Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4661 19. Wahlperiode 01.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4309 – Umgang mit der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung will die Bundesländer mit der Neuordnung der Bund-Länder -Finanzbeziehungen ab 2020 um 9,7 Mrd. Euro entlasten. Gleichzeitig werden die Länder jedoch parallel dazu durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage mit rund 3,5 Mrd. Euro belastet. Seit 1995 werden die Kommunen in den sogenannten alten Bundesländern an den Belastungen ihrer Länder durch die Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs, insbesondere durch die Einbeziehung der neuen Länder in den neuen gesamtdeutschen Finanzausgleich, über die erhöhte Gewerbesteuerumlage beteiligt. Im Jahr 2019 werden sowohl die gesetzlichen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs als auch der Solidarpakt II auslaufen und ab 2020 mit dem Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu geregelt. Voraussichtlich Ende diesen Jahres soll der Fonds Deutsche Einheit abfinanziert sein. Damit entfällt die Grundlage für den kleineren Bestandteil der erhöhten Grunderwerbsteuerumlage, mit dem die westdeutschen Kommunen an den Belastungen ihrer jeweiligen Bundesländer durch den Fonds Deutsche Einheit beteiligt werden. Die Regelung für den größeren Bestandteil der erhöhten Grunderwerbsteuerumlage , die Umlage für das föderale Konsolidierungsprogramm, zur Beteiligung der westdeutschen Kommunen an den Belastungen ihrer jeweiligen Bundesländer durch die Einbeziehung der ostdeutschen Länder in alle Stufen des bundesstaatlichen Finanzausgleiches, ist bis 2019 befristet. Nach der aktuellen Rechtsgrundlage fallen somit beide Teile der erhöhten Grunderwerbsteuerumlage bis 2020 weg, so dass die Bundesländer ab 2020 auf diese Einnahmen verzichten müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4661 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sollen die Länder ab 2020 zusätzliche Mittel erhalten, laut dem Bundesministerium der Finanzen rund 9,7 Mrd. Euro jährlich. Demgegenüber steht aber der Verlust aus den Einnahmen der Gewerbesteuerumlage, der in manchen Bundesländern rund 60 Prozent der Verbesserungen aus der Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs ausmachen wird, so dass den Ländern in der Summe nur ein viel geringerer Betrag zusätzlich zur Verfügung stehen wird. 1. Zu welchem Stichtag sollen die jeweiligen Bestandteile der erhöhten Gewerbesteuerumlage nicht mehr erhoben werden? Nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen des Gemeindefinanzreformgesetzes (§ 6 Absatz 3 Satz 5 und Absatz 5) laufen die beiden genannten Bestandteile der erhöhten Gewerbesteuerumlage Ende 2019 aus. Die Bundesregierung wird zeitnah einen Gesetzentwurf für die mit dem vorzeitigen Auslaufen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ (FDE) verbundenen rechtlichen Anpassungen vorlegen. Hiervon ist auch die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 5 Gemeindefinanzreformgesetz (sogenannte FDE-Umlage) berührt, deren Auslaufen auf Ende 2018 vorgezogen werden soll. 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage in einigen Bundesländern über die Hälfte der Mehreinnahmen aus der Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs ab 2020 ausmachen wird? 3. Wie bewertet die Bundesregierung die finanzielle Entlastung der Kommunen , die sich aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage ergeben wird? 4. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten in seinem Schreiben vom 2. Januar 2017 an die Ministerpräsidenten der westdeutschen Flächenländer, welches der Fraktion der FDP vorliegt , einer Weiterführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020? 