Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4387 19. Wahlperiode 18.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4084 – Zukunftswerkstatt Lausitz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 5. März 2018 fand in Görlitz die Auftaktveranstaltung der „Zukunftswerkstatt Lausitz“ (nachfolgend „Zukunftswerkstatt“) statt. Sie startete im Juni 2017 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) des Bundes und der Länder und hat eine Projektlaufzeit bis 31. Dezember 2020. Der Freistaat Sachsen, das Land Brandenburg und der Bund unterstützen das Projekt. Insgesamt stehen nach Information der Sächsischen Staatskanzlei für die Projektdurchführung im Rahmen der GRW-Experimentierklausel rund 7 Mio. Euro zur Verfügung (vgl. Artikel auf www. medienservice.sachsen.de am 12. September 2017 unter der Überschrift „Sächsische Staatsregierung stellt Weichen für GRW-Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“). Nach dieser Mitteilung hatten die sächsischen und brandenburgischen Landkreise der Lausitz (Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Görlitz, Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße) und die Stadt Cottbus auf Basis einer Kooperationsvereinbarung die Projektdurchführung bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt. Laut Selbstbeschreibung hat die Zukunftswerkstatt zwei Hauptaufgaben: Erstens die Beteiligung und Bündelung der zahlreichen Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft der Region im Hinblick auf den anstehenden Strukturwandel im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg, auch in Richtung der Erstellung eines umfangreichen Leitbildes für die Lausitz; zweitens die Auswahl und Umsetzung von strukturbestimmenden Projekten aus den fünf Handlungsfeldern für die Region (vergleiche Präsentation zur Auftaktveranstaltung der „Zukunftswerkstatt Lausitz“ unter http://wirtschaftsregionlausitz .de). In der Onlineausgabe der „Aachener Nachrichten“ wird in einem Artikel vom 18. Juli 2018 unter der Überschrift „Eine regionale ‚Task Force‘ für die Kohlekommission “ Michael Kreuzberg zitiert, der als Landrat des Rhein-Erft-Kreises einer der beiden Vertreter des Rheinischen Reviers in der Kommission für Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung der Bundesregierung (sogenannte Kohlekommission) ist (vgl. www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4387 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode eine-regionale-task-force-fuer-die-kohlekommission-1.1944298). Michael Kreuzberg habe danach in der Kohlekommission erlebt, dass „der Osten die bislang eingeplanten 1,5 Milliarden Euro schon längst verplant“ habe, und zwar „100 Millionen Euro über 15 Jahre“ (ebd.). Deswegen müssten jetzt im Rheinischen Revier zügig Pläne erarbeitet werden und konkret sein, um dagegenhalten zu können. Aufgrund von Äußerungen der Kölner Regierungspräsidentin Gisela Walsken, die ebenfalls im Artikel der „Aachener Nachrichten“ angeführt werden, könnte es möglich sein, dass ein den Fragestellerinnen und Fragestellern unbekanntes Konzept für den Strukturwandel der Lausitz existiert, welches über das fünfseitige Grundsatzpapier „Gemeinsam für die Zukunft der Industrieregion Lausitz“ hinausgeht, welches Brandenburg und Sachsen bei ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung am 13. Juni 2017 „als Teil der Lausitzstrategie“ angenommen haben (siehe Artikel „Zukunft der Lausitz“ unter https://mwe.brandenburg.de), und welches durch eine Liste der Brandenburger Landesregierung zu prioritären Projekten und Maßnahmen ergänzt wurde: In Bezug auf ein noch zu erarbeitendes Konzept im Rheinischen Revier äußerte Gisela Walsken: „Die Kunst sei, die Region neu zu denken und vorhandene Ideen zu bündeln zu einem Entwurf, ‚wie es hier weitergeht‘. Sie habe das Konzept der Lausitz auf dem Rechner, und das sei ‚nicht schlecht‘“ (www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/eineregionale -task-force-fuer-die-kohlekommission-1.1944298). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Bei dem Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ handelt es sich um ein über die sog. Experimentierklausel im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördertes Projekt. Die Experimentierklausel ermöglicht die Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur, die nicht im GRW-Koordinierungsrahmen vorgesehen sind. Ausgeschlossen ist dabei eine Förderung gewerblicher Investitionen. Im Rahmen des Projekts „Zukunftswerkstatt Lausitz“ sollen ein gemeinsames Leitbild und eine regionale Entwicklungsstrategie erarbeitet werden. Bei der GRW sind generell die Länder für die Durchführung der Förderung zuständig . Für Projekte im Rahmen der Experimentierklausel schreibt der Koordinierungsrahmen zusätzlich vor, dass vor Bewilligung einer Förderung die Zustimmung des GRW-Unterausschusses, dem Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsministerien der Länder, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angehören, einzuholen ist. Zudem berichten die Länder jährlich über die Verwendung der Mittel. Vor dem Hintergrund dieser Regelungen verfügt die Bundesregierung über keine originären Kenntnisse hinsichtlich der „Zukunftswerkstatt Lausitz“. Das Projekt wird gemeinsam von den Ländern Brandenburg und Sachsen gefördert und begleitet. Diese haben dem GRW-Unterausschuss in seiner Sitzung am 17. April 2018 über den Stand des Projekts berichtet. 1. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Handlungsfähigkeit der Zukunftswerkstatt dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht für das Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ mit der Gründung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH eine kreis- und länderübergreifende Trägerstruktur für die Durchführung des Projekts. Die kooperierenden Kreise und die kreisfreie Stadt Cottbus haben zudem einen Len- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4387 kungsausschuss eingerichtet, in dem beratend auch die zuständigen Landesministerien , die Lausitzrunde, die Domowina sowie der Projektleiter vertreten sind. Über weitere Informationen zur Handlungsfähigkeit der Zukunftswerkstatt verfügt die Bundesregierung nicht; sie geht aber davon aus, dass diese gegeben ist. 2. Wie ist die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung organisatorisch aufgebaut? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Über weitergehende Informationen , wie die Zukunftswerkstatt organisatorisch aufgebaut ist, verfügt die Bundesregierung nicht. 3. In welchem organisatorischen und finanziellen Zusammenhang sowie weisungsbefugten Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die „Wirtschaftsregion Lausitz GmbH“ und die Zukunftswerkstatt? Nachdem bis zur Gründung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH der Landkreis Görlitz zunächst die Koordination der Projektausführung übernommen hatte, ist nach dem Willen der kooperierenden Landkreise beabsichtigt, die Projektdurchführung der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH zu übertragen. 4. Auf welche Weise und wem muss die Zukunftswerkstatt und ihr Projektbüro nach Kenntnis der Bundesregierung Rechenschaft über ihre einzelnen Aktivitäten und Mittelverwendungen abgeben? Über Aktivitäten und Mittelverwendungen im Rahmen des Projekts „Zukunftswerkstatt Lausitz“ muss den Ländern Brandenburg und Sachsen, die für das Projekt einen gemeinsamen Zuwendungsbescheid erlassen haben, berichtet werden. 5. Welche Unternehmen, Einrichtungen, Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure aus der Lausitz und darüber hinaus sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner der „Zukunftswerkstatt?“ 6. Stünde eine Mitgliedschaft in der Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung interessierten Unternehmen, Einrichtungen, Einzelpersonen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren über die beteiligten Landkreise und der Stadt Cottbus hinaus im Grundsatz offen, und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfügt hierzu über keine Informationen. 7. Wie werden die Zukunftswerkstatt und ihre Projekte finanziert, und über welches jährliche Budget verfügt die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018, 2019 und 2020? Das Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz wird im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) mit insgesamt 7,07 Mio. Euro bis Ende 2020 gefördert. Die jahresbezogene Projektplanung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4387 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Ist der Bundesregierung bezüglich der Zukunftswerkstatt bekannt, a) wie viele Personen in dem Jahr ihres Bestehens in die Projektstelle eingestellt wurden, b) wie viele Personen in diesem Zeitraum der Projektstelle gekündigt haben oder von dieser gekündigt wurden? Dies ist der Bundesregierung nicht bekannt. 9. Ist der Bundesregierung eine Internetpräsenz der Zukunftswerkstatt bekannt, und wenn nicht, kann sie sagen, ob eine solche geplant ist und ob diese Internet -Präsenz dann auch für Online-Partizipation (Liquid democracy-Anwendungen ) eingesetzt wird? Das Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ wird auf der Internetseite der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (http://wirtschaftsregion-lausitz.de/) genannt. Inwieweit eine weitergehende Internet-Präsenz und Möglichkeiten zur Online-Partizipation an der Leitbild- und Konzeptentwicklung geplant sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 10. Hat die Zukunftswerkstatt Lausitz nach Kenntnis der Bundesregierung über die Information zur Auftaktveranstaltung hinaus bislang Öffentlichkeitsarbeit getätigt? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, inwieweit Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der „Zukunftswerkstadt Lausitz“ betrieben wurde. 