Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4541 19. Wahlperiode 26.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4226 – Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland wurde zum 1. Januar 2009 die Kapitalertragsteuer durch eine Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden, Erlöse aus Wertpapierverkäufen, Investmentfonds und Zertifikaten ersetzt (§ 32d des Einkommensteuergesetzes – EStG). Seither wird ein Steuersatz von 25 Prozent direkt von den Banken an die Finanzverwaltung abgeführt. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer beabsichtigte der Gesetzgeber, Bürokratiekosten zu senken sowie Kapitalabflüsse zu reduzieren und einen Anreiz für Kapitalrückflüsse zu setzen. Mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die Steuerzahler und die Finanzbehörden entlastet. Das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Vorhaben, ausschließlich Zinseinkünfte von der Abgeltungsteuer auszuschließen, droht die Kapitalertragsbesteuerung nach Auffassung der Fragesteller zu zersplittern und das Steuerrecht weiter zu verkomplizieren. Dies erschwert es den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur, ihre Altersvorsorge zu planen, es sorgt zudem bei den Sparern, die hierdurch stärker belastet würden, für eine tiefe Verunsicherung. Mit ihrem Reformvorhaben läuft die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller Gefahr, unnötig bürokratische und rechtliche Probleme aufzuwerfen, die überdies drohen, die Finanzverwaltung zu überfordern. 1. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bei der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass zunächst der automatische internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert sein muss. Erst dann wird die Bundesregierung Entscheidungen zur zukünftigen Ausgestaltung der Abgeltungsteuer treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4541 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Position des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/80) zur Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte? 3. Stimmt die Bundesregierung der Haltung des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu, wonach die Abgeltungsteuer selbst dann ihre Berechtigung nicht verliert, wenn der internationale Informationsaustausch funktionieren sollte (vgl. Bundestagsdrucksache 19/80)? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung sieht in den Aussagen des Sachverständigenrates keinen Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Dort ist vereinbart, Umgehungstatbestände zu verhindern. Zudem sollte es nach Auffassung der Bundesregierung dabei bleiben , dass auch zukünftig – wie im geltenden Recht – bei der Besteuerung von Anlegern die steuerliche Vorbelastung auf Unternehmensebene zu berücksichtigen ist. Auch dem steht der Koalitionsvertrag nicht entgegen. 4. Wie will die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge dafür Sorge tragen, dass es hinsichtlich der Behandlung von Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen nicht zu aufwändigen Abgrenzungsproblemen kommt, die zu einer Zersplitterung der Kapitalertragsbesteuerung führen und zudem Raum für unbeabsichtigte Steuergestaltung ermöglicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sie durch eine Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge Steuermehreinnahmen generieren wird? Falls ja, in welcher Höhe (Geldwert in Euro) beziffern sich die zusätzlichen Einnahmen? Welche Auswirkungen etwaige Änderungen bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Steuereinnahmen haben, hängt davon ab, wie die Besteuerung ausgestaltet sein wird. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ein Bürokratieabbau für die Finanzverwaltung stattgefunden ? Durch die Einführung der Abgeltungsteuer ist für Steuerpflichtige, deren Erträge der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, insoweit die Verpflichtung entfallen, die Anlage „KAP“ zur Einkommensteuererklärung abzugeben. Dadurch wurde der Bürokratieaufwand abgebaut. 7. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Einführung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge im Jahr 2009 ein Bürokratieabbau für die Finanzverwaltung stattgefunden? Falls ja, in welcher Größenordnung werden die eingesparten Bürokratiekosten beziffert (bitte Geldwert in Euro angeben)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine gesonderten Erkenntnisse für Zinserträge. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4541 8. Erwartet die Bundesregierung im Falle einer Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinsen einen höheren bürokratischen Aufwand, bzw. hat sie Kenntnisse von Schätzungen hierüber für a) die Steuerpflichtigen, b) Banken und Finanzinstitute, c) die Verwaltung? Falls ja, wie viele neue Personaleinheiten müssten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge in den Finanzverwaltungen der Länder neu geschaffen werden? Die Auswirkungen von Änderungen bei der Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf den Bürokratieaufwand hängen davon ab, wie die Besteuerung ausgestaltet sein wird. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen einer Reform der Abgeltungsteuer , die Höhe des Sparerpauschbetrags von 801 Euro bzw. 1 602 Euro zu verändern? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 10. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinserträge auf die private Altersvorsorge? Hat die Bundesregierung diesbezüglich Modellrechnungen erarbeitet bzw. sind ihr Modellrechnungen bekannt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 11. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte für Lebensversicherungen? Hat die Bundesregierung diesbezüglich Modellrechnungen erarbeitet bzw. sind ihr Modellrechnungen bekannt? a) Beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte, die derzeit bestehende Regelung für Erträge aus Lebensversicherungen nach § 20 Absatz 1 Nummer 6 Satz 2 EStG beizubehalten , wonach diese bei Vertragsauflösung nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind? Falls ja, hat die Bundesregierung die Auswirkungen auf den Wettbewerb zwischen Lebensversicherungen und anderen Altersvorsorgeprodukten analysiert bzw. sind ihr entsprechende Analysen bekannt? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer für Zinseinkünfte, die Besteuerung von Erträgen aus Publikumsfonds zu ändern? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 12. Steht die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinseinkünfte nach Ansicht der Bundesregierung im Widerspruch zu dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gegebenen Versprechen, wonach es „[k]eine Erhöhung der Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger“ (Koalitionsvertrag, S. 13) geben soll? Falls nein, weshalb besteht hier kein Widerspruch? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4541 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, das im Wahlprogramm von CDU und CSU angestrebte Vorhaben umzusetzen, wonach die steuerliche Vorbelastung der Kapitalerträge beim Anleger nicht zu einer Doppelbesteuerung führen soll (vgl. Regierungsprogramm CDU/CSU, S. 34)? Falls ja, wie will sie dies konkret gewährleisten? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 14. Welche Haltung hat die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung der SPD, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge aus steuersystematischen Gründen gänzlich abzuschaffen (vgl. SPD-Steuerkonzept „Zeit für Investitionen . Zeit für gerechte Steuern.“)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 15. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Pläne, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gänzlich abzuschaffen, sobald der Automatische Informationsaustausch für Finanzkonten (AIA) etabliert ist? Wenn ja, plant die Bundesregierung in diesem Fall a) zum Halbeinkünfteverfahren für Dividenden, das bis 2008 galt, zurückzukehren , b) die Spekulationsfrist auf Veräußerungsgewinne wiedereinzuführen bzw. c) den vollen Werbungskostenabzug wiedereinzuführen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 16. Plant die Bundesregierung, auf europäischer Ebene eine Initiative zur weitgehenden Angleichung der Kapitalertragsteuern in der EU anzustoßen? Die Besteuerung der Kapitalerträge obliegt primär dem Ansässigkeitsstaat des Zahlungsempfängers. Daher sieht die Bundesregierung keinen Bedarf für eine weitergehende Angleichung der Kapitalertragsteuer auf europäischer Ebene. 17. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten Rückkehr zum tariflichen Steuersatz für Zinsen vor dem Hintergrund der Bemühungen ein, den Finanzplatz Deutschland im Zuge des Brexit zu stärken? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einführung der Abgeltungsteuer in Frankreich vor dem Hintergrund ihrer eigenen Pläne, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge abzuschaffen? Für eine Neuregelung bei der Abgeltungsteuer ist es ohne Belang, wie die Kapitalerträge von in Frankreich ansässigen natürlichen Personen besteuert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333