Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4388 19. Wahlperiode 19.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Braun, Beatrix von Storch, Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4111 – Fahndung nach ausreisepflichtigen Ausländern – wachsende Zahlen Untergetauchter und Flüchtiger V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie die „WELT AM SONNTAG“ am 29. Juli 2018 („Polizei fahndet nach 126.000 ausreisepflichtigen Ausländern“) unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) berichtet, fahndet die Polizei nach fast 300 000 flüchtigen Personen mit dem Ziel der Festnahme. Insgesamt waren zum aktuellen Stand 31. Dezember 2017 laut INPOL-zentral (zentrales Informationssystem beim BKA) 297 820 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme erfasst (www.welt.de/politik/ deutschland/video180143484/Islamisten-Polizei-fahndet-nach-126-000- ausreisepflichtigen-Auslaender.html). Darunter waren allein 126 327 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung. Die übrigen Fahndungen zur Festnahme betreffen laut BKA vor allem Straftäter und entwichene Strafgefangene oder dienen der Strafvollstreckung oder der Gefahrenabwehr , wie die „WELT AM SONNTAG“ weiter berichtet. Gegenüber dem Vorjahr war eine Steigerung um 5,1 Prozent festzustellen. Die Zahl der Fahndungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Ausweisung , Abschiebung oder Zurückschiebung stieg um 1,9 Prozent. Mehr als die Hälfte der Fahndungsausschreibungen zur Festnahme betreffen offene Haftbefehle. Rund 175 000 waren es Ende März 2018 laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN auf Bundestagsdrucksache 19/2914, die „ZEIT ONLINE“ am 26. Juni 2018 vorlag (www.zeit.de/politk/deutschland/2018-06/polizei-offene-haftbefehlekriminalitaet -statistik). Besonders stark war der Anstieg der offenen Haftbefehle im Bereich „politisch motivierte Kriminalität“. Diese haben sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht – auf 4 411 gesuchte Personen, darunter allein 3 151 offene Haftbefehle im Bereich „Islamisten“ (www.welt.de/politik/deutschland/video180143484/ Islamisten-Polizei-fahndet-nach-126-000-ausreisepflichtigen-Auslaender.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4388 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zusätzlich zu den fast 300 000 Fahndungen zur Festnahme sucht die Polizei nach weiteren rund 300 000 Personen zur Aufenthaltsermittlung und nach 15 000 Vermissten. Letztere Zahlen beziehen sich auf eine INPOL-Auswertung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Stand Mai 2017 (www.welt.de/politik/deutschland/video180143484/Islamisten-Polizei-fahndetnach -126-000-ausreisepflichtigen-Auslaender.html). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die in der Vorbemerkung der Fragesteller getroffenen Annahmen werden von der Bundesregierung nicht vollumfänglich geteilt: Die genannten ca. 300 000 Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung beziehen sich vermutlich auf die Jahresstatistik von 2016 (290 972 zum Stichtag 31. Dezember 2016). Mit Stand 31. Dezember 2017 waren dies 343 738. Die offenen Haftbefehle (OHB) im Phänomenbereich der PMK haben sich von 2017 auf 2018 nicht verdreifacht. Während im Jahr 2017 mit Erhebungsstichtag 30. März 2017 insgesamt 2 317 OHB zu verzeichnen waren, wurden mit Stichtag 26. März 2018 – wie richtigerweise angegeben – 4 411 OHB erhoben. Die beschriebene „Verdreifachung“ könnte sich aus hiesiger Sicht auf einen Vergleich der Erhebungen der Jahre 2016 und 2018 beziehen. Im Jahre 2016 waren zum Stichtag 22. März 2016 insgesamt 1 354 OHB zu verzeichnen. Die höhere Gesamtzahl der Haftbefehle ist insbesondere auf die höhere Anzahl offener Haftbefehle im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zurückzuführen . Ursächlich hierfür sind hauptsächlich Haftbefehle ausländischer Behörden . Bei 2 783 der 3 151 zum Stichtag 26. März 2018 dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- zugeordneten Haftbefehle handelt es sich um Interpol- Rotecken anderer Staaten zu Personen, die sich an Kampfhandlungen in Jihad- Gebieten beteiligt haben (sollen). 1. Wie ist die Tatsache, dass Abschiebungen und Zurückweisungen in die Herkunftsländer derart schleppend verlaufen, zu vereinbaren mit der Aussage der Bundeskanzlerin, die laut „ZEIT ONLINE“ vom 9. Januar 2017 Abschiebungen und Asylverfahren beschleunigen will? Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern große Anstrengungen zu einer effektiven Rückkehrpolitik unternommen und dadurch maßgebliche Verbesserungen im Bereich der Rückkehrpolitik erreicht. Die Entwicklung bei der Zahl der Rückkehrer (freiwillige Rückkehrer sowie Rückgeführte) wird von sehr unter-schiedlichen Faktoren im In- und Ausland beeinflusst. Die durchgeführten Rückführungen sind als Erfolg zu werten, weil vermehrt auch in Herkunftsländer zurückgeführt wird, bei denen z. B. die einzelne Fallbearbeitung wesentlich aufwändiger ist oder – anders als in die Westbalkanstaaten – keine Rückführung durch Charterflüge möglich sind. Es sind also die konkreten Herkunftsländer betrachten, nicht nur die Gesamtzahl der Rückführungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4388 2. Wie sehen die Lösungen der Bundesregierung im Umgang mit der Abschiebung oder Ausweisung von Gefährdern, Straftätern oder entwichenen Strafgefangenen aus, wenn allein die Tatsache „ungültiges Passdokument“ (wie im Fall Anis Amri) ausreicht, um eine Abschiebung trotz abgelehntem Asylantrag zu verhindern? Die Bundesregierung verlangt von Herkunftsländern, dass sie ihren völkerrechtlichen Pflichten zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nachkommen. Sie prüft in jedem Einzelfall, welche Maßnahmen gegenüber Staaten, die in Fragen der Rück-führung schlecht oder nicht kooperieren, zielführend und angemessen sind. Ziel dabei ist es, im Rahmen des umfassenden Ansatzes der Bundesregierung in der Migrationspolitik – unter Einbeziehung aller Politikbereiche – Anreize für eine bessere Zusammenarbeit bei der Rückübernahme zu schaffen. Die Bereitschaft der Herkunftsstaaten, Absprachen mit dem Bund zu schließen und diese anschließend mit Leben zu erfüllen, fällt unterschiedlich aus. Seit geraumer Zeit sind aber eine erhebliche Dynamisierung und beachtliche Erfolge in diesem Feld erkennbar, insbesondere seit die Bundesregierung im kohärenten Ansatz vorgeht, der alle Politikfelder in Verhandlungen mit Herkunftsländern miteinbezieht , um mit diesen auch über eine freiwillige Rückkehr und Rückführung mit größerer Durchschlagskraft verhandeln zu können. Zudem wurde das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin eingerichtet, in dem die Bundesländer bei allen mit einer Rückführung verbundenen Fragestellungen unterstützt werden. In dieser Kooperationsplattform gibt es eine eigene Arbeitsgruppe Sicherheit, die speziell für die Unterstützung der Rückführung von Mehrfach- und Intensivstraftätern eingerichtet wurde. 3. In welchem Umfang und Zeitrahmen sollen der Polizeiapparat und die Justizbehörden personell angepasst werden, um überhaupt die derzeit offenen und belegbaren 600 000 Fahndungsausschreibungen zu bewältigen? Die Personalausstattung von Justizbehörden und Polizei liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Für die Sicherheitsbehörden des Bundes haben die die Bundesregierung tragenden Parteien mit dem Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode 7 500 Planstellen zugesagt, die es nunmehr bis zum Ablauf der Legislaturperiode umzusetzen gilt. Gleichermaßen wurde dort vereinbart, die Personalausstattung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zu verbessern. Dieser Zusage wurde mit dem Haushaltsgesetz 2018 Rechnung getragen. Bund und Länder beabsichtigen im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat insgesamt 2 000 neue Richterinnen- und Richterstellen zu schaffen. 4. Woher soll innerhalb kürzester Zeit qualifiziertes Personal gewonnen werden , wenn seit Jahren am Sicherheitsapparat gespart und reduziert wird? Für die Gewinnung von Personal sind grundsätzlich die Länder zuständig. Im Bundeskriminalamt (BKA) wurde die Personalgewinnung in den letzten Jahren intensiviert und das BKA ist personell aufgewachsen. Darüber hinaus sind im Kontext des Ziels der Bundesregierung zur Stärkung der Inneren Sicherheit dem BKA aktuell Plan-/Stellen in erheblichem Umfang zugegangen. Zur schnellstmöglichen Besetzung dieser Plan-/Stellen hat das BKA seine Personalgewinnungsprozesse bereits optimiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4388 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundespolizei nutzt Stellenausschreibungen und gezielte Werbemaßnahmen, um geeignetes Personal für die Besetzung der im Zuge