Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes vom 24. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4600 19. Wahlperiode 27.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Lisa Paus, Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/4079 – G20-Gipfel in Buenos Aires V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Klimakrise, der von den USA vorangetriebene Handelskrieg und die zunehmende globale Ungerechtigkeit sind einige der drängendsten Probleme, für die die führenden Industrieländer der Welt Lösungen finden und Verantwortung übernehmen müssen. Vom 30. November bis zum 1. Dezember 2018 treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Regierungen der G20-Mitgliedstaaten und eingeladene Vertreterinnen und Vertreter anderer Nationen, sowie verschiedene Finanzinstitutionen in Buenos Aires, um dies zu tun. Ihre Mitglieder repräsentieren gemeinsam zwei Drittel der Weltbevölkerung und sind für mehr als vier Fünftel des globalen Bruttoinlandsprodukts verantwortlich. Dies sind gute Voraussetzungen für globale Problemlösung – wenn sie sich nicht von den USA auseinanderdividieren lässt, wie zuletzt beim G7-Gipfel in La Malbaie geschehen . Zehn Jahre nach dem ersten G20-Gipfel, dem „Weltfinanzgipfel“ in Washington 2008, sollen in Argentinien unter dem Motto „Building consensus for fair and sustainable development“ die offiziellen Schwerpunkte des Gipfels – Zukunft der Arbeit, Infrastruktur für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Zukunft des Essens – thematisiert werden. Die Arbeit und die Arbeitsmärkte werden sich in den nächsten Jahren weltweit gravierend verändern. Die G20 müssen Verantwortung dafür tragen, dass auch im Zeitalter der Digitalisierung entstehende neue Arbeitsplätze den Standards für gute Arbeit entsprechen, die ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale Arbeitsorganisation) eingehalten werden und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) Leitbild aller darauf ausgerichteter Politik sind. In vielen Entwicklungsländern klafft eine erhebliche Lücke in der Infrastruktur. Eine gute Infrastruktur – Verkehrswege sowie Informations- und Telekommunikationsnetze , aber auch verlässliche Einrichtungen der Daseinsvorsorge beispielsweise im Bereich Trinkwasser, Elektrizität oder Krankenhäuser – ist elementar für eine nachhaltige Entwicklung von Staaten. Um dafür zu sorgen, dass sich künftig immer mehr Menschen ausreichend und gut ernähren können, müssen unsere natürlichen Grundlagen – wie Wasser, Boden und Klima – geschützt werden. Um auch in Zukunft die Ernährung für eine Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rasant wachsende Bevölkerung zu sichern, braucht es eine nachhaltige und produktive Landwirtschaft. Gerade Industrieländer müssen ihren „ökologischen Fussabdruck“ verkleinern, den sie beispielsweise hinterlassen, indem sie in Entwicklungs - und Schwellenländern Flächen für den Anbau von Futtermitteln in Anspruch nehmen. Die G20-Agenda der letzten Jahre war zu wachstumsgetrieben. Sie muss auf interne Widersprüche, Kohärenz zwischen der Politik der Maßnahmen und den Aktionsplänen untereinander und insbesondere mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung und dem Klimaabkommen von Paris geprüft werden. Der G20-Gipfel muss auch jenseits seiner Tagesordnung die aktuellen Probleme der Welt thematisieren. Er kann hierfür ein geeignetes Forum sein, da im Gegensatz zur G7 mit China und Russland zwei wichtige Akteure der internationalen Gemeinschaft mit am Tisch sitzen. Die Zusammenarbeit der Gruppe wird auf eine harte Probe gestellt. Die immer deutlichere Entwicklung hin zu einer multipolaren Weltordnung führt zu Spannungen , die während des Gipfels adressiert werden müssen. Zehn Jahre nach dem ersten Gipfel stehen wir vor einer Protektionismus-Spirale und drohende Wirtschaftskriege destabilisieren die gemeinsamen Werte. Die Gruppe muss Verantwortung übernehmen und ihre Stärke dazu nutzen, sich den dringendsten Problemen unserer Zeit zu widmen. Die Klimakrise, soziale Ungleichheit, globale Ungerechtigkeit und die daraus entstehenden Folgen betreffen alle G20-Staaten. 1. Welche Zielsetzung hat die Bundesregierung für den G20-Gipfel? Die G20 ist als Zusammenschluss der führenden Industrie- und Schwellenländer das zentrale Forum zur finanz- und wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit und zum Umgang mit damit verknüpften globalen Herausforderungen. Die Bundesregierung wird sich auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires für eine Fortschreibung der unter deutschem G20-Vorsitz im vergangenen Jahr auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in Hamburg erzielten Ergebnisse und damit für ein starkes Signal zur fortgesetzten multilateralen Zusammenarbeit einsetzen. Zu den zentralen Ergebnissen des G20-Gipfels 2017 zählen insbesondere das Bekenntnis zu einem regelbasierten internationalen Handelssystem mit einer starken , handlungsfähigen Welthandelsorganisation, zu offenen Märkten und gegen Protektionismus sowie zum Abbau globaler, den Wettbewerb verzerrender Überkapazitäten , insbesondere im Stahlsektor. Die Bundesregierung wird sich zudem weiterhin beim Klimaschutz für die zügige und umfassende Umsetzung des Paris- Abkommens aussprechen. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zählen zu den zentralen globalen Herausforderungen unserer Zeit. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Schwerpunktsetzung der argentinischen G20-Präsidentschaft, u. a. in den Bereichen Zukunft der Arbeit, Infrastruktur und Ernährungssicherung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4600 2. Wie will die Bundesregierung den G20-Gipfel nutzen, um die Handels- und Zollkonflikte zwischen der EU und den USA, als auch zwischen den USA und anderen Mitgliedern der G20 zu entschärfen? a) Zieht die Bundesregierung die Option in Betracht mit anderen Betroffenen der US-Strafzölle (z. B. Kanada, China, Mexiko, Japan) ein gemeinsames Gegengewicht gegenüber den USA zu bilden und mit geeinten Maßnahmen gegen die Politik von Präsident Donald Trump vorzugehen? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung spricht sich in der G20 für ein regelbasiertes internationales Handelssystem mit starker WTO, gegen Protektionismus und Abschottung und für offene Märkte aus. Diese Haltung wird die Bundesregierung auch auf dem G20-Gipfel in Buenos Aires vertreten. Die Bundesregierung unterstützt zudem das Ziel, die WTO zu stärken, u. a. indem ihre Arbeitsweise in entscheidenden Bereichen verbessert und Lücken in ihrem Regelwerk geschlossen werden, damit die WTO angemessen auf aktuelle handelspolitische Herausforderungen reagieren kann. Die Bundesregierung wird daher – in enger Abstimmung innerhalb der EU – auf dem G20-Gipfel insbesondere für eine positive Handelsagenda und die Modernisierung der WTO werben. Die Diskussion der Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel wurde von den G20-Handelsministern bei ihrem Treffen am 14. September vorbereitet. 