Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4486 19. Wahlperiode 24.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3941 – Aktuellster Stand der Umsetzung der gemeinsamen deutsch-französischen Projekte im Rahmen des Élysée-Vertrags V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anlässlich des 55. Jahrestages des Élysée-Vertrages haben die Assemblée nationale und der Deutsche Bundestag am 22. Januar 2018 in jeweiligen Sondersitzungen eine gemeinsame Resolution verabschiedet (Bundestagsdrucksache 19/440), die ihre Regierungen auffordert den Élysée-Vertrag zu erneuern. In dieser gemeinsamen Resolution werden unter II. Nummer 10 im Rahmen eines künftigen Parlamentsabkommens jährliche Unterrichtungen der Parlamente durch die Regierungen über die Ziele und Umsetzung der Beschlüsse des Deutsch-Französischen Ministerrates in Form eines Berichts gefordert. Um bereits vorher einen Stand der aktuellen deutsch-französischen Vorhaben in Erfahrung zu bringen, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 28. Februar 2018 eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Stand der Umsetzung der gemeinsamen deutsch-französischen Projekte im Rahmen des Élysée-Vertrags“ (Bundestagsdrucksache 19/981) eingereicht und am 28. März 2018 dazu die Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/1570) erhalten. Die vorliegende Anfrage bittet um Aktualisierung einiger Antworten aus der vorherigen Kleinen Anfrage. Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1570 beziehen sich die Hinweise „Bezüglich Frage XY“. 1. Bezüglich Frage 2a: Welche Ergebnisse brachte das Treffen der 61. Deutsch- Französischen Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen am 22. und 23. März 2018 in Bezug auf die Erhöhung der Anzahl deutschfranzösischer Schulpartnerschaften? Im Rahmen der 61. Sitzung der Deutsch-Französischen Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen in Paris wurden Partnerschaften auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Ausgestaltungen besprochen, wie etwa Schulpartnerschaften und strategische Partnerschaften. Inhalt solcher Partnerschaften ist die Begegnung und die Mobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4486 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bestehende Schulpartnerschaften an deutschen Schulen werden nicht zentral erfasst . Schulen können sich in einzelnen Bundesländern in Schulportalen eintragen lassen. Bei dem Treffen der 61. Deutsch-Französischen Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen wurde das Deutsch-Französische Jugendwerk gebeten, eine Machbarkeitsstudie zur Möglichkeit der Einrichtung einer Online- Plattform auf der Internetseite des Deutsch-Französischen Jugendwerkes zu erstellen , um Schulen in Deutschland und Frankreich besser miteinander zu vernetzen . Es sollen laut Empfehlung der Deutsch-Französischen Expertenkommission gemeinsame Fortbildungen zwischen Schulleitungen beider Länder geschaffen werden, um diese für die Vorteile und die Bedeutung von Schulaustauschen und Schulpartnerschaften zu sensibilisieren. Die gemeinsamen Lehrerfortbildungen in den bereits bestehenden Kooperationen zwischen den Bundesländern und „Académies“ sollen ausgebaut und vertieft werden. Der Grundschullehreraustausch soll verstärkt unterstützt werden. Europäische Programme zur Förderung von Schulpartnerschaften wie „Erasmus +“ sollen verstärkt genutzt werden. Das Deutsch-Französische Jugendwerk hat darüber informiert, dass im Bereich des Individual- und Gruppenaustauschs die Zahlen der Begegnungen und Teilnehmenden geringfügig gestiegen sind: Anzahl der Austausche im allgemeinbildenden Bereich 2016 2017 Anzahl der von Frankreich durchgeführten Austausche 1.273 1.361 Anzahl der von Deutschland durchgeführten Austausche 1.051 1.012 Anzahl der Austausche gesamt 2.324 2.373 Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler im allgemeinbildenden Bereich 2016 2017 Anzahl der französischen Teilnehmenden 29.294 30.542 Anzahl der deutschen Teilnehmenden 24.470 23.385 Anzahl der Teilnehmenden gesamt 53.764 53.927 Im Rahmen der 61. Deutsch-Französischen Expertenkommission für das allgemeinbildende Schulwesen hat das Deutsch-Französische Jugendwerk sein Engagement herausgestellt und verdeutlicht, dass ihm dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen, damit es seinen aktuellen Aufgaben gerecht werden und seine zukünftigen Ziele umsetzen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4486 2. Bezüglich