Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4494 19. Wahlperiode 25.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Renata Alt, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3956 – Hinweise an das Bundesamt für Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland ist Zielland von Flüchtlingsbewegungen. Die deutschen Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass sich unter den in Deutschland aufgenommenen Flüchtlingen Sympathisanten bzw. Mitglieder extremistischer oder terroristischer Organisationen oder ehemalige bzw. noch aktive Geheimdienstmitarbeiter fremder Staaten befinden. Im Zuge der Flüchtlingsbewegung sind viele radikale Islamisten nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2017 wurden 1 830 Personen zum islamistisch-terroristischen Personenpotenzial gezählt. Laut dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz Dr. Hans-Georg Maaßen sind etwa 20 Personen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, die den Auftrag hatten, in Deutschland ein Attentat zu verüben, Stand: Oktober 2017 (www.ver fassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/interviews/int-20171010-behoerdenspiegel ). Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat eine Handreichung für Personen und Organisationen erstellt, die sich in der Flüchtlingshilfe professionell oder ehrenamtlich engagieren (Stand: August 2017). Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) macht nun ebenfalls Vorschläge, welche Asylbewerber vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird beteiligt, wenn aufgrund der Anhörung Erkenntnisse entstehen, die für die Arbeit des Verfassungsschutzes bedeutsam sind. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 15, 16, 17 und 19 nicht bzw. nicht vollständig erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im engen Zusammenhang mit der personellen Ausstattung , Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze, wenn das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Zum Staatswohl gehört der Schutz der Arbeitsfähigkeit und Funktionsfähigkeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4494 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Nachrichtendienste. Bspw. mit Beschluss vom 13. Juni 2017 hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass Informationen über Arbeitsweisen des BfV im Hinblick auf seine zukünftige Aufgabenerfüllung schutzwürdig sind (vgl. Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2017, 2 BvE 1/15, Rz. 95,109 u. 114.) Eine Antwort der Bundesregierung auf die gestellten Fragen würde durch spezifische Informationen zur Tätigkeit, insbesondere zur Methodik und den konkreten technischen Fähigkeiten des BfV die Gefahr begründen, dass durch bestehende oder in der Entwicklung befindliche operative Fähigkeiten und Methoden aufgeklärt bzw. Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, die Beobachtungsschwerpunkte sowie den Erkenntnisstand gezogen werden. Es könnten entsprechende Abwehrstrategien entwickelt und damit der Einsatzerfolg gefährdet werden. Dies könnte einen Nachteil für die wirksame Aufgabenerfüllung des BfV und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Die erbetenen Informationen berühren derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Aufgrund der evidenten Geheimhaltungsbedürftigkeit ist eine auch nur geringe Gefahr der Veröffentlichung zu vermeiden, weshalb hier eine Bekanntgabe auch nicht durch einen als Verschlusssache eingestuften Bericht an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages erfolgen kann. 1. Wie viele Hinweise auf islamistisch motivierten Terrorismus gingen seit 2014 bis heute beim BfV ein (bitte nach Jahren, Aufenthaltsort der in Verdacht stehenden Personen, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? 2. Wie viele Hinweise auf ausländerextremistische Aktivitäten gingen seit 2014 bis heute beim BfV ein (bitte nach Jahren, Aufenthaltsort der in Verdacht stehenden Personen, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? 3. Wie viele Hinweise auf rechtsextremistische Aktivitäten gingen seit 2014 bis heute beim BfV ein (bitte nach Jahren, Aufenthaltsort der in Verdacht stehenden Personen, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? 4. Wie viele Hinweise auf linksextremistische Aktivitäten gingen seit 2014 bis heute beim BfV ein (bitte nach Jahren, Aufenthaltsort der in Verdacht stehenden Personen, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? 5. Wie viele Hinweise auf geheimdienstliche Aktivitäten für fremde Staaten gingen seit 2014 bis heute beim BfV ein (bitte nach Jahren, Aufenthaltsort der in Verdacht stehenden Personen, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? 6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Hinweisgeber vor (bitte nach Alter, Geschlecht, Ort, Staatsangehörigkeit, private Personen, Behörden , Organisationen, Ehrenamtliche aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 6 werden im Zusammenhang beantwortet. Zu der jeweiligen Fragestellung werden im BfV keine gesonderten Statistiken geführt. Die sehr hohe Zahl an Eingängen im Fragezeitraum müsste für die Beantwortung einzeln händisch darauf überprüft werden, ob darin Hinweise im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4494 Sinne der Fragestellung enthalten waren, da eine Abfrage mittels einzelner Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Eine Beantwortung der Frage kann wegen des damit verbundenen unzumutbaren Aufwandes daher nicht erfolgen. 7. Wie viele Hinweise gingen seit 2014 bis heute aus dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein (bitte nach BAMF und seiner Außenstellen aufschlüsseln )? Die Gesamtzahl der vom BAMF von sich aus an das BfV nach § 18 BVerfSchG gegebenen Hinweise setzt sich für die Jahre 2014 bis 2018 wie folgt zusammen: 2014: 361 2015: 571 2016: 2.418 2017: 10.597 2018: (Stand 31.08.) 