3. Wird die Bundesregierung ein Abschlusskommuniqué der Regierungsoberhäupter nur unterzeichnen, wenn sich darin a) ein Bekenntnis zu bestehenden internationalen Abkommen, wie dem Pariser Klimaabkommen, b) die Bestärkung von internationalen Bestrebungen gegen protektionistische Handelspolitik, c) eine Verpflichtung zur Sicherung der Menschenrechte wiederfindet? Die Verhandlungen zur Abschlusserklärung des G20-Gipfels laufen derzeit auf Ebene der „Sherpas“, der persönlichen Beauftragten der Staats- und Regierungschefs zur Vorbereitung der G20-Gipfel. Diese Verhandlungen sind vertraulich. Das Bestreben der Bundesregierung ist es, eine gemeinsame, möglichst ambitionierte Gipfelerklärung zu verabschieden, in der sich die zentralen Zielsetzungen für den diesjährigen G20-Gipfel in Buenos Aires, wie in der Antwort zu Frage 1 dargelegt, widerspiegeln. 4. Werden die folgenden Konflikte Thema auf dem G20-Gipfel sein, und welchen Stellenwert wird die Verständigung zu deren Lösung auf dem Gipfel haben: a) Syrien, b) Ost-Ukraine, c) Nordkorea? Der Bundesregierung liegen aktuell keine Informationen über entsprechende Planungen der argentinischen G20-Präsidentschaft vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Position wird die Bundesregierung bezüglich a) direkten Verhandlungen mit dem Regime von Baschar al Assad über eine Beendigung des Syrien-Konfliktes und Die Bundesregierung sieht politische Verhandlungen zwischen der Opposition und dem syrischen Regime auf Grundlage der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats als Voraussetzung für eine nachhaltige politische Lösung des Syrienkonflikts an. Solche substantiellen Verhandlungen sind jedoch aufgrund der Blockadehaltung des syrischen Regimes bislang nicht zustande gekommen. b) eines Referendums im völkerrechtswidrig annektierten Teil der Ost-Ukraine einnehmen? Die Minsker Vereinbarungen sind Grundlage für die friedliche Konfliktlösung in der Ost-Ukraine. Auf dieser Grundlage wirkt Deutschland im Normandie-Format weiterhin aktiv an einer Lösung des Konflikts in der Ost-Ukraine mit. Ein Referendum in der Ost-Ukraine ist nicht Teil des zwischen den Seiten vereinbarten Minsker Maßnahmenpaketes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Ist die Bundesregierung bereit, Beschlüsse nach dem 19+1-Prinzip aufzusetzen , sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten kommen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen wird Informationsaustausch und politische Kohärenz zwischen den seit Jahren wachsenden G20-Arbeitsgruppen und -prozessen hergestellt, und wie wird konkret überprüft, dass sich die beschlossenen Aktionspläne und Maßnahmen nicht konterkarieren? Die G20 ist ein informelles Forum, bei dem die Organisation und Vorbereitung des Gipfels der Staats- und Regierungschefs sowie der verschiedenen Arbeitsstränge und -prozesse der jeweiligen Präsidentschaft obliegt. Die Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsstränge werden in der Vorbereitung des Gipfeltreffens durch die „Sherpas“ zusammengeführt. Desweiteren wird ein Informationsaustausch zwischen den Arbeitssträngen u. a. auch durch gemeinsame Sitzungen unterschiedlicher Arbeitsstränge gewährleistet . So haben in der Vergangenheit zu ausgewählten Themen bspw. gemeinsame Treffen der Finanz- und Entwicklungsminister (2011), der Finanz- und Arbeitsminister (2015) oder der Arbeits- und Bildungsminister (im laufenden Jahr unter argentinischer Präsidentschaft) stattgefunden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4600 8. Welche konkreten Arbeitsschritte plant die Bundesregierung, um die vom G20-Finanzministertreffen angestrebte konsensbasierte Lösung für die Auswirkungen der digitalen Wirtschaft auf das internationale Steuersystem bis 2020 zu erarbeiten und umzusetzen (www.bundesfinanzministerium.de/ Content/EN/Standardartikel/Topics/Featured/G20/G20-Documents/Argentina/ 2010-07-21-Buenos-Aires-Communique.pdf?__blob=publicationFile&v=4, siehe Punkte 11)? Die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure haben die OECD mit den Arbeiten hierzu beauftragt. Die Bundesregierung wirkt intensiv an den Beratungen der OECD Task Force on the Digital Economy sowie der OECD Working Party 2 on Tax Policy and Statistics mit, bei der bis zu 116 Staaten des sogenannten „Inclusive Framework“ gemeinsam daran arbeiten, die Herausforderungen bei der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen. Derzeit arbeitet das OECD-Sekretariat die nächsten Schritte schriftlich aus, über die Ende des Jahres zur Vorbereitung der weiteren Arbeiten abgestimmt wird. a) Unterstützt die Bundesregierung die Einführung einer digitalen Betriebsstätte auf internationaler Ebene? b) Rechnet die Bundesregierung mit Widerstand in der internationalen Umsetzung dieses Steuersystems durch Länder, deren Unternehmen besonders von dieser Regulierung betroffen sind? Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet. Die Einführung einer „digitalen Betriebsstätte“ ist ein möglicher Ansatz, um eine Ausweitung der Besteuerung digitaler Geschäftsaktivitäten zu erreichen, der allerdings im Gegensatz zu den derzeit geltenden internationalen Besteuerungsgrundsätzen steht. Dieser Ansatz ist bisher nur grob umrissen worden, etwa durch die EU-Kommission mit ihrem Vorschlag zur signifikanten digitalen Präsenz. Eine effektive Besteuerung der digitalen Wirtschaft setzt eine international koordinierte Abstimmung des Konzepts einer digitalen Betriebstätte voraus. Diskussionen hierzu finden bereits auf G20/OECD-Ebene statt. Die Diskussionsergebnisse sollen in die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union einfließen. Die Bundesregierung bringt sich bei den Diskussionen auf internationaler Ebene ein und wird die Ergebnisse entsprechend bewerten. 9. Plant die Bundesregierung, die freiwilligen Optionen des G20 Sustainable Finance Synthesis Report 2018 umzusetzen (www.g20.org/sites/default/files/ documentos_producidos/g20_sustainable_finance_synthesis_report_-_2018_ sfsg.pdf)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird sich, insbesondere in der EU, für eine angemessene Diskussion der Umsetzung der freiwilligen Optionen einsetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Inwiefern setzt die Bundesregierung die Implementierung der im G20-Finanzminister -Communiqué geforderter FATF-Standards (FATF = Financial Action Task Force) für die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche und die Finanzierung von Proliferationsaktivitäten um und fördert die Umsetzung dieser Standards innerhalb der G20-Staaten? Die Financial Action Task Force (FATF) ist der internationale Standardsetzer („soft law“) für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Umsetzung der FATF-Standards innerhalb der EU erfolgt über die 4. EU- Geldwäsche-Richtlinie, deren Vorgaben in Deutschland insbesondere im Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) in der Fassung vom 23. Juni 2017 umgesetzt sind (gegenwärtig infolge der im Juli 2018 in Kraft getretene Änderungs-Richtlinie zur 4. Geldwäsche-Richtlinie in Überarbeitung). Die Bundesregierung unterstützt die Durchsetzung der FATF-Standards weltweit. Hierzu gehören etwa die Entsendung von Experten in FATF-Länderprüfungen und in technische Arbeitsgruppen sowie der Austausch zwischen Fachbehörden. 