Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 19. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4439 19. Wahlperiode 20.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3976 – Status quo und Pläne der Bundesregierung zur Verbesserung von Start-up- und Gründungsfinanzierungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Start-ups in der Bundesrepublik Deutschland und Europa finden vor Ort einen sehr viel kleineren Markt für Wagniskapital (oder engl.: Venture Capital – VC) vor, als Unternehmen aus den USA und Asien. Während in der Bundesrepublik Deutschland 2017 etwa 4,3 Mrd. Euro Venture Capital in Start-ups investiert wurden (https://start-up-initiative.ey.com/wp-content/uploads/2018/03/EY-start-upbarometer -europa-maerz-2018.pdf), lag die Summe in den USA bei etwa 63,8 Mrd. Euro, in Asien bei 62,8 Mrd. Euro und in Europa insgesamt bei lediglich 15,6 Mrd. Euro (www.bvkap.de/sites/default/files/news/vc_studie_von_ ief_bvk_roland_berger_treibstoff_venture_capital.pdf). Dies ist insofern für den Standort Deutschland und Europa von Relevanz, als dass die aktuell sieben wertvollsten Unternehmen weltweit mindestens in ihrer Frühphase von Wagniskapitalgebern finanziert wurden (ebd.) und ohne diese Finanzierung ggf. nicht zu den erfolgreichen Unternehmen geworden wären, die sie heute sind. Besonders in späteren Finanzierungsphasen haben deutsche Start-ups Probleme, neue Kapitalgeber zu finden (https://portal1.dbtg.de/faz-plus/ unternehmen/2018-07-11/c70d4ccbb6aada0baf517a40d2c7122f/,DanaInfo=plus. faz.net+?GEPC=s5). Insgesamt haben deutsche und europäische junge, innovative Wachstumsunternehmen im internationalen Vergleich Nachteile durch das relativ niedrige Wagniskapitalangebot, weil bspw. US-Unternehmen häufig sehr viel größere Summen für ihr unternehmerisches Wachstum akquirieren können (z. B. UBER gegenüber mytaxy, Etsy gegenüber DaWanda oder LinkedIn gegenüber Xing). Die Große Koalition erkennt mit ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Handlungsbedarf auf diesem Gebiet an und kündigt die Schaffung eines Tech Growth Fund und andere Maßnahmen an. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als Venture Debt zur Verfügung stellen. Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Start-ups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.“ 1. Wie hoch war die in der Bundesrepublik Deutschland investierte Summe von Wagniskapital nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils? Wagniskapitalinvestitionen werden in keiner amtlichen Statistik erfasst, da es sich bei Wagniskapitalgebern unter anderem um informelle, nicht-institutionalisierte Marktteilnehmer handelt (zum Beispiel Business Angels, Unternehmen). Daher werden der Beantwortung der Fragen die Auswertungen des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V. (BVK) zugrunde gelegt. Die BVK-Zahlen basieren auf Angaben von Beteiligungsgesellschaften und auf aus öffentlich zugänglichen Quellen recherchierten und abgeleiteten Daten. Gemäß Marktstatistik des BVK entwickelten sich die Wagniskapitalinvestitionen in den Jahren 2005 bis 2017 wie in unten stehender Tabelle dargestellt. Bis 2007 wurden Later Stage Venture Capital und Growth zusammen als Expansionsfinanzierung dargestellt. Daher sind Later Stage Venture Capital-Investitionen in den Werten für 2005 bis 2007 nicht enthalten. Jahr Investitionen in Mio. Euro 2005 305* 2006 264* 2007 427* 2008 960 2009 691 2010 706 2011 727 2012 573 2013 722 2014 677 2015 847 2016 1.062 2017 1.049 * ohne Later Stage-Venture Capital Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4439 2. Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung der enorme Unterschied in der Nutzung von Wagniskapital in Europa und in Deutschland im Vergleich zu den USA und Asien? Untersuchungen zeigen, dass insbesondere in fortgeschrittenen Finanzierungsrunden in Europa deutlich weniger Wagniskapital bereitgestellt wird als in den USA oder in Asien. Der Unterschied in der Bereitstellung und Nutzung von Wagniskapital in Deutschland und Europa im Vergleich zu den USA und Asien hat vielfältige und zum Teil sich wechselseitig beeinflussende Gründe. Der US-amerikanische Wagniskapitalmarkt hat eine lange Tradition; im Vergleich dazu ist der europäische Wagniskapitalmarkt noch recht jung. Damit sind die Erfolgsbilanzen („Track Record“) europäischer Fonds relativ kurz. Der Track Record ist ein wichtiges Entscheidungskriterium für Anleger. Insgesamt ist der Anteil institutioneller Investoren, die in Wagniskapital investieren , in Deutschland erheblich geringer als in den USA. Aufgrund von Gesprächen mit Marktteilnehmern geht die Bundesregierung davon aus, dass das geringe Wagniskapitalmarktengagement von Versicherungen unter anderem an dem relativ hohen Risiko von Wagniskapitalinvestitionen, an der relativ langen Haltedauer von Wagniskapitalinvestments, am fehlenden Sekundärmarkt und auch an der hohen Markt- und Fachkenntnis, die Wagniskapitalinvestitionen erfordern, liegen könnte. Zudem bevorzugen zum Beispiel Versicherungen den US-amerikanischen und den asiatischen Markt für Wagniskapitalinvestitionen, unter anderem aufgrund deren Größe. Hinzu kommen Faktoren wie die vergleichsweise hohe Risikoaversion deutscher Investoren oder auch die zurückhaltende Gründermentalität in Deutschland. Zusammengenommen wirkt dies hemmend auf den deutschen Wagniskapitalmarkt. Mit Blick auf den Unterschied zwischen den Investitionsvolumina auf dem europäischen und dem asiatischen Wagniskapitalmarkt ist zu konstatieren, dass gerade in China in hohem Maße staatliche Mittel investiert werden. In Europa setzt u. a. das Beihilferecht enge Grenzen für staatliche Investitionen in Wagniskapital. 3. Wie stellen sich die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-up-Unternehmen in Deutschland insgesamt dar? a) Wie viel Mittel, unabhängig von der jeweiligen Quelle, flossen in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils in solche Unternehmen? b) Welche anderen Formen der Eigenkapitalfinanzierung stehen den Startups in Deutschland neben Venture Capital nach Kenntnis der Bundesregierung noch zur Verfügung (z. B. Family Offices, Private Equity Unternehmen ), und wie haben sich diese in den Jahren 2005 bis 2017 jeweils entwickelt? c) Wie stellt sich die Gesamtfinanzierungsmöglichkeit von Start-ups in anderen Ländern nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland dar? Die Fragen 3 bis 3c werden im Zusammenhang beantwortet. In Deutschland gibt es keine einheitliche Definition für Startup-Unternehmen. Der Bundesverband Deutsche Startups e. V. definiert Startups als Unternehmen, die jünger als zehn Jahre und mit ihrer Technologie und/oder ihrem Geschäftsmodell (hoch)innovativ sind und/oder ein signifikantes Mitarbeiter- und/oder Umsatzwachstum aufweisen bzw. anstreben. Je nach Definition grenzt sich der Begriff Startup von der Bezeichnung Existenzgründung ab. Aus den oben genannten Gründen liegen in Deutschland keine amtliche Statistik und kein einheitliches Register vor, die das Gründungsgeschehen von Startups dokumentieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Kenntnis der Bundesregierung basieren Daten zum deutschen Startup-Ökosystem auf nicht-repräsentativen Umfragen, wie zum Beispiel die Umfrage im Rahmen des Deutschen Startup Monitors des Bundesverbands Deutsche Startups e. V. Unter anderem aus dieser Umfrage geht hervor, dass die wichtigste Finanzierungsquelle für Startups die eigenen Ersparnisse sind. Bei der Finanzierung von Startups spielen auch das Kapital von Familie oder Freunden sowie von Business Angels eine große Rolle. Diese informellen und nicht-institutionalisierten Finanzierungsformen werden amtlich nicht erfasst. Aus diesem Grund sind entsprechende Datensätze nicht erstellbar. Ein Vergleich mit den Gesamtfinanzierungsmöglichkeiten von Startups in anderen Ländern ist aus dem gleichen Grund nicht möglich. 4. Wie hoch war das staatliche Fördervolumen in diesem Zeitraum im Bereich Wagniskapital, und welchen Anteil hatte das staatliche Engagement am gesamten VC-Markt der Bundesrepublik Deutschland? Eigene aggregierte Daten über das gesamtstaatliche Fördervolumen im Bereich Wagniskapital liegen der Bundesregierung nicht vor. Bei der Frage nach dem Gesamtvolumen der Fördermittel im Bereich Wagniskapital ist zu beachten, dass das Fördervolumen von Fondsinvestitionen aufgrund der erwarteten Rückflüsse nicht wie ein Zuschussprogramm, wie zum Beispiel dem INVEST-Zuschuss für Wagniskapital , dargestellt werden kann. Zudem ist bei öffentlichen Fondsbeteiligungen zu berücksichtigen, dass die Investitionsvolumina nicht aktiv gesteuert werden , sondern vom Abrufverhalten der Fondsgesellschaften abhängig sind. Die Studie der Wirtschaftskanzlei Lutz Abel „Der Staat als Venture Capital Investor “ vom Juni 2018 kommt zu dem Ergebnis, dass im Durchschnitt jährlich 467 Mio. Euro aus Bundesmitteln und 161 Mio. Euro aus öffentlichen Mitteln der Länder in Wagniskapitalfonds investiert werden könnten. Die Autoren der Studie geben dabei an, dass diese Zahlen auf Basis von öffentlich zugänglichen Informationen , Abfragen bei Fondsgesellschaften und unter Zugrundelegung bestimmter Annahmen geschätzt worden sind. So wurde zur Vereinfachung das Gesamtvolumen eines Fonds auf die vorgesehene Investitionsphase verteilt, ohne zum Beispiel zurückfließende Mittel aus Exits zu berücksichtigen, die erneut angelegt werden könnten. Die Autoren stellen selbst fest, dass dies eine unzutreffende Annahme ist. Bei den Ergebnissen der zitierten Studie handelt es sich damit um eine Annährung. 5. Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital auf Gründerinnen und Gründer (bitte jeweils für die Jahre 2009 bis 2017 angeben )? Mit Ausnahme des High-Tech Gründerfonds (HTGF) wird bei der Vergabe der Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital nicht erfasst, ob es sich bei den Empfängern um weibliche oder um männliche Gründer handelt. Aus diesem Grund kann über eine entsprechende Verteilung der Fördermittel lediglich in Bezug auf den HTGF Auskunft gegeben werden. Dieser erfasst, ob zum Zeitpunkt der Erstfinanzierung Frauen Teil der Gründungsteams waren. Der Anteil des an solche Unternehmen ausgezahlten Fördervolumens hat sich in den Jahren 2009 bis 2017 wie in unten stehender Tabelle dargestellt entwickelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4439 Jahr Anteil des Fördervolumens 2009 13% 2010 13% 2011 15% 2012 17% 2013 19% 2014 17% 2015 13% 2016 10% 2017 9% 6. Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital nach Bundesländern? In der nachfolgenden Tabelle (siehe Anlage 1) ist die Verteilung der Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital für die Instrumente aufgeführt, für die der Bundesregierung entsprechende Daten vorliegen. Auf welcher Basis und zu welchem Stichtag bzw. für welches Haushaltsjahr die Verteilung in Prozent angegeben ist, lässt sich der jeweiligen Spalte entnehmen. 7. Wie verteilen sich die Fördergelder des Bundes im Bereich Wagniskapital nach Branchen und Technologien, und gibt es nach Meinung der Bundesregierung besonders förderwürdige Bereiche (z. B. Künstliche Intelligenz, Blockchain, Energiewende u. a.)? Die Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital sind auch aufgrund EUbeihilferechtlicher Vorgaben branchen- und technologieoffen ausgestaltet. Daher definiert die Bundesregierung bei der Ausgestaltung der Instrumentarien zur Wagniskapitalfinanzierung keine besonders förderwürdigen Bereiche. Bei einigen Förderinstrumenten kann eine Branchenzuordnung vorgenommen werden. Diese erfolgt bei den verschiedenen Instrumenten jedoch nicht in einer einheitlichen Abgrenzung. Wagniskapitalfonds können zum Beispiel häufig mehreren Wirtschaftsbereichen zugeordnet werden, da sie in Unternehmen aus verschiedenen Branchen investieren. Zudem ist zu beachten, dass einzelne Unternehmen nicht immer eindeutig einer Branche zugeordnet werden können. INVEST-Zuschuss für Wagniskapital: Beim INVEST-Zuschuss für Wagniskapital wird die Wirtschaftszweigklassifikation der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes verwendet. Die Wirtschaftszweigklassifikationen lassen sich nicht immer eindeutig einer bestimmten Branche zuordnen bzw. hier kann es zu Ungenauigkeiten kommen. Unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkung haben sich die Zuwendungen im Jahr 2017 wie folgt verteilt: 65,4 Prozent entfallen auf den Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), 4,4 Prozent auf den Bereich Energie / Umwelt, 3,6 Prozent auf den Bereich Life Science und 26,6 Prozent auf andere Bereiche. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EXIST Im Rahmen des EXIST-Programms haben sich die Fördermittel im Jahr 2017 zu 40,6 Prozent auf Startups aus dem Bereich IKT, 27 Prozent aus dem Bereich Lebenswissenschaften , 6,8 Prozent aus dem Bereich Energie/Umwelt und 25,6 Prozent aus anderen Bereichen verteilt. German Accelerator Die Zahl der am German Accelerator teilgenommenen Unternehmen verteilte sich im Jahr 2017 wie folgt: 62,8 Prozent auf den Bereich IKT, 30,2 Prozent auf den Bereich Lebenswissenschaften, 2,3 Prozent auf den Bereich Energie/Umwelt und 4,7 Prozent auf andere Bereiche. ERP/EIF-Wachstumsfazilität Das gezeichnete Kapital aus der ERP/EIF-Wachstumsfazilität ist zum Stichtag 31. Dezember 2017 zu 100 Prozent dem Bereich IKT zuzurechnen. ERP/EIF-Dachfonds Das gezeichnete Kapital aus dem ERP/EIF-Dachfonds verteilt sich auf die Sektoren wie folgt (Stichtag: 31. Dezember 2017): 56,3 Prozent auf den Bereich IKT, 28,5 Prozent auf den Bereich Lebenswissenschaften, 9,8 Prozent auf den Bereich „Generalist“, 4,3 Prozent auf Energie- und Umwelttechnologien und 1,1 Prozent auf den Bereich Industrielle Anwendungen/Dienstleistungen. European Angels Fund Germany: Die Anzahl der Business Angels, die einen entsprechenden Sektorfokus haben, verteilen sich wie folgt (Stichtag: 6. September 2018): 54 Prozent konzentrieren sich auf Investitionen im Bereich IKT, 30 Prozent auf Investitionen im Bereich „Technologien/Generalist“ und 16 Prozent auf den Bereich Lebenswissenschaften . ERP-VC-Fondsinvestments: Das im Rahmen der ERP-VC-Fondsinvestments gezeichnete Kapital verteilt sich auf die Sektoren wie folgt (Stichtag: 31. Dezember 2017): 54,5 Prozent entfallen auf den Bereich IKT, 25,4 Prozent auf den Bereich Lebenswissenschaften und 20,1 Prozent auf Industrielle Anwendungen/Technologien. coparion: Die Portfoliounternehmen des Venture Capital Fonds coparion sind in folgenden Bereichen tätig (Stichtag: 31. Dezember 2017): 46,6 Prozent im Bereich IKT, 20 Prozent im Bereich Industrielle Anwendungen/Technologien, 13,3 Prozent im Bereich Lebenswissenschaften, 6,7 Prozent im Bereich Energie/Umwelt und 13,3 Prozent in anderen Bereichen. ERP-Startfonds: Die Zusagen des ERP-Startfonds verteilten sich im Jahr 2017 wie folgt: 14 Prozent im Bereich IKT, 24 Prozent im Bereich Industrielle Anwendungen/Technologien , 20 Prozent im Bereich Lebenswissenschaften und 42 Prozent in anderen Bereichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4439 High-Tech Gründerfonds: Das Auszahlungsvolumen des Frühphasenfinanzierers High-Tech Gründerfonds verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen Branchen (Stichtag 31. Dezember 2017): 27 Prozent im Bereich Hardware (Energie, Maschinenbau, Automation, optische Technologien, industrielle Software), 34 Prozent im Bereich Lebenswissenschaften (Biotechnologie, Medizintechnik, Diagnostik, Digital Health) und 39 Prozent im Bereich Software, Internet-/Telekommunikationstechnologien, Medien und e-commerce. 8. Welche Förderprogramme der Länder (direkt oder über Förderbanken) sind der Bundesregierung im Bereich Wagniskapital bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Um einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme der Länder im Bereich Wagniskapital zu erhalten, wird auf die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) verwiesen. 9. Funktioniert der europäische Binnenmarkt im Bereich Wagniskapital nach Bewertung der Bundesregierung ohne nennenswerte Beeinträchtigung, und wenn nein, an welchen Stellen sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, und wie adressiert sie diesen? Seit März 2018 gelten weitere Erleichterungen für die Auflage und Verwaltung von Europäischen Risikokapitalfonds (Änderung der Verordnung (EU) über Europäische Risikokapitalfonds Nr. 345/2013 („Regulation on European Venture Capital Funds“ – EuVECA). Damit soll europäischen Wagniskapitalfonds das grenzüberschreitende Einwerben von Anlagegeldern erleichtert werden und in der Konsequenz junge Unternehmen in der Wachstumsphase leichter Zugang zu Eigenkapital bekommen. Bisher haben sich in der EU 183 Fondsmanagementgesellschaften registriert, die EuVECA-Fonds aufgelegt haben. Da die Änderungsverordnung erst seit rund einem halben Jahr gilt, ist eine aussagekräftige Bewertung der Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. 10. Engagiert sich die Bundesregierung an öffentlichen und privaten Venture Capital-Programmen auf Ebene der Europäischen Union? Falls ja, an welchen Maßnahmen und in welchem Umfang? Welche Effekte haben diese Programme für den deutschen Venture Capital- Markt? Die Bundesregierung engagiert sich auf europäischer Ebene insbesondere zusammen mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) im Bereich Wagniskapital. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verwaltete ERP-Sondervermögen ist mit einem Kontraktvolumen in Höhe von rund 3,8 Mrd. Euro einer der größten Mandatgeber des EIF. Zur Kooperation mit dem EIF zählen die Programme ERP/EIF-Dachfonds (Fondsvolumen: rund 2,4 Mrd. Euro), European Angels Fund Germany (Fondsvolumen: rund 270 Mio. Euro), ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Fondsvolumen: rund 500 Mio. Euro) sowie der ERP/EIF-Mezzanin -Dachfonds für Deutschland (Fondsvolumen: rund 600 Mio. Euro), die jeweils durch das ERP-Sondervermögen, den EIF und ggf. weitere Investoren finanziert werden. Der EIF setzt für die jeweiligen Ko-Investments (deren Höhe sich je nach Programm und teilweise auch je nach Investment unterscheidet) eigene Mittel, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode risikotragende Finanzmittel (risk capital ressources – RCR) der Europäischen Investitionsbank (EIB), aber auch Finanzmittel aus den Mandaten der EU-Mitgliedstaaten oder aus Programmen der Europäischen Kommission, wie beispielsweise InnovFin, ein. Zudem ist geplant, dass sich die EIB mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) in Höhe von 50 Mio. Euro am Ko-Investitionsfonds coparion beteiligt, der vom ERP-Sondervermögen und der KfW gemeinsam aufgelegt wurde. Das Fondsvolumen von coparion wird sich damit auf 275 Mio. Euro erhöhen. Der EIF ist der führende öffentliche Beteiligungs- und Mezzaninkapitalgeber in Europa. Auch in Deutschland spielt der EIF bei der Zurverfügungstellung von Risikofinanzierung für KMU über die oben genannten Instrumente eine wichtige Rolle. Aus Sicht der Bundesregierung trägt die Kooperation mit dem EIF entscheidend dazu bei, die Wagniskapitalfinanzierungslücke in Deutschland zu verkleinern . 11. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen KfW und European Investment Fund (EIF) bewertet? Die Zusammenarbeit zwischen KfW und EIF wird als sehr gut und konstruktiv bewertet. Die KfW ist seit der Gründung des EIF im Jahr 1994 Anteilseignerin am EIF und war zuletzt von April 2016 bis April 2018 im Verwaltungsrat des EIF vertreten. Im Bereich der Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist der EIF ein wichtiger Kooperationspartner der KfW. So greift die KfW auf vom EIF ausgereichte Garantien zurück, um in einzelnen Finanzierungsförderprogrammen noch attraktivere Konditionen anbieten und die Programme noch schlagkräftiger ausgestalten zu können. Mit Hilfe von EIF-Garantien kann die KfW in den Programmen „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ und „ERP-Digitalisierungs - und Innovationsprogramm“ bedeutende Haftungsfreistellungen für die durchleitenden Hausbanken anbieten und ihnen so die Kreditvergabe an KMU erleichtern. So wird im Programm „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ eine 80-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank gewährt. Für die von der KfW übernommenen Risiken greift die KfW auf eine Garantie des EIF zurück, die aus dem EU-Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) und aus Mitteln des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) unterstützt wird. Der EIF übernimmt insoweit die Garantie für die Rückzahlung der Kredite gegenüber der KfW. Auch im Förderprogramm „ERP- Digitalisierungs- und Innovationsprogramm“ ist ein wichtiges Förderelement eine optionale Haftungsfreistellung in Höhe von 70 Prozent für Kredite an Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern. Hierfür stellt der EIF mit Mitteln des EFSI eine Garantie aus der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union zur Verfügung. Auch über die finanzielle Kooperation hinaus pflegen KfW und EIF einen engen Austausch. So diente der EIF beispielsweise als erfolgreiches Modell für den Ausbau der Beteiligungsfinanzierung der KfW und die Ausgründung einer Beteiligungsgesellschaft aus der KfW. In diesem Rahmen tauschten sich KfW und EIF intensiv aus. Die KfW konnte hierdurch in bedeutendem Maße von dem Know-How und den Erfahrungen des EIF profitieren. Weitere nicht-finanzielle Kooperationen umfassen die „EIF – NPI Securitisation Initiative (ENSI)“ sowie die „EIF-NPI Equity Platform“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4439 12. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland eine Finanzierungslücke im Bereich Venture Capital, und wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung diese Lücke ein, und welche Initiativen sind in diesem Zusammenhang geplant? Bei der Frühphasen- bzw. der sog. Seed-Finanzierung in Deutschland hat sich – auch dank der zahlreichen öffentlichen Förderprogramme – einiges zum Besseren entwickelt. Das zentrale Instrument bei der Frühphasenfinanzierung ist der High- Tech Gründerfonds, der mit bislang über 500 finanzierten Unternehmen der aktivste Seedfonds Europas ist. Dagegen besteht vor allem im Bereich der sog. Startup - und in der frühen Wachstumsphase weiterhin eine Angebotslücke für Wagniskapitalfinanzierungen . Insbesondere in der kapitalintensiven frühen Wachstumsphase , in der Unternehmen neue Märkte erschließen und schnell expandieren wollen, fehlt auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt ein ausreichendes Angebot. Der in diesen Segmenten bestehende und nicht bediente Kapitalbedarf in Deutschland wird von der KfW auf rund 500 bis 600 Mio. Euro pro Jahr geschätzt . Die Gründe für die Angebotslücke liegen unter anderem in der nach wie vor schlechten Exitsituation für Investoren, in einem relativ unattraktiven Rendite -Risiko-Profil und daher einer reduzierten Anzahl an Investoren und Beteiligungsgebern . Investoren konzentrieren sich aus diesem Grund auf spätere Investitionsphasen (siehe auch die Antworten zu den Fragen 2 und 13). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Kapitalbedarf von Start-ups in der Early Stage, in der Expansion Stage und in der Later Stage in der Bundesrepublik Deutschland, und gibt es Unterschiede für verschiedenen Branchen im Hinblick auf den Kapitalbedarf (www. bitkom.org/Presse/Presseinformation/Startups-brauchen-deutlich-mehr-Geld. html)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Daten zum durchschnittlichen Kapitalbedarf von Startups in der Early Stage, in der Expansion Stage und in der Later Stage in Deutschland vor. Aussagen zum durchschnittlichen Kapitalbedarf von Startups basieren nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel auf Umfragen von Verbänden. Eine Nachfrage beim Digitalverband Bitkom, auf dessen Umfrage die Fragesteller verweisen, hat ergeben , dass eine methodisch belastbare Aussage über den Kapitalbedarf von Startups in der Early Stage, Expansion Stage und Later Stage auf Grundlage der genannte Studie nicht möglich ist. Laut Deutschem Startup-Monitor 2017 des Bundesverbands Deutscher Startups e. V., der auf einer Online-Befragung von Startups basiert, beläuft sich der Finanzierungsbedarf in den kommenden zwölf Monaten nach Angaben der befragten Startups auf insgesamt knapp eine Mrd. Euro. Es gibt Unterschiede beim Kapitalbedarf für Startups aus verschiedenen Branchen . So haben zum Beispiel Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich in der Regel einen geringeren Kapitalbedarf als Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung sowie (Spezial-)Maschinen investieren müssen, bis ihre Produkte und Verfahren marktreif sind. Für Unternehmen im Bereich der Digitalwirtschaft ist von hoher Bedeutung, in kurzer Zeit ihren Kapitalbedarf zu decken, um schnell signifikante Marktanteile zu erlangen und hohe Umsätze zu generieren, bevor die Technologie bzw. die Geschäftsidee überholt oder kopiert wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. In welchen Phasen eines Start-ups (Early Stage, Expansion Stage, Later Stage) sieht die Bundesregierung den größten Handlungsbedarf, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um die Finanzierungsmöglichkeiten an diesen Stellen zu verbessern? Wie in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt, besteht nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere in der frühen kapitalintensiven Wachstumsphase eine Angebotslücke bei der Finanzierung durch Wagniskapital. Erst mit einer ausreichenden Wachstumsfinanzierung kann es jungen Unternehmen gelingen, sich am Markt zu behaupten und sich gegebenenfalls zum Marktführer zu entwickeln. Um die Angebotslücke bei Wachstumsfinanzierungen zu schließen, bedarf es aus Sicht der Bundesregierung einer gemeinsamen Anstrengung durch die Privatwirtschaft , den Bund, die KfW und einer Einbeziehung europäischer Finanzpartner. In den vergangenen Jahren hat der Bund deshalb bestehende Programme aufgestockt und darüber hinaus sein Förderinstrumentarium erheblich erweitert. So ist der im Jahr 2016 als Nachfolger des ERP-Startfonds gestartete Ko-Investitionsfonds coparion auf Unternehmen in der Startup- und gerade auch in der frühen Wachstumsphase ausgerichtet (Gesamtvolumen: 225 Mio. Euro). Im gleichen Jahr hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) die ERP/EIF-Wachstumsfazilität aufgelegt, die gezielt und zusammen mit privaten Mitinvestoren Wagniskapital für reifere Startups in der Wachstumsphase bereitstellt (Gesamtvolumen: 500 Mio. Euro). Daneben wird die neu gegründete eigenständige KfW-Beteiligungsgesellschaft wichtige Impulse für die Wachstumsfinanzierung in Deutschland geben (siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen 23 bis 25). Ziel ist es, das bisherige Investitionsvolumen der KfW in Venture Capital- und Venture Debt-Fonds bis zum Jahr 2020 auf 200 Mio. Euro pro Jahr zu steigern, um den Zugang zu Eigenkapital für junge innovative, schnell wachsende Technologieunternehmen in der Start- und Wachstumsphase in