Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4640 19. Wahlperiode 28.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4256 – Situation des türkischen Kapitalmarkts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Maßgeblich durch das Handeln der türkischen Führung ist die Währung der Türkei , die Lira, stark unter Druck geraten und hat gegenüber dem Euro jüngst einen großen Wertverlust durchgemacht. Zusammen mit dem Konflikt mit den Vereinigten Staaten von Amerika, die Sanktionen gegen das Land erlassen haben , sowie weiteren Problemen, ist die Situation des türkischen Kapitalmarkts und der türkischen Wirtschaft insgesamt schwierig. Die möglichen Folgen für die Türkei, aber auch deren europäische Wirtschaftspartner wie Deutschland, sind unabsehbar. Die Türkei ist einer der wichtigsten Handelspartner Deutschlands; umgekehrt ist Deutschland für die Türkei sogar das wichtigste Exportzielland und der zweitgrößte Importeur. Viele weitere Länder der EU sind stark in der Türkei engagiert. Deutsche Banken ebenso wie Banken aus vielen Ländern der Eurozone sind dementsprechend stark mit der Türkei verbunden. Ihre Bilanzen sind daher auch von einer gesunden Wirtschaft und stabilen Währung in der Türkei abhängig. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage hat Forderungen des deutschen Bankensektors zum Gegenstand , die weniger als 0,3 Prozent der aggregierten Bilanzsumme des deutschen Bankensektors betragen. Zu diesem Teilbereich der Forderungen des deutschen Bankensektors werden Informationen zu einzelnen Produkten, Bilanz- und Risikopositionen , Währungen und aufsichtlichen Kennzahlen auf sehr granularer Ebene erfragt. Aus Sicht der Bundesregierung hätte eine detailliertere Beantwortung eine Fristverlängerung notwendig gemacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4640 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Mit welchen Auswirkungen auf die in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute , Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen , Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Finanzholdinggesellschaften , gemischten Finanzholdinggesellschaften, Versicherungsholdinggesellschaften , gemischten Versicherungsholdinggesellschaften und Finanzinstitute rechnet die Bundesregierung als Folge des gegenwärtigen und absehbaren Wertverlusts der türkischen Lira und den damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Entwicklungen? Die direkte Vernetzung deutscher Finanzmarktakteure unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Türkei ist als eher begrenzt einzuschätzen, so dass die direkten Risiken aus diesen Engagements für die Finanzmarktstabilität in Deutschland überschaubar erscheinen. Nach einem aktuellen Bericht der europäischen Aufsichtsagenturen (ESAs) ist das direkte Engagement europäischer Finanzmarktakteure in der Türkei im Durchschnitt überschaubar, wenngleich es für einzelne Banken nicht zu vernachlässigen sei (vgl. https://esas-joint-committee.europa.eu/Publications/Reports/Joint% 20Committee%20Risk%20Report%20-%20Autumn%202018%20%28JC% 202018%2034%29.pdf). Sollten sich aus diesen Engagements zukünftig indirekte Ansteckungseffekte ergeben , wird die BaFin diesen Risiken durch aufsichtliche Maßnahmen begegnen, über welche im Einzelfall entschieden wird. Da die starke Abwertung der türkischen Lira zu einem wesentlichen Teil auf einen Vertrauensverlust bei Investoren sowohl in die türkische Geldpolitik als auch in die Wirtschaftspolitik zurückzuführen sein dürfte, scheint die Währungskrise nicht ohne weiteres auf andere Schwellenländer übertragbar zu sein. 2. Hat die Bundesregierung Hinweise auf einen Kapitalzufluss aus der Türkei nach Deutschland? Zuletzt zeigte sich in der deutschen Kapitalbilanz (ohne Währungsreserven) mit der Türkei eine Zunahme der Position „Ausländische Nettokapitalanlagen im Inland “. Im zweiten Quartal war ein Anstieg um 4,57 Mrd. Euro zu verzeichnen (Quelle: Bundesbank, Statistisches Beiheft August 2018). Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, ob sich diese Entwicklung im Zuge der Verschärfung der Währungskrise im dritten Quartal 2018 fortgesetzt oder beschleunigt hat. 3. Wie hat sich die Zahlungsbilanz zwischen Deutschland und der Türkei seit Anfang 2017 bis heute entwickelt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Entsprechende Daten werden quartalsweise von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht . Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage beigefügt. 4. Gedenkt die Bundesregierung (ggf. in Abstimmung mit den europäischen Partnern), der Türkei in der aktuellen Krise zu helfen, um ihre Währung und den türkischen Finanzmarkt zu stabilisieren? Falls ja, mit welchen Maßnahmen? Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung in der Türkei sehr aufmerksam. Es ist Aufgabe der türkischen Regierung, finanz- und wirtschaftspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die zur Stabilisierung des türkischen Finanzmarktes beitragen . Drucksache 19/4640 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4640 5. Welche Rolle sollte der Internationale Währungsfonds aus Sicht der Bundesregierung bei der Bewältigung der aktuellen Situation in der Türkei spielen? Der Internationale Währungsfonds (IWF) wird auch weiterhin im Rahmen seiner regelmäßigen ökonomischen Länderüberwachung die wirtschaftliche Entwicklung in der Türkei beobachten und wenn nötig entsprechende Empfehlungen zur Stabilisierung des Landes geben sowie mögliche Ansteckungseffekte auf andere Länder thematisieren. Ob ein Land einen Antrag für ein Hilfsprogramm beim IWF stellt, ist eine unabhängige Entscheidung der jeweiligen Regierung. 6. Wie hoch ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute , Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Finanzholdinggesellschaften, gemischten Finanzholdinggesellschaften, Versicherungsholdinggesellschaften , gemischten Versicherungsholdinggesellschaften und Finanzinstituten, die über ein in der Türkei ansässiges Tochterunternehmen oder über eine dortige Zweigstelle verfügen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? Die Bundesregierung konnte im Rahmen der Frist des § 104 Absatz 2 Halbsatz 1 GO-BT nur die Anzahl der Kreditinstitute in Erfahrung bringen; darüber hinausgehende Informationen hätten die Gewährung einer Fristverlängerung erfordert. Stichtag Töchter Repräsentanzen 31.12.2017 1 7 7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kredite, die deutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen (ggf. einschließlich Zweigstellen) an in der Türkei ansässige Empfänger vergeben haben? Laut öffentlich verfügbaren Daten der deutschen Zahlungsbilanzstatistik betragen die Bruttoforderungen der deutschen Kreditgeber gegenüber in der Türkei ansässigen Kreditnehmern 20,77 Mrd. Euro zum 30. Juni 2018 (Quelle: Bundesbank, Statistisches Beiheft August 2018). Dies entspricht weniger als 0,3 Prozent der aggregierten Bilanzsumme des deutschen Bankensektors. Nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt keine direkte Kreditvergabe deutscher Versicherungsunternehmen an juristische Personen in der Türkei, über die Kreditvergabe an natürliche Personen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über in Deutschland aufgelegte Investmentfonds vor, die Darlehen vergeben dürfen. 8. Wie viele der Kredite im Sinne von Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung in türkischer Lira und wie viele in Euro, US-Dollar oder anderen Währungen denominiert? Informationen über die Anzahl der Kredite sind weder Bestandteil der öffentlich zugänglichen Zahlungsbilanzstatistik noch des aufsichtlichen Meldewesens der BaFin. Nach der Zahlungsbilanzstatistik entfallen von den Gesamtforderungen deutscher Kreditinstitute (siehe Antwort zu Frage 7) rund 14,38 Mrd. Euro auf „Euro“ und 4,65 Mrd. Euro auf „US Dollar“. Die Zahlungsbilanzstatistik enthält keine Angaben über die Höhe der Kredite, die in türkischer Lira denominiert sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4640 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4640 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele der Kredite im Sinne von Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung besichert? Informationen über die Anzahl der Kredite sind weder Bestandteil der öffentlich zugänglichen Zahlungsbilanzstatistik noch des aufsichtlichen Meldewesens der BaFin. Auf