Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4638 19. Wahlperiode 28.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4112 – Überflüge Thüringens durch Transportflugzeuge des Typs Antonov der Fluggesellschaft Cavok Air V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r An die Fragesteller wurde herangetragen, dass seit geraumer Zeit laute Propellermaschinen des Typs Antonov AN-12 regelmäßig drei bis vier Mal pro Woche am Abend Gebiete Thüringens überqueren. Die Maschinen der Fluggesellschaft Cavok Air, einer ukrainischen Frachtfluggesellschaft, starten dabei meist am Flughafen in Leipzig. Bürger beklagen eine hohe Lärmbelästigung verbunden mit den Überflügen. 1. Wie viele Überflüge Thüringens durch Transportflugzeuge des Typs Antonov der Fluggesellschaft Cavok Air fanden seit Januar 2016 monatlich in jeweils wessen Auftrag statt (bitte einzeln auflisten)? Monat 2016 2017 2018 Januar 1 15 34 Februar 0 41 49 März 0 38 53 April 1 14 41 Mai 3 30 46 Juni 1 28 45 Juli 8 28 66 August 3 29 29 September 1 30 - Oktober 2 33 - November 9 24 - Dezember 6 34 - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4638 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Weshalb werden Transportflugzeuge des Typs Antonov der Fluggesellschaft Cavok Air für Flüge im Auftrag der Bundesregierung verwandt? Nach welchen Kriterien wurde diese mit welchem Verfahren ausgewählt? Das Luftfahrtunternehmen Cavok Air wird durch den Rahmenvertragspartner der Bundeswehr DB Schenker als Unterauftragnehmer für die Folgeversorgung des deutschen Einsatzkontingents MINUSMA in Mali eingesetzt. Die durch Cavok Air eingesetzten Antonov AN-12 sind derzeit die einzigen verfügbaren Luftfahrzeuge , welche die erforderliche Größe haben und geeignet sind, die unbefestigte Start- und Landebahn am Bestimmungsort zu nutzen. So führen die Frachtdaten (Menge, Größe), der geforderte Termin (Dringlichkeit) und der beauftragte Bestimmungsort (derzeit ohne Alternative im Lufttransport) zur Auswahl dieses Luftfahrzeuges durch den Auftragnehmer. Der Rahmenvertragspartner wurde vertraglich verpflichtet, ausschließlich Luftfrachtunternehmen mit verlässlichen Start- und Landerechten als Nachunternehmen zu nutzen. Dies schließt Bestimmungen zu den Lärmemissionen mit ein. 3. Welchen Startpunkt und welches Ziel hatten die Flüge jeweils, und was oder wer wurde dabei auf jeweils welcher Rechtsgrundlage transportiert (bitte einzeln auflisten)? Die Flüge erfolgen vom Flughafen Leipzig/Halle nach Gao. An Bord der Luftfahrzeuge befindet sich Material der Bundeswehr sowie Feldpost. Zusätzlich kann sich bei der Mitnahme von Fracht im Rahmen freier Kapazitäten Material von anderen Rahmenvertragspartnern der Bundeswehr, von Nicht-Regierungs- Organisationen sowie den Vereinten Nationen an Bord befinden. 4. Welche Voraussetzungen müssen für nächtliche bzw. abendliche Überflüge, insbesondere unter dem Aspekt der Lärmbelästigung, erfüllt sein, und wie wird die Einhaltung dieser Voraussetzungen überprüft? Alle Antonov AN-12 der Cavok Air verfügen über Lärmzeugnisse, die die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) gemäß Annex 16 Band 1 Kapitel 3 erfüllen. Für die Lärmzulassung werden drei Messpunkte im An-, Abflug und der Seitenlinie berücksichtigt. Da es keine Beschränkungen der Betriebszeiten des Flughafens Leipzig/Halle für Transportflugzeuge gibt, sind Starts und Landungen in den Nachtstunden möglich. 5. Wie viele weitere Flüge dieser Art sind im Jahr 2018 geplant, und was soll dabei jeweils von welchem Startpunkt zu welchem Ziel transportiert werden (bitte einzeln auflisten)? Die Versorgungsflüge werden aufrecht zu erhalten, bis in Gao die Baumaßnahme an der Start- und Landebahnvollständig abgeschlossen sind (voraussichtlich im 4. Quartal 2018) und die Freigabe zur Nutzung mit anderen Luftfahrzeugmustern erteilt ist. Zur Reduzierung der Lärmbelastung in den Nachtstunden wurde der Rahmenvertragspartner im Mai 2018 angewiesen, keine Starts und Landungen der Antonov AN-12 in Leipzig im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durchführen zu lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333