11. Was versteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Zukunftswerkstatt unter einem Prozess der „Beteiligung und Bündelung der zahlreichen Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft“, und was versteht die Bundesregierung als größte Geldgeberin der Zukunftswerkstatt darunter? Im Rahmen des Projekts „Zukunftswerkstatt Lausitz“ sollen unter Beteiligung zahlreicher regionaler Akteure, Multiplikatoren und auch der Öffentlichkeit ein gemeinsames Leitbild und eine regionale Entwicklungsstrategie erarbeitet werden . Aus Sicht der Bundesregierung erfordert dies eine Beteiligung von kommunalen Vertretern, Verbänden, Unternehmen, Vereinen, Sozialpartnern sowie Akteuren der Zivilgesellschaft. Die Beteiligung kann dabei auf unterschiedliche Weise, z. B. im Rahmen von Konferenzen, Workshops oder durch Befragungen, erfolgen. 12. Welche Schritte zur Einbindung der Kommunen hat die Zukunftswerkstatt Lausitz nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)? 13. Welche Schritte zur Einbindung der Wirtschaft hat die Zukunftswerkstatt Lausitz nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)? 14. Welche Schritte zur Einbindung der Zivilgesellschaft hat die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure, Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4387 15. Welche Schritte zur Einbindung der Wissenschaft hat die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung bereits getan (bitte Akteurinnen und Akteure , Veranstaltungen, Arbeitskreise etc. anführen)? 16. Welche Partizipationsmaßnahmen auf welchem Partizipationsniveau (1. Information , 2. Konsultation und 3. Mitwirkung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Zukunftswerkstatt ab wann, wie lange und mit welchen Zielgruppen geplant? 17. Wird die Zukunftswerkstatt nach Kenntnis der Bundesregierung professionelle Unterstützung zur Durchführung der Partizipation, der Erstellung des Partizipations- und Kommunikationskonzeptes und dessen Umsetzung in Anspruch nehmen, oder hat sie das bereits getan? Wenn ja, wurde bzw. wird eine solche Leistung ausgeschrieben oder durch die Zukunftswerkstatt selbst bearbeitet? 18. Welche Projekte oder Projektplanungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von der Zukunftswerkstatt mit welchen Mitteln unterstützt bzw. durchgeführt (bitte noch laufende ebenfalls berücksichtigen und aufschlüsseln nach: a) Projekte oder Projektplanungen Dritter, b) Projekte oder Projektplanungen der Zukunftswerkstatt selbst)? Die Fragen 12 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, obliegt die Durchführung der GRW den Ländern. Die Länder Brandenburg und Sachsen haben gegenüber dem GRW-Unterausschuss berichtet , dass der Leitbild- und Beteiligungsprozess mit Unterstützung externer Dienstleister erfolgen soll. 19. Welche Planungen für Projekte, Veranstaltungen oder Studien bzw. Gutachten hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Zukunftswerkstatt gegenwärtig angestoßen, fertigstellt oder noch laufen? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Auftaktveranstaltung zum Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ am 5. März 2018 in Görlitz durchgeführt wurde. Am 25. Juni 2018 erfolgte im Rahmen des „Lausitzdialog 2018“ in Spremberg der Startschuss für die Erarbeitung eines Leitbilds. Darüber hinaus ist der Bundesregierung bekannt, dass in diesem Zusammenhang am 13./14. September 2018 gemeinsam mit der Domowina eine Konferenz zum Strukturwandel in der Lausitz durchgeführt werden soll. Über weitergehende Informationen über Planungen für Projekte, Veranstaltungen oder Studien/Gutachten im Rahmen des Projekts „Zukunftswerkstatt Lausitz“ verfügt die Bundesregierung nicht. 20. Ist der Bundesregierung ein „Konzept der Lausitz“ oder eine „Lausitzstrategie “ der Länder Brandenburg und Sachsen für den Strukturwandel entsprechend der Vorbemerkung der Fragesteller bekannt, welches bzw. welche über das Grundsatzpapier „Gemeinsam für die Zukunft der Industrieregion Lausitz“ und die entsprechenden Projekt- und Maßnahmenliste Brandenburgs hinausgeht? Wenn ja, ist dieses Konzept oder diese Strategie frei verfügbar und wo? Der Bundesregierung ist kein solches Konzept der Länder Brandenburg und Sachsen bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4387 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Ist es zutreffend, dass in der Kohlekommission bereits über die Aufteilung von den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für den Zeitraum 2018 bis 2021 angekündigten Strukturwandelmittel für Kohleregionen von insgesamt 1,5 Mrd. Euro debattiert wurde? Ging es dabei auch um eine Aufteilung der Mittel in Jahresscheiben? Wenn ja für welche Regionen, in welcher Höhe, über welchen Zeitraum und für welche thematischen Bereiche? Das Thema war bislang nicht Gegenstand der Sitzungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Im Koalitionsvertrag sind für den Zeitraum 2018 bis 2021 für den Strukturwandel in der Kohlepolitik und die regionale Strukturpolitik insgesamt 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. 22. Wird die Bundesregierung darauf drängen, dass bei Vergabe der in Frage 18a genannten Mittel die notwendige Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements und ihrer Zusammenschlüsse ausreichend und gleichberechtigt bedacht wird? Wenn nicht, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form wird dies geschehen? Gibt es dazu bereits Konzeptansätze? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 bis 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333