Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4423 19. Wahlperiode 19.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Siegbert Droese, Ulrike Schielke-Ziesing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4115 – Export von Leistungen aus dem System der sozialen Sicherheit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen der Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/754, 19/1275, 19/1918 und 19/2888 hat die Fraktion der AfD die Bundesregierung u. a. nach dem Export von Familienleistungen ins EU-Ausland gefragt. Das mediale Echo und die politische Diskussion zeugen von einem großen Interesse der deutschen Bevölkerung an diesem Thema. Neben Familienleistungen werden u. a. durch die „Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ Vorgaben für den Bezug weiterer Leistungen aus dem sozialen Sicherungssystem bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gemacht. 1. In welcher Höhe und an wie viele Personen (EU-Ausländer) mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands wurde in den Jahren 2011 bis 2018 (Stichtag: 31. Juli 2018) Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ausbezahlt (sog. Leistungsmitnahme; bitte nach Jahren und Ländern getrennt aufschlüsseln)? Die Daten zur Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld gemäß Artikel 64 der EU-Verordnung 883/2004 in Verbindung mit dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch stehen als Zeitreihe der durchschnittlichen monatlichen Bestände zur Verfügung, die Daten zu den Leistungshöhen als Jahressummen. Es liegen dabei keine gesonderten Daten zu der Staatsangehörigkeit der Leistungsempfängerinnen und -empfänger vor. Die Statistik umfasst also auch deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger. Im Jahr 2017 gab es monatsdurchschnittlich insgesamt 2 100 Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistung. In der Jahressumme 2017 wurden 23 302 000 Euro ausbezahlt (Insgesamt an alle Arbeitslosen wurden 2017 14 Milliarden Euro Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit ausbezahlt). Zahlen zum Kalenderjahr 2018 liegen bislang lediglich bis einschließlich des Monats Juni vor. Diese und die Daten zu den anderen Jahren sowie eine Differenzierung nach dem Wohnort dieser Personen finden sich in der beigefügten Tabelle. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4423 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie viele Anträge von EU-Ausländern auf Anerkennung einer Auslandsbeschäftigung wurden von den zuständigen Stellen in den Jahren 2011 bis 2018 (Stichtag: 31. Juli 2018) entgegengenommen und wie viele davon positiv entschieden? Umfassende Zahlen darüber, in wie vielen Fällen Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung von in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbenen Anwartschaftszeiten geleistet wurde, liegen nicht vor. Zur Beantwortung eines Fragebogens der europäischen Kommission werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Mai 2017 bestimmte abgefragte Daten neu erhoben, Derzeit liegen nur die Daten für den Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis 31. Dezember 2017 vor. Aus ihnen ergibt sich, dass innerhalb dieses Zeitraums 1 069 Personen, die zuletzt in Deutschland beschäftigt waren, unter Berücksichtigung von in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbenen Anwartschaftszeiten Arbeitslosengeld bezogen. Ohne eine vorherige Beschäftigung in Deutschland können nur Grenzgänger, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, aber nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaats beschäftigt waren, Arbeitslosengeld unter Anerkennung ausländischer Anwartschaftszeiten beziehen. Vollständige Zahlen zu dieser Personengruppe liegen nicht vor. 3. Welche Kontrollmechanismen existieren, um die zur Anerkennung von ausländischen Beschäftigungszeiten auf dem Formular PD U1 (beziehungsweise den beizulegenden Nachweisen) gemachten Angaben zu kontrollieren, soweit das PD U1 von den Antragstellern selbst vorgelegt wurde? 4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2011 bis 2018 im Zusammenhang mit Antragsprüfungen beziehungsweise Kontrollen im Sinne der Fragen 2 und 3 Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfälle aufgedeckt? Wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, und was hat die Bundesregierung dagegen unternommen (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln )? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Für die Anerkennung von ausländischen Beschäftigungszeiten gibt es genormte Formulare, in diesem Fall das Portable Document U1 „Zeiten, die für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind“ (PD U1). Die Struktur, den Inhalt und das Format des PD U1 legt die Verwaltungskommission zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit fest (vgl. Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 987/2009). Die im PD U1 bescheinigten ausländischen Beschäftigungszeiten werden von der BA als Träger der Arbeitslosenversicherung anerkannt. Es liegen keine Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfälle vor. 5. Wie viele Personen, bei denen in den Jahren 2011 bis 2018 eine Auslandsbeschäftigung anerkannt wurde, haben sich a) innerhalb der ersten drei Monate einer Beschäftigung in Deutschland arbeitslos gemeldet, b) einen Antrag auf Leistungsmitnahme des Arbeitslosengelds ins Ausland gestellt, und Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4423 c) wie viele Anträge davon wurden bewilligt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Wie in der Antwort zu Frage 2 liegen Fallzahlen nur für den dort benannten Zeitraum und die dort benannte Personengruppe vor. Im Zeitraum vom 1. Mai 2017 bis 31. Dezember 2017 haben 228 Personen mit weniger als drei Monaten Beschäftigung in Deutschland unter Berücksichtigung von in anderen EU-Mitgliedstaaten erworbenen Anwartschaftszeiten Arbeitslosengeld bezogen. Zu der Frage, wie viele dieser 228 Anspruchsberechtigten eine Bescheinigung nach Artikel 55 Absatz 1 VO (EG) 987/2009 (PD U2 „Bewilligung der Leistungsmitnahme ins Ausland“) beantragt haben bzw. wie vielen eine solche Bescheinigung erteilt wurde, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viel Arbeitslosengeld wurde in den Jahren 2011 bis 2018 auf ausländische Konten überwiesen (bitte getrennt nach Jahren und Land des kontoführenden Instituts bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. Wie hoch ist der Gesamtbetrag, der im Rahmen von Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (bitte nach Leistungsarten aufschlüsseln) in den Jahren 2011 bis 2018 auf ausländische Konten überwiesen wurde? Wie viele Anspruchsberechtigte stehen hinter diesen Beträgen (bitte nach Jahren getrennt bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)? Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden nicht an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland gezahlt. Dies schließt Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit ein, denn bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende handelt es sich um sogenannte „besondere beitragsunabhängige Geldleistungen“ im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 70 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004. Für diese Leistungen besteht gemäß Artikel 70 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ausdrücklich keine europarechtliche Verpflichtung einer Zahlung bei Wohnort im EU-Ausland. Als Folge der Dienstleistungsfreiheit können Leistungsberechtigte mit Wohnsitz im Inland auch über Konten in anderen EU-Mitgliedstaaten verfügen. Abhebungen von diesen Konten in Deutschland sind möglich. Werden Leistungen auf derartige Konten überwiesen, können daraus keine Rückschlüsse auf die Aufenthaltsverhältnisse der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber gezogen werden. Zahlen darüber, wie viele Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende nach § 42 Absatz 3 SGB II auf ein Konto in anderen EU-Mitgliedstaaten überwiesen wurden, liegen nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4423 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie hoch ist der Gesamtbetrag für Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII (Sozialhilfe), der in den Jahren 2011 bis 2018 auf ausländische Konten überwiesen wurde, und wie viele Anspruchsberechtigte stehen hinter diesen Beträgen (bitte nach Jahren bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)? Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden nicht ins Ausland gezahlt. Dies schließt Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit ein; auch bei dieser Leistung handelt es sich um eine „besondere beitragsunabhängige Geldleistung“ im Sinn der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (siehe Antwort zu Frage 7). Dem Ausschluss des Leistungsexports entspricht nach § 41 Absatz 1 SGB XII der gewöhnliche Aufenthalt im Inland als Voraussetzung für eine Leistungsberechtigung in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dabei ist ein durchgängiger Aufenthalt im Ausland für eine Dauer von bis zu vier Wochen zulässig, ab Beginn der fünften Woche eines Auslandsaufenthalts ist die Leistung bis zur nachgewiesenen Rückkehr ins Inland einzustellen. Über Zahlungen auf Konten im Ausland liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. An wie viele Personen im Ausland wurde von 2011 bis 2018 Witwen- bzw. Witwerrenten gezahlt (bitte nach Geschlecht, nach EU-Staaten, Abkommensstaaten und Drittstaaten sowie nach Jahren getrennt bis zum 31. Juli 2018 aufschlüsseln)? Bei Witwen- und Witwerrenten handelt es sich um Versicherungsleistungen, die sich aus der Versicherung des oder der Verstorbenen ableiten. Die Anzahl der Witwen- und Witwerrenten aus der Rentenbestandsaufnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die Anzahl der Witwen- und Witwerrenten nach dem Wohnsitz der Empfängerinnen und Empfänger. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4423 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Witwen-/ Witwerrenten insgesamt 5.371.689 5.355.124 5.327.266 5.322.896 5.292.957 5.288.254 5.259.713 Witwenrenten 4.814.025 4.781.276 4.739.589 4.719.671 4.674.218 637.219 4.609.886 Witwerrenten 557.664 573.848 587.677 603.225 618.739 5.288.254 649.827 Witwen-/ Witwerrenten insgesamt 435.857 442.199 446.167 450.825 452.048 455.812 456.970 Witwenrenten 414.198 419.603 422.840 426.688 427.436 430.415 430.903 Witwerrenten 21.659 22.596 23.327 24.137 24.612 25.397 26.067 Witwen-/ Witwerrenten insgesamt 269.759 272.890 304.972 307.679 309.724 312.773 313.288 Witwenrenten 255.591 258.235 288.305 290.476 291.961 294.339 294.292 Witwerrenten 14.168 14.655 16.667 17.203 17.763 18.434 18.996 Witwen-/ Witwerrenten insgesamt 138.390 140.901 111.986 118.690 117.753 117.977 118.073 Witwenrenten 132.479 134.636 107.061 113.460 112.612 112.753 112.795 Witwerrenten 5.911 6.265 4.925 5.230 5.141 5.224 5.278 Witwen-/ Witwerrenten insgesamt 27.708 28.408 29.209 24.456 24.571 25.062 25.609 Witwenrenten 26.128 26.732 27.474 22.752 22.863 23.323 23.816 Witwerrenten 1.580 1.676 1.735 1.704 1.708 1.739 1.793 Quelle: Rentenbestandsaufnahme des BMAS aus dem Datensatz des Renten Service der Deutschen Post AG Vertragsloses Ausland Inland und Ausland insgesamt Vertragsstaaten davon: Wohnsitz Rentenbestand am 1. Juli Anzahl der Renten EU-Staaten darunter: Ausland insgesamt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4423 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Leistungen nach dem SGB III Empfänger von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit - Leistungsart Arbeitslosengeld gem. EG-VO i.V.m. SGB III (ALGEU) Ausgewählte Regionen (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) Zeitreihe Wohnort1 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € 1 2 3 4 5 6 7 8 Insgesamt 1.002 10.828.992,30 908 10.045.626,30 934 10.421.333,40 1.182 13.268.633,70 Wohnort nicht bestimmbar 390 4.130.832,00 356 3.865.985,10 365 4.026.247,50 395 4.346.853,30 Österreich 70 783.468,30 74 854.195,70 73 841.283,10 88 983.394,00 Belgien 12 129.321,60 10 107.737,50 17 211.747,20 14 165.009,00 Bulgarien 2 17.548,80 5 61.938,90 3 40.425,90 6 50.791,80 Schweiz 1 9.096,30 31 356.391,30 46 510.437,40 46 566.463,30 Zypern 1 9.558,30 1 11.836,20 1 15.157,20 < 1 1.433,70 Tschechien 6 58.739,70 7 81.431,40 5 65.664,60 8 92.657,10 Dänemark 12 121.607,10 7 72.134,40 8 82.591,50 11 141.297,30 Spanien 87 1.009.648,20 61 662.136,60 49 550.152,90 89 1.036.033,50 Estland < 1 943,20 0 0,00 < 1 1.335,60 < 1 1.464,60 Frankreich 41 498.820,80 43 548.355,60 43 510.708,90 52 675.562,50 Finnland 6 65.271,60 4 48.789,90 6 94.115,70 5 87.139,80 Vereinigtes Königreich 44 500.515,50 42 520.226,10 36 461.575,20 53 708.914,40 Griechenland 75 774.271,50 29 287.357,40 24 221.014,50 51 500.657,40 Ungarn 11 118.361,40 9 112.110,30 14 143.931,90 23 