Deutschland zu verbessern. Der substanzielle Ausbau der Beteiligungsfinanzierung der KfW geht auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. März 2017 zurück (Bundestagsdrucksache 18/11779). Zudem hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr eine Tech Growth Fund Initiative gestartet, mit deren Instrumenten insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase sog. Venture Debt-Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Der in Deutschland noch sehr schwach entwickelte Venture Debt- Markt stellt das Bindeglied zwischen dem Wagniskapitalmarkt und Bankenmarkt dar. Adressat sind reifere Startups, die zügig viel Kapital benötigen, sich für eine klassische Kreditfinanzierung jedoch noch nicht eignen (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 31). Eine weitere Herausforderung, die die Bundesregierung aktiv angeht, ist die Zurückhaltung institutioneller Anleger wie zum Beispiel der Versicherungswirtschaft auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 2). Daher prüft die Bundesregierung zurzeit Maßnahmen, wie institutionelle Investoren stärker an Investitionen in Wagniskapital herangeführt werden und zur Wachstumsfinanzierung junger Unternehmen beitragen können. Zu den weiteren Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung des deutschen Wagniskapitalmarktes in den letzten Jahren gehören zum Beispiel der im Jahr 2016 neu aufgelegte High-Tech Gründerfonds III, der mit einem Volumen von gut 310 Mio. Euro (davon über 100 Mio. Euro von privaten Investoren) über entsprechende Mittel für die Frühphasenfinanzierung von jungen Unternehmen verfügt . Auch der um 1,7 Mrd. Euro aufgestockte ERP/EIF-Dachfonds und das zu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4439 sammen mit der KfW im Jahr 2015 neu gestartete Programm „ERP-VC-Fondsinvestments “ mit einem Gesamtvolumen von 400 Mio. Euro decken Finanzierungen in der Start-up- und frühen Wachstumsphase aber auch in der Seed-Phase ab. Die genannten Förderinstrumente sind nicht ausinvestiert und verfügen noch über erhebliche Mittel, mit denen die Bundesregierung zur Schließung der Angebotslücke beitragen kann. Dabei ist zu beachten, dass das Investment in ein Start-up oder in einen Wagniskapitalfonds bei diesen Programmen immer zusammen mit anderen privaten Mitinvestoren und zu den gleichen Bedingungen erfolgt. Ziel der Bundesregierung ist es, einen Verdrängungseffekt zu verhindern und stattdessen wichtige Anreize für mehr privates Engagement zu geben („crowding in“ statt „crowding out“). 15. Welche staatlichen Förderprogramme für Start-ups und Gründerinnen und Gründer existieren, wie hoch ist das jeweilige Fördervolumen und welches Bundesministerium ist jeweils dafür zuständig? 16. Wie verteilen sich die staatlichen Förderprogramme unter Beteiligung des Bundes über die Phasen eines Start-ups, (bitte jeweils Volumen und Anteil am Gesamtfördervolumen des Bundes angeben)? Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet. Gründerinnen und Gründern sowie Startups stehen zahlreiche Informations-, Beratungs - und Finanzierungsangebote von Bund, Ländern, Europäischer Kommission und öffentlich-rechtlichen Förderinstitutionen zur Verfügung. Die Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) gibt einen schnellen und aktuellen Überblick über die Programme, die Förderkonditionen und die Antragstellung . Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Förderprogramme des Bundes für Startups sowie Gründerinnen und Gründer. In der Gründungsphase: Das „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ stellt Fremdkapital für Gründer und kleine Unternehmen, die bis zu fünf Jahren am Markt tätig sind, bis zu 100 000 Euro mit Laufzeiten von fünf oder zehn Jahre zur Verfügung. Im Jahr 2017 wurden 238 Mio. Euro zugesagt. Zuständig ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Der „ERP-Gründerkredit Universell“ stellt neben dem ERP-Gründerkredit Startgeld eine Breitenfinanzierung für Gründerinnen und Gründer und junge Unternehmen dar. 2017 summierten sich die Finanzierungen auf ein Gesamtvolumen von rd. 3 438 Mio. Euro (Globaldarlehen und Einzelkredite). Zuständig ist das BMWi. Mit dem „ERP-Kapital für Gründung“ bietet das BMWi aus dem ERP-Sondervermögen (mit 90-prozentiger Absicherung durch Gewährleistungen des Bundes ) Gründern und jungen Unternehmen bis drei Jahre nach ihrer Geschäftsaufnahme eigenkapitalähnliche Mittel in Form langfristiger Nachrangdarlehen an. Die Kreditzusagen summierten sich im Jahr 2017 auf ein Gesamtvolumen von rd. 111 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit dem „Mikrokreditfonds Deutschland“ hat die Bundesregierung ein flächendeckendes System zur Vergabe von Mikrokrediten in Deutschland etabliert , um dem Finanzierungsbedarf von Kleinunternehmen zu begegnen, die sonst keinen Zugang zu Kreditfinanzierungen haben. Seit 2015 wurden Kredite mit einem Gesamtvolumen von 26 Mio. Euro ausgereicht. Zuständig sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das BMWi. Mit dem „EXIST-Programm“ fördert das BMWi die Gründung von technologieorientierten und wissensbasierten Startups aus der Wissenschaft. Im Jahr 2017 wurden Startups durch EXIST mit ca. 61,2 Mio. Euro unterstützt. Der „High-Tech Gründerfonds“ ist ein Frühphasenfonds für hochinnovative technologieorientierte Unternehmen, bei denen die Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Im Jahr 2017 wurden Beteiligungen im Umfang von 14,15 Mio. Euro (davon 9,7 Mio. Euro aus ERP-Mitteln) eingegangen. Der „INVEST-Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt Beteiligungen privater Investoren an jungen innovativen Unternehmen mit einem Erwerbs- und Exitzuschuss . Im Jahr 2017 wurden Zuwendungen in Höhe von 27,34 Mio. Euro bewilligt. Zuständig ist das BMWi. Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ vergibt stille Beteiligungen bis max. 50 000 Euro für kleine Unternehmen und Existenzgründer. Im Jahr 2017 sind stille Beteiligungen im Umfang von 10,6 Millionen Euro eingegangen worden (davon 4,4 Millionen Euro aus ERP-Mitteln). Zuständig ist das BMWi. Der „German Accelerator“ (GA) bietet deutschen Startups Unterstützung für die Internationalisierung und Marktexpansion. Im Jahr 2017 wurden Startups mit rund 3,9 Mio. Euro durch den GA unterstützt. Zuständig ist das BMWi. Die Bürgschaftsbanken in den Ländern bieten bei ausreichender Bonität Ausfallbürgschaften bei fehlenden oder unzureichenden banküblichen Sicherheiten als Ersatz zur Besicherung von Krediten der Finanzierungsinstitute an. Die Bürgschaften dürfen max. 80 Prozent des Kreditvolumens abdecken. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt bei 1,25 Mio. Euro. Im Jahr 2017 wurden für rund 5 400 Unternehmen Bürgschaften mit einem Volumen von über eine Mrd. Euro übernommen. Bund und Bundesländer unterstützen die Bürgschaftsbanken mit Rückbürgschaften. Federführend zuständig auf Bundesebene ist das BMWi. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit jährlich ca. 15 Mio. Euro FuE-Vorhaben von Gründerinnen und Gründern in den Lebenswissenschaften mit der „Gründungsoffensive Biotechnologie GO-Bio“ und pilothaften Modellen der Gründungsunterstützung. Des Weiteren richtet sich die BMBF-geförderte themenoffene Fördermaßnahme „VIP+“ an Forscherinnen und Forscher in Hochschulen und in außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern gemeinsam finanziert werden, sowie aus Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben. Sie zielt darauf ab, die vielversprechenden Forschungsergebnisse aus der Grundlagenforschung hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verwertung zu validieren. Der Weg der Verwertung ist offen, wobei ca. 20 Prozent aller abgeschlossenen Vorhaben eine Gründung anstreben. Im Jahr 2017 wurden Fördermittel in Höhe von 26,9 Mio. Euro für VIP+-Projekte ausgezahlt. Zur Unterstützung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit stehen folgende Fördermöglichkeiten zur Verfügung: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4439 Im Rechtskreis des SGB II kann ein Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) als Zuschuss bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gezahlt werden mit dem Ziel, einen Anreiz zu deren Aufnahme zu geben und die Betroffenen in der Anfangsphase der Gründung finanziell zu unterstützen. Im Jahr 2017 wurden für das Einstiegsgeld für Selbstständige 4,3 Mio. Euro ausgegeben. Zuständig ist das BMAS. Für die Beschaffung von Sachmitteln können bei Aufnahme oder Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit Darlehen oder Zuschüsse gewährt werden (§ 16c Absatz 1 SGB II). Nach der Gründung kann die Beratung und/oder Kenntnisvermittlung durch Dritte gefördert werden, wenn dies für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich ist (§ 16c Absatz 2 SGB II). Für diese Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen wurden im Jahr 2017 7,7 Mio. Euro ausgegeben . Zuständig ist das BMAS. Mit dem Gründungszuschuss können im Rechtskreis des SGB III Gründerinnen und Gründer für sechs Monate zur Sicherung des Lebensunterhaltes einen Zuschuss in Höhe des bisher gezahlten Arbeitslosengeldes samt einer Pauschale in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten. In einer zweiten Förderphase kann für weitere neun Monate die Pauschale fortgezahlt werden. Im Jahr 2017 wurden für den Gründungszuschuss 286 Mio. Euro ausgegeben. Zuständig ist das BMAS. In der Wachstumsphase: Der „KfW-Unternehmerkredit“ stellt Fremdkapital für etablierte Unternehmen , die länger als fünf Jahre am Markt tätig sind, bis zu 25 Mio. Euro mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren zur Verfügung. Im Jahr 2017 erfolgten Kreditzusagen im Volumen von 5 105 Mio. Euro (Globaldarlehen und Einzelkredite). Zuständig ist das BMWi. Der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln etablierter innovativer Unternehmen, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind. Im Jahr 2017 erfolgten Kreditzusagen über 1 526 Mio. Euro. Zuständig ist das BMWi. Das „ERP-Mezzanine für Innovation“ dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung. Im Jahr 2017 erfolgten Kreditzusagen über 18 Mio. Euro. Zuständig ist das BMWi. Der „ERP/EIF-Dachfonds“ beteiligt sich an Wagniskapitalfonds, die in junge Technologieunternehmen (vorwiegend in Deutschland) investieren. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 64,7 Mio. Euro aus ERP-Mitteln eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi. Der „European Angels Fund Germany“ kofinanziert die Investitionen ausgewählter und erfahrener Business Angels in innovative Unternehmen. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 27,7 Mio. Euro aus ERP-Mitteln eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi. Der Ko-Investitionsfonds „coparion“ beteiligt sich an jungen, innovativen Unternehmen in gleicher Höhe und zu gleichen wirtschaftlichen Konditionen wie ein jeweiliger privater Leadinvestor. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 7,8 Mio. Euro aus ERP-Mitteln eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der „ERP/EIF/Länder-Mezzanin-Dachfonds“ beteiligt sich an privaten professionellen Mezzanin-Fonds (einschließlich Venture-Debt-Fonds), die wesentlich in den deutschen Mittelstand und jüngere Wachstumsunternehmen investieren . Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 19 Mio. Euro aus ERP-Mitteln eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi. Die KfW investiert mit der „ERP-Venture Capital Fondsfinanzierung“ im Risiko des ERP-Sondervermögens in ausgewählte Wagniskapital-Fonds in Deutschland und Europa, die sich an jungen wachstumsorientierten Technologieunternehmen beteiligen. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 73,4 Mio. Euro eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi. Im Rahmen der „ERP/EIF Wachstumsfazilität“ schließen sich das ERP-Sondervermögen und der EIF mit weiteren erfolgreichen Wagniskapitalinvestoren im Rahmen des ERP/EIF-Portfolios zusammen und errichten Ko-Investitionsfonds , die sich an innovativen Wachstumsunternehmen beteiligen. Im Jahr 2017 sind Beteiligungen im Umfang von rund 112,3 Mio. Euro eingegangen worden. Zuständig ist das BMWi. Das seit 2016 bestehende Förderprogramm mFUND des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt eine große Bandbreite von Akteuren und in diesem Kontext insbesondere auch kleinere Unternehmen und Start-ups in der Wachstumsphase dabei, innovative datenbasierte Geschäftsideen für die Mobilität der Zukunft zu entwickeln. Aus den bis zum Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Programmmitteln von 150 Mio. Euro wurden bisher 21 Mio. Euro für 29 Projekte mit Startup-Beteiligung festgelegt. Des Weiteren steht eine Vielzahl an Programmen der Forschungsförderung jungen innovativen Unternehmen offen. So flossen im Jahr 2017 aus den Programmen des BMBF ca. 70 Mio. Euro an Startups zur Unterstützung ihrer Forschungsaktivitäten . Das entspricht rund 13 Prozent der Mittel des BMBF für Unternehmen im Rahmen der Forschungsförderung. Da die Art der Förderleistung bei den oben genannten Programmen des Bundes sehr unterschiedlich ausgestaltet ist (z. B. Zinsvergünstigungen bei Krediten, Zuschüsse , Beteiligungen), wäre die Addition der einzelnen Förderleistungen zu einem Gesamtfördervolumen nicht aussagekräftig. Auf Aussagen zu den jeweiligen Anteilen der Programme am Gesamtfördervolumen wird daher verzichtet. 17. Welches Volumen haben die in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen VC-Fonds nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich? Wie stellt sich das durchschnittliche Investitionsvolumen eines deutschen VC-Fonds gegenüber Marktteilnehmern anderer Venture Capital-Leitmärkte (USA, Großbritannien, Frankreich, China, Japan) dar? Für Fonds, deren Auflage im Jahr 2017 angekündigt wurde, lässt sich anhand der von E&Y für ihre 2018 herausgegebene Publikation „Fast Growth in Germany: Tech start-ups and investors setting new benchmarks“ ein durchschnittliches VC- Fondsvolumen in Höhe von 139,4 Mio. Euro berechnen, sofern man öffentliche Vehikel von KfW und NRW.BANK und öffentlich-private Partnerschaften wie den High-Tech Gründerfonds ausnimmt. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass – wie auf S. 29 der Publikation ersichtlich – nicht alle Fonds ihr Volumen veröffentlichen. Des Weiteren können einzelne Fonds mit sehr hohem Volumen den Durchschnittswert erheblich verzerren. Im Ergebnis kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass das tatsächliche Durchschnittsvolumen erheblich geringer ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4439 Laut der National Venture Capital Association (NVCA) in Zusammenarbeit mit Pitchbook überschritt das durchschnittliche Volumen der in den USA aufgelegten Fonds im Jahr 2017 erstmals seit 2009 wieder die 50-Millionen US Dollar-Grenze (https://nvca.org/pressreleases/record-unicorn-financings-drove-2017-totalventure -capital-investments-84-billion-largest-amount-since-dot-com-era/). Für die anderen genannten Märkte liegen der Bundesregierung keine Daten vor. 18. An welchen VC-Fonds ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das ERP-Sondervermögen (ERP-SV) aktuell beteiligt, und wie hoch ist der Anteil der KfW und des ERP-Sondervermögens am jeweiligen Fonds? Die KfW hat sich im Rahmen des Programms der „ERP-VC-Fondsinvestments“ im Risiko des ERP-Sondervermögens an Venture Capital (VC)-Fonds beteiligt. Im Rahmen der ERP-EIF-Fazilität ist der Europäische Investitionsfonds (EIF) Beteiligungen an VC-Fonds eingegangen, die er treuhänderisch für das ERP-Sondervermögen hält. Darüber hinaus halten das ERP-Sondervermögen und die KfW selbst Beteiligungen an den als Fonds aufgebauten Förderinstrumenten „High- Tech Gründerfonds“ (HTGF I: Anteil des ERP-Sondervermögens: 88,24 Prozent, Anteil der KfW: 5,51 Prozent); HTGF II: Anteil des ERP-Sondervermögens: 72,37 Prozent, Anteil der KfW: 13,16 Prozent; HTGF III: Anteil des ERP-Sondervermögens : 53,71 Prozent; Anteil der KfW: 12,64 Prozent) und coparion (Anteil des ERP-Sondervermögens: 80,1 Prozent, Anteil der KfW: 19,9 Prozent) sowie das ERP-Sondervermögen einzelne Direktbeteiligungen an VC-Fonds. Einer öffentlichen Beantwortung der Frage stehen verfassungsrechtlich geschützte Betriebsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen entgegen. Es unterliegt der geschäftspolitischen Entscheidung des jeweiligen VC-Fonds, ob und in welcher Form die Namen der jeweiligen Investoren veröffentlicht werden. Sofern keine Veröffentlichung erfolgt, sind Geschäftsgeheimnisse Dritter berührt. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Anteile der Investoren. Mit Veröffentlichung der Fondsanteile von KfW und ERP-Sondervermögen könnten Rückschlüsse auf die Fondsanteile anderer privater Investoren gezogen werden. In Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich“ ein. Sie sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzverordnung eingesehen werden.* 19. Welche Mitsprachemöglichkeiten hat die Bundesregierung bei der Mittelvergabe dieser Fonds, und wer nimmt die Entscheidungsmöglichkeiten für die Bundesregierung wahr? Über die Mittelvergabe der Fonds entscheidet das jeweilige Fondsmanagement in eigener Verantwortung und ohne Mitsprache der jeweiligen Investoren, jedoch unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Anlagerichtlinien. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Welche Schwerpunkte haben die Fonds in ihrem jeweiligen Beteiligungsverhalten ? Die Instrumente der Bundesregierung zur Förderung der Wagniskapitalinvestitionen in Deutschland sind branchenoffen ausgestaltet. Unter anderem adressieren die VC-Fonds, an denen sich KfW und ERP-Sondervermögen (über den Europäischen Investitionsfonds (EIF)) beteiligen, u. a. die folgenden Technologiefelder: Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), Digitales, Biotechnologie/ Lebenswissenschaften, Energietechnik und Mobilität. 