Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 14. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4383 19. Wahlperiode 18.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4013 – Bedrohte Arbeitsplätze in der deutschen Windindustrie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Windenergie ist der wesentliche Pfeiler für eine saubere, sichere und klimaschonende Energieversorgung. Sie ist für die Energiewende unverzichtbar. Deutsche Unternehmen haben mit technologischer Entwicklung und Innovationen auf dem Gebiet der Windenergienutzung den entscheidenden Beitrag geleistet, dass heute weltweit leistungsfähige und kostengünstige Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft zur Verfügung stehen. Gleichzeitig konnte mit der steigenden Windenergienutzung in Deutschland eine große Zahl von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen geschaffen werden. Diese Entwicklung ist jedoch aktuell erheblich bedroht. Das zeigen drastisch und exemplarisch die jüngst angekündigten Stellenstreichungen beim Windenergieanlagenhersteller Enercon, seinen Tochterfirmen und seinen Zulieferbetrieben . Auch andere Windenergie-Konzerne wie Nordex, Senvion und Siemens Gamesa haben bereits hunderte Stellen gestrichen (vgl. www.handelsblatt.com/ unternehmen/energie/erneuerbare-energien-enercon-chef-warnt-vor-weiteremjobabbau -in-der-windbranche/22897042.html). 1. Wie hat sich der Ausbau der Windenergie an Land und auf See in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt (bitte jeweils Ausbaumengen in MW brutto sowie netto angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Erst seit der Einführung des Anlagenregisters bei der Bundesnetzagentur im August 2014 liegen Informationen in der hierfür erforderlichen Detailtiefe vor, z. B. projektspezifische Daten über die genaue Anzahl, die räumliche Lage oder die Leistung der Anlagen, die neu gebaut und zurückgebaut werden. Angaben für die Zeit vor der Einführung sind mit Unsicherheiten behaftet. Um gleichwohl den in der Frage angesprochenen Zeitraum abzudecken, werden im Folgenden Daten verwendet, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für den gesamten Zeitraum in einer einheitlichen Datenqualität vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4383 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den nachfolgenden Tabellen wurden die Neuanlagen den Jahren zugeordnet, in denen die Anlagen geliefert und installiert wurden. Diese Anlagen wurden dabei nicht immer noch im selben Jahr an das Stromnetz angeschlossen. Im Gegensatz dazu wurden im Rahmen des Anlagenregisters die Neuanlagen dem Jahr zugeordnet, in dem sie erstmalig Strom in das Netz eingespeist haben und eine entsprechende Vergütung dafür gezahlt wurde. Entsprechend lassen sich die Unterschiede erklären, wenn die nachfolgenden Daten mit den Daten des Anlagenregisters verglichen werden. Brutto-Zubaumengen in MW 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schleswig-Holstein 179 193 233 300 314 428 1.303 888 651 552 Niedersachsen 384 391 290 431 350 390 627 413 900 1.436 Mecklenburg-Vorpommern 104 67 57 98 308 402 373 193 217 171 Bremen 16 7 28 20 9 2 19 5 3 11 Hamburg 0 12 5 3 0 2 4 8 14 50 Brandenburg 408 403 234 181 250 255 498 398 494 535 Sachsen-Anhalt 227 341 154 149 198 226 291 264 323 227 Sachsen 43 50 44 33 29 36 33 69 35 49 Berlin 2 0 0 0 0 0 2 5 3 0 Nordrhein-Westfalen 120 157 90 160 142 238 307 422 564 870 Thüringen 16 25 37 49 102 106 148 77 138 139 Hessen 33 25 53 99 122 184 215 208 317 280 Rheinland-Pfalz 84 94 121 258 283 413 463 201 236 245 Saarland 8 6 29 16 10 34 37 64 43 107 Bayern 24 56 52 165 188 252 410 372 340 261 Baden-Württemberg 18 30 15 17 19 32 19 144 347 401 Gesamt 1.665 1.857 1.443 1.977 2.324 2.998 4.750 3.731 4.625 5.334 Quelle: Deutsche WindGuard, nach Erhebungen der Deutsche WindGuard und DEWI, sowie Anlagenregister der Bundesnetzagentur. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4383 Netto-Zubaumengen in MW 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schleswig-Holstein 179 193 189 271 239 350 1.192 807 552 414 Niedersachsen 384 391 279 389 279 312 587 369 722 1.257 Mecklenburg-Vorpommern 104 67 57 98 303 388 368 178 206 162 Bremen 16 7 26 20 9 2 19 1 3 11 Hamburg 0 12 5 2 0 2 2 5 10 46 Brandenburg 408 403 232 181 246 231 409 393 488 456 Sachsen-Anhalt 227 341 154 135 198 218 288 262 315 204 Sachsen 43 50 44 33 29 34 27 66 24 43 Berlin 2 0 0 0 0 0 2 5 3 0 Nordrhein-Westfalen 120 157 87 139 136 229 266 399 523 846 Thüringen 16 25 37 46 102 94 136 71 133 137 Hessen 33 25 53 95 120 174 208 205 317 280 Rheinland-Pfalz 84 94 120 244 248 392 425 198 233 241 Saarland 8 6 29 16 2 31 36 64 43 106 Bayern 24 56 52 165 188 252 403 369 340 261 Baden-Württemberg 18 30 15 17 19 31 17 144 347 401 Gesamt 1.665 1.857 1.379 1.851 2.119 2.741 4.386 3.536 4.259 4.866 Quelle: Deutsche WindGuard, nach Erhebungen der Deutsche WindGuard und DEWI, sowie Anlagenregister der Bundesnetzagentur. Bei Windenergie auf See hat sich nach den Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) die jeweils bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres in Betrieb genommene, installierte Leistung aus Windenergieanlagen auf See mit Netzanschluss, wie in unten stehender Tabelle aufgeführt, entwickelt. Da im Bereich Windenergie auf See bislang noch keine Anlagen zurückgebaut wurden, entspricht der Netto- auch dem Bruttozubau: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Windenergie auf See [MW] 0 35 45 108 80 240 486 2.289 849 1.275 Quellen: AGEE-Stat auf Basis Bundesnetzagentur, EEG in Zahlen und Anlagenregister für 2016/2017. 2. Von welchen Ausbauvolumina bei der Windenergie geht die Bundesregierung für 2018, 2019 und 2020 sowie für die Folgejahre bis 2030 aus (bitte onshore und offshore getrennt auflisten)? Windenergie an Land Für 2018 rechnet die Bundesregierung mit einem Neubau von 3 000 bis 3 500 MW. Im ersten Halbjahr 2018 wurden rd. 1 500 MW neu in Betrieb genommen . Ab dem Jahr 2019 werden sich die Zubaumengen in Abhängigkeit der Realisierungsraten der im Ausschreibungsverfahren bezuschlagten Projekte entwickeln. Maßgeblich für den Zubau sind die jährlichen Ausschreibungsmengen bis 2030. Nach dem gegenwärtig gültigen EEG 2017 werden bei Wind an Land 2 800 MW und ab 2020 2 900 MW ausgeschrieben. Zu berücksichtigen ist, dass bei den Ausschreibungen bei Windenergie an Land aus dem Jahre 2017 mehr als 90 Prozent Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4383 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Zuschläge sogenannte Bürgerenergieprojekte erhielten, welche eine Realisierungsfrist von 54 Monaten haben und deshalb vermutlich erst in den Jahren 2020/2021 in Betrieb genommen werden. Weiterhin dürften die Realisierungsrisiken bei diesen Projekten auf Grund der nicht vorhandenen Genehmigung höher als bei Projekten sein, die keine Bürgerenergieprojekte sind. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Koalitionsvertrag Sonderausschreibungsmengen mit Blick auf das Klimaschutzziel 2020 bei Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze und eine Erhöhung des Ausbauziels auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030 bei den Erneuerbaren-Energien im Strombereich vereinbart wurden. Derzeit erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium Optionen zu den hierfür erforderlichen Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund und ungeachtet der noch ausstehenden Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag kann für das Jahr 2019 von einem Zubau von 1 500 bis 2 000 MW und für das Jahr 2020 von 2 500 bis 3 500 MW ausgegangen werden. Ab 2021/22 wird das jährliche Ausbauvolumen im Durchschnitt maßgeblich durch die im Einklang mit dem Ausbauziel im EEG vorgesehenen Ausschreibungsmengen beeinflusst. Windenergie auf See Die Bundesregierung geht davon aus, dass in den Jahren 2018 bis 2020 insgesamt 2 000 bis 2 300 MW in Betrieb gehen werden, wobei der Schwerpunkt mit jeweils bis zu 1 000 MW in den Jahren 2018 und 2019 liegen dürfte. Zwischen 2021 und 2025 bestimmt sich der Zubaupfad bei einem in den Ausschreibungen 2017 und 2018 bezuschlagten Gesamtvolumen von 