4.979 Eine Aufschlüsselung der übermittelten Hinweise nach Außenstellen des BAMF ist nicht möglich. 8. Wie wird den Hinweisen nachgegangen? Wer übernimmt die Überprüfung der Hinweise? Nach Prüfung der Zuständigkeit des BfV (§ 3 Absatz 1 BVerfSchG) wird der Hinweis nachrichtendienstlich bearbeitet. 9. Bei welchen Hinweisen ist das BfV bei den Anhörungen dabei? An wie vielen Anhörungen hat das BfV bislang teilgenommen (bitte nach Jahren 2014 bis heute aufschlüsseln)? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Verdeckte und offene Befragung von Geflüchteten durch deutsche Geheimdienste) auf Bundestagsdrucksache 19/4015 verwiesen. 10. In wie vielen Fällen haben Sicherheitsbehörden Einfluss auf den Ausgang des Asylverfahrens genommen? Der Ausgang eines Asylverfahrens ist davon abhängig, inwiefern das vorgetragene individuelle Verfolgungsschicksal der Antragsteller im Rahmen einer Einzelfallprüfung die Gewährung eines Schutzstatus nach den Voraussetzungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes rechtfertigt. Eine Einflussnahme der Sicherheitsbehörden auf die Entscheidung erfolgt nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4494 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele der Hinweise haben sich als begründet erwiesen (bitte nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsort, Staatsangehörigkeit und Grund aufschlüsseln)? Wie viele von den Hinweisen erwiesen sich als haltlos (bitte nach Jahren 2014 bis heute aufschlüsseln)? Seit Oktober 2016 ist eine Vielzahl von Hinweisen eingegangen, deren Bearbeitung größtenteils noch andauert. Das BfV führt keine Statistik darüber, welche Hinweise sich als begründet bzw. als „haltlos“ erwiesen haben. Die im Fragezeitraum vom BAMF eingegangenen Stücke müssten einzeln händisch im Sinne der Fragestellung geprüft werden. Eine Beantwortung der Frage kann wegen des damit verbundenen unzumutbaren Aufwandes daher nicht erfolgen. 12. Wie viele der Personen haben an Planungen von Gewaltakten oder Terroranschlägen beteiligt (bitte nach Jahren 2014 bis heute, nach Alter, Geschlecht , Aufenthaltsort, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? Hierzu führt das BfV keine Statistik. Die im Fragezeitraum vom BAMF eingegangenen Stücke – eine hohe Zahl – müssten einzeln händisch im Sinne der Fragestellung geprüft werden. Eine Beantwortung der Frage kann wegen des damit verbundenen unzumutbaren Aufwandes daher nicht erfolgen. 13. Wie viele dieser Personen haben in ihrer Umgebung für Terror und Gewalt geworben (bitte nach Jahren 2014 bis heute, nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsort , Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? Hierzu führt das BfV keine Statistik. Die im Fragezeitraum vom BAMF eingegangenen Stücke – eine hohe Zahl – müssten einzeln händisch im Sinne der Fragestellung geprüft werden. Eine Beantwortung der Frage kann wegen des damit verbundenen unzumutbaren Aufwandes daher nicht erfolgen. 14. Wie viele Terroranschläge konnten dadurch verhindert werden (bitte nach Bundesland, Zeitpunkt und Staatsangehörigkeit der mutmaßlichen Täter aufschlüsseln )? Nachrichtendienstliche Gefahrenaufklärung erfolgt typischerweise durch Zusammenführung einer Vielzahl von Informationen aus unterschiedlichen Quellen, aus denen sich gegebenenfalls wiederum zunächst Spurenansätze zu weiteren Ermittlungen ergeben. Bei einer solchen regelmäßig komplexen Erkenntnisgrundlage ist typischerweise kein direkter Zusammenhang zwischen einer Einzelinformation und dem Ermittlungserfolg herzustellen. Die Wertigkeit von Informationen bedarf vielmehr einer komplexeren Würdigung. 15. Welche Maßnahmen sind bislang ergriffen worden, um die verdächtigen Personen zu überwachen? Eine Antwort darauf, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um verdächtige Personen zu erfassen, muss unterbleiben. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4494 16. Wie viele Personen werden gegenwärtig überwacht (bitte nach Jahren 2014 bis heute, nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsort, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status, Art der Überwachung und Rechtsgrundlage aufschlüsseln )? Eine Auskunft auf die Frage, wie viele Personen gegenwärtig überwacht werden, muss unterbleiben. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Wie hat sich die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kamen und den Auftrag hatten, ein Attentat in Deutschland zu verüben, im Vergleich zu Oktober 2017 (s. Vorbemerkung der Fragesteller, etwa 20 Personen) verändert? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung und/oder den Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung über die einzelnen Personen vor (bitte nach Alter, Geschlecht, Aufenthaltsort, Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status aufschlüsseln)? Die Zahl von „etwa 20 Personen“ wurde einmalig erhoben, eine weitere Statistik hierzu wird nicht geführt. Für den Fall, dass sich die Zahl im Sinne der Fragestellung ermitteln ließe, müsste eine Beantwortung der Frage unterbleiben. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 18. Gegen wie viele der in Frage 11 genannten Personen wurde Anklage erhoben (bitte nach Delikt aufschlüsseln)? Wie viele der Personen konnten in ihr Heimatland abgeschoben werden? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. Ergänzend wird allgemein auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 19. Wie viele ehemalige und aktive Geheimdienstmitarbeiter halten sich gegenwärtig in Deutschland auf (bitte nach Jahren, Aufenthaltsort, Alter, Geschlecht , Staatsangehörigkeit, aufenthaltsrechtlichem Status, Geheimdienst und Überwachungsstatus aufschlüsseln)? Eine Auskunft auf die Frage, wie viele ehemalige und aktive Geheimdienstmitarbeiter sich gegenwärtig in Deutschland aufhalten, muss unterbleiben. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333