Basis aufsichtlicher Daten sind knapp 50 Prozent des Forderungsvolumens deutscher Kreditinstitute gegenüber in der Türkei ansässigen Kreditnehmern besichert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürgschaften, Garantien , Kreditausfallversicherungen und ähnliche Instrumente, die deutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen zugunsten von in der Türkei ansässigen Parteien vergeben haben ? Zu von der deutschen Kredit- und Versicherungswirtschaft herausgelegten Bürgschaften , Garantien, Kreditausfallversicherungen und ähnlichen Instrumenten zugunsten von in der Türkei ansässigen Parteien liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das auf türkische Lira bestehende Währungsrisiko der deutschen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds einschließlich deren Tochterunternehmen (ggf. einschließlich Zweigstellen)? Gemessen am Bestand der zum 30. Juni 2018 gehaltenen börsenfähigen Wertpapiere beträgt das auf türkische Lira bestehende Währungsrisiko bei deutschen Kreditinstituten 65 Mio. Euro, bei deutschen Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 19 Mio. Euro und bei deutschen Investmentfonds 845 Mio. Euro. 12. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kredite, die nichtdeutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen innerhalb der Eurozone, insbesondere in Italien, Spanien , Frankreich und Griechenland ansässige Unternehmen, an in der Türkei ansässige Empfänger vergeben haben? Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) veröffentlicht auf Quartalsbasis öffentlich zugängliche Daten zu den Forderungen aus verschiedenen Mitgliedsstaaten. Die Daten werden von der BIZ unter folgendem Link für die Türkei veröffentlicht: www.bis.org/statistics/b4-TR.pdf. 13. Wie hoch ist die Zahl der in Deutschland zugelassenen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute , Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fonds, Finanzholdinggesellschaften, gemischten Finanzholdinggesellschaften, Versicherungsholdinggesellschaften , gemischten Versicherungsholdinggesellschaften, Finanzinstitute oder von deren Zweigstellen, die über ein in der Türkei ansässiges Mutterunternehmen verfügen (bitte tabellarisch aufschlüsseln)? Die Bundesregierung konnte im Rahmen der Frist des § 104 Absatz 2 Halbsatz 1 GO-BT nur die Informationen in Bezug auf Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Erfahrung bringen; darüber hinausgehende Informationen hätten die Gewährung einer Fristverlängerung erfordert. Drucksache 19/4640 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4640 Nach den Informationen in der Unternehmensdatenbank der BaFin gibt es kein deutsches Versicherungsunternehmen, dessen Hauptaktionär in der Türkei ansässig ist. Insgesamt existieren in Deutschland fünf zugelassene Kreditinstitute, die über ein in der Türkei ansässiges Mutterunternehmen verfügen. Darüber hinaus sind vier Repräsentanzen von türkischen Banken zugelassen, die allerdings in Deutschland auf Grundlage von § 53a KWG keine Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen tätigen dürfen. Kreditinstitute in ausländischem Mehrheitsbesitz Repräsentanzen ausländischer Banken 5 4 14. Wie hoch ist das Einlagenvolumen der unter Frage 13 fallenden Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) insgesamt? Wie hoch war es zum 31. Dezember 2017? Wie viele dieser Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) verfügen heute über Kundeneinlagen von mehr als 5, wie viele über Kundeneinlagen von mehr als 10 und wie viele über Kundeneinlagen von mehr als 20 Mrd. Euro? Bei diesen Kreditinstituten lagen die Kundeneinlagen zum 31. Dezember 2017 sowie zum letzten Meldestichtag am 30. Juni 2018 jeweils unterhalb von 5 Mrd. Euro. Das Gesamtvolumen an Einlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Banken, Unternehmen sowie Spareinlagen) und Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen und Spareinlagen) belief sich zu diesen Stichtagen auf die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Werte in Mrd. Euro. Einlagen 31.12.2017 Kundeneinlagen 31.12.2017 Einlagen 30.06.2018 Kundeneinlagen 30.06.2018 8,1 6,5 8,1 6,7 15. Wie hoch sind die risikogewichteten