Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4385 19. Wahlperiode 19.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4076 – Viele Milliarden Euro zur Aufrüstung der inneren Sicherheit, Grenzüberwachung und Grenzkontrolle in der Europäischen Union V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem „Fonds für die innere Sicherheit – Ausrichtung Polizei“ (ISF-Polizei), dem „Fonds für Grenzmanagement“ (IBMF) und dem „Visa und Asyl-, Migrations - und Integrationsfonds“ (AMIF) will die Europäische Union über mächtige Instrumente zur finanziellen Steuerung von Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres verfügen. Die zugrunde liegenden Verordnungen für die Fonds ISF- Polizei und AMIF beziehen sich auf den Zeitraum 2014 bis 2020, jetzt hat die Europäische Kommission Vorschläge im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 vorgelegt (Quellen hier und im Folgenden: Ratsdokumente 10154/18, 10151/18 sowie Kommissionsdokumente SEC(2018) 315 final, SWD(2018) 347 final und SWD(2018) 348 final). Darin werden auch die Ziele, die Abwicklung der Mittelverwaltung und der Finanzrahmen festgelegt. Außerdem nahm die Europäische Kommission am 2. Mai 2018 einen Vorschlag für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021 bis 2027 an, in dem die Schaffung eines neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement angeregt wird, der die Mitgliedstaaten bei der Sicherung der EU-Außengrenzen unterstützen soll (Quelle hier und im Folgenden: Ratsdokument 10153/18). Der Fonds ISF-Polizei wurde eingerichtet, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit sowie den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und anderen einschlägigen Behörden zu fördern. Derzeit geht es insbesondere darum, unter dem Stichwort „Interoperabilität“ die Zusammenlegung der polizeilichen und grenzpolizeilichen Datenbanken umzusetzen sowie operative Maßnahmen zu erleichtern. Gefördert werden auch Schulungsmaßnahmen, die Einrichtung „wichtiger sicherheitsrelevanter Einrichtungen “ oder die geplante Erfassung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen . In ihrer Mitteilung „Ein neuer moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt“ schlägt die Europäische Kommission vor, die Unionsfinanzierung für ISF-Polizei mit dem Faktor 1,8 im Vergleich zum laufenden Zeitraum 2014 bis 2020 zu multiplizieren. Das für 2021 bis 2027 vorgesehene Budget liegt demnach bei 2,5 Mrd. Euro (2014 bis 2020: 1,8 Mrd. Euro). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der AMIF soll über das Gemeinsame Europäische Asylsystem für eine Migrationskontrolle sorgen. Hierzu gehören die „Rückkehr- und Rückübernahmepolitik mit Blick auf Drittstaaten“, die „deutlich vorangebracht“ werden soll. Gefördert werden Maßnahmen, die das außenpolitische Handeln der EU und ihrer Mitgliedstaaten in Drittstaaten unterstützen. Das für 2021-2027 vorgesehene Budget beträgt 11,3 Mrd. Euro (2014 bis 2020: 3,1 Mrd. Euro, nach Aufstockungen 7,3 Mrd. Euro). Vorgesehen ist, dass jeder Mitgliedstaat zu Beginn des Programmplanungszeitraums aus dem Fonds einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von 5 Mio. Euro erhält. Die restlichen Mittel werden aufgeteilt in 30 Prozent für „Asyl“, 30 Prozent für „legale Migration und Integration“ sowie 40 Prozent für die „Bekämpfung irregulärer Migration einschließlich Rückkehr /Rückführung“ (Ratsdokument 10153/18 ADD 1). Der neue Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) soll die „Bewältigung von migrationsbezogenen Herausforderungen und potenziellen künftigen Bedrohungen an diesen Grenzen“ besorgen und die „schwere Kriminalität mit einer grenzüberschreitenden Dimension“ bekämpfen (COM(2015) 240 final vom 13. Mai 2015). Er soll sich aus zwei Komponenten mit jeweils eigenen Haushaltsmitteln zusammensetzen. Die Komponente Grenzmanagement und Visa (BMVI) soll im Rahmen des „integrierten europäischen Grenzmanagements “ und der „gemeinsamen Visumpolitik“ die unerwünschte Migration bekämpfen sowie die „Erleichterung des legalen Reisens“ unterstützen. Die Komponente Zollkontrollausrüstung (CCE) soll durch die Anschaffung, Wartung und Modernisierung „relevanter, hochmoderner und verlässlicher Ausrüstung zur Zollkontrolle“ die Zollkontrollen verbessern. Hierzu werden die Mitgliedstaaten mit insgesamt 9,3 Mrd. Euro ausgestattet. 