Frage 5b: Welche Ergebnisse brachten die Gespräche des Bundesministeriums für Bildung und Forschung mit dem Ministerium für Hochschulbildung , Forschung und Innovation der Französischen Republik sowie der nationalen Forschungsagentur Frankreich in Bezug auf eine gemeinsame Förderinitiative zu Energiespeichern und Netzen sowie in Bezug auf die Industrieinitiative „Batterie“? Die Gespräche über eine gemeinsame Förderinitiative zu Energiespeichern und Netzen sind weit fortgeschritten. Am 19. Juni 2018 wurde in Berlin eine Gemeinsame Absichtserklärung zwischen dem Ministerium für Hochschulen, Forschung und Innovation der Französischen Republik und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland anlässlich des 6. Forums zur deutsch-französischen Forschungskooperation durch die beiden Ministerinnen Frédérique Vidal und Anja Karliczek unterzeichnet. In Punkt 2.b) der Gemeinsamen Absichtserklärung wird auf das Thema Energiespeicherung Bezug genommen. Die Gemeinsame Absichtserklärung ist abrufbar unter: www.bmbf.de/de/deutschfranzoesischer -innovationsimpuls-fuer-europa-6403.html. 3. Bezüglich Frage 6c: Liegt das Positionspapier der deutschen und französischen Regierungen zu gemeinsamen Forschungsförderungsinitiativen im Bereich der IT-Sicherheit, das im März 2018 fertig gestellt sein sollte, inzwischen vor, und könnte dieses der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übermittelt werden? Französische und deutsche IT-Sicherheitsexpertinnen und -experten haben im Auftrag der Regierungen gemeinsam ein Positionspapier mit dem Titel „Cybersecurity Research – Proposal to develop the synergy between France and Germany “ erarbeitet. Dieses wurde am 19. Juni 2018 auf dem 6. Forum zur deutschfranzösischen Forschungskooperation vorgestellt und ist unter folgender Adresse abrufbar: www.internationales-buero.de/media/content/Forum_Information_ Update_19_06_2018.pdf. 4. Bezüglich Frage 8a: Wie weit fortgeschritten sind die Verhandlungen zu EUweit geltenden Bestimmungen zur Einfuhr von Kulturgut, und welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen? Auf Ebene der Fachministerinnen und Fachminister der Europäischen Union (EU) für Bildung, Jugend, Kultur und Sport sind die Verhandlungen über einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bereits im September 2017, im Europäischen Parlament im Januar 2018 aufgenommen worden. In beiden Rechtsetzungsorganen dauern die Beratungen noch an. Die Bundesregierung unterstützt die Verabschiedung europaweit einheitlicher Einfuhrregelungen, um gemeinsam effektiver gegen den Handel mit Kulturgut aus illegalen Quellen vorgehen zu können. An dem ursprünglichen Verordnungsentwurf der EU-Kommission wird jedoch Nachbesserungsbedarf gesehen, um die Vereinbarkeit der vorgesehenen Regelungen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten aus dem UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu gewährleisten. Gleichzeitig soll ein sowohl wirksames als auch für Wirtschaft und Verwaltung praktikables Instrument geschaffen werden. Hierfür setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen ein, die 2019 abgeschlossen werden sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4486 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Bezüglich Frage 12: Hat die deutsch-französische Arbeitsgruppe zur Arbeitswelt von morgen inzwischen ihre Arbeit aufgenommen, und gibt es bereits erste Ergebnisse der Arbeitsgruppe? Die Bundesregierung steht hinsichtlich der geplanten Gruppe zur Arbeitswelt von morgen mit den französischen Partnern im engen Austausch. In einem ersten Treffen in Paris wurden als mögliche Schwerpunktthemen die Bereiche Weiterbildung , soziale Sicherung, Plattformarbeit und künstliche Intelligenz benannt. Der endgültige Themenfokus sowie gemeinsame Positionen zu diesen Themen werden ab Herbst 2018 erarbeitet. Voraussichtlich Ende Oktober wird dazu ein erster Workshop stattfinden. Parallel dazu stimmen sich beide Regierungen seit Frühjahr 2018 im Rahmen der Internationalen Arbeitsorganisation („International Labour Organization“, ILO) in Vorbereitung der Jahrhundertfeier der ILO im Jahr 2019 inhaltlich eng zum Thema Zukunft der Arbeit ab. Hierbei liegt der Fokus darauf, Antworten auf die Veränderungen der Arbeitswelt auf internationaler Ebene zu finden. Dazu haben Deutschland und Frankreich im Juni 2018 Regierungen aus Industrie-, Schwellen - und Entwicklungsländern zu einem Austausch während der Internationalen Arbeitskonferenz