Aktiva der unter Frage 13 fallenden Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) insgesamt? Wie hoch waren sie zum 31. Dezember 2017? Wie viele dieser Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) verfügen heute über risikogewichtete Aktiva von mehr als 5, wie viele über mehr als 10 und wie viele über mehr als 20 Mrd. Euro? Bei diesen Kreditinstituten lagen die risikogewichteten Aktiva zum 31. Dezember 2017 sowie zum letzten Meldestichtag am 30. Juni 2018 jeweils unter 5 Mrd. Euro. 16. Wie hoch sind die verwalteten Kundengelder der unter Frage 13 fallenden Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Fonds (einschließlich Zweigstellen)? Wie viele dieser Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Fonds (einschließlich Zweigstellen) verfügen über Kundengelder von mehr als 5, wie viele über Gelder von mehr als 10 und wie viele über Gelder von mehr als 20 Mrd. Euro? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4640 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4640 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Für wie viele der unter Frage 13 fallenden Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) existieren Sanierungs- bzw. Abwicklungspläne? Werden einzelne dieser Pläne derzeit im Lichte der aktuellen Lage erstmals erstellt, auf Aktualität überprüft oder bereits aktualisiert (bitte aufschlüsseln )? Wurden einzelne dieser Pläne bereits ganz oder teilweise angewandt? Die BaFin nimmt bei der Erstellung von Abwicklungsplänen eine Priorisierung vor. Die Erstellung wird zeitlich in Abhängigkeit von der Bedeutung des Instituts für die Finanzmarktstabilität priorisiert. Derzeit liegen keine Sanierungspläne oder Abwicklungspläne für deutsche Kreditinstitute (einschließlich Zweigstellen) vor, die über ein in der Türkei ansässiges Mutterunternehmen verfügen. 18. Gegen wie viele der in Frage 13 genannten Unternehmen wurden in den vergangenen zwei Monaten aufsichtsrechtliche Maßnahmen (zum Beispiel zusätzliche Berichtspflichten, risikoreduzierende Maßnahmen, Kapitalzuschläge , Beschränkung von gruppeninternen Krediten) verhängt, bzw. in wie vielen Fällen läuft derzeit ein auf eine solche Maßnahme gerichtetes Verwaltungsverfahren (bitte nach Art des Unternehmens und der Maßnahme aufschlüsseln )? Bereits Mitte 2017 wurden den betroffenen fünf Kreditinstituten mit türkischem Mutterunternehmen (siehe Frage 13) zusätzliche, vierteljährliche Berichtspflichten im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach § 44 KWG auferlegt. Im August 2018 wurden diese Berichtspflichten weiter verschärft; die Berichte (u. a. zur Entwicklung von Kundeneinlagen und Kreditgeschäft) sind seitdem wöchentlich zu erstellen. 19. Haben die Bundesregierung und insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) interne Vorkehrungen getroffen, um mit einer Finanzkrise in der Türkei umzugehen? Falls ja, welcher Art sind diese Vorkehrungen? Falls nein, warum nicht? Mögliche Implikationen für die Finanzstabilität aufgrund von Länderrisiken und geopolitischen Risiken werden regelmäßig durch die Deutsche Bundesbank und den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS, Mitglieder aus BMF, Bundesbank und BaFin) überwacht. Die Überwachung stützt sich dabei unter anderem auf ein Frühwarnsystem für systemische Finanzkrisen, das auf zahlreichen makroökonomischen Indikatoren basiert (vgl. Fünfter Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag , S. 43 f.; verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Standardartikel/Themen/Internationales_Finanzmarkt/Finanzmarktstabilitaet/AFS/ AFS_Bericht_2018.pdf;jsessionid=BBB1E86152C95B0ABCAED8A94EB93D 08?__blob=publicationFile&v=2). Sollten einzelne Finanzmarktakteure von adversen Entwicklungen im Ausland betroffen sein, werden im Bedarfsfall Maßnahmen durch die Aufsicht implementiert. Drucksache 19/4640 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4640 20. Hat die BaFin die Anforderungen an das Risikomanagement von Kreditinstituten im Hinblick auf die aktuellen Risiken (z. B. Kreditrisiko bei in der Türkei ansässigen Gegenparteien, Währungsrisiko in Bezug auf türkische Lira oder das Länderrisiko) seit dem 1. Januar 2018 angepasst, oder ist dies derzeit geplant? Falls ja, welcher Art sind die Anpassungen? Falls nein, warum nicht? Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement sind zuletzt im Jahre 2017 überarbeitet worden (Rundschreiben 09/2017 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk vom 27. Oktober 2017). Die Bestimmungen erscheinen im Hinblick auf die Prozesse im Kreditgeschäft sowie auf die Steuerung von Adressausfallrisiken ausreichend, um ein angemessenes Management der aktuellen Risiken der in der Türkei ansässigen Gegenparteien, des Währungsrisikos in türkischer Lira und des Länderrisikos Türkei sicherzustellen. Eine Anpassung des nationalen Rundschreibens der MaRisk ist mit Blick auf das besondere Länderrisiko Türkei derzeit daher nicht erforderlich. 21. Würde der Einheitliche Abwicklungsmechanismus oder die Finanzmarktstabilisierungsanstalt Bankenabwicklungsmaßnahmen der türkischen Abwickler in Europa bzw. in Deutschland anerkennen, und wenn ja, auf welcher Grundlage? Würde die türkische Aufsichts- bzw. Abwicklungsbehörde Abwicklungsmaßnahmen des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus oder der Finanzmarktstabilisierungsanstalt anerkennen, und wenn ja, auf welcher Grundlage ? Soweit die vorstehenden Fragen verneint werden, wie beabsichtigt die Bundesregierung eine schnelle und rechtlich abgesicherte Reaktion auf Bankenkrisen im Zusammenhang mit der aktuellen Entwicklung sicherzustellen? Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine Vereinbarungen oder Abkommen zwischen der Türkei und Deutschland oder der Europäischen Union hinsichtlich der einseitigen oder gegenseitigen Anerkennung oder Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen. Die Anerkennung und Durchführung der Abwicklungsverfahren von Drittstaaten in der EU ist in der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 gesetzlich geregelt. Die BaFin in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde könnte Bankenabwicklungsmaßnahmen der türkischen Abwicklungsbehörde nach Maßgabe von § 169 des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen in Verbindung mit Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 anerkennen. Die Bundesregierung sieht eine schnelle und rechtlich abgesicherte Reaktion auf Basis der dargestellten Vorschriften zur Anerkennung von Drittstaatsabwicklungsverfahren als hinreichend gewährleistet an. Die Anerkennung von Abwicklungsmaßnahmen in Drittstaaten wie der Türkei richtet sich nach den Vorschriften des dort geltenden nationalen Rechts. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4640 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4640 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Soweit die Bundesregierung nicht über die notwendigen Informationen verfügt , um die Fragen 7 bis 12 und 14 bis 16 vollständig beantworten zu können , was wird die Bundesregierung einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden konkret unternehmen, um sich ein besseres Lagebild über die von der Situation in der Türkei ausgehenden Risiken für deutsche Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen oder Fonds oder deren Tochterunternehmen zu verschaffen? Die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden verfügen über einen Informationsstand, der etwaigen Risiken für einzelne Institute und die inländische Finanzmarkstabilität nach derzeitiger Lage angemessen ist. Die BaFin hat einzelnen Instituten bereits Mitte 2017 Berichtspflichten auferlegt, die im August 2018 nochmals verschärft wurden (siehe Antwort zu Frage 18). 23. In welcher Höhe haftet die Bundesrepublik Deutschland mit Exportkreditversicherungen aktuell für das Türkeigeschäft der deutschen Wirtschaft? Wie groß ist hier der Anteil der ausfallbedrohten Exportkredite? Das Entschädigungsrisiko des Bundes aus abgesicherten Exportgeschäften in die Türkei betrug zum Stichtag 1. Juli 2018 rund 8,8 Mrd. Euro. Bislang ist das Zahlungsverhalten der türkischen Kreditnehmer aus bundesgedecktem Geschäft unauffällig . Zum oben genannten Stichtag bestanden bei bundesgedeckten Türkei- Geschäften Überfälligkeiten lediglich in Höhe von 5 Mio. Euro bzw. 0,06 Prozent der bundesgedeckten Türkei-Geschäfte – ausschließlich bei privaten türkischen Unternehmen. Eine Aussage darüber, ob diese Beträge bereits als ausfallgefährdet zu bezeichnen sind, lässt sich nicht ohne weiteres treffen. 