3 100 MW durch die Inbetriebnahmen der Netzanbindungen. In der Ostsee wird aufgrund der Netzplanungen zwischen 2021 bis 2022 mit Inbetriebnahmen von Offshore- Windparks von bis zu 750 MW und in der Nordsee zwischen 2022 und 2025 von rd. 2 300 MW gerechnet. Der Hauptzubau in der Nordsee erfolgt in den Jahren 2024 bis 2025. Ab 2026 wird das jährliche Ausbauvolumen maßgeblich durch die Ausschreibungsmengen beeinflusst. Nach aktueller Gesetzeslage sieht das Wind-See-Gesetz ein jährliches Ausschreibungsvolumen ab 2021 von durchschnittlich 840 MW vor. 3. Wie hat sich die Zahl der direkt in der Windindustrie Beschäftigten und der indirekt in Zulieferbetrieben, Transport, Service und Wartung Beschäftigten durch den Ausbau der Windenergie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Sparten und Bundesländern aufschlüsseln)? In Studien im Auftrag des BMWi wurden Zahlen für die Bruttobeschäftigung bei erneuerbaren Energien ermittelt. In diesen Brutto-Zahlen sind auch die indirekt Beschäftigen enthalten, d. h. diejenigen Personen, die durch Investitionen im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien in anderen Wirtschaftszweigen beschäftigt wurden. Für Windenergie wurden für den Zeitraum ab 2008 nachfolgende Beschäftigungszahlen auf Bundesebene ermittelt. Aktuelle Werte für die Jahre 2017 und 2018 liegen derzeit noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4383 Wind an Land Wind auf See 2008 88.048 3.322 2009 89.907 8.398 2010 86.454 9.659 2011 94.570 11.915 2012 106.956 18.049 2013 120.824 20.683 2014 130.871 17.719 2015 127.050 22.650 2016 132.975 27.124 Quelle: DLR, DIW, GWS (2018) (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Binaer/datenuebersicht-zum-sechsenmonitoring -bericht.xlsx?__blob=publicationFile&v=8) In einer aktuellen Studie im Auftrag des BMWi wurden Zahlen für die Bruttobeschäftigung auf Ebene der Bundesländer für den Zeitraum 2012 bis 2016 ermittelt . 2012 2013 2014 2015 2016 Baden-Württemberg 8 350 9 390 9 340 9 990 10 880 Bayern 10 240 11 750 12 030 12 460 12 920 Berlin 2 030 2 410 2 470 2 430 2 560 Brandenburg 6 470 6 850 7 400 7 360 7 970 Bremen 4 970 5 510 4 670 4 650 5 330 Hamburg 5 030 6 470 7 030 7 130 7 930 Hessen 4 200 5 040 5 050 5 130 5 590 Mecklenburg-Vorpommern 6 200 7 380 7 630 7 740 8 080 Niedersachsen 28 720 32 070 33 850 33 100 36 600 Nordrhein-Westfalen 16 860 18 970 19 050 19 630 20 570 Rheinland-Pfalz 4 120 4 230 4 210 3 770 3 950 Saarland 860 1 070 1 120 1 210 1 210 Sachsen 4 870 5 540 5 930 5 900 6 170 Sachsen-Anhalt 11 360 12 780 13 630 13 760 14 550 Schleswig-Holstein 8 490 9 570 12 480 12 820 12 890 Thüringen 2 330 2 570 2 710 2 720 3 000 Quelle: GWS (2018) (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/erneuerbar-beschaeftigtin -den-bundeslaendern.html) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4383 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Beschäftigungsentwicklung in der Windindustrie in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein (bitte begründen)? 5. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze in der Windindustrie und in Zulieferbetrieben, Transport, Service und Wartung durch den Ausbau der Windenergie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 6. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Ausbildungsplatzzahlen in der Windindustrie in den Jahren 2018, 2019 und 2020 ein (bitte begründen )? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Zur künftigen Entwicklung der Beschäftigung in der Windenergie insgesamt sowie zu Ausbildungsplätzen in der Windindustrie und deren künftigen Entwicklung liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Mit dem Konzept der Bruttobeschäftigung wurden eigene Kategorien zur Erfassung der Beschäftigungswirkung bei erneuerbaren Energien geschaffen. Diese Kategorien differenzieren nicht nach der Art der Beschäftigungsverhältnisse, wie z. B. Ausbildungsverhältnissen . 