11. Plant die Bundesregierung, auf dem G20-Gipfel internationale Regulierungen von Kryptowährungen festzulegen, um gegen dadurch ermöglichte Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus vorzugehen? Auf dem G20-Treffen der Finanzminister und Notenbankgouverneure am 19./20. März 2018 wurde auf deutsch-französische Initiative hin das Thema „Crypto-Assets“ erstmals behandelt. Das Financial Stability Board (FSB) wurde beauftragt, zusammen mit den anderen internationalen Standardsetzern, u. a. der FATF, im Juli 2018 über ihre Arbeiten zu „Crypto-Assets“ zu berichten. Die G20- Finanzminister und -Notenbankgouverneure haben bei ihrem Treffen am 21./22. Juli 2018 darauf Bezug nehmend die FATF zur Überprüfung der Anwendbarkeit ihrer Standards im Zusammenhang mit „Crypto-Assets“ bis Oktober 2018 aufgefordert. Derzeit werden eine Reihe konkreter Optionen für die Anpassung bestimmter Standards abgestimmt, über deren Annahme das kommende FATF- Plenum am 19. Oktober 2018 entscheiden wird. Diese Entscheidung ist innerhalb der FATF herbeizuführen, da der Mitgliederkreis der FATF über den der G20 hinausgeht. Die Bundesregierung wirkt an den laufenden technischen Vorarbeiten auf Experten-Ebene aktiv mit und wird anschließend für eine adäquate Abbildung im EU-Regelwerk eintreten, um die ordnungsgemäße Umsetzung der FATF-Vorgaben sicherzustellen. 12. Inwiefern wurde der Dialogprozess Arbeiten 4.0 mit der ILO-„Future of Work“-Jahrhundertinitiative und der OECD-Job Strategy verzahnt, und welche weiteren Schritte sind hierfür geplant? Die Erkenntnisse aus den Arbeiten 4.0-Prozess sind sowohl in die Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) also auch in die Arbeit des OECD-Sekretariates eingeflossen. Das Weißbuch Arbeiten 4.0 wurde der ILO als Ergebnis eines umfangreichen Stakeholder-Dialoges als Input des BMAS für die Arbeit an der ILO-Jahrhundertinitiative „Zukunft der Arbeit“ zur Verfügung gestellt und in mehreren Treffen auf Arbeitsebene erläutert; beispielsweise beteiligte sich das BMAS an einem Expertenworkshop zu „Arbeit und Gesellschaft“ am 12. September 2017 in Turin, der Teil der vorbereitenden Arbeiten der ILO an der Jahrhundertinitiative war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4600 Zur Verzahnung mit der „Jobs Strategy“ der OECD finanzierte das BMAS bereits während des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 ein „High-Level Policy Forum on the Future of Work“ im Januar 2016 in Paris, bei dem Vertreter aus Wissenschaft und Politik aus den OECD-Mitgliedstaaten über die Ausrichtung einer möglichen neuen „Jobs Strategy“ diskutierten. Dieser Austausch wurde dann im Rahmen eines weiteren High-Level Policy Forums im Juni 2017 in Berlin fortgesetzt. Ferner beteiligt sich das BMAS aktiv in den fachlichen Diskussionen zur „Jobs Strategy “ im Rahmen des OECD-Ausschusses für Arbeit, Beschäftigung und Soziales . Darüber hinaus hat die Bundesregierung die Initiative der ILO, im Jahr des hundertjährigen Bestehens der ILO 2019 weltweit nationale Veranstaltungen mit Bezug zur Jahrhundertinitiative zur Zukunft der Arbeit durchzuführen, aktiv aufgegriffen : In einem gemeinsam von der ILO und dem BMAS am 29. August 2018 in Berlin ausgerichteten Werkstattgespräch „Die ILO im digitalen Zeitalter – die Zukunft der Arbeit gestalten“ wurde unter deutschen Stakeholdern aus Arbeitnehmer - und Arbeitgeberorganisationen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über Herausforderungen und Chancen der Zukunft der Arbeit insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Rolle der ILO diskutiert. Die Ergebnisse der Veranstaltung sollen in den Prozess der Jahrhundertinitiative der ILO einfließen und Impulse für die Globale Kommission zur Zukunft der Arbeit geben. 13. Wie will die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel der Gefahr zunehmender Einkommensungleichheit durch Automatisierung von Tätigkeiten begegnen ? Sieht die Bundesregierung in dieser Hinsicht auf internationaler Ebene Handlungsbedarf? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was hat sie bisher unternommen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dieser Form von Einkommensungleichheit am wirkungsvollsten durch qualifizierende Bildungs- und Weiterbildungspolitik begegnet werden kann. Diese Auffassung wird die Bundesregierung auch auf dem G20-Gipfel vertreten. Das Thema stand zudem im Mittelpunkt des ersten gemeinsamen Treffens von G20-Arbeits- und Bildungsministern am 6. September 2018. In der Abschlusserklärung verpflichtet sich die G20 zur Entwicklung umfassender Bildungs- und Weiterbildungsstrategien. Die Wichtigkeit lebenslanger Bildung und Weiterbildung hinsichtlich der für die Digitalwirtschaft notwendigen Fähigkeiten wurde auch von den G20-Digitalministern diskutiert und in ihrer Erklärung vom 24. August 2018 unterstrichen. Die Umsetzung der Selbstverpflichtung folgt auf nationaler Ebene. Da die Auswirkungen der Automatisierung eine gemeinsame Herausforderung für die G20 darstellen, sieht die Bundesregierung einen entscheidenden Mehrwert im internationalen Erfahrungsaustausch . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Gab es bereits internationale Vereinbarungen zu Inhalten oder Prozessen, die im Bereich Klimaschutz Arbeitsplätze, wie beispielsweise in der Solarbranche oder im Bereich Elektromobilität, schaffen bzw. sichern? Wenn ja, welche, und wurden sie bereits umgesetzt oder sind sie noch in Planung? Das G20-Energieministertreffen fand am 15. Juni 2018 in Bariloche statt. Die G20-Energieminister unterstreichen in ihrem Kommuniqué grundsätzlich die Bedeutung der internationalen Energiewende zur Umsetzung des Pariser Klimaschutz -Abkommens und erkennen ihre diesbezügliche Führungsrolle an, mit Hinweis auf die Ergebnisse unter deutscher G20-Präsidentschaft 2017. Dabei betonen sie u.a. die Notwendigkeit steigender Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien und einer Steigerung der Energieeffizienz, auch mit Blick auf Wachstums - und Beschäftigungseffekte. Die argentinische G20-Präsidentschaft führt die erstmals unter deutscher G20- Präsidentschaft etablierte G20 Climate Sustainability Working Group fort. Im Fokus der Arbeitsgruppe steht ein Austausch zur Umsetzung des Pariser Abkommens sowie in diesem Jahr die von der argentinischen G20-Präsidentschaft vorgegebenen Schwerpunkte Anpassung an den Klimawandel, langfristige Minderungsstrategien , sowie Finanzierung von Klimaschutz. Die Bundesregierung tritt in der G20 für eine ambitionierte Umsetzung des Pariser Abkommens sowie des beim G20-Gipfel in Hamburg erzielten Aktionsplans der G20 von Hamburg zu Klima und Energie für Wachstum ein. 15. Wurden bisher konkrete Schritte unternommen, um die folgenden Ziele des Abschlusskommuniqué des G20-Gipfels in Hamburg umzusetzen: a) Eliminierung von Kinderarbeit bis 2025, Die Bundesregierung setzt sich in allen relevanten internationalen Foren, insbesondere der ILO und den Vereinten