Die Antwort wurde namens des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 26. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4642 19. Wahlperiode 28.09.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kamann, Joana Cotar, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/4260 – Zusammensetzung und Arbeitsweise des Digitalrats der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Digitalrat wurde von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der Regierungserklärung am 21. März 2018 anlässlich ihrer Wahl zur Bundeskanzlerin angekündigt. Als Aufgabe des Digitalrats wurde genannt, „die gesamte Breite der durch die Digitalisierung entstehenden neuen gesellschaftlichen Entwicklungen zu erfassen und zu durchdringen“. Ferner wurde die „Beratung der ganzen Bundesregierung“ als Aufgabe angegeben, um „neue Erkenntnisse möglichst schnell in politisches Handeln umzusetzen“ (www.bundesregierung.de/ Content/DE/Bulletin/2018/03/32-2-bkin-reg-erkl.html). In ihrer Regierungserklärung am 16. Mai 2018 anlässlich der Vorstellung des Haushaltsgesetzes 2018 wurden die Aufgaben des Digitalrats weiter spezifiziert. Der Digitalrat solle „uns ganz spezifisch bei Dingen beraten, die wir noch nicht so wissen, über Entwicklungen, die wir haben“ (www.bundesregierung. de/Content/DE/Regierungserklaerung/2018/2018-05-17-regierungserklaerungmerkel .html). Anlässlich der Berufung der Mitglieder und der konstituierenden Sitzung des Digitalrats am 22. August 2018 erklärte die Bundeskanzlerin zu den Aufgaben des Digitalrats: „Genau das soll der Digitalrat leisten, nämlich den Wissenstransfer von den Experten hin in die Politik, damit wir dann richtig handeln können “ (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Podcast/2018/2018-08-18-Video- Podcast/links/download-PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Zusätzlich zu diesem neuen Digitalgremium wurden bisher im Laufe dieser Wahlperiode ein Digitalkabinett initiiert, eine Datenethikkommission gegründet , eine Staatsministerin für Digitalisierung benannt, Digitalabteilungen in Kanzleramt und Arbeitsministerium geschaffen sowie die Enquete-Kommissionen „Künstliche Intelligenz“ und „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt “ gegründet. Die Gründung eines eigenen Digitalbundesministeriums lehnen die Regierungsparteien allerdings weiterhin ab. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4642 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Nach welchen Kriterien wurden die berufenen Experten des Digitalrats ausgewählt , und durch wen wurden diese Kriterien festgelegt? Das Ziel der Bundesregierung bei der Auswahl der Mitglieder war eine interdisziplinäre Mischung von Personen, die das gesamte Spektrum der Digitalisierung breit abdecken, einen Blick von außen und eine Perspektive aus anderen Ländern miteinbringen. Deshalb ist der Digitalrat aus Frauen wie Männern, Wissenschaftlern und Machern, Start-up-Gründern wie schon etablierte Unternehmern und Personen mit und ohne Erfahrung in der Beratung von Regierungsstellen zusammengesetzt . Die Bundesregierung ist überzeugt, dass gerade aus dieser breiten Mischung unterschiedlicher Horizonte die bestmögliche und ehrlichste Beratung für den Zweck entsteht. 2. Aus welchen Gründen wurden lediglich Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Privatwirtschaft, nicht aber aus der Zivilgesellschaft, wie z. B. dem Chaos Computer Club oder dem Verein Digitale Gesellschaft, berufen? Bei den ausgewählten Personen handelt es sich gerade nicht um Verbände oder ihre Vertreter. Es sind vielmehr ganz konkrete Einzelpersonen aufgrund ihrer individuellen Persönlichkeiten ausgewählt worden. Von einer Aussparung der Zivilgesellschaft bei der Auswahl kann schon aus diesem Grund keine Rede sein. Zudem sind mit der Auswahl der zehn Mitglieder des Digitalrats auch deren internationale Netzwerke gleichsam mit ausgewählt worden. Der Digitalrat plant, die Expertise dieser Netzwerke in seine Arbeit mit einzubeziehen. Die Bundesregierung geht vor diesem Hintergrund davon aus, dass auch über diesen Weg gewichtige Stimmen aus der Zivilgesellschaft in die Arbeit des Digitalrats einfließen werden. 