24. Steht die Bundesregierung mit der Türkei in der Frage nach der Unabhängigkeit der türkischen Notenbank im Dialog? Falls ja, sieht die Bundesregierung in der Türkei noch eine unabhängige Geldpolitik gegeben? Die Bundesregierung steht mit der Türkei in der Frage nach der Unabhängigkeit der türkischen Zentralbank nicht im Dialog. 25. Waren die Situation des Finanzsektors in der Türkei und die Entwicklung der türkischen Lira in den letzten beiden Monaten Gegenstand von Beratungen innerhalb des Verwaltungsrats der BaFin, des Finanzstabilitätsrats, des ECOFIN-Rats der EU (ECOFIN = Rat für Wirtschaft und Finanzen), der G20, des Financial Stability Board oder anderer finanzpolitischer Gremien auf nationaler, supranationaler oder internationaler Ebene, oder ist eine Befassung eines dieser Gremien in absehbarerer Zeit konkret geplant? Die Lage in der Türkei stand nicht auf der Agenda der Eurogruppe und des informellen ECOFIN am 7. und 8. September 2018. Im Rahmen der Diskussion zur Finanzstabilität während des informellen ECOFIN wurde allgemein auf Entwicklungen in einigen Schwellenländern hingewiesen. Bei der allgemeinen Erörterung der weltwirtschaftlichen Lage bzw. der globalen Finanzstabilität wird auf internationaler Ebene (insbesondere G20 und Financial Stability Board) und europäischer Ebene (European Systemic Risk Board, Financial Stability Committee der EZB) immer auch die Situation in den Schwellenländern und somit auch die Wirtschafts- und Finanzlage in der Türkei, in allgemeiner Form diskutiert. Auch im Verwaltungsrat der BaFin erfolgt regelmäßig Drucksache 19/4640 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4640 eine Aussprache über mögliche Entwicklungen, die Implikationen für die Situation einzelner Finanzmarkakteure oder die Finanzstabilität insgesamt haben könnten. Im Ausschuss für Finanzstabilität erfolgt fortlaufend und anlassbezogen eine Befassung mit der Lage in Schwellenländern aus Perspektive der inländischen Finanzstabilität. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4640 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. d e u ts ch e Z a h lu n g sb il a n z (T ü rk e i) Q u a rt a ls w e rt e Le is tu n g sb il a n z in M rd . W a re n h a n d e l D ie n st le is tu n g e n P ri m ä re in k o m m e n S e k u n d ä re in k o m m e n S a ld o de r K a p it a lb il a n z (Z u n a h m e an Ne tt o a u sl a n d sv e rm ö g e n : + / A b n a h m e : Ͳ) S a ld o de r S a ld o de r st a ti st is ch A u sf u h r E in fu h r S a ld o E in n a h m e n A u sg a b e n S a ld o E in n a h m e n A u sg a b e n S a ld o S a ld o d e r Le is tu n g sͲ b il a n z E in n a h m e n A u sg a b e n S a ld o V e rm ö g e n sͲ S a ld o de r S a ld o de r ä n d e ru n g sͲ D ir e k tͲ W e rt p a p ie rͲ b il a n z in v e st it io n e n a n la g e n F in a n zͲ d e ri v a te un d M it a rb e it e rͲ a k ti e n Ͳ o p ti o n e n S a ld o de s n ic h t ü b ri g e n S a ld o de r W ä h ru n g sͲ a u fg li e d e rͲ K a p it a lͲ K a p it a lͲ re se rv e n b a re n Tr a n sͲ v e rk e h rs b il a n z a k ti o n e n In sg e sa m t 3 1 .0 3 .2 0 1 7 5 ,6 3 ,9 1 ,7 # N V # N V Ͳ0, 1 0 ,5 0 ,1 0 ,5 0 ,0 0 ,4 Ͳ0, 4 1 ,7 # N V 0 ,7 Ͳ0, 7 0 ,0 2 ,3 # N V 2 ,4 # N V 3 0 .0 6 .2 0 1 7 5 ,8 4 ,0 1 ,8 # N V # N V Ͳ0, 3 0 ,5 0 ,1 0 ,5 0 ,0 0 ,4 Ͳ0, 4 1 ,6 # N V 0 ,2 0 ,4 0 ,0 Ͳ0, 1 # N V 0 ,4 # N V 3 0 .0 9 .2 0 1 7 5 ,9 3 ,8 2 ,1 # N V # N V Ͳ1, 2 0 ,5 0 ,1 0 ,4 0 ,0 0 ,4 Ͳ0, 4 0 ,9 # N V 0 ,3 0 ,0 0 ,0 1 ,2 # N V 1 ,5 # N V 3 1 .1 2 .2 0 1 7 6 ,2 4 ,0 2 ,2 # N V # N V Ͳ0, 6 0 ,5 0 ,1 0 ,4 0 ,0 0 ,5 Ͳ0, 5 1 ,6 # N V Ͳ0, 3 Ͳ0, 2 0 ,0 Ͳ0, 4 # N V Ͳ0, 9 # N V 3 1 .0 3 .2 0 1 8 6 ,0 4 ,1 1 ,9 # N V # N V Ͳ0, 2 0 ,5 0 ,1 0 ,5 0 ,0 0 ,4 Ͳ0, 4 1 ,8 # N V 0 ,6 0 ,1 0 ,0 Ͳ0, 3 # N V 0 ,3 # N V 3 0 .0 6 .2 0 1 8 6 ,1 4 ,0 2 ,1 # N V # N V Ͳ0, 4 0 ,5 0 ,1 0 ,5 0 ,0 0 ,4 Ͳ0, 4 1 ,7 # N V 0 ,5 0 ,0 0 ,0 Ͳ4, 6 # N V Ͳ4, 2 # N V Q u e ll e : D e u ts ch e B u n d e sb a n k # N V : = ke in W e rt au sg e w ie se n Drucksache 19/4640 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333