Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4382 19. Wahlperiode 18.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Ingrid Nestle, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3865 – Übernahme von Anteilen des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz durch die KfW und Rolle der KfW bei der Finanzierung von fossilen Kraftwerksprojekten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende Juli 2018 haben das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen bekanntgegeben, dass die Staatsbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) den vom belgischen Mehrheitseigner Elia aktuell zum Verkauf stehenden Anteil von 20 Prozent am Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz erwerben wird. Das Unternehmen 50Неrtz Transmission GmbH ist einer von vier in Deutschland tätigen Übertragungsnetzbetreibern. Ihre Aufgabe ist unter anderem das Errichten und Betreiben von sogenannten Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen (HGÜ-Leitungen). Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. 1. Welche Gespräche zwischen der Bundesregierung, 50Hertz, der KfW und Elia gab es wann und in welchem Rahmen zum Erwerb der Anteile von 50Hertz (bitte einzeln aufschlüsseln)? Aufgabenbedingt stehen die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien grundsätzlich im Kontakt mit einer Vielzahl an Akteuren. Eine Verpflichtung zur Erfassung entsprechender Daten (z. B. Erfassung sämtlicher Veranstaltungen , Sitzungen und Einzelgespräche nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie tatsächlicher Gesprächsinhalte) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Eine lückenlose Aufstellung der seit Unterzeichnung des Kaufvertrags zwischen IFM und SGCC am 25. Mai 2018 und dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen Elia und der KfW am 25. Juli 2018 stattgefundenen Gespräche nebst allen jeweiligen Teilnehmerinnen und Teilnehmern kann daher nicht gewährleistet werden. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4382 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sonstigen Terminen zu weiteren Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der beiden genannten Unternehmen und der KfW gekommen ist, bei denen über den möglichen Erwerb der Anteile durch die KfW gesprochen wurde. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Datum Bundesregierung Gesprächspartner 01.06.2018 BM Altmaier Gespräch mit Herrn Boris Schucht, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz, 01.06.2018 BM Altmaier Gespräch mit Herrn Chris Peeters, CEO Elia 29.06.2018 BM Altmaier Gespräch mit Herrn Boris Schucht, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz 19.06.2018 St Dr. Nussbaum Gespräch mit Herrn Boris Schucht, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz 24.07.2018 St Dr. Nussbaum Gespräch mit Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender KfW 27.08.2018 St Dr. Nussbaum Gespräch mit Herrn Boris Schucht, Vorsitzender der Geschäftsführung 50Hertz 2. Zu welchen konkreten Konditionen hat die KfW den 50Hertz-Anteil erworben , und wann wird dies abgeschlossen sein? Die Konditionen des Ankaufs der Anteile durch die KfW entsprechen im Wesentlichen den Konditionen des Vorkaufsvertrags zwischen Elia und IFM. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die Übernahme von 20 Prozent der Anteile der 50Hertz Transmission GmbH durch die KfW, und was waren die Hauptbeweggründe für die Übernahme? 4. Mit welchen „sicherheitspolitischen Erwägungen“ begründet die Bundesregierung die Übernahme (siehe www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Pressemitteilungen/2018/20180727-kfw-erwirbt-im-auftrag-des-bundestemporaer -anteil-am-deutschen-uebertragungsnetzbetreiber-50hertz.html)? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat aus sicherheitspolitischen Erwägungen ein hohes Interesse am Schutz des deutschen Übertragungsnetzes, das als kritische Infrastruktur eingestuft ist und im Fall von 50Hertz ca. 18 Millionen Haushalte mit Strom versorgt . Bevölkerung und Wirtschaft erwarten eine zuverlässige Energieversorgung . Deshalb hat die Bundesregierung entschieden, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag der Bundesregierung den zum Verkauf gestandenen Anteil von 20 Prozent im Rahmen einer Brückenlösung übernimmt. Der Erwerb der Anteile durch die KfW wurde dem beabsichtigten Einstieg des chinesischen Staatskonzerns State Grid Corporation of China (SGCC) vorgezogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4382 5. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sie in der Antwort auf die Schriftlichen Fragen 57 und 58 der Abgeordneten Ingrid Nestle auf Bundestagsdrucksache 19/775 den damals geplanten Kauf von Anteilen an der 50Hertz Transmission GmbH durch das chinesische Unternehmen State Grid of China (SGCC) als unproblematisch einstufte und nun einen zweiten Kaufversuch mithilfe der Staatsbank KfW verhindert hat? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 58 der Abgeordneten Ingrid Nestle auf Bundestagsdrucksache 19/775 hinsichtlich des ersten Kaufversuchs von SGCC mitgeteilt, dass es „derzeit […] keine politischen Entscheidungen zur Übernahme der Netzinfrastruktur im deutschen Übertragungsnetz in die öffentliche Hand“ gebe. Sie hat dabei keine Bewertung des versuchten Anteilskaufs durch SGCC vorgenommen. 6. Was versteht die Bundesregierung konkret unter der Bezeichnung des Erwerbs durch die KfW in Form einer „Brückenlösung“ (siehe www. bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180727-kfw-erwirbt-imauftrag -des-bundes-temporaer-anteil-am-deutschen-uebertragungsnetzbetreiber- 50hertz.html), und wann sollen die Anteile in welcher Menge an welche Interessenten veräußert werden? Brückenlösung bedeutet, dass die Anteile an 50Hertz perspektivisch, d. h. kurzbis mittelfristig weiter veräußert werden sollen. 7. Schließt sie den Verkauf an besondere Interessentengruppen (wie etwa SGCC) aus (bitte begründen, weshalb)? Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 8. Wie sehen aus Sicht der Bundesregierung geeignete Investoren für die Anteile an der 50Hertz Transmission GmbH aus, und wie lauten die für die Bundesregierung dafür ausschlaggebenden Kriterien? Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 9. Wie möchte die Bundesregierung in Zukunft verhindern, dass Anteile von Betreibern kritischer Infrastruktur von besonderen Interessensgruppen (wie etwa SGCC) erworben werden? Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 10. Hat die Bundesregierung seit der Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage „Umfang und Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen“ auf Bundestagsdrucksache 19/1103 ihre Meinung bezüglich einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung geändert (bitte begründen)? Die Bundesregierung überprüft regelmäßig die rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung im Hinblick auf die Notwendigkeit von Anpassungen. An diesem Umstand hat sich nichts geändert. Eine Änderung der Außenwirtschaftsverordnung auch im Bereich der Investitionsprüfung ist derzeit in Vorbereitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4382 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Plant die Bundesregierung, die Eingriffsschwelle zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Außenwirtschaftsverordnung abzusenken? Falls ja, welcher Schwellenwert soll aus Sicht der Bundesregierung künftig festgelegt werden? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Vorschlag erarbeitet, mit dem die Regelungen der Investitionsprüfung in der Außenwirtschaftsverordnung an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden sollen. Ein Aspekt dieses Vorschlags betrifft die Prüfeintrittsschwelle bei geplanten Beteiligungserwerben . Diese Schwelle soll in bestimmten Bereichen abgesenkt werden . Der Vorschlag wird derzeit im Ressortkreis geprüft und diskutiert; ob eine Absenkung erfolgen bzw. wie der konkrete künftige Schwellenwert aussehen wird steht daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. 12. Wann wird die Bundesregierung eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung zur Überprüfung kritischer Infrastruktur vorlegen? Das BMWi wird eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung vorlegen, sobald die Ressortabstimmung abgeschlossen ist und die betroffenen Verbände beteiligt worden sind. 13. Ist die Definition „kritischer Infrastruktur“ bei der Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Außenwirtschaftsverordnung ausreichend, oder sollte diese aus Sicht der Bundesregierung erweitert werden, so dass künftig mehr Branchen oder Technologien unter die entsprechende Definition fallen ? Bereits nach derzeitiger Rechtslage ist die Prüfung unionsfremder Investitionen in deutsche Unternehmen auch in Branchen oder bei Technologien möglich, die nicht der Definition von kritischer Infrastruktur im Sinne des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unterfallen. Eine Ausweitung der Definition „kritische Infrastruktur“ ist daher aus Sicht der Bundesregierung derzeit nicht erforderlich. 14. Wäre eine Absenkung des Eingriffsschwellenwertes zur Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Außenwirtschaftsverordnung aus Sicht der Bundesregierung nicht deutlich effizienter und zielführender als ein Erwerb von Unternehmensbeteiligungen durch die öffentliche Hand? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Im Übrigen kann die Frage, welche Handlungsoption „effizienter und zielführender“ ist, nicht abstrakt beurteilt werden , sondern ist im Einzelfall zu entscheiden. 15. Plant die Bundesregierung die Entwicklung von weiteren Maßnahmen und Instrumenten, um zukünftig Investitionen ausländischer Investoren in kritische Infrastruktur zu unterbinden, wenn sie dies aus sicherheitspolitischen Erwägungen für geboten hält, und wenn ja, welche? Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4382 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ein oder mehrere potenzielle Käufer der Anteile an der 50Hertz Transmission GmbH diese nicht im Rahmen weiterer Transaktionen an besondere Interessensgruppen (wie etwa SGCC) verkaufen? Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 17. Wird die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass europaweit Maßnahmen ergriffen werden, welche die Investitionen besonderer Interessensgruppen in kritische europäische Infrastruktur erschweren? Deutschland hat sich im Februar 2017 gemeinsam mit Frankreich und Italien gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union zu schaffen, der die Prüf- und Eingriffsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Kontext sicherheitskritischer Direktinvestitionen unionsfremder Erwerber in unionsansässige Unternehmen stärkt und die diesbezügliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten verbessert. Die Europäische Kommission hat im September 2017 einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt , der aktuell das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchläuft. Die Bundesregierung unterstützt das gemeinsame Ziel von Ratspräsidentschaft, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission, möglichst noch in diesem Jahr eine abschließende politische Einigung über den Verordnungsvorschlag zu erreichen. 18. Welche Summe wird nach aktuellem Stand der Bundesregierung die KfW für den Netzausbau bei 50Hertz in den kommenden Jahren (bitte nach Jahr aufschlüsseln) zur Verfügung stellen, und aus welchem Haushaltstitel stammen die Gelder? Die KfW hält keine Mittel für einen Netzausbau bei 50Hertz vor. 19. Wo landen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gewinne aus dem 50Hertz-Anteil der KfW, und in welchem Haushaltstitel werden sie verbucht ? Die Nettodividende fließt der KfW zu und wird unmittelbar an den Bund ausgekehrt . Die vereinnahmende Stelle wird noch festgelegt. 20. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit den Einnahmen durch die Beteiligung von 50Hertz fossile Energieinfrastrukturen wie etwa Kohlekraftwerke im In- und/oder Ausland finanziert werden (bitte begründen)? Die Einnahmen aus der Beteiligung an 50Hertz fließen nach Abzug hierauf entfallender Steuern in den Bundeshaushalt. Im Bundeshaushalt gilt das Gesamtdeckungsprinzip (auch: Non-Affektationsprinzip) als Haushaltsgrundsatz, d. h. sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts dienen zur Deckung sämtlicher Ausgaben. Eine konkrete Zuordnung von Einnahmen zu Ausgaben ist daher nicht möglich. Bezüglich der Finanzierung von fossilen Energieinfrastrukturen lässt sich die Bundesregierung von dem energiepolitischen Zieldreieck einer sicheren, preisgünstigen und umweltverträglichen Energieversorgung leiten (§ 1 EnWG). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4382 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Investitionen in neue Kohlekraftwerke im Inland sind derzeit nicht geplant. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung soll einen Plan für die schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland entwickeln. Für die Rahmensetzung der internationalen Kohlefinanzierung hat die Bundesregierung 2014 dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages einen Bericht vorgelegt, in dem detailliert auf die Kriterien zur Bewilligung von Finanzierungen oder Garantien in diesem Sektor eingegangen wird. Die darin festgelegten , strengen Kriterien stehen für eine ambitionierte Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Der Bericht ist auf der Homepage des BMWi verfügbar: www.bmwi.de/Redaktion/DE/ Downloads/B/bericht-der-bundesregierung-zur-internationalen-kohlefinanzierungfuer -den-wirtschaftsausschuss-des-deutschen-bundestages.html). 21. Wird sich die Bundesregierung für weitere Übernahmen von Anteilen von Übertragungsnetzbetreibern einsetzen, wenn sie dies aus sicherheitspolitischen Erwägungen für richtig hält, und hält sie diesbezüglich die Gründung einer Bundesnetzgesellschaft in öffentlicher Hand für sinnvoll (bitte begründen )? Die Prüfungen der Bundesregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333