Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 26. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4636 19. Wahlperiode 28.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3926 – Die Situation in der Türkei und Auswirkungen auf die deutsch-türkischen Beziehungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesregierung liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Spionagearbeit in Deutschland im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert hat (Bundestagsdrucksache 18/10739). Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und Recep Tayyip Erdoğans in Deutschland sollen bekämpft und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden (www.welt.de/politik/deutschland/ article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html). Präsident Recep Tayyip Erdoğan und die AKP haben den Ausnahmezustand genutzt, um Gegnerinnen und Gegner seiner bzw. ihrer Politik „aus dem Weg zu räumen“ (www.sueddeutsche.de/politik/per-dekret-erdoan-entlaesst-mehrals -tuerkische-staatsbedienstete-1.4045187). Aktuell befinden sich nach Medienberichten 49 Deutsche in türkischer Haft. Hinzu kommen fünf, die in Abschiebehaft sitzen. Daneben sind 34 Fälle von Deutschen bekannt, die wegen Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen, die meisten wegen vermeintlich politischer Vorwürfe. Von den 35 Deutschen, die seit dem Putschversuch wegen mutmaßlicher politischer Straftaten inhaftiert wurden, befinden sich noch sieben in türkischer Haft, darunter drei Doppelstaatler, die sowohl einen türkischen als auch einen deutschen Pass haben. Zu den Festnahmen kommen auch zahlreiche Einreiseverweigerungen (dpa vom 8. August 2018). Vor diesem Hintergrund kommt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan am 28. September 2018 zu einem zweitägigen Staatsbesuch nach Berlin und wird von Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier mit militärischen Ehren begrüßt. Am Abend ist ein Staatsbankett auf Schloss Bellevue geplant. Auch ein Treffen Präsident Erdoğans mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist geplant (AFP vom 7. August 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4636 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 1, 8, 23, 26, 27 und 30 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.* 1. Inwieweit liegen der Bundesregierung auch Anhaltspunkte dafür vor, dass der türkische Nachrichtendienst MIT seine Aufklärungsarbeit in Deutschland nicht nur unmittelbar nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 ausgeweitet und intensiviert hat (Bundestagsdrucksache 18/10739), sondern diese auch 2017 und aktuell weiterhin weiter ausweitet und intensiviert ? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu folgenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. verwiesen: Fragen 4 und 21 der Kleinen Anfrage „Die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Türkei in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 18/10739, Fragen 7 und 7b der Kleinen Anfrage „Unterwanderungsversuche des türkischen Geheimdienstes beim Verfassungsschutz“ auf Bundestagsdrucksache 18/13353 und Fragen 34 und 35 der Kleinen Anfrage „Verstärkte Spionageaktivitäten der Türkei und Verfolgung von Erdogan-Kritikern“ auf Bundestagsdrucksache 18/13702. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit wurden im Jahr 2017 und bislang im Jahr 2018 mit Bezug zu welchen Staaten geführt (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? In wie vielen dieser Fälle führt bzw. führte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu den Fragen 1f)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden im Jahr 2017 und bislang im Jahr 2018 geführt (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und in wie vielen dieser Fälle führt bzw. führte der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu Frage 3)? 4. Wie viele der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt? * Das Auswärtige Amt hat die Antworten zu den Fragen 1, 8, 23, 26, 27 und 30 als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4636 5. In wie vielen der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurde gegen wie viele Beschuldigte Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben, und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen? Die Fragen 2 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit gemäß § 99 des Strafgesetzbuchs fallen gemäß § 142a Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 120 Absatz 1 Nummer 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes in die originäre Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA). Der GBA hat im Jahr 