Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 21. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4563 19. Wahlperiode 25.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4078 – Zehn Jahre Dresdner Bildungsgipfel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nichts weniger als eine „Bildungsrepublik“ wurde von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder auf dem Dresdner Bildungsgipfel im Oktober 2008 ausgerufen. Auf diesem wurde beschlossen, dass die Quote an Schulabgängern ohne Schulabschluss bis zum Jahr 2015 von 8 auf 4 Prozent halbiert werden sollte, gleiches wurde für die Quote an jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung vereinbart – auch hier sollte die Quote von 17 auf 8,5 Prozent gesenkt werden. Die Kindertagesbetreuung von unter Dreijährigen sollte auf 35 Prozent ausgebaut und auch die Weiterbildungsquote sowie die Studienanfängerquote sollte erhöht werden – auf 40 Prozent eines Altersjahrgangs . Erhöht werden sollten zudem auch die Ausgaben für Bildung und Forschung – auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienene „Bildungsgipfel -Bilanz“ des Essener Bildungsforschers Dr. Klaus Klemm stellt klar: „Die soziale Schieflage bleibt die Achillesferse unseres Bildungssystems. Die Zahl der jungen Menschen ohne Schul- und Berufsabschluss bleibt bedrückend hoch. Auch bei der Weiterbildung und im Studium öffnet sich die Schere zwischen Gewinnern und Verlierern. Es gibt zudem Anlass zur Sorge, dass gerade seit 2015 wieder Verschlechterungen bei den Zahlen der jungen Menschen ohne Schulabschluss, bei der Versorgung mit Krippenplätzen und bei der Bildungsfinanzierung zu verzeichnen sind. Die vermeintliche „Bildungsrepublik Deutschland“ bleibt ein sozial gespaltenes Land. […] So bleiben diesbezüglich Menschen mit Migrationshintergrund, Arbeitslose oder Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung noch immer abgehängt.“ Die Bilanz wirft berechtigte Fragen auf, ob und wie zehn Jahre nach dem Bildungsgipfel dessen Ziele umgesetzt worden sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwiefern erfüllen die gemeinsamen Bildungsstandards nach Kenntnis der Bundesregierung ihren Zweck, mehr Vergleichbarkeit zwischen den Ländern und mehr Qualität in der Schulbildung zu schaffen, und auf welcher empirischen Grundlage kommt die Bundesregierung zu ihrem Schluss? Das Erreichen der von der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegten gemeinsamen Bildungsstandards wird regelmäßig durch Vergleichsarbeiten – die sogenannten Bildungstrends – überprüft. Diese werden in den Fächern Mathematik, Naturwissenschaften, Deutsch und in der ersten Fremdsprache vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) alle drei Jahre für die Sekundarstufe I und alle fünf Jahre für die Primarstufe durchgeführt. Eine nach strengen wissenschaftlichen Kriterien ermittelte Stichprobe von bundesweit mehr als 30 000 Kindern aus allen Ländern nimmt an den Tests teil, so dass sich aus den Ergebnissen unmittelbare Vergleiche in Bezug auf das Erreichen der vereinbarten Bildungsstandards zwischen den Ländern ablesen lassen. Die Ergebnisse sind Teil der datenbasierten Qualitätssicherung in der Schulbildung. 2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass laut Bildungsfinanzbericht 2017 des Statistischen Bundesamtes, Länder und Kommunen zwar mehr Geld in die Bildung investieren, gemessen an der Wirtschaftskraft Deutschlands der Anteil der Ausgaben allerdings stetig sinkt (2010 wurden noch 6,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in die Bildung investiert, 2014 waren es nur noch 6,6 Prozent und 2015 gar nur noch 6,4 Prozent)? Die Gesamtausgaben für Bildung und Forschung sind seit 2008 deutlich um rund 65 Mrd. Euro angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von fast einem Drittel. Aufgrund der erfreulicherweise guten konjunkturellen Entwicklung konnte der Anteil am Bruttoinlandsprodukt nicht gesteigert werden. Der Bund hat seine Investitionen in Bildung seit 2008 verdoppelt, alleine in den letzten beiden Jahren sind sie um jeweils knapp eine Mrd. Euro auf 11,1 Mrd. Euro im Jahr 2017 angestiegen . Die Forschungsausgaben sind im gleichen Zeitraum um gut die Hälfte auf über 17 Mrd. Euro (2017) angestiegen. Dies zeigt die hohe Priorität, die Bildung und Forschung im Bundeshaushalt genießen. 3. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Ressourcenspielräume im Bildungssystem aus der demografischen Entwicklung ergeben, und wie wurden sie nach Kenntnis der Bundesregierung genutzt, um die Bildungsqualität zu verbessern? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ist im Zeitraum seit 2008 deutlich gesunken , von rund 9 Millionen im Schuljahr 2008/2009 auf 8,3 Millionen im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen und von 2,8 Millionen auf 2,5 Millionen an beruflichen Schulen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 8 Prozent. Im gleichen Zeitraum sind die öffentlichen Ausgaben für allgemeinbildende und berufliche Schulen von 52,8 Mrd. Euro auf 64,9 Mrd. Euro angestiegen , dies entspricht einem Zuwachs von 23 Prozent. Entsprechend positiv haben sich auch die Ausgaben je Schülerin und Schüler entwickelt; diese sind von 5 200 Euro im Jahr 2008 auf 6 900 Euro im Jahr 2015 angestiegen. Die Länder haben in diesem Zeitraum weitere Anstrengungen zur Verbesserung der Bildungsqualität , etwa in den Bereichen Bildungsmonitoring und Qualitätssicherung , unternommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4563 4. Wie viele Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch Angebote der Bundesagentur für Arbeit seit 2008 für den Erzieherberuf qualifiziert werden? Auswertungen zur „Klassifikation der Berufe 2010“ (KldB 2010) sind rückwirkend seit 2009 möglich. Seither wurden ca. 2 200 Förderungen von Berufsrückkehrenden im Bereich 8311 „Berufe in der Kinderbetreuung, -erziehung“ abgeschlossen . 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von männlichen Erziehern sowie Erzieherinnen mit Migrationshintergrund seit 2008 verändert (bitte jeweils für Jahre die 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Die Entwicklung des Männeranteils unter den pädagogischen Fachkräften (einschließlich Praktikantinnen und Praktikanten, Freiwilliges Soziales Jahr und „Sonstigen“) kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zum Anteil der Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Pädagogisch Arbeitende in Kitas Davon Männer Männeranteil (in Prozent) Steigerung der Zahl der Männer zum Vorjahr (in Prozent) 2007 363.115 11.176 3,1 2008 379.146 12.347 3,3 10,4 2009 398.500 13.362 3,4 8,3 2010 419.659 15.276 3,6 14,3 2011 439.398 16.817 3,8 10,1 2012 464.255 19.314 4,2 14,9 2013 491.789 21.979 4,5 13,8 2014 522.543 25.320 4,8 15,2 2015 549.913 28.452 5,2 12,4 2016 570.663 30.910 5,4 8,6 2017 593.683 34.318 5,8 11,0 Quelle: destatis. 6. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder aufeinander abgestimmte Bildungsziele für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen entwickelt? Mit Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) vom 13./ 14. Mai 2004 und mit Beschluss der KMK vom 3./4. Juni 2004 haben die Länder einen „Gemeinsamen Rahmen für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen “ festgelegt. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) plant, den „Gemeinsamen Rahmen“ im Zuge der Aktualisierung um die pädagogische Arbeit mit Schulkindern bis zum Ende der Grundschulzeit zu erweitern und anschließend der JFMK und der KMK zur Beschlussfassung vorzulegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Inwiefern wurden seit 2008 die Regelleistungen und Regelsätze (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) neu bemessen, um Bedarfe wie die Mittagsverpflegung, die Beschaffung von besonderen Lernmitteln und die Ganztagsbetreuung zu berücksichtigen ? Nach welchen Kriterien erfolgte die Neubemessung? Die Regelbedarfe, konkret die Regelbedarfsstufen, nach denen sich in der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII die monatlichen Regelsätze ergeben und die unmittelbar auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) gelten, sind vom Bundesgesetzgeber zu bestimmen (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz). Eine gesetzliche Neuermittlung hat zu erfolgen, wenn das Statistische Bundesamt die Ergebnisse einer aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorlegt. Entsprechende Neuermittlungen sind nach Vorlage der Ergebnisse der EVS 2008 zum 1. Januar 2011 erfolgt (Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011, BGBl. I S. 453) sowie nach Vorlage der Ergebnisse der EVS 2013 zum 1. Januar 2017 (Artikel 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2016, BGBl. I S. 3159). Bei der Neuermittlung zum 1. Januar 2017 wurde grundsätzlich die gleiche Vorgehensweise wie bei der Neuermittlung zum 1. Januar 2011 angewandt, da diese vom Bundesverfassungsgericht bereits als verfassungskonform bestätigt wurde. Für nach dem SGB XII und dem SGB II leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, werden im Rahmen des Bildungspakets nach § 34 Absatz 6 SGB XII sowie nach § 28 Absatz 6 SGB II bei der Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt . Die entsprechenden Aufwendungen sind deshalb nicht aus den Regelbedarfen zu finanzieren. Allerdings werden die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben der Referenzhaushalte für eine „häusliche“ Ernährung vollständig für die Höhe der Regelbedarfe berücksichtigt. Nicht umfasst sind darin jedoch die zusätzlichen Dienstleistungskosten für Mahlzeiten außer Haus, also auch nicht für das gemeinsame Mittagessen in Schule und Kindertagesstätte. Nach geltendem Recht ist deshalb ein pauschalierter Eigenanteil je Mittagessen in Höhe von einem Euro je Mittagessen zu leisten. In dem zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Wahlperiode geschlossenen Koalitionsvertrag ist ein Verzicht auf die Eigenbeteiligung vorgesehen, die Bundesregierung bereitet die gesetzliche Umsetzung vor. Bei besonderen Lernmitteln kann es unter anderem um Bedarfe nach dem SGB XII oder dem SGB II gehen, soweit die persönliche Schulausstattung von Schülerinnen und Schülern angesprochen ist. Dabei handelt es sich nach der Begründung des Entwurfs für ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundestagsdrucksache 17/3404, S. 104 f.) um Gegenstände, die für den Schulbesuch benötigt werden. Auch hierfür werden zusätzliche Bedarfe im Rahmen des Bildungspaketes nach § 34 Absatz 3 SGB XII sowie nach § 28 Absatz 3 SGB II anerkannt. Dieser zusätzliche Bedarf beträgt seit Einführung dieses Bedarfs im Jahr 2011 zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4563 Beginn des ersten Schulhalbjahres 70 Euro, zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 30 Euro, je Schuljahr also 100 Euro. In dem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode ist eine Erhöhung vorgesehen, die Bundesregierung bereitet eine gesetzliche Umsetzung vor. Mit einer Ganztagesbetreuung in Zusammenhang stehende Aufwendungen führen zu keinen Bedarfen nach dem SGB II oder dem SGB XII. 8. Wie hat sich der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss sowie der Erwachsenen ohne Berufsabschluss seit 2008 entwickelt ? Wie hoch war der Anteil im Bundesdurchschnitt und pro Bundesland jeweils in den Jahren 2008 bis 2018? Die Entwicklung des Anteils der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss sowie der Erwachsenen ohne Berufsabschluss ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Anteil Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Hauptschulabschluss an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung* in Prozent Land 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 5,6 5,6 5,2 5,1 5,1 4,7 5,0 5,0 5,3 6,5 Bayern 6,4 5,9 5,6 5,2 4,8 4,5 4,5 4,8 5,3 5,8 Berlin 11,5 10,7 10,5 9,7 9,0 8,0 9,2 11,2 9,0 10,5 Brandenburg 13,0 11,9 9,8 8,6 8,4 8,0 7,7 7,9 7,4 7,5 Bremen 8,4 7,5 6,2 8,0 6,8 7,3 7,3 7,2 6,8 8,9 Hamburg 8,7 8,1 8,3 6,9 6,6 4,5 4,9 5,8 6,3 5,6 Hessen 7,0 7,1 6,2 5,5 5,4 4,9 4,9 4,1 5,1 5,0 Mecklenburg-Vorpommern 16,8 15,4 13,8 13,3 11,9 10,3 8,4 8,4 9,2 8,7 Niedersachsen 7,3 6,1 5,9 5,8 5,4 5,0 4,9 5,1 5,0 5,7 Nordrhein-Westfalen 6,9 6,6 6,0 5,7 5,6 5,8 6,2 5,9 5,7 6,0 Rheinland-Pfalz 7,1 6,7 5,8 5,8 5,5 5,5 5,6 6,3 6,1 6,9 Saarland 6,6 6,4 5,4 4,8 5,2 5,1 5,3 4,7 7,1 6,8 Sachsen 11,1 11,0 9,5 9,3 8,9 9,5 8,3 7,9 8,0 8,0 Sachsen-Anhalt 14,9 13,3 12,6 12,1 11,3 9,7 9,7 10,6 9,6 9,9 Schleswig-Holstein 8,3 7,0 7,1 7,0 6,9 7,2 7,6 7,4 8,1 7,7 Thüringen 8,9 9,1 8,6 7,8 6,8 7,6 7,2 7,5 7,6 8,8 Deutschland 7,5 7,0 6,5 6,2 5,9 5,7 5,8 5,9 6,0 6,5 *Quotensummenverfahren. Wohnbevölkerung am 31.12. des Vorjahres. 2008 bis 2013 Zensus 2011 nicht berücksichtigt, 2014 bis 2016 Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 1, Allgemein-bildende Schulen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bevölkerung im Alter von 25 bis unter 65 ohne beruflichen Bildungsabschluss und Ländern (in Prozent) Land/Jahr 2008 2010 2012 2014 2016 Baden-Württemberg 17,6 18,1 17,7 16,8 17,0 Bayern 15,6 15,6 15,0 13,8 14,4 Berlin 21,1 21,4 20,9 20,3 19,4 Brandenburg 6,9 7,8 8,3 7,7 8,8 Bremen 26,1 24,2 25,2 23,9 23,3 Hamburg 21,3 20,3 20,9 21,5 19,2 Hessen 18,0 18,2 17,1 18,1 18,7 Mecklenburg-Vorpommern 7,7 7,3 8,1 8,0 9,1 Niedersachsen 16,8 17,3 16,5 15,6 17,0 Nordrhein-Westfalen 20,8 22,0 21,6 21,2 21,8 Rheinland-Pfalz 19,2 19,7 18,8 17,9 20,4 Saarland 19,1 18,7 19,1 20,4 18,5 Sachsen 5,8 6,0 6,1 5,8 6,4 Sachsen-Anhalt 7,4 7,9 7,3 6,7 7,6 Schleswig-Holstein 14,3 15,7 15,1 14,6 14,5 Thüringen 6,8 6,5 5,6 5,6 6,4 Deutschland 16,5 17,0 16,5 16,0 16,6 Quelle: Bildung in Deutschland 2010, 2012, 2014, 2016; Autorengruppe Bildungsberichterstattung. 9. Wie hat sich die Zahl der Neuzugänge im Übergangssystem seit 2008 entwickelt , und wie viele ausbildungsinteressierte junge Menschen sind bisher über die Erprobung von Ausbildungsbausteinen in eine betriebliche Berufsausbildung eingetreten? Die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich hat sich bei bundesweiter Betrachtung zunächst zwischen 2008 und 2014 von rund 359 000 auf 253 000 reduziert, um dann bis 2016 wieder auf 303 000 anzusteigen. 2017 gab es dann erneut einen leichten Rückgang auf 292 000 Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich. Im Rahmen des Programms JOBSTARTER CONNECT erprobte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Zeitraum 2009 bis 2015 Ausbildungsbausteine in verschiedenen Maßnahmekontexten des Übergangsbereichs, der außerbetrieblichen Ausbildung und der Nachqualifizierung. Insgesamt nahmen während der Laufzeit 4 427 Jugendliche und junge Erwachsene an einer Qualifizierung über Ausbildungsbausteine teil. Von diesen gingen im Verlauf der Qualifizierung 1 068 Jugendliche in eine betriebliche Ausbildung über. Über den Einsatz von Ausbildungsbausteinen außerhalb des Programms JOBSTARTER CONNECT bzw. nach dem 30. April 2015 liegen keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4563 10. In wie vielen Fällen haben die Länder mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit Kompetenzprofilerstellungen noch vor dem Übergang von den allgemeinbildenden Schulen in die beruflichen Schulen und in das duale System durchgeführt (bitte unter Angabe der Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen und für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangstufen 7 und 8 wurden in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils vom Berufsorientierungsprogramm des Bundes (BOP) erreicht (bitte jeweils unter Angabe der Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sowie Förderschulen aufschlüsseln)? Seit 2008 wurden aus Mitteln des BOP Maßnahmen für die im Folgenden jeweils nach Jahren aufgeschlüsselte Anzahl von Schülerinnen und Schülern (allgemeinbildende Schulen und Förderschulen) bewilligt: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017* 33.668 42.208 99.792 120.786 171.070 164.367 144.214 171.527 158.181 235.924 * Der Bewilligungszeitraum 2017 beinhaltet Planzahlen; die tatsächliche Abrechnung der Schülerzahlen liegt noch nicht vor. Abschließende Planzahlen für 2018 liegen noch nicht vor. 12. Inwiefern wurde das Vorhaben, die Ausbildung über eine Reform der Ausbildungseignungsverordnung zu modernisieren, bisher umgesetzt? Welche Effekte haben sich daraus ggf. für die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen ergeben? Mit der Wiedereinsetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung im Jahr 2009 wurde diese novelliert und modernisiert und damit an die neuen Anforderungen an Ausbilderinnen und Ausbilder angepasst. Diese Modernisierung berücksichtigte insbesondere Aspekte wie die prozessorientierte Ausbildung und damit auch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt sowie den Einsatz unterschiedlicher Medien und den Umgang mit heterogenen Gruppen von Auszubildenden. Konkrete Zahlen über die Auswirkungen auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe sind der Bundesregierung nicht bekannt. 