21. Welchen Gewinn bzw. Verlust haben diese Fonds seit Einstieg der KfW oder des ERP-SV erwirtschaftet? VC-Fonds haben üblicherweise eine Laufzeit von 10 bis 12 Jahren (ggf. mit der Option weiterer Verlängerungen). Eine echte Realisierung von Gewinnen/Verlusten erfolgt im Regelfall erst mit der Endabrechnung nach Ende dieser Laufzeit. Zuvor sind lediglich Bewertungsannahmen möglich, die jedoch marktüblichen Wertschwankungen unterliegen. Bislang ist noch für keinen VC-Fonds aus dem Portfolio der KfW im Rahmen der ERP-VC-Fondsinvestments oder aus dem Portfolio des ERP-Sondervermögens eine Endabrechnung erstellt worden. Ziel ist im Ergebnis eine positive reale Rendite im niedrigen einstelligen Bereich. 22. Wurde nach Erfahrungen der Bundesregierung durch die KfW oder das ERP- SV als Ankerinvestor in der Vergangenheit signifikant privates Kapital zusätzlich für den jeweiligen Fonds mobilisiert, und wenn ja, in welchem Umfang ? Es kann davon ausgegangen werden, dass zahlreiche deutsche VC-Fonds ohne eine Beteiligung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) oder der KfW in der Vergangenheit gar nicht hätten aufgelegt werden können. Hintergrund ist, dass das öffentliche Engagement wesentlich dazu beigetragen hat, dass das Fondsvolumen die notwendige Größe erreicht, die für ein wirtschaftliches Fondsmanagement erforderlich ist. Darüber hinaus hat die Beteiligung eines öffentlichen Investors wie des EIF oder der KfW laut Marktteilnehmern einen positiven, überaus wichtigen Signaleffekt für andere, potenzielle Investoren. Eine quantitative Erfassung dieses Effekts begegnet allerdings methodischen Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass EIF und KfW über die Beteiligung hinaus auch weitere, wichtige Unterstützungsleistungen leiten (etwa bei der Strukturierung des Fonds), die für das Einwerben von Mitteln privatwirtschaftlicher Investoren sehr hilfreich sein können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4439 23. Welchen organisatorischen Stand hat die Gründung einer KfW-Tochter zur Bündelung ihrer Beteiligungsfinanzierungen (www.kfw.de/KfW-Konzern/ Newsroom/Pressematerial/Themen-kompakt/Beteiligungsfinanzierung) in Bezug auf Struktur, Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Entscheidungsstrukturen ? 24. Welche Aktivitäten der KfW-Beteiligungstochter gibt es aktuell? 25. Wurden für die neue KfW-Beteiligungstochter neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt oder soll auf bestehendes Personal zurückgegriffen werden? Die Fragen 23 bis 25 werden im Zusammenhang beantwortet. Aktuell laufen die Arbeiten zur Vorbereitung des operativen Starts der KfW-Beteiligungsgesellschaft , bei der es sich um eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der KfW handelt. Der juristische Gründungsakt mit der Eintragung in das Handelsregister hat stattgefunden. Der Beginn der Geschäftstätigkeit ist für Herbst 2018 avisiert. Eine Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist noch nicht erfolgt. Es ist geplant, sowohl auf zuvor in der KfW bereits eingesetztes Personal als auch auf neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückzugreifen. 26. Wurden bisher externe Beraterverträge in Bezug auf die neue KfW-Beteiligungstochter vergeben, und wenn ja, an wen und in welchem Umfang? Die KfW hat externe Beraterverträge in Bezug auf die neue KfW-Beteiligungstochter vergeben. Einer öffentlichen Beantwortung der Frage zum Umfang der Beraterverträge stehen verfassungsrechtlich geschützte Betriebsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen entgegen. Die geleisteten Zahlungen ermöglichen Rückschlüsse auf die Kalkulation der Auftragnehmer. Würden Wettbewerber die Kalkulation der Auftragnehmer kennen, könnten Sie bei künftigen Ausschreibungen profitieren und die Auftragnehmer könnten potenziell hohe wirtschaftliche Verluste erleiden. In Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich“ ein. Sie sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzverordnung eingesehen werden.* 27. Soll der Tech Growth Fund organisatorisch an die KfW-Beteiligungstochter angegliedert werden oder ist eine eigenständige Organisation geplant? Finanzierungen aus der Tech Growth Fund Initiative werden, sofern es sich wie derzeit vorgesehen um Kreditfinanzierungen handelt, von der KfW ausgereicht. Sollten künftig unter dieser Initiative auch Eigenkapitalfinanzierungen bereitgestellt werden, würden diese von der KfW-Tochtergesellschaft angeboten werden. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Wie genau sollen die drei im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf Seite 42 genannten Themen und Vehikel „Tech Growth Fund“, „Venture Debt“ und „nationaler Digitalfonds“ voneinander abgegrenzt und koordiniert werden? Ein in der KfW derzeit in Entwicklung befindliches Venture Debt Angebot wird mit einem ersten Modul im 4. Quartal 2018 als Baustein im Rahmen der Tech Growth Fund Initiative starten (siehe auch Antwort zu Frage 31). Die Bundesregierung prüft derzeit, wie ein nationaler Digitalfonds ausgestaltet werden kann. 29. Mit welchen finanziellen Mitteln soll der Tech Growth Fund in dieser Wahlperiode ausgestattet werden? Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Venture Debt Angebots der KfW 50 Mio. Euro pro Jahr auszureichen. 30. Wurden bisher externe Beraterverträge in Bezug auf den Tech Growth Fund vergeben, und wenn ja, an wen und in welchem Umfang, und wenn nein, gibt es Pläne diesbezüglich? Im Rahmen der Konzeptionierung der Tech Growth Fund Initiative mit dem Ziel marktgerechte, zugleich beihilferechtskonforme sowie selbsttragende Förderinstrumente zu schaffen und dabei insbesondere die Vorgaben aus den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen („Risikokapitalleitlinien “) umzusetzen wurde die Studie „Die Bedeutung von Venture Debt im Wagniskapitalmarkt für Unternehmen in der Wachstumsphase in Deutschland“ in Auftrag gegeben. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) erstellt durch die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft , Berlin (PWC). Einer öffentlichen Beantwortung der Frage zum Vertragsvolumen stehen verfassungsrechtlich geschützte Betriebsgeheimnisse der beteiligten Unternehmen entgegen. Die geleisteten Zahlungen ermöglichen insbesondere in Verbindung mit Kenntnis der Leistungsbeschreibung, die im Vergabeverfahren öffentlich zugänglich war, Rückschlüsse auf die Kalkulation der Auftragnehmer . Würden Wettbewerber die Kalkulation der Auftragnehmer kennen, könnten Sie bei künftigen Ausschreibungen profitieren. In Abwägung zwischen dem Auskunftsanspruch des Deutschen Bundestages einerseits und den Grundrechten der beteiligten Unternehmen andererseits stellt die Geheimschutzordnung einen angemessenen Ausgleich dar. Die Bundesregierung stuft die Informationen deshalb als „VS – Vertraulich“. Das Venture Debt Programm der KfW soll spätestens im Jahr 2023 durch einen externen Dienstleister evaluiert werden. Sie sind in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags hinterlegt und können dort nach Maßgabe der Geheimschutzverordnung eingesehen werden.* 31. Welche organisatorischen und strategischen Pläne gibt es aktuell bezüglich des Tech Growth Fund? Mit der Tech Growth Fund Initiative sollen für Unternehmen in der Wachstumsphase sog. „Venture Debt“ (VD)-Finanzierungen zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierungsform Venture Debt ist eine von kommerziellen Banken oder * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4439 Fonds als Ergänzung zur Eigenkapitalfinanzierung gewählte Form der Fremdfinanzierung . Dieses Marktsegment ist in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern noch schwach ausgeprägt. Mit dem durch BMF und BMWi gemeinsam initiierten „Tech Growth Fund“ soll dieses Marktsegment als wichtiger Baustein eines funktionierenden Wagniskapitalmarktes verbreitert werden, damit in allen Phasen der Unternehmensentwicklung innovativer Unternehmen ausreichend Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Die Durchführung der Programme obliegt vorrangig der KfW in Kooperation mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie dem ERP-Sondervermögen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Zur Umsetzung der Venture Debt-Initiative wurden mehrere Module definiert, von denen folgende zwei über den BMWi-Bundeshaushaltstitel 0910 682 01 abgesichert werden sollen: Modul 1 „KfW-Kofinanzierung“: Ko-VD-Finanzierungen der KfW mit Privaten in Form kleinerer Einzelzusagevolumina. Modul 2 „EIB-Underwriting“: Hier ist vorgesehen, dass die EIB VD-Deals eingeht und die KfW sich nach eigenem Ermessen am Risiko beteiligt. Hingegen wird Modul 3 bundesseitig aus dem Haushalt des ERP-Sondervermögens finanziert werden: Modul 3 „ERP/EIF/Länder-Wachstumsfazilität VD“: Im Mezzanindachfonds für Deutschland (MDD) soll ein neues Segment eingerichtet werden, mit dem die Fazilität größere VD-Finanzierungen ermöglicht. Bereits in dieser Legislaturperiode (Modul 4) bzw. bis zum Ende der letzten Legislaturperiode (Module 5 und 6) wurden folgende VD-Finanzierungsangebote realisiert: Modul 4 „Nutzung der