3. Aus welchen Gründen wurde gerade der Vorsitz eines Gremiums, das vor allem „Rat von außen“ (Video-Podcast der Bundeskanzlerin vom 18. August 2018) geben soll, mit der bis vor Kurzem beamteten Staatssekretärin Katrin Suder besetzt (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Podcast/2018/2018- 08-18-Video-Podcast/links/download-PDF.pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Damit der Digitalrat seine Rolle als Innovationstreiber erfüllen kann, muss ein gewichtiges Augenmerk auf der praktischen Umsetzbarkeit seiner Vorschläge liegen . Die Berücksichtigung dieses Anliegens setzt voraus, dass Erfahrung in der Regierungsarbeit in die Arbeit des Digitalrats mit einfließt. Dies wird durch die Berufung von Frau Dr. Suder sichergestellt. 4. Inwieweit entspricht die Berufung der Staatssekretärin Katrin Suder nach der Benennung der Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär, der ehemaligen Digitalbotschafterin der Bundesregierung Dr. Gesche Joost sowie der Leiterin der Abteilung Politische Planung, Innovation und Digitalpolitik Eva Christiansen und den Datenethikkommissions-Sprecherinnen Christiane Wendehorst und Christiane Woopen dem Prinzip der Geschlechtergerechtigkeit innerhalb der öffentlichen Verwaltung? Die Berufung der genannten Personen ist nach deren individuellen Qualifikationen und Qualitäten erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4642 5. Welche zusätzlichen „unterschiedlichen Erfahrungen“ (Video-Podcast der Bundeskanzlerin vom 18. August 2018) und Kompetenzen verspricht sich die Bundesregierung vom Digitalrat im Vergleich zu den zahlreichen existierenden Digitalgremien, wie z. B. der Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz“, der von 2010 bis 2013 tagenden Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, dem seit über zehn Jahren tagenden IT- bzw. Digital -Gipfel, der Industrie 4.0-Plattform, dem IT-Planungsrat, dem IT-Bundesbeauftragten oder der Datenethikkommission (www.bundeskanzlerin.de/ Content/DE/Podcast/2018/2018-08-18-Video-Podcast/links/download-PDF. pdf?__blob=publicationFile&v=2)? Die verschiedenen eingesetzten Gremien und Institutionen haben ganz unterschiedliche Funktionen: Der Digitalrat soll Innovationsimpulse geben und Rückenwind für Modernisierung sein und Ratschläge von außen unterbreiten. Die Datenethikkommission soll demgegenüber auf der Basis wissenschaftlicher und technischer Expertise ethische Leitlinien für den Schutz des Einzelnen, die Wahrung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und die Sicherung des Wohlstands im Informationszeitalter entwickeln und soll in diesem Zusammenhang konkrete Regelungsvorschläge unterbreiten. Dass auch im parlamentarischen Raum sowie auf europäischer Ebene Kommissionen sich diesen und ähnlichen Herausforderungen zuwenden, zeigt, dass es sich um wichtige und drängende Fragen handelt. 6. Werden aufgrund der zusätzlichen „unterschiedlichen Erfahrungen“ und Kompetenzen im Digitalrat andere Beratungsverträge oder Beratungsgremien aufgelöst? Falls ja, mit welchem Ausgabevolumen (bitte einzeln nach Vertrag bzw. Gremium aufschlüsseln)? Nein. 7. Wie werden wirtschaftliche Interessenkonflikte zwischen der unabhängigen Beratungstätigkeit und der privatwirtschaftlichen Tätigkeit der berufenen Experten und Expertinnen als Investor, Unternehmensberater oder Unternehmensgründer vermieden, und welche Compliance-Regelungen oder Verhaltenskodizes wurden den berufenen Experten und Expertinnen auferlegt (bitte ggf. entsprechende Regelungen im Anhang anfügen)? Die Mitglieder des Digitalrats erhalten keine Exklusivinformationen oder sonstige Vorteile, aus denen sich derartige Interessenkonflikte ergeben würden. 8. Welche Honorare und Aufwandsentschädigungen sind für die „ehrenamtlichen “ Mitglieder des Digitalrats budgetiert? Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Digitalrats ist derzeit noch nicht abschließend entschieden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4642 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Ist die Schlussfolgerung zutreffend, dass die Bundeskanzlerin bisherige parlamentarische Anfragen, insbesondere des Ausschusses Digitale Agenda, und bisherige Fragen der Medien und wissenschaftlicher Experten zur Umsetzung der Digitalen Agenda als zu bequem empfindet, da sie sich mit dem Digitalrat ein Gremium wünscht, „das uns unbequeme Fragen stellt“ (Video- Podcast der Bundeskanzlerin vom 18. August 2018)? Falls nein, warum werden nicht erst die bisherigen unbequemen Fragen aus Parlament, Medien, Wissenschaft und Praxis aufgegriffen und abgearbeitet, bevor ein neues Gremium gegründet wird (www.bundeskanzlerin.de/ Content/DE/Podcast/2018/2018-08-18-Video-Podcast/links/download-PDF. pdf?__blob=publicationFile&v=2)? 10. Waren die unbequemen Fragen und Anregungen des Parlaments und seiner Ausschüsse, insbesondere des Ausschusses Digitale Agenda, sowie die bisherigen Fragen der sonstigen Digitalgremien der Bundesregierung und der Fachressorts der Bundeskanzlerin qualitativ nicht hochwertig und inhaltlich nicht aussagekräftig genug? 11. Falls nein, wie wurden die bisherigen unbequemen und aussagekräftigen Fragen und Anregungen des Parlaments, der Ausschüsse, insbesondere des Ausschusses Digitale Agenda, sowie der sonstigen Digitalgremien der Bundesregierung und der Fachressorts von der Bundeskanzlerin in zukunftsfähige Politik umgesetzt, und welche Resultate ergaben sich daraus? Die Fragen 9 bis 11 werden zusammen beantwortet. Die in den Fragen 9 und 10 nahegelegten Schlussfolgerungen sind nicht zutreffend . Es geht bei den vom Digitalrat erwarteten Impulsen gerade um solche, die aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Mischung unterschiedlicher Erfahrungshorizonte nur der Digitalrat geben kann. Im Übrigen bestimmt die Bundesregierung ihr Arbeitsprogramm selbst. In ihre diesbezügliche Entscheidung fließen immer alle zur Verfügung stehenden Impulse ein, auch solche aus Parlament, Medien, Wissenschaft und Praxis. 12. Muss davon ausgegangen werden, dass künftige unbequeme parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung ignoriert und stattdessen lediglich unbequeme Fragen des Digitalrats außerhalb der parlamentarischen Kontrolle Grundlage des Regierungshandelns werden? Falls nein, mit welcher Priorisierung werden Fragen an die Bundesregierung durch die verschiedenen Fragesteller in Parlament, Gremien, Medien, Wissenschaft und Praxis künftig abgearbeitet, und gibt es hierfür bereits einen abgestimmten Prozess (falls vorhanden, bitte Prozessbeschreibung anfügen )? Die Bundesregierung beantwortet parlamentarische Anfragen unter Berücksichtigung der dafür geltenden Regelungen. 13. Gibt es bereits eine fest definierte Aufgabenbeschreibung des Digitalrats? Falls ja, wer hat diese definiert (bitte die Aufgabenbeschreibung anfügen)? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4096 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4642 14. Ist es Aufgabe des Digitalrats, Strategien, Konzepte, Projekte oder „viele neue Ideen zu entwickeln, die die Regierung in die Tat umsetzen kann“ (Video -Podcast der Bundeskanzlerin vom 18. August 2018), die über die Inhalte der Digitalen Agenda der Bundesregierung hinausgehen? Falls ja, zu welchen Themen (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Podcast/ 2018/2018-08-18-Video-Podcast/links/download-PDF.pdf?__blob=publication File&v=2)? 15. Ist es Aufgabe des Digitalrats, neben der „Entwicklung neuer Ideen“ auch an der Umsetzung bestehender Ideen, z. B. der Digitalen Agenda, mitzuwirken? 16. Zu welchen „Dingen, die wir [Anm.: die Bundesregierung] noch nicht so wissen, über Entwicklungen, die wir [Anm.: die Bundesregierung] haben“ (Regierungserklärung der Bundeskanzlerin vom 16. Mai 2018) soll der Digitalrat prioritär beratend tätig sein (bitte Themen oder „Dinge“ von 1 bis 6 priorisieren) (www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2018/05/51-1- bkin-bt.html)? 17. Wird der Digitalrat prioritär die Themenbereiche bearbeiten, die von der Bundeskanzlerin vorgegeben wurden („Breitband, Digitalpakt Schule, Bürgerportal , Künstliche Intelligenz“; siehe Video-Podcast der Bundeskanzlerin vom 18. August 2018) oder werden prioritär die Themenbereiche bearbeitet werden, die von der Vorsitzenden Katrin Suder vorgegeben wurden („Gesellschaftliche Veränderungen, Arbeit 4.0, Umgang mit Daten, Gründung sowie Neue Partizipationsmöglichkeiten“; siehe DER TAGESSPIEGEL vom 22. August 2018) (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Podcast/2018/ 2018-08-18-Video-Podcast/links/download-PDF.pdf?