13. Wie viele nicht mehr schulpflichtige Jugendliche und Erwachsene haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2018 über Angebote der Nachqualifizierung einen Hauptschulabschluss erworben? Wie viele davon hatten einen Migrationshintergrund (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) kann den Erwerb des Hauptschulabschlusses bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und teilweise bei Förderungen der beruflichen Weiterbildung nachweisen. Es lässt sich allerdings nicht bestimmen, welcher Anteil nicht mehr schulpflichtig war. Eine Auswertung des Merkmals Migrationshintergrund ist ebenfalls nicht möglich. Im Kontext von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wurde von 2009 bis einschließlich Mai 2018 bei 46 317 Förderungen der Hauptschulabschluss erworben ; die Aufteilung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Austritte von Teilnehmenden aus Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) mit erworbenen Hauptschulabschluss (HSA) Deutschland (Gebietsstand August 2018) Jahressummen 2008 – 2017; Januar – Mai 2018 kumuliert, Datenstand: August 2018 Berichtsjahr Insgesamt Jahr 2008 - Jahr 2009 6.869 Jahr 2010 5.614 Jahr 2011 5.376 Jahr 2012 5.040 Jahr 2013 4.322 Jahr 2014 4.254 Jahr 2015 4.992 Jahr 2016 4.651 Jahr 2017 4.894 Jan – Mai 18 kum. 305 Erstellungsdatum: September 2018, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 27202. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Im Kontext der Förderung der beruflichen Weiterbildung wurde in 24 701 Fällen eine Förderung mit dem Ziel begonnen, den Hauptschulabschluss zu erwerben. Von den Jobcentern in zugelassener kommunaler Trägerschaft wird nur die Information erhoben, ob eine Maßnahme den Erwerb eines Hauptschulabschlusses zum Ziel hat. In der BA wird erhoben, ob im Rahmen der Maßnahme der Hauptschulabschluss erworben wurde; dies erfolgte in 19 372 Fällen. Die Aufteilung nach Jahren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4563 Austritte von Teilnehmenden aus Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) mit Erwerb Hauptschulabschluss (HSA) Deutschland (Gebietsstand August 2018) Jahressummen 2008 bis 2017; Januar bis Mai 2018 kumuliert, Datenstand: August 2018 Berichtsjahr Insgesamt darunter ohne zugelassene kommunale Trägerschaft Jahr 2008 - - Jahr 2009 505 436 Jahr 2010 2.302 2.135 Jahr 2011 2.153 1.787 Jahr 2012 2.510 1.396 Jahr 2013 2.631 1.425 Jahr 2014 2.490 1.519 Jahr 2015 3.531 2.947 Jahr 2016 3.598 3.202 Jahr 2017 3.824 3.451 Jan – Mai 18 kum. 1.157 1.074 Erstellungsdatum: September 2018, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 272021. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Der Erwerb eines Hauptschulabschlusses muss aber nicht zwangsweise über das Förderinstrumentarium der BA erfolgen. Im Rahmen der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE) liegen Daten zu den Absolventen/Abgängern im Übergangsbereich mit zusätzlich erworbenem Hauptschulabschluss für die Jahre 2014 bis 2016 vor. Die iABE weist erst seit dem Berichtsjahr 2014 vollständige Daten zu den Absolventen mit „zusätzlich erworbenen allgemeinbildenden Abschlüssen“ im Übergangsbereich aus. Dieser Übergangsbereich umfasst dabei keinesfalls alle Angebote der Nachqualifizierung , sondern bildet lediglich einen Teilbereich ab. Die Zahl der Absolventen im Übergangsbereich mit zusätzlich erworbenem Hauptschulabschluss ist demnach von 22 991 im Jahr 2014 über 23 839 im Jahr 2015 auf 27 916 im Jahr 2016 angestiegen . 14. Welche Forschungsprojekte mit Schwerpunkt „Jugendliche ohne Schulabschluss “, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit dem Jahr 2005 in Auftrag gegeben, liegen diesbezüglich Ergebnisse vor, und wenn ja, welche, und welche Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus gezogen? Das BMBF hat von 2011 bis 2015 den Forschungsschwerpunkt „Chancengerechtigkeit und Teilhabe. Sozialer Wandel und Strategien der Förderung“ als Teil des Rahmenprogramms Empirische Bildungsforschung gefördert. In den mit insgesamt 11 Mio. Euro dotierten 41 Forschungsprojekten wurden Ursachen, Wirkungen und Mechanismen von sozialer Herkunft und Bildungserfolgen untersucht. Aus unterschiedlichen Perspektiven wurde erforscht, wie die Bildungsbeteiligung – insbesondere von benachteiligten Jugendlichen – erhöht werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dies schließt die Frage ein, wie mehr Jugendliche die Schule mit einem Schulabschluss verlassen können, wenngleich dies kein expliziter Schwerpunkt war. In den Forschungsprojekten ging es u. a. um die Frage, inwiefern Schule soziale Ungleichheiten reproduziert oder sogar verstärkt oder wie Lehrerinnen und Lehrer dazu beitragen, soziale Differenzen herzustellen. In weiteren Projekten ging es u. a. um die Frage, inwiefern Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule mit Vorurteilen konfrontiert sind, die zu schlechteren Leistungen führen. Neben den schulischen Faktoren wurden im Forschungsschwerpunkt auch familiäre und außerschulische Faktoren beleuchtet. So ging es um die Frage, wie der sozioökonomische Status und der Migrationshintergrund von Eltern den Bildungserfolg und die Bildungsaspiration von Grundschulkindern beeinflussen. Die zentralen Ergebnisse des Forschungsschwerpunktes wurden praxisnah in einer Broschüre des BMBF und im Internet veröffentlicht. 15. Wie haben sich die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur modularen Nachqualifizierung von Personen ohne bzw. ohne verwertbaren Berufsabschluss nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt? Insbesondere für Langzeitarbeitslose sind fehlende Qualifikation und Abschlüsse ein häufiger Grund, der einer Beschäftigungsaufnahme entgegensteht. Die klassischen Weiterbildungsformen kommen aber aus unterschiedlichen Gründen nicht für alle geringqualifizierten Personen in Betracht. Daher werden seit einigen Jahren auch Weiterbildungsangebote genutzt, die in systematischen, aufeinander aufbauenden Teilschritten auf den Erwerb von Berufsabschlüssen vorbereiten. Hierzu gehören beispielsweise berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Die BA hat hierzu im Rahmen eines Projektes zur Optimierung der Qualifizierungsangebote für geringqualifizierte Arbeitslose Erfahrungen gesammelt. So wurden im Zeitraum 2010 bis 2013 für einige Ausbildungsberufe Teilqualifikationen entwickelt und in verschiedenen Agenturbezirken erprobt. Die Teilqualifikationen waren dabei so konzipiert, dass sie in der Summe alle Aspekte eines Berufsbildes abdeckten und den Erwerb des Berufsabschlusses über die Externenprüfung ermöglichen sollten. Die von der BA durchgeführten Modellprojekte zu Teilqualifikationen haben gezeigt, dass auf diesem Weg neue Potenziale für eine berufliche Nachqualifizierung von Erwachsenen erschlossen werden können. Im Rahmen der Zukunftsstarter-Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ wird dieses Instrument auch in der Förderpraxis der Agenturen und Jobcenter verstärkt verankert. Seit 2010 haben bundesweit über 53 000 Personen eine Teilqualifizierung absolviert . Mit der Entwicklung von Teilqualifikationen in einzelnen Berufen hat die BA einen Prozess angestoßen, der mittlerweile zu einem breiten und flächendeckenden Angebot bundesweit geführt hat. Die von der DIHK Service GmbH umgesetzte Initiative „CHANCEN NUTZEN! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“ zielt auf die Schaffung standardisierter Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Nachqualifizierung innerhalb der IHK-Organisation sowie den Ausbau und die Bewerbung des Einsatzes bundesweit einheitlicher Ausbildungsbausteine/Teilqualifikationen. Vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF entwickelte und im Programm JOBSTARTER CONNECT (2009 bis 2015) erprobte Bausteine liegen für inzwischen 22 Berufsbilder vor. Die Initiative leistet damit einen Beitrag , um mehr un- und angelernten jungen Erwachsenen die Möglichkeit zu Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4563 eröffnen, nachträglich einen Berufsabschluss oder zumindest eine anschlussfähige Qualifikation zu erwerben. Zur Umsetzung wurde vom BMBF im September 2017 für die Laufzeit von drei Jahren eine Koordinierungsstelle bei der DIHK Service GmbH eingerichtet. 16. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil von Förderschülerinnen und Förderschülern entwickelt? Die Entwicklung der Zahl und des Anteils von Förderschülerinnen und -schülern ist der Anlage 1 zu entnehmen. 17. Wie hat sich die Quote funktionaler Analphabeten seit 2008 entwickelt (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Mit der leo. – Level-One-Studie liegen seit 2011 erstmals belastbare Zahlen zur Größenordnung des funktionalen Analphabetismus in Deutschland vor. 7,5 Millionen Männer und Frauen zwischen 18 und 64 Jahren können keine zusammenhängenden Texte lesen und schreiben. 56 Prozent von ihnen sind erwerbstätig. Im Rahmen der Dekade für Alphabetisierung unterstützt das BMBF eine neue leo- Studie der Universität Hamburg. Die Ergebnisse dieser Studie werden im Frühjahr 2019 vorliegen. Zwischenzeitlich wurde die Quote der funktionalen Analphabeten in Deutschland nicht erhoben. 18. Wie hat sich der Leistungsstand von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu allen Schülerinnen und Schülern seit 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte jeweils für Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Betrachtet man die in diesen Zeitraum fallenden Bildungsvergleichsstudien TIMSS (Trends in Mathematics and Science Study) 2011 und 2015 sowie IGLU (Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung) 2011 und 2016, so hat sich der (durchschnittliche) Leistungsstand von Viertklässlerinnen und Viertklässlern mit Migrationshintergrund in den Fächern Mathematik und Deutsch kaum verändert und in den Naturwissenschaften leicht verbessert: Bei TIMSS 2011 erreichten Kinder ohne Migrationshintergrund in Mathematik durchschnittlich 541 und in Naturwissenschaften 546 Punkte. Kinder, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden, erreichten in Mathematik 501 und in Naturwissenschaften 488 Punkte. Dieser Abstand entspricht knapp bzw. gut einem Lernjahr. Bei TIMSS 2015 erreichten Kinder ohne Migrationshintergrund in Mathematik 532 und in Naturwissenschaften 545 Punkte. Kinder, deren Eltern beide im Ausland geboren wurden, erreichten in Mathematik 503 und in Naturwissenschaften 498 Punkte. Bei IGLU 2011 erreichten Kinder ohne Migrationshintergrund im Bereich Lesen 555 Punkte und Kinder, deren Eltern im Ausland geboren wurden, 513 Punkte. Bei IGLU 2016 waren es 559 bzw. 513 Punkte. Der IQB-Bildungstrend für die Grundschule, erhoben 2011 und 2016, differenziert zusätzlich nach „Eltern und Kind im Ausland geboren“. Für diese Gruppe der neuzugewanderten Kinder zeigen sich 2016 gegenüber 2011 in allen Bereichen in Deutsch sowie in Mathematik deutliche Verschlechterungen, was vor allem in der veränderten Zusammensetzung der Herkunftsländer und der Einwanderergruppen begründet sein dürfte; in den Jahren vor 2011 kamen viele gut ausgebildete Zuwanderer aus den von der Finanzkrise betroffenen EU-Staaten nach Deutschland. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die in den Zeitraum fallenden PISA-Studien 2009, 2012 und 2015 bieten sich für eine Trendaussage nicht an, da sie jeweils andere Schwerpunktfächer haben. Allerdings legen die Auswertungen für Deutschland nach den Herkunftsländern Türkei, Polen und ehemalige UdSSR nahe, dass die zweite Generation der Zugewanderten den Leistungsrückstand gegenüber Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund in der Schule (weitgehend) aufholt, mit Ausnahme von Kindern aus türkischstämmigen Familien. 19. Wie viele beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben in den Jahren 2008 bis 2018 jeweils ein Studium aufgenommen (bitte nach Art der Hochschule aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Studienanfängerinnen und -anfänger unter den beruflich Qualifizierten ohne Hochschulzugangsberechtigung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Studienanfängerinnen und -anfänger im 1. Hochschulsemester mit Art der Hochschulzugangsberechtigung = Beruflich Qualifizierte (Signatur 34, 53, 71) nach Hochschularten Hochschulart Studienjahr (Sommer- und nachfolgendes Wintersemester) 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Beruflich Qualifizierte insgesamt 3.034 3.509 5.376 8.410 11.139 11.592 12.130 13.077 11.914 11.968 davon an: Universitäten 985 1.102 1.382 4.152 5.779 5.545 5.347 4.790 4.817 4.351 Pädagogische Hochschulen 19 21 28 36 48 41 31 33 25 35 Theologische Hochschulen 0 0 5 2 12 9 10 20 10 Kunsthochschulen 3 1 7 9 18 17 11 12 24 21 Fachhochschulen 1.951 2.302 3.533 3.797 5.266 5.939 6.688 8.191 6.912 7.453 Verwaltungsfachhochschulen 76 83 426 411 26 38 44 41 116 98 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2018. 20. Wie viele Studierende wurden in den Jahren 2008 bis 2018 von Aufstiegsstipendien des Bundes für beruflich Qualifizierte erreicht? Das seit 2008 bestehende Förderprogramm Aufstiegsstipendium des BMBF hat bisher 10 000 Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert. Jährlich werden ca. 1 000 neue Aufstiegsstipendien vergeben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4563 21. Wie haben sich die Zusammensetzung der Bevölkerung nach Bildungsherkunft und die Zusammensetzung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger nach Bildungsherkunft zwischen 2008 und 2018 entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine Daten zur zeitlichen Entwicklung der Zusammensetzung der Bevölkerung nach Bildungsherkunft vor. Daten zur Bildungsherkunft werden im Mikrozensus über den Bildungsstand der Eltern erhoben. Diese Angaben liegen jedoch nur vor, wenn die Eltern im gleichen Haushalt wohnen. Dies trifft im Wesentlichen auf Schülerinnen und Schüler zu. Daher wird in der nachfolgenden Tabelle die Entwicklung der Zusammensetzung von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen nach Bildungsherkunft dargestellt. Die Zusammensetzung der Studienanfängerinnen und -anfänger kann der darauffolgenden Tabelle entnommen werden. Schülerinnen und Schüler nach Bildungsherkunft (höchster beruflicher Bildungsabschluss der Eltern)1 2008 2010 2015 2017 Hochschulabschluss 21,7 22,3 25,9 27,2 Lehre/Berufsausbildung im dualen System, Fachschulabschluss 65,4 64 60,5 58,1 ohne beruflichen Abschluss 12,2 13,1 13,2 14,1 1 Bei abweichendem Schulabschluss der Eltern wird der Elternteil mit dem höchsten Abschluss nachgewiesen. Quelle: Statistisches Bundesamt, Bildungsstand der Bevölkerung, Ergebnisse des Mikrozensus. Bildungsherkunft von Studienanfängerinnen und -anfänger gemäß 18.-21. Sozialerhebung Studierende im ersten und zweiten Hochschulsemester, in Prozent SE18, 2006 SE19, 2009 SE20, 2012 SE21, 2016 Bildungsherkunft akad./ nichtakad . Bildungsherkunft akad./ nichtakad . Bildungsherkunft akad./ nichtakad . Bildungsherkunft akad./ nichtakad . max. ein Elternteil nicht-akad. berufliche Ausbildung nichtakad . Elternhaus 8 49 9 51 9 53 12 47 beide Elternteile nicht-akad. berufliche Ausbildung 40 42 44 36 ein Elternteil mit akad. Abschluss akad. Elternhaus 28 51 26 49 27 47 29 53 beide Elternteile mit akad. Abschluss 23 22 20 24 In Spalte „Bildungsherkunft“ jeweils Rundungsdifferenzen möglich. Quelle: DZHW/DSW 18.-21. Sozialerhebung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Wie viele Studierende erhielten in den Jahren 2008 bis 2018 Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? In den Jahren 2008 bis 2017 haben insgesamt 6 031 866 Studierende Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen. Aktuelle Daten für das Jahr 2018 liegen noch nicht vor. Die Werte für die einzelnen Jahre ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Jahr Anzahl der mit BAföG geförderten Studierenden 2008 510 409 2009 550 369 2010 592 430 2011 643 578 2012 671 059 2013 665 928 2014 646 576 2015 611 377 2016 583 567 2017 556 573 Insgesamt 6 031 866 Quelle: Statistisches Bundesamt. 23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die 25. BAföG-Novelle ein Flopp war (denn statt der erwarteten 110 000 zusätzlichen Geförderten gehen die Gefördertenzahlen weiter zurück), und wie will die Bundesregierung diesem Sinkflug beim BAföG kurzfristig entgegenwirken? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Mit der staatlichen Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird keine bestimmte Zielgröße für die Zahl der Geförderten bezweckt und angestrebt. Vielmehr ist es die Aufgabe des BAfö G, für finanzielle Chancengerechtigkeit beim Zugang zu qualifizierter Ausbildung und für ausreichend qualifizierten Nachwuchs für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sorgen. Die erfolgreiche Finanz-, Wirtschafts - und Arbeitsmarktpolitik der vergangenen Jahre hat für historisch hohe Erwerbstätigenquoten und steigende Einkommen bei relativ geringen Preissteigerungen gesorgt; so waren in der vergangenen Legislaturperiode trotz deutlicher Anhebung der BAföG-Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge zunehmend weniger Familien auf staatliche Unterstützung angewiesen, um ihren Kindern eine qualifizierte Ausbildung zu ermöglichen. Die historisch unerreichten gegenwärtigen Studierendenzahlen sind Ausdruck der Tatsache, dass das BAföG in diesem Zusammenhang seiner Aufgabe weiterhin gerecht wird. Die Bundesregierung wird einen Gesetzentwurf vorlegen, der mit deutlichen Verbesserungen der Förderungsvoraussetzungen und -bedingungen noch in dieser Legislaturperiode dafür sorgen wird, dass noch mehr Auszubildende mit Förderungsleistungen nach dem BAföG erreicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4563 24. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fachkräftebedarfe in den MINT-Berufen (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) seit 2008 entwickelt? Insgesamt ist eine steigende Nachfrage nach MINT-Arbeitskräften festzustellen. Im Jahr 2017 waren bei der BA rund 220 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen in MINT-Berufen (gemäß KldB 2010) gemeldet, darunter 163 000 für Fachkräfte, 28 000 für Spezialisten und 29 000 für Experten. Im Jahr 2008 waren hingegen rund 131 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen in MINT-Berufen in akademischen und nicht-akademischen MINT-Berufen gemeldet. Insbesondere der Bedarf an nicht-akademischen Fachkräften ist stark angewachsen (2008: 95 000). 25. Wie hat sich die Zahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger in MINT-Fächern seit 2018 entwickelt? Wie hoch war dabei jeweils der Anteil beruflich Qualifizierter (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 sowie nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Entwicklung der Studienanfängerinnen und -anfänger in MINT-Fächern ist der Anlage 2 zu entnehmen. 26. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurden in den vergangenen zehn Jahren MINT-Bildung an allgemeinbildenden Schulen gefördert? Inwiefern hat die Bundesregierung die MINT-Bildung dabei unterstützt? Gemäß der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland liegt die Ausgestaltung von Lerninhalten an allgemeinbildenden Schulen in der Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung fördert vielfältige Maßnahmen in unterschiedlichen Formaten, die zur Stärkung der MINT-Bildung beitragen. So fördert das BMBF bezogen auf die Zielgruppen Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulkinder folgende Vorhaben und Initiativen: Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ u. a. mit dem DigitalPakt Schule, Haus der kleinen Forscher, Schüler- und Jugendwettbewerbe wie „Jugend forscht“ oder „Informatik-Biber“, Qualitätsoffensive Lehrerbildung, Leistung macht Schule, Wettbewerb INVENT a CHIP, Schülerlabore, Netzwerk Teilchentechnik , forscher – Das Magazin für Neugierige, Forscherbörse. 27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 MINT-Stipendien (insbesondere für Lehramtsstudierende) und die Förderung von Schulen mit MINT-Schwerpunkt entwickelt? Das BMBF fördert mit verschiedenen Programmen begabte und leistungsfähige Studierende. Durch die Einführung des Deutschlandstipendiums im Jahr 2011 hat sich die Zahl der mit Bundesmitteln finanzierten Stipendien vor allem im MINT- Bereich stark vergrößert, von 5 748 im Jahr 2008 auf 19 862 im Jahr 2017. Bis zu zwei Drittel der Stipendien können von den privaten Mittelgebern, die die Stipendien zur Hälfte finanzieren, mit einer Zweckbindung bezüglich der Fachrichtung oder des Studiengangs versehen werden. Bei den Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten bilden MINT-Fächer aufgrund dieser Zweckbindungen einen gewissen Schwerpunkt. Insgesamt ist die Fächerverteilung über alle Förderprogramme (Begabtenförderungswerke, Deutschlandstipendium und Aufstiegsstipendium ) ausgeglichen. Zu den geförderten Lehramtsstudierenden mit MINT- Fächern liegen keine Daten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Förderung von Schulen mit MINT-Schwerpunkt vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen . 28. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil der Erwerbstätigen, die sich seit 2008 an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt haben (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 und nach Art der Förderung aufschlüsseln)? Für den Anteil der Erwerbstätigen, die sich an Weiterbildungsmaßnahmen beteiligt haben, wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Die Zahl der Erwerbstätigen kann nicht ausgewiesen werden, da es sich beim Adult Education Survey (AES) um eine Stichprobenerhebung handelt und keine Hochrechnung der Teilnahmezahlen erfolgt. Auch die Art der Förderung wird im AES nicht ausgewiesen . 29. Wie viele Erwerbstätige haben in den Jahren 2008 bis 2018 an einer öffentlich geförderten Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 und nach Art der Förderung aufschlüsseln)? Daten zur Förderung über Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sind der Anlage 3 zu entnehmen, die die Anzahl der Förderfälle ausweist, die sich auf Maßnahmeneintritte sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bezieht. Da eine Person in einem Jahr mehrfach gefördert werden kann, wird nicht die Anzahl geförderter Erwerbstätiger ausgegeben. Daten zur Förderung mit dem „Aufstiegs-BAföG“ nach dem Aufstiegsfortbildungs -förderungsgesetz (AFBG) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl Geförderter nach AFBG Jahr insgesamt Vollzeitgeförderte Teilzeitgeförderte 2008 139 520 49 553 89 967 2009 157 543 58 687 98 856 2010 166 395 64 917 101 478 2011 166 467 66 961 99 506 2012 168 284 68 863 99 421 2013 171 396 72 242 99 154 2014 171 815 75 057 96 758 2015 162 013 71 557 90 456 2016 161 725 75 120 86 605 2017 164 537 81 222 83 315 Zahlen für 2018 liegen noch nicht vor. Daten zur Förderung im Rahmen der Bildungsprämie sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4563 Jahr Anzahl geförderter Prämiengutscheine 2008 Beginn des Programms 2009 1.431 2010 11.242 2011 41.869 2012 59.455 2013 24.102 2014 26.617 2015 19.796 2016 13.083 2017 9.863 bis 6/2018 6.544 Basis ist das Jahr, in dem ein Gutschein durch den Weiterbildungsanbieter abgerechnet wurde. Für das Aufstiegsstipendium des Bundes für beruflich Qualifizierte wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Im Förderprogramm Weiterbildungsstipendium des BMBF werden jährlich gut 6 000 neue Stipendien vergeben. Eine genaue Aufteilung nach einzelnen Jahren liegt der Bundesregierung nicht vor. 30. Wie hat sich die Weiterbildungsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, gering qualifizierter Beschäftigter sowie Beschäftigter mit Migrationshintergrund seit 2008 entwickelt (bitte jeweils für die Jahre 2008 bis 2018 aufschlüsseln)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Zahlen liegen nicht jährlich vor, sondern nur für die Berichtszeitpunkte der AES- Erhebungen. Die Altersgruppen werden nur für die Bevölkerung insgesamt und nicht für die Gruppe der Beschäftigten ausgewiesen. Gleiches gilt für die gering Qualifizierten und die Personen mit Migrationshintergrund. Weiterbildungsbeteiligung verschiedener Personengruppen (Teilnahmequoten in Prozent) 2007 2010 2012 2014 2016 Erwerbstätige 52 49 56 58 56 50 bis 64 Jahre 34 38 42 45 46 niedriger Schulabschluss 29 27 32 36 35 Ausländer 33 29 34 32 40 Deutsche mit Migrationshintergrund 34 33 33 k. A. 43 Quelle: Kantar Public (ehemals: TNS Infratest), BSW-AES 2007, AES 2010, AES 2012, AES 2014, AES 2016. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die Weiterbildungsaktivität in kleinen und mittleren Unternehmen entwickelt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Weiterbildende Unternehmen (Anteil an Gesamt) 2010 2015 10-19 Beschäftigte 66,0 68,5 20-49 Beschäftigte 71,2 78,1 50-249 Beschäftigte 81,6 87,3 250-499 Beschäftigte 94,8 97,9 Quelle: Statistisches Bundesamt, CVTS 4 und 5. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4563 Anlage 1 zu Frage 16 Schüler und Schülerinnen an Allgemeinbildenden Schulen und an Förderschulen in Deutschland 2008-2017 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Allgemeinbildende Schulen 9 023 572 8 905 800 8 796 894 8 678 196 8 556 879 8 420 111 8 366 666 8 335 061 8 369 513 8 346 707 davon an Förderschulen 393 491 387 792 377 922 365 715 355 139 343 343 335 008 322 343 317 610 317 204 Anteil in Prozent 4,4 4,4 4,3 4,2 4,2 4,1 4,0 3,9 3,8 3,8 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 1, Allgemeinbildende Schulen, eigene Berechnungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 zu Frage 25 Schüler und Schülerinnen an Allgemeinbildenden Schulen und an Förderschulen in Deutschland 2008-2017 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Allgemeinbildende Schulen 9 023 572 8 905 800 8 796 894 8 678 196 8 556 879 8 420 111 8 366 666 8 335 061 8 369 513 8 346 707 davon an Förderschulen 393 491 387 792 377 922 365 715 355 139 343 343 335 008 322 343 317 610 317 204 Anteil in Prozent 4,4 4,4 4,3 4,2 4,2 4,1 4,0 3,9 3,8 3,8 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Bildung und Kultur, Reihe 1, Allgemeinbildende Schulen, eigene Berechnungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/4563 Anlage 3 zu Frage 29 Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach dem Beschäftigtenstatus Deutschland Zeitreihe, Datenstand: August 2018 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 1 2 3 4 5 6 7 8 Aktivierung und berufliche Eingliederung , darunter 3.469.980 796.530 4.050.339 739.948 4.527.193 915.850 3.603.465 764.359 Vermittlungsbudget - - 2.395.113 606.559 2.829.071 764.976 2.340.502 647.582 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - - 1.194.938 68.669 1.620.652 85.777 1.201.251 61.136 darunter: bei einem Arbeitgeber - - 434.566 22.051 488.871 24.911 397.110 17.312 Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - - - - - - - - Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 2.237 2.096 4.321 4.081 4.779 4.537 4.231 4.048 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 205 157 203 119 222 130 183 132 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - - - - - - - - eingelöste Vermittlungsgutscheine - bewilligt 1. Rate - (Restabwicklung ) 1) X X X X 66.963 59.402 57.298 51.461 Beauftragung Dritter mit Vermittlung 443.727 23.525 213.978 13.656 1.310 * - - Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen 8.062 335 2.604 127 22 * - - Unterstützung Beratung und Vermittlung 2.635.168 489.581 211.487 31.428 3.054 262 - - Mobilitätshilfen 374.857 279.682 21.318 13.882 1.120 689 - - Berufswahl und Berufsausbildung 6), darunter 305.546 171.114 346.658 182.748 260.003 141.971 252.517 139.978 Berufseinstiegsbegleitung - - 27.648 16 14.653 6 22.951 34 Assistierte Ausbildung - - - - - - - - Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 124.184 23.013 122.061 23.001 108.621 20.278 97.070 19.646 Einstiegsqualifizierung 31.805 26.721 33.463 28.506 31.890 27.321 27.076 23.186 Ausbildungsbegleitende Hilfen 68.758 63.357 71.636 66.860 41.838 38.734 66.569 62.023 Außerbetriebliche Berufsausbildung 43.520 39.271 45.531 41.220 40.294 36.814 31.732 29.038 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen u. schwerbeh. Menschen 5.134 4.685 4.617 4.226 4.292 3.966 4.487 4.138 Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Ausu . Weiterbildung 159 153 169 164 151 147 189 180 Ausbildungsbonus (Restabwicklung ) 12.969 11.925 18.958 17.311 15.771 14.446 1.756 1.606 sozialpädagogische Begleitung, Ausbildungsmanagement 1.078 746 685 384 162 90 117 83 Übergangshilfen/Aktivierungshilfen 17.113 876 21.689 923 2.256 118 570 44 Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (Nat.Ausb.pakt) 826 367 201 137 75 51 - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 1 2 3 4 5 6 7 8 Berufliche Weiterbildung, darunter 1.713.095 139.370 1.279.629 304.041 590.004 194.410 332.111 55.385 Förderung der beruflichen Weiterbildung 468.116 53.227 631.934 121.026 498.473 113.983 315.860 39.473 dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 10.349 714 14.645 1.072 12.423 993 10.344 977 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 29.836 28.626 38.082 36.989 15.504 15.110 7.666 7.467 ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit 1.118 1.095 123.216 119.797 65.978 64.806 8.585 8.445 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen 1.214.025 56.422 486.397 26.229 10.049 511 - - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit , darunter 504.750 349.097 509.046 337.149 484.912 307.555 399.157 243.651 Förderung abhängiger Beschäftigung 360.623 345.115 344.936 331.009 312.784 301.606 247.858 239.251 Eingliederungszuschuss 269.076 258.824 266.157 256.146 241.297 233.551 187.297 181.326 Eingliederungszuschuss f. besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 12.497 12.046 11.158 10.760 11.065 10.759 10.870 10.556 Einstiegsgeld bei abhängiger svpflichtiger Erwerbstätigkeit 25.031 22.892 20.582 18.856 27.531 25.153 21.056 19.301 Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter 4) - - - - - - - - Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung ) 25.319 24.094 26.758 25.557 8.015 7.739 2.985 2.860 Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) 11.457 11.229 11.830 11.594 18.379 18.061 19.983 19.632 Personal-Service-Agenturen 4.734 4.461 2.072 1.964 594 578 152 141 Einstellungszuschuss für Neugründungen 8.086 7.612 324 295 * * - - Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) 558 545 48 45 - - - - Qualifizierungszuschuss für jüngere AN 517 472 441 392 398 368 17 17 Eingliederungsgutschein (Restabwicklung ) 2.770 2.713 5.453 5.329 5.490 5.386 5.498 5.418 Beschäftigung begl. Eingliederungshilfen 578 227 113 71 * * - - Förderung der Selbständigkeit 144.127 3.982 164.110 6.140 172.128 5.949 151.299 4.400 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 24.802 543 19.848 429 16.740 395 11.238 232 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen - - 7.153 149 8.872 196 6.243 125 Gründungszuschuss 119.325 3.439 137.109 5.562 146.516 5.358 133.818 4.043 Überbrückungsgeld für Selbständige - - - - - - - - Existenzgründerzuschuss (Ich- AG) - - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/4563 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 1 2 3 4 5 6 7 8 besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 5), darunter 71.833 42.154 71.437 43.324 64.274 39.181 61.731 38.299 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 16.992 2.450 12.905 2.149 11.956 2.052 10.023 1.843 Eignungsabklärung/Berufsfindung 9.778 2.524 11.155 2.715 9.520 2.391 9.131 2.365 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung 20.149 17.904 20.439 18.080 18.102 16.331 16.991 15.275 Einzelfallförderung 5.550 4.703 5.443 4.720 5.144 4.539 5.824 5.226 individuelle rehaspezifische Maßnahmen 19.364 14.573 19.836 15.316 17.638 13.661 17.088 13.286 unterstützte Beschäftigung - - 1.659 344 1.914 207 2.674 304 (nachrichtlich: Einzelfallförderung - Einmalleistung) 5.370 4.545 5.200 4.499 4.226 3.696 4.923 4.389 Beschäftigung schaffende Maßnahmen , darunter 898.000 127.327 826.876 105.845 743.329 85.710 498.446 61.688 Arbeitsgelegenheiten 827.663 60.286 815.773 95.277 740.828 83.312 475.196 40.533 Förderung von Arbeitsverhältnissen - - - - - - - - Beschäftigungsphase Bürgerarbeit - - - - - - 22.000 19.979 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 70.278 66.992 11.103 10.568 2.501 2.398 1.250 1.176 Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell 45 45 - - - - - - Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen 14 4 - - - - - - Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt - - - - - - - - Freie Förderung / Sonstige Förderung , darunter 538.789 98.254 155.334 33.424 70.191 20.366 43.797 8.690 Freie Förderung SGB II - - 40.794 6.949 61.684 16.323 43.281 8.333 darunter Einmalleistungen - - 2.094 537 4.873 1.794 4.049 1.851 Erprobung innovativer Ansätze - - - - - - - - Freie Förderung SGBIII (Restabwicklung ) 76.342 29.253 21.453 11.490 281 88 - - sonstige weitere Leistungen 462.447 69.001 93.087 14.985 6.013 1.864 - - darunter Einmalleistungen 100.834 21.603 14.252 2.482 546 80 - - Europäischer Globalisierungsfonds - - - - 2.213 2.091 516 357 Deutsch-Sprachförderung - - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 1 2 3 4 5 6 7 8 Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 2) 7.501.993 1.723.846 7.239.319 1.746.479 6.739.906 1.705.043 5.191.224 1.312.050 Summe der Einmalleistungen 2) 3.122.158 796.722 2.663.197 661.082 2.918.947 831.225 2.413.198 705.540 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 2) 4.379.835 927.124 4.576.122 1.085.397 3.820.959 873.818 2.778.026 606.510 nachrichtlich: kommunale Eingliederungsleistungen 3) 61.131 5.065 77.260 6.032 81.932 6.474 74.153 5.766 Erstellungsdatum: 04.09.2018, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 272021 1) Liegt aus technischen Gründen erst ab 2010 Jahr vor. 2) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II. 3) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - März 2018 (Datenstand Juni 2018) nur ca. 64 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Aufgrund von Fehlerfassungen ist die Zahl der Ein- und Austritte bundesweit um ca. 10% übererfasst. 5) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten . 6) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. 7) Gemessen zum Eintrittszeitpunkt. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach dem Beschäftigtenstatus , Nürnberg, September 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/4563 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 9 10 11 12 13 14 15 16 Aktivierung und berufliche Eingliederung , darunter 3.094.172 631.072 2.924.014 601.619 2.854.764 564.563 2.624.032 528.890 Vermittlungsbudget 1.952.928 524.259 1.734.937 501.645 1.604.678 460.240 1.384.178 415.759 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.112.587 83.295 1.184.901 96.002 1.246.081 100.505 1.235.994 109.425 darunter: bei einem Arbeitgeber 350.523 18.643 369.040 19.147 379.762 20.063 380.026 24.326 Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 24.284 19.466 42.760 34.450 39.580 32.834 35.050 29.851 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 4.177 3.966 4.015 3.845 3.825 3.677 3.631 3.526 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 235 141 161 127 180 141 229 180 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen - - - - - - - - eingelöste Vermittlungsgutscheine - bewilligt 1. Rate - (Restabwicklung) 1) 24.245 19.411 - - - - - - Beauftragung Dritter mit Vermittlung - - - - - - - - Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen - - - - - - - - Unterstützung Beratung und Vermittlung - - - - - - - - Mobilitätshilfen - - - - - - - - Berufswahl und Berufsausbildung 6), darunter 199.297 104.889 218.661 113.172 173.324 93.087 208.757 99.134 Berufseinstiegsbegleitung 23.300 141 37.530 311 19.074 282 48.999 181 Assistierte Ausbildung - - - - - - 4.914 2.774 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 80.903 18.439 78.178 18.488 72.250 17.799 70.174 18.331 Einstiegsqualifizierung 22.326 19.264 19.859 16.929 18.501 16.044 17.493 15.265 Ausbildungsbegleitende Hilfen 40.371 37.428 55.101 51.656 38.029 35.406 44.242 41.163 Außerbetriebliche Berufsausbildung 27.624 25.228 24.121 22.187 21.919 20.225 19.357 18.068 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen u. schwerbeh. Menschen 4.150 3.801 3.722 3.454 3.377 3.180 3.383 3.175 Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung 175 169 150 147 174 151 195 177 Ausbildungsbonus (Restabwicklung ) 426 401 - - - - - - sozialpädagogische Begleitung, Ausbildungsmanagement 22 18 - - - - - - Übergangshilfen/Aktivierungshilfen - - - - - - - - Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (Nat.Ausb.pakt) - - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 9 10 11 12 13 14 15 16 Berufliche Weiterbildung, darunter 319.336 42.890 336.905 43.668 336.624 49.771 314.827 47.926 Förderung der beruflichen Weiterbildung 308.390 32.169 326.441 33.427 323.992 37.398 305.817 39.187 dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 9.739 930 8.629 823 8.265 858 7.657 930 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 6.720 6.543 7.489 7.291 8.690 8.455 9.010 8.739 ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit 4.226 4.178 2.975 2.950 3.942 3.918 - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen - - - - - - - - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter 219.220 171.668 224.157 171.278 238.151 183.510 240.318 190.532 Förderung abhängiger Beschäftigung 178.495 170.568 176.135 169.845 188.204 182.111 195.330 189.261 Eingliederungszuschuss 143.511 137.988 145.569 141.179 149.288 145.453 149.545 146.037 Eingliederungszuschuss f. besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 9.459 9.149 8.973 8.725 8.845 8.669 9.034 8.819 Einstiegsgeld bei abhängiger svpflichtiger Erwerbstätigkeit 23.325 21.307 21.593 19.941 30.071 27.989 34.010 31.952 Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter 4) - - - - - - 2.741 2.453 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung ) 518 485 - - - - - - Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung ) 668 643 - - - - - - Personal-Service-Agenturen - - - - - - - - Einstellungszuschuss für Neugründungen - - - - - - - - Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) - - - - - - - - Qualifizierungszuschuss für jüngere AN - - - - - - - - Eingliederungsgutschein (Restabwicklung ) 1.014 996 - - - - - - Beschäftigung begl. Eingliederungshilfen - - - - - - - - Förderung der Selbständigkeit 40.725 1.100 48.022 1.433 49.947 1.399 44.988 1.271 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 7.860 193 5.872 235 4.717 133 3.464 76 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 12.544 190 15.491 264 14.359 295 11.734 259 Gründungszuschuss 20.321 717 26.659 934 30.871 971 29.790 936 Überbrückungsgeld für Selbständige - - - - - - - - Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) - - - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/4563 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 9 10 11 12 13 14 15 16 besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 5), darunter 61.066 38.012 60.528 37.955 62.836 40.413 64.456 41.299 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 10.069 2.025 10.003 1.702 10.201 1.703 10.063 1.477 Eignungsabklärung/Berufsfindung 8.983 2.249 8.730 2.468 8.718 2.533 9.294 2.634 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung 16.347 14.432 16.110 14.468 15.715 14.347 15.390 13.969 Einzelfallförderung 6.462 5.797 6.690 6.189 8.957 8.222 10.201 9.335 individuelle rehaspezifische Maßnahmen 16.616 13.164 16.173 12.790 16.451 13.263 16.535 13.594 unterstützte Beschäftigung 2.589 345 2.822 338 2.794 345 2.973 290 (nachrichtlich: Einzelfallförderung - Einmalleistung) 5.593 5.000 5.889 5.431 8.025 7.334 9.191 8.378 Beschäftigung schaffende Maßnahmen , darunter 372.235 30.653 295.830 18.323 272.078 13.436 233.705 10.342 Arbeitsgelegenheiten 350.575 10.355 278.916 2.385 260.685 2.371 226.082 2.925 Förderung von Arbeitsverhältnissen 3.728 3.532 9.812 9.228 8.329 8.081 7.241 7.045 Beschäftigungsphase Bürgerarbeit 17.829 16.673 7.102 6.710 3.064 2.984 * - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 103 93 - - - - - - Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell - - - - - - - - Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen - - - - - - - - Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt - - - - - - * 372 Freie Förderung / Sonstige Förderung , darunter 50.592 14.428 39.506 11.738 39.266 12.428 38.475 14.388 Freie Förderung SGB II 49.347 13.256 38.715 11.041 39.048 12.257 35.777 11.801 darunter Einmalleistungen 8.366 3.393 8.863 3.487 8.599 3.671 8.100 4.121 Erprobung innovativer Ansätze - - 119 34 48 7 71 9 Freie Förderung SGBIII (Restabwicklung ) - - - - - - - - sonstige weitere Leistungen - - - - - - - - darunter Einmalleistungen - - - - - - - - Europäischer Globalisierungsfonds 1.245 1.172 672 663 170 164 2.627 2.578 Deutsch-Sprachförderung - - - - - - - - Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 2) 4.315.918 1.033.612 4.099.601 997.753 3.977.043 957.208 3.724.570 932.511 Summe der Einmalleistungen 2) 2.020.882 571.778 1.797.749 545.260 1.665.771 504.364 1.440.432 458.398 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 9 10 11 12 13 14 15 16 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 2) 2.295.036 461.834 2.301.852 452.493 2.311.272 452.844 2.284.138 474.113 nachrichtlich: kommunale Eingliederungsleistungen 3) 72.797 6.018 76.295 7.044 81.784 7.364 87.382 8.477 Erstellungsdatum: 04.09.2018, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 272021 1) Liegt aus technischen Gründen erst ab 2010 Jahr vor. 2) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II. 3) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - März 2018 (Datenstand Juni 2018) nur ca. 64 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Aufgrund von Fehlerfassungen ist die Zahl der Ein- und Austritte bundesweit um ca. 10% übererfasst. 5) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten . 6) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. 7) Gemessen zum Eintrittszeitpunkt. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach dem Beschäftigtenstatus , Nürnberg, September 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/4563 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2016 Jahr 2017 Jan bis Mai 2018 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 17 18 19 20 21 22 Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter 2.819.137 525.274 2.565.231 479.996 949.855 172.924 Vermittlungsbudget 1.282.642 390.799 1.113.723 348.878 392.156 120.924 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.532.463 130.605 1.446.783 127.385 555.779 50.734 darunter: bei einem Arbeitgeber 420.275 30.000 423.168 31.656 169.685 13.359 Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 30.474 26.127 24.101 20.311 7.219 6.441 Probebeschäftigung für Menschen mit Behinderungen 3.785 3.683 3.583 3.478 1.191 1.138 Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen 243 187 214 182 75 66 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen 4 - 928 73 654 62 eingelöste Vermittlungsgutscheine - bewilligt 1. Rate - (Restabwicklung) 1) - - - - - - Beauftragung Dritter mit Vermittlung - - - - - - Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen - - - - - - Unterstützung Beratung und Vermittlung - - - - - - Mobilitätshilfen - - - - - - Berufswahl und Berufsausbildung 6), darunter 190.532 94.193 187.195 95.248 44.146 26.184 Berufseinstiegsbegleitung 35.046 274 32.799 75 3.439 24 Assistierte Ausbildung 11.659 5.403 11.660 6.161 4.608 1.590 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 66.424 17.721 63.456 17.449 11.947 2.616 Einstiegsqualifizierung 20.354 17.418 23.922 20.055 8.069 6.821 Ausbildungsbegleitende Hilfen 36.624 34.308 36.446 33.889 14.251 13.447 Außerbetriebliche Berufsausbildung 16.863 15.710 15.465 14.383 1.549 1.420 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen u. schwerbeh. Menschen 3.376 3.197 3.274 3.090 232 217 Zuschuss für schwerbehinderte Menschen im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung 186 162 173 146 51 49 Ausbildungsbonus (Restabwicklung) - - - - - - sozialpädagogische Begleitung, Ausbildungsmanagement - - - - - - Übergangshilfen/Aktivierungshilfen - - - - - - Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (Nat.Ausb.pakt) - - - - - - Berufliche Weiterbildung, darunter 335.552 51.416 326.237 57.236 121.708 20.812 Förderung der beruflichen Weiterbildung 325.842 42.042 314.389 45.786 118.691 17.910 dar. Rehabilitanden in Förderung der beruflichen Weiterbildung 7.466 978 6.992 928 2.508 324 Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 9.710 9.374 11.848 11.450 3.017 2.902 ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit - - - - - - Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4563 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2016 Jahr 2017 Jan bis Mai 2018 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 17 18 19 20 21 22 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter 262.528 214.387 248.727 204.649 93.837 76.188 Förderung abhängiger Beschäftigung 221.742 212.916 211.022 203.301 78.551 75.621 Eingliederungszuschuss 152.222 147.346 147.141 142.615 57.231 55.483 Eingliederungszuschuss f. besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 8.967 8.744 8.918 8.711 3.507 3.418 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 48.805 45.911 46.667 44.169 17.449 16.382 Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter 4) 11.748 10.915 8.296 7.806 364 338 Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) - - - - - - Entgeltsicherung für Ältere (Restabwicklung) - - - - - - Personal-Service-Agenturen - - - - - - Einstellungszuschuss für Neugründungen - - - - - - Einstellungszuschuss bei Vertretung (Job-Rotation) - - - - - - Qualifizierungszuschuss für jüngere AN - - - - - - Eingliederungsgutschein (Restabwicklung) - - - - - - Beschäftigung begl. Eingliederungshilfen - - - - - - Förderung der Selbständigkeit 40.786 1.471 37.705 1.348 15.286 567 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 2.832 131 2.360 131 877 83 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 10.230 426 8.756 319 3.027 112 Gründungszuschuss 27.724 914 26.589 898 11.382 372 Überbrückungsgeld für Selbständige - - - - - - Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) - - - - - - besondere Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen 5), darunter 64.891 42.692 64.304 43.298 19.670 12.022 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 9.593 1.484 8.933 1.418 3.620 550 Eignungsabklärung/Berufsfindung 8.897 2.641 8.564 2.547 3.331 976 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung 14.752 13.350 14.104 12.698 1.046 794 Einzelfallförderung 11.839 10.877 13.591 12.573 6.313 5.911 individuelle rehaspezifische Maßnahmen 16.882 14.071 15.992 13.730 4.425 3.676 unterstützte Beschäftigung 2.928 269 3.120 332 935 115 (nachrichtlich: Einzelfallförderung - Einmalleistung) 10.740 9.825 12.452 11.496 5.914 5.530 Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter 235.129 18.844 216.115 18.705 93.141 5.651 Arbeitsgelegenheiten 219.691 4.050 200.242 3.874 89.041 1.760 Förderung von Arbeitsverhältnissen 6.329 6.090 5.458 5.300 2.510 2.398 Beschäftigungsphase Bürgerarbeit - - - - - - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen - - - - - - Strukturanpassungsmaßnahmen traditionell - - - - - - Beschäftigung schaffende Infrastrukturmaßnahmen - - - - - - Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 9.109 8.704 10.415 9.531 1.590 1.493 Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter 43.507 16.148 44.462 15.800 16.459 6.174 Freie Förderung SGB II 43.177 16.130 44.063 15.746 15.567 5.411 darunter Einmalleistungen 9.049 4.955 9.308 5.179 3.450 1.920 Erprobung innovativer Ansätze 330 18 399 54 276 159 Freie Förderung SGBIII (Restabwicklung) - - - - - - sonstige weitere Leistungen - - - - - - darunter Einmalleistungen - - - - - - Europäischer Globalisierungsfonds - - - - 616 604 Deutsch-Sprachförderung - - - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/4563 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Jahr 2016 Jahr 2017 Jan bis Mai 2018 Insgesamt darunter Insgesamt darunter Insgesamt darunter sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) sv-pflichtige Beschäftigung 7) 17 18 19 20 21 22 Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 2) 3.951.276 962.954 3.652.271 914.932 1.338.816 319.955 Summe der Einmalleistungen 2) 1.336.471 432.126 1.162.482 386.207 409.685 134.929 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 2) 2.614.805 530.828 2.489.789 528.725 929.131 185.026 nachrichtlich: kommunale Eingliederungsleistungen 3) 90.388 9.887 81.853 9.216 34.058 3.762 Erstellungsdatum: 04.09.2018, Zentraler Statistik-Service, Auftragsnummer 272021 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Liegt aus technischen Gründen erst ab 2010 Jahr vor. 2) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für Menschen mit Behinderungen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II. 3) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - März 2018 (Datenstand Juni 2018) nur ca. 64 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Aufgrund von Fehlerfassungen ist die Zahl der Ein- und Austritte bundesweit um ca. 10% übererfasst. 5) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten . 6) Ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III. 7) Gemessen zum Eintrittszeitpunkt. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach dem Beschäftigtenstatus , Nürnberg, September 2018. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333