1. Welche Mittel haben welche Bundesbehörden oder von diesen beauftragte Projektträger bislang über den „Fonds für die innere Sicherheit – Ausrichtung Polizei“ (ISF-Polizei) und den „Visa und Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds “ (AMIF) abgerufen (bitte die einzelnen Projekte und deren Laufzeit dokumentieren)? Aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) hat bislang als einzige Bundesbehörde die Bundespolizei Mittel erhalten. Von Bundesbehörden beauftragte Projektträger gibt es derzeit im AMIF nicht. Hinsichtlich des Fonds für die innere Sicherheit-Polizei (Verordnung 513/2014 vom 16. April 2014, Abl. L 150 vom 20. Mai 2014, S. 93 – ISF-Polizei) wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nicht nur auf die dezentralen (Verwaltung durch EU-Mitgliedstaaten), sondern auch auf die zentralen (Verwaltung durch EU Kommission) ISF-Mittel bezieht. Insofern wird auf die Anlage verwiesen. Neben den in der Anlage kenntlich gemachten Einbindungen von EU-Agenturen als Projektpartner erfolgt zum Teil eine Einbindung im Wege der regulär bestehenden Zusammenarbeit, die jedoch nicht gesondert im Rahmen der Projektadministration erfasst wird. a) Wie viele förderfähige Gesamtausgaben wurden dabei jeweils aus dem EU-Haushalt gedeckt, und welche Mittel wurden aus dem nationalen Haushalt kofinanziert? Aus dem AMIF erhält die Bundespolizei im Wege der geteilten Mittelverwaltung für drei Projekte insgesamt 290 013,18 Euro; bei Gesamtausgaben für die Projekte von 386 684,27 Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4385 Die Differenzsumme von 96 671,09 Euro wird aus dem Bundeshaushalt getragen. Im Rahmen der Soforthilfe 2015 erhält die Bundespolizei von der EU rund 1,8 Millionen Euro, bei Gesamtausgaben von knapp 5,5 Mio. Euro. Die Differenzsumme von 3,7 Millionen Euro wird aus dem Bundeshaushalt finanziert. Hinsichtlich des Fonds für die innere Sicherheit-Ausrichtung Polizei (ISF-Polizei ) wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Anlage verwiesen. b) Wer führte die Projekte federführend durch, und wer nahm daran (auch beratend) teil? Die Federführung der drei aus dem AMIF finanzierten Projekte lag bei der Bundespolizei . Als Projektpartner nahm die Zentrale Ausländerbehörde Bielefeld an allen drei Projekten teil. Hinsichtlich des ISF-Polizei wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Anlage verwiesen . c) Auf welche Weise waren die dezentralen EU-Agenturen (die Polizeiagentur Europol, die Grenzagentur Frontex, die Agentur für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung CEPOL und die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht EBDD) bei der Umsetzung der Maßnahmen operativ, koordinierend oder unterstützend beteiligt ? Im Bereich AMIF war keine der genannten Agenturen beteiligt. Hinsichtlich des ISF-Polizei wird auf die Antwort zu Frage 1 und die Anlage verwiesen . 2. Inwiefern verliefen die im Rahmen des ISF-Polizei und des AMIF beantragten Projekte aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich, und welche Defizite wurden im Einzelnen festgestellt? a) Sofern die Projekte und Maßnahmen als erfolgreich bewertet werden, welche Output- und Ergebnisindikatoren liegen dieser Bewertung (insbesondere bei der Nutzung von Mechanismen der EU für den polizeilichen oder grenzpolizeilichen Informationsaustausch) zugrunde? Die Fragen 2 und 2a werden im Zusammenhang beantwortet. Fonds für die innere Sicherheit: Für den ISF-Polizei bestehen Vorgaben und Richtlinien, die jeweils einzuhalten sind und welche auch Indikatoren für die Erfolgsmessung beinhalten. Die Projekte im ISF-zentral (Verwaltung durch EU Kommission) richten sich nach den Richtlinien des Policy Cycle, Multi Annual Strategic Plans und den Operational Action Plans (EMPACT). Für die Förderung im ISF-dezentral (Verwaltung durch EU Mitgliedsstaat) wurde für Deutschland ein Nationales Programm beschlossen, das die Schwerpunkte der Förderung und zu belegenden Programmindikatoren beinhaltet. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Förderperiode noch nicht abgeschlossen ist, konnten in den jährlichen Durchführungsberichten gegenüber der EU Kommission die jeweils vorgesehen Indikatoren als erfüllt dargestellt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus werden für jedes Projekt spezifische Projektindikatoren nach Maßgabe des Förderhandbuchs ISF festgelegt, zu denen während der Projektlaufzeit Bericht zu erstatten ist. Für den ISF-dezentral kann festgestellt werden, dass bisher kein Projekt wegen Nichterfüllung o. ä. gescheitert ist. Zwar ergeben sich teilweise im Laufe der Projekte Anpassungsnotwendigkeiten auch der Indikatoren , was aber in den bisherigen Fällen zuwendungsrechtlich und auch nach ISF- Vorgaben unproblematisch möglich war. Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds: Beim AMIF wurde im Rahmen der Halbzeitevaluierung gemäß Artikel 15 der VO 514/2014 festgestellt, dass fast alle der im Nationalen Programm gesteckten Ziele im Plan liegen und größtenteils bereits erfüllt oder übererfüllt wurden. Auch auf Projektebene zeigt sich, dass die meisten Projekte ihre Ziele bereits erreichen konnten oder dies voraussichtlich während der weiteren Projektlaufzeit noch werden . Die Bewertung stützt sich auf die in Anhang IV zu VO 516/2014 genannten Indikatoren . b) Inwiefern haben sich durch die Projekte und Maßnahmen die Zahl der deutschen Abfragen im Schengener Informationssystem (SIS), im Prümer System für den automatisierten Datenaustausch, in der Europol-Netzanwendung für sicheren Datenaustausch (SIENA), im Europol-Informationssystem (EIS) sowie im EU-System für Fluggastdatensätze (PNR) tatsächlich erhöht? Eventuell gestiegenes Abfrage- bzw. Nutzungsverhalten kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein und daher nicht direkt mit einer Förderung von Projekten oder Maßnahmen in diesen Bereichen in Verbindung gebracht werden. c) In welchem Umfang werden PNR-Daten in Deutschland nicht nur zur Terrorismusbekämpfung, sondern auch zur Strafverfolgung genutzt? Das Fluggastdaten-Informationssystem dient der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (§ 1 Absatz 2 FlugDaG). Voraussetzung für die Verarbeitung von Fluggastdaten ist, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine der in § 4 Absatz 1 FlugDaG genannte Straftat begangen wurde oder innerhalb eines übersehbaren Zeitraumes begangen wird. In Bezug auf den Umfang der Nutzung können noch keine belastbaren statistischen Aussagen getroffen werden, weil das System erst kürzlich errichtet wurde. 3. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach Artikel 2 der PNR-Richtlinie angekündigt, diese „freiwillig“ auch auf Flüge innerhalb der EU anzuwenden (Ratsdokument 7829/16), womit aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller das EU-Parlament kaltgestellt wird, das sich jahrelang gegen eine Ausweitung auf innereuropäische Flüge gestemmt hatte, weshalb diese schließlich im Trilog nur als Option in die Richtlinie hinein verhandelt wurden (Bundestagsdrucksache 17/12118, Antwort zu Frage 2)? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich alle EU-Mitgliedstaaten politisch verpflichtet, von dieser Option Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung verfügt über keine Übersicht, in welchem Umfang das bis heute erfolgt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4385 a) Bis wann hatte bzw. hat Deutschland den Vorsitz der „Informal Working Group on PNR“ inne, und welche Aufgaben waren damit verbunden? Deutschland hatte den Vorsitz der „Informal Working Group on PNR“ (IWG) bis einschließlich Juni 2018 inne. Der Vorsitz plant und koordiniert die jeweiligen IWG-Sitzungen und erstellt auf Grundlage der Teilnehmerzulieferungen die Tagesordnungen . Der Vorsitz leitet durch die jeweiligen Veranstaltungen im Plenum und organisiert die Arbeitstreffen der jeweiligen Unterarbeitsgruppen. Auf die Antwort zu Frage 3b wird im Übrigen verwiesen. b) Welche Unterarbeitsgruppen existieren in diesem Rahmen, und welche Ergebnisse aus diesen liegen nunmehr vor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13326)? Die IWG hat vier Unterarbeitsgruppen („Subworking Groups“ – SWG): Legal Operational Interoperability Carrier Connection Die Arbeitsgruppe fungiert als informelles Forum und dient nicht in erster Linie dazu, konkrete Ergebnisse festzuhalten. Über den Gegenstand der Diskussionen wird regelmäßig der Ratsarbeitsgruppe DAPIX („Data Protection and Information Exchange“ Working Party) berichtet. c) Welche EU-Mitgliedstaaten haben eine Fluggastdatenzentralstelle eingerichtet , und welche von diesen nutzen das SIENA-System Europols? Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der EU am 2. Juli 2018 eine Übersicht über die bis dahin erfolgten Notifizierungen über die eingerichteten Fluggastdatenzentralstellen veröffentlicht (OJ C 230, S. 6). Über die Nutzung von SIENA in diesen Fluggastdatenzentralstellen liegt der Bundesregierung keine Übersicht vor. d) Welches Fazit zieht die Bundesregierung aus der Anführung der „Informal Working Group on PNR“? Deutschland hat im Rahmen des IWG-Vorsitzes dazu beigetragen, dass dieses Arbeitsformat EU-weit breite Akzeptanz gefunden hat und als geeignete Plattform für den Erfahrungsaustausch auf Arbeitsebene im PNR-Kontext anerkannt ist und genutzt wird. e) Welche konkreten Arbeiten will der zukünftige französische Vorsitz weiterführen oder aufnehmen? Das Arbeitsprogramm des französischen IWG-Vorsitzes wurde bislang noch nicht bekannt gegeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Zu wie vielen Personen wurden nach der deutschen Implementierung der EU-PNR-Richtlinie Datensätze an die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt übermittelt (bitte für die einzelnen Monate gesondert darstellen )? Das Fluggastdaten-Informationssystem wurde erst kürzlich errichtet, sodass derzeit im Rahmen der fachlichen Abnahme nur ein Teil der von den Luftverkehrsunternehmen übermittelten Fluggastdaten verarbeitet werden. Für die erfragten statistischen Informationen fehlt daher derzeit noch die Grundlage. a) Mit welchen Datenbanken wurden bzw. werden diese Daten gewöhnlich und im Einzelfall abgeglichen? Diese Daten wurden gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 1 FlugDaG automatisiert mit dem zentralen Fahndungsbestand im Informationssystem der Polizei und dem Schengener Informationssystem abgeglichen. b) In wie vielen Fällen wurden seitens der Fluggastdatenzentralstelle nach einem „Treffer“ Maßnahmen ergriffen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. c) In wie vielen Fällen wurden die Bundespolizei bzw. andere zuständige Behörden informiert, um betreffende Passagiere einer weiteren Durchsuchung zu unterziehen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. d) Welche Verstöße oder Straftaten wurden dabei festgestellt, und in wie vielen Fällen stellten sich die „Treffer“ nach Abgleich mit Datenbanken als irreführend heraus? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 5. Inwiefern hält die Bundesregierung den von der Europäischen Kommission geänderten Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Ratsdokument 10178/18) und den dort für die Jahre 2019 bis 2027 veranschlagten Kosten von ca. 461 Mio. Euro für verhältnismäßig ? a) Welche Kosten werden nach gegenwärtigem Stand für die Anpassung der deutschen nationalen Systeme veranschlagt? Die Fragen 5 und 5a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Hierzu kann angesichts des derzeitigen Beratungsstands noch keine belastbare Einschätzung abgegeben werden. b) Aus welchem Fonds sollen diese Kosten erstattet werden? Die Mittelausstattung ist Gegenstand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027. Diese Verhandlungen dauern an. Insofern kann hierzu derzeit keine verlässliche Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4385 6. An wie vielen aus den Fonds ISF-Polizei und AMIF unterstützten gemeinsamen operativen Maßnahmen (auch anderer Mitgliedstaaten) haben sich Bundesbehörden beteiligt, und welche führten sie an (bitte nach den Bereichen Terrorismusbekämpfung, organisierte Kriminalität allgemein, organisierte Kriminalität Feuerwaffen, Cyberkriminalität, Sonstiges aufschlüsseln )? Einzelne in den Projekten enthaltene operative Maßnahmen werden nicht gesondert im Rahmen der Projektadministration erfasst. Insofern liegen der Bundesregierung dazu keine Informationen vor. a) An welchen gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) haben sich welche Bundesbehörden beteiligt? Derzeit bestehen keine AMIF- oder ISF-Polizei-finanzierten gemeinsamen Ermittlungsgruppen , an denen Bundesbehörden beteiligt sind. b) An welchen operativen Projekten der Europäischen multidisziplinären Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) haben sich Bundesbehörden beteiligt? Es wird auf die Anlage verwiesen. Die aus dem ISF-Polizei geförderten EMPACT-Projekte des Bundeskriminalamts und des Bundespolizeipräsidiums sind dort unter den Nummern 1 bis 3, 6, 7, 10 und 11 aufgeführt. c) An welchen sonstigen gemeinsamen operativen Maßnahmen haben sich Bundesbehörden beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 7. Welche politische Bedeutung misst die Bundesregierung der Neuauflage des ISF-Polizei und des AMIF sowie des neuen Fonds für integriertes Grenzmanagement (IBMF) bei? Die politische Bedeutung wird bei allen drei Fonds als hoch eingeschätzt. Der ISF soll die Entwicklung und den Aufbau einer wirksamen und echten Sicherheitsunion mit dem Ziel, ein hohes Maß an innerer Sicherheit in der gesamten EU zu gewährleisten, fördern. Der AMIF wird als ein wichtiges Instrument der EU zur solidarischen Unterstützung der Mitgliedsstaaten gesehen, um Aufgaben zu finanzieren, die im Zusammenhang mit Migration entstehen. Des Weiteren wird die Förderung der Grenzschutzbehörden im Bereich des integrierten Grenzmanagements begrüßt, da die Umsetzung der gemeinsamen Ziele einen Beitrag dazu leistet, ein hohes Maß an Sicherheit in der Union zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Personenverkehr innerhalb der Union zu wahren . a) Was ist das deutsche Interesse hinsichtlich der drei Fonds im Rahmen der Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2021-2027? Aus den Fonds sollen die Mitgliedstaaten eine angemessene finanzielle Unterstützung seitens der Union erhalten, um ihre Ziele zu erreichen, die anfallenden Aufgaben im Bereich Migration, Sicherheit und Grenzschutz zu bewältigen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eine angemessene Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Belastungen zu erhalten. Die Bundesregierung strebt ein flexibles und effektives Förderverfahren an. Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung für eine vereinfachte, gleichwohl jedoch angemessene Verwaltung der Fonds ein, um zu hohen Verwaltungsaufwand und -kosten zu vermeiden. b) Über welche der Fonds ISF-Polizei, AMIF und IBMF können nach Kenntnis der Bundesregierung auch Maßnahmen in Drittstaaten gefördert werden? Aufgrund der andauernden Verhandlungen ist eine verlässliche Aussage für die nächste Förderperiode derzeit nicht möglich. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand ist jedoch bei allen drei Fonds eine Förderung von Projekten mit Drittstaatenbezug möglich. 8. Welches Budget ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Mehrjährigen Finanzrahmen jeweils für die Fonds ISF-Polizei, AMIF und IBMF vorgesehen , und mit welchen Zielen verhandelt die Bundesregierung hieran mit? Die Mittelausstattung der Fonds ist Gegenstand der Verhandlungen zum MFR 2021 – 2027 und bleibt diesen vorbehalten. Die Verordnungsentwürfe sehen zurzeit folgende Mittelausstattungen vor: ISF 2,5 Mrd. Euro, AMF 10,415 Mrd. Euro, IBMF 9,318 Mrd. Euro. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit der nach Auffassung der Fragesteller drastischen Erhöhung des Gesamtvolumens der Fördertöpfe? Eine angemessene Beteiligung der EU an den Ausgaben der Mitgliedstaaten in den Bereichen Asyl, Flucht und Migration, effizientere Steuerung von Fluchtund Migrationsbewegungen, des europäischen Außengrenzschutzes sowie der Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität und Cyberkriminalität wird von Seiten der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Der Kommissionsvorschlag , das Finanzvolumen der drei Fonds zu erhöhen, spiegelt die Bedeutungszunahme der Förderziele der ausgebauten Flüchtlings- und Migrationspolitik im Vergleich zu den Annahmen der vorausgegangenen Förderperiode 2014 bis 2020 wider. Die Bundesregierung hat sich zur Frage der Höhe bislang nicht positioniert. b) Welche Gelder werden (etwa im AMIF) im Rahmen der Fonds für die einschlägigen dezentralen Agenturen veranschlagt (Ratsdokument 10153/18)? Für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen die dezentralen Agenturen über eigene Mittel. Diese sind nicht in den drei Fonds veranschlagt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4385 c) Welchen Finanzierungsanteil am EU-Haushalt wird die Bundesregierung für die Fonds ISF-Polizei, AMIF und IBMF tragen (bitte prozentual angeben )? Auch die Finanzierung des EU-Haushalts ist Gegenstand der Verhandlungen zum MFR 2021 – 2027 und bleibt diesen vorbehalten. Der Finanzierungsanteil am EU-Haushalt steht dementsprechend noch nicht fest. Der deutsche Finanzierungsanteil könnte aber voraussichtlich von ca. 21 Prozent auf ca. 25 Prozent steigen. d) Welcher Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird diesbezüglich nach derzeitigem Stand für den Bundeshaushalt erwartet? Für die zukünftige Fondsverwaltung ist geplant, die bereits für die laufende Fondverwaltung eingerichteten „zuständige Behörde“ und „Prüfbehörde“ fortzuführen . Die Finanzierung dieser Behörden soll zu einem Teil über die sogenannte „Technische Hilfe“ des Fonds erfolgen. Ob ein Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln für den Bundeshaushalt entsteht , kann erst nach Abschluss der Verhandlungen zum MFR 2021 bis 2027 beurteilt werden. 