der Sicherheitspakete bewilligten zusätzlichen Planstellen und Stellen zu gewinnen. Mit der Nachwuchskampagne „Mit Sicherheit vielfältig“ werden dabei junge Menschen gezielt angesprochen . Die jährlichen Bewerberzahlen bei der Bundespolizei haben sich seit dem Jahr 2012 bis heute verdoppelt, was zeigt, dass die Bundespolizei als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen wird. Im Jahr 2017 haben über 21 000 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbungsunterlagen für eine Ausbildung im mittleren oder gehobenen Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei eingereicht, von denen letztlich 2 300 für den mittleren Polizeivollzugsdienst und 380 für den gehobenen Polizeivollzugdienst eingestellt wurden. Für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller nicht, „… seit Jahren [werde] am Sicherheitsapparat gespart und reduziert …“. Weiter teilt die Bundesregierung auch die Bedenken der Fragesteller nicht, zusätzliche Stellen bei der Bundesanwaltschaft nicht schnellstmöglich mit qualifiziertem Personal besetzen zu können. 5. Mit welchen Kosten ist jährlich durch die Personalaufstockung, allein im Justizbereich, zu rechnen? Die Finanzierung der Stellen im Bereich Justiz ist grundsätzlich Ländersache. 6. Wo sollen nach der Festnahme, bei fast 100 Prozent ausgelasteten Gefängnissen in Baden-Württemberg und 90 Prozent ausgelasteten Gefängnissen in den fünf weiteren Bundesländern Bayern, Rheinland-Pfalz, Berlin, Bremen und Hamburg, die abgetauchten Straftäter und Abzuschiebenden untergebracht werden (www.spiegel.de/panorama/justiz/gefaengnisse-in-deutschlandsind -offenbar-in-allen-bundeslaendern-ueberlastet-a-1204630.html)? Nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes sind die Länder für die Unterbringung der in der Fragestellung genannten Personen zuständig. Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Straftaten wurden von den zur Fahndung ausgeschriebenen und entwichenen Strafgefangenen begangen (bitte nach der Schwere und Anzahl des Delikts auflisten)? Die Bundesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass nach dem Personenkreis der nichtdeutschen Staatsangehörigen gefragt ist, die aus der Strafhaft entwichen und deshalb zur Fahndung ausgeschrieben sind. Mit Stand vom 13. September 2018 sind im polizeilichen Informationssystem INPOL insgesamt neun Fahndungsausschreibungen zur Festnahme eines entwichenen Strafgefangenen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit erfasst. Den jeweiligen Fahndungsausschreibungen liegen, sofern aus INPOL ersichtlich, teils mehrere Straftaten zugrunde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4388 Rechtsnormen Anzahl Diebstahl und Unterschlagung 3 Betrug und Untreue 2 Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit 4 Raub und Erpressung 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis 1 Widerstand gegen die Staatsgewalt 1 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1 8. Wie begründet es die Bundesregierung, dass, trotz der offenen Fahndungen nach über 600 000 Personen, sie sich weigert, Grenzkontrollen einzuführen, die Außengrenzen zu schließen und Zurückweisungen an der Grenze durchzusetzen ? An den Binnengrenzen ist im Schengenraum grundsätzlich das grenzkontrollfreie Reisen gewährleistet. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung eine zentrale Säule des europäischen Einigungsprozesses, die es zu erhalten gilt. Die Durchführung von Grenzkontrollen an den Außengrenzen richtet sich im Wesentlichen nach den EU-/schengenweit verbindlich anzuwendenden Standards der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex). Die Einhaltung dieser Standards ist verpflichtend und Grundlage des bundespolizeilichen Handelns an den luft- und seeseitigen Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland. Die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen richtet sich ausschließlich nach den tatbestandlichen Voraussetzungen der Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes. Hinsichtlich der zur vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen führenden Gründe und der Maßnahmen zur Verringerung von illegaler Sekundärmigration wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2, 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3486 vom 20. Juli 2018 verwiesen . Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat hat im Ergebnis der Bewertung der Gesamtlage angeordnet, vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen an der deutsch-österreichischen Landgrenze ab dem 12. Mai 2018 für einen sechs-monatigen Zeitraum erneut durchzuführen. Hinsichtlich der Vornahme von Zurückweisungen im Rahmen von Grenzkontrollen wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7311 vom 20. Januar 2016 und die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3699 vom 6. August 2018 verwiesen. 9. Was will die Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/2524 (Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses zum BAMF) künftig zur Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit in Deutschland unternehmen? Die Bundestagsdrucksache 19/2524 enthält einen Antrag der Fraktion der FDP, der im Deutschen Bundestag bislang nicht abschließend behandelt wurde. Am 7. Juni 2018 beschloss der Deutsche Bundestag in seiner 36. Sitzung die Überweisung der Vorlage auf Bundestagsdrucksache 19/2524 an den Ausschuss für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4388 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Inhalte eines sich im Verfahren befindlichen Antrages enthalten noch keine Empfehlungen an die Bundesregierung , bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Die Bundesregierung interpretiert die Frage dahingehend, dass nach Folgerungen für die Sicherheitspolitik der Bundesregierung aus dem FDP-Antrag gefragt ist. Sofern ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden sollte, kann die Bundesregierung erst nach dessen abschließendem Bericht zu den Empfehlungen Stellung nehmen. 10. In welchem Umfang und Zeitfenster soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit qualifiziertem Personal verstärkt und unterstützt werden, damit Asylanträge korrekt geprüft und die Verfahren zur Abschiebung schneller Anwendung finden? Zunächst ist festzuhalten, dass für die Durchführung von Abschiebungen nicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sondern die Bundesländer Verantwortung tragen. Im Übrigen ist inzwischen die personelle Ausstattung des BAMF im Asylbereich mit dem Haushalt 2018 mit insgesamt 7 865 Stellen an die Bedarfe angepasst worden. Mit der Übernahme von bisher befristet beschäftigten Personen, können für die zusätzlichen Stellen bereits eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden. 11. Wie hoch sind die bisherigen Kosten allein zur Fahndungsausschreibung der 126 327 ausländischen Personen sowie die verwaltungsrechtlichen Kosten bei Festnahme (bitte getrennt nach Abschiebungen, Ausweisungen und Zurückschiebungen auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 12. Welcher Personenkreis verbirgt sich hinter den 15 000 vermissten Personen (bitte nach Alter, Geschlecht und Nationalität auflisten)? Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Zahl von 15.000 Vermissten bezieht sich nach Einschätzung der Bundesregierung nicht auf eine INPOL-Auswertung aus Mai 2017, sondern beruht vermutlich auf einer Auswertung der INPOL-Fall-Anwendung „Vermisste, unbekannte Tote und unbekannte hilflose Personen“. Diese berücksichtigt im Gegensatz zur INPOL-Auswertung auch alle bereits erledigten Vermisstenfälle. Mit Stand vom 1. Januar 2018 waren dort 14 220 Personen als vermisst gemeldet. Die nachfolgende Zusammenstellung bezieht sich auf eine INPOL-Fall-Auswertung mit Stand vom 6. September 2018. Zu diesem Zeitpunkt waren insgesamt 12 838 Personen vermisst. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4388 insgesamt männlich weiblich ohne Geschlechtsangabe vermisste Personen 12.838 9.217 3.610 11 bis 13 Jahre 2.018 1.428 583 7 14-17 Jahre 4.715 3.613 1.098 4 ab 18 Jahre 4.063 2.862 1.201 0 vermisste Personen 12.838 9.217 3.610 11 im Ausland vermisst 2.042 - - - im Inland vermisst 10.796 7.904 2.882 10 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 3.609 3.372 233 4 Eine über die vorstehende Tabelle hinausgehende Darstellung der Vermisstenzahlen bedürfte einer aufwändigen und händischen Recherche, die innerhalb der Fristsetzung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich war. Wenn die erbetene Information dennoch weiterhin gewünscht sein sollte, bittet die Bundesregierung um gesonderte Mitteilung. Die Auswertung nach Nationalitäten würde dann später nachgeliefert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333