InnovFin MidCap Garantie der EIB für ein Kreditprogramm für Wachstumsunternehmen“: Einführung eines neuen Programms der KfW, mit dem Vorhaben von Wachstumsunternehmen unterstützt werden. Es handelt sich bei diesem Modul um ein Eigenprogramm der KfW. Modul 5 „Öffnung des ERP-Fondsinvestmentprogramms für VD-Fonds“: Das von der KfW durchgeführte ERP-Fondsinvestmentprogramm, das in Kürze in die neue KfW-Beteiligungsgesellschaft überführt werden wird, kann inzwischen nicht mehr nur Venture-Capital-Fonds, sondern auch Venture-Debt- Fonds anteilig finanzieren. Die Risiken aus dem ERP-Fondsinvestmentprogramm trägt das ERP-Sondervermögen vorzugsweise aus seinen Erträgen in der KfW. Modul 6 „VD-Fondsfinanzierungen aus dem EIF/ERP/Länder-Mezzanindachfonds für Deutschland – MDD“: VD-Fondsfinanzierungen aus MDD werden schon seit mehreren Jahren getätigt. Die anteiligen ERP-Risiken werden aus den ERP-Mitteln außerhalb der KfW getragen. Alle Module sollen beihilfefrei im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts ausgestaltet sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Mit welchen Risiken kalkuliert die Bundesregierung bezüglich der geplanten Venture Debt-Finanzierungen, und welche haushalterischen Vorkehrungen und Absicherungen sind seitens der Bundesregierung diesbezüglich geplant? Venture-Debt-Finanzierungen sind mit erhöhten Risiken behaftet. Daher ist eine haushälterische Absicherung des Venture Debt Angebots in der KfW durch den Bund über die Haushaltspläne 2018 ff. vorgesehen. Die Risiken und Chancen der Finanzierungen werden zu 95 Prozent durch den Bund und zu 5 Prozent durch die KfW getragen. Die hohe Absicherungsquote begründet sich in den risikorelevanten Besonderheiten hybrider Direktfinanzierungen. Aufsichtsrechtlich gelten die hybriden Direktangebote als Kredit, die Risikostruktur ist jedoch mit Eigenkapitalfinanzierungen vergleichbar. Zudem richten sich Venture Debt-Finanzierungen regelmäßig an Unternehmen, die von einer kommerziellen Bank keinen oder noch keinen Kredit bekommen. Die Geschäftsmodelle der Zielunternehmen entwickeln sich in der Regel noch; Reifegrad, Ertragskraft und Werthaltigkeit der Besicherung genügen zum Finanzierungszeitpunkt in der Regel noch nicht banktypischen Anforderungen und das Ertragspotenzial der Geschäftsmodelle ist noch unsicher. Auf Grund der unklaren Risiko- und Ertragslage handelt es sich um Finanzierungen mit einem hohen Risiko, bei dem Verluste in erheblichem Umfang nicht ausgeschlossen werden können. Für dieses Finanzierungssegment gibt es derzeit in kommerziellen Banken in Deutschland noch keine etablierten Marktstandards. Ebenso gibt es nur eingeschränkt externe Daten zur Preissetzung und Bonitätsbewertung . 33. Wie viele Nutzerinnen und Nutzer hat die neu geschaffene Gründerplattform (https://gruenderplattform.de) im Schnitt täglich? Die Gründerplattform hat derzeit pro Monat ca. 25 000 bis 30 000 Besucherinnen und Besucher. Das entspricht durchschnittlich 800 bis 1 000 Besuchen täglich. 34. Wie viele Förderungen wurden bisher über die Gründerplattform vermittelt, und wie viele davon dienten Unternehmensnachfolgen? Die Gründerplattform bietet Gründerinnen und Gründern die Möglichkeit, interaktiv einen Businessplan zu erstellen und zusätzliche Unterstützungsangebote einzubinden. Eine Antragstellung auf Förderung ist über die Gründerplattform nicht möglich. Die Gründerplattform vermittelt lediglich den Kontakt zu den Instituten . Es ist datenschutzrechtlich nicht zulässig und vorgesehen, dass die beteiligten Förderinstitute der Gründerplattform zurückmelden, ob und ggf. welche Förderung zustande kam. 35. Wie viele Kredite konnten über die Gründerplattform bisher ermöglicht werden , und welcher Anteil davon ging an Unternehmensnachfolgen? Auf welche Gesamtsumme beliefen sich diese Kredite insgesamt? Die Gründerplattform vermittelt lediglich den Kontakt zu den Instituten. Es ist datenschutzrechtlich nicht zulässig, dass die beteiligten Kreditinstitute zurückmelden , ob und welche Förderung zustande kam. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4439 36. Wie viele der über die Gründerplattform vermittelten Förderungen dienten nach Kenntnis der Bundesregierung der Neugründung von Genossenschaften ? Es wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 37. Wie und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Gründung von Start-ups als eingetragene Genossenschaften zu fördern? Für Genossenschaften gibt es keine spezifischen Förderprogramme. Genossenschaften können aber grundsätzlich am breiten Förderangebot des Bundes und der Länder partizipieren. Förderprogramme können insbesondere über die Internetseiten der Bundesregierung (zum Beispiel www.foerderdatenbank.de), der Länder , der KfW und von anderen Institutionen eingesehen werden. Auf dem Existenzgründungsportal www.existenzgruender.de informiert das BMWi bereits Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen ausführlich über die „eingetragene Genossenschaft“ als eine Rechtsform für Gründungsteams. Die webgestützten Informationen werden seit Juni 2017 ergänzt durch die Neufassung der Publikation „GründerZeiten Nr. 11 – Rechtsformen“. Die Rechtsform Genossenschaft hat in der aktuellen Gründungstätigkeit, insbesondere auch bei Startups, nur eine geringe Bedeutung. Kooperative Organisationsformen wie die Genossenschaft sind bei typischen Startup-Projekten wenig gefragt, da bei Startups zumeist eine geringe Personenanzahl zusammenkommt, um ihr unternehmerisches Know-how zu bündeln, das unternehmerische Risiko zu tragen und schließlich auch die unternehmerischen Gewinne untereinander zu verteilen. 38. Nach welchen Kriterien werden die Vorschläge für mögliche Finanzierungsinstitute auf der Plattform den Nutzern vorgeschlagen? Die Gründerplattform berücksichtigt bei der Auswahl und Anzeige von Unterstützungsangeboten das Regionalprinzip. Die Nutzerinnen und Nutzer wählen die jeweilige Region per Eingabe der Postleitzahl aus. Darüber hinaus richten sich die Vorschläge im Bereich der Förderung nach der Eignung des Förderprogramms für den individuell erstellten Businessplan-Nutzer. 39. Müssen Kreditinstitute oder andere Unternehmen dafür bezahlen, auf der Gründerplattform genannt zu werden? Nein, die Nutzung der Gründerplattform ist sowohl für die Nutzer als auch die Partner kostenfrei. Die bisher 340 Partner (Stand: August 2018) der Gründerplattform eint das Ziel, Gründen in Deutschland einfacher zu machen und dadurch mehr Menschen zu diesem Schritt zu ermutigen. Die Gründerplattform leistet einen Beitrag, digitale Prozesse in der Gründungsvorbereitung sowie durch die Zusammenführung von Unterstützern unterschiedlicher Institutionen und föderaler Ebenen das Instrument „Plattformökonomie“ in den Kontext der Förderpolitik zu integrieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 40. Plant die Bundesregierung eine kritische Analyse des bürokratischen Aufwands für Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründer, um staatliche Förderprogramme insgesamt attraktiver und leichter zugänglich zu machen (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jedes-dritte-Startup-verzichtetauf -Geld-vom-Staat.html)? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet insbesondere mit verschiedenen Internetportalen, u. a. www.foerderdatenbank.de, www.existenzgruender .de, www.gruenderplattform.de, und Publikationen, u. a. Förderlotse, Gründer Zeiten 06 Existenzgründungsfinanzierung, einen schnellen Überblick über die bestehenden Gründerinnen und Gründern zur Verfügung stehenden Förderprogramme und die Antragstellung, damit der Zugang zu den Unterstützungsangeboten erleichtert wird. 41. Wie plant die Bundesregierung, die Gründung von Social Entrepreneurs stärker zu fördern, und welche Finanzierungsinstrumente (bitte die geplanten Fördersummen nennen) sollen dafür zur Verfügung gestellt werden? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie strebt an, insbesondere die Onlineportale www.existenzgruender.de und www.gruenderplattform.de zielgruppenspezifisch für Social Entrepreneure weiterzuentwickeln. Insbesondere sollen die Informations-, Beratungs- und Förderangebote im Hinblick auf die mögliche Inanspruchnahme durch Social Entrepreneure überprüft und sichtbarer kommuniziert werden. 