7. Von wie viel gefährdeten Arbeitsplätzen in der Windindustrie sowie in der Zuliefer-, Transport- und Servicebranche geht die Bundesregierung angesichts der Entwicklung bei der Firma Enercon aktuell aus, und wie will sie dem drohenden Jobverlust entgegenwirken? Falls nicht, warum nicht? Der Bundesregierung liegen keine näheren Informationen über künftige einzelbetriebswirtschaftliche Arbeitsplatzentscheidungen der Unternehmen vor. 8. Welche Unternehmen aus der Zuliefer-, Transport- und Servicebranche sieht die Bundesregierung jenseits der Windenergieanlagenhersteller von Arbeitsplatzabbau durch den im derzeitigen Ausschreibungsregime deutlich verkleinerten deutschen Markt als betroffen an, und wie viele Arbeitsplätze sieht die Bundesregierung dort in Gefahr? Bei Herstellern und Zulieferern der Windenergieindustrie laufen derzeit international umfassende Umstrukturierungen und Konsolidierungsprozesse ab. Der Grund hierfür ist unter anderem der Preisdruck von Ausschreibungen in Deutschland , aber auch in internationalen Märkten. Dabei dürften große und international ausgerichtete Unternehmen deutlich besser auf Marktschwankungen und den internationalen Wettbewerbsdruck reagieren können. Seit wenigen Jahren ist ein Trend der Verlagerung von Produktionsstandorten von Deutschland in Länder mit niedrigeren Löhnen erkennbar. Im Bereich der Zulieferer werden Aufträge zunehmend ins Ausland vergeben. Verstärkt wird der Trend durch verschiedene local-content-Vorgaben in den verschiedenen internationalen Märkten. 9. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund von Warnungen vor einem sogenannten Fadenriss in der Windindustrie seitens Branchenvertretung und Gewerkschaft wegen fehlender genehmigter und umsetzbarer Projekte in den kommenden Jahren (vgl. www.heise.de/tp/ features/Windenergie-Fadenriss-und-Ausbaustillstand-4118177.html?seite=all)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4383 10. Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls ergreifen , um einen Fadenriss in der Windindustrie in den kommenden Jahren zu verhindern und so die innovative Windindustrie als relevanten Faktor der deutschen Wirtschaft zu sichern? Entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen sind kurzfristige Sonderausschreibungen im Bereich der Windenergie an Land, ein zusätzlicher Beitrag der Offshore-Windenergie und eine Erhöhung der Anteile der Erneuerbaren Energien im Strombereich auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030 unter der Voraussetzung der Aufnahmefähigkeit der Netze vorgesehen. Ziel der anstehenden gesetzlichen Umsetzung ist es, einen stabilen Ausbaupfad zu definieren, der die Erreichung der Ziele der Bundesregierung sicherstellt, eine bessere Synchronisierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Stromnetze erreicht und gleichzeitig Planungssicherheit für die unterschiedlichen Marktakteure und neue Projektentwicklungen schafft. Das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land, sich ohne Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an Ausschreibungen zu beteiligen, wurde bereits im Sommer 2018 ausgesetzt. Allein hierdurch reduzieren sich die Realisierungsfristen und erhöhen sich die Realisierungswahrscheinlichkeiten für Projekte, die einen Zuschlag erhalten haben. Das verbessert die Planungssicherheit und erhöht die Bereitschaft der Unternehmen, in die Projektentwicklung zu investieren. 11. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Nachfrage in der deutschen Windindustrie künftig wieder steigen wird, und wenn ja, ab wann und warum ? Die Nachfrage wird mittel- bis langfristig maßgeblich von den zur Erreichung der definierten Ausbauziele unterlegten gesetzlichen Regelungen und hier insbesondere von den festzulegenden Ausschreibungsmengen abhängen. Dafür ist die konkrete Ausgestaltung der verschiedenen technologiespezifischen Ausbaupfade maßgeblich. 12. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Entwicklung, dass in vielen ausländischen Märkten Local-content-Bedingungen für den Ausbau der Windenergie gelten (vgl. z. B. www.erneuerbareenergien.de/nordex-erhaelt-auftragueber -595-megawatt/150/434/108713/), Schwierigkeiten für die deutsche Windindustrie? Wie in der Antwort zu Frage 8 ausgeführt, sieht die Bundesregierung in den localcontent Bedingungen in ausländischen Märkten auch einen Zusammenhang mit den Standortverlagerungen in andere internationale Märkte. Daneben spielen viele einzelbetriebswirtschaftliche Überlegungen der Unternehmen eine Rolle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4383 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Hält die Bundesregierung analog zu Local-content-Anforderungen Maßnahmen für notwendig, um die heimische Wertschöpfung im deutschen Windenergiemarkt zu sichern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Aus Sicht der Bundesregierung müssen Anforderungen und Maßnahmen, die den Ausbau der Windenergie betreffen, mit dem Recht der Welthandelsorganisation und mit dem Unionsrecht vereinbar sein. Ein stabiler und langfristiger Ausbaupfad bei Wind an Land ist eine der wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung für stabile Rahmenbedingungen der Industrie. 14. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der negativen Arbeitsplatzentwicklung in der Windindustrie und den von der Bundesregierung begrenzten Ausschreibungsvolumina („Ausbau-Deckel“) für den Ausbau der Windenergie? Wenn nein, warum nicht? Die Arbeitsplatzentwicklungen in der Windindustrie sind wie in jeder internationalen Branche nicht nur von den politischen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern abhängig, sondern zunehmend auch von der internationalen Marktund Preisentwicklung. Dabei sind jährlich festgelegte Ausschreibungsvolumina mit einem längeren Zeithorizont ein Garant für die heimische Marktentwicklung. 15. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den aktuell angekündigten Stellenstreichungen und dem fehlenden Beschluss über zusätzliche Ausschreibungen für die Windenergie (sog. Sonderausschreibungen)? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 16. Wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Sonderausschreibungen für Wind- und Solarenergie mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung auf den Weg bringen (bitte genauen Zeitplan von der Kabinettseinbringung bis zur vorgesehenen Verabschiedung im Deutschen Bundestag nennen)? Die Ressortabstimmung zur Umsetzung der Sonderausschreibungen ist noch nicht abgeschlossen. Bei Einhaltung der üblichen Fristen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung wäre ein Inkrafttreten Mitte 2019 möglich. Abhängig von den Entscheidungen im Bundestag, kann das Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich aber auch mit kürzeren Fristen abgeschlossen werden. 17. Welche Rolle spielen nach Ansicht der Bundesregierung stockende Planungs - und Genehmigungsverfahren bei der Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Windindustrie? In den Jahren 2017 und 2018 lag das Niveau der neu erteilten Genehmigungen durchschnittlich bei knapp über 100 MW pro Monat und damit unterhalb des im EEG vorgesehenen Ausbaupfads. Insofern kommt dem Volumen an Neugenehmigungen eine entsprechende Bedeutung zu. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4383 18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative Windenergie an Land wird in einem permanenten Prozess das Thema Hemmnisse bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren diskutiert und es werden mögliche Lösungsvorschläge entwickelt. Darüber hinaus hat die Fachagentur Windenergie an Land hierzu einen Prozess mit den Ländern, der Branche und der Stiftung Umweltenergierecht initiiert. Zurzeit werden in dem Zusammenhang die aktuellen Erfahrungen zusammengetragen. Neben den fachspezifischen Fragen zur Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage der Akzeptanz der Windenergienutzung an Land erforderlich. Entsprechend spricht sich der Koalitionsvertrag für eine Erhöhung der kommunalen Wertschöpfung bei der Umsetzung von Windprojekten aus. Weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz z. B. im Bereich der Reduzierung von nächtlichen Lichtemissionen durch Windenergieanlagen werden aktuell diskutiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333