9. Welche zuständige Behörde sowie Prüfbehörde hat die Bundesregierung für die Verwaltung der Fonds ISF-Polizei und AMIF benannt, und welche soll für den IBMF zuständig sein? Für den aktuellen ISF hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Zuständige Behörde im Bundespolizeipräsidium und im Bundeskriminalamt sowie die Prüfbehörde im Bundespolizeipräsidium angesiedelt. Für den AMIF wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Behörde und auch Prüfbehörde benannt. Nach derzeitigem Stand sollen die bisher benannten zuständigen Behörden und Prüfbehörden auch in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 mit der Verwaltung des Fonds beauftragt werden. 10. Welche Grenzzäune, Sperranlagen oder sonstigen Hindernisse zur Erschwerung oder Verhinderung von unerwünschten Migrationsbewegungen sind der Bundesregierung für die sogenannte Balkanroute auf dem Weg nach Deutschland bekannt („Warum Mauern und Zäune am Ende keinem nützen“, SPIEGEL ONLINE vom 14. Juli 2018)? Der Schutz und die Überwachung der Schengen-Außengrenzen erfolgt nach einheitlichen europarechtlichen Regularien (Schengener Grenzkodex). Hierbei werden für die Grenzkontrolle und -überwachung verschiedene Arten von technischer Unterstützung eingesetzt. 11. Was ist der Bundesregierung über einen Vorschlag der Regierung Litauens bekannt, die nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller als Vorsitz der EU-Mitgliedstaaten mit Landaußengrenzen einen „einheitlichen Standard für die Grenzüberwachung“ durchsetzen will? Litauen regte die Entwicklung eines einheitlichen Standards für die Grenzüberwachung im Rahmen der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe Grenzen am 16. Juli 2018 an. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Auf welche Weise und mit welchen technischen Mitteln soll die grenzpolizeiliche Überwachung der Landaußengrenzen demnach vereinheitlicht werden? Der Vorschlag zielte hauptsächlich auf eine elektronische Überwachung der Grenzen ab. b) Welche einmaligen und laufenden Kosten werden für die vorgeschlagenen Maßnahmen angenommen? Die Kosten für die komplette EU-Landaußengrenze wurden durch Litauen für die Jahre 2021 bis 2027 auf 480 Mio. Euro beziffert, zusätzlich zu den 72 Mio. Euro für die laufenden Kosten. c) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag? Deutschland wies im Rahmen einer Ratsarbeitsgruppe, in welcher der Vorschlag Litauens diskutiert wurde, darauf hin, dass bei einheitlichen Standards die nationalen Besonderheiten ausreichend berücksichtigt werden müssten. d) Sofern auch die Sicherung der deutschen Landesaußengrenzen derart vereinheitlicht würde, welche nationalen Besonderheiten müssten dabei berücksichtigt werden? Deutschland hat keine landseitigen Schengen-Außengrenzen. e) Wann und wo wird dieser Vorschlag weiter beraten, und wie ist die Bundesregierung daran beteiligt? Hierzu liegen keine Informationen vor. 12. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Europäische Kommission den EU-Nothilfe-Treuhandfons für Afrika (EUTF) weiter betreiben oder auslaufen lassen will? Die Laufzeit des EUTF ist bis 2020 vorgesehen. Zur Zukunft des EUTF über 2020 hinaus liegt noch kein Beschluss vor. a) Welche neueren Vorschläge der Europäischen Kommission zur Priorisierung sind der Bundesregierung zum EUTF bekannt, und welche eigene Priorisierung nimmt die Bundesregierung vor? Auf der letzten Vorstandssitzung des EUTF am 23. April 2018 wurden folgende Schwerpunkte beschlossen: Rückkehr und Reintegration, Schutz von und Unterstützung für Flüchtlinge bzw. der Minderung der Ursachen von Flucht Dokumentensicherheit , Bekämpfung der Schleusertätigkeit, Stabilisierung in Somalia, Sudan und Süd-Sudan sowie im Sahel, Migrationsdialoge mit afrikanischen Staaten . Die Priorisierung innerhalb der genannten Schwerpunkte ist Gegenstand