Nationen für eine effektive Umsetzung des Ziels des G20-Abschlusskommuniqués von Hamburg ein, Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 zu beseitigen. Die Beseitigung von Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 basiert – wie die Beseitigung von Zwangsarbeit, moderner Sklaverei und Menschenhandel bis zum Jahr 2030 – auf der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, das sie in ihrem Ziel 8.7 formuliert hat. Mit einem globalen Aktionsplan, der „Allianz 8.7“ greift die ILO diese Zielsetzung zur Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit auf und will in diesem Rahmen das Handeln der einzelnen Akteure in einem Multi-Stakeholder-Ansatz bündeln. Gemeinsam sollen innovative Ansätze verfasst und erprobt werden, Prioritäten gesetzt sowie die Finanzierung von Projekten vorangetrieben werden. Bis 2020 sollen die Nationalstaaten messbare Projekte implementiert haben. DEU hat im Rahmen der IV. Weltkonferenz gegen Kinderarbeit (Nov. 2017 in Buenos Aires) seinen Beitritt zu der Allianz 8.7 erklärt. Die Bundesregierung fördert in diesem Rahmen u. a. eine ILO-Studie zu Kinder- und Zwangsarbeit in der äthiopischen Textilindustrie sowie der Kautschukindustrie in Indonesien. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung ihr jahrzehntelanges Engagement zur Abschaffung der Kinderarbeit beständig fort: Richtungsweisend auf internationaler Ebene ist das seit 1992 bestehende Programm der ILO zur Abschaffung von Kinderarbeit (ILO-IPEC). Die Bundesregierung hat das Programm mit initiiert und seitdem mit einem Betrag von insgesamt rund 73 Mio. US-Dollar finanziell unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4600 Mit dem Aktionsplan für Kinder- und Jugendrechte in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sollen ferner Maßnahmen zur Abschaffung von ausbeuterischer Kinderarbeit gefördert werden. Derzeit laufen sieben Vorhaben in Afrika (Burkina Faso, Kongo, Äthiopien), Asien (Pakistan) und Zentralasien (Tadschikistan und Kirgisistan), die die Themen Kinderarbeit und Arbeitsbedingungen direkt adressieren. In der Textil- und Bekleidungsindustrie begegnet die deutsche Entwicklungspolitik der Kinderarbeit beispielsweise im Rahmen des Programms zur Förderung der Sozial- und Umweltstandards in der Industrie. Mit dem Auf- und Ausbau von Kinderschutznetzwerken auf dezentraler Ebene sollen Kinder vor Gewalt und Ausbeutung geschützt werden, damit sich ihre Lebenssituation und ihre Zukunftschancen verbessern, so z. B. in Burkina Faso. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berät zudem Regierungen, zum Beispiel die demokratische Republik Kongo bei der Erarbeitung einer Sektorstrategie zur Bekämpfung von Kinderarbeit in den handwerklich betriebenen Minen. b) Eliminierung von Zwangsarbeit, Menschenhandel und anderer Art von moderner Sklaverei? Wenn ja, welche? Die Bundesregierung bereitet derzeit die Ratifizierung des Protokolls zum ILO- Übereinkommen 29 „Verbot der Zwangsarbeit“ in dieser Legislaturperiode vor. Sie setzt sich darüber hinaus in allen multilateralen Gremien für die Abschaffung von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Moderne Sklaverei ein. Sie hat in diesem Zusammenhang das Vorhaben der diesjährigen argentinischen G20-Präsidentschaft unterstützt, die Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit in Lieferketten auf der G20-Agenda zu halten und die Diskussion darüber zu vertiefen. Zudem wurde 2018 das von der Bundesregierung unterstützte ILO-IPEC-Programm explizit durch die Komponente Zwangsarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel ergänzt. 16. Welche finanzielle und anderweitige Unterstützung hat die Bundesregierung dem durch den G7-Gipfel 2017 etablierten und durch die G20 bestärkten Vision Zero Fund zur Verbesserung von Arbeitssicherheit und -gesundheit zur Verfügung gestellt? Der „Vision Zero“-Fonds wurde auf dem G7-Gipfel 2015 etabliert. Die Bundesregierung hat dem „Vision Zero“-Fonds bis dato finanzielle Beiträge in Höhe von insgesamt 4,925 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung durch Beratung, die Teilnahme an den internationalen Steuerungsgremien, die Finanzierung eines Beigeordneten Sachverständigen sowie bilaterale Aktivitäten mit Partnerländern den „Vision Zero“-Fonds. Auch wirbt die Bundesregierung in multilateralen Foren sowie gegenüber der Privatwirtschaft für die Unterstützung des Fonds. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die in Brisbane 2014 vereinbarte Reduzierung der Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt um 25 Prozent bis 2025 umzusetzen? a) Wie wird die Umsetzung dieser Maßnahmen, die im G20-Abschlusskommuniqué von 2017 als verbesserungswürdig hervorgehoben wurde, sichergestellt ? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. In den vergangenen Jahren ist die Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland kontinuierlich gestiegen und Deutschland befindet sich auf einem guten Weg, um das Brisbane-Ziel zu erreichen. In einem von der G20 in Auftrag gegebenen Monitoringbericht aus dem Jahr 2017 zeigen ILO und OECD, dass sich der „Gender Gap“ in Deutschland zwischen den Jahren 2012 bis 2016 um 2,2 Prozentpunkte reduziert hat. Damit zählt Deutschland zu der Gruppe der G20-Länder, die – bei einem gleichbleibenden Entwicklungstrend bis zum Jahr 2025 – das Brisbane- Ziel erreichen oder übertreffen würden. Hierzu haben auch die Maßnahmen der Bundesregierung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gleichstellung im Erwerbsleben beigetragen. Dazu zählen u. a. der Ausbau der Kindertagesbetreuung, die Weiterentwicklung des Elterngeldes und das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (in Kraft seit Mai 2015) und das Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen (in Kraft seit Juli 2017). Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus beim Elterngeld werden Anreize für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzt. Die Bundesregierung unterstützt zudem Initiativen zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Segmentierung des Arbeitsmarktes, wie „Girls’ Days“ und „Boys’ Days“, sowie eine gendergerechte Berufs- und Studienberatung, die einengende Rollenbilder aufbrechen soll. Die Bundesinitiative zur klischeefreien Berufs- und Studienwahlbegleitung setzt sich ganzheitlich dafür ein, junge Frauen und Männer gleichstellungsorientiert anzusprechen. Junge Leute sollen dabei unterstützt werden, Ausbildungsentscheidung nach ihren Interessen und Fähigkeiten zu treffen und den Einfluss überlieferter Rollenerwartungen bei der Berufswahl zu hinterfragen. Zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau sowie zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigenquote sind im Koalitionsvertrag u. a. weitere Investitionen des Bundes in die Kindertagesbetreuung sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter vorgesehen. Außerdem plant die Bundesregierung die Wirksamkeit des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen zu verbessern, indem die Nichteinhaltung der im Gesetz vorgesehenen Melde- und die Begründungspflicht für Zielvorgaben für Vorstände und Führungsebenen bei der Zielvorgabe „Null“ (entsprechend den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches) sanktioniert wird. Zur Reduzierung des Gender Gap auf dem Arbeitsmarkt soll auch der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, dem das Kabinett bereits zugestimmt hat, einen wesentlichen Beitrag leisten (geplantes Inkrafttreten: Januar 2019). Dieser sieht u. a. vor, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) um einen Rechtsanspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) ergänzt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/4600 Ziel der Bundesregierung ist es zudem, die Aus- und Weiterbildung in Sozialund Pflegeberufen attraktiver zu machen und mehr junge Menschen für dieses Berufsbild zu gewinnen, um Fachkräfte zu sichern. Hierzu sollen finanzielle Ausbildungshürden abgebaut und Ausbildungsvergütungen angestrebt werden. Eine solche Aufwertung sozialer Berufe kann dazu beitragen, den Gender Pay Gap zu reduzieren. 18. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um die internationale Benachteiligung von Frauen durch die Technologisierung von Arbeitsprozessen in traditionell insbesondere von Frauen besetzten Berufsfeldern, z. B. kleinteilige Fabrikarbeit, zu verhindern, Die Bundesregierung fördert die wirtschaftliche Beteiligung von Frauen in vielen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit direkt durch zahlreiche nationale und internationale Programme. In Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien werden z. B. durch angewandtes „Gender Diversity Management“ die Beschäftigungschancen von Frauen in privatwirtschaftlichen Unternehmen verbessert. Dazu arbeitet ein Vorhaben mit 20 Unternehmen sowie Unternehmens - und Berufsverbänden zusammen, um vor Ort qualifizierte Frauen für die Unternehmen zu gewinnen, sie im jeweiligen Unternehmen zu fördern und in ihren Führungspositionen zu unterstützen. Darüber hinaus setzen wir uns im Rahmen multilateraler Prozesse wie der G20 für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen am Wirtschafts- und Erwerbsleben im Einklang mit den ILO-Kernarbeitsnormen ein. Dabei verfolgt die Bundesregierung einen ganzheitlichen Ansatz, der die verschiedenen Gründe für die Benachteiligung von Frauen berücksichtigt. 19. Welche Fortschritte haben die G20 bei der Umsetzung des Hamburg-Update des G20-Aktionsplans zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung konkret gemacht a) in Bezug auf die Unterstützung des High-Level Political Forum (HLPF) der Vereinten Nationen durch beschleunigte, regelmäßige freiwillige nationale Überprüfungen (Voluntary National Reviews) von guter Qualität? Der Berichtsprozess vor dem Hochrangigen Politischen Forum (HLPF – High Level Political Forum) der VN ist die zentrale Instanz der Rechenschaftslegung und des Lernens hinsichtlich der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung . Unter argentinischem Vorsitz unterstützt die G20 weiterhin die zentrale Rolle des HLPF und anderer VN-Prozesse, um die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG) zu erreichen. Der Austausch zwischen G20-Staaten im Rahmen des „Voluntary Peer Learning Mechanism“ (siehe auch Antwort zu Frage 19b) trägt dazu bei, den Erfahrungsaustausch zur nationalen Umsetzung der Agenda 2030 voranzutreiben. Die daraus gewonnenen Erfahrungen können in die Berichterstattung beim HLPF einfließen. Durch die aktive Beteiligung der G20-Staaten wird die Sichtbarkeit und politische Wirksamkeit des Follow-up-Prozesses im Rahmen der VN erhöht. Damit zeigen die teilnehmenden G20-Länder, dass sie auf allen drei Ebenen der Umsetzung der Agenda 2030 entscheidende Akteure sind: erstens bei der Umsetzung in den Ländern selbst (‚leading by example‘), zweitens bei der Umsetzung durch gemeinschaftliche Aktionen („collective action “) – dem Kernbereich der G20-Agenda mit hoher Ausstrahlungswirkung auf die Umsetzungsmöglichkeiten in Drittländern, und drittens bei der aktiven Unterstützung von Drittländern bei der Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des freiwilligen „Peer- Learning“-Mechanismus bislang erfolgt und in Planung? Durch diesen strukturierten Lernprozess (Voluntary Peer Learning Mechanism, VPLM) will die G20 ein gemeinsames Verständnis über erfolgreiche Ansätze zur Umsetzung der Agenda 2030 auf Länderebene schaffen und damit komplementär die freiwilligen, nationalen Fortschrittsberichte (Voluntary National Reviews) unterstützen (siehe Antwort zu Frage 19a). Die erste Runde des VPLM mit zwei Gruppen (1. Gruppe: Mexiko, China, Deutschland; 2. Gruppe: Mexiko, Niederlande und Norwegen) wurde erfolgreich abgeschlossen. Innerhalb der Gruppen gab es einen konstruktiven Austausch zu den Themen Politikkohärenz, Anpassung nationaler Politiken und Strategien an die Agenda 2030 sowie Erarbeitung nationaler Indikatoren und Monitoring. Die Ergebnisse dieser Diskussionen fließen in die G20-Arbeit unter argentinischem Vorsitz ein. Gemeinsam mit Argentinien wurden im Rahmen eines Side Events beim HLPF im Juli dieses Jahres in New York die Erfahrungen der ersten Runde vorgestellt und diskutiert. Es gibt hohes Interesse an der Fortführung des VPLM, ggf. auch mit Nicht-G20-Mitgliedern. c) Mit welchen Maßnahmen und Akteuren wurde bislang der vorgesehene kontinuierliche Wissensaustausch mit den Beteiligungsgruppen gepflegt und Multi-Stakeholder-Ansätze gefördert? Unter deutscher G20-Präsidentschaft wurde die Zusammenarbeit mit Dialogpartnern der Zivilgesellschaft intensiviert und erfolgreich auf die thematische Ebene der Agenda 2030 gehoben (Workshop zur Agenda 2030 und urbaner Entwicklung mit Think 20 (Think Tanks), Business 20 (Wirtschaftsvertreter) und Civil 20 (Nichtregierungsorganisationen)). Die Beiträge der zivilgesellschaftlichen Dialogpartner wurden in einem der Annexe zum G20-Gipfelkommuniqué, dem sogenannten „Hamburg Update“, aufgegriffen. Ein kontinuierlicher und vertiefter Austausch mit anderen Akteursgruppen (G20- Dialogstränge mit der Zivilgesellschaft, internationale Organisationen und Nicht- G20-Staaten) erfolgt im G20-Rahmen, u. a. durch G20-Side Events am Rand des VN-HLPF und der Tagungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank. Zusätzlich zu den offiziellen Dialogforen wurden G20-Dialogpartner aus der Zivilgesellschaft auch unter argentinischem Vorsitz zu Treffen der Sherpas und verschiedener Arbeitsgruppen eingeladen. Deutschland und andere G20- Mitglieder setzen sich aktiv für einen verstärkten, regelmäßigen und frühzeitigen Austausch mit G20-Dialogpartnern, einschließlich Civil 20, ein. 20. Wie überprüfen die G20, dass die beschlossenen Maßnahmen und Aktionspläne die Umsetzung der SDGs und der Pariser Klimaziele nicht konterkarieren , auch dadurch, dass nur einige der SDGs von den G20 in der Entwicklungsarbeitsgruppe priorisiert wurden? Die G20-Staaten haben auf dem G20-Gipfel 2016 unter chinesischem Vorsitz in Hangzhou ihre Verpflichtung zur zunehmend stärkeren Ausrichtung ihrer gesamten Agenda auf die Umsetzung der SDG durch einen