eingeladen. Ziel ist die Erarbeitung eines Rahmendokuments mit Ideen zur Zukunft der Arbeit und zur zukünftigen Rolle der ILO. 6. Bezüglich Frage 15g: Wurde das Abkommen zur Erweiterung der deutschfranzösischen Investitionspartnerschaft zwischen Bpifrance und KfW beim Ministerrat am 19. Juni 2018 wie geplant formal unterzeichnet? Am 11. Juli 2018 haben die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die französische Förderbank „Banque publique d'investissement“ (Bpifrance) in Paris in Anwesenheit des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, und des französischen Wirtschaftsministers, Bruno Le Maire, die Vereinbarung unterzeichnet, die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15g der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1570 genannt ist. 7. Bezüglich Frage 18a: Wurde die Taskforce zur wissenschaftlichen Untersuchung der deutschen und französischen Wirtschaftspolitiken inzwischen eingerichtet , und welche Arbeitsschwerpunkte wurden identifiziert? Die deutschen und französischen Wirtschaftsberatungsgremien haben ihre Zusammenarbeit in den letzten Jahren gestärkt. Im Sinne einer gemeinsamen Task Force zur wissenschaftlichen Untersuchung der Wirtschaftspolitiken werden die beiden Wirtschaftsberatungsgremien dazu ermutigt, ihren Austausch und ihre Zusammenarbeit noch auszubauen. So findet ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und dem „Conseil d’analyse économique“ (CAE) statt. Bei diesen Treffen geht es unter anderem sowohl um die Wirtschaftsentwicklung des Euro-Raums als auch um die nationalen Wirtschaftspolitiken Deutschlands und Frankreichs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4486 8. Bezüglich Frage 19b: Wurde die angepasste Fassung des Gemeinsamen Runderlasses über die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den beiden diplomatischen Diensten inzwischen von den beiden Außenministern unterzeichnet? Der Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, und der Minister für Europa und Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik, Jean-Yves Le Drian, haben die Gemeinsamen Weisungen für die vertiefte Zusammenarbeit der Diplomatischen Dienste der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik am 7. Mai 2018 in Berlin unterzeichnet. 9. Bezüglich Frage 20c: Gibt es Fortschritte in der Abstimmung zwischen dem Goethe-Institut und dem Institut Français, um das Ziel zu erreichen, bis 2020 mindestens zehn neue gemeinsame integrierte deutsch-französische Institute zu errichten? Die Abstimmung zur Errichtung gemeinsamer integrierter deutsch-französischer Institute wurde insbesondere hinsichtlich der Steuerungsstrukturen sowie möglicher Standorte vorangetrieben. Weitere Gespräche hierzu sind geplant. 10. Bezüglich Frage 21c: Sind die Abstimmungen Bezüglich der Gründung einer regionalen Schule zur Ausbildung von Führungskräften für Innere Sicherheit inzwischen vorangekommen, und gibt es Informationen, wie viele deutsche und französische Experten dafür bereitgestellt werden sollen, aus welchem beruflichen Hintergrund diese Experten stammen sollen und welche konkreten Lernziele vorgesehen sind? Die Abstimmungen dauern an. Erste Umsetzungsideen wurden überprüft, teilweise verworfen und neue entwickelt. Im Oktober 2018 ist ein nächstes Treffen beabsichtigt. 11. Bezüglich Frage 22a: Welche Position vertritt die Bundesregierung in der hochrangigen Expertengruppe der Europäischen Kommission zum Thema Radikalisierung, und welche Fortschritte wurden dort hinsichtlich der geplanten Einrichtung eines neuen europäischen Zentrums für Prävention und Wiedereingliederung von Radikalisierten erzielt? Die hochrangige Expertengruppe der Europäischen Kommission zum Thema Radikalisierung („High-Level Commission Expert Group on Radicalisation“, HLCEG-R) hat im Mai 2018 ihren Abschlussbericht vorgelegt und ist aufgelöst worden. Die Bundesregierung hat sich gemäß dem deutsch-französischen Vorschlag für ein europäisches Zentrum für Radikalisierungsprävention eingesetzt für: eine engere Verzahnung der zahlreichen EU-Initiativen im Bereich Radikalisierungsprävention , eine strukturierte Vernetzung der verschiedenen Akteure (Praxis, Mitgliedstaaten, Wissenschaft) und eine stärkere Einbindung der Mitgliedstaaten bei strategischen Entscheidungen der Europäischen Kommission im Bereich Radikalisierungsprävention. Die Einrichtung eines physischen Zentrums für Radikalisierungsprävention war in der HLCEG-R nicht konsensfähig. Die wesentlichen