Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 19. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4428 19. Wahlperiode 21.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/4048 – Verschrottung der Drohne EURO HAWK V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Projekt EURO HAWK hatte der US-Hersteller Northrop Grumman zunächst einen Prototypen an die Bundeswehr geliefert. Für die Entwicklung und Beschaffung einschließlich des vom Rüstungskonzern Airbus Defence and Space gefertigten Spionagesystems ISIS hat die Bundesregierung seit 2007 mehr als 700 Mio. Euro ausgegeben (Bundestagsdrucksache 18/12279). Seit Abbruch des Vorhabens im Jahr 2013 lagert die Drohne in Manching. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat vier Optionen zur Verwertung untersucht: Eine Verwendung im Nachfolgeprojekt PEGASUS und ein Verkauf als flugfähige Drohne sind nicht möglich. Denkbar sei nur der Verkauf in Ersatzteilen oder eine „museale Verwendung“, ansonsten drohe die Verschrottung (Bundestagsdrucksache 19/3055). Zu Verkaufsverhandlungen mit Kanada gibt es seit über einem halben Jahr keinen neuen Stand. Die NATO prüft die Verwendung von Ersatzteilen des EURO HAWK im Rahmen des NATO-Alliance-Ground-Surveillance (AGS)-Programms für die „Materialerhaltung“. Auch Verwendungsmöglichkeiten für das Luftfahrzeug werden innerhalb der NATO untersucht (Bundestagsdrucksache 19/3055, Antwort zu Frage 8). Im Rahmen der „Demilitarisierung“ hat das US-Militär jedoch viele Teile ausgebaut, darunter Funkgeräte, Navigationsgeräte , Flugführungscomputer und Verschlüsselungssysteme, auch Software wurde deinstalliert. Über die daraus erzielten Einnahmen hat das BMVg keine Angaben gemacht. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4428 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann will das Bundesministerium der Verteidigung die „Untersuchung“ abschließen , wonach für die Zukunft der Drohne EURO HAWK über den „Verkauf in Form einer Länderabgabe“ bzw. die „museale Verwendung“ entschieden werden soll (Bundestagsdrucksache 19/3055, Antwort zu Frage 2), und mit welchen Vorstellungen über den „Erlös“ werden diese Prüfungen durch das Bundesministerium betrieben, zumal die Option „Verschrottung […] aufgrund des geringen Erlöses derzeit nicht weiter verfolgt“ wird? Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat beschlossen, mit Kanada konkrete Verhandlungen zum Verkauf des EURO-HAWK-Luftfahrzeugs, der beiden Bodenstationen und ggf. von bestimmten Ersatzteilen aufzunehmen. Der Verkaufspreis wird mit Kanada verhandelt. 2. Welche (Zwischen-)Ergebnisse kann die Bundesregierung zu den „Gesprächen “ mit Kanada und der NATO zur Verwertung des EURO HAWK mitteilen (Bundestagsdrucksache 19/3055, Antwort zu Frage 6)? Die NATO Alliance Ground Surveillance Management Agency hat das BMVg informiert, dass derzeit kein Bedarf am EURO HAWK besteht. Kanada wurde deshalb informiert, dass Deutschland Verhandlungen mit Kanada bezüglich der Abgabe des EURO HAWK aufnehmen würde. 3. Sofern diese Gespräche seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/3055 nicht fortgeschritten sind, wann ist frühestens mit einer Entscheidung zu rechnen? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. 4. Welche Stelle der NATO prüft nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwendung von Ersatzteilen des EURO HAWK im Rahmen des NATO-Alliance -Ground-Surveillance (AGS)-Programms für die Materialerhaltung, und wann sollen diese Prüfungen beendet sein? Die NATO Supply and Procurement Agency prüft derzeit die Verwendung von Ersatzteilen des EURO HAWK im Rahmen des NATO-Alliance-Ground-Surveillance -Programms. Die Prüfungen werden voraussichtlich Ende des Jahres 2018 abgeschlossen. 5. Mit welchen weiteren Staaten oder Organisationen befindet sich die Bundesregierung in Gesprächen zur Verwertung des EURO HAWK? Die Bundesregierung befindet sich mit keinen weiteren Staaten oder Organisationen in Gesprächen zur Verwertung des EURO HAWK. 6. Welche aus den USA beschafften Funkgeräte, Navigationsgeräte, Flugführungscomputer und Kryptokomponenten wurden im Rahmen der „Demilitarisierung “ aus dem EURO HAWK und welche aus den „dazugehörigen Bodenkomponenten “ ausgebaut (bitte auch für die deinstallierte Software ausweisen )? Im Rahmen der Demilitarisierung wurden aus dem Luftfahrzeug und den zugehörigen Bodenkomponenten die aus den USA beschafften Funkgeräte für die Sprach- und Datenkommunikation entfernt. Bezüglich der Navigationsausstattung wurden sämtliche aus den USA beschafften GPS-Empfänger und die GPSgestützten Inertial-Navigationssysteme inklusive der zugehörigen Antennen ausgebaut . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4428 Des Weiteren wurden alle aus den USA beschafften Kryptokomponenten und die auch im amerikanischen Baumuster GLOBAL HAWK genutzten spezifischen Flugführungscomputer ausgebaut. Die komplette softwareseitige Deinstallation (Löschung) der plattformspezifischen Software ist sehr aufwendig. Daher wurde bei der Demilitarisierung eine hardwareseitige Deinstallation gewählt, bei der sämtliche Festplatten, auf denen plattformspezifische Software der USA installiert war, entfernt wurden. 7. Welche Stelle der US-Regierung hat nach Kenntnis der Bundesregierung den Ausbau der aus den USA beschafften Funkgeräte, Navigationsgeräte, Flugführungscomputer und Kryptokomponenten sowie die Deinstallation von Software angewiesen, beaufsichtigt und/oder durchgeführt? Die Demilitarisierung wurde durch Personal der U.S. Air Force mit Unterstützung durch Personal der Bundeswehr durchgeführt. 8. Welche Backups der Software wurden dabei deinstalliert oder ggf. behalten? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 9. Welche Einnahmen konnte das Bundesministerium der Verteidigung durch die „Demilitarisierung“ der Drohne EURO HAWK erzielen, nachdem aus dem Luftfahrzeug und den dazugehörigen Bodenkomponenten die aus den USA beschafften Funkgeräte, Navigationsgeräte, Flugführungscomputer und Kryptokomponenten ausgebaut und Software deinstalliert wurden? Bisher wurden keine Einnahmen erzielt, da dies erst möglich ist, wenn der abschließende Verwendungszweck des EURO HAWK im Einzelnen geklärt ist. Die Demilitarisierung dient dem Schutz von sicherheitskritischen und zum Export freigegebenen Komponenten der USA. Eine weitere Verwendung – auch durch Dritte – ist mit Ausnahme von rückgabepflichtigen Kryptokomponenten für diese Komponenten jeweils durch die USA zu genehmigen. 10. Welche Genehmigungen für den Einzelverkauf einzelner Komponenten, Baugruppen und Ersatzteile hat die Bundesregierung bereits bei der US-Regierung oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt ? Die Bundesregierung hat derzeit noch keine Genehmigungen beantragt. 11. Wann im vierten Quartal 2018 will der Rüstungskonzern Airbus Defence and Space nach Kenntnis der Bundesregierung ein konkretes Angebot zur Entwicklung und Beschaffung des bereits für die Drohne EURO HAWK entwickelten und bezahlten Spionagesystems ISIS im Rahmen des Drohnenprojektes PEGASUS vorlegen (Bundestagsdrucksache 19/3055, Antwort zu Frage 10), und welche Details kann die Bundesregierung zur Aufschlüsselung der Betriebskosten für das „Integrations- und Verifikationslabor“ für das ISIS bei Airbus in Immenstaad mitteilen, die sich jährlich auf rund 3,9 Mio. Euro sowie einmalig rund 1,4 Mio. Euro für die Trainingsausstattung belaufen? Die Angebotsaufforderung an die Firma Airbus Defence and Space GmbH erfolgte bisher nicht. Der Vorlagezeitpunkt des Angebotes ist deshalb derzeit unbestimmt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4428 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Haushaltsmittel für das Integrations- und Verifikationslabor (IVL) und die Trainingsausstattung werden für den Betrieb aufgewendet, d. h. im Wesentlichen für die Beseitigung von Obsoleszenzen, Software-Lizenz-Updates und Instandsetzungen . Darüber hinaus fallen für das IVL Kosten für die Räumlichkeiten inklusive der Stromversorgung, Klimatisierung sowie die Aufrechterhaltung des Sperrbereichs an. 12. Welche „Tests und Abnahmeverfahren“ führt Airbus Defence and Space nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Drohnenprojektes PEGASUS mit dem für die Drohne EURO HAWK entwickelten und bezahlten Spionagesystems ISIS durch, wozu es heißt, dass der Rüstungskonzern als Hauptauftragnehmer die „Anpassentwicklung und Integration in enger Abstimmung mit der U.S. Navy und Northrop Grumman“ durchführt (Bundestagsdrucksache 19/3055, Antwort zu Frage 11), und welche Aufgaben werden dabei jeweils von drei Beteiligten dieses Verfahrens übernommen? Die Tests zur Integration von ISIS in die neue Trägerplattform sollen zwischen der U.S. Navy sowie der Firma Northrop Grumman (als Lieferant der Trägerplattform ) und der Firma Airbus Defence and Space GmbH (als Auftragnehmer des Missionssystems) sowie der deutschen Amtsseite durchgeführt werden. Der deutschen Amtsseite obliegt die Prüfung und Abnahme des ISIS gemäß den Leistungsparametern , welche noch mit der Airbus Defence and Space GmbH endverhandelt und im Vertrag festgelegt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333