42. Welche steuerlichen Förderungen und Erleichterungen gibt es für die Startup -Finanzierung (z. B. Streubesitzdividende, INVEST-Zuschuss), und welches Volumen haben diese steuerlichen Förderungen (jeweils im Gegensatz zu einer regulären Besteuerung)? Derzeit bestehen folgende steuerlichen Förderungen: anteilige (40 Prozent oder 50 Prozent in Abhängigkeit vom Gründungszeitpunkt des Fonds) Steuerbefreiung des Carried Interest für die Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften (§ 18 Absatz 1 Nummer 4 i. V. m. § 3 Nummer 40a EStG). Diese führt nach einer groben Abschätzung zu Steuermindereinnahmen in einer jährlichen Größenordnung von rund 90 Mio. Euro. Steuerbefreiung des INVEST-Zuschusses (§ 3 Nummer 71 EStG). Die diesbezüglichen jährlichen Steuermindereinnahmen werden mit insgesamt rund 10 Mio. Euro beziffert. Streubesitzdividenden werden regulär besteuert. Es liegt weder eine steuerliche Förderung noch eine Erleichterung für die Start-up-Finanzierung vor. 43. Wann plant die Bundesregierung die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung , und plant die Bundesregierung eine Ausgestaltung als Forschungsbonus, der auch im Verlustfall ausgezahlt wird und damit jungen Unternehmen offenstehen würde, die noch in der Verlustzone agieren? Die Bundesregierung arbeitet derzeit an dem Konzept einer steuerlichen Forschungsförderung entsprechend der Festlegungen aus dem Koalitionsvertrag, insbesondere unter Berücksichtigung kleiner sowie mittelgroßer Unternehmen. Die betroffenen Ressorts befinden sich hierzu im engen Austausch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/4439 44. Plant die Bundesregierung ein Pendant zum European Angel Fund (EAF), als effizientes Mittel der Förderung von Start-ups in der Early Stage? Im Jahr 2012 hat der Europäische Investitionsfonds (EIF) zusammen mit der Bundesregierung den European Angel Fund Germany (EAF) als Pilotprojekt aufgesetzt . Der EAF kofinanziert die Investitionen ausgewählter und erfahrener Business Angels sowie anderer nicht-institutioneller Investoren, die sich an innovativen Unternehmen beteiligen. Hierfür stellt die Bundesregierung insgesamt 135 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung. Das Ko-Finanzierungsverhältnis zwischen EIF und Business Angel beträgt 1:1. Durch die bereitgestellten Kofinanzierungsmittel erhöht der Fonds die Finanzkraft der Investoren und unterstützt damit die Finanzierung innovativer Unternehmen in ihrer Gründungs -, Früh- und Wachstumsphase. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach der beabsichtigten Investitionssumme des Business Angels und beträgt üblicherweise zwischen 250 000 und 5 Mio. Euro. Seit dem Programmstart bis Ende Mai 2018 wurden 163 Investitionen von Business Angels bzw. anderen nicht-institutionellen Investoren mit einem Volumen von rund 45,5 Mio. Euro (inklusive des Anteils des ERP-SV) kofinanziert. Aufgrund des Erfolgs des EAF Germany hat der EIF das gleiche Instrument mittlerweile auch in jeweils bilateralen Kooperationen mit Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Österreich und Spanien aufgesetzt . 45. Wie schätzt die Bundesregierung die Initiativen anderer europäischer Länder im Bereich der Finanzierungsunterstützung von Start-ups ein, z. B. Frankreich (www.cnbc.com/2017/11/27/french-president-emmanuel-macron-wantsa -nation-of-internet-start-ups.html)? Die Bundesregierung begrüßt Initiativen anderer europäischer Länder zur Finanzierungsunterstützung von Startups. Innovative Unternehmen haben eine große Bedeutung für dauerhaftes Wachstum und Wohlstand in Europa. Gute Finanzierungsbedingungen für junge Unternehmen sind hierfür eine wichtige Voraussetzung . Die Bundesregierung tauscht sich mit anderen Mitgliedstaaten regelmäßig im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Gesprächen oder Treffen auch über Maßnahmen im Bereich der Finanzierungsförderung von Startups aus. So wurde zum Beispiel vom deutsch-französischen Ministerrat im Juli 2017 unter anderem eine verstärkte Zusammenarbeit der Förderbanken beider Mitgliedstaaten im Bereich der Wagniskapitalfinanzierung beschlossen. Die französische Förderbank Bpifrance und die KfW haben das entsprechende Kooperationsabkommen im Juli dieses Jahres in Anwesenheit von Bundesminister Altmaier und dem französischen Wirtschaftsminister Le Maire unterzeichnet. 46. Plant die Bundesregierung steuerliche Änderungen bei Dividenden von im Streubesitz befindlichen Beteiligungen? Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderungen bei der Besteuerung von Dividenden aus im Streubesitz befindlichen Beteiligungen. 47. Plant die Bundesregierung Änderungen beim INVEST-Zuschuss oder bei der Besteuerung von Business Angeln? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Änderungen beim INVEST-Zuschuss oder bei der Besteuerung von Business Angeln. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4439 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 48. Plant die Bundesregierung Änderungen bezüglich der Reglementierung bestimmter institutioneller Anleger in Bezug auf Wagniskapital, und wenn ja, welche (z. B. nach Vorbild des dänischen „Innovationsfonden“)? Änderungen bezüglich der Reglementierung bestimmter institutioneller Anleger in Bezug auf Wagniskapital sind zurzeit nicht geplant. Die Bundesregierung prüft aber Möglichkeiten für mehr Engagement institutioneller Anleger, wie z. B. Versicherer , für Investitionen in Start-ups und welche Rahmenbedingungen hierfür gegebenenfalls erforderlich sind. 49. Plant die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Änderungen bei den Anforderungen für ein Wertpapierprospekt für Start-ups, die gesellschaftsrechtlich als GmbH firmieren, und wenn ja, welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung diesbezüglich? Die Anforderungen an Wertpapierprospekte sind EU-rechtlich vorgegeben. Ab 21. Juli 2019 wird die EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) insgesamt in den Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein. Dadurch wird dann, ohne dass es insoweit nationaler Ausführungsgesetze bedarf, eine Regelung zum sog. EU-Wachstumsprospekt insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Für den EU-Wachstumsprospekt gelten deutlich reduzierte Anforderungen , damit diese Unternehmen leichter und kostengünstiger Wertpapiere emittieren können. Ferner wurde bereits in der laufenden Legislaturperiode durch eine Änderung des Wertpapierprospektgesetzes die in der EU-Prospektverordnung vorgesehene Möglichkeit der Prospektbefreiung für nationale Wertpapierangebote , deren Gesamtgegenwert im Europäischen Wirtschaftsraum über einen Zeitraum von 12 Monaten weniger als 8 Mio. Euro beträgt, in voller Höhe genutzt . Für solche Emissionen ist ein Wertpapier-Informationsblatt statt eines vollständigen Wertpapierprospekt zu erstellen. Von diesen Erleichterungen profitieren auch Startups, die gesellschaftsrechtlich als GmbH firmieren, wenn sie Wertpapiere wie beispielsweise Anleihen begeben. 50. Welche Vor- und Nachteile hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Ausweitung der seit 2014 geltenden Schwarmfinanzierungsausnahme nach §2a Vermögensanlagengesetzes für partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen auf alle Vermögensanlagen? Im Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz vom 3. Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c des Vermögensanlagengesetzes (abrufbar unter www.bundestag.de/blob/ 504710/1a1d8118889a0ef68ab70a3b0c5f0483/bericht-data.pdf) werden die Vorund Nachteile einer Erweiterung der Befreiungsvorschrift für Schwarmfinanzierungen auf sämtliche Vermögensanlagen diskutiert (siehe Abschnitt IV.1 des Berichts ). Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass der Anwendungszeitraum von § 2a VermAnlG mit damals erst gut einem Jahr zu kurz gewesen sein könnte, um bereits eine Entscheidung über dessen Erweiterung zu treffen. Derzeit läuft eine erneute Evaluierung der Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c VermAnlG durch die Bundesregierung, in deren Rahmen entsprechend der Bitte der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD (siehe Bundestagsdrucksache 19/3036, S. 49) auch die Ausweitung von § 2a VermAnlG auf GmbH-Geschäftsanteile und weitere Vermögensanlagen geprüft wird. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/4439 Anlage 1 Verteilung der Fördermittel des Bundes im Bereich Wagniskapital nach Bundesländern in Prozent: Ge rm an A cc el er at or IN VE ST * EX IS T Hi gh Te ch -G rü nd er fo nd s ER P/ EI F- Da ch fo nd s Eu ro pe an A ng el s F un d ER P/ EI F- W ac hs tu m sf az ili tä t co pa rio n ER P- St ar tfo nd s (A nz ah l d er  Un te rn eh m en ) (B ew ill ig te  An tr äg e) (F ör de rm it te l) (a us ge za hl te s In ve st iti on sv ol um en ) (P or tf ol io un te rn eh m en ) (P or tf ol io un te rn eh m en ) (P or tfo lio un te rn eh m en ) (P or tf ol io un te rn eh m en ) (Z us ag ev ol um en ) Ja hr  20 17   Ja hr  20 17   Ja hr  20 17   St ic ht ag : 3 1. 12 .2 01 7 St ic ht ag : 3 1. 03 .2 01 8 St ic ht ag : 3 1. 03 .2 01 8 St ic ht ag : 3 1. 03 .2 01 8 St ic ht ag : 3 1. 12 .2 01 7 Ja hr  20 17   BW 7 10 23 9 5 5 0 7 9 BY   33 24 19 23 22 21 30 20 22 BE 33 13 9 20 41 37 50 46 31 BB 2 2 2 3 1 4 0 0 9 HB 2 0 0 0 0 0 0 0 0 HH 5 6 4 8 6 4 10 0 0 HE 5 12 3 4 3 3 0 7 2 M V 0 1 1 0 1 0 0 0 4 N I 2 4 3 4 3 4 10 0 2 N W 9 17 13 14 12 12 0 7 4 RP 0 3 2 1 2 2 0 0 0 SL 0 1 2 0 0 1 0 7 0 SN 2 1 15 7 1 3 0 7 0 ST 0 1 1 1 0 0 0 0 13 SH 0 2 1 2 1 0 0 0 0 TH 0 1 1 4 0 3 0 0 2 *D ie  ve rb le ib en de n 5  %  sin d d em  Au sla nd  zu zu or dn en Hi nw ei s: D iff er en ze n in  de n S um m en  er ge be n s ic h d ur ch  Ru nd un g d er  Ein ze lw er te . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333