5. Bis wann wird die Bundesregierung entscheiden, ob es eine Verlängerung der erhöhten Gewerbesteuerumlage nach 2020 geben soll? Die Fragen 2 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Länder verfügen mit ihren kommunalen Finanzausgleichen über die geeigneten Instrumentarien, die aus ihrer Sicht jeweils angemessene Einnahmeverteilung zwischen Landes- und Kommunalebene herzustellen. Mit der erwarteten vorzeitigen Abfinanzierung des „Fonds Deutsche Einheit“ (FDE) endet auch die Mitfinanzierung der Länder an der Abfinanzierung. Damit entfällt die sachliche Grundlage für die in § 6 Absatz 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes geregelte Mitfinanzierung der westdeutschen Gemeinden an den FDE-Finanzierungslasten ihrer Länder. Das Auslaufen der 1993 durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms erhöhten Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes (sogenannte Solidarpakt-Umlage), auf die sich der Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten ausschließlich bezieht, ist aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls angezeigt und konsequent. Eine bundesgesetzliche Regelung, die zwischen alten und neuen Ländern differenziert, ist fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit und knapp 25 Jahre nach Einbeziehung der neuen Länder und Berlins in den gesamtdeutschen Finanzausgleich nicht mehr zu rechtfertigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4661 6. Wie hoch werden die zusätzlich den westdeutschen Bundesländern zur Verfügung stehenden Mittel sein, wenn man von den rund 9,7 Mrd. Euro die Einnahmeausfälle durch den Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage abzieht? Die Kommunen sind verfassungsrechtlich den Ländern zugeordnet. Der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage hat daher keine Auswirkungen auf die zusätzlichen Mittel, die den einzelnen Ländern als Ergebnis der Neuordnung der Bund- Länder-Finanzbeziehungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben insgesamt zur Verfügung stehen. Zu diesen Aufgaben zählt auch die Gewährleistung einer den jeweiligen kommunalen Aufgaben angemessenen finanziellen Ausstattung ihrer Kommunen. Die hierzu erforderliche Aufteilung von Finanzmitteln zwischen Ländern und Kommunen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Landes. 7. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Entlastung aus der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen für die jeweils betroffenen Bundesländer ab 2020 im Einzelnen? Bei dem mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verbundenen Entlastungsbetrag in Höhe von rd. 9,7 Mrd. Euro handelt es sich um eine Schätzung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf der Grundlage von Modellrechnungen für das Ausgleichsjahr 2020. Den Modellrechnungen lag die seinerzeit aktuelle Steuerschätzung vom November 2016 zugrunde. Auf dieser Grundlage wurden für die jeweils vom Auslaufen der erhöhten Gewerbesteuerumlage betroffenen Bundesländer für das Jahr 2020 folgende Entlastungsbeträge durch die gesetzlichen Änderungen im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen geschätzt (in Millionen Euro): Baden-Württemberg 975 Bayern 1.403 Bremen 492 Hessen 573 Niedersachsen 633 Nordrhein-Westfalen 1.349 Rheinland-Pfalz 388 Saarland 501 Schleswig-Holstein 234 Der Bundesregierung liegen keine konkreten Informationen darüber vor, wie stark die Kommunen im Rahmen des Steuerverbundes nach Artikel 106 Absatz 7 Satz 1 des Grundgesetzes oder über die kommunalen Finanzausgleichssysteme jeweils an den Entlastungen ihrer Länder im Jahr 2020 beteiligt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4661 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Belastung aus dem Wegfall der Einnahmen aus der erhöhten Gewerbesteuerumlage für die jeweils betroffenen Bundesländer ab 2020 im Einzelnen? 9. Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Entlastung aus dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage für die jeweils betroffenen Kommunen, die diese dann nicht mehr entrichten müssen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Steuerschätzung vom Mai 2018 weist entsprechend der geltenden Rechtslage die beiden erhöhten Gewerbesteuerumlagen letztmalig für das Jahr 2019 aus. Unter Zugrundelegung der aktuellen Verteilung der Gewerbesteuerumlage ergeben sich für 2019 für die betroffenen Länder die in der folgenden Tabelle jeweils ausgewiesenen Schätzansätze. FDE-Umlage „Solidarpakt-Umlage“ Baden-Württemberg 95 Mio. € 653 Mio. € Bayern 117 Mio. € 809 Mio. € Bremen 5 Mio. € 38 Mio. € Hessen 55 Mio. € 381 Mio. € Niedersachsen 45 Mio. € 314 Mio. € Nordrhein-Westfalen 124 Mio. € 851 Mio. € Rheinland-Pfalz 26 Mio. € 177 Mio. € Saarland 5 Mio. € 32 Mio. € Schleswig-Holstein 18 Mio. € 125 Mio. € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333