laufender Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4385 b) Wie viele Vorhaben in Afrika sind mit welchem Finanzvolumen zugesagt, und inwiefern sind diese von dem Fonds tatsächlich gedeckt? Bisher wurden im Rahmen des EUTF 164 Projekte in den drei Regionalfenstern mit einem Gesamtvolumen von 3,15 Mrd. Euro verabschiedet. Diese werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Mitteln des Fonds gedeckt. c) Aus welchen Mitteln wird der Fonds finanziert, und inwiefern ergeben sich dabei Finanzierungslücken (bitte für die kommenden Jahre einzeln darstellen)? Der EUTF wird aus EU-Mitteln und bilateralen Beiträgen der Mitgliedsstaaten finanziert. In den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, weiter zum EU-Treuhandfonds für Afrika beizutragen. Sondierungen zum genauen Finanzbedarf beim EUTF zwischen Europäischer Kommission und den Mitgliedstaaten sind in Kürze geplant. d) Welche weiteren Finanzquellen sind deshalb anvisiert? Als weitere Finanzquellen sind bilaterale Beiträge der EU Mitgliedsstaaten sowie Mittelübertragungen aus entwicklungspolitischen EU-Finanzinstrumenten anvisiert . Zu diesem Zweck wurden per EU-Ratsbeschluss vom 28. Juni 2018 500 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds an den EUTF übertragen. e) Welche Beiträge hat die Bundesregierung bereits zum EUTF erbracht, und welche zusätzlichen Mittel wurden zur Deckung einer etwaigen Finanzierungslücke zugesagt, bzw. welche Zusagen sind beabsichtigt? Deutschland ist mit 157,5 Mio. Euro der größte bilaterale Einzahler in den EUTF. Hinzuzurechnen sind 61 Mio. Euro an Kofinanzierungsbeiträgen für bereits genehmigte Vorhaben. Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren bilateralen Beiträge zum EUTF. f) Sofern keine weiteren Finanzquellen für die Deckung einer Finanzierungslücke aufgewendet werden können, welche Vorhaben wären dann nach Kenntnis der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand nicht mehr finanzierbar? Die Priorisierung innerhalb der von der Europäischen Kommission dargestellten Finanzierungspipeline wird Gegenstand der Diskussionen in den EUTF-Gremien sein. Eine Entscheidung hierüber steht daher noch aus und wird unter anderem davon abhängen, ob und in welcher Höhe weitere Finanzierungsbeiträge aus den EU-Mitgliedsstaaten zugesagt werden. g) An welchen EUTF-Vorhaben sind welche Bundesbehörden beteiligt? Die Bundesregierung trägt durch die oben genannten bilateralen Einzahlungen zur Finanzierung von im Rahmen des EUTF durchgeführten Maßnahmen bei. Dabei sind Mittel des Auswärtigen Amts bislang in folgende konkrete Vorhaben eingeflossen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Programme Gestion Intégrée des Espaces Frontaliers au Burkina Faso (ProGEF) (Programm Integriertes Management von Grenzräumen in Burkina Faso) Burkina Faso EUTF-IOM initiative for the protection and reintegration of returnees in Africa (EUTF-IOM Initiative Schutz und Reintegration von Migranten in Afrika) Burkina Faso, Kamerun, Tschad, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Guinea, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Côte d’Ivoire, Libyen Recovery, stability and socio-economic development in Libya (Wiederaufbau , Stabilität und sozio-ökonomische Entwicklung in Libyen) Libyen Protection and sustainable solutions for migrants and refugees along the Central Mediterranean route (Schutz und dauerhafte Lösungen für Migranten und Flüchtlinge entlang der zentralmediterranen Route) vor allem Libyen Integrated approach to protection and emergency assistance to vulnerable and stranded migrants in Libya (Schutz und Nothilfe für vulnerable und gestrandete Migranten in Libyen) Libyen Technical Cooperation Facility (TCF): Formulation of programmes, Implementation of the Monitoring and Evaluation Framework, and Communication activities (Technische Kooperationsfazilität: Entwicklung von Programmen, Implementierung Monitoring und Evaluierung, und Kommunikationsaktivitäten) Nordafrika-Fenster Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beteiligt sich mit Kofinanzierungen bei EUTF-Vorhaben, für welche die GIZ als Durchführungsorganisation unter Vertrag genommen wurde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4385 Dies ist bei den folgenden, bereits durch die Exekutivausschüsse (Operational Committes) der jeweiligen Regionalfenster genehmigten