Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4399 19. Wahlperiode 20.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4064 – „Wohngipfel“ der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für den Herbst 2018 plant der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer einen „großen Wohngipfel“ mit allen Akteuren in diesem Bereich . Weitere Details wurden dazu bisher nicht genannt (www.handelsblatt.com/ politik/deutschland/bauen-und-heimat-innenminister-seehofer-plant-grossenwohngipfel -im-herbst/21192494.html?ticket=ST-5693221-xhsHedfRBLk7CrQp 9sEy-ap3). 1. Wo findet der Wohngipfel statt? Der Wohngipfel findet im Bundeskanzleramt statt. 2. Wann findet der Wohngipfel statt? Der Wohngipfel findet am 21. September 2018 statt. 3. Wie viel Zeit ist für den Gipfel insgesamt eingeplant? Es sind insgesamt 3 Stunden vorgesehen. 4. Welche Themen stehen auf der Tagesordnung des Wohngipfels (bitte Programm aufzeigen)? Die Themen des Wohngipfels befinden sich noch in der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4399 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Warum findet der Wohnungsgipfel erst ein Jahr nach der Bundestagswahl statt, wenn doch Bundesminister Horst Seehofer in seiner Regierungserklärung im März 2018 gesagt hat: „Für mich ist die Frage der Entwicklung unserer Mieten das soziale Problem heute und für die Zukunft“ (Regierungserklärung des Bundesministers Horst Seehofer am 23. März 2018, www. bundestag.de/mediathek?videoid=7213254#url=bWVkaWF0aGVrb3Zlcmx heT92aWRlb2lkPTcyMTMyNTQ/dmlkZW9pZD03MjEzMjU0&mod= mediathek)? Seit der Regierungsbildung im März 2018 und damit erst seit einem halben Jahr arbeitet die Bundesregierung sehr intensiv an der Erarbeitung eines entsprechenden Gesamtmaßnahmenpaketes. Einige Maßnahmen, wie z. B. die Änderung des Grundgesetzes, damit der Bund sich auch in Zukunft finanziell am sozialen Wohnungsbau beteiligen kann, die Weiterentwicklung des Mietrechts, die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus und das Baukindergeld sind bereits auf den Weg gebracht worden bzw. werden in Kürze auf den Weg gebracht. 6. Wer ist zum Wohngipfel eingeladen (bitte alle Eingeladenen benennen)? 7. Welche Mietervertreter wurden zum Wohnungsgipfel eingeladen (bitte einzeln auflisten)? 8. Welche Vertreter der Immobilienwirtschaft wurden eingeladen (bitte einzeln auflisten)? 9. Welche Vertreterinnen und Vertreter von Sozialverbänden, der Wohnungslosenhilfe , der Umwelt- und der Verbraucherschutzverbände werden zum Wohnungsgipfel eingeladen (bitte einzeln auflisten), und wenn keine, warum nicht? 10. Welche Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Länderparlamente wurden zum Wohnungsgipfel eingeladen, und wenn keine, warum nicht? 11. Welche Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter werden an dem Wohnungsgipfel teilnehmen? 12. Welche Vertreterinnen und Vertreter seitens der Bundesländer werden an dem Wohnungsgipfel teilnehmen? 13. Welche Vertreterinnen und Vertreter seitens der Kommunen werden an dem Wohnungsgipfel teilnehmen? 14. Welche kommunalen Spitzenverbände und welche kommunalen Wohnungsunternehmen werden am dem Wohnungsgipfel teilnehmen? Die Fragen 6 bis 14 werden aufgrund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Herr Horst Seehofer, hat im Namen von Frau Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel und Herrn Bundesminister der Finanzen, Herrn Olaf Scholz Frau, Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschutz , Frau Dr. Katarina Barley, Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Herrn Peter Altmaier, die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsfraktionen , alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, den Präsidenten des Deutschen Städtetages, den Präsidenten des Deutschen Landkreis- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4399 tages, den Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie alle Partner des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen eingeladen. Die Bündnispartner sind der Bundestagsdrucksache 18/7825 auf Seite 6 vom 11. März 2016 zu entnehmen. 15. Mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechnet die Bundesregierung insgesamt? Die Bundesregierung rechnet mit bis zu 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. 16. Wer wird die Kosten für den Wohnungsgipfel tragen? 17. Welche Kosten werden aus dem Bundeshaushalt beglichen, und wie hoch werden diese sein? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund Ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Kosten für den Wohngipfel werden aus dem Bundeshaushalt beglichen und betragen ca. 10 000 Euro. 18. Wann wird der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse im Bundeskabinett verabschiedet ? Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG), der u. a. die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Mietpreisbremse umsetzt, am 5. September 2018 beschlossen. 19. Warum wurde der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse noch nicht im Bundeskabinett verabschiedet? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. 20. Warum weitet die Bundesregierung das Bestellerprinzip für Makler nicht auf dem Immobilienkauf aus? Ob das in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Bestellerprinzip bei Maklerkosten für Mietwohnungen auch auf Immobilienverkäufe übertragen werden sollte, befindet sich derzeit in vertiefter Prüfung. 21. Wie haben sich die Baulandpreise in Deutschland in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt? Die Baulandpreise in Deutschland sind nach dem Preisindex für Bauland des Statistischen Bundesamts in den Jahren 2007 bis 2017 um 54 Prozent gestiegen. In die Statistik der Kaufwerte für Bauland gehen baureifes Land, Rohbauland und sonstiges Bauland ein. Grundstücke werden dabei ab einer Fläche von 100 Quadratmetern erfasst, soweit sie in den Baugebieten der Gemeinden liegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4399 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Warum legt die Bundesregierung keinen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bezüglich der Veräußerung zum Höchstpreisgebot vor? Eine Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) ist nicht erforderlich, da bereits die bestehenden rechtlichen Regelungen die Möglichkeiten bieten, BImA-Liegenschaften an Länder und Kommunen zur Unterstützung der Gebietskörperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verbilligt abzugeben. In Umsetzung des Koalitionsvertrages der 19. Wahlperiode wurde im Haushaltsgesetz 2018 der bisher geltende Haushaltsvermerk zur verbilligten Abgabe von BImA-Liegenschaften deutlich ausgeweitet. Damit kann die BImA nun alle entbehrlichen Grundstücke aktiv den Ländern und Kommunen im „Erstzugriff“ unterhalb des gutachterlich ermittelten Verkehrswertes – ohne Bieterverfahren im Direktverkauf – anbieten, wenn der Erwerb unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe (z. B. sozialer Wohnungsbau) dient. Darüber hinaus wurde zugunsten der Kommunen/Gebietskörperschaft eine Weiterveräußerungsmöglichkeit an private Dritte (z. B. Genossenschaften oder private Wohnungsunternehmen ) ohne Rückzahlungspflicht bei Weitergabe der Verbilligung geschaffen, soweit sich die Kommune/Gebietskörperschaft des Dritten zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe bzw. des Verbilligungszwecks bedient. 23. Wann legt die Bundesregierung die überarbeitete Richtlinie zur Umsetzung der mit dem Haushaltsgesetz 2018 beschlossenen Abgabe vergünstigter bundeseigener Grundstücke an die Kommunen zur Bebauung mit Sozialwohnungen vor (siehe Bundestagsdrucksache 19/1700, S. 3066 f.)? Die überarbeitete „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ wurde mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. September 2018 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Zustimmung vorgelegt. 24. Sind steuerliche Förderungen für den Bau von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen geplant? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, wie sollen diese ausgestaltet sein, um die Mietpreis- und Belegungsbindung zu garantieren? Die Fragen 24, 24a und 24b werden gemeinsam beantwortet. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, eine steuerliche Sonderabschreibung für den freifinanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietsegment einzuführen. Die Bundesregierung wird dieses Vorhaben umsetzen und in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Die Förderung von Wohnungen mit Belegungs- und Mietpreisbindung ist Gegenstand der sozialen Wohnraumförderung der Länder. Der Bund stellt hierfür in den Jahren 2018 und 2019 jeweils nochmals rund 1,5 Mrd. Euro im Wege von Kompensationsmitteln an die Länder bereit. Ab dem Jahr 2020 soll es dem Bund wieder ermöglicht werden, den Ländern Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Den Entwurf für die hierfür notwendige Grundgesetzänderung hat die Bundesregierung am 2. Mai 2018 beschlossen . Vorgesehen ist, dass der Bund den Ländern hierfür in den Jahren 2020 und 2021 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333