Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4502 19. Wahlperiode 25.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4227 – Sportbootschifffahrt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Wassertourismus gehört zu den immer beliebter werdenden Freizeitaktivitäten in Deutschland. Nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) haben in den letzten fünf Jahren zwischen 6,7 und 10,4 Millionen Bürger eine Wassersportart ausgeübt (www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Publikationen/Tourismus/wassertourismus-in-deutschland.pdf?__blob= publicationFile&v=3). Dadurch stellt der Wassertourismus einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. Die Studie des Bundeswirtschaftsministeriums „Die wirtschaftlichen Potentiale des Wassertourismus in Deutschland“ beziffert den aus der touristischen Nachfrage generierten Bruttoumsatz an den Bundeswasserstraßen auf jährlich rund 4,2 Mrd. Euro mit einem Beschäftigungseffekt von rund 66 000 Arbeitsplätzen. Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Branche sind einfache, unbürokratische und niedrigschwellige Einstiegsangebote für Interessenten. Nur auf diese Weise können sie einen ersten Eindruck von wassertouristischen Aktivitäten erhalten und bewerten, ob weiterführende Angebote für sie von Interesse sind. Entsprechende Einstiegshürden sind Führerscheine und Befähigungsnachweise , aber auch die Erlangung von Bootszeugnissen oder die Ausrüstungspflicht von Charterbooten stellen eine solche dar. Damit möglichst viele Bürger auf die Angebote des Wassertourismus zugreifen können, muss regelmäßig überprüft werden, ob die geltenden Rahmenbedingungen noch zeitgemäß sind. Da die letzte große Reform, angestoßen vom Deutschen Bundestag im Jahr 2012 (Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt, Bundestagsdrucksache 17/7937) vor sechs Jahren war, ist es an der Zeit, die dort beschlossenen Maßnahmen zu evaluieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4502 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Sportbootführerscheine sind seit 2008 ausgestellt worden (bitte nach Jahren und Führerscheinart – SBF Binnen/SBF See/Sportküstenschifferschein /Sportseeschifferschein/Sporthochseeschifferschein – auflisten)? Sportbootführerscheine Binnen und See 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 SbF-Binnen 35.304 38.037 38.717 40.442 42.893 41.623 42.883 43.543 51.836 SbF-See 27.140 29.763 30.249 32.203 35.395 34.566 36.132 37.506 38.802 Gesamt 62.444 67.800 68.966 72.645 78.288 76.189 79.015 81.049 90.638 Die Auswertung der Zahlen für das Jahr 2017 liegt noch nicht vor. Sportküsten-, Sportsee-, Sporthochseeschifferscheine 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 SKS 5.647 5.819 5.639 5.499 5.463 5.405 5.258 5.192 5.374 4.758 SSS 472 455 455 438 399 380 404 371 366 339 SHS 90 87 92 90 93 83 97 86 71 71 2. Wie viele Sportbootführerscheine wurden seit 2008 entzogen und aus welchen Gründen (bitte nach Jahren und Entzugsgründen – z. B. Alkoholverstöße – auflisten)? Der Bundesregierung liegen Zahlen für die Jahre 2017 und 2018 vor. Im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 13. September 2018 wurden im Bereich der Seeschifffahrtsstraßen 22 Sportbootführerscheine entzogen. 15 wegen Alkoholverstoßes , drei wegen körperlicher Untauglichkeit, zwei wegen Unzuverlässigkeit und zwei wegen Drogeneinflusses. Im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen wurde im Jahr 2017 ein Führerschein wegen Alkoholverstoßes entzogen. 2018 wurde bislang kein Sportbootführerschein entzogen. 3. Wie viele Bootsunfälle hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 11,4 kW (15 PS) im Fahrtgebiet Binnen gegeben (bitte nach Jahren auflisten )? 4. Wie viele Bootsunfälle hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 15 PS im Fahrtgebiet See gegeben (bitte nach Jahren auflisten)? 5. Wie viele Bootsunfälle mit Personenschaden hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 15 PS im Fahrtgebiet Binnen gegeben (bitte nach Jahren auflisten)? 6. Wie viele Bootsunfälle mit Personenschaden hat es seit 2008 mit Beteiligung von Booten mit bis zu 15 PS im Fahrtgebiet See gegeben (bitte nach Jahren auflisten)? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die erbetenen Daten liegen der Bundesregierung nicht vor, da keine bundesweite Statistik über Bootsunfälle geführt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4502 7. Wie viele Charterscheingebiete wurden seit 2012 zu den bis dahin bestehenden zusätzlich ausgewiesen (bitte die Gebiete nennen)? Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 wurden folgende Wasserstraßen für das Befahren mit einer Charterbescheinigung freigegeben: Oranienburger Kanal von km 21,01 bis km 28,77, Oranienburger Kanal von km 0,13 bis km 3,91, Peene von km 34,90 bis km 98,16, Saale von km 20,00 bis km 89,20, Spree-Oder-Wasserstraße von km 45,11 bis km 130,16. Darüber hinaus wurden keine weiteren Strecken freigegeben. 8. Wann fand die vom Deutschen Bundestag auf Bundestagsdrucksache 17/7937, II, 3. geforderte Evaluierung statt, und zu welchen Ergebnissen ist die Evaluierung gelangt? Die Evaluierung fand im Oktober 2015, drei Jahre nach Inkrafttreten der 15-PS- Führerscheinfreigrenze, statt. Ein Einfluss der Anhebung der Führerscheinfreigrenze auf das Unfallgeschehen oder die begangenen Ordnungswidrigkeiten konnte nicht festgestellt werden. 