Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. September 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/4662 19. Wahlperiode 01.10.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/4310 – Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft für ein Hybrid-Modell bei der europäischen Einlagensicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die österreichische Ratspräsidentschaft hat ein „Working Document #1“ mit dem Titel „Non-Paper of a Hybrid-Model“ erarbeitet. Darin schlägt sie vor, im Zuge der weiteren Beratungen die technischen Voraussetzungen für einen hybriden Ansatz zu untersuchen. Unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft waren zwei alternative Modelle für die Einführungsphase von EDIS (European Deposit Insurance System) beraten worden. Zum einen bezieht sich die österreichische Ratspräsidentschaft auf ein Rückversicherungsmodell, das auf den Kommissionsvorschlag zurückgeht. Zum anderen verweist die österreichische Ratspräsidentschaft auf ein System einer verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen Einlagensicherungen. Der Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft sieht unter anderem Folgendes vor: Beitragsstruktur Die nationalen Einlagensicherungssysteme sollen zunächst ein Mindestvermögen in Höhe von 0,4 Prozent der gedeckten Einlagen ansparen. Die nationalen Einlagensicherungssysteme bleiben für die Berechnung und Beitreibung des Mindestvermögens umfassend zuständig, das in die nationalen Einlagensicherungsfonds fließt. Das Einheitliche Abwicklungsgremium (SRB) soll für die Rechnungsstellung und Verwaltung der Beiträge an den Deposit Insurance Fund (DIF) zuständig sein. Dagegen bleiben die nationalen Einlagensicherungssysteme für die Berechnung und Beitreibung der Beiträge zuständig, welche in den DIF fließen sollen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4662 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auszahlungsprozedere Es soll ein dreistufiges Auszahlungsprozedere vorgesehen werden: In erster Stufe erfolgt im Sicherungsfall eine Auszahlung auf Ebene der nationalen Einlagensicherungssysteme. In zweiter Stufe soll das nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall zunächst nachträgliche Beiträge erheben. Sollte das Mindestvermögen erschöpft sein und nicht „in time“ eine ausreichende, nachträgliche Beitragseintreibung möglich sein, kann eine Liquiditätsunterstützung durch den DIF erfragt werden. In dritter Stufe erfolgt eine Liquiditätsunterstützung für den DIF durch ein System einer verpflichtenden Kreditvergabe seitens der nationalen Einlagensicherungssysteme an den DIF, sofern die Mittel aus der zweiten Stufe erschöpft sind. Dabei soll der DIF eher eine Durchleitungsfunktion einnehmen. Zur Diskussion im Hinblick auf die dritte Stufe steht, die Rückzahlung der Kredite mit einer Zinszahlung zu verbinden. Ebenso soll erörtert werden, inwiefern ein Schwellenwert für eine maximal abrufbare Höhe aus dem (Mindest-)Vermögen der nationalen Einlagensicherungssysteme disziplinierende Wirkung entfalten könne. 1. Ist der Bundesregierung dieses Non-Paper bekannt? Gab es im Vorfeld Abstimmung der österreichischen Ratspräsidentschaft mit der Bundesregierung zu dessen Inhalt? Der Bundesregierung ist das Non-Paper der österreichischen Ratspräsidentschaft bekannt. Das Non-Paper hat die österreichische Ratspräsidentschaft in eigener Verantwortung erstellt. 2. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft diskutierte Rückversicherungsmodell im Detail ausgestaltet werden? In ihrer Mitteilung zur Vollendung der Bankenunion vom 11. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission ausgeführt, dass sich eine etwaige erste Phase eines europäischen Einlagenversicherungssystems (EDIS) auf eine Liquiditätsdeckung beschränken könnte (sog. Rückversicherung). Die bulgarische Ratspräsidentschaft hat dies aufgegriffen und technische Details einer möglichen Rückversicherung im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion zur Diskussion gestellt. Hierbei handelt es sich lediglich um technische Diskussionen auf fachlicher Ebene. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/4662 a) Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung das alternative Rückversicherungsmodell bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)? b) Welche Mitgliedstaaten lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung das alternative Rückversicherungsmodell ab bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Ablehnung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)? Die Fragen 2a und 2b werden zusammen beantwortet: Bei den technischen Diskussionen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion handelt es sich um einen laufenden Diskussionsprozess. Die Meinungsbildung ist grundsätzlich nicht abgeschlossen. Die Positionierung anderer Mitgliedstaaten liegt nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung . Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag laufend über die Diskussionen auf europäischer Ebene. c) Hat die Bundesregierung zum alternativen Rückversicherungsmodell, auf das die österreichische Ratspräsidentschaft in ihrem Non-Paper verweist, eine ressortabgestimmte Position Deutschlands beschlossen? d) Wenn nein, wie sieht das Meinungsbild innerhalb der Bundesregierung hierzu aus? Die Fragen 2c und 2d werden zusammen beantwortet: Die ressortabgestimmte Position der Bundesregierung zu einer gemeinsamen europäischen Einlagenversicherung (EDIS) ist unverändert: Politische Verhandlungen über EDIS können erst nach einer substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen, unter Beibehaltung aller Elemente des Fahrplans des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN-Roadmap) in der richtigen Reihenfolge. Es bedarf insbesondere eines noch ambitionierteren Abbaus vorhandener und der Vermeidung zukünftiger notleidender Kredite, einer Verbesserung der Effizienz von Insolvenzregimen, soweit erforderlich, und des Aufbaus hinreichender Verlustpuffer bei Banken sowie einer angemessenen regulatorischen Behandlung von Staatsanleihen. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung. Es werden daher derzeit lediglich technische Diskussionen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion geführt. 3. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das unter der bulgarischen Ratspräsidentschaft diskutierte Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe unter den nationalen Einlagensicherungssystemen im Detail ausgestaltet werden? Die bulgarische Ratspräsidentschaft hat die Forderung mehrerer Mitgliedstaaten aufgegriffen, im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion nicht ausschließlich die EDIS-Vorschläge der Europäischen Kommission zu diskutieren , sondern auch alternative EDIS-Modelle. Die Ratspräsidentschaft stellte daher verschiedene Optionen für eine verpflichtende Kreditvergabe zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen (sog. Mandatory Lending) zur Diskussion . Bei den Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion handelt es sich lediglich um technische Diskussionen auf fachlicher Ebene. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4662 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung. a) Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung das Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)? b) Welche Mitgliedstaaten lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung das Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe ab bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Ablehnung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)? Die Fragen 3a und 3b werden zusammen beantwortet: Zur Beantwortung der Frage 3a und 3b wird auf die Antwort auf Frage 2a und 2b verwiesen. c) Hat die Bundesregierung zum Modell einer verpflichtenden Kreditvergabe , auf das die österreichische Ratspräsidentschaft in ihrem Non-Paper verweist, eine ressortabgestimmte Position Deutschlands beschlossen ? d) Wenn nein, wie sieht das Meinungsbild innerhalb der Bundesregierung hierzu aus? Zur Beantwortung der Frage 3c und 3d wird auf die Antwort auf Frage 2c und 2d verwiesen. 4. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung das im Non-Paper der österreichischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Hybrid-Modell im Detail ausgestaltet werden? Gab es hierzu bereits eine Sitzung der Ratsarbeitsgruppe bzw. entsprechender EU-Gremien? Das im Non-Paper der Österreichischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene hybride EDIS-Modell kombiniert verschiedene, in der Ratsarbeitsgruppe diskutierte Varianten, nämlich Elemente einer Rückversicherung, d.h. Schaffung eines europäischen Fonds, der Darlehen an die nationalen Einlagensicherungssysteme vergibt, mit Elementen einer verpflichtenden Kreditvergabe zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen (sog. Mandatory Lending). Fragen der Ausgestaltung eines möglichen hybriden Modells wurden in den Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion am 19. Juli 2018 und 17. September 2018 diskutiert. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/4662 a) Welche Mitgliedstaaten befürworten nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Hybrid-Modell bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Zustimmung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)? b) Welche Mitgliedstaaten lehnen nach Kenntnis der Bundesregierung ein solches Hybrid-Modell ab bzw. haben im Falle einer noch nicht erfolgten endgültigen Positionierung hierfür grundsätzlich ihre Ablehnung signalisiert (bitte die Mitgliedstaaten nennen)? Die Fragen 4a und 4b werden zusammen beantwortet: Zur Beantwortung der Frage 4a und 4b wird auf die Antwort auf Frage 2a und 2b verwiesen. c) Hat die Bundesregierung zum Hybrid-Modell eine ressortabgestimmte Position Deutschlands beschlossen? d) Wenn nein, wie sieht das Meinungsbild innerhalb der Bundesregierung hierzu aus? Zur Beantwortung der Frage 4c und 4d wird auf die Antwort auf die Frage 2c und 2d verwiesen. 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der österreichischen Ratspräsidentschaft , ein Hybrid-Modell könne die größtmögliche Gewähr für Einlagensicherungsschutz und zeitige Auszahlung im Krisenfall bieten? Ob und inwieweit ein etwaiges Hybrid-Modell, dessen Ausgestaltung im Detail nicht feststeht, Gewähr für einen hinreichenden Einlagensicherungsschutz und eine zeitige Auszahlung im Krisenfall bieten würde, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig beurteilt werden. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung. 6. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , dass die nationalen Einlagensicherungssysteme beginnen sollen, in einen so genannten Deposit Insurance Fund (DIF) einzuzahlen, sofern sie ein Mindestvermögen in Höhe von 0,4 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer zugehörigen Kreditinstitute angespart hätten? Die Bundesregierung vertritt die Position, dass im Einklang mit der sog. ECOFIN-Roadmap von Juni 2016 vor dem Beginn politischer Verhandlungen zu EDIS zunächst eine substantielle, weitergehende Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize erfolgen muss, unter Beibehaltung aller Elemente der sog. ECOFIN-Roadmap von Juni 2016 in der richtigen Reihenfolge. Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells. Es werden daher derzeit lediglich technische Diskussionen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion geführt. Hierbei handelt es sich um einen laufenden Diskussionsprozess. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4662 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten der Bankenunion für den DIF nach diesem Vorschlag? 8. Wie hoch wären voraussichtlich die Zinseinbußen für die Sparer bei inländischen Kreditinstituten, wenn die Beiträge zum DIF in Höhe von 0,1 Prozent pro Jahr vollständig auf ihre Zinsen umgelegt würden? 9. Mit welchen zusätzlichen Beitragslasten wäre das Hybrid-Modell voraussichtlich für in Deutschland bestehende Institutssicherungssysteme verbunden ? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet: Fragen der Beitragshöhe einzelner Mitgliedstaaten, etwaiger Zinseinbußen für Sparer sowie möglicher zusätzlicher Beitragslasten für die in Deutschland bestehenden Institutssicherungssysteme können zum jetzigen Zeitpunkt – mangels eines konkreten Vorschlags der österreichischen Ratspräsidentschaft für ein Beitragsmodell sowie mangels hinreichender Datengrundlage – nicht zuverlässig beurteilt werden. 10. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorschlag im Hinblick auf die Vorgaben aus der bestehenden Einlagensicherungsrichtlinie zum Mindestvermögen ? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , dass der DIF vom Einheitlichen Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) verwaltet werden soll? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 12. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , im Sicherungsfall vorzusehen, dass in erster Stufe zunächst das nationale Einlagensicherungssystem auf seine eigenen Sicherungsmittel zurückgreifen soll, dass in zweiter Stufe das nationale Einlagensicherungssystem vor seinem Ausfall zunächst nachträgliche Beiträge erheben soll und im Falle, dass das Mindestvermögen dennoch erschöpft und auch nicht „in time“ eine ausreichende, nachträgliche Beitragseintreibung möglich ist, eine Liquiditätsunterstützung durch den DIF erfragt werden können soll, dass in dritter Stufe für eine Liquiditätsunterstützung wiederum für den DIF durch ein System einer verpflichtender Kreditvergabe seitens der nationalen Einlagensicherungssysteme an den DIF vorgesehen sein soll, sofern die Mittel aus der zweiten Stufe erschöpft wurden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die zweite Stufe, einem so genannten First Mover-Anreiz auf der zweiten Stufe dadurch begegnen zu wollen, dass ein maximaler Schwellenwert für die auszukehrenden Mittel aus dem DIF angedacht wird? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/4662 14. Bezöge sich dieser von der österreichischen Ratspräsidentschaft angedachte Schwellenwert nach Einschätzung der Bundesregierung auf das einzelne, anfragende Einlagensicherungssystem oder wäre dies eher institutsbezogen zu verstehen (quasi ein Look-through-approach)? Die österreichische Ratspräsidentschaft hat die Details einer möglichen Ausgestaltung eines maximalen Schwellenwerts für aus dem DIF auszukehrende Mittel (sog. Cap) bislang grundsätzlich offen gelassen. Im Non-Paper der Ratspräsidentschaft ist davon die Rede, dass ein bestimmter Prozentsatz der im DIF befindlichen Mittel als Reserve für zukünftige Auszahlungsfälle verbleiben könnte. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die dritte Stufe, durch das SRB den Ausfall des DIF schätzen zu lassen? a) Nach welchen Kriterien sollte dies erfolgen? b) Hat das SRB hierzu auf formeller oder informeller Ebene bereits erste Überlegungen, Konzepte oder Ähnliches (verschriftlicht und/oder mündlich ) vorgetragen bzw. in die Beratungen eingebracht? c) Wenn ja, was hat das SRB im Detail vorgestellt? Einzelheiten hierzu wurden in der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion nicht diskutiert. Der Bundesregierung sind auch keine entsprechenden Überlegungen oder Konzepte des SRB bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 6 verwiesen. 16. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die dritte Stufe, das SRB zur Abwendung eines Ausfalls des DIF („shortfall“) zur Vornahme einer Brückenfinanzierung zu ermächtigen? Wie soll nach Einschätzung der Bundesregierung auf Basis der bisherigen formellen und informellen Beratungen das Verfahren hierzu im Detail ausgestaltet werden? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen der österreichischen Ratspräsidentschaft, die Rückzahlung der (verpflichtend auszukehrenden) Kredite gegebenenfalls mit einer Zinszahlungsverpflichtung zu verbinden? Würde die Bundesregierung in diesem Fall eine solche Verpflichtung befürworten ? Gibt es hierzu bereits Überlegungen für einen Referenzzins? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 18. Wie beurteilt die Bundesregierung die Überlegungen der österreichischen Ratspräsidentschaft, gegebenenfalls den Abruf von verpflichtend auszukehrenden Krediten durch die nationalen Einlagensicherungssysteme durch einen Schwellenwert zu deckeln? Würde die Bundesregierung in diesem Fall eine solche Verpflichtung befürworten ? Für welche Höhe würde sich die Bundesregierung einsetzen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4662 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie beurteilt die Bundesregierung den sequenziellen Ansatz der österreichischen Ratspräsidentschaft, der nach Angaben der Präsidentschaft gleichzeitige Beitragszahlung an die nationale sowie die europäische Ebene vermeiden können soll? Wie beurteilt die Bundesregierung den sequenziellen Ansatz im Nachgang eines Sicherungsfalls bzw. nach einer Auszahlung aus dem nationalen bzw. europäischen Fonds? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , dass sich die Beiträge, die an das nationale Einlagensicherungssystem geleistet werden, nach dem Umfang der gedeckten Einlagen und dem Risikograd des Instituts bemessen sollen (dabei soll der Risikograd in Relation zu den anderen Instituten betrachtet werden, die demselben nationalen Einlagensicherungssystem angehören); dass sich die Beiträge, die an den DIF geleistet werden, nach dem Umfang der gedeckten Einlagen und dem Risikograd des Instituts bemessen sollen (dabei soll der Risikograd in Relation zu den anderen Instituten betrachtet werden, die Teil der Bankenunion sind)? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 21. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , Übergangsvorschriften zuzulassen, nach denen anfänglich nicht sämtliche Anforderungen aus der Einlagensicherungsrichtlinie sowie aus einer künftigen EDIS-Verordnung erfüllt sein müssten? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 22. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , wonach die Rückzahlungen des unterstützten Einlagensicherungssystem zunächst für die Rückerstattung der verpflichtend gewährten Kredite an den DIF (dritte Stufe der Auszahlung) und somit zur Rückerstattung an die Hilfe leistenden, anderen nationalen Einlagensicherungssysteme, sodann für die Rückerstattung der Liquiditätsunterstützung durch den DIF selbst (zweite Stufe der Auszahlung) sowie abschließend (wieder) für die Aufstockung des (Mindest-)Vermögens des nationalen Einlagensicherungssystems verwendet werden sollen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/4662 23. Hält die Bundesregierung den Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft , dass die nationalen Einlagensicherungssysteme für den DIF über eine verpflichtende Kreditgabe haften sollen, für geeignet, um Ansteckungseffekte zu vermeiden? Ob und inwieweit ein etwaiges Hybrid-Modell, dessen Ausgestaltung im Detail nicht feststeht, geeignet wäre, Ansteckungseffekte zu vermeiden, kann mangels genauer Informationen zum jetzigen Zeitpunkt nicht zuverlässig beurteilt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 24. Wie beurteilt die Bundesregierung die im Vorschlag der österreichischen Ratspräsidentschaft angedachten Sanktionen bei Nichterfüllung der Kreditanfrage des DIF? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 25. Welche Übergangsszenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher in den europäischen Gremien jeweils zu den einzelnen Modellen bzw. Konzepten erörtert? Welche Position nimmt die Bundesregierung hierzu ein? In der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion am 17. September 2018 hat die Österreichische Ratspräsidentschaft unter Bezugnahme auf die Mitteilung der Europäischen Kommission zur Vollendung der Bankenunion vom 11. Oktober 2017 Möglichkeiten für einen Übergang in eine etwaige zweite EDIS-Phase nach einer Werthaltigkeitsprüfung der Vermögenswerte (sog. Asset Quality Review, AQR) zur Diskussion gestellt. Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass politische Verhandlungen über EDIS erst nach einer substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen können, unter Beibehaltung aller Elemente der sog. ECOFIN- Roadmap von Juni 2016 in der richtigen Reihenfolge. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 26. Hält die Bundesregierung an ihrer Haltung fest, dass eine substantielle Reduktion der NPLs (Non-Performing Loans) in den Bankenbilanzen Voraussetzung für eine wie auch immer geartete Vergemeinschaftung der Einlagensicherung , also auch für das vorgestellte Hybrid-Modell, ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1979, Antwort zu Frage 12), oder betrachtet die Bundesregierung dieses als maßgeblich unterschiedlich zum EDIS-Vorschlag der Kommission, sodass der hohe NPL-Anteil in einigen Mitgliedstaaten keine Rolle mehr spielt? Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass politische Verhandlungen über EDIS erst nach einer substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen können, unter Beibehaltung aller Elemente der sog. ECOFIN-Roadmap von Juni 2016 in der richtigen Reihenfolge. Es bedarf insbesondere eines noch ambitionierteren Abbaus vorhandener und der Vermeidung zukünftiger notleidender Kredite. Dies gilt unabhängig von einer konkreten EDIS-Modellvariante. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/4662 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Hat die Bundeskanzlerin oder der Bundesminister der Finanzen bei den letzten Treffen mit ihren österreichischen Amtskollegen die Frage einer gemeinsamen Einlagensicherung diskutiert? Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass politische Verhandlungen über EDIS erst nach einer substantiellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen können, unter Beibehaltung aller Elemente der sog. ECOFIN-Roadmap von Juni 2016 in der richtigen Reihenfolge. Diese Voraussetzungen sind noch nicht gegeben. Im Übrigen wird mit Blick auf die von der Bundeskanzlerin und dem Bundesminister der Finanzen geführten Gespräche mit Amtsträgern anderer Staaten darauf hingewiesen, dass solche Gespräche vertraulich sind. Etwaige Inhalte solcher Gespräche gehören zum Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weshalb die Bundesregierung hierzu keine Angaben macht. 28. Ist die gemeinsame Einlagensicherung nach den bisher vorliegenden Planungen absehbar Gegenstand von Beratungen der Eurogruppe, des ECOFIN (Rat für Wirtschaft und Finanzen) oder des Europäischen Rats? Anlässlich des deutsch-französischen Ministertreffens in Meseberg am 19. Juni 2018 wurde in den Erklärungen der Bundeskanzlerin und des französischen Staatspräsidenten und der Finanzminister festgehalten, dass die Arbeit an einem Fahrplan für die Aufnahme politischer Verhandlungen über EDIS nach dem Europäischen Rat im Juni begonnen werden könnte, unter Beachtung aller Elemente der ECOFIN-Roadmap von Juni 2016, sowohl Risikominderung als auch Risikoteilung , in der jeweiligen Sequenz. Der Eurogipfel vom 29. Juni 2018 hat dies aufgegriffen und festgehalten, dass – unter Beibehaltung aller Elemente der ECOFIN-Roadmap in der richtigen Reihenfolge – mit der Ausarbeitung eines Fahrplans für die Aufnahme politischer Verhandlungen über EDIS begonnen werden sollte. Die Eurogruppe wird sich voraussichtlich im November und gegebenenfalls im Dezember 2018 zur Vorbereitung des Eurogipfels am 13./14. Dezember 2018 mit der Frage einer Ausarbeitung eines Fahrplans für die Aufnahme politischer Verhandlungen zu EDIS befassen, unter Beibehaltung aller Elemente der sog. ECOFIN-Roadmap von Juni 2016 in der richtigen Reihenfolge. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333