2017 insgesamt 34 und im Jahr 2018 (Stichtag 23. August 2018) bislang 13 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit eingeleitet. In den Jahren 2017 und 2018 (Stichtag 23. August 2018) sind beim GBA 16 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste eingeleitet worden (2017: 13 Ermittlungsverfahren, 2018: drei Ermittlungsverfahren). Sechs der im Jahr 2017 eingeleiteten und zwei der im Jahr 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind (zumindest teilweise) gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt worden. In keinem der in den Jahren 2017 und 2018 eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist bislang Anklage erhoben worden oder eine Verurteilung erfolgt. Weitere Auskünfte zu den Ermittlungsverfahren der Jahre 2017 und 2018, insbesondere zu den sonstigen betroffenen Staaten, können nicht erteilt werden, da diese Informationen Rückschlüsse auf zum Teil noch verdeckt geführte Ermittlungsverfahren zuließen und damit Ermittlungen beeinträchtigen könnten. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interesse der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung begrenzt. 6. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob türkische Nachrichtendienste wie der MIT unter anderem mit Hilfe der Software des deutschen Herstellers FinFisher insbesondere auch gegen Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und Recep Tayyip Erdoğans in Deutschland eingesetzt wird (www.tagesschau. de/ausland/spaehsoftware-tuerkei-101.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Einsatz der genannten Software im Sinne der Fragestellung in Deutschland vor. 7. Hat die Bundesregierung inzwischen Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), wie die sogenannte Überwachungs-Software „FinSpy“ des deutschen Herstellers FinFisher trotz einer nicht vorliegenden Exportgenehmigung in die Türkei gelangen konnte (www.zeit.de/politik/ausland/2018-05/spionagetuerkei -deutsche-software-gegen-oppositionelle)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4636 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Hat die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Behörden wie der Bundesnachrichtendienst (BND) zur türkischen Regierung bzw. deren nachgeordneten Behörden wie dem MIT Kontakt zur Klärung des Sachverhalts bezüglich der Überwachungs-Sofware „FinSpy“ aufgenommen (Bundestagsdrucksache 19/3384, Schriftliche Frage 82)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl der von türkischen Behörden an INTERPOL gerichteten Ausschreibungen (Red Notice, Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung; Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu Frage 14)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bei INTERPOL mit Stand vom 29. August 2018 587 „Red Notices“ der Türkei aktiv. 10. Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden im Jahr 2017 und zum aktuellen Stand im Jahr 2018 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei? Das Bundeskriminalamt (BKA) ist Nationales Zentralbüro für Interpol (§ 3 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – Bundeskriminalamtgesetz – BKAG) und damit Eingangsstelle für Interpol-Fahndungen. Das BKA überprüft in dieser Funktion jedes einzelne Fahndungsersuchen. 2017 hat das BKA 18 779 Ersuchen geprüft, davon 409 Ersuchen aus der Türkei. Zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 20. August 2018 hat das BKA 12 278 Ersuchen geprüft, davon 248 Ersuchen aus der Türkei. 11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob es nach wie vor eine nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 vergleichsweise hohe Zahl von für ungültig erklärten türkischen Reisedokumenten gibt, welche durch die Türkei in der Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents Database“ (SLTD) eingestellt werden (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu Frage 19)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob auch in den Jahren 2017 und 2018 Eingaben türkischer Daten in die SLTD als Verstoß gegen Artikel 3 der INTERPOL-Statuten (politische Neutralität) gewertet wurden (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu Frage 19), und wenn ja, hat sie Kenntnisse über die Anzahl der entsprechenden türkischen Daten? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4636 13. Hat der Hinweis von Ende Juni 2017 an alle Mitgliedstaaten von INTERPOL, dass die temporären Maßnahmen bezogen auf den Entzug des (schreibenden) Zugriffs der Türkei auf die Datenbank SLTD weiterhin Bestand haben und die Nutzung des INTERPOL-Kanals bezüglich des Putschversuchs vom Juli 2016 nicht gestattet ist, auch aktuell noch Bestand (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu Frage 19)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde der Entzug des schreibenden Zugriffs auf die INTERPOL-Datenbank „Automated Search Facilities Stolen and Lost Travel. Documents“ (ASF-SLTD) für die Türkei laut Information des INTER- POL-Generalsekretariats wieder aufgehoben. Die Nutzung des INTERPOL-Kanals für Schriftverkehr mit anderen INTERPOL-Mitgliedstaaten stand und steht der Türkei jederzeit zur Verfügung. 14. Wie viele Rechtshilfeersuchen wurden im Jahr 2017 und zum aktuellen Stand im Jahr 2018 seitens der Türkei an das Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung zu 14 auf Fallzahlen bei der sonstigen Rechtshilfe und nicht der Auslieferung von verfolgten Personen oder der Übernahme der Vollstreckung von Entscheidungen im Weg der Vollstreckungshilfe bezieht. Im Jahr 2017 wurden im Bundesamt für Justiz insgesamt 209 Ersuchen der Türkei zu dieser Rechtshilfe erfasst, im Jahr 2018 bislang 128 (Stand 22. August 2018). 15. Wie viele Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt zur Prüfung und Entscheidung im Jahr 2017 und zum aktuellen Stand im Jahr 2018 vorgelegt (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei? Insgesamt wurden im Jahr 2017 dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigem Amt 5 698 eingegangene Fahndungsersuchen vorgelegt. Im Jahr 2018 (Stand 24. August 2018) wurden dem Bundesamt für Justiz und dem Auswärtigem Amt 3 358 eingegangene Fahndungsersuchen vorgelegt. Im Jahr 2017 bezogen sich davon 335 Fahndungsersuchen auf die Türkei. Im Jahr 2018 (Stand 24. August 2018) bezogen sich 222 Fahndungsersuchen auf die Türkei . 16. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich aktuell in Haft in der Türkei, und seit wann befinden sie sich in Haft? Wie viele von ihnen sind sogenannte Doppelstaatler? Aktuell befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung sieben deutsche Staatsangehörige in der Türkei in Haft, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden. Drei der Betroffenen besitzen auch die türkische Staatsangehörigkeit. Die Betroffenen wurden zwischen August 2016 und Juni 2018 inhaftiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4636 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich aktuell in Abschiebehaft in der Türkei, und seit wann befinden sie sich in Haft? Aus der genannten Personengruppe ist der Bundesregierung gegenwärtig kein Fall bekannt. 18. Wie viele Fälle von deutschen Staatsangehörigen sind der Bundesregierung bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können , und aufgrund welcher politischen Tatvorwürfe wurden die Ausreisesperren verhängt? Der Bundesregierung sind 35 Fälle von deutschen Staatsangehörigen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können, die meisten hiervon aufgrund politischer Tatvorwürfe. Nach Kenntnis der Bundesregierung beziehen sich die Tatvorwürfe in der Regel auf Delikte mit Terrorismusbezug. 19. Wie vielen deutschen Staatsangehörigen ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit Jahresbeginn zum aktuellen Stichtag die Einreise in die Türkei verweigert worden, und wie vielen von ihnen wurde die Einreise nach den vorgezogenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 24. Juni 2018 verweigert ? Nicht alle Einreiseverweigerungen werden der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht . Seit Jahresbeginn 2018 sind dem Auswärtigen Amt insgesamt 74 Vorfälle bekannt geworden, bei denen deutschen Staatsangehörigen die Einreise in die Türkei verweigert wurde. Hiervon entfallen 27 Fälle auf die Zeit nach dem 24. Juni 2018. 20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, gegen wie viele deutsche Staatsangehörige, die aus politischen Gründen in der Türkei in Haft waren bzw. sind, ordentliche Gerichtsverfahren in der Türkei eingeleitet wurden? Die Bundesregierung hat Kenntnis von 18 Fällen, in denen gegen deutsche Staatsangehörige , die aus politischen Gründen in der Türkei inhaftiert sind oder waren, ordentliche Gerichtsverfahren eingeleitet wurden. 21. Trifft es zu, dass die Türkei aktuell nicht auf der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) steht, die die Staaten enthält, in denen besondere Sicherheitsrisiken für Personen bestehen, die mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden sollen oder bereits betraut sind? 22. Trifft es entsprechend zu, dass die Bundesregierung im Zuge der Ankündigung , dass das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) prüfe, die Türkei für reisende Geheimdienstmitarbeiter als Risikostaat einzustufen und die Türkei auf die Staatenliste aufzunehmen (Reuters vom 13. September 2017), zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Türkei für besagte Geheimdienstmitarbeiter bzw. andere mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraute Personen kein Risikostaat ist (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 24)? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 23 bis 26 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/154 wird verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4636 23. Werden die Beschäftigten deutscher Nachrichtendienste aktuell hinsichtlich von Reisen in die Türkei sensibilisiert (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 25)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 24. Inwieweit findet beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) nach wie vor eine regionsspezifische Sensibilisierung aller Beschäftigten statt (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 26)? Beim GBA findet eine regionsspezifische Sensibilisierung der Beschäftigten statt. 25. Inwieweit sensibilisiert das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik ) seine Beschäftigten regionsspezifisch nach wie vor unmittelbar vor einer Reise in die Türkei (Bundestagsdrucksache 19/154, Antwort zu Frage 26)? Soweit die Reise angezeigt wird, erfolgt für Mitarbeiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor einer Reise in die Türkei eine Sensibilisierung durch den Geheimschutzbeauftragten. Eine Verpflichtung zur Anzeige einer Türkeireise besteht nicht. Darüber hinaus werden die Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, sich auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter „Reise- und Sicherheitshinweise“ zu informieren. 26. Inwieweit liegen der Bundesregierung inzwischen über eine diesbezügliche Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) vor, ob der MIT in Moscheegemeinden der DITIB (Türkisch- Islamische Union der Anstalt für Religion e. V.) aktiv ist bzw. deren Strukturen zur Anwerbung von und Einflussnahme auf Gemeindemitglieder nutzt (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu Frage 18)? 27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ), ob der MIT in der UETD (Union der europäischen türkischen Demokraten ) aktiv ist bzw. deren Strukturen zur Anwerbung von und Einflussnahme auf Mitglieder nutzt? Zu den Fragen 26 und 27 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 28. Wie viele der als sogenannte Gefährder und „relevante Personen“ eingestuften Personen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung dem islamistisch -terroristischen Spektrum zuzuordnen, und wie hat sich der Anteil der Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit sowie „türkischstämmigen“ Personen an diesen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Mit Stand vom 29. August 2018 sind im islamistischen Personenspektrum durch die zuständigen Landesbehörden 771 Gefährder sowie 473 relevante Personen eingestuft. Ein retrograder Nachhalt der Angaben zu „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ des islamistischen Personenspektrums im Sinne der Fragstellung ist statistisch auswertbar erst ab Beginn 2016 möglich. In der nachstehenden Übersicht sind Angaben zu türkischen sowie deutsch-türkischen Staatsangehörigen dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4636 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Wie viele der als sogenannte Gefährder und „relevante Personen“ eingestuften Personen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung dem militantsalafistischen Spektrum zuzuordnen, und wie hat sich der Anteil der Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit sowie „türkischstämmigen“ Personen an diesen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Begriffe „Gefährder“ und „relevante Personen“ entstammen der polizeilichen Terminologie und finden im Verfassungsschutzverbund keine Anwendung. Die Einstufung nach „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ erfolgt allein bei den Polizeibehörden. Daher kann die Bundesregierung zu einer zahlenmäßigen Zuordnung zu bestimmten Spektren keine Aussagen machen. 30. Wie viele Islamisten bzw. Islamisten aus Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlichen) in Richtung Syrien bzw. Irak gereist, um dort auf Seiten des Islamischen Staates (IS) und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen, und wie hat sich der Anteil der Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit sowie „türkischstämmigen“ Personen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 GEF REL Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333