9. Bis wann werden die verschiedenen Führerscheinprüfungen, inklusive der bisher davon getrennten Sonderprüfungen bei Pyroschein und Funkzeugnis, in ein modulares Führerscheinsystem abschließend überführt sein? Die Erlangung der für Signalraketen erforderliche Fachkunde ist in einem privilegierten Verfahren im Rahmen der Führerscheinprüfung möglich. Die für die Funkkommunikation auf dem Wasser relevanten Funkzeugnisse sind international im Völkerrecht geregelt. Eine Modularisierung ist dort nicht vorgesehen. 10. Ist inzwischen gewährleistet, dass alle Führerscheinprüfungen auch im europäischen Ausland absolviert werden können? Wenn nein, bis wann wird das vollzogen sein? Ja. 11. Hat die Bundesregierung seit 2012 eine Reform der Funkzeugnisprüfung durchgeführt? Wenn ja, was wurde verändert? Wenn nein, warum nicht? In diesem Jahr sind die Prüfungsfragenkataloge und ein Teil der praktischen Prüfungen redaktionell überarbeitet worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4502 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Werden Funkzeugnisse aus anderen EU-Mitgliedstaaten inzwischen akzeptiert ? Wenn nein, welche und warum nicht? Bis wann plant die Bundesregierung dieses zu ändern? 13. Gibt es inzwischen eine gegenseitige Anerkennung von Funkzeugnissen auf europäischer und internationaler Ebene? Wenn nein, warum nicht, und bis wann plant die Bundesregierung dieses umzusetzen? Die Fragen 12 und 13 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung strebt die zeitnahe Veröffentlichung einer Liste mit den als gleichwertig festgestellten ausländischen Befähigungszeugnissen an und steht aktuell im Kontakt mit ausländischen Verwaltungen. Die Konsultationen sind noch nicht abgeschlossen. 14. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt bei der Überprüfung , ob es bei Charterbooten ausreicht, wenn außer dem Kapitän auch ein anderes Crewmitglied ein Funkzeugnis vorlegen kann? Der Fahrzeugführer hat die Verantwortung für das Fahrzeug und muss ggf. situationsabhängige Entscheidungen treffen, zu denen die Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst erforderlich ist. Daraus ergibt sich das Erfordernis, dass der Kapitän eines Charterbootes im Besitz eines gültigen Funkzeugnisses sein muss. Auf den Binnenwasserstraßen besteht keine Ausrüstungspflicht mit Funkgeräten für Sportboote mit einer Länge unter 20 Metern. Ist ein Funkgerät an Bord, ist es ausreichend, wenn eine Person an Bord ist, die über ein Funkzeugnis verfügt. 15. Plant die Bundesregierung die Ausrüstungspflicht mit Funkanlagen für Charterboote auf die Fahrtgebiete A (Hochsee) und B (außerhalb der Küstengewässer ) zu begrenzen? Wenn nein, warum nicht? Die Funk-Ausrüstungspflicht und damit die Kommunikationsfähigkeit von Charterbooten mit einer Länge von 12 m und mehr auf Seeschifffahrtsstraßen dient der Sicherheit. Der durch die Funkanlage erzielte Sicherheitsgewinn kann nicht fahrtgebietsabhängig reduziert werden. 16. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2012 ergriffen, um die Vereine und Verbände bei der Erstellung eines Qualitätssiegels für Ausbildungsstätten zu unterstützen? Die Bundesregierung hat mehrfach Gespräche mit den Verbänden geführt, um eine Einigung aller Verbände auf ein gemeinsames Qualitätssiegel herbeizuführen . 17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2012 ergriffen, um eine einheitliche Rechtsanwendung durch die Wasser- und Schifffahrtsämter bei der Erteilung von Bootszeugnissen sicherzustellen? Die einheitliche Rechtsanwendung wird durch die Fachaufsicht sichergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4502 18. Bis wann ist die Zulassung von vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen zur schnelleren Erteilung von Bootszeugnissen im Seebereich abgeschlossen ? Der Abschluss des Verfahrens ist für die 19. Legislaturperiode geplant. 19. Wurde bisher geprüft, in welcher Form eine Unfallstatistik in der Sportbootschifffahrt gewährleistet werden kann? Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung dabei gelangt? Zurzeit wird bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eine Schiffsunfalldatenbank aufgebaut. In diese Datenbank werden auch Unfälle mit Sportfahrzeugen und von Sportfahrzeugen untereinander einfließen, so dass künftig entsprechende Auswertungen des Unfallgeschehens in der Sportschifffahrt möglich sein werden. 20. Wie läuft der Ausstellungsprozess bei Sportbootführerscheinen in den Geltungsbereichen und Binnen- und Seewasserstraßen, die zwischenzeitlich im „Scheckkartenformat“ ausgestellt werden? Die beliehenen Sportverbände beantragen nach erfolgreich absolvierter Prüfung beim Kartenhersteller die Personalisierung der Sportbootführerscheinkarte und beauftragen im Regelfall die unmittelbare Versendung an den Inhaber. Die Beantragung erfolgt über ein gesichertes elektronisches Verfahren. Die ordnungsgemäße Zustellung ist mittels Sendungsverfolgung sichergestellt und erfolgt innerhalb von zehn Werktagen. 21. Wie wird dieser im Sinne des Verbrauchers (Kostenreduktion, zeitliche Optimierung ) ggf. weiter optimiert? Die Sportbootführerscheinkarte wurde zum 1. Januar 2018 eingeführt, über einen Optimierungsbedarf kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333