EUTF-Vorhaben der Fall: INTEGRA – Programme d’appui à l'intégration socio-économique des jeunes Guinea Renforcement de la gestion durable des conséquences des flux migratoires Niger Projet de Promotion de l’Emploi et Renforcement de la Résilience au Nord Cameroun (Extrême-Nord, Nord et Adamaoua) Kamerun PRCPT – Projet de Renforcement de la Résilience et de la Cohabitation Pacifique au Tchad Tschad Youth, Employment, Skills (YES) Sudan IMPROVE-EU – Integrated Measures to promote rural-urban value addition and Employment – East Sudan Sudan RDPP – Regional Development and Protection Programme in Sudan: Enhancing alternatives to first and secondary movement from Sudan Sudan RISE – Response to increased demand on Government Service and creation of economic opportunities in Uganda Uganda Skills Development for Youth Employment – SKYE Nigeria Collaboration in Cross-Border Areas of the Horn of Africa Region Horn von Afrika BMM Better Migration Management Horn von Afrika Strengthening the ability of IGAD to promote resilience in the Horn of Africa Horn von Afrika Conflict Prevention, peace, and economic opportunities for the youth Kenia Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt – ERMCE Ägypten Managing mixed migration flows in Libya through expanding protection space and supporting local socio-economic development Libyen Coopération Sud-Sud en matière de migration (Marokko, Senegal, Mali, CIV) Regionalvorhaben Favoriser la mise en œuvre de la stratégie nationale migratoire de la Tunisie Tunesien Création d’emplois décents et consolidation de l’emploi existant pour les jeunes et potentiels migrants dans le secteur de la pêche artisanale Mauretanien Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4385 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Auflistung zu den Fragen 1 und 6, ISF-Polizei zentrale Maßnahmen lfd. Nr. Antragsteller / Projektnehmer Projektbezeichnung (bewilligte) Laufzeit förderfähige / bewilligte Gesamtausgaben tatsächlicher / bewilligter Förderbeitrag EU „Ko- Finanzierung “ aus dem Bundeshaushalt ggf. Ursprung weiterer Mittel Federführung (i.d.R.= Spalte B) Projektpartner Einbindung dezentrale EU- Agenturen 1 Bundeskriminalamt EMPACT CCA 2015 – EMPACT/ 01/OAP.2015/CCA/ 01/rev1 09.05.2015- 31.12.2016 378.947,00 € 378.947,00 € 18.947,00 € 0,00 € Bundeskriminalamt Frankreich, Kroatien, Niederland, Spanien 2 Bundeskriminalamt EMPACT CCA 2016 – CCA/01/ 2016/EMPACT 15.04.2016- 31.12.2017 253.579,00 € 253.579,00 € 12.679,00 € 0,00 € Bundeskriminalamt Griechenland, Italien 3 Bundeskriminalamt EMPACT Kokain COT – COT/02/ 2016/EMPACT 28.02.2017- 31.12.2017 214.000,00 € 214.000,00 € 10.700,00 € 0,00 € Bundeskriminalamt Rumänien 4 Bundeskriminalamt ENFSI 2014 – HOME/2014/ ISFP/AG/ENFSI/ 4000007822 01.01.2016- 31.12.2017 1.499.815,00 € 1.499.815,00 € 74.990,75 € 0,00 € Bundeskriminalamt Belgien, Finnland, Frankreich, Kroatien, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Estland, Schweden 5 Bundeskriminalamt CONTRA – HOME/2014/ ISFP/AG/ENFSI/ 4000007822 01.03.2016- 30.06.2018 812.331,16 € 812.331,16 € 81.233,12 € 0,00 € Bundeskriminalamt 6 Bundeskriminalamt CAIS/01/2018/ EMPACT 01.11.2016- 31.10.2019 615.084,47 € 615.084,47 € 0,00 € 0,00 € Bundeskriminalamt Rumänien 7 Bundeskriminalamt CCA/01/2017/ EMPACT 01.06.2017- 30.09.2018 136.756,00 € 136.756,00 € 6.838,00 € 0,00 € Bundeskriminalamt Spanien 8 Bundeskriminalamt UMF3-ISF- Zentral/HOME/ 2014/ISFP/AG/ LAWX/40006982 01.11.2015- 31.07.2018 1.597.770,09 € 1.597.770,09 € 159.777,01 € 0,00 € Bundeskriminalamt Estland, Finnland, Griechenland, Polen, Spanien Europol (unterstützend) 9 Bundespolizeipräsidium HOME/2014/ ISFP/AG/LAWX/ 6958 15.01.2016- 14.07.2018 338.671,05 304.771,05 33.900,00 0,00 Bundespolizei - präsidium Zollkriminalamt, Polizeipräsidium Oberpfalz, Polizeipräsidium Brandenburg , Landeskriminalamt Baden-Württemberg, AUT Bundesministerium für Inneres, BEL Föderale Polizei, POL Grenzschutz, ALB Polizei und CZE Polizeidirektorat Pilsen Europol, CEPOL 10 Bundespolizeipräsidium FII/LV/01/2018/ EMPACT (FII7) 26.02.2018 – 29.02.2018 27.070,00 25.716,00 1.354,00 0,00 Bundespolizei - präsidium AUT Europol 11 AUT Bundeskriminalamt FII/01/2018/ EMPACT 01.02.2018 – 31.12.2018 186.806,32 177.466,00 0,00 0,00 AUT Bundeskriminalamt DEU Bundespolizei, GRC, ITA Europol Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333