Anliegen der deutschfranzösischen Initiative werden aber seit Sommer 2018 umgesetzt: Die Europäische Kommission wird die bestehenden Initiativen für Radikalisierungsprävention auf EU-Ebene stärker koordinieren und untereinander vernetzen sowie ihre Unterstützungsleistungen für die Mitgliedstaaten ausbauen. Einfluss der Mitgliedstaaten auf strategische Entscheidungen wird durch die Einrichtung eines Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4486 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Steuerungskomitees sichergestellt. Zudem ist vorgesehen, die EU-Strukturen im Bereich Radikalisierungsprävention fortlaufend zu evaluieren und bei Bedarf weiterzuentwickeln. 12. Bezüglich Frage 22c: Wurde die Absichtserklärung für eine Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit inzwischen unterzeichnet, und welche zentralen Inhalte beinhaltet diese? Die auf dem Deutsch-Französischen Ministerrat am 13. Juli 2017 vereinbarte Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit befindet sich derzeit in Abstimmung mit Frankreich. 13. Bezüglich Frage 22d: Gibt es Fortschritte der gemeinsamen Arbeitsgruppe, die mögliche Inhalte und Fortbildungsprogramme für Polizeikräfte erarbeiten soll, und wie lauten diese? Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat steht auf Arbeitsebene in Verhandlungen mit dem französischen Innenministerium über eine Verwaltungsvereinbarung , die Format und Inhalt eines gemeinsamen Fortbildungsprogramms regeln soll. 14. Bezüglich Frage 31: Welche weiterführenden und konkretisierenden Überlegungen zur Koordinierung der deutschen und französischen Rüstungsexport -Kontrollrichtlinien gibt es inzwischen? Der deutsch-französische Austausch über diverse Fragen der Rüstungsexportkontrolle wird laufend fortgesetzt. 15. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planungen für eine mögliche Machbarkeitsstudie für den Wiederaufbau der Bahnstrecke Freibach-Colmar? Seit Frühjahr 2018 befasst sich eine deutsch-französische Arbeitsgruppe mit den Voraussetzungen für eine Machbarkeitsstudie, die die Potentiale, Möglichkeiten und Herausforderungen der Wiederinbetriebnahme der Schienenstrecke Freiburg – Colmar aufzeigen soll. Inzwischen erfolgte die Ausschreibung zur Erstellung der Studie. Ein Ergebnis wurde noch nicht übermittelt. Aktuell liegt der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung allen Beteiligten zur Prüfung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2951 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4486 16. Wie bringt sich die Bundesregierung in die Debatte um die Zukunft des Geländes des Atomkraftwerks Fessenheim nach dessen Stilllegung ein? Welche Ziele sollten nach Sicht der Bundesregierung bei den Zukunftsplanungen im Vordergrund stehen? Welche konkreten Vereinbarungen wurden bei dem Treffen von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier mit dem französischen Umweltminister Nicolas Hulot am 12. Juli 2018 für die engere Zusammenarbeit bei der Entwicklung erneuerbarer Energieträger sowie für die Zukunft des Atomkraftwerks Fessenheim und dessen Geländes getroffen (vgl. www. welt.de/newsticker/news1/article179226534/Umwelt-Abschaltung-von-Pannen- Akw-Fessenheim-so-bald-wie-moeglich.html)? Die Bundesregierung steht in fortlaufendem Austausch mit der französischen Regierung zur Frage der Abschaltung des französischen Kernkraftwerks Fessenheim und setzt sich in diesem Zusammenhang für eine schnellstmögliche Stilllegung ein. Die Planungen für die Zukunft des Geländes des Kernkraftwerks sind Angelegenheit des französischen Eigentümers und des französischen Staates. Dieser hat für die Diskussionen über die Zukunftsplanungen einen Lenkungskreis gegründet , an dem neben vorwiegend französischen Teilnehmern aus der Region auch ein Vertreter der Bundesregierung teilnimmt. Zur Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energien und zur Abschaltung des Kernkraftwerks Fessenheim sowie deren wirtschaftlichen Folgen wird darüber hinaus auf die gemeinsame Erklärung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, und des damaligen französischen Ministers für den ökologischen und solidarischen Wandel, Nicolas Hulot, vom 12. Juli 2018 verwiesen (abrufbar unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20 180712-altmaier-und-hulot-vereinbaren-erklaerung-zur-deutsch-franzoesischenenergiezusammenarbeit .html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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