Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4381 19. Wahlperiode 19.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3889 – Klimabilanz und Kosten des taktischen Luftwaffengeschwaders 74 – ehemals Neuburger Jagdgeschwader 74 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch das Neuburger Jagdgeschwader 74 im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, rund 20 Kilometer west-südwestlich von Ingolstadt gelegen, werden immer wieder in der Presse thematisiert. Die Entfernung der Start- und Landebahnen vom Zentrum der Stadt Neuburg an der Donau beträgt nur drei Kilometer. Auch die Kosten für das seit dem 30. September 2013 in Taktisches Luftwaffengeschwader 74 (TaktLwG 74) umbenannte Geschwader der Bundeswehr, das die Mehrzweckkampfflugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon erhielt, sind für die Bevölkerung von großem Interesse. 1. Auf welchen Luftstützpunkten waren Flugzeuge des TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 stationiert, und im Rahmen welcher Einsätze bzw. Missionen ? Luftfahrzeuge des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 (TaktLwG 74) waren zwischen Januar 2017 und Juli 2018 auf folgenden Flugplätzen mit folgendem Auftrag stationiert: Neuburg/Donau: Gestellung Alarmrotte (Quick Reaction Alert) und Ausbildungsflugbetrieb Zeitweise Verlegung (keine Stationierung) Zaragoza (Spanien): Ausbildungsflugbetrieb Albacete (Spanien): Ausbildungsflugbetrieb Leuwarden (Niederlande): Ausbildungsflugbetrieb Rostock Laage: Ausbildungsflugbetrieb Nörvenich: Ausbildungsflugbetrieb Lossiemouth (England): Einsatzprüfung Lenkflugkörper AMRAAM (Radar) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4381 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu Fluglärm- und Schadstoffbelastungen durch die Verlegung des TaktLwG 74 nach Lechfeld? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Aufgrund von Instandsetzungsmaßnahmen am originären Heimatflugplatz Neuburg a. d. D. war der Flugbetrieb des TaktLwG 74 in den Jahren 2014 und 2015 nach Lechfeld ausgelagert. Beschwerden über den militärischen Flugbetrieb – in der Regel sind dies Lärmbeschwerden – werden zentral im Luftfahrtamt der Bundeswehr entgegengenommen und bearbeitet. Für den Standort Lechfeld war die Zahl der Beschwerden in den Jahren 2013 bis Mitte 2018 rückläufig. Beschwerden über Schadstoffbelastungen sind nicht bekannt. Sofern die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte dadurch nicht beeinträchtigt wird, strebt die Bundeswehr auf allen Ebenen grundsätzlich eine minimale Belastung der Bevölkerung durch den militärischen Flugbetrieb an. Hierzu wird u.a. durch regelmäßig durchgeführte Fluglärmkommissionen an militärischen Flugplätzen der lokale Flugbetrieb mit den Belangen der umliegenden Gemeinden abgestimmt . 3. Wie viele Flugstunden wurden in den Jahren 2017 und 2018 vom TaktLwG 74 durchgeführt (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Anhand der Flugstunden sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems EUROFIGHTER (EF) möglich. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 4. Wie viele Flugbewegungen wurden in den Jahren 2017 und 2018 beim TaktLwG 74 registriert (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/ total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Flugbewegungen umfassen Starts, Landungen und Übungsanflüge sowie das Kreuzen der Kontrollzone aller Luftfahrzeugtypen an den Flugplätzen Neuburg/Donau und Lechfeld. Eine Differenzierung der Flugbewegungen nach Auslandseinsätzen ist nicht möglich. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Flugbewegungen gesamt 5551 4831 4950 4863 9432 10675 10259 10994 13454 8469 *bis zum 30.06.2018 * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4381 5. Wie hoch war der Treibstoffverbrauch (Kerosin) beim TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/ total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018** Treibstoffverbrauch ges. in Tonnen (t) 6650 5275 6475 7268 10200 7057 10848 11964 9122 4863 davon im Ausland in t* 525 77 1162 1075 739 2062 693 1627 849 686 *Durchschnittswert anhand von Flugstunden, **bis zum 31.07.2018 6. Wie hoch war der CO2-Ausstoß des TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018** CO² Ausstoß ges. in t 20947 16616 20396 22894 32130 22230 34171 37686 28734 15318 davon im Ausland in t* 1654 243 3660 3385 2326 6494 2183 5126 2674 2161 *Durchschnittswert anhand von Flugstunden, ** bis zum 31.07.2018 7. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen des TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Die Fragen 7 und 13 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 8. Aus welchen Komponenten besteht der Flugtreibstoff des Eurofighters? Welche Auswirkungen auf die Feinstaubbelastung sind der Bundesregierung hierzu bekannt? Der bei dem Waffensystem EF verwendete Flugkraftstoff (F-34) setzt sich wie folgt zusammen: Kohlenwasserstoffgemisch mit Additiven; Eisbildungsinhibitor (FSII), Korrosionsinhibitor/Schmierfähigkeitsverbesserer (CI/LI) und Leitfähigkeitsverbesserer . Der Kraftstoff entspricht denen in der allgemeinen Luftfahrt verwendeten Kraftstoffen. Zu Auswirkungen auf Feinstaubbelastungen liegen keine Erkenntnisse vor. 9. Wie hoch ist die Lärmfrequenz des Eurofighters, mit und ohne Nachbrenner? Im Rahmen der Festsetzung von Lärmschutzbereichen auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden Luftfahrzeuge vom Typ EF gem. der Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) der Luftfahrzeuggruppe S-MIL 6 zugeordnet. Für jede Luftfahrzeuggruppe wurde durch den Gesetzgeber eine Start- und eine Landeklasse festgelegt, um die Lärmbelastung während dieser beiden Flugphasen bei der Berechnung der Lärmschutzbereiche berücksichtigen zu können. Die entsprechenden Lärmpegel (Schalldruck dB(A)) wurden in der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB) in Abhängigkeit von der Flughöhe, der Geschwindigkeit sowie der Entfernung vom Luftfahrzeug festgeschrieben. Demnach tritt bei der Startphase EF ein maximaler Lärmpegel von 108,5 dB(A) und bei der Landephase von 85,5 dB(A) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4381 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auf. Das FluLärmG unterscheidet jedoch nicht zwischen Starts mit und ohne Nachbrenner. Der Eurofighter führt den Start in der Regel ohne Nachbrenner aus – dies wurde bei den Messungen berücksichtigt. Erkenntnisse zu Lärmfrequenzen liegen nicht vor. 10. Warum erhalten die betroffenen Anwohner in den Lärmzonen nach Kenntnis der Fragesteller keine Schallschutzeinrichtungen (Schallschutzfenster, Schallschutztüren) mehr? Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen werden gemäß § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (FluLärmG) auf Antrag erstattet. Zuständig für die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach dem FluLärmG in der Umgebung der hier betrachteten militärischen Flugplätze ist gemäß § 10 S. 1 FluLärmG in Verbindung mit § 13 der Zuständigkeitsverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2015, die Regierung von Oberbayern unter der Bezeichnung Luftamt Südbayern. Bei entsprechenden Antragsverfahren ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dienststellen der Bundeswehr, gemäß § 10 S. 1 FluLärmG nur als potentielle Zahlungspflichtiger beteiligt und hat daher lediglich das Recht, im Rahmen ihrer Anhörung Stellungnahmen abzugeben. In den vergangenen Jahren, wenigstens seit dem Jahr 2015, wurden jedoch seitens der Anwohner der militärischen Flugplätze Neuburg/ Donau sowie Lechfeld keine Anträge auf Aufwandserstattung für Schallschutzmaßnahmen gestellt. 11. Wie hoch waren die Gesamtkosten pro Flugstunde des Waffensystems „Eurofighter “ in den Jahren 2017 und 2018 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Es handelt sich bei den in der Antwort enthaltenen Kostensätzen um Daten des internen Rechnungswesens der Bundeswehr. Diese beziehen sich auf die Gesamtflotte Eurofighter und nicht ausschließlich auf das TaktLwG 74. Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 12. Wie hoch war der CO2-Ausstoß pro Flugstunde des Waffensystems „Eurofighter “ beim TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Das Waffensystem EF verbraucht pro Flugstunde durchschnittlich ca. 3,5 Tonnen Flugkraftstoff. Bei einem Umrechnungsfaktor für kg Flugkraftstoff zu kg freigesetztem CO2 von 3,15 ergibt sich ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß pro Flugstunde von ca. 11 Tonnen. Eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 ist nicht angefügt, da es sich hierbei um einen konstanten Durchschnittswert handelt. 13. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen pro Flugstunde des Waffensystems „Eurofighter“ beim TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Durch die Verbrennung des Treibstoffs entstehen neben CO2 und Wasser weitere Abgaskomponenten. Die spezifischen Emissionen der jeweiligen Triebwerke sind abhängig von den Umweltbedingungen, wie z. B. Temperatur, Luftdruck, * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4381 Feuchtigkeit sowie den geflogenen Flugprofilen und liegen bei einem modernen Triebwerk wie dem Eurofighter-Triebwerk EJ200 weit unter den Werten älterer Triebwerke. Konkrete Werte zu den weiteren Abgaskomponenten sind nicht bekannt . Aus diesem Grund können auch keine Gesamtwerte für den Ausstoß anderer Schadstoffe des TaktLwG 74 oder Werte bezogen auf eine Flugstunde des Waffensystems EF angegeben werden. 14. Wie viele Maschinen des Waffensystems „Eurofighter“ waren in den Jahren 2017 und 2018 in Neuburg bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld fest stationiert, und welche Verlegungen sind geplant (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Anhand der Anzahl der stationierten Luftfahrzeuge sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems möglich. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 15. Wie hoch waren in den Jahren 2017 und 2018 die Gesamtkosten des Neuburger Militärflugplatzes bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld (bitte Personal und Flugbetriebskosten angeben und eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Die Gesamtkosten für die Jahre 2012 bis 2017 können nachfolgender Tabelle entnommen werden. 2012 254,9 Mio. € 2013 318,8 Mio. € 2014 277,1 Mio. € 2015 292,0 Mio. € 2016 367,5 Mio. € 2017 378,6 Mio. € Die Gesamtkosten enthalten Personal-, Flugbetriebs-, Infrastruktur- und kalkulatorische Kostenanteile. Aufgrund einer ab dem Jahr 2012 erfolgten Umstellung des Berechnungsverfahrens ist eine Vergleichbarkeit mit Werten aus Vorjahren nicht gegeben. Eine Erfassung der Gesamtkosten für beide Flugplätze Neuburg/ Donau und Lechfeld gemeinsam fand erst ab dem Jahr 2016 statt. Somit beziehen sich die Kostenermittlungen vor 2016 ausschließlich auf den Flugplatz Neuburg/ Donau. Für das laufende Jahr 2018 liegen noch keine vollständigen Daten vor. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4381 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie viele Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellte waren in den Jahren 2017 und 2018 beim TaktLwG 74 stationiert bzw. beschäftigt, und welche Verlegungen sind geplant (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Die Zahlen sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Zu den Zahlen für die Auslandseinsätze wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Bezugsmonat März Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Soldatinnen/ Soldaten 1004 1060 972 899 999 944 936 945 956 1032 *im Jahr 2009 noch nicht erfasst 17. Wie viele Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 waren in den Jahren 2017 und 2018 an Auslandseinsätzen beteiligt (bitte Einsätze, Dauer und Stationierungsort nennen und eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen )? Datenerhebungen über Einsätze von Personal des Jagdgeschwaders 74 aus der Zeit vor Aufstellung des TaktLwG 74 im Jahr 2013 sind systembedingt nicht mehr möglich. Für die Jahre 2013 bis 2018 sind folgende Angaben möglich: Einsatzjahr 2013 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 89 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen ISAF (Mazar-e-Sharif/Termez), MINUSMA (Dakar) und KFOR (Prizren/Pristina) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 60 Tage. Einsatzjahr 2014 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 69 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen ISAF (Mazar-e-Sharif/Termez), MINUSMA