuchungen, Beurteilung des BfR zum Risiko von Kohlenwasserstoffen unabhängig von deren Quellen, mögliche Informationen zum carry-over in Milch und andere Lebensmittel aus der Tierproduktion 07.06.2018 DVT 7. Welche Veranstaltungen sind vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt worden, um offene Fragen bezüglich der gesundheitlichen Bewertung von Mineralölprodukten in kosmetischen Artikeln zu klären? Welche Behörden, (EU-)Gremien, Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaft , Wissenschaft und Zivilbevölkerung oder Landesuntersuchungsämter haben an diesen Veranstaltungen partizipiert? Am 7. und 8. Dezember 2017 hat das BfR als 17. Veranstaltung in der Reihe „BfR-Forum Verbraucherschutz“ eine öffentliche Tagung mit dem Titel „Mineralöl im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ durchgeführt. Neben Mineralöl in kosmetischen Mitteln waren auch gesundheitliche Risiken durch Mineralöl in Lebensmitteln und weitere Regelungsbereiche Thema. Ziel der Veranstaltung war es, den aktuellen Wissensstand zur Analytik, Identität und Toxikologie von Mineralölkomponenten in verschiedenen Regelungsbereichen sowie die laufenden Aktivitäten zur Bewertung potentieller gesundheitlicher Risiken und zu möglichen Regelungsansätzen vorzustellen und zu diskutieren. Details zur Tagung stehen auf der Internetseite des BfR unter www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/ mineraloel_im_fokus_des_gesundheitlichen_verbraucherschutzes-203107.html zur Verfügung. Die vortragenden und teilnehmenden Institutionen sind in der Anlage aufgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4370 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weiter wurde am 24. Oktober 2017 auf der 20. Sitzung der BfR-Kommission für kosmetische Mittel die gesundheitliche Bewertung von Mineralölprodukten in Lippenpflegemitteln unter Tagesordnungspunkt 5 diskutiert. Das Protokoll der Sitzung ist abrufbar unter www.bfr.bund.de/cm/343/20-sitzung-der-bfr-kommissionfuer -kosmetische-mittel.pdf. Die Liste der Kommissionsmitglieder steht unter www.bfr.bund.de/de/mitglieder_der_bfr_kommission_fuer_kosmetische_mittel- 204374.html zur Verfügung. Als Gäste bzw. externe Sachverständige haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der Technischen Universität Dortmund sowie die European Wax Federation (nur zu Tagesordnungspunkt 5) teilgenommen. 8. Hat die seit 2017 im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Arbeitsgruppe mittlerweile abschließend eine Untersuchungsmethode erarbeitet, die in den zuständigen Landesuntersuchungsämtern eingesetzt wird (bitte erläutern)? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die im Rahmen des § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) gegründeten Arbeitsgruppen des BVL bezieht. Im Bereich der Lebensmittelanalytik wurde vom Arbeitsausschuss „Prozesskontaminanten “ des DIN die DIN EN 16995:2017-08 – „Lebensmittel – Pflanzliche Öle und Lebensmittel auf Basis pflanzlicher Öle – Bestimmung von gesättigten Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MOSH) und aromatischen Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MOAH) mit on-line HPLC-GC-FID“ erarbeitet. Die Übernahme dieser DIN in die Amtliche Sammlung von Analysenverfahren nach § 64 LFGB, § 38 TabakerzG, § 28b GenTG erfolgte mit der 68. Ergänzungslieferung im März 2018 unter der Nummer L13.04-7, so dass diese Methode in den Landesuntersuchungsämtern für die Untersuchung der genannten Lebensmittel eingesetzt werden kann. Eine parallele Bearbeitung im Bereich der Lebensmittelanalytik in einer § 64 Arbeitsgruppe des BVL ist nicht vorgesehen. Im Bereich der Kosmetik wurde von der § 64 Arbeitsgruppe „Kosmetische Mittel “ des BVL eine Unterarbeitsgruppe zur „Standarisierung einer Methode zum Nachweis von MOSH/ MOAH in kosmetischen Mitteln“ gegründet, die an der Methodenstandardisierung und -validierung zur Bestimmung von MOSH/MOAH in Kosmetika arbeitet. Die Methodenvalidierung konnte noch nicht abgeschlossen werden. Die Methodenvalidierungsstudie (Ringversuch) ist in Vorbereitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4370 9. Gab es zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission weitere Gespräche bezüglich der Bewertung von gesundheitlichen Mineralölverbindungen in Kosmetika, auch in Hinblick auf Unterstützung zur Erarbeitung einer Datenbasis? Wenn ja, wann und mit welchen Vertreterinnen und Vertretern welcher Bundesbehörden fanden diese statt? 10. Welche konkrete Unterstützung sichert die EU-Kommission der Bundesregierung zu, um die Datenbasis für die Bewertung von gesundheitlichen Mineralölverbindungen in Kosmetika zu verbessern? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet . Mineralölprodukte in kosmetischen Mitteln wurden bei den Sitzungen der Arbeitsgruppe für kosmetische Mittel der Europäischen Kommission am 17. November 2017, 28. Februar 2018 sowie 22. Juni 2018 beraten. Die Europäische Kommission hat angekündigt, das Thema auch weiterhin auf die Tagesordnung zu setzen. An den Sitzungen der Arbeitsgruppe für kosmetische Mittel nimmt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft teil. Bei den Beratungen hat die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten sowie die Interessenvertreter um Übermittlung weiterer Informationen gebeten. Im Nachgang zum BfR-Forum Verbraucherschutz zum Thema „Mineralöl im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ am 7. und 8. Dezember 2017 (siehe auch Antwort zu Frage 7) hat das BfR seine Stellungnahme zu kosmetischen Mitteln überarbeitet (www.bfr.bund.de/cm/343/hochraffinierte-mineraloele-in-kosmetikagesundheitliche -risiken-sind-nach-derzeitigem-kenntnisstand-nicht-zu-erwarten. pdf). Wie bereits die vorhergehende Stellungnahme des BfR hat die Bundesregierung auch die überarbeitete Stellungnahme der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt. Zuletzt hat die Europäische Kommission den europäischen Wirtschaftsverband Cosmetics Europe aufgefordert, seine derzeit in Überarbeitung befindliche Empfehlung zu Lippenpflegemitteln im Rahmen der weiteren Beratungen vorzustellen. 11. Werden die Qualitätssicherungssysteme, die die Unternehmen selbst festlegen , anwenden und kontrollieren sollen (siehe Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Handlungspraxis für Materialien und Gegenstände , die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen ), von staatlicher Seite regelmäßig nachgeprüft? Wenn ja, von welcher Stelle bzw. auf welcher Ebene, und in welchen zeitlichen Abständen passiert dies? Wenn nein, warum nicht? Die Überwachung der Einhaltung der für Lebensmittelbedarfsgegenstände maßgeblichen rechtlichen Anforderungen obliegt den zuständigen Behörden der Bundesländer . Dazu zählt auch die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006. Eine Verpflichtung zur Meldung entsprechender Kontrollen an den Bund besteht nicht. Insofern kann die Bundesregierung keine Aussagen über zeitliche Abstände, innerhalb derer diese Kontrollen einzelner Unternehmen in den Bundesländern durchgeführt werden, treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4370 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Was tut die Bundesregierung um sicherzustellen, dass die Überprüfung bei der Risikobewertung der Behörden durch eine unabhängige wissenschaftliche Referenzstelle erfolgt, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vom 27. Oktober 2014 empfohlen? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Artikel 14 in Verbindung mit Erwägungsgrund 15 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 bezieht. Die darin eröffnete Möglichkeit zur Überprüfung auf dem Verwaltungsweg bezieht sich ausschließlich auf Handlungen oder Unterlassungen der EFSA, nicht auf andere Behörden . Zur Erläuterung des hier verwendeten Begriffs „die Behörde“ wird auf Erwägungsgrund 11 und Artikel 7 der Verordnung verwiesen. Seitens der Bundesregierung wurde bislang keine Notwendigkeit gesehen, im Rahmen des Artikels 14 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 tätig zu werden, d. h. einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission zu stellen. 13. Hat die Bundesregierung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 vom 27. Oktober 2014 nationale Einzelmaßnahmen folgen lassen, und wenn ja, welche? Das innerhalb der Bundesregierung federführend zuständige BMEL arbeitet an zwei nationalen Einzelmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelbedarfsgegenstände : dem Entwurf der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung („Druckfarbenverordnung“; betrifft Druckfarben zur Bedruckung von Lebensmittelbedarfsgegenständen) sowie dem in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten Entwurf der Mineralölverordnung. 14. Hat die Bundesregierung zur Absenkung der Belastungen neben Vorgaben bei der Nutzung von Druckerfarben für Recyclingpapier ebenso für die Lagerung und Verpackungsindustrie Regelungen geschaffen? Sofern sich die Frage auf Gegenstände bezieht, die zur Lagerung und Verpackung von Lebensmitteln bestimmt sind und die die Anforderungen an die Einstufung als Lebensmittelbedarfsgegenstände erfüllen, wird auf den Entwurf der Mineralölverordnung und den Entwurf der Druckfarbenverordnung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4370 Anlage zu Frage 7 17. BfR-Forum Verbraucherschutz zum Thema „Mineralöl im Fokus des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“ Vortragende Institutionen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) Kantonales Labor Zürich Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) Umweltbundesamt (UBA) Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Mineralölwirtschaftsverband e. V. CONCAWE Europäische Chemikalienagentur (ECHA) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Julius-Maximilians-Universität Würzburg Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. (IKW) Stiftung Warentest Foodwatch e. V. Verbraucherzentralen Teilnehmende Institutionen Mineralölwirtschaftsverband e. V. Institut Kirchhoff Berlin GmbH Ostfriesische Tee Gesellschaft TOTAL Deutschland GmbH Stiftung Warentest Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA Fraunhofer Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV) Sasol Wax GmbH Sun Chemical Hartmann Druckfarben GmbH Hubergroup Deutschland GmbH Coty Germany GmbH Vereinigung Pack- und Wellpappenpapiere Procter & Gamble Service GmbH Papiertechnische Stiftung (PTS) UNITI-Mineralöltechnologie GmbH Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e. V. (VdL) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4370 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Teilnehmende Institutionen Johnson & Johnson GmbH Axel Semrau GmbH & Co KG ifp Institut für Produktqualität GmbH Biochemisches Institut für Umweltkarzinogene/Prof. Gernot Grimmer-Stiftung Charité – Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie/Center of Experimental and Applied Cutaneous Physiology (CCP) Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie PROOF-ACS GmbH DS Smith Packaging Deutschland Stiftung & Co KG Council of Europe / European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare (EDQM) Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart FFI Fachverband Faltschachtel-Industrie e. V. Landesuntersuchungsamt Sachsen European Wax Federation Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Milchindustrie-Verband e. V. Verband Deutscher Papierfabriken e. V. Multi Packaging Solutions Services GmbH Iberceras Specialties S.L.U. Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH (SGS) Institut Fresenius GmbH Hipp Werk Georg Hipp OHG Moritz J. Weig GmbH & Co. KG Mayen Smurfit Kappa Herzberg Solid Board GmbH Rhodia Acetow GmbH Teutoburger Ölmühle GmbH Colorpack GmbH Paramelt BV August Storck KG Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Labor Lommatzsch und Säger GmbH Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Universitätsspital Zürich, Dermatologische Klinik Mondi Uncoated Fine & Kraft Paper GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4370 Teilnehmende Institutionen Mayr-Melnhof Karton Gesellschaft m.b.H. ALDI SÜD Dienstleistungs-GmbH & Co. oHG Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen Finke Mineralölwerk GmbH Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe Max Rubner-Institut WEPA Hygieneprodukte GmbH Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG Wrigley GmbH Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Sachsen-Anhalt Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Braunschweig/Hannover, Standort Braunschweig Unilever Deutschland GmbH H. & J. Brüggen KG Landesbetrieb Hessisches Landeslabor Standort Kassel Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) TÜV Rheinland LGA Products GmbH Landeslabor Berlin-Brandenburg Meiho University Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) e. V. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Wessling GmbH PICA GmbH Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sachsen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Bahlsen GmbH & Co KG L`Oréal Deutschland GmbH Beiersdorf AG Industrieverband Papier-und Folienverpackung Martin Braun Backmittel und Essenzen KG FABES Forschungs-GmbH Industrieverband Papier- und Folienverpackung (IPV) e. V. Herd und Hof Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg ÖKO-TEST Verlag GmbH Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4370 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Teilnehmende Institutionen Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e. V. Eurofins Consumer Product Testing GmbH Cargill Kaufland Fleischwaren SB GmbH & Co. KG R.D.M. Arnsberg GmbH Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Saarland Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) Georg Lemke GmbH & Co. KG Specialty Oils and Fluids (SIP) Keller and Heckman LLP H.B. Fuller Deutschland GmbH Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e. V. Prüfinstitut Hansecontrol GmbH Münster Analytical Solutions GmbH World Wildlife Fund (WWF) Deutschland Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag NSF Erdmann Analytics Gesellschaft für Bioanalytik (GBA) Laborgruppe Feldmühle Uetersen MGB Migros Genossenschafts-Bund Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Landeshauptstadt Dresden Hochdorf Swiss Nutrition AG Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333