253.659,60 Kroatien 0 0,00 0 0,00 4 32.736,30 7 74.903,40 Italien 96 976.556,40 75 790.984,20 52 552.293,70 63 685.085,70 Irland 4 49.233,30 5 79.661,40 3 47.383,80 6 76.995,90 Island 0 0,00 0 0,00 < 1 2.398,80 1 18.810,60 Luxemburg 2 15.286,80 4 45.739,20 3 30.832,20 3 28.226,10 Litauen 1 3.861,60 1 10.802,40 1 6.955,20 2 15.679,50 Lettland < 1 1.174,50 < 1 4.551,60 3 28.370,40 5 50.967,60 Malta 1 9.308,70 1 11.590,80 1 15.135,30 1 7.939,80 Norwegen < 1 4.795,80 7 72.429,90 13 149.182,20 11 138.947,70 Niederlande 19 225.612,30 15 163.912,50 20 229.535,40 18 232.216,80 Portugal 23 235.990,20 14 134.229,60 17 167.741,40 23 221.616,00 Polen 59 598.396,80 66 696.465,30 82 843.623,40 140 1.416.006,30 Rumänien 5 46.241,70 6 55.872,30 10 102.766,50 13 137.222,10 Schweden 31 356.413,20 27 306.842,70 30 359.073,60 28 343.053,90 Slowakei 5 46.904,40 6 55.063,50 7 64.947,60 17 174.590,70 Slowenien 3 31.212,30 3 26.854,50 1 11.968,50 3 35.040,30 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. 1 Wohnort des Leistungsempfängers gemäß Hauptwohnsitz und Eingabe in das Fachverfahren zur operativen Leistungsgewährung. Der Wohnort wird monatlich aktuell ermittelt, während die Leistungsdaten monatlich mit einer Wartezeit von 2 Monaten jeweils zum statistischen Stichtag ermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4423 Leistungen nach dem SGB III Empfänger von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit - Leistungsart Arbeitslosengeld gem. EG-VO i.V.m. SGB III (ALGEU) Ausgewählte Regionen (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) Zeitreihe Wohnort1 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 (Januar - Juni) durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € durchschnittlicher monatl. Bestand Personen Leistungshöhe Jahressumme in € 9 10 11 12 13 14 15 16 Insgesamt 1.402 15.814.991,10 1.699 19.037.251,20 2.061 23.301.726,00 2.194 12.495.405,30 Wohnort nicht bestimmbar 428 4.735.928,40 571 6.345.804,60 588 6.491.009,40 587 3.360.858,30 Österreich 88 1.067.471,40 83 1.013.946,30 89 1.168.766,40 87 586.082,70 Belgien 11 116.863,80 13 151.050,30 11 150.613,50 8 52.966,20 Bulgarien 15 153.166,80 24 228.072,00 36 355.654,50 40 196.488,30 Schweiz 48 598.190,70 47 612.245,70 52 709.936,50 41 287.161,80 Zypern 1 11.838,00 1 11.903,10 2 20.457,30 3 13.159,80 Tschechien 12 130.259,70 17 207.588,00 16 185.411,10 11 60.040,20 Dänemark 5 71.210,40 8 114.304,80 8 134.581,80 12 76.299,60 Spanien 112 1.309.725,90 125 1.453.566,60 159 2.038.040,10 159 1.043.381,70 Estland 1 9.427,80 2 28.178,10 1 14.520,30 3 17.046,60 Frankreich 50 616.813,50 50 667.897,20 54 736.291,20 57 383.883,30 Finnland 6 86.190,30 3 47.239,80 4 73.898,70 4 33.090,90 Vereinigtes Königreich 51 671.670,30 36 490.174,50 32 441.310,80 29 192.341,70 Griechenland 77 793.212,30 72 738.491,70 98 1.046.817,90 113 576.018,30 Ungarn 29 307.799,10 36 387.356,10 70 718.698,30 80 398.243,70 Kroatien 6 53.978,70 9 97.258,20 11 120.264,60 18 97.957,80 Italien 74 809.481,60 100 1.052.257,20 119 1.312.248,60 132 744.883,50 Irland 6 82.333,50 5 55.911,60 6 82.032,90 4 28.698,60 Island 0 0,00 < 1 2.794,80 1 4.793,40 < 1 1.216,50 Luxemburg 3 40.144,20 4 45.666,90 3 34.390,80 5 27.708,30 Litauen 4 31.941,00 6 58.632,90 5 51.942,90 4 18.365,10 Lettland 6 65.499,90 6 59.856,90 10 95.385,00 5 26.227,50 Malta < 1 3.704,40 1 14.775,00 1 15.756,90 1 6.785,40 Norwegen 12 178.788,90 8 101.739,30 9 133.883,40 10 69.045,60 Niederlande 23 263.909,70 18 225.778,20 25 329.551,20 25 175.998,00 Portugal 34 385.582,80 41 471.251,10 46 526.495,80 50 307.059,60 Polen 226 2.380.287,60 310 3.191.091,00 455 4.626.216,60 543 2.807.237,40 Rumänien 23 218.558,40 49 500.164,20 88 893.012,40 114 584.757,00 Schweden 30 383.552,10 24 329.010,30 25 373.073,70 23 151.593,90 Slowakei 20 203.736,90 29 314.252,40 37 390.903,90 29 159.313,80 Slowenien 3 33.723,00 2 18.992,40 2 25.766,10 2 11.494,20 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. 1 Wohnort des Leistungsempfängers gemäß Hauptwohnsitz und Eingabe in das Fachverfahren zur operativen Leistungsgewährung. Der Wohnort wird monatlich aktuell ermittelt, während die Leistungsdaten monatlich mit einer Wartezeit von 2 Monaten jeweils zum statistischen Stichtag ermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333