bzw. HumHi WA (Dakar/Accra) und KFOR (Prizren/Pristina) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 70 Tage. Darüber hinaus wurden 296 Soldatinnen und Soldaten i. R. des Verstärkten Air Policing Baltikum (VAPB) (Ämari) eingesetzt. Die Verwendungsdauer betrug hier ca. 4 bis 5 Wochen. Einsatzjahr 2015 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 28 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif/Termez), AF TUR (Kahramanmaras), KFOR (Prizren/Pristina) und MINUSMA bzw. Humanitäre Hilfe WA (Accra) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 85 Tage. Darüber hinaus wurden sieben Soldatinnen und Soldaten i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug hier 14 Tage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4381 Einsatzjahr 2016 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 22 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen Counter DAESH (Incirlik), Resolute Support (Mazare -Sharif) und ASIFU-MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 74 Tage. Darüber hinaus wurden 333 Soldatinnen und Soldaten i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug hier 36 Tage. Einsatzjahr 2017 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 27 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif), Counter DAESH (Incirlik/Al Azraq), MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 75 Tage. Darüber hinaus wurden 30 Soldatinnen und Soldaten i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug hier 18 Tage. Einsatzjahr 2018 Im Einsatzjahr wurden bis zum Stichtag 30. Juni 2018 14 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG 74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif ), C-DAESH/CB-IRQ (Al Azraq/Erbil), MINUSMA (Niamey) sowie bei KFOR (Prizren) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 79 Tage. Darüber hinaus werden seit August wieder 41 Soldaten und Soldatinnen im Rahmen des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer beträgt aktuell 57 Tage. 18. Haben Flugzeuge des TaktLwG 74 in den Jahren 2017 und 2018 scharfe Bewaffnung abgefeuert, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Anlass, Ort, Datum, Name der Operation, Einsatzergebnis, Waffengattung und Kosten auflisten)? Informationen über die Art und den Umfang verschossener Munition erlauben Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 19. Wie viele Reparaturen wurden 2017 und 2018 am Eurofighter beim TaktLwG 74 vorgenommen (bitte nach Ort, Datum, Schaden und Schadensgrund und Kosten auflisten)? Schadensinstandsetzungen werden in der Regel zur Gewährleistung eines möglichst effizienten Wartungsablaufs gemeinsam mit ohnehin periodisch durchzuführenden Inspektionsarbeiten durchgeführt. Eine getrennte Aufstellung von Schadensreparaturen und den dafür angefallenen Kosten erfolgt daher nicht. 20. Ist es in den Jahren 2017 bis 2018 im Rahmen von Aktivitäten des TaktLwG 74 zu Toten oder Verletzungen von Flugpersonal und bzw. oder Bodenpersonal oder Dritter gekommen (bitte nach Ort, Datum, Art, Schwere und Ursache der Verletzung auflisten)? * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4381 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im genannten Zeitraum kam es weder zu Todesfällen noch zu Verletzungen. 21. Welche Auslandseinsätze bzw. NATO-Missionen mit Beteiligung des TaktLwG 74 sind ab Juni 2018 binnen der nächsten zwei Jahre geplant bzw. angefragt? Das TaktLwG 74 stellt derzeit oder planerisch Personal zu folgenden Auslandseinsätzen ab: Resolute Support (AFG), Counter DAESH/Capacity Building-IRQ (JOR/QAT), FHQ BAMAKO MINUSMA (MLI), Lufttransportstützpunkt (NER) i.R. MINUSMA, Durchführung und Beteiligung VAPB (Ämari) 2018-2019, Im Falle einer NATO Response Force (NRF) 19 Aktivierung mögl. Gestellung von Verbandskräften. 22. Ist eine Beteiligung des Neuburger Jagdgeschwaders am geplanten NATO- Manöver „Trident Juncture“ dieses Jahr im Herbst im Baltikum geplant? Wenn ja, wie genau sieht diese Beteiligung aus, und wie hoch sind die Kosten hierfür? Nein – eine Beteiligung des TaktLwG 74 an der NATO-Übung „Trident Juncture “ ist nicht geplant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333