__blob=publicationFile &v=2; www.tagesspiegel.de/wirtschaft/digitalrat-der-bundesregierung-merkelsdigitale -berater/22936318.html)? Die Fragen 14 bis 17 werden zusammen beantwortet. Der Digitalrat wird Stellungnahmen aufgrund eigenen Entschlusses oder im Auftrag der Bundesregierung abgeben und über seine konkrete Arbeitsweise dabei selbst entscheiden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 25 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4096 verwiesen. 18. Welche Aufgabenüberschneidungen mit den sonstigen Gremien der Bundesregierung gibt es zum Themenkomplex Digitalisierung? 19. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es keine Doppelarbeit der sonstigen Gremien der Bundesregierung zum Themenkomplex Digitalisierung gibt? 20. Welchen Abstimmungsprozess zwischen den unterschiedlichen Gremien der Bundesregierung zum Themenkomplex Digitalisierung gibt es hinsichtlich jeweils zu behandelnder Themen sowie hinsichtlich entworfener Beratungsinhalte ? 21. Welchen Konfliktlösungsprozess gibt es bei der Umsetzung inkompatibler Beratungsinhalte und Lösungsvorschläge der einzelnen Gremien innerhalb eines Themenkomplexes? Die Fragen 18 bis 21 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4642 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Über welche Budgets, Befugnisse und weiteren Instrumente verfügt der Digitalrat , die die Aussage von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Videopodcast vom 18. August 2018 rechtfertigen, es handele sich um ein „schlagkräftiges “ Gremium (www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Podcast/2018/ 2018-08-18-Video-Podcast/links/download-PDF.pdf?__blob=publicationFile &v=2)? Der Digitalrat verfügt weder über ein eigenes Budget noch über Befugnisse im Sinne der Fragestellung. Dies ist für seine Tätigkeit, anders als die individuellen Erfahrungshorizonte seiner Mitglieder, auch nicht erforderlich, um die Erwartungen der Bundesregierung zu erfüllen. 23. In welcher Art und Weise werden die Beratungsinhalte des Digitalrats in die Bundesregierung und in die einzelnen Fachressorts eingebracht? 24. Berichtet der Digitalrat direkt der Bundeskanzlerin, der Bundesbeauftragten für Digitalisierung oder dem Chef des Bundeskanzleramtes, und aus welchen Motiven heraus wurde die entsprechende Berichtskette gewählt? 25. In welcher Art und Weise wird dem Ausschuss Digitale Agenda über die Vorhaben und Beratungsinhalte des Digitalrats berichtet? Die Fragen 23 bis 25 werden zusammen beantwortet. Der Digitalrat berät die Bundesregierung. Seine Empfehlungen und die Ergebnisse seiner Arbeit werden in die Arbeit der Bundesregierung einfließen. Die Einbeziehung des Ausschusses Digitale Agenda wird in angemessener Weise auf dem üblichen Weg erfolgen. 26. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Gründung zahlreicher neuer Digitalgremien (Bundesbeauftragte Digitalisierung, Abteilung im Bundeskanzleramt für Digitalpolitik, Digitalrat, Kabinettsausschuss Digitalisierung , Steuerungskreis zur Digitalen Agenda, Enquete-Kommissionen, Datenethikkommission etc.) zusätzlich zu den zahlreichen bereits bestehenden Gremien und Plattformen (IT- bzw. Digital-Gipfel, Industrie 4.0-Plattform , IT-Planungsrat, IT-Bundesbeauftragter etc.) hinsichtlich der Umsetzung der Digitalen Agenda im Vergleich zu einer Umsetzung der Digitalen Agenda durch ein verantwortliches Digitalbundesministerium? Die Digitalpolitik ist ein Querschnittsthema, das sich nicht sinnvoll aus den Fachthemen der jeweiligen Ministerien herauslösen lässt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 27. Von welchen „Widerständen in einer Regierung“ spricht die Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, die mit dem Digitalrat im Rücken leichter für die Bundeskanzlerin zu überwinden sind (Frankfurter Rundschau vom 27. August 2018, S. 4)? Sachverstand von außen kann sowohl in Kritik als auch in Unterstützung von bereits begonnenen Projekten und Strategien münden. Beides ist dazu geeignet, dem Fortschritt in der Sache zu dienen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333