G20-Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda 2030 bekräftigt. Dieser wurde unter Koordination der Entwicklungsarbeitsgruppe in enger Zusammenarbeit mit allen G20-Arbeitsgruppen und -strängen unter Aufsicht der Sherpas erstellt und auf dem Gipfel 2016 von den Staats- und Regierungschefs vorgestellt. Damit verpflichtet er nicht nur die Entwicklungsarbeitsgruppe, sondern alle Arbeitsgruppen und -stränge zur eigen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/4600 ständigen Überprüfung der zunehmenden Ausrichtung ihrer Agenden und Beschlüsse auf die SDG. Künftige Präsidentschaften sollen ihn fortschreiben und umsetzen. Dies erfolgte unter deutschem G20-Vorsitz 2017 im sog. „Hamburg Update“, das die für nachhaltige Entwicklung relevanten kollektiven G20-Beschlüsse in einer Liste zusammenstellt und um die neuen Beschlüsse von Hamburg ergänzt. Beim Gipfel in Hamburg wurde der Aktionsplan der G20 zu Klima und Energie für Wachstum beschlossen (siehe Antwort zu Frage 14). Unter argentinischer G20-Präsidentschaft wurde die Umsetzung des Aktionsplans in der G20 Climate Sustainability Working Group thematisiert. Die Bundesregierung setzt sich für eine ambitionierte Umsetzung des Aktionsplans sowie für die Fortführung dieser Arbeit ein. 21. Welche konkreten Ergebnisse hat die Initiative der G20 zur Industrialisierung Afrikas bislang ergeben? Der Beschluss zu einer Initiative zur Industrialisierung in Afrika und den am wenigsten entwickelten Ländern geht auf den G20-Gipfel 2016 in Hangzhou zurück. Grundlage war eine Studie unter Federführung der United Nations Industrial Development Organization (UNIDO – Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung) in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen . Dabei geht es um freiwillige Politikempfehlungen zur Stärkung von Entwicklung und nachhaltigem Wachstum. UNIDO hat unter argentinischem Vorsitz in der G20-Entwicklungsarbeitsgruppe über die Initiative berichtet. Die Bemühungen zur weiteren Industrialisierung in afrikanischen Ländern haben darüber hinaus Eingang in verschiedene aktuelle Initiativen gefunden und werden in diesem Rahmen weiterverfolgt, in der G20 insbesondere im Rahmen des „Compact with Africa“. UNIDO ist gemeinsam mit anderen einschlägigen internationalen Organisationen aufgefordert, einen Bericht zur Umsetzung vorzulegen, der dann in den G20-Rechenschaftsbericht über entwicklungspolitische Zusagen einfließen soll. Hierzu plant UNIDO Ende Oktober 2018 ein Expertentreffen in Wien, unter anderem mit Vertretern der OECD, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) und anderer internationaler Organisationen. Die Berichterstattung bildet die Grundlage für die Weiterverfolgung des Themas durch die G20. 22. Wie genau passen die alten und neuen Initiativen der G20 zu Afrika zusammen , da sie von unterschiedlichen Arbeitsgruppen entwickelt und getragen wurden, und wie tragen sie zu einer strukturellen Transformation bei, die für nachhaltige Entwicklung in Afrika notwendig ist? Die G20-Afrika-Partnerschaft als Dachinitiative unter deutschem Vorsitz 2017 bezieht sich explizit auf die Vorarbeiten der Initiative zu Industrialisierung von Hangzhou in 2016. Die G20-Entwicklungsarbeitsgruppe hat die Erarbeitung der G20-Afrika-Partnerschaft eng begleitet, u. a. durch regelmäßigen Austausch mit dem Finanzministerstrang insbesondere zum „Compact with Africa“ und durch Einbringung zentraler entwicklungspolitischer Elemente: Zu erwähnen sind die Initiative zur Jugendbeschäftigung im ländlichen Raum zur Ausbildung und Beschäftigung von Jugendlichen vor allem in Afrika bis zum Jahr 2022, die Initiative #eskills4girls zur digitalen Bildung von Frauen und Mädchen und die mit über 340 Mio. US-Dollar ausgestattete „Women Entrepreneurs Financing Initiative“ zur Unterstützung von Unternehmerinnen in Partnerländern. Die Anknüpfung an Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Initiative für Industrialisierung von Hangzhou wurde durch laufende Einbeziehung der dafür federführenden Organisation UNIDO insbesondere in die Arbeit der Entwicklungsarbeitsgruppe sichergestellt (siehe auch Antwort zu Frage 21). 23. Inwiefern werden beim Afrikaschwerpunkt der G20 die afrikanischen Partner und Organisationen wie die AU (Afrikanische Union) künftig institutionell beteiligt? An Treffen auf G20-Ebene nehmen neben den G20-Mitgliedern regelmäßig Spanien als ständiger Gast, weitere Gastländer sowie ausgewählte internationale Organisationen und Vertreter von Regionalorganisationen teil. Zu den teilnehmenden Regionalorganisationen zählen dabei regelmäßig, so auch unter deutschem G20-Vorsitz 2017 und aktuell unter argentinischem Vorsitz, Vertreter der Afrikanischen Union (AU) und der New Partnership for Africa’s Development (NEPAD). Unter deutschem Vorsitz wurden folglich Vertreter der AU und der NEPAD auch eng in die Arbeit und Diskussionen der Entwicklungsarbeitsgruppe einbezogen. Hinzu kamen mehrere Veranstaltungen, z. B. am Rand der Jahrestagungen von IWF/Weltbank und der AfDB, sowie die G20-Afrikakonferenz im Juni 2017 in Berlin. Argentinien als G20-Vorsitz im Jahr 2018 hat selbst keinen expliziten Schwerpunkt auf Afrika gesetzt, unterstützt aber die Fortführung der Diskussion, u. a. mit Fokus auf den „Compact with Africa“. Der zuständigen Arbeitsgruppe „Africa Advisory Group“ (AAG) unter Vorsitz Deutschlands und Südafrikas gehören neben NEPAD und der AU auch die AfDB an. Sie trifft sich zweimal im Jahr jeweils während der Frühjahrs- und Jahrestagung von IWF/Weltbank. Dazu kommen im Rahmen der Umsetzung des „Compact with Africa“ Veranstaltungen mit den aktuell elf Compact-Ländern sowie internationale „Compact with Africa “-Investorenkonferenzen wie z. B. im November dieses Jahres im Rahmen des African Investment Forums der AfDB in Johannesburg. Schließlich hat die Bundeskanzlerin anknüpfend an die G20-Afrika-Konferenz im Juni 2017 für Ende Oktober u. a. die Staats- und Regierungschefs der „Compact with Africa“-Initiative und von Südafrika sowie die Vorsitzenden des IWF, der Weltbank und der AfDB nach Berlin eingeladen, um über den Fortschritt der G20-Afrika-Partnerschaft zu beraten. Am selben Tag findet unter der Schirmherrschaft der Bundeskanzlerin eine vom Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft und SAFRI (Subsahara-Afrika Initiative der Deutschen Wirtschaft) organisierte Investorenkonferenz statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/4600 24. Welche Konsequenzen wurden im Rahmen der G20-Infrastruktur-Arbeitsgruppe aus den Warnungen des IWF (Internationaler Währungsfonds) vor einer zunehmenden Gefahr für Überschuldung insbesondere von Entwicklungsländern gezogen? Und mit welchen konkreten Instrumenten wird die G20 in Fällen eintretender Überschuldung reagieren? a) Wird insbesondere die Etablierung eines Staatsinsolvenzverfahrens diskutiert ? b) Welche Schritte wurden bislang unternommen, um dem in den Operational Guidelines formulierten Anspruch einer notwendigen Restrukturierung von Schulden „in good faith in a timely, orderly, and effective manner “ (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Schlaglichter/G20-2016/g20-operational-guidelines-for-sustainable-financing. pdf?__blob=publicationFile&v=2) gerecht zu werden? Die Fragen 24 und 24a bis 24b werden gemeinsam beantwortet. Die G20-Arbeitsgruppe Internationale Finanzarchitektur beschäftigt sich unter anderem mit Fragen zur Schuldentragfähigkeit und zur Schuldentransparenz in Niedrigeinkommensländern, auch vor dem Hintergrund einer zunehmenden Gefahr der Überschuldung dieser Länder. Dabei geht es auch um die Umsetzung der sogenannten „G20 Operational Guidelines on Sustainable Financing“, die im vergangenen Jahr unter deutschem G20- Vorsitz verabschiedet wurden. Dazu unterstützt die Bundesregierung die Entwicklung eines Fragebogens zur Selbst-Evaluierung der G20-Gläubiger hinsichtlich der Umsetzung dieser Leitlinien sowie auch die Entwicklung ähnlicher Leitlinien durch private Gläubiger. Innerhalb der G20 wird somit ein Ansatz verschiedener Elemente zur Bewahrung von Schuldentragfähigkeit verfolgt. Die Etablierung eines internationalen Staateninsolvenzverfahrens wird nicht diskutiert. Allerdings arbeiten der IWF und die Weltbankgruppe auf Bitten der G20 an einem mehrgleisigen Ansatz zur Bewältigung von Überschuldungsgefahren. Die Bundesregierung hält den IWF, die Weltbankgruppe, den Pariser Club und das Paris Forum für die geeigneten internationalen Foren für die Erörterung dieser Fragen und die dort bestehenden Verfahren für zielführend. Die Bundesregierung unterstützt aktiv die Bemühungen des Pariser Clubs um Dialog mit und Einbindung von neuen Gläubigern, z. B. im Rahmen des jährlich stattfindenden Paris Forum. Darüber hinaus finden regelmäßig auch Gespräche des Pariser Clubs mit dem Institute of International Finance, einer internationalen Vereinigung privater Finanzinstitute , statt. Der Austausch mit den darin vertretenen Gläubigern des Privatsektors dient auch der Einbeziehung des Privatsektors zu Schuldenthemen in „gutem Glauben“, insbesondere auch zur Frage, wie private Gläubiger – wo dies erforderlich ist – rechtzeitig ihren fairen Anteil an der Bewältigung von Schuldenproblemen tragen können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 25. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Pläne der argentinischen Präsidentschaft aus, Infrastrukturinvestitionen als eigene Anlageklasse zu etablieren („Developing infrastructure as an asset class“, www. g20.org/en/g20-argentina/priorities)? Inwieweit unterstützt die Bundesregierung diesen Ansatz, bzw. welche Alternative erachtet sie als geeignet? Die Bundesregierung unterstützt den Ansatz der argentinischen G20-Präsidentschaft , den Privatsektor stärker in die Finanzierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen einzubeziehen, um so dem hohen globalen Bedarf an diesen Investitionen begegnen zu können. Die Finanzminister und Notenbankgouverneure der G20 haben bei ihrem Treffen im März 2018 eine sogenannten „Roadmap“ zur Entwicklung einer „Infrastrukturanlageklasse “ beschlossen. Diese sieht Folgendes vor: (i) Verbesserung der Projektvorbereitung, (ii) größere Standardisierung von Vertrags- und Finanzierungsbedingungen , (iii) Risikominderung, (iv) Schließung von Datenlücken, (v) Regulierung und Kapitalmärkte, (vi) Qualitätsinfrastruktur und „Good Governance “. Infrastrukturinvestitionen werden auch in der G20 Climate Sustainability Working Group thematisiert. Mit dem Aktionsplan der G20 von Hamburg zu Klima und Energie für Wachstum wurden OECD, UN Umwelt und Weltbank aufgefordert , Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie die globalen Finanzmittel verstärkt am Paris-Abkommen ausgerichtet werden können. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der drei Organisationen u. a. mit dem Projekt „Financing Climate Futures: Rethinking Infrastructure“ (www.oecd.org/environment/cc/ climate-futures/). 26. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass die Finanzwirtschaft zwar über eine „Private Sector Advisory Group“ unmittelbar Input in die G20-Arbeitsgruppe zu Infrastruktur leisten soll, es aber keinerlei vergleichbare Zugänge für zivilgesellschaftliche Organisationen des Natur- und Umweltschutzes sowie der Armutsbekämpfung gibt? a) Wer ist Mitglied der „Private Sector Advisory Group“ der G20 zu Infrastruktur ? b) Welche Aufgabenstellung (Terms of Reference) hat diese Gruppe, und welche Zugänge hat sie zur G20? c) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft einen vergleichbaren Zugang erhalten? Die Fragen 26 und 26a bis 26c werden zusammenfassend wie folgt beantwortet. Mitglieder der Private Sector Advisory Group sind derzeit Daniel Zelikow, J. P. Morgan; Antonia Stolper, Shearman & Sterling’s Capital Markets-Americas Practice; Emmanuelle Nasse–Bridier, AXA Group; Nasser Malik, Citigroup; Daisaburo Uchida, Mitsubishi Corporation; Mark Ramsey, Macquarie Capital; Adi Blum, BlackRock, Energy & Power Infrastructure; Federico Barroetaveña, Techint Ingenieria & Construccion. Die Mitglieder der Private Sector Advisory Group geben der G20-Arbeitsgruppe zu Infrastruktur Input aufgrund ihrer Expertise und ihrer Erfahrungen in technischen Fragen der Finanzierung von Infrastruktur auf ehrenamtlicher und persönlicher Basis. Eine direkte Mitwirkung an Papieren der Arbeitsgruppe erfolgt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/4600 nicht; ebenso wenig hat die Private Sector Advisory Group Zugriff auf die Dokumente und die Diskussion der Arbeitsgruppe, sofern sie dazu nicht explizit einbezogen wird. Auch die Zivilgesellschaft hat Zugang zur Diskussion zu Infrastrukturinvestitionen als Anlageklasse: Sie steht nicht nur über Civil 20 (C20), sondern auch bilateral , u. a. mit der argentinischen G20-Präsidentschaft und mit dem Bundesministerium der Finanzen, zu Themen der Arbeitsgruppe im Austausch. 27. Welche konkreten Ansätze verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der G20, um ihrer Verpflichtung zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Wassernutzung in der Nahrungsmittel- und Agrarproduktion (www.bundesregierung. de/Content/DE/_Anlagen/G7_G20/2017-01-22-g20-agarminister-erklaerungdeu .pdf?__blob=publicationFile&v=2) nachzukommen? Die in der G20 verfolgten Ansätze zur Steigerung der Nachhaltigkeit der Wassernutzung in der Nahrungsmittel- und Agrarproduktion spiegeln sich in dem unter deutschem Vorsitz gefassten Beschluss der G20-Agrarminister vom 22. Januar 2017 wider, insbesondere in dem entsprechenden Aktionsplan. Die Beschlüsse enthalten klare Handlungsempfehlungen z. B. zur Entwicklung nationaler Wasserreinhaltestrategien, der Wissensverbreitung zu wassersparenden Produktionsmethoden oder der züchterischen Verbesserung von wichtigen landwirtschaftlichen Nutzpflanzen im Hinblick auf Wassernutzungseffizienz, Trockenstress - und Salztoleranz. Die Leitlinien gelten zuallererst als Richtschnur für die Umsetzung durch die G20-Mitglieder selbst. Darüber hinaus wird in einigen Bereichen eine Stärkung der internationalen Zusammenarbeit angestrebt. In der Umsetzung des G20-Aktionsplans bringt sich die Bundesregierung insbesondere über die Förderung des internationalen Erfahrungsaustauschs und des Wissens- und Datentransfers ein. So wurde z. B. im Oktober 2017 in Berlin in einem ersten Schritt ein G20-Expertenworkshop zum Thema „Harnessing genetic resources for improving drought stress tolerance in crops“ ausgerichtet. Hier wurden die Möglichkeiten der weiteren internationalen Zusammenarbeit zur Evaluierung, Charakterisierung und nachhaltigen Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Forschung und Züchtung diskutiert. Ein wichtiges Ziel besteht darin, diese Daten zukünftig in international zugänglichen Datenbanken für Wissenschaft und Züchtung zur Verfügung zu stellen. Es ist vorgesehen, diesen ersten Erfahrungsaustausch im nächsten Jahr in einem größeren Rahmen mit einer internationalen Konferenz fortzusetzen und dann auch die Themen Wassernutzungseffizienz und Salztoleranz mit einzubeziehen. Auch im Rahmen des diesjährigen Treffens der G20 Agricultural Chief Scientists (MACS) wurde dieses Thema behandelt und die verstärkte internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und Charakterisierung genetischer Ressourcen betont. Zudem wurde die Einrichtung einer entsprechenden Arbeitsgruppe beschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4600 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Inwiefern wurde die Entwicklung eines kosteneffektiven Instruments zum Risikomanagement in der Agrarwirtschaft angestoßen (https://m.bundesregierung. de/Content/DE/_Anlagen/G7_G20/2017-01-22-g20-agarminister-aktionsplanen .pdf?__blob=publicationFile&v=3)? a) Welche Rahmenbedingungen und regionalen Spezifizierungen soll ein solches Instrument beinhalten, um Resilienz von Landwirtinnen und Landwirten gegenüber extremen Wetterbedingungen und Klimawandel zu fördern? Die Fragen 28 und 28a werden gemeinsam beantwortet. Die G20-Agrarminister haben sich in ihrem 2017 unter deutschem Vorsitz verabschiedeten Aktionsplan für die Entwicklung kosteneffektiver Instrumente zum landwirtschaftlichen Risikomanagement ausgesprochen. Die Bundesregierung verfolgt einen marktorientierten Kurs in der Agrarpolitik. Daher sind im Risikomanagement zuvorderst privatwirtschaftliche Lösungsansätze gefordert. Staatliche Maßnahmen sollen nur in besonderen Situationen und Krisen erfolgen. Mit den vorhandenen Instrumenten, wie den Marktmaßnahmen und im Falle von außergewöhnlichen Marktkrisen den speziellen Krisenmaßnahmen als Sicherheitsnetz sowie den staatlichen Ad-hoc-Hilfen für besondere Situationen steht hierfür ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung. Auch die Direktzahlungen tragen zur Risikoabsicherung der Betriebe bei. Diese stellen für viele Betriebe einen wichtigen einkommensstabilisierenden Anteil am Betriebseinkommen dar. Darüber hinaus gibt es in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verschiedene weitere Instrumente zum Risikomanagement. An erster Stelle sind hier die Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Versicherungen, Fonds auf Gegenseitigkeit und dem Einkommensstabilisierungsinstrument im Rahmen der 2. Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu nennen. Mit den Versicherungen und den Fonds auf Gegenseitigkeit können Risiken gegen widrige Witterungsverhältnisse, Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten, Schädlingsbefall und Umweltvorfälle abgesichert werden , das Einkommensstabilisierungsinstrument deckt zusätzlich auch Preiseinbrüche ab. Die Versicherungsprämien bzw. Entschädigungszahlungen können bis zu 70 Prozent gefördert werden. Deutschland macht von diesen Möglichkeiten in der laufenden Förderperiode keinen Gebrauch, da eine entsprechende Förderung zulasten anderer Maßnahmen finanziert werden müsste. Für die Sonderkulturen Obst und Gemüse sowie Wein gibt es zudem im Rahmen der 1. Säule in der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) die Möglichkeit der Förderung von Ernteversicherungen . Das derzeit eingesetzte Instrumentarium wird gegenwärtig zumindest bis 2020 als ausreichend erachtet. Zur Positionierung für die Zeit nach 2020 überprüft und aktualisiert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) derzeit mit den Ländern den „Bericht zum Krisen- und Risikomanagement in der Landwirtschaft“. Dabei werden auch sehr genau die Folgen des Klimawandels beobachtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/4600 29. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf dem G20-Gipfel dafür ein, internationalen Bodenschutz umzusetzen? Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Böden über eine EU-weite Bodenschutzrichtlinie geschützt werden? Inwiefern macht sich die Bundesregierung dafür stark, dass EU-Agrargelder nur noch an Bäuerinnen und Bauern ausgezahlt werden, die im Sinne der Bodenfruchtbarkeit wirtschaften? Welche Vorstöße sind hier konkret geplant? Die G20-Agrarminister haben bei ihrem Treffen am 27./28. Juli 2018 in Buenos Aires die entscheidende Bedeutung einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung für eine nachhaltige Entwicklung betont. Sie wollen auf freiwilliger Basis landesund regionsspezifische Strategien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung verfolgen. Sie verweisen dabei auf die Freiwilligen Leitlinien der FAO für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung und bekennen sich zur Stärkung von Institutionen , die die Bodengesundheit voranbringen. Hierzu unterstreichen sie die Bedeutung der qualitativen und quantitativen Verbesserung und des Austausches von Bodendaten auf freiwilliger Basis. Die Schlussfolgerungen der G20-Agrarminister werden von der Bundesregierung ausdrücklich unterstützt. Die Bundesregierung wird diese auch auf dem G20-Gipfel vertreten. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag vom 22. September 2006 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz am 21. Mai 2014 zurückgezogen. Die Union und ihre Mitgliedstaaten prüfen nun, entsprechend einem Auftrag des siebten Umweltaktionsprogramms der Union für die Zeit bis 2020 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ vom 20. November 2013, wie sich Bodenqualitätsfragen mithilfe eines zielorientierten und verhältnismäßigen risikobasierten Ansatzes innerhalb eines verbindlichen Rechtsrahmens regeln lassen . Alle Empfänger von Direktzahlungen sind verpflichtet, die im EU-Recht vorgesehenen dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden („Greening“) sowie die im Rahmen der so genannten Cross Compliance zu beachtenden Vorschriften u. a. in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz einzuhalten. Die Auszahlung von Direktzahlungen und bestimmten flächen- und tierbezogenen Zahlungen der 2. Säule ist an die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand mit Vorgaben z. B. zum Erhalt der organischen Substanz im Boden und zur Vermeidung von Bodenerosion gebunden . Im Falle des Verstoßes drohen Sanktionen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 sehen derzeit weitere Verpflichtungen im Bereich